
(causasportnews / red. / 5. Juni 2022) Der in «causasportnews» (31. Mai 2022) angekündigte wahrscheinliche Abgang des Top-Skorers des FC Bayern München, Robert Lewandowski, wird immer wahrscheinlicher; oder gar ziemlich sicher. Mit medialem Getöse haben sich die Beteiligten schon einmal selber in Stellung gebracht. Der abwanderungswillige Spieler sieht sich bereits an seiner neuen, wahrscheinlichen Wirkungsstätte (Barcelona?) um, der FC Bayern München weist auf den noch ein Jahr dauernden Arbeitsvertrag mit dem 33jährigen Polen hin und zeigt, wohl taktisch bedingt, Entschlossenheit, dessen Ansinnen nicht zu entsprechen. Zeit also für die Phase der Rechts- und anderer Experten, die von den Medien nun gleichsam als Evangelisten herumgeboten werden. Und wie es halt so ist mit den Sachverständigen, wird die Sach- und Rechtslage auf der aktuell bewirtschafteten Ebene in den Augen des Publikums nur noch verzwickter und desaströser. Selbstverständlich ist die deutsche «Bild»-Zeitung, wen wundert’s?, ein bedeutendes Sprachrohr von wem auch immer; in dieser «Causa Robert Lewandowski», nicht verwunderlich, von Bayern München. Vor allem wird in und mit diesem Medium Druck erzeugt – vor allem in Richtung des Spielers. Die Medien sind heute vor allem Interessenvertreter mit willfährigen Journalistinnen und Journalisten an den medialen Machthebeln in den «News-Räumen». So lässt die besagte Zeitung den in München unglücklich gewordenen Top-Spieler schon mal einschüchtern («Staranwalt warnt Weltfussballer vor Vertragstrick», «Bild» vom 4. Juni 2022). Der berühmteste, von «Bild» ins juristische Rennen um Robert Lewandowski geschickte Sportrechtler des Landes weist dabei auf «Paragraph 17 der FIFA-Statuten» hin. Dort sollen die Folgen einer Vertragsauflösung ohne triftigen Grund normiert sein. Ein kleines Detail im künftig zu erwartenden Expertenstreit, der nun vom Intelligenzblatt mit den grossen Buchstaben und den bunten Bildchen, lanciert wird: Art. 17 der FIFA-Statuten regelt etwas ganz anderes; gemeint war jedoch in der «Bild»-Zeitung wohl das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, das in Art. 17 Vertragsauflösungen «ohne triftigen Grund» und deren Folgen behandelt. «Bild» und der «Staranwalt» haben es vielleicht ansatzweise richtig gedacht; über das Details, dass sich in diesem Reglement keine «Paragraphen», sondern «Artikel» finden, lässt sich hinwegsehen…Es liegt nun am «Spiegel», hier pro Spieler entgegen zu halten.
Ob dieser medial-juristische «Knaller» zu einem nun wohl folgenden Meinungsstreit der Experten und Star-Juristen ausarten wird, scheint möglich; das entsprechende «Medien-Pingpong» ist aber wohl vorprogrammiert. Dabei darf durchaus auch übersehen werden, dass ein Spieler mit einem befristeten Arbeitsvertrag aus diesem Kontrakt auch vorzeitig herauskommt, etwa aus sog. «wichtigem Grund». Es können sich dann allenfalls höchstens die Fragen der Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung stellen.
Wie dem auch sei: In den Wettbüros darf getrost darauf gesetzt werden, dass Robert Lewandowski in der Saison 2022/23 das Trikot des FC Bayern München nicht mehr tragen wird. Jedoch: Affaire à suivre jedenfalls auch hier.