
(causasportnews / red. / 16. November 2020) Nach wie vor laufen Untersuchungen seitens der amerikanischen Behörden im Zusammenhang mit möglichen Korruptionsvorgängen im Weltfussball. Die Vorgänge betreffen insbesondere den Weltfussballverband FIFA mit Sitz in Zürich und einzelne Funktionäre des globalen Fussballs. Im Frühjahr 2015 wurden im Zürcher Luxus-Hotel «Baur au Lac» ranghohe Exponenten des Fussballs aus aller Welt verhaftet und danach sukzessive, insbesondere an die USA, ausgeliefert (vgl. etwa causasportnews vom 28. Mai 2015 und weitere, spätere Meldungen hierzu). Seither laufen an allen Fronten Untersuchungen, in denen es vor allem um finanzielle Unregelmässigkeiten, Geldwäscherei, Korruption und Misswirtschaft im organisierten, internationalen Fussball geht. Besonders aktiv zeigt sich in dieser Hinsicht das US-Justizministerium (Department of Justice, DoJ). Die Behörde versucht vor allem, in den diversen Vorgängen beispielsweisen von wie auch immer betroffenen Finanzinstituten möglichst viel Geld herauszupressen und etwa auch Schweizer Banken, auf welchen «Fussball-Geld» ruht(e) und über die teils ominöse Zahlungen gelaufen sein sollen, zu Konzessionen zu bewegen, um sich von Schuld und Strafe freizukaufen. Diese Vorgehensweisen ähneln dem «Ablass»-Handel, welcher letztlich der Katholischen Kirche die Reformation unter Martin Luther beschert hat. Ein solcher «Deal» steht offenbar unmittelbar bezüglich der Schweizer Bank Julius Bär & Co. AG in Zürich vor dem Abschluss, wie kürzlich vom Bankhaus bestätigt worden ist. Insgesamt sind 79,7 Millionen Dollar zurückgestellt worden. Mit diesem Betrag kann sich die Geldinstitut nun Strafverfolgungsfreiheit «erwerben» und damit weiteres Schmoren im Fegefeuer der sportlichen Niederungen beenden. Das angestrebte «Deferred-Prosecution-Agreement», ein aussergerichtlicher Vergleich für aufgeschobene Strafverfolgung, könnte die Bank vom schwer drückenden Joch weiterer Untersuchungen seitens der US-Behörden befreien – wenigstens einstweilen und «auf Bewährung». Auch nach einer Zahlung wäre die «Gefahr Fegefeuer» also noch nicht ganz gebannt; diese könnte wohl durch weitere Zahlungen gänzlich abgewendet werden. Die Vereinbarung würde die Bank Julius Bär & Co. AG zumindest für drei Jahre Ruhe verschaffen – eben alles gegen Bezahlung von fast 80 Millionen Dollar. Die Bank zeigt sich optimistisch, dass dieser Gnaden-Akt des DoJ, ein eigentlicher «Banken»-Ablass, in nächster Zeit finalisiert werden kann.