
(causasportnews / red. / 11. Dezember 2021) Nun scheint doch wahr zu sein, was nicht wahr werden durfte: Der Spieler des Hamburger SV, Bakery Jatta, soll in Tat und Wahrheit Bakary Daffeh heissen, und auch seine Lebens- und Fussball-Vita scheint nicht richtig nachvollziehbar zu sein. Der Fall des angeblich 23jährigen Stürmers (Geburtsdatum nicht gesichert), der vor ziemlich genau zwei Jahren für Schlagzeilen sorgte (vgl. causasportnews vom 24. September 2019), wird ein Fall für die Gerichte. Wie bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft in Hamburg Anklage gegen den vor rund fünf Jahren über Umwegen aus Gambia eingewanderten Fussball-Spieler erhoben. Es gab damals einige Ungereimtheiten, welche die Vermutung aufkommen liessen, Bakery Jatta, der unter diesem Namen in Europa Fuss fasste und im Fussball tätig wurde, heisse und sei in Wahrheit der 26jährige Bakary Daffeh; oder anders: Bakary Daffeh (26) soll sich als Bakery Jatta (23) ausgegeben haben. Doch alle Zweifel wurden damals insbesondere von den deutschen Einwanderungsbehörden und der Verbandsjustiz in den Wind geschlagen. Es wurde mit dieser doppelten Lottchen-Geschichte im Fussball auch die Rassismus-Diskussion um den Fall angeheizt. Wer sich erlaubte, daran zu zweifeln, dass der als Bakery Jatta auftretende Fussballerspieler auch wirklich Bakery Jatta sei, wurde schon einmal des Rassismus’ bezichtigt. Nun haben die Skeptiker um die Bakery Jatta-Geschichte Aufwind erhalten, nachdem die Anklageerhebung gegen den HSV-Akteur offensichtlich genügend Anhaltspunkte und Fakten liefert, dass Bakery Jatta eben doch Bakary Daffeh ist. Es ist noch nicht bekannt, wann sich das zuständige Gericht mit diesem Identitäts-Fall im Fussball befassen wird. Über die Erfolgsaussichten bezüglich der Anklage der Staatsanwaltschaft kann im Moment ebenfalls nur gemutmasst werden. Da an diesen Vorgang auch eine Rassismusdebatte gekoppelt ist, wäre es von der Staatsanwaltschaft relativ mutig, den Fall vor Gericht zu bringen, mit dem Risiko, mit der Anklage zu scheitern. Mit dieser wird sich das Jugendgericht des Amtsgerichts Hamburg-Altona zu befassen haben. Bakery Jatta werden Aktivitäten unter falscher Identität vorgeworfen, was nach Meinung der Anklagebehörde als Verstösse gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Falschbeurkundung zu qualifizieren seien.