
(causasportnews / red. / 24. Mai 2020) Nun hat auch die Schweiz ihr „Impeachment“-Verfahren. Was in den Vereinigten Staaten von Amerika eher ein Unterhaltungs-Tatbestand abgibt, ist im Herzen Europas eine peinliche Angelegenheit. Jetzt hat die Parlamentarische Gerichtskommission ein Amtsenthebungsverfahren gegen den amtierenden Bundesanwalt Michael Lauber eröffnet; ein einmaliger Vorgang in der helvetischen (Rechts-)Geschichte. Der oberste Ermittler und Ankläger der Schweiz wird nach menschlichem Ermessen über die „FIFA-Affäre“ stolpern. Zwar nicht sofort – aber schätzungsweise in ein paar Monaten. Zum Verhängnis werden dürften dem 54jährigen Juristen mit wenig spektakulärer, beruflicher Vergangenheit und bescheidenem Leistungsausweis nicht protokollierte Treffen mit dem aktuellen FIFA-Präsidenten Gianni Infantino. Allerdings können sich die Teilnehmer dieser Gespräche nicht mehr an die Treffen an sich und kaum oder gar nicht mehr an die besprochenen Themen erinnern. Ein alter Juristen-Trick in Anlehnung an das Dogma der drei Affen also: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. Ganz hat das allerdings bei Michael Lauber und Gianni Infantino nicht geklappt. Es soll in diesem Zusammenhang auch arg gelogen worden sein. Wie dem auch sei: Für die Gerichtskommission ist klar, dass der Bundesanwalt seine Amtspflichten gravierend verletzt haben soll. Deshalb ist nun das Amtsenthebungsverfahren eröffnet worden. Das Parlament soll in absehbarer Zeit den höchsten Staatsanwalt des Landes absetzen, obwohl gerade dieses Parlament Michel Lauber noch im September des vergangenen Jahres für eine weiter Amtszeit gewählt hat – das Volk hat nicht verstanden, weshalb das Parlament trotz klarer Fakten, die schon vor etwas mehr als einem halben Jahr gegen den Leiter der Bundesanwaltschaft sprachen, den Juristen aus dem Wallis erneut zum Leiter dieser Bundesbehörde gewählt hat. Es waren wohl die kleinmassstäblichen Verhältnisse und die notorischen Verflechtungen im Schweizer Polit- und Justizbetrieb Ursachen für diesen „Sündenfall“ des Parlamentes; dass bei dieser Wahl vor allem bürgerliche Politikerinnen und Politiker, allen voran die Vertreter/innen des Freisinns (FDP) das Zünglein an der Waage zugunsten von Michael Lauber spielten, ist nicht ganz zufällig. Bereits jetzt gerät jedenfalls das Parlament in Erklärungsnotstand, weshalb nun aufgrund von Fakten, die schon damals weitgehend bekannt waren, jetzt (doch) gegen den Bundesanwalt vorgegangen werden soll. Was damals Recht war, kann jetzt also zum Unrecht werden. Dem Parlament bleibt aber noch ein wenig Zeit; die Gerichtskommission will für Aussenstehende unverständlicherweise noch einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in der „Causa Lauber“ abwarten und dann über das weitere Vorgehen befinden. Es könnten sich aber zweifelsfrei noch andere Gründe ergeben, damit sich das Parlament letztlich doch noch vor der Verantwortung drücken kann; dann nämlich, wenn das Bundesverwaltungsgericht Michael Lauber (in einem an sich grotesken Nebenpunkt) Recht geben sollte. Mit der Vorgehensweise hat sich die Gerichtskommission nun, zweifelsfrei auch kalkuliert, in juristische Geiselhaft begeben. Das ganze Gemurkse um den Bundesanwalt hat wohl auch dazu geführt, dass ein längst überfälliger Schritt bis dato nicht unternommen worden ist: Die Suspendierung von Michael Lauber von seinem Amt – sein Salär ist schon mal etwas gekürzt worden, dagegen kämpft er natürlich an. Allerdings liegt das Kind in dieser Angelegenheit längst im Brunnen. Vor allem ist das Ansehen des Schweizer Polit- und Justizsystems aus im Ausland total ramponiert und irreparabel geworden (vgl. dazu auch causasportnews vom 4. Mai 2020).
Wahrscheinlich ist es noch zu früh, um die Behörde „Bundesanwaltschaft“ nach dieser Tragik-Komödie um den obersten Ermittler und Ankläger der Schweiz kritisch zu hinterfragen. Nicht nur wegen der Fäll rund um den internationalen Fussball gehört diese Behörde, alles in allem eine erfolglose, gigantische Geldverschwendungsmaschinerie ohne nachvollziehbaren Sinn, abgeschafft. Die durchwegs weit professioneller arbeitenden Untersuchungs- und Anklagebehörden der Schweizer Kantone wären weit prädestinierter, die jetzt von der Bundeshauptstadt aus geführten und zur Anklage gebrachten Verfahren zu übernehmen. Die Bundesanwaltschaft ist nicht erst seit dem Amtsantritt von Michael Lauber eine juristische „Dunkelkammer“, auf die in einem Rechtsstaat verzichtet werden muss.