Bayern-Hauptversammlung: «Qatar-Antrag» scheitert am Amtsgericht München

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(causasportnews / red. / 23. November 2021) Damit musste gerechnet werden: Das Amtsgericht München hat den Eilantrag des Juristen und Vereinsmitglieds des FC Bayern München, Michael Ott, i.S. Sponsor-Deal «Qatar Airways» abgewiesen. Der Rechtsreferendar am Landgericht Mainz wollte mit seinem Begehren sicherstellen, dass sein Antrag auf Beendigung des Sponsoring-Vertrags, der dem Münchner Nobel-Klub weiterhin mindestens 17 Millionen Euro jährlich einbringen soll, nach der Fussball-WM-Endrunde 2022 in Katar nicht mehr verlängert und an der Jahres-Hauptversammlung des Vereins am kommenden Donnerstag ordentlich vorgebracht und behandelt wird (causasportnews vom 15. November 2021). Das Gericht verneinte die fehlende Dringlichkeit des Antrags und äusserte sich wohl in der Sache selber nicht weiter. Michael Ott gelangte umgehend an die nächste Instanz (Landgericht München). Mit diesem Entscheid kommt das Amtsgericht dem FC Bayern München entgegen. Der Verein ist bestrebt, diesem Antrag des 28jährigen Juristen im Vorfeld der Hauptverhandlung möglichst wenig Gewicht einzuräumen. Die erstinstanzliche Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bedeutet, dass sich der FC Bayern München wenigstens im Moment die Feldüberlegenheit in diesem juristischen Spiel sichern konnte.

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