Sponsoring-Trick des Sion-Präsidenten verfängt vor Bundesgericht nicht

Photo by Pascal Dubosson

(causasportnews / red. / 16. Januar 2023) Würde es den Preis für kreative Lösungen im organisierten Fussball-Geschäft geben, hätte ihn der umtriebige Präsident des FC Sion, Christian Constantin, regelmässig auf sicher. Der 66jährige Unternehmer und Paradiesvogel im Fussball geht, wenn es um «seinen» FC Sion geht, weder Kämpfen aller Art noch Auseinandersetzungen mit und gegen wen auch immer aus dem Wege. Wenn er es für notwendig erachtet, bemüht er auch die Gerichte. Noch in (schlechter) Erinnerung ist der weit über die Schweizer Landesgrenzen hinaus bekannt gewordene «Fall FC Sion». Nach einer Registrierungssperre des Weltfussballverbandes FIFA überzogen der FC Sion und die Basisgesellschaft des Klubs, die Olympique des Alpes SA, die Schweiz Liga, den Schweizerischen Fussball-Verband, den Europäischen Konföderationsverband (UEFA) und auch die FIFA ab 2011 gleich im Dutzend (erfolglos) mit Gerichtsverfahren (vgl. hierzu grundsätzlich Urs Scherrer / Kai Ludwig / Remus Muresan, Sportrecht, Eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., 2014, 292 f.). Wenn sich eine Gelegenheit bietet und er sich ungerecht behandelt fühlt, marschiert der streitbare Christian Constantin vorne weg; er droht, schüchtert ein und setzt Druck auf – auch gegenüber Behörden und Gerichten. Das mag im kleinmassstäblichen Kanton Wallis, in dem dem potenten Architekten kaum jemand entgegentreten will und sich grundsätzlich niemand mit ihm anlegen möchte, teils verfangen; z.B. am Schweizerischen Bundesgericht wird jedoch zumindest versucht, einigermassen ausgewogen Recht zu sprechen, auch wenn es direkt oder indirekt um Christian Constantin geht.

In einem unlängst bekannt gewordenen Fall zog der Sion-Präsident mit seiner Unternehmung, Christian Constantin SA, vor dem höchsten Schweizer Gericht den Kürzeren und verlor gegen die Steuerbehörden einen Rechtsfall (es ist, das muss der guten guten Ordnung halber gesagt werden, allgemein schwierig, in Steuersachen vor den Gerichten zu reüssieren, auch am Bundesgericht). Die Christian Constantin SA überwies, so die Ausgangslage des Rechtsstreits, der Kapitalgesellschaft des FC Sion, der Olympique des Alpes SA, 3,7 Millionen Franken und setzte diesen Betrag als Sponsoring seiner Christian Constantin SA von den Steuern ab. Die Walliser Steuerbehörden akzeptierten das, obwohl der Betrag selbstverständlich alles andere als ein Sponsoring war und u.a. für Mieten im FC Sion, für Kost und Logis verschiedener Personen, für Fussballspieler, Anwaltskosten und Kosten für den Privatjet des Präsidenten (!) verwendet wurde. Aufgeflogen ist diese «kreative Lösung» von Christian Constantin nicht wegen der Walliser Steuerbehörden, die stramm zum Präsidenten des Fussballklubs hielten, sondern weil auch der Kanton Freiburg Anspruch auf einen Teil der Steuern von Christian Constantins Gesellschaft hat und gegen diese Sponsoring-Deklaration intervenierte. Es handle sich um eine «verdeckte Gewinnausschüttung», urteilte kürzlich das Bundesgericht, das dem Sponsoring-Trick eine Abfuhr erteilte. Demnach wird die Gesellschaft des Präsidenten und Unternehmers demnächst eine Nachzahlungsaufforderung der Steuerbehörden erhalten und diese Gewinnausschüttung versteuern müssen.

Die Drohung von Christian Constantin nach dem Bekanntwerden des Urteils, er lasse den FC Sion nun fallen und ziehe sich zurück, wird eigentlich von niemandem ernst genommen. Sie erfolgte in den letzten Jahren zu oft…

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