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Vorweihnachtliches Geschenk für Mountainbiker Mathias Flückiger

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(causasportnews / red. / 26. Dezember 2022) Der undurchsichtige Dopingfall des Berner Mountainbikers Mathias Flückiger dürfte noch einige Zeit im Dunkeln bleiben, doch vor Weihnachten geschah fast ein Wunder, wie es sie in dieser Zeit immer wieder gibt: Die Disziplinarkammer von Swiss Olympic hob die vor fünf Monaten verhängte provisorische Doping-Sperre gegen den Rad-Top-Star auf. Weshalb genau ist derzeit nicht eruierbar. Der «Fall Flückiger» war von Beginn weg undurchsichtig und suspekt. Der 34jährige Rad-Sportler gab im Sommer ein atypisches Resultat auf das anabole Mittel Zeranol ab. War es ein atypisches Resultat oder eine positive Dopingprobe (vgl. auch causasportnews vom 17. September 2022)? Hierüber scheiden sich die Geister, bzw. die Schweizer Dopingsanktionsbehörden und der Mountainbiker. Weil Mathias Flückiger ab sofort wieder wettkampfmässig starten kann, deuteten alle Indizien in Richtung lediglich eines atypischen Resultats hin (was zu einer minimalen Dopingsanktion führen würde). Aus dem (juristischen) Schneider ist der Berner nach der Aufhebung der provisorischen Sperre allerdings (noch) nicht. Im bevorstehenden Hauptverfahren wird es vor allem um die Beantwortung der Frage gehen, ob bezüglich des Resultats der Dopingprobe eine Fleischkontamination wahrscheinlich sei oder nicht. Diesbezüglich gehen die Meinungen der Doping-Sanktionsbehörden und des Athleten auseinander. Es scheint aufgrund der derzeitig bekannten Fakten und in Berücksichtigung der entsprechenden Rechtslage jedenfalls angemessen zu sein, Mathias Flückiger zumindest bis zum Vorliegen eines definitiven Entscheids ab sofort wieder zu Wettkämpfen zuzulassen. Affaire à suivre also auch in dieser «Causa».

Atypisches oder positives Resultat? Das ist hier die Frage!

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(causasportnews / red. / 17. September 2022) In welchem Bereich wird zwischen «atypischem» und «positivem» Resultat unterschieden?- In der Dopingbekämpfung selbstverständlich. Und hierzu existiert seit einigen Wochen ein praktischer Fall, die Dopingsache des Schweizer Top-Mountainbikers Mathias Flückiger (vgl. auch causasportnews vom 23. August 2022). Die Dopingkontrolle zu Beginn dieses Falles wurde anfangs Juni 2022 genommen, vom positiven Resultat der Dopingprobe vernahm die Öffentlichkeit einen Tag vor den Kontinentaltitelkämpfen am 19. August 2022; der 33jährig Aargauer wurde umgehend provisorisch gesperrt. Seither herrscht Konfusion in der «Causa Flückiger». Der Athlet hat zwischenzeitlich seine «Unschuld» (so wörtlich) beteuert und erklärt, Zeranol nicht wissentlich zu sich genommen zu haben (Zeranol ist eine xenobiotische Substanz mit anabolen Eigenschaften). Eine Erklärung, wie die Substanz in seinen Körper gelangt sein könnte, lieferte der Sportler nicht. Dafür erhebt Mathias Flückiger Vorwürf gegen die Schweizer Dopingbehörden, denen er vorhält, die verhängnisvolle Probe vom 5. Juni 2022 hätte nur als atypisches, und nicht als positives Doping-Resultat bezeichnet werden dürfen. In der Tat bedeutet es einen grossen Unterschied, ob eine Dopingprobe als positiv zu werten ist oder nur ein atypisches Resultat zeitigt. Die Schweizer Anti-Doping-Agentur verteidigt sich gegen diesen Vorwurf des Vorhalts eines Dopingvorwurfes gegenüber Mathias Flückiger mit der generellen Erklärung, sie habe in dieser Sache nie von einem positiven Dopingbefund gesprochen. Es sei offen, ob ein Dopingbefund oder in atypisches Resultat vorliege. Diese Grundsatzfrage wird also zentral zu beantworten sein, wenn es gilt, allenfalls Sanktionen wegen eines positiven Ergbnisses oder eben eines atypischen Resultats gegen den Athleten auszufällen. Mathias Flückiger und seine Berater gehen offenbar davon aus, dass die in den Raum gestellte, anzunehmende Atypizität allenfalls auf die Konsumtion von mit Zeranol verunreinigtem Fleisch zurückgeführt werden könnte. Befand sich diese Substanz im Körper des Sportlers, wird er, falls auch eine B-Probe gleich wie die A-Probe ausfallen sollte, den Beweis erbringen müssen, dass Zeranol (in tiefer Konzentration) ohne seinen Willen in den Körper gelangt sei und allenfalls auf welche Art und Weise. Soweit ist es allerding noch nicht. Vielmehr ist in den kommenden Wochen und Monaten ein juristisches Hickhack vorgezeichnet. Der Sportler, bzw. seine Berater sprechen zudem u.a. von formellen Fehlern, die bei der Dopingkontrolle und danach begangen worden seien. Affaire à suivre also, und die grundsätzliche Fragestellung bleibt: Zeitigte die Dopingprobe von anfangs Juni (nur) ein atypisches oder doch ein (gravierenderes) positives Resultat?