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Der Fussball-Sonderfall im «Sonderland» Schweiz

causasportnews / Nr. 1024/06/2023, 7. Juni 2023

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(causasportnwes / red. / 7. Juni 2023) Im internationalen Kontext ist die Schweiz (wohl vermeintlich) noch immer ein «Sonderland». Sonderfälle existieren allerdings auch innerhalb des «Sonderlandes» Schweiz; es handelt sich dabei um «Sub-Sonderfälle». Einer dieser Sonderfälle ist der FC Sion, der Traditionsklub aus dem Kanton Wallis; dieser Kanton stellt seit 1998 auch die Präsidenten des Internationalen Fussballverbandes FIFA mit Sitz in Zürich (zuerst, seit 1998 Joseph Blatter, ab 2016 Gianni Infantino). Die Walliser leben seit jeher mit einer nicht zu geringen Prise (vermeintlichen) «Leidensdrucks». Sie fühlen sich in der Rand-Region oft benachteiligt, ausgegrenzt, gemobbt, missverstanden und von niemandem geliebt. Den Rest der Schweiz bezeichnen die Walliser als «Üsserschwiz» (Ausserschweiz). In diesem Kanton findet man wohl am meisten Menschen auf diesem Planeten der Zukurzgekommenen, die sich stets in die Defensive gedrängt fühlen, trotz der Gelder, die regelmässig von der «Üsserschwiz» ins Wallis fliessen. Der FC Sion ist das Abbild der genannten Attribute in sportlicher Hinsicht. Der Traditionsklub, der seit Jahren der Super League (früher Nationalliga A sowie Nationalliga B) angehört, hat auch deswegen einen internationalen Bekanntheitsgrad erreicht, weil er in sportlicher Hinsicht nichts anzubrennen gewillt ist, den Kampf auf dem Fussballplatz stets bis auf’s Messer führt und zudem auch keiner gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Wege geht, wenn dies zur Erreichung sportlicher Ziele dienlich ist. Die allgemeine Erkenntnis, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nur begonnen werden sollten, wenn die Erfolgsgarantie über 50 Prozent beträgt, wird im FC Sion immer wieder ignoriert; Prozesse wurden aber zumindest immer wieder als Druckmittel eingesetzt. Der Klub hat sich, wie in der juristischen Fachliteratur nachzulesen ist, «wiederholt als (sport-)juristisch umtriebig erwiesen» (Urs Scherrer, Kai Ludwig, Remus Muresan, Sportrecht, eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., Zürich, 2014, 292 f.). Bereits 2003 hat der FC Sion beim Kantonsgericht Wallis, für einmal erfolgreich, eine vorsorgliche Massnahme auf Reintegration in den Meisterschaftsbetrieb der Swiss Football League erwirkt. Eine regelrechte Prozesslawine trat der Klub ab 2009 los, als alle juristischen Hebel in Bewegung gesetzt wurden, um Spielberechtigungen trotz Registrierungssperre durchzudrücken. Über 20 gerichtliche Interventionen gegen nationale und internationale Fussballverbände (so gegen die FIFA, den Kontinentalverband UEFA) endeten für den FC Sion in einem juristischen Scherbenhaufen. «Der Fall FC Sion» erlangte eine internationale Dimension.

Vor einem sportlichen Scherbenhaufen steht der Traditionsklub aus dem Wallis nun aktuell, nachdem der Klub im zweiten Barrage-Spiel um den Platz in der obersten Spielklasse gegen Lausanne-Ouchy von dieser Provinz-Mannschaft vom Genfersee in die Niederungen der Challenge League befördert wurde. Damit haben die langjährige, sportliche Erfolgsgeschichte und der Fussball-Sonderfall FC Sion ein geradezu tragisches Ende genommen. Statt Bern, Basel, Zürich und Genf heisst es nun bezüglich der Saison 2023/24 für die Walliser, in Schaffhausen, Wil, Neuenburg und Bellinzona antreten. Mit welchem Spielermaterial und welchem Trainer der sofortige Wiederaufstieg in die Super League angestrebt werden soll, ist unbekannt. Klingende Spielernamen, wie Mario Balotelli, der mit seinen Launen nach Auffassung von Experten den Abstieg zumindest mit-verursacht hat, werden wohl künftig im Kader des FC Sion fehlen; oder doch nicht? Sicher wird der Klub aus Sion/Sitten die Spitzenklassierung in der Rangliste der verschlissenen Trainer nicht so rasch abgeben. Der Schweizer Nationaltrainer Murat Yakin, der sich auch einmal in diesem Amt in Sion versuchte, kämpft immer noch vor den Walliser Gerichten um ausgebliebene Entschädigungen und um ausgleichende Gerechtigkeit.

Sportler mit Krebs und das öffentliche Informationsinteresse daran

causasportnews / Nr. 1019/05/2023, 22. Mai 2023

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(causasportnews / red. / 22. Mai 2023) Es gibt Dinge im Leben, die gegeben sind oder sich ereignen, und die der Mensch lieber für sich behalten und den Vorgang jedenfalls nicht mit einer breiteren oder engeren Öffentlichkeit teilen will. Wird diese Sphäre ignoriert oder verletzt, kann sich die betroffene oder verletzte Person auf den Persönlichkeitsschutz, der im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), etwa in den Art. 27/28 ZGB geregelt ist, berufen und sich grundsätzlich gegen Störungen und Verletzungen in diesem Bereich zur Wehr setzen.- Diese fundamentalen Bestimmungen sind in den medialen Fokus getreten, seit der Österreichische Nationaltorhüter Heinz Lindner, der beim FC Sion unter Vertrag steht, mitgeteilt hat, er sei an Hodenkrebs erkrankt. Der bald 33jährige Torhüter hat seine Erkrankung selber publik gemacht, was den Kommunikations-Vorgang offensichtlich rechtfertigt. Heinz Lindner hat also, aus welchen Gründen auch immer, den Weg in die Öffentlichkeit gewählt, und das medizinisch relevante «Outing» wurde von den Medien natürlich aufgenommen, vor allem von der Boulevardpresse, welche zur Anreicherung des Vorgangs gleich noch ein paar Beispiele von Sportlern, welche früher an Hodenkrebs erkrankten und geheilt wurden, ausbreiteten.

Eine Hodenerkrankung eines Sportlers ist ein Faktum, das zur Geheim- oder Intimsphäre eines Menschen gehört, auch bezüglich eines sich in der Öffentlichkeit bewegenden Athleten. Es greift der Persönlichkeitsschutz, und grundsätzlich ist die Verbreitung einer solchen Meldung eine Persönlichkeitsverletzung (Art. 28 ZGB). Die zivilrechtlichen Folgen der Persönlichkeitsverletzung greifen allerdings nur dann, wenn diese Verletzung widerrechtlich erfolgt. Nicht widerrechtlich ist die Persönlichkeitsverletzung dann, wenn sie mit der Einwilligung des in der Persönlichkeit verletzten Person erfolgt. In der «Causa Heinz Lindner» war die Verbreitung der Meldung, der Torhüter des FC Sion und der Österreichischen Nationalmannschaft sei an Hodenkrebs erkrankt, eine Persönlichkeitsverletzung, allerdings keine widerrechtliche, weil der Rechtfertigungsgrund der Einwilligung des an Hodenkrebs erkrankten Sportlers vorlag (Art. 28 Abs. 2 ZGB). Das bedeutet grundsätzlich, dass relativ oft Persönlichkeitsverletzungen (auch betreffend Athleten) vorliegen, diese aber zufolge der Einwilligung der Verletzten in die Verletzungshandlungen gerechtfertigt sind.

Keine juristische Panik also im Kommunikationsvorgang der Hodenkrebserkrankung von Heinz Lindner. Der Athlet hat den Weg in die Öffentlichkeit gewählt und in die Verbreitungshandlung eingewilligt, wohl (gezwungenermassen) um entsprechende Spekulationen im Fussball-Business gar nicht aufkommen zu lassen. Allerding mutet es dennoch etwas speziell an, dass derartige Vorkommnisse aus dem Geheim- und Intimbereich eines Sportlers öffentlich-wirksam ausgebreitet werden. Ein Informationsinteresse bezüglich derartiger Fakten aus dem Leben eines Sportlers ist beim besten Willen nicht zu erkennen, auch wenn im konkreten Fall der Torhüter für den Rest der eh bald zu Ende gehenden Saison dem FC Sion nicht mehr zur Verfügung steht. Sportlich ist dies für den Klub zu verkraften: Obwohl der Super League-Klub an letzter Stelle in der Tabelle platziert ist, wird er zufolge der Mannschafts-Aufstockung in der höchsten Spielklasse nicht absteigen.

Prozessniederlagen für FIFA / Gianni Infantino, für den FC Sion / Christian Constantin und für Paul Estermann

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(causasportnews / red. / 18. Januar 2023) Derzeit hagelt es Gerichtsentscheide in teils brisanten Vorgängen im Sport: Der Weltfussballverband mit Gianni Infantino als Präsident an der Spitze verliert einen prestige-trächtigen Arbeitsrechts-Fall gegen den ehemaligen Generalsekretär und Finanzchef, Dr. Markus Kattner, am Zürcher Obergericht; der FC Sion mit dem streitbaren Präsidenten Christian Constantin taucht am Bezirksgericht Martigny gegen den ehemaligen Trainer und aktuellen Nationalcoach Murat Yakin, und der Springreiter Paul Estermann wird offenbar demnächst wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei rechtskräftig verurteilt sein (bis dann gilt für ihn die Unschuldsvermutung). In den beiden Vorgängen aus dem Fussball dürfte es bis zur rechtskräftigen Erledigung noch eine gewisse Zeit dauern: Gegen den Beschluss des Obergerichts Zürich hat die FIFA in der Forderungssache von Markus Kattner am Bundesgericht Beschwerde eingereicht; in der Angelegenheit des FC Sion (Olympique des Alpes SA) scheint es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass Christian Constantin diese besondere Schmach einer Prozessniederlage nicht auf sich sitzen lassen wird.

«Causa Markus Kattner / FIFA»: Seit der fristlosen Entlassung des damaligen Generalsekretärs und Finanzchefs durch die FIFA 2016 liefern sich die beiden Parteien einen erbitterten Rechtsstreit. Es geht dabei darum, ob die Entlassung der Nummer 2 der FIFA damals zu Recht oder Zu Unrecht erfolgte. Zur Rechtfertigung der sofortigen Trennung machte die FIFA teils krude Gründe geltend; die gerichtliche Auseinandersetzung wird teils als persönlicher Rachefeldzug des amtierenden FIFA-Präsidenten, Gianni Infantino, angesehen. Nachdem das Arbeitsgericht Zürich Jahre brauchte, um festzustellen, dass die FIFA Gründe gehabt hätte, um das Arbeitsvertragsverhältnis mit Markus Kattner per sofort und gerechtfertigterweise zu beenden, drehte das Zürcher Obergericht den Entscheid und wies den Fall zur Festlegung der Folgen der nicht-gerechtfertigten Entlassung an das Arbeitsgericht Zürich zurück. Dieser Rückweisungsbeschluss der zweiten Zürcher Instanz wurde nun vom Weltfussballverband mit Beschwerde an das Bundesgericht gezogen, wo der Vorgang seit einigen Wochen pendent ist. Die Chancen der FIFA, den Rückweisungsbeschluss des Obergerichts Zürich noch abzuwenden, werden als eher gering angesehen. In diesem Fall der ungerechtfertigt erfolgten Entlassung müsste dann das Arbeitsgericht die (finanziellen) Folgen der ungerechtfertigten Entlassung des heute 52jährigen Markus Kattner festlegen. Es geht dabei um eine Entschädigung in der Höhe von rund zehn Millionen Schweizer Franken. Affaire à suivre also.

«Causa Murat Yakin / FC Sion»: Im Moment scheint der Präsident des FC Sion, Christian Constantin, vom juristischen Fortune verlassen worden zu sein. Auf die Gerichte in «seinem» Kanton kann er sich jedenfalls offenbar nicht mehr verlassen. Vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass der 66jährige Unternehmer in den Fussangeln eines steuerlichen Sponsoring-Tricks hängen geblieben ist (vgl. causasportnews vom 16. Januar 2023). Nun ging vor Weihnachten des letzten Jahres beim FC Sion (Olympique des Alpes SA) knüppeldicke Gerichts-Post im Entlassungsfall Murat Yakin ein. Der aktuelle Nationaltrainer wurde als Klubtrainer des FC Sion 2019 nach einem Zerwürfnis mit dem Klub-Präsidenten regelrecht unmöglich gemacht, was sich der Trainer nicht gefallen liess. Er beendigte den Trainervertrag per sofort und aus wichtigen Gründen. Das Vorliegen dieser Gründe wurden vom Klub bestritten. Das Bezirksgericht Martigny folgte jedoch den Argumenten von Murat Yakin. Im Gerichtsurteil wird u.a. von einem damals «bösartigen Klima» im Klub gesprochen. Die Folgen dieser aus der Sicht des damaligen Klub-Trainers gerechtfertigten, ausserordentlichen Vertragsbeendigung sind für den FC Sion finanziell einschneidend und bedeuten eine Schmach vor allem für Christian Constantin. Der Klub muss Murat Yakin fast 1,2 Millionen Schweizer Franken bezahlen. Diese frohe Botschaft erreichte den 48jährigen Nationalcoach Ende Dezember, nur ein paar Tage, nachdem die Schweizer Nationalmannschaft an der WM-Endrunde in Katar nicht gerade brilliert hatte und mit einer Kanterniederlage gegen Portugal (1:6) aus dem WM-Endrunden-Turnier flog. Das Urteil des Bezirksgerichts Martigny ist noch nicht rechtskräftig. Affaire à suivre also auch hier.

Wohl strafrechtlich erledigt dürfte hingegen die «Causa Paul Estermann» sein. In diesem unappetitlichen Fall von Tierquälerei hat sich der bald 60jährige Springreiter offenbar mit der Verurteilung abgefunden und will das letzte Urteil des Kantonsgerichts Luzern von Ende 2022 gemäss aktuellen Verlautbarungen nicht mehr an das Bundesgericht weiterziehen (vgl. insbesondere auch causasportnews vom 21. Dezember 2020, vom 22. Januar 2021 und vom 23. Juni 2021). Vom Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) soll der Reiter nun umgehend vorläufig gesperrt werden. Bis zum Entscheid einer definitiv verhängten Sperre (Vereinsstrafe) dürfte es dann allerdings noch einige Zeit dauern.

Sponsoring-Trick des Sion-Präsidenten verfängt vor Bundesgericht nicht

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(causasportnews / red. / 16. Januar 2023) Würde es den Preis für kreative Lösungen im organisierten Fussball-Geschäft geben, hätte ihn der umtriebige Präsident des FC Sion, Christian Constantin, regelmässig auf sicher. Der 66jährige Unternehmer und Paradiesvogel im Fussball geht, wenn es um «seinen» FC Sion geht, weder Kämpfen aller Art noch Auseinandersetzungen mit und gegen wen auch immer aus dem Wege. Wenn er es für notwendig erachtet, bemüht er auch die Gerichte. Noch in (schlechter) Erinnerung ist der weit über die Schweizer Landesgrenzen hinaus bekannt gewordene «Fall FC Sion». Nach einer Registrierungssperre des Weltfussballverbandes FIFA überzogen der FC Sion und die Basisgesellschaft des Klubs, die Olympique des Alpes SA, die Schweiz Liga, den Schweizerischen Fussball-Verband, den Europäischen Konföderationsverband (UEFA) und auch die FIFA ab 2011 gleich im Dutzend (erfolglos) mit Gerichtsverfahren (vgl. hierzu grundsätzlich Urs Scherrer / Kai Ludwig / Remus Muresan, Sportrecht, Eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., 2014, 292 f.). Wenn sich eine Gelegenheit bietet und er sich ungerecht behandelt fühlt, marschiert der streitbare Christian Constantin vorne weg; er droht, schüchtert ein und setzt Druck auf – auch gegenüber Behörden und Gerichten. Das mag im kleinmassstäblichen Kanton Wallis, in dem dem potenten Architekten kaum jemand entgegentreten will und sich grundsätzlich niemand mit ihm anlegen möchte, teils verfangen; z.B. am Schweizerischen Bundesgericht wird jedoch zumindest versucht, einigermassen ausgewogen Recht zu sprechen, auch wenn es direkt oder indirekt um Christian Constantin geht.

In einem unlängst bekannt gewordenen Fall zog der Sion-Präsident mit seiner Unternehmung, Christian Constantin SA, vor dem höchsten Schweizer Gericht den Kürzeren und verlor gegen die Steuerbehörden einen Rechtsfall (es ist, das muss der guten guten Ordnung halber gesagt werden, allgemein schwierig, in Steuersachen vor den Gerichten zu reüssieren, auch am Bundesgericht). Die Christian Constantin SA überwies, so die Ausgangslage des Rechtsstreits, der Kapitalgesellschaft des FC Sion, der Olympique des Alpes SA, 3,7 Millionen Franken und setzte diesen Betrag als Sponsoring seiner Christian Constantin SA von den Steuern ab. Die Walliser Steuerbehörden akzeptierten das, obwohl der Betrag selbstverständlich alles andere als ein Sponsoring war und u.a. für Mieten im FC Sion, für Kost und Logis verschiedener Personen, für Fussballspieler, Anwaltskosten und Kosten für den Privatjet des Präsidenten (!) verwendet wurde. Aufgeflogen ist diese «kreative Lösung» von Christian Constantin nicht wegen der Walliser Steuerbehörden, die stramm zum Präsidenten des Fussballklubs hielten, sondern weil auch der Kanton Freiburg Anspruch auf einen Teil der Steuern von Christian Constantins Gesellschaft hat und gegen diese Sponsoring-Deklaration intervenierte. Es handle sich um eine «verdeckte Gewinnausschüttung», urteilte kürzlich das Bundesgericht, das dem Sponsoring-Trick eine Abfuhr erteilte. Demnach wird die Gesellschaft des Präsidenten und Unternehmers demnächst eine Nachzahlungsaufforderung der Steuerbehörden erhalten und diese Gewinnausschüttung versteuern müssen.

Die Drohung von Christian Constantin nach dem Bekanntwerden des Urteils, er lasse den FC Sion nun fallen und ziehe sich zurück, wird eigentlich von niemandem ernst genommen. Sie erfolgte in den letzten Jahren zu oft…

Stav Jacobi – der «Christian Constantin» des Volleyballsports

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(causasportnews / red. / 15. Juli 2021) Nicht nur Sport-Insider kennen ihn, der Strippenzieher im Schweizer Volleyballsport, Stav Jacobi. In dieser Sportart im Besonderen und im Sport im Allgemeinen versucht der russisch-stämmige Geschäftsmann mit dem ursprünglichen Familiennamen «Jakubowski» seit Jahren in der Schweiz Fuss zu fassen. Insbesondere im Frauen-Volleyball. Die Liebe zur dieser Sportart lässt ihn umtriebig erscheinen; sein Engagement beim zwischenzeitlich von chinesischen Geschäftsleuten beherrschten Zürcher Fussballklub Grasshopper war eher halbherziger Art und weniger sportlich motiviert. Als Präsident des traditionsreichen Zürcher Klubs «Volero», bzw. als Verwaltungsratspräsident der Betriebsgesellschaft Volero Zürich AG will er vor allem mit einer teuer zusammengekauften B-Frauenmannschaft an die Spitze des helvetischen Volleyballsport gelangen. Das ermöglicht ihm letztlich vor allem das Mitwirken im internationalen Geschäft. Einen entscheidenden Schritt hierzu wollte Stav Jacobi in der Saison 2020/21 tun, doch «Corona» machte einen dicken Strich durch seine Kalkulationen. Der nationale Verband (Swiss Volley) sagte alle Auf- und Abstiegsspiele ab, was bedeutete, dass der Klub mit seinem sportlich hervorragenden Frauen-Team den Aufstieg nicht bewerkstelligen konnte und weiterhin in der B-Klasse spielen muss. Der Volero-Präsident hat nie verstanden, weshalb der Meisterschaftsbetrieb im Volleyballsport wegen der Pandemie minimiert wurde, während in anderen Mannschaftssportarten Meisterschaften mit Auf- und Abstiegen durchgepeitscht werden konnten. «Mutlos» nannte er die Verbands- und Ligafunktionäre; diese Qualifikation hat in der Tat etwas für sich. Der Vorgang ist allerdings ein Faktum. Gegen den entsprechenden Entscheid des nationalen Dachverbandes zogen «Volero», ein weiterer Klub sowie acht Spielerinnen schliesslich vor Gericht. Allerdings erkannte das Regionalgericht Bern-Mittelland im April, dass es unter den besonderen und gegebenen Umständen («COVID-19») keinen Rechtsanspruch auf Auf- und Abstiegsspiele geben würde (vgl. dazu den Entscheid sowie die Kommentierung hierzu in «Causa Sport» 1/2021, 112 ff., «Volley» in die Pandemie-Prozess-Niederlage; www.causasport.org). Doch Stav Jacobi wäre nicht Stav Jacobi, wenn er diese Prozess-Niederlage einfach so hinnehmen würde. Vielmehr kündigt er derzeit weitere Klagen gegen den Verband an; vor allem will er den erlittenen Schaden, der seinem Klub durch den Nicht-Aufstieg in die höchste Spielklasse entstanden ist, abwälzen. Die Klageandrohungen für die finanziellen Verluste, die Stav Jacobi durch den verunmöglichten Aufstieg geltend machen will, unterstützt er durch Medienkampagnen (vgl. etwa «Tages-Anzeiger» vom 13. Juli 2021, «Schon erwägt er die nächste Klage»; dadurch soll Druck auf den Verband und die in seinen Augen mutlosen Funktionäre aufgebaut werden. Der 54jährige Geschäftsmann, von dem niemand so genau weiss, mit was und wie er sein Geld verdient, ist zwischenzeitlich eine «Kopie» des Wallisers Christian Constantin geworden, der Verbände und Ligen immer wieder mit Gerichtsverfahren aller Art überzieht (vgl. dazu etwa Urs Scherrer, in: Causa Sport 2012, 319 ff., sowie Schweizerische Juristen-Zeitung, SJZ, 2013, 5 ff.). Die Medien berichten jeweils genüsslich über die juristischen Attacken des ebenfalls umtriebigen Architekten aus Sion. Die juristischen Kämpfe des Präsidenten des FC Sion enden meistens erfolglos, aber die Klagen lehren Verbände, Ligen und Sportfunktionäre das Fürchten und müssen als unangenehme Erscheinungen irgendwie aus der Welt geschafft werden. Die Vorgehensweise von Stav Jacobi ähneln den Aktivitäten und den Vorgehensweisen von Christian Constantin. Die Ankündigungen des am Zürichsee lebenden Geschäftsmannes weisen eine gewisse Parallelität zu den Vorgehensweisen von Christian Constantin auf. Beiden Präsidenten ist jedenfalls gemeinsam, dass die inszenierten Gerichtsverfahren durchwegs ein juristisches Desaster bilden. Zum Aufbau eines gewissen Druckes sind sie alleweil geeignet.

Der kurze Prozess der Wettbewerbskommission mit dem FC Sion

(causasportnews / red. / 14. Juni 2020) Es war zu erwarten, doch es ging nun alles viel schneller und „schmerzloser“ als gedacht. Kurz vor Beginn der Wiederaufnahme der Meisterschaft in der obersten Spielklasse im Schweizer Fussball am kommenden Wochenende gab die Wettbewerbskommission „grünes Licht“ für die Fortsetzung und den Abschluss des Championnats 2019/2020: Der FC Sion hatte versucht, die Wiederaufnahme des Spielbetriebs mittels begehrter Massnahmen seitens der Wettbewerbshüter zu verhindern (vgl. auch causasportnews vom 6. Juni 2020), natürlich fühlte sich der Klub benachteiligt und durch das Fussball-Monopol geschädigt. Dieses Unterfangen erlebte nun ein jähes Ende; die Kommission watschte den Walliser Klub bzw. dessen Präsidenten, Christian Constantin, ab und sah im Beschluss der Swiss Football League (SFL) von Ende Mai, die Meisterschaft fortzusetzen, kein von der SFL zu verantwortender, wettbewerbswidriger Tatbestand. Es gehe dem FC Sion lediglich um Individualinteressen, verlautete nüchtern und sachlich aus Bern. Zwischenzeitlich hat der streitbare Präsident eingesehen, dass dem bevorstehenden Meisterschaftsbeginn mit juristischen Mitteln nicht beizukommen ist. Er werde die entsprechenden „Akten“ schliessen, liess er Medienvertreter wissen. Apropos Medien: Diese tragen zu einem grossen Teil Verantwortung dafür, dass das permanente allgemeine und juristische Querulieren aus dem Wallis immer wieder zu Unruhen und Gezänk im Schweizer Fussball führt. Das könnt auch zumindest eingeschränkt werden, wenn dem Präsidenten mit den speziellen Allüren nicht stets Plattformen zur Ausbreitung seiner kruden Weltanschauung, nicht nur in juristischer Hinsicht, geboten würden. Die Print-Medien füllen so in dieser auch für den Sport einschneidenden Phase der Ereignislosigkeit im Zuge von „Corona“ ihre Spalten. Letztlich alles zum Image-Schaden des Schweizer Professional-Fussballs.-

Auch wenn der Präsident des FC Sion nach diesem letzten juristischen „Dämpfer“ inzwischen temporär kleinlaut geworden ist, hat er bereits (nun noch weitere, bescheidene) juristisch Schritte gegen die im Zuge der Pandemie notwendig Spieler-Qualifikationspraxis der Verbände angekündigt (der Klub will nun für die Fortsetzung der Meisterschaft neue Spieler qualifizieren lassen). Gegen den FC Sion unpässliche Qualifikationsentscheide will Christian Constantin an das Rekursgericht der SFL ziehen; danach werde das Sport-Schiedsgericht in Lausanne (TAS) angerufen, droht er – so sieht allerdings juristische Hilflosigkeit im Moment auch aus Walliser Sicht aus…

FC Sion inszeniert erneut ein juristisches Gemetzel

(causasportnews / red. / 6. Juni 2020) Bekanntlich gibt es diverseste Möglichkeiten, um sich lächerlich zu machen. Oder um aufzufallen, oder um zu querulieren. Authentische Beispiele hierfür liefert regelmässig der FC Sion, der von einem schillernden Präsidenten (manchmal auch ins Elend) geführt wird. Im organisierten Fussball kursiert längst das Bonmot, dass nur ein verrückter oder irgendwie in Not geratener Spieler beim Klub im Wallis einen Vertrag unterschreibt. Der Präsident ist dann auch dafür bekannt, mit Angestellten des Klubs, Spielern, Trainern, engen Mitarbeitern, „ruppig“ umzugehen. Des liebstes Feindbild des FC Sion sind aber die Organisationseinheiten im Fussball. Da legt man sich nicht nur mit der Swiss Football League (SFL) und dem nationalen Verband (SFV) an, sondern zwischendurch auch einmal mit den internationalen Verbänden UEFA oder FIFA (vgl. auch causasportnews vom 1. Juni 2020). Allerdings praktisch immer erfolglos. Nun hat der unberechenbare Präsident wieder einmal ein juristisches Gemetzel angezettelt, das letztlich allerdings schlicht rechtsmissbräuchlich ist und wohl auch von den Adressaten der juristischen Botschaften aus dem Wallis so qualifiziert werden könnte. So hat die Generalversammlung der SFL vor einer Woche über die Fortsetzung der Fussball-Meisterschaft 2019/2020 im Zuge von „Corona“ entschieden und mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Meisterschaft am 19. Juni 2020 fortzusetzen. Weil Professional-Verträge in der Regel bis jeweils 30. Juni befristet sind, die Meisterschaft nun aber über dieses Datum hinaus weitergeführt wird, kann es durchaus sein, dass einigen Klubs die Spieler ausgehen. Sicher dem FC Sion, der noch im März immerhin neun Spieler ausserordentlicherweise auf die Strasse gesetzt hat. Der Klub hat dann alles getan, um eine Weiterführung der Meisterschaft – in seinen Augen eine veritable Wettbewerbsverzerrung – zu verhindern, so auch im Rahmen der Liga-Versammlung. Nun moniert der FC Sion Nachteile für kleine Klubs, weil die Spieler oft auf Leihbasis verpflichten und etliche solcher Leihverträge im Walliser Klub per 30. Juni 2020 beendet sind. Die FC Sion fordert nun von der Schweizerischen Wettbewerbskommission eine Untersuchung gegen die SFL, der Liga, welcher er als Mitglied selber angehört. Als marktbeherrschendes Unternehmen habe die SFL mit dem Beschluss betreffend Weiterführung der Meisterschaft unfaire, wettbewerbsverzerrende Wettkampfbedingungen geschaffen und die Monopolstellung missbraucht, argumentieren die Anwälte aus dem Wallis. An sich gäbe es für solche Eingaben nur eine Erledigungsart: Ab in den Papierkorb. Doch die Wettbewerbskommission ist selbstverständlich gehalten, derartige Eingaben formell zu behandeln, auch wenn sie inhaltlichen Nonsens bilden. Allerdings hat sie die Möglichkeit, derartiges, juristisches Querulantentum mit einem „Nichteintreten“ zu erledigen. Auch wenn der FC Sion juristisch einmal mehr auf dem Holzweg herumirrt, erreicht er zumindest ein Ziel: Für Unruhe, Zoff und provozierte Publizität ist gesorgt. Es kann ja auch Freude und Genugtuung bereiten, Gerichte, Behörden und die Liga, der man angehört, zu piesacken und zu beüben. Und der unberechenbare Präsident des Klubs ist bekannt dafür, durchwegs auch auf den „Mann“ zu spielen, wenn seinen kruden Ideen Substantielles gegenüber gestellt wird. Es entspricht einer notorischen Tatsache, dass sich jeweils mindestens die halbe Welt einschüchtern lässt, wenn der FC Sion zu juristischen Amok-Läufen ansetzt. Doch irgendwann könnt das Fass auch zum Überlaufen gebracht werden: Es mehren sich die Stimmen innerhalb und ausserhalb der SFL, welche wohl aufgrund dieser Aktivitäten eine Ausschliessung des FC Sion aus der Liga und somit aus dem organisierten Fussball befürworten. Es fragt sich nur, wer den Mut hat, einen solchen Antrag einzubringen.

Fussball-Spielbeginn nun auch in der Schweiz – mit Klageandrohungen

© Brian Hargadon

(causasportnews / red. / 1. Juni 2020) Was für Deutschland (und etwa demnächst auch für Österreich) recht ist (und demokratisch entschieden und allgemein akzeptiert wird), soll nun auch für die Schweiz billig werden: Am 20. Juni wird die Professional-Fussball-Meisterschaft 2019/2020 fortgesetzt. Das hat am Wochenende eine ausserordentliche Generalversammlung der Swiss Football League (SFL) beschlossen. Das Votum war klar: 17 von 20 Vereinen der Super League und der Challenge League (insgesamt 20 Klubs, je 10 Vereine) stimmten für „Geisterspiele“; an derselben Versammlung wurde eine Aufstockung der obersten Spielklasse (von 10 auf 12 Klubs) ebenso klar abgelehnt (mit 14 Gegen-Stimmen). Letzterer Agendapunkt wurde auf Antrag des Spitzenreiters der Challenge League, FC Lausanne-Sport, behandelt. Die Westschweizer wollten auf diese Weise vor allem die künftige Zughörigkeit zur obersten Spielklasse sichern, was nun nach regulärem Abschluss der Saison so oder so der Fall sein wird (die Lausanner führen die Tabelle mit grossem Vorsprung an). Gegen die Aufnahme von „Geisterspielen“ votierten vor allem die Klubs von Sion und Lugano. Der FC Sion, ein Klub mit grosser Tradition, was insbesondere das juristische Terrain betrifft (erinnert sei an die zahlreichen Verfahren gegen die Relegation 2003, an die Prozesslawine gegen die FIFA und andere Verbände und die Liga ab 2011; vgl. dazu ausführlich Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, 3. Aufl., 2014, 292 f.), droht nach dem Entscheid der SFL wieder einmal mit juristischen Schritten gegen die Liga und gegen alles, was sich sonst noch bewegt. Der Hauptgrund hierfür ist offenbar, dass der Klub bezüglich der nun bis anfangs August 2020 dauernden Meisterschaft (die formell am 30. Juni beendet worden wäre; an diesem Datum laufen auch einige Spielerverträge aus) an Personalnot leiden könnte – ein Umstand, den der Verein, für seine ruppige Personalpolitik bekannt und berüchtigt, selbstverständlich eigenständig zu verantworten hat. „Schuld“ sollen nun auch diesmal wieder andere sein; der FC Sion fühlt sich stets zu kurz gekommen, ungerecht behandelt sowie von der ganzen Welt missverstanden und gemobbt. Drohen und einschüchtern gehört zu diesen Planspielen – und zumindest ein Teil der Medien spielt dieses üble Spiel immer willfährig mit. Jetzt sollen es also gemäss Ankündigungen aus dem Wallis die Gerichte richten. Doch es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten dafür, dass auch diese angekündigten, juristischen Auseinandersetzungen mit Niederlagen des FC Sion enden werden. Aber immerhin hat man für Aufruhr, schlechte Stimmung und unsägliches Kesseltreiben gesorgt. Es fragt sich dabei, wie lang sich die andern Liga-Mitglieder von diesem Klub noch piesacken lassen wollen. Es waren in den letzten Tag vor der Generalversammlung auch Stimmen zu hören, die eine Ausschliessung des Vereins aus dem organisierten Fussball andachten…