Ein Opfer des Juristen-Geschwätzes

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 5. Mai 2021) Es darf als notorische Tatsache qualifiziert werden, dass sich Juristinnen und Juristen (fast) aller Art und in den meisten Funktionen auf einem speziellen Jahrmarkt der Eitelkeit bewegen. Diese Menschen finden sich in der Regel unwiderstehlich und schwingen, je nach Standpunkt, den sie zu vertreten haben, gerne die Moralkeule für ihre Auftraggeber und sich selber. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die Jurisprudenz eine Wertungs-Wissenschaft ist und nicht etwa mit Mathematik gleichgesetzt werden kann; dort ergeben 2 + 2 immer 4. Demut und Selbstkritik sind jedenfalls keine übermenschliche Tugenden, mit der sich Juristinnen und Juristen zu stark bekleckern würden. Mit allem hängt letztlich zusammen, dass sie sich gerne vor Ihrer Klientschaft oder vor Auftraggebern aufzuplustern pflegen. Und das vor allem in der Öffentlichkeit. Fragen Medienschaffende Juristinnen und Juristen nach ihren Meinungen, ist das für diese Gattung ein wahres Glücksgefühl, das bis zur Ekstase ausgekostet wird. Das Gefühl, von der Öffentlichkeit begehrt zu werden, lässt jedes andere Glücksgefühl marginal werden. Ist zudem die Plattform «Sport» betroffen, akzentuieren sich diese Eigenheiten insbesondere noch. Es ist fast wie bei den Sponsoren: Diese wären oft so unbedeutend wie die abgestellten Fahrräder in China, die ab und zu am Bahnhof in Peking umstürzen. Denn Sponsoren im Sport und deren Vertreterinnen und Vertreter werden fast so intensiv beachtet wie der Sport selber.

Schwatzhaftigkeit und Profilierungssucht sind soeben dem ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, zum Verhängnis geworden. Dieser fiel nach seiner Bestellung als Ermittler insbesondere gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino durch ein ausserordentliches Mitteilungsbedürfnis auf; für die Arbeit bleib dann offenbar kaum mehr Zeit, denn seit Monaten herrscht bezüglich der juristischen Aktivitäten des Ermittlers aus dem beschaulichen Kanton Nidwalden Schweigen. Soeben hat ihn die Beschwerdekammer des schweizerischen Bundesstrafgerichts ins «offside» befördert, das heisst in der Juristen-Sprache: Stefan Keller hat in der «Causa Gianni Infantino» in den Ausstand zu treten. Zum Verhängnis geworden sind dem Ermittler gemäss Begründung des Entscheids Aussagen in Medienmitteilungen und in einer juristischen Fachzeitschrift. Si tacuisses philosophus mansisses (hättest Du geschwiegen, wärst Du ein Philosoph geblieben) also, wäre man hier geneigt zu sagen. Zum Philosophieren wird Stefan Keller nun viel Zeit haben. Durch seine Kommunikationsbeflissenheit verschafft er dem FIFA-Präsidenten, der selber Jurist ist, zudem etwas Luft. Die bisherigen Ermittlungsarbeiten des nun abgesägten Untersuchungsrichters bleiben auch nach dem angeordneten Ausstand von Stefan Keller gültig.

Diese unschöne Konstellation im Segment «Juristerei» befeuert die negative Grundhaltung des Publikums gegenüber der Juristen-Zunft. Und die Vorurteile gegenüber einer Berufsgattung, für die beispielsweise Selbst-Reflexion so oder so ein Fremdwort darstellt. Einkehr, Demut und Selbstkritik sind Lebens-Attribute, welche für Juristinnen und Juristen offensichtlich erst nach dem Tod eine gewisse Bedeutung erlangen. Oder wie es ein Jurist retrospektiv auf seinen Grabstein eingravieren liess: «Er war Jurist und auch sonst bescheidenen Geistes.».

(PS: Der Schreibende gehört der Juristen-Zunft an)

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