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Definitiv auch keine «Geisterrennen» am Lauberhorn

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(causasportnews / red. / 12. Januar 2021) Dynamische Lageentwicklungen machen permanent aktuelle Beurteilungen notwendig. Das ist bezüglich der alpinen Ski-Weltcup-Rennen vom kommenden Wochenende im Berner Oberland nicht anders. Erstmals in diesem Winter sollten Weltcup-Wettbewerbe nicht (einmal) als «Geisterrennen» ausgetragen werden, doch dieses Vorhaben ist nun vorzeitig geplatzt. Nachdem am Sonntag von den OK-Verantwortlichen und dem Internationalen Skiverband (FIS) mit Sitz in Oberhofen am Thunersee, unweit des Renngeländes am Lauberhorn, mit viel Brimborium die Durchführung der Rennen verkündet wurde, verlautete nur Stunden danach offiziell: Es wird heuer am Lauberhorn definitiv keine Rennen geben! Das alles selbstverständlich wegen «Corona» und der sich diesbezüglich zuspitzenden Lage. Wohl haben die (ausländischen) Gäste (nach allgemein zugänglichen Informationen vor allem Briten mit teils hooliganem Einschlag) das Virus in den beschaulichen Wintersportort Wengen eingeschleppt; die Zahl der Infizierten stieg in den letzten Tagen kontinuierlich – oder anders: Die Pandemie im Berner Oberland, welcher die Behörden nicht mehr zu bändigen im Stande sind, wurde auch für die Veranstaltung zum Super-GAU. Die Verantwortlichen, und dazu gehören bezüglich der Skirennen in Wengen auch die Kantonalen Behörden, mussten wohl letztlich eingestehen, dass an eine Trennung der Bevölkerung vom minimalen Weltcup-Tross realistischerweise nicht mehr zu denken war. Das Debakel im österreichischen Ischgl hing wohl über dem Berner Oberland wie ein Damoklesschwert.

Im September 2020 wurde beschlossen, die Weltcuprennen ohne Zuschauer durchzuführen, eine Vorgabe, welche den Realitäten vor Ort nunmehr in keiner Art und Weise gerecht werden kann. Selbstverständlich ist mit Blick auf das Rennwochenende am Lauberhorn einiges an Aufwand betrieben worden, der nun für die berühmte «Katze» geleistet worden ist. So musste die Renn-Infrastruktur weitgehend vor Winterbeginn aufgebaut werden.

Entscheidend wirkt sich die Absage auf die Vermarktung des Anlasses aus. Diesbezüglich sind die Wengener Veranstalter erprobt und lassen den Welt-Grossanlass seit Jahren äusserst professionell versichern, vor allem mit Blick auf Absagekonstellationen, wie schlechtes Wetter oder Schneemangel. Versicherungsmässig abgedeckt ist auch eine Absage zu Folge der Pandemie. Praktisch alle Fixkosten und Einnahmeverluste gehen deshalb nicht zu Lasten der Organisatoren. Die Fernsehvermarktung sowie die Verwertung der kommerziellen Rechte (etwa durch Sponsoring), wozu auch neu der «berühmte» «Swisscom-Bogen» über der «Hundschopf»-Passage zählt, liegt im Kompetenzbereich und in der Verantwortung von «Swiss-Ski» (Schweizerischer Ski-Verband). Die Organisatoren erhalten den entsprechenden, ihnen zustehenden Anteil entweder von «Swiss-Ski» oder über die abgeschlossene Veranstaltungs-Ausfallversicherung. Insofern werden die Wengener Organisatoren durch die Absage des Anlasses im Berner Oberland keine nennenswerten (materiellen) Schäden erleiden.

Der Sport und Amerikas Demokratie

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(causasportnews / red. / 11. Januar 2021) Was ist der Unterschied zwischen einem Fussball-WM-Final, der (erst) knapp in der Verlängerung entschieden wird (wie etwa das Finale 2014 in Brasilien) und Amerikas Demokratie? –  Der Verlierer eines WM-Endspiels akzeptiert die Niederlage, auch wenn sie zufällig und erst im letzten Moment Tatsache wird; dem siegreichen Gegner wird fair gratuliert. Nicht so in Amerikas Demokratie: Der amtierende Präsident Donald Trump akzeptiert seine Nicht-Wiederwahl nicht, ebensowenig gratuliert er seinem siegreichen Gegner und lässt nun in der Endphase der Präsidentschaft jedes «Fairplay» vermissen. Ja, viel schlimmer: Er bläst zum Sturm auf das Kapitol in Washington, den Sitz des Kongresses. Und seine aufgehetzte Gefolgschaft erledigt den Rest. Das Positive an den Ereignissen: Hollywoods Filmindustrie wird so schnell der Stoff für dramatische Film-Epen nicht ausgehen. Das alles wird dann wohl unter dem Generaltitel «Angriff auf die Demokratie» abgehandelt werden. Dabei ist alles viel schlimmer. In den letzten Tagen wurde die Welt nicht Zeugin der Erschütterung der mundial bedeutendsten Vorzeige-Demokratie; das war kein überraschender Angriff auf die Demokratie oder deren beginnende Zersetzung, sondern der visualisierte Kollaps des Systems. Wenn sich in einer Demokratie die Kräfteverhältnisse permanent die Waage halten, dann wird das System zur Farce. Joe Biden hat die Präsidentenwahl zwar (knapp) gewonnen, doch der Sieger hätte (erneut) Donald Trump heissen können; immerhin rund 75 Millionen Amerikaner/innen stimmten im November 2020 für den Polit-Quereinsteiger von 2016 (etwa 81 Millionen Stimmen entfielen auf Joe Biden). In jenem Jahr hätte die Siegerin auch Hillary Clinton heissen können; sie unterlag Donald Trump nur aufgrund des speziellen US-Elektoren-Wahlsystems. Die Wahl Donald Trumps 2016 war auch kein politischer Betriebsunfall. Permanente Pattsituationen mit Zufallsresultaten sind der Tod einer jeden Demokratie. Diese funktioniert nur, wenn Entscheidungen von der Mehrheit der Wählenden getragen werden. Beispiel Deutschland: Niemand wird wohl ernsthaft behaupten wollen, dass die erst nach Monaten gebildete, aktuelle Patchwork-Regierung von Angela Merkel Gewaltiges zustande gebracht hätte; schon vergessen ist offenbar, dass vor einem halben Jahr auch der Deutsche Reichstag in Berlin gestürmt wurde (nicht derjenige von 1945). Der Beispiel Schweiz: Praktisch jede brisante Abstimmung endete in den letzten Jahren mit Minimalmehrheiten und bewirkt politische Lähmung und politischen Unfrieden. Sowohl in den USA, in Deutschland und in der Schweiz weisen die Meinungen und die politischen Meinungsäusserungen polarisierende Züge auf. Gut gegen Böse, moralisch richtig gegen moralisch unrichtig sowie links gegen rechts und Establishment gegen Establishment-Gegner (und umgekehrt) prallen permanent aufeinander. So funktioniert Demokratie nicht (mehr), und der Sturm des Kapitols war eine Neuauflage sowie eine Perpetuierung der Zustände im Wilden Westen des 19. Jahrhunderts, als der Bundesstaat erst eine Idee war, aktuell mit ein paar Toten und kruden Milizen, die von einem Narzissten angetrieben wurden. Hollywood wird sich des Themas annehmen, denn im waffenverliebten Amerika sind mit Pistolen und anderem Kriegsmaterial herumfuchtelnde und schiessende Horden (auch) ein dankbares Filmthema. Ebenso das Faktum, dass die potenteste Streitkraft der Welt nicht im Stande war, das Kapitol vor diesen Kohorten der aktuellen Staatszersetzung zu schützen. Alleine, es fehlt bezüglich vieler entsprechender Erklärungsversuche der Glaube… »Die Spinnen, die Amerikaner», wäre eine zu schönfärberische Qualifikation der Ereignisse um das Kapitol, dem Sitz der Legislative, der Hochburg der US-Demokratie.

PS 1: Der Kollaps der Demokratien in den genannten drei Ländern hat beispielsweise zur Folge, dass die Bekämpfung der «Corona»-Pandemie nicht funktioniert. Die Krise wird durchwegs demokratisch unwirksam verwaltet und scheitert beispielsweise zudem in der Schweiz krass am Föderalismus.

PS 2: Der aktuelle Präsident ist ein passionierter Golfspieler. Seine Polit-Niederlage hat er auf dem Golfplatz erfahren (vgl. dazu causasportnews vom 9. November 2020). Mit dem «Faiplay» hatte er offenbar schon immer Mühe (vgl. causasportnews vom 17. August 2020). Der Golfspiel bedeutet ihm viel. Auch im Sport ist das Verlieren nicht sein «Ding». Dass zur sportlichen Betätigung auch die Niederlage gehört, hat Donald Trump nie gelernt oder begriffen. «Fairplay» oder «Fairness» geht auf das englische Wort «fair» (anständig, gerecht, billig, redlich) zurück. Dass sollte ein Demokrat englischer Muttersprache eigentlich verstehen. Aber Donald Trump ist bekanntlich Republikaner…

«Brexit-Deal»: Ein nationaler «Flickenteppich» statt Berufsfussballer-Freizügigkeit

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(causasportnews / red. / 7. Januar 2021) Nach dem Austritt von Grossbritannien aus der Europäischen Union (EU) ist per 31. Dezember 2020 die Übergangsperiode abgelaufen. Ab 1. Januar 2021 gilt das im «Brexit-Deal» Vereinbarte. Diesbezüglich ist in diesem Abkommen für die Stellung etwa von Fussballprofessionals im Vereinigten Königreich und in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union nichts Signifikantes geregelt worden. Für in Grossbritannien tätige Berufsfussballspieler aus den EU-Mitgliedstaaten oder Akteuren aus diesen Ländern gilt nur noch das staatliche Recht Grossbritanniens. Für Professional-Spieler aus Grossbritannien, die zu einem Verein der EU-Mitgliedstaaten wechseln wollen, gilt das jeweilige nationale Arbeitsrecht. Statt einheitliches Fussballer-Freizügigkeitsrecht in den EU-Mitgliedstaaten und im Königreich tritt nun also ein nationaler, arbeitsrechtlicher «Flickenteppich».

Im internationalen Fussball-Transfermarkt sorgt der «Deal» wenigstens für Klarheit: Wer nun als Ausländer aus einem EU-Mitgliedstaat in Grossbritannien oder in Nordirland leben und arbeiten will, unterliegt seit dem Neujahrstag wie alle andern Ausländer dem dortigen Einwanderungsrecht. Wie sich die Rechtslage betreffend ausländischer Spieler auf der Insel präsentiert, welche kraft Freizügigkeitsrechts bereits vor dem 1. Januar 2021 bei einem Klub im Königreich unter Vertrag stehen, behandelt der «Deal», etwa im Sinne intertemporalen Rechts, ebenfalls nicht; im britischen Recht sind aber Reglungen über die Möglichkeit des Verbleibs geschaffen worden.

Für die neuen Transfers sind nun aber grundsätzlich bei Profisportlern Sonderreglungen auf beiden Seiten des Ärmelkanals zu beachten. Auf britischer Seite verlangen die Immigration Rules (neben ausreichenden Englischkenntnissen) vor allem eine Bescheinigung des zuständigen Sportverbandes, dass der Professional international auf höchster Ebene tätig ist und einen erheblichen Beitrag zum jeweiligen Sport auf höchster Ebene leisten wird. Im englischen Fussball ist die Football Association (FA) der zuständige Verband, der sich mit Blick auf die Bescheinigung bezüglich des «sportlichen Wertes» eines Spieler mit dem Innenministerium auf ein durchaus komplexes Punkte-System als Beurteilungshilfe verständigt hat. Auf der Stufe der Premier League wird sich nach dem 1. Januar 2021 nicht viel ändern; jedoch gibt es eben kein europäisches „free for all“ nur nach dem Gutdünken der Vereine und Spieler mehr. Für Transfers aus Grossbritannien nach Deutschland ist ebenfalls eine Bescheinigung des zuständigen Fachverbandes notwendig (vgl. § 22 Nr. 4 der Beschäftigungsverordnung); bei einem Transfer in andere EU-Mitgliedsstaaten gelten die nationalen Regelungen.

Auf der Insel dürften Probleme bei Transfers von U18- und U21-Spielern vorprogrammiert sein. Es können nun nur drei (später sechs) U21-Spieler aus dem Ausland verpflichtet werden. Transfers von U18-Spielern nach Grossbritannien sind nun nach den FIFA-Vorschriften über Transfers ganz unzulässig, weil das Land nun nicht mehr der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört. Liverpool-Trainer Jürgen Klopp hat den entsprechenden faktischen Ausschluss talentierter Spieler bereits kritisiert.

Sicher ist, dass die Bürokratie nach dem «Brexit-Deal» nicht nur im Transitverkehr zwischen Calais und Dover zunehmen wird, sondern auch im internationalen Sport. Ob es von Vorteil sein wird, dass künftig z.B. Fussballspieler auf der Insel nach denselben Regeln verpflichtet werden können wie Akteure aus der übrigen Welt, wird sich weisen.

(Verfasser: Rechtsanwalt Dr. Tobias Thienel, Kiel; der Autor wird zu dieser Thematik in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport» – 1/2021 – einen Grundsatzbeitrag veröffentlichen).

Es sei denn, es handle sich um Sport…

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(causasportnews / red. / 4. Januar 2021) Es hat sich in unseren Breitengraden eingebürgert, dass insbesondere vor Wahlen und Abstimmungen Transparente und Plakate mit politischen Inhalten an die Fassaden von Liegenschaften gehängt werden. Doch diese Usanz hat sich nicht nur in der Politik etabliert; auch der Sport kennt diese Formen der Meinungsäusserung, bzw. Manifestation, z.B. vor und anlässlich von Fussball-Turnieren. Diese Aktivitäten können schon einmal zu Meinungsverschiedenheiten führen. So findet ein permanenter Klassenkampf in der politischen Werbung statt, und nicht alle Menschen sind Anhänger derselben Fussball-Nationalmannschaft oder des gleichen Klubs; Sport wird immer noch oft als andere Form der kriegerischen Auseinandersetzung qualifiziert. Im Extremfall entladen sich die Rivalitäten im Hooliganismus.

Wie steht es also um die Zulässigkeit derartiger Manifestationen etwa an Mietliegenschaften? Ist die Mieterschaft diesbezüglich völlig frei, sich auf eigene Weise und nach eigenem Gusto zu artikulieren? Nein, lautet die Antwort, die dem Publikationsorgan eines der grössten und bedeutendsten Vermieterverbände der Schweiz, dem «Zürcher Hauseigentümer», entnommen werden kann; dieser Verband (Hauseigentümerverband Zürich, HEV Zürich) als Sprachrohr der Hauseigentümer und Vermieter in und um Zürich befasst sich in der neusten Ausgabe der Verbands-Zeitschrift mit der Grundsatzfrage: «Darf man Plakate oder Transparente an die Balkonbrüstung hängen?» (HEV 12, 2020, 38 f.). Wie immer lautet die grundsätzliche, juristische Antwort: «Es kommt drauf an».

Einfach manifestiert sich die Rechtslage bei Einfamilienhäusern; der Eigentümer darf an seiner Fassade grundsätzlich aufhängen, was er will (wobei bspw. im Bereich von Strassen die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden darf oder Werberestriktionen zu berücksichtigen sind). Im Rahmen von Mietverhältnissen (Art. 253 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts, OR) dürfen Plakate oder Transparente nur aufgehängt werden, soweit der entsprechende Raum zum Mietobjekt gehört. Das trifft auf Fassaden nicht zu. Die Mieterschaft kann die Vermieterschaft jedoch um Erlaubnis zu fragen. Der HEV empfiehlt (den Vermietern) allerdings, Bewilligungen hierfür zurückhaltend zu erteilen, weil «auch hier früher oder später der Hausfrieden und das äussere Erscheinungsbild der Liegenschaft leidet.». Wer ohne Einverständnis Aushänge am Mietobjekt anbringt, riskiert die Kündigung. Ähnlich verhält es sich im Stockwerkeigentümer-Recht (Stockwerkeigentum bedeutet Miteigentum mit Sondernutzung; Art. 712a ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB). Für das Anbringen von Plakaten und Transparenten ist ein Bewilligungs-Beschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft notwendig, da der Aussenbereich einer Liegenschaft nicht von der Sondernutzung eines jeden Stockwerkeigentümer-Anteils erfasst wird. Tendenziell müsste für eine solche Bewilligung Einstimmigkeit verlangt werden. Der HEV vertritt die Meinung, dass Bewilligungen für politische, religiöse oder kommerzielle Manifestationen eher nicht erteilt werden sollten. Wie in einem Miethaus können auch die Meinungen unter den Stockwerkeigentümern auseinandergehen, weshalb durch die Bewilligung von visuellen Meinungsäusserungen auch der Hausfrieden unter den Stockwerkeigentümern empfindlich gestört werden könnte. In der Analyse des HEV wird dann auf die Sonderstellung des Sportes hingewiesen, was wohl offensichtlich mit seinem oft gepriesenen, völkerverbindenden Charakter zusammenhängt. Hier divergieren offenbar die Meinungen, ob Transparente usw. an Miet-Liegenschaften und an Bauten im Stockwerkeigentum überhaupt der Bewilligungspflicht unterliegen. Die Vertreter der liberalen Ansicht, dass z.B. Flaggen an den Häusern während Fussballmeisterschaften talis qualis toleriert werden sollten, scheinen sich in einer starken Position zu befinden – der verbindenden Bedeutung des Sportes sei Dank. Sportanlässe würden «doch eher Verbindung schaffen zwischen den Menschen», und es sollte «wohl trotz konkurrierender Flaggen nicht zum Eklat im Haus kommen», meint die zuständige Juristin des HEV. Im Vergleich zum Sport sei die Gefahr von Ungemach bei einem Aushang mit politischer Aussagekraft wohl grösser, heisst es weiter in der Beurteilung. Wichtig sei aber auch beim Aushang von «Sportflaggen» das Masshalten. Und der Vollständigkeit halber wird ergänzt: Der Aushang von Flaggen zum Nationalfeiertag sei ebenso, vor allem wegen der kurzen Dauer, zu tolerieren.

Ivan Klasnic erhält vier Millionen Euro nach Behandlungsfehlern

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(causasportnews / red. / 2. Januar 2021) Der Fall schockierte, und der juristische Kampf gestaltete sich äusserst schwierig, ja, er galt in der Branche als nicht leicht zu gewinnen. Wie stets, wenn es um ärztliche Behandlungsfehler geht, wie seinerzeit beim ehemaligen Fussball-Professional Ivan Klasnic vom SV Werder Bremen. Der Klub-Ärzte-Stab unter Arzt Götz Dimanski behandelte ein Nierenleiden des Fussballers offensichtlich falsch und applizierte dem heute 40jährigen Berufsspieler vor allem Schmerzmittel in teils hohen Dosen, was letztlich beim Patienten zum Verlust einer Niere führte. Zwischenzeitlich hat Ivan Klasnic, aktuell in der Spielerberater-Branche tätig, die dritte Spender-Niere erhalten. Der Spieler verklagte seinen Arbeitgeber auf Schadenersatz und auf Bezahlung einer Genugtuung für die erlittene Körper-Schädigung. Begründet wurde die Klage seitens des Spielers vor allem mit Behandlungsfehlern und Sorgfaltspflichtverletzungen seitens der medizinischen Abteilung des Klubs. 2017 hiess das Landgericht Bremen die Klage im Grundsatz gut; die Verabreichung von Schmerzmitteln hätten die Nieren des Fussball-Berufsspielers nachhaltig geschädigt, und die entsprechende Behandlung sei fehlerhaft gewesen, erkannte das Gericht (vgl. dazu auch causasportnews vom 3. April 2017). Der SV Werder Bremen gelangte nach dieser Prozessniederlage an das Oberlandesgericht in Bremen. Wohl unter dem Druck einer weiteren Verfahrens-Pleite erzielten die Parteien nun einen Vergleich, der für den geschädigten Fussballer auch eine gewisse adäquate Genugtuung für die erlittene, immaterielle Unbill aufgrund der fehlerhaften Behandlung sein dürfte. Immerhin vier Millionen Euro werden im Rahmen des Vergleichs an den Kroaten bezahlt. Der Fall Ivan Klasnic zeigt insbesondere den Interessenkonflikt auf, in denen Klubärzte oft stecken, obwohl im konkreten Fall seitens des Ärzte-Teams die Behandlung selbstverständlich nicht mutwillig falsch erfolgte: Den Sportlern ist ihre Gesundheit wichtig und erwarten bei einem medizinisch relevanten Vorfall eine korrekte, angemessene Behandlung aufgrund einer gestellten Diagnose. Die Klubs als Arbeitgeber haben ein (auch wirtschaftliches) Interesse daran, dass, wie etwa im Fussball häufig vorkommend, Sportler raschmöglichst wieder einsatzfähig sind. Unter Umständen wird dann auch einmal (medizinisch) etwas mehr riskiert und allenfalls ein Leiden oder eine Schädigung etwas intensiver behandelt als bei konventionellen Patienten. Seit Jahrzehnten geistert im Zusammenhang mit Sportverletzungen dann auch immer wieder das (Un-)Wort «fitspritzen» herum.

«Systemrelevante Geisterspiele» auch 2021?

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(causasportnews / red. / 31. Dezember 2020) Der letzte Tag eines Jahres ist speziell: Es wird insbesondere Rückschau gehalten, Bilanz gezogen, gelobt und getadelt. Gekürt wird zum Jahresende auch das «Wort» oder das «Unwort» des Jahres. Aus diesem Reigen gekürter Wörter sticht 2020 die Bezeichnung «Systemrelevanz» heraus. Als «systemrelevant» ist in diesem «Corona»-Jahr auch der Sport als Teil der Bespassungsindustrie qualifiziert worden. Was bedeutet, dass der Sport, der letztlich in seinem Umfeld auch für viele Menschen Broterwerb bedeutet, staatliche Unterstützung erfährt. Zum geflügelten Wort wurde im zu Ende gehenden Jahr in der Sport-Branche das Wort «Geisterspiel». Trotz «COVID-19» wurde der Sport 2020 rudimentär am Leben erhalten, auch mit Staatshilfe; und vor allem wegen des Fernsehens und der neuen Medien, welche den organisierten Sport entscheidend alimentieren. Er fand weitgehend unter Ausschluss des tragenden Elementes im Sport statt: Dem Zuschauer. Noch nie wurde es so klar, dass der Sport, der längst zum Event mutierte, ohne das Publikum nur noch simpler Sport ist. Das wurde vor allem in den Mannschaftssportarten, insbesondere im Fussball, klar, während sich etwa die Formel 1-Autos auch weitgehend ohne unmittelbare Publikums-Präsenz im Kreise drehten, was im Fernsehen eh besser verfolgt werden kann als an der Rennstrecke. Aber auch Motorsportanlässe wurden 2020 zu reinen Sport-Veranstaltungen, ohne das von den Menschen so sehr geliebte Klamauk-Element, der ebenfalls systemrelevant ist. «Geisterspiele» im Fussball erlebten 2020 dennoch eine andere Dimension als «Geisterrennen» etwa in der Formel 1. Dauert «Corona» weiterhin an, schwindet das Publikumsinteresse an der jeweiligen Sportart – «Geisterspiele» im Fussball sind keine nachhaltige Option im Sport-Business. Merchandising ohne Stadion-Besuch ist lediglich ein Scherz.

Die grosse Frage zum Jahreswechsel dürfte also sein, wie lange der globale Pandemie-Zustand noch andauern wird. Derzeit wird das Heil in der Impfung gesucht, welche soeben Tatsache geworden ist. Im Moment werden die ersten Menschen, die sich impfen lassen dürfen, wie Sportidole oder Pop-Stars gefeiert. Die ersten Impfaktionen werden in den Medien etwa so inszeniert wie die erste Mondlandung von 1969. Der damals getätigte Ausspruch von Neil Armstrong passt auch in das angebrochene Impf-Zeitalter. Jeder Geimpfte darf sich entsprechend artikulieren: «Ein kleiner Schritt für einen Menschen, aber ein grosser Schritt für die von der Pandemie befallene Welt». Die Hoffnung stirbt zuletzt, auch in der «Corona»-Zeit, welche Unglück und Tod über die Menschen gebracht hat und immer noch bringt.

Der Jahreswechsel bietet allerdings nicht nur Gelegenheit, um ausgiebig zurückzuschauen. Der Blick geht an einem Tag wie dem heutigen in Richtung Zukunft. Um Mitternacht wird ein neues Jahr begrüsst und dieses schon einmal vorweg abgefeiert, obwohl nur die Ungewissheit gewiss ist. 2021 wird wohl nicht so rasch zu einer Verbesserung der Verhältnisse führen. Regierende werden die derzeitige Krise weiterhin verwalten, statt den Kampf gegen die Pandemie entschieden zu führen. Etwas anderes lassen auch unsere auf «gutes Wetter» ausgerichteten Staatsformen nicht zu. Und letztlich wird die Krise trotz flächendeckender Impfungen nicht so schnell vorbei sein, wenn sich die Individuen auch 2021 nicht entsprechend, adäquat verhalten werden («Verhaltens-Adäquanz» wäre auch noch ein herauszuhebender Begriff aus dem Jahr 2020). «Eigenverantwortung», «Disziplin» und «Solidarität» sind zwar schöne Worte, welche das zu Ende gehende Jahr ebenfalls geprägt haben. Allein, es fehlt der Glaube, dass der Mensch sich 2021 entsprechend verhalten wird; obwohl das Virus nur auf diese Weise besiegt werden kann. Geht es um Urlaub, Festtage und Feiern im Familienkreis, auf die partout nicht verzichtet werden will, erträgt der Mensch trotz Todesgefahr keinen Spass – auch in der aktuellen «Spassgesellschaft» nicht. Aber vielleicht verinnerlicht dies der Mensch doch noch, wenn er seine Neujahrsvorsätze andenkt. Diese weisen allerdings die Besonderheit auf, dass sie kaum den Neujahrstag überleben. Sonst dürften weiterhin «Geister-Sportveranstaltungen» – auch wenn sie «systemrelevant» bleiben sollen, das sportliche Geschehen auch im Jahr 2021 beherrschen; zumindest solange, als der mittelbar vermittelte Sport noch jemanden interessiert.

Bundesgericht hebt TAS-Urteil auf – Sport-Schiedsgericht muss nochmals ran

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(causasportnews / red. / 30. Dezember 2020) Weil der Vorsitzende Schiedsrichter im Verfahren gegen den chinesischen Schwimmstar Sun Yang wegen Befangenheit im Verfahren und beim Urteil nicht hätte mitwirken dürfen, muss eine neue Besetzung am Internationalen Sport-Schiedsgericht (Tribunal Arbitral du Sport; TAS) in Lausanne nochmals ran und über die ausgefällte, achtjährige Doping-Sperre gegen den Olympiasieger und Weltmeister neu entscheiden. Das Schweizerische Bundesgericht (ebenfalls in Lausanne) hat ein entsprechendes Begehren des Schwimmers gutgeheissen und das TAS-Urteil von Anfang Jahr aufgehoben. Der Schiedsrichter, immerhin ein ehemaliger, hoher italienischer Politiker und Tierliebhaber, hatte sich mehrmals negativ gegenüber China und gegenüber dem chinesischen Volk geäussert (er hatte sie negativ als «Hundeschlächter» und «Hundeverspeiser» abgekanzelt), weshalb er den Anschein der Befangenheit vermittelte und nicht mehr fähig war, in der «Causa Sun Yang» objektiv zu urteilen. Die achtjährige Doping-Sperre gegenüber dem Chinesen ist einer der spektakulärsten Fälle im (juristischen) Kampf gegen das Doping im Sport.  Dem Athleten bzw. seinem Umfeld wurde vorgeworfen, bei der Zerstörung einer Dopingprobe (mit einem Hammer!) mitgewirkt zu haben. Das alles führte letztlich zu einem harten Strafmass.

Mit diesem für das TAS eher peinlichen Urteil rückt die Handhabung der geschlossenen Schiedsrichterliste am TAS einmal mehr ins Zentrum des Interesses. Dem TAS wird die Eigenschaft eines unabhängigen Schiedsgerichtes, vor allem vom Schweizerischen Bundesgericht, attestiert, obwohl jeder Spruchkörper jeweils zwingend mit Schiedsrichtern, welche weitgehend aus dem organisierten Sport stammen, besetzt werden muss. Dass diese sog. «geschlossene Schiedsrichterliste» problematisch ist, wird seit Jahren aus den TAS-Urteilen ersichtlich. Meist obsiegen in den Verfahren die Sportverbände und -organisationen. Insbesondere in internationalen Fällen ist die Überprüfungsmöglichkeit der TAS-Urteile durch das Bundesgericht allerdings eingeschränkt. Wenn das Bundesgericht einmal ein TAS-Urteil aufhebt, wie jetzt der Sanktionsentscheid gegen Sun Yang, lässt das aufhorchen. Vielleicht mag bei der Entscheidung des höchsten Gerichtes in der Schweiz allenfalls der Umstand eine Rolle gespielt haben, dass der Schwimmstar nicht einfach ein «nobody» ist.

Eine «Sportvermarktungs-Scheidung» mit Fragezeichen

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(causasportnews / red. / 28. Dezember 2020) Es war so wie in unzähligen Ehen. Jahrelang praktizierten der grösste Sportverband der Welt, der Deutsche Fussball-Bund (DFB), und die Schweizer Rechte-Vermarktungsgesellschaft Infront Sports & Media AG (Infront) mit Sitz in der Schweizer Steueroase Zug, die grosse Liebe und arbeiteten intensivst im Fussball-Vermarktungsbusiness zusammen. Doch plötzlich verdüsterten sich die Wolken am «Ehe»-Himmel. Grund der Dissonanz, die kürzlich zur Scheidung und zur Regelung der Nebenfolgen führte, war ein Werbekunden-Deal, bei dem einem einzelnen Mitarbeiter von Infront die Schuld zugeschoben wurde: Er soll der Urheber dafür gewesen sein, dass bei Bandenwerbungen Kunden z.B. 30 Sekunden Werbung verkauft wurde, jedoch nur während 29 Sekunden eine Gegenleistung erbracht wurde. Gewinn: Auf einen 30 Sekunden-Vorgang eine teure Werbesekunde. Als der Vorgang bekannt wurde, errechneten Vermarktungs-Spezialisten einen Schaden zu Lasten des DFB in Millionenhöhe – die Schummeleien, die als «Sekundenklau» bekannt wurden, sollen mehr als 40 Millionen an Schäden verursacht haben (wobei in diesem Betrag offenbar noch andere Unsauberkeiten seitens Infront hochgerechnet worden sein sollen). Die Rede ist von mehreren Vorgängen, bei denen der DFB über Jahre um teils happige Vermarktungserlöse gebracht worden sein soll. Zwischenzeitlich ist die «Scheidung» zwischen dem DFB und Infront vollzogen worden; überdie  ökonomischen Folgen dieser Trennung sind abschliessende Regelungen erzielt worden. Nun meldet das Deutsche Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» Zweifel an der Einzeltäter-Theorie bei Infront an. Der Sekundenklau sei auch nach dem Abgang des offiziell Allein-Verantwortlichen weitergegangen, was Fragen aufwerfe, schreibt das Magazin (Nr. 51/2020, 98). «Der Spiegel» vermutet, «dass Infront dem DFB nur einen scheinbar saftigen Bissen hingeworfen hat, damit der Verband sich zufrieden gibt und nicht auf heiklere Dingte stösst.». Eigenartig mute es auch an, dass Infront gar nicht versucht habe, die Ansprüche des DFB juristisch abzuwehren; das sei rechtlich durchaus möglich gewesen. Erwähnt werden in diesem Zusammenhang zudem (weitere) Beispiele, gemäss denen der Verband durch um Verkaufserlöse gebracht worden sein soll. In den Fokus von Vermutungen geraten jetzt auch die Infront-Vorgängerunternehmen CWL (Cesar W. Lüthi) und Kirch Sport – allerdings geht es dabei gemäss «Spiegel» insbesondere um die nicht abwegige Theorie, dass offenbar mit «schmierigen Methoden» im Juli 2000, also vor 20 Jahren, die Fussball-WM-Endrunde 2006 nach Deutschland geholt worden sei (damit hatte die Gesellschaft Infront allerdings nichts zu tun). Wie meistens bei Scheidungen nach jahrelanger Ehe, muten die nun erzielte Einigung bezüglich der Nebenfolgen zwischen dem DFB und Infront einigermassen speziell an. Wie dem auch sei: Die Parteien haben sich jedenfalls als auseinandergesetzt erklärt – ob «per Saldo aller Ansprüche» ist nicht bekannt geworden. Die investigativen Journalisten werden in diesem Komplex auch nach der vollzogenen Trennung «am Ball» bleiben…

Der Sport vor einem Rechteverwertungs-Kollaps?

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(causasportnews / red. / 27. Dezember 2020) Es gibt sicher Attraktiveres im Sport als Fussballspiele vor wenigen oder gar keinen Zuschauern. Seit «Corona» wie ein Impakt auch über die Sportwelt hereingebrochen ist, wird in den Ligen der Welt und im Nationalmannschafts-Fussball fleissig weitergespielt – «Geisterspiele» prägen das Geschehen. Nach bald einem Jahr «COVID-19» und droht dem Sport eine empfindliche Störung in der Wertschöpfungskette – was etwa sinkende Einnahmen durch die Sport-Rechteverwertung bedeutet. Es ist evident, dass bspw. ein Fussballspiel in einem leeren Stadion kein umfassend vermarktbares Event mehr ist, sondern eben nur noch ein simples Fussballspiel. Das Interesse an diesen Veranstaltungen scheint nun immer mehr nachzulassen; das wiederum schlägt sich negativ auf die Erträge aus der Rechteverwertung nieder, denn schwindendes Fan-Interesse am so produzierten «Produkt Fussball» bedeutet letztlich mangelnde Nachfrage seitens der Werbewirtschaft. Sinkendes Publikumsinteresse an den durch «Corona» geprägten Sport bedeutet aber nicht nur nachlassende Erträge aus der Rechteverwertung; wer hat im Moment schon Lust, sich mit dem Gedanken zu befassen, für die nächste Saison (wieder) eine Jahres-Zuschauerkarte zu erwerben? Manch eine Liga hätte den Sportbetrieb aufgrund der Krise längst eingestellt, wenn es nicht um laufende Rechteverwertungserlöse gehen würde. Bestehende Verträge mit Verwertern sind zu erfüllen – oder, wie es simplifiziert gesagt werden könnte: «Ohne Spiel kein Geld».

Diese Entwicklung hat nun bereits die beiden französischen obersten Ligen ins Schlingern gebracht; immerhin ist der Spitzenfussball des aktuellen Fussball-Weltmeisters betroffen. Die Unternehmung «Mediapro», die Rechteinhaberin der beiden oberen Ligen, ist zahlungsunfähig und hat die erworbenen Liga-Rechte zurückgeben müssen. Wie sich dieser Zusammenbruch der Rechteinhaberin auswirken wird (und wer die Rechte allenfalls übernehmen wird), lässt sich im Moment nicht sagen. Vertraglich hatte «Mediapro» ab 2020 bis 2024 jährlich 800 Millionen Euro zugesagt. Was in Frankreich nun Tatsache geworden ist, könnte sich auch im nationalen und globalen Top-Fussball ereignen – falls «Corona» weiterhin die Ausübung des organisierten Sportes in der Form vor «COVID-19» verunmöglichen sollte. Lediglich hinter vorgehaltener Hand wird in Funktionärskreisen das Szenario «Kollaps» der Rechteverwertung diskutiert – zumindest der «Kollaps light». Sollten sich die Verhältnisse nicht bald normalisieren, könnte dies auch massiven, wirtschaftlichen Einfluss auf die im kommenden Jahr (vom 11. Juni bis 11. Juli 2021) vorgesehene Fussball-Europameisterschaft an elf Standorten (!) haben. Bemerkenswerterweise ist zu diesem Thema seitens der Europäischen Fussball-Union (UEFA) derzeit nichts zu vernehmen. Der unter dem Einfluss von «Corona» nur noch rudimentär stattfindende Sport hat selbstverständlich nicht nur Auswirkungen auf das wirtschaftliche Niveau in der Rechteverwertung (so ist z.B. vielerorts das in vielen Klubs einträgliche Merchandising praktisch zum Erliegen gekommen). Unbesorgt, was die Vermarktung des Filet-Stücks im internationalen Fussball angeht, zeigt sich derzeit der Weltfussballverband (FIFA). Dass bei länger anhaltender Pandemie auch die WM-Endrunde 2022 in Katar bzw. deren wirtschaftliche Verwertung gefährdet sein könnte, ist dem Verband offenbar (noch) kein Gedanke wert. Das Interesse schon an WM-Ausscheidungsspielen ohne Zuschauer könnte bald einmal einen massiven Knick erleiden.

«Causa Sport»: Der Rückblick auf das (Sport-)Jahr 2020 – und auf anderes

(causasportnews / red. / 24. Dezember 2020) Im soeben erschienenen Jahresendheft von «Causa Sport» (4/2020) steht «Corona» schwerpunktmässig im Zentrum der publizierten Beiträge. Insbesondere wird beleuchtet, wie sich dieser virale Impakt in diesem Jahr auf den Sport ausgewirkt hat (so etwa auf den Lehrbetrieb der Deutschen Sporthochschule Köln; von spezieller Aktualität dürften bspw. Fragen im Zusammenhang mit den befristeten Arbeitsverträgen in Mannschaftssportarten sein). Im Heft findet sich auch ein spezieller Rückblick auf das (Sport-)Jahr 2020. Es ist dies trotz flächendeckender Maskenpflicht eine schonungslose Demaskierung der Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Sport im Besonderen und mit Blick auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen. Quintessenz: Die Staatsorganisationen haben bei der Bekämpfung der viralen Bedrohung durchwegs versagt und sind als «Schönwetter-Gebilde» demaskiert worden; die Regierenden lassen flächendeckend Geld «regnen» (vgl. den Cover zum aktuellen Heft 4/20). Die aktuellen Staatsorganisationen sind, das hat das Jahr 2020 gezeigt, nicht geeignet, den Kampf gegen einen unsichtbaren Feind wie «Corona» zu führen. Das hängt allerdings auch mit dem (teils renitenten) Verhalten der Bevölkerung zusammen. Die Impakte von «Corona» auf das Leben der Menschen und den Sport sind vielschichtig, wie die «ABC-Demaskierung des (Sport-)Jahres 2020» aufzeigt. Schnörkellos werden in alphabetischer Reihenfolge Fakten vermittelt und Konklusionen gezogen, so etwa unter dem Buchstaben «Y», wie Yoga: «Lieber Yoga statt Jogi (Löw)». Oder unter dem Buchstaben «H», wie Home Office: «Für viele Menschen findet das Home Office draussen statt»). Oder unter «M», wie (Sport-)Medien: «Sagen, was ist» (gemäss Rudolf Augstein). Es wird zudem etwa unter «W», wie Wuhan, erörtert, weshalb und wie Fussball-Weltmeister Antoine Griezmann im «Corona»-Jahr 2020 «cojones» zeigte.

Es existiert aber auch noch ein Leben neben und nach «COVID-19», wie «Causa Sport» belegt. Doch klar ist: Die Einflüsse der Pandemie auf den Sport werden nachhaltig sein. Ob er in der «Corona»-Krise eine Reifeprüfung sein kann, wird im Editorial hinterfragt. Sporttalente werden auch künftig gefördert werden (müssen), und es dürften weiterhin Talentförderungsverträge abgeschlossen werden, wie ausführlich beschrieben wird. Die VAR-Thematik im Fussball wird den organisierten Sport weiterhin (auch bei «Geisterspielen») beschäftigen, und Diskussionen um staatliche Gerichtsbarkeit und (Sport-)Schiedsgerichte werden wegen und nach «Corona» nicht verstummen. Die Doping-Problematik (auch im Pferdesport) dürfte auch künftig aktuell bleiben. Weitere Themenbereiche werden, wie gewohnt, auch im letzten Heft von «Causa Sport» dieses Jahres profund abgehandelt und kommentiert, auch im Zusammenhang mit Gerichtsentscheiden (so zum Nominierungsrecht bezüglich Sportanlässe; zur Horrorvision im Radrennsport: Wenn Kurven vertrauensvoll geschnitten werden; oder zum Klagerecht eines Minderjährigen nach einem Rodelunfall; oder zum «Dauerbrenner» Militärdienst und Sportausübung). Erstmals berichtet «Causa Sport» über ein «Webinar», aktuell wiederum zum Thema «Corona»: «Gehaltsansprüche von Professional-Sportlern im Lichte von ‘COVID-19’».

Bezugsmöglichkeiten von «Causa Sport» über www.causasport.org.