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Justizposse um Joseph Blatter und Michel Platini in der Schweizer Sonnenstube

Michel Platini darf es mit Humor nehmen: „Die Zeit vergeht, aber die Farben bleiben dieselben“…

(causasportnews / red. / 12. Juni 2022) Bereits eine gute Woche dauert der Strafprozess gegen die ehemaligen Fussball Top-Funktionäre Joseph Blatter und Michel Platini am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Obwohl noch gute drei (Prozess-)Wochen bevorstehen, bis am 8. Juli 2022 die Urteile verkündet werden sollen, ist eines klar: Vor allem der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter sorgt für eine regelrechte Demaskierung der Schweizer Justiz, die in Bellinzona wohl einer der grössten Pleiten in ihrer Geschichte erleben wird. Eine Anklage durch eine inkompetente Behörde (Bundesanwaltschaft), ein Gericht in der Sonnenstube der Schweiz (Bundessstrafgericht), das niemand so richtig ernst nimmt, und eine Anklage, die dem ehemaligen FIFA-Präsidenten und seinem damals vorgesehenen Nachfolger im höchsten Weltfussballverbands-Amt eine perfekte Show-Bühne liefert – das ist der Stoff für diese Justizposse, die den Schweizer Steuerzahlern letztlich wohl ein paar Millionen Franken kosten wird. Nicht nur nach den ersten Prozesstagen in Bellinzona zweifelt eigentlich niemand daran, dass Joseph Blatter und Michel Platini im Juli mit überwältigenden Freisprüchen im Gepäck ihre Heimreisen antreten werden. An sich war es völlig unverständlich, dass überhaupt Anklage gegen den 86jährigen Schweizer sowie den 66jährigen Franzosen, der einst bei AS Saint-Etienne und Juventus Turin Erfolg an Erfolg reihte und 1984 mit Frankreich Fussball-Europameister wurde, erhoben wurde. Aus dem sattsam bekannten «FIFA-Komplex» rechnete sich die Anklagebehörde in diesem Fall wohl die grössten Chancen aus, auch einmal einen Prozesssieg landen zu können. Die Vorhalte gegenüber den beiden Funktionären sind in sachverhaltsmässiger Hinsicht glasklar: Die FIFA, personifiziert durch Joseph Blatter, hat Michel Platini für Beratungsleistungen, was auch immer darunter zu verstehen sein soll, zwei Millionen Franken bezahlt. Da der Rechtsgrund dieser Zahlung unklar ist, wurde nach jahrelangen Untersuchungshandlungen Anklagen wegen Vermögensdelikten und wegen Urkundenfälschung erhoben. Die Tatsache der Zahlung der FIFA an Michel Platini ist unbestritten, einzig der Grund der Zahlung bleibt bis jetzt und auch nach der ersten Prozesswoche im Dunkeln. Und wird es wohl auch bleiben. Es fehlen letztlich die Beweise, dass die beiden ehemaligen Funktionäre die ihnen vorgeworfenen Strafbestimmungen erfüllt haben. Daran, dass den angeklagten Fussball-Oldies z.B. ungetreue Geschäftsführung nachgewiesen werden könnte, glauben offenbar nicht einmal die Anklagevertreter so richtig. Auf der Bühne der Justiz inszeniert sich Joseph Blatter wohl ein letztes Mal als Show-Talent und entlarvt die Anklage gegen ihn als Rachefeldzug von wem auch immer. Bei seinen Auftritten vor Gericht führt der bejahrte Walliser, der ab und zu von gesundheitlichen Schwächen befallen wird, die Schweizer Justiz regelrecht ad absurdum. Geradezu peinlich mutet zudem etwa der Umstand an, dass ein Richter des Bundesstrafgerichts, der vorher, auch im «FIFA-Komplex», als Ermittler tätig war, nun ähnlich eines «Kronzeugen» der Anklage aufgetreten ist. Der Mann, zwischenzeitlich nach dem unrühmlichen Abgang bei der Bundesanwaltschaft nun eben Richter in Bellinzona, ist zudem in einem anderen Verfahrensteil des «FIFA-Komplexes» zwischenzeitlich selber Mit-Beschuldigter! Derartige Vorkommnisse sind letztlich das Resultat der kleinmassstäblichen Verhältnisse in der Schweiz, welche den in allen Staatsgewalten grassierenden «Filz» begünstigen.

Es dürfen nun getrost Wetten darauf abgeschlossen werden, dass die beiden ehemaligen Fussball-Funktionäre am 8. Juli 2022 freigesprochen werden und sich an satten Entschädigungen erfreuen dürfen. Die Tessiner Justizposse um Geld und Geist im Professional-Fussball wird die Ansicht im Ausland bestärken, dass die Schweiz zur «Bananenrepublik» verkommen ist, wie es der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) und im Sommermärchen-Prozess freigesprochene Dr. Theo Zwanziger bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu sagen pflegt. Recht hat er leider, und der laufende Prozess in Bellinzona wird ihn in seiner Meinung bestärken.

Trauriges und Unerfreuliches aus dem Pferdesport

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(causasportnews / red. / 8. Juni 2022) Er galt als Jockey-Legende, ritt souverän zu 5300 Siegen in seiner langen Karriere, die im Kindesalter begann und die er mit 59 Jahren, natürlich mit einem Sieg, beendete. Kürzlich verstarb der erfolgreichste Reiter in der Geschichte des Turf-Sports, Lester Piggott, in einem Genfer Spital im Alter von 86 Jahren. Der britische Gentleman-Reiter war ein sicherer Wert in seinem Metier. Wer bei den Wettanbietern das Geld gegen den unaufgeregten, fairen, aber ehrgeizigen englischen Jockey setzte, verlor dieses jeweils meistens mit Sicherheit. Lester Piggott war nicht nur ein herausragender Jockey, sondern auch ein erfolgreicher Trainer. Seine Karriere und sein Leben waren durchwegs skandalfrei; lediglich wegen Steuerhinterziehung kassierte der Ausnahmesportler dieser Sparte einmal eine kurze Gefängnisstrafe.

Im Modernen Fünfkampf sind die Folgen des Skandalritts der Deutschen Annika Schleu anlässlich der Olympischen Sommerspiele 2021 in Tokio noch nicht absehbar, vor allem mit Blick auf die Zukunft der Disziplin Reiten im Rahmen des Pentathlon. Zwar ist ein Verfahren wegen Vergehen gegen Tierschutzbestimmungen gegen die 32jährige Reiterin, welche ihr Pferd malträtiert hatte, was zu einem Aufschrei in der Öffentlichkeit führte, eingestellt worden. Doch nach dem Horror-Ritt der Fünfkämpferin in Tokio und ihrem brutalen, jedoch erfolglosen Einsatz von Gerte und Sporen geriet die Disziplin «Reiten» in diesem Kontext unter Druck. (causasportnews vom 7. November 2021). Bereits 2024 soll die Disziplin «Springreiten» durch eine «Hindernisdisziplin» (wohl durch den Schlamm und über Hindernisse) ersetzt werden. Das jedenfalls war seitens des Weltverbandes Union Internationale de Pentathlon Moderne (UIPM) zu vernehmen. Mit der Streichung des Springreitens beugt sich der Verband dem Shitstorm, der nach dem Skandalritt von Annika Schleu über den Modernen Fünfkampf fegte. So gesehen, haben ein paar Sekunden der Horror-Bilder aus Tokio genügt, um diese Sportart grundlegend zu «reformieren». Die Proteste der Athletinnen und Athleten gegen diese Neuerungen verpufften ungehört; ihnen hätte eine Reform des Springreitens genügt. Auch ohne das Reiten wird der Fünfkampf eine Randsportart bleiben, die so oder so kaum mehr ins Konzept von Olympischen Spielen passt. Gefragt sind vor allem Trendsportarten – und darunter ist der Moderne Fünfkampf zweifelsfrei nicht zu subsumieren. Der «vollständige Athlet» gemäss Idee der Olympia-Erfinder, der sich im Fünfkampf soll verwirklichen können, ist Geschichte.

News von ausserhalb der Sportstätten bezüglich grosser und kleiner Bälle

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(causasportnews / red. / 6. Juni 2022) News ausserhalb der Sportstätten in England, die indirekt mit grossen und kleinen Bällen zu tun haben oder hatten, sind derzeit bemerkenswert.

Zum einen ist es nun als definitiv zu vermelden, dass der 86jährige Berner Multimilliardär Hansjörg Wyss, der bisher mit Fussball soviel am Hut hatte wie der Deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz mit der Aufrüstung der Bundeswehr, im Rahmen eines Finanz- und Investment-Konsortiums den berühmten Londoner Fussballklub FC Chelsea definitiv übernommen hat. Nicht ganz bedeutungslos ist diese Information insofern, als Verkäufer des Klubs der schillernde russische Oligarch Roman Abramowitsch ist. Der 55jährige (ebenfalls) Multimilliardär mit im Weiteren einem israelischen und einem portugiesischen Pass geriet ab Beginn des Überfalls Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 unter Druck, weil er zumindest in Teilbereichen dem engeren Umfeld des Russischen Diktators Wladimir Putin zugerechnet wird. Jedenfalls ist der Oligarch mit nicht ganz makellosen Ruf sein Prestige-Projekt in der berühmtesten und besten Fussball-Liga der Welt auf der Insel los – auch dank der britischen Regierung, welche zufolge der Sanktionen gegen Russland den Verkauf des FC Chelsea bewilligen musste. Das ist nun geschehen; das Konsortium um den US-Milliardär Todd Lawrence Boehly, u.a. ebenfalls ein Philanthrop wie Hansjörg Wyss, darf sich Eigentümer des Renommierklubs im Londoner Stadtteil Fulham nennen. Der erstaunliche Schweizer Hansjörg Wyss verkörpert auch die Geschichte eines Mannes, der von ganz unten kam und es sukzessive nach oben geschaffen hat. Und wohl für immer auch oben bleiben wird.

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Nach den Fussbällen ist die Welt der Milliardäre zu verlassen, und es sind die derzeitigen Niederungen eines ehemaligen Millionärs aus dem Bereich der kleineren Tennis-Bälle zu fokussieren. Dabei geht es um niemanden Geringeren als den früheren Tennis-Superstar Boris Becker, der vor etwas mehr als einem Monat, ebenfalls in London, wegen Insolvenzdelikten zu fast drei Jahren Haft verurteilt worden ist. Die Welt nahm einigermassen erstaunt zur Kenntnis, dass der Ex-Tennisspieler umgehend nach Urteilseröffnung in Haft gesetzt worden ist. Nun hat der 54jährige ehemalige Ball-Virtuose bekannt gegeben, das ausgefällte Strafurteil akzeptieren zu wollen; er wird somit wohl mehr als ein Jahr im Gefängnis wohnen statt in Luxus-Hotels. Dem «Fall Boris Becker» ist allerdings auch eine gewisse Tragik eigen: Berühmter Sportler, Millionär, das Leben eher nicht im Griff – und am Schluss ganz unten. Sogar sein Verteidiger qualifizierte ihn vor Gericht als naiv, aber unschuldig. Das sah das Gericht anderes. Da der Entscheid des Londoner Gerichts wohl auch teils politisch motiviert ist, dürfte es nicht unklug sein, die Gerichtssache nun auf sich beruhen zu lassen.

Hans Jörg Wyss (86) und Boris Becker (55), der eine neuerdings eine grosse Nummer in der Fussballwelt, der andere, der in der Welt der kleineren Filzbälle ganz oben war und nun unten angekommen ist, stehen für die Ausnahme bezüglich des vielzitierten Grundsatzes mit Bezug auf die kleinen Tennis- und die grösseren Fussbälle: «Je älter der Mann, desto kleiner der Ball». Die nächste Eskalationsstufe in dieser Sport-Trilogie wäre dann noch der Golfsport. Tiger Woods hat sich bekanntlich nach seinen sportlichen und privaten Abstürzen wieder aufgefangen.

«Causa Robert Lewandowski”: Die Phase der “Experten»

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(causasportnews / red. / 5. Juni 2022) Der in «causasportnews» (31. Mai 2022) angekündigte wahrscheinliche Abgang des Top-Skorers des FC Bayern München, Robert Lewandowski, wird immer wahrscheinlicher; oder gar ziemlich sicher. Mit medialem Getöse haben sich die Beteiligten schon einmal selber in Stellung gebracht. Der abwanderungswillige Spieler sieht sich bereits an seiner neuen, wahrscheinlichen Wirkungsstätte (Barcelona?) um, der FC Bayern München weist auf den noch ein Jahr dauernden Arbeitsvertrag mit dem 33jährigen Polen hin und zeigt, wohl taktisch bedingt, Entschlossenheit, dessen Ansinnen nicht zu entsprechen. Zeit also für die Phase der Rechts- und anderer Experten, die von den Medien nun gleichsam als Evangelisten herumgeboten werden. Und wie es halt so ist mit den Sachverständigen, wird die Sach- und Rechtslage auf der aktuell bewirtschafteten Ebene in den Augen des Publikums nur noch verzwickter und desaströser. Selbstverständlich ist die deutsche «Bild»-Zeitung, wen wundert’s?, ein bedeutendes Sprachrohr von wem auch immer; in dieser «Causa Robert Lewandowski», nicht verwunderlich, von Bayern München. Vor allem wird in und mit diesem Medium Druck erzeugt – vor allem in Richtung des Spielers. Die Medien sind heute vor allem Interessenvertreter mit willfährigen Journalistinnen und Journalisten an den medialen Machthebeln in den «News-Räumen». So lässt die besagte Zeitung den in München unglücklich gewordenen Top-Spieler schon mal einschüchtern («Staranwalt warnt Weltfussballer vor Vertragstrick», «Bild» vom 4. Juni 2022). Der berühmteste, von «Bild» ins juristische Rennen um Robert Lewandowski geschickte Sportrechtler des Landes weist dabei auf «Paragraph 17 der FIFA-Statuten» hin. Dort sollen die Folgen einer Vertragsauflösung ohne triftigen Grund normiert sein. Ein kleines Detail im künftig zu erwartenden Expertenstreit, der nun vom Intelligenzblatt mit den grossen Buchstaben und den bunten Bildchen, lanciert wird: Art. 17 der FIFA-Statuten regelt etwas ganz anderes; gemeint war jedoch in der «Bild»-Zeitung wohl das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, das in Art. 17 Vertragsauflösungen «ohne triftigen Grund» und deren Folgen behandelt. «Bild» und der «Staranwalt» haben es vielleicht ansatzweise richtig gedacht; über das Details, dass sich in diesem Reglement keine «Paragraphen», sondern «Artikel» finden, lässt sich hinwegsehen…Es liegt nun am «Spiegel», hier pro Spieler entgegen zu halten.

Ob dieser medial-juristische «Knaller» zu einem nun wohl folgenden Meinungsstreit der Experten und Star-Juristen ausarten wird, scheint möglich; das entsprechende «Medien-Pingpong» ist aber wohl vorprogrammiert. Dabei darf durchaus auch übersehen werden, dass ein Spieler mit einem befristeten Arbeitsvertrag aus diesem Kontrakt auch vorzeitig herauskommt, etwa aus sog. «wichtigem Grund». Es können sich dann allenfalls höchstens die Fragen der Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung stellen.

Wie dem auch sei: In den Wettbüros darf getrost darauf gesetzt werden, dass Robert Lewandowski in der Saison 2022/23 das Trikot des FC Bayern München nicht mehr tragen wird. Jedoch: Affaire à suivre jedenfalls auch hier.

Der wahrscheinliche Abgang eines Top-Skorers

(causasportnwes / red. / 31. Mai 2022) Im organisierten Fussball ist es ab und zu wie im Ehestand: Man lebt sich auseinander, entfremdet sich, zieht Bilanz bezüglich der erkalteten Liebe – und weiss eigentlich nicht genau, weshalb alles zu Ende gehen soll. So gestaltet sich derzeit die Beziehung von Robert Lewandowski zum FC Bayern München. Es sieht so aus, als werde nun eine rund achtjährige Erfolgsgeschichte, die formell noch ein Jahr dauern würde, ein vorzeitiges Ende nehmen. Vor allem der wohl beste Stürmer der Gegenwart sieht seine sportliche und persönliche Zukunft nicht mehr in München. Die Gründe für die Abgangsgelüste des 33jährigen Polen liegen im Dunkeln. Obwohl der Top-Skorer seinen Job stets mehr als nur erfüllte, brach die ganz grosse Liebe zwischen den Bayern und dem begnadeten Stürmer nie aus. Über die Gründe hält man sich hüben und drüben bedeckt, doch dürfte die jetzt erkaltete, gegenseitige Zuneigung auch auf das historisch motivierte, belastete Verhältnis zwischen Deutschland und Polen zurückzuführen sein. Zudem befindet sich Robert Lewandowski in einem Alter, in dem er die für ihn noch möglichen Erfolgsoptionen im internationalen Fussball mit einem renommierten, spanischen Klub einzulösen gewillt ist. Nur nationale Meistertitel an Meistertitel zu reihen und international nicht zu reüssieren, scheint keine Herausforderung mehr zu sein.

Die zu erwartende Trennung dürfte trotz des noch ein Jahr dauernden Arbeitsvertrages zwischen dem Stürmer und dem FC Bayern München vor der formellen Vertragsbeendigung Tatsache werden. Derartige Konstellationen pflegen jeweils immer zu Gunsten des Spielers auszugehen, obwohl konkret Robert Lewandowski seinen noch bis Ende Juni 2023 laufenden Vertrag in der Bayern-Metropole zu erfüllen hätte. Das ist die Rechtslage. Das würde bedeuten, dass der abwanderungswillige Spieler noch eine Saison für den FC Bayern München spielen müsste; vielleicht nicht mehr so enthusiastisch wie bisher? Dass das keine optimale Voraussetzung für ein weiteres, harmonisches Zusammenwirken im Rahmen einer Fussballehe ist, leuchtet ein. Letztlich wird der Spieler mit seinem Wunsch, künftig für einen spanischen Klub (FC Barcelona?) spielen zu dürfen, durchdringen. Der neue Arbeitgeber des Polen wird zweifellos eine erkleckliche Vertragsauskaufssumme nach München überweisen. Diesbezüglich wird dann der FC Bayern München letztlich in den vorzeitigen Abgang des Stürmers einwilligen und den laufenden Arbeitsvertrag aufheben, wohlwissend, dass es eine schlechte Ausgangslage wäre, noch auf die Erfüllung des laufenden, befristeten Arbeitsvertrages zu pochen. Spätestens in einem Jahr, nach formellem Ablauf des Münchner-Kontraktes, könnte der Spieler den Bayerischen Klub verlassen, ohne dass von einem dannzumal neuen Arbeitgeber nur ein Euro als Vertragsauskaufsentschädigung bezahlt werden müsste.

So wird es in den nächsten Tagen und vielleicht Wochen noch ein Tauziehen zwischen den drei involvierten Parteien (aktueller Arbeitgeber, potentieller, künftiger Arbeitgeber, Spieler) absetzen. Die Ära des polnischen Superspielers dürfte nun aber höchstwahrscheinlich demnächst in München zu Ende gehen. Ein Vertragsauskauf und die Zahlung einer ansprechenden Vertragsauskaufssumme werden es möglich machen und beim Spieler und bei den Bayern den Trennungsschmerz in den Hintergrund treten lassen.

Der Auf- und Gegenschlag von ATP, WTA und ITF gegen Wimbledon

(causasportnews / red. / 29. Mai 2022) Da soll noch jemand behaupten, Sport sei keine Kriegsführung mit anderen Mitteln! Diese These wird aktuell untermauert nicht etwa im Fussball, wo Hooligans regelmässig die Grenze zwischen Sport und Krieg verwässern, sondern im gelegentlich so genannten «gentlemen sport» Tennis. Wegen des Aggressionskrieges Russlands gegen die Ukraine hat der das berühmte Wimbledon-Turnier organisierende private Verein All England Lawn Tennis and Croquet Club beschlossen, dass in diesem Jahr keine russischen Spielerinnen und Spieler sowie keine Vertreterinnen und Vertreter Weissrusslands den «heiligen Rasen» betreten dürfen. Dieser Entscheid basiert zweifelsfrei auf der einigermassen konsequenten Boykott-Linie der britischen Regierung gegenüber der Kriegstreiber-Nation Russland (vgl. auch causasportnwes vom 23. April 2022). Seit Bekanntgabe der Anordnung sind die Meinungen zwischen Befürwortern und Gegnern dieser Sanktionsmassnahme geteilt. Die Profitouren der Männer (ATP) und der Frauen (WTA) sowie der Tennisweltverband (ITF; International Tennis Federation, nota bene mit Sitz in London!) haben nun in Kriegsmanier zum Auf- und Gegenschlag gegenüber den Wimbledon-Organisatoren ausgeholt und entschieden, dass in Wimbledon 2022 (27. Juni bis 10. Juli) keine der begehrten Weltranglistenpunkte vergeben werden. Das trifft die Londoner Organisatoren nicht sehr stark, weil ein Sieg in Wimbledon an Tennis-Prestige so oder so nicht überboten werden kann. Jedoch ist die Tenniswelt nun definitiv gespalten. Die Frage, ob die Sanktion des All England Lawn Tennis and Croquet Club gegen russische und weissrussische Sportlerinnen und Sportler sinnvoll und angemessen sei, kann natürlich kontrovers diskutiert werden. Doch der private Verein hat nun einmal so entschieden, und das darf er selbstverständlich. Die Retorsion von ATP, WTA und ITF ist wohl weniger nachvollziehbar, zumal auf diese Weise das Welttennis arg verzerrt wird; doch auch diese Massnahmen sind erlaubt. Die Zulassung (oder Nicht-Zulassung) zu einem sportlichen Wettbewerb ist eine Sache; auf diese Weise, wie es ATP, WTA und ITF tun, direkt in den sportlichen Wettbewerb einzugreifen, ist eine eher schwer verständliche, andere Angelegenheit. Ironischerweise wird nach dem Turnier in London der Russe Daniil Medwedew die Weltranglisten-Nummer 1 werden, auch falls Novak Djokovic in Paris und in Wimbledon gewinnen sollte…

Ein Ex-Boxer auf Abwegen

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(causasportnews / red. / 26. Mai 2022) Insbesondere Kampfsportler sehen sich immer wieder mit dem Pauschal- oder Vorurteil konfrontiert, sie würden nach Beendigung ihrer Aktiv-Karrieren den Tritt im «normalen» Leben nicht mehr finden. In der Tat gestaltet sich das Leben nach dem Sport vor allem für Athletinnen und Athleten aus der Kampfsport-Szene nicht immer einfach. Allerdings dürften die Geschichten um nach den sportlichen Aktivitäten auf die schiefe Bahn geratene Sportlerinnen und Sportler nicht zum Schluss verleiten, das Leben auch erfolgreicher Athletinnen und Athleten nach der Sport-Laufbahn sei durchwegs ein Desaster.

Dennoch werden immer wieder Historien vor allem von Kampfsportlern bekannt, die aus der Bahn geworfen wurden, sich im Alkohol- oder Drogensumpf wiederfinden, durch Gewalttätigkeiten in ihren Umfeldern auffallen oder sich von Schuldenbergen erdrückt sehen. Auf Abwegen im wahrsten Sinne des Wortes gelangte kürzlich ein ehemaliger Ex-Boxer, der 61jährige Zürcher Thomas Marthaler. Seinen Fehltritt in der Dominikanischen Republik beschäftigen seit einigen Tagen die Medien. Weshalb eigentlich, ist unerfindlich, denn die Geschichte, die sich rund 8000 Kilometer von Zürich entfernt zutrug, ist weder sensationell oder spektakulär; sie endete schlicht glücklich. Vielleicht aber, weil der ehemalige Schwergewichtler mit einer Körpergrüsse von zwei Metern eine doch schillernde «Vita» aufweist? Thomas Marthaler war nicht nur ein erfolgreicher Boxer, sondern arbeitete nach Beendigung seiner sportlichen Karriere und nach erfolgreich abgeschlossenem Jura-Studium erfolgreich als Jurist und wurde in der Stadt Zürich bald einmal Friedensrichter (viele Prozesse müssen, bevor die Gerichte aktiv werden können, ein Schlichtungsverfahren beim Friedensrichter durchlaufen). Daneben sitzt der schwergewichtige, jedoch immer noch gut trainierte Mann im Zürcher Kantonalparlament. Für die SP – weshalb von rechter Seite moniert wird, Thomas Marthalers vor allem in den Medien breitgeschlagene Abenteuer im Karibikstaat sei ein SP-Propaganda-Gag zu Gunsten der im Tiefflug befindlichen Sozialdemokratie.

Die aktuelle Geschichte von Thomas Marthaler, der in der Domenikanischen Republik vom Weg, bzw. vom Ziel abkam, ist rasch erzählt: Er besuchte seinen Bruder in Puerto Plata, sah von dessen Haus den dicht bewaldeten, knapp 800 Meter hohen Hügel Isabel De Torres. Diese Kuppe, die ihn faszinierte, wollte der sportliche Hüne mal rasch besteigen; und unterschätzte das Unterfangen total. Im Dschungel verirrte sich der Ex-Boxer, sein Handy hatte keinen Empfang mehr, fernab jeglicher Zivilisation war von keiner Seite Hilfe zu erwarten. Ohne Wasser und Verpflegung fand der Marsch durch die Wildnis, die durchaus tödlich hätte enden können, ein gutes Ende, als Thomas Marthaler nach über 30 Stunden zerschunden, erschöpft und völlig dehydriert zu einer Siedlung gelangte, wo er mit dem Notwendigsten versehen wurde. Dass er sich letztlich erfolgreich durch den Dschungel boxte und sich rasch von den Strapazen erholen konnte, schreibt der ehemalige Berufsathlet seiner guten Kondition zu, gestand jedoch ein, bei der eigenen Sicherheit immer etwas nachlässig zu sein – auch beim Aufstieg zum Dach des Hügels Isabel De Torres. Als er die Nacht im Dschungel verbrachte, sei ihm der Tod gegenwärtig geworden, sagt der 61jährige Zürcher Jurist rückblickend. Wohl mehr als jeweils bei seinen legendären Abnützungskämpfen im Ring, die wenigstens in zeitlicher Hinsicht absehbar waren.

Meuchelte FIFA-Präsident Gianni Infantino Michel Platini?

Giani Infantino: Hat er oder hat er nicht?
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(causasportnews / red. / 23. Mai 2022) Am 8. Juni 2022 müssen sich der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und der langjährige UEFA-Präsident und frühere FIFA-Präsidentschaftskandidat Michel Platini vor dem Bundessstrafgericht in Bellinzona verantworten. Es geht dabei um die (Un-)Rechtmässigkeit einer Zahlung von zwei Millionen Franken aus der Kasse des Weltfussballverbandes an Michel Platini, die von Josef Blatter unkorrekterweise veranlasst worden sein soll, so die Anklage; ungetreue Geschäftsbesorgung heisst das im Juristen-Jargon.

In diesem Zusammenhang gewinnt nun eine neue Entwicklung um den amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino an Bedeutung. Im Zentrum steht dabei ein Geheimgespräch im Berner Hotel «Schweizerhof», an dem der damalige UEFA-Generalsekretär und heutige FIFA-Präsident Gianni Infantino teilgenommen haben soll. Sicher waren zudem auch der Walliser Staatsanwalt und Infantino-Freund Rinaldo Arnold, der damalige Bundesanwalt Michael Lauber sowie der Mediensprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, mit von der Partie. Gegen diese vier Personen laufen seit geraumer Zeit Strafuntersuchungen wegen Amtsmissbrauchs, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung, bzw. wegen Anstiftung hierzu. Seit Jahren wird gemutmasst, was an diesem sog. «Schweizerhof»-Treffen der FIFA-Delegation mit Ex-Bundesanwalt Michael Lauber besprochen und gedealt wurde und zudem, wer an diesem Gespräch, neben den vier genannten Personen, teilgenommen hat. Aufgrund eines Aktengesuchs wird nun die Rolle um einen «fünften Mann», der im Nobelhotel «Schweizerhof» in Bern dabei gewesen sein soll, thematisiert (vgl. hierzu auch causasportnews vom 1. April 2020). Gemunkelt wird, dass es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft handeln soll.

Offensichtlich bestehen nun, wie von Medienseite her gemutmasst wird, Zusammenhänge zwischen der Anklage gegenüber Joseph Blatter und Michel Platini und dem bis anhin von Inhalt und Teilnehmerkreis (mit vier oder fünf Personen?) undurchsichtigen Gespräch im Hotel «Schweizerhof». Nicht ausgeschlossen ist, dass demnächst eine grosse Enthüllungs-Bombe platzt. Das käme dann einer Sensation gleich, falls sich ergeben sollte, dass Gianni Infantino den 2016 für das FIFA-Präsidium in Stellung gebrachten Michel Platini mit Hilfe der Bundesanwaltschaft (a posteriori) unmöglich gemacht hätte. Michel Platini, vor der Präsidentschaftswahl 2016 Vorgesetzter von Gianni Infantino in der UEFA, wurde von der Ethikkommission der FIFA aus dem Präsidentschaftsrennen genommen. Es «erbte» Gianni Infantino; die Fakten vor der Wahl sollen offenbar pro Gianni Infantino zurechtgebogen worden sein! Sollte sich dieser Ablauf entsprechend erhärten, wäre damit die Präsidentschaft des amtierenden FIFA-Präsidenten wohl umgehend und vorzeitig zu Ende. Falls die FIFA-Ethikkommission nicht durchgreifen würde, könnten die staatlichen Gerichte diesem Schauspiel um Macht und Geld wohl ein vorzeitiges Ende setzen. Die grosse, demnächst zu beantwortende Frage wird also lauten: «Meuchelte Gianni Infantino Michel Platini, um 2016 selber an die Macht zu kommen und um auf diese Weise an die FIFA-Honigtöpfe zu gelangen? Und musste nach der Präsidentschaftswahl 2016 entsprechend, sogar mit Hilfe der Bundesanwaltschaft, «nachgebessert» und für «Flurbereinigung» gesorgt werden?

Vor einer Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen

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(causasportnews / red. / 22. Mai 2022) Die Schweiz ist nicht gerade ein Eldorado des Automobilrennsports, weil die kleinmassstäblichen Verhältnisse Rennsportaktivitäten eher weniger begünstigen, die Schweiz über keine Automobilindustrie und keine Rennstrecken verfügt und die Bevölkerung grundsätzlich nicht speziell «pro Automobilrennsport» im eigenen Land eingestellt ist. Zwar verzeichnen etwa die rund um die Welt ausgetragenen Formel 1-Rennen am Schweizer Fernsehen durchwegs hohe TV-Einschaltquoten, die Aktivitäten des einzigen helvetischen Rennstalls «Sauber/Alfa Romeo» (derzeitige Bezeichnung) in Hinwil im Zürcher Oberland werden seit 30 Jahren stark beachtet, doch ist der Wunsch des Schweizerischen Motorsport-Publikums, die Formel 1-Akteure im eigenen Land zu sehen, nicht allzu gross. Das ist wohl auch auf das normierte Faktum zurückzuführen, welches heisst, dass in der Schweiz Rundstreckenrennen verboten sind. So sieht es seit rund 70 Jahren das Strassenverkehrsgesetz (SVG) in Art. 52 (ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, falls die Belange der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung berücksichtigt werden) vor. Nun soll dieses gesetzliche Verbot allerdings fallen. Wie der Nationalrat befürwortet die zuständige Ständeratskommission des eidgenössischen Parlaments die Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen. Das Aufkommen umweltfreundlicher Technologien und die aktuellen Sicherheitsstandards und -möglichkeiten sprechen für eine Aufhebung des Verbotes. Eine Minderheitenmeinung, die ins Feld führte, dass Rundstreckenrennen mit Verbrennungsmotoren aus ökologischen Gründen nicht mehr zeitgemäss seien und am Rundstreckenrennverbot festgehalten werden solle, unterlag in der Ständeratskommission.

Auch wenn das Verbot gemäss Art. 52 SVG in absehbarer Zeit aufgehoben werden dürfte, scheint die Wahrscheinlichkeit gering zu sein, dass demnächst die Formel 1-Boliden zu einem «Grand-Prix-Suisse» in der Schweiz starten werden. Denn wie kaum in einer Sparte wird im Motorsport immer wieder die Sinnfrage gestellt. Nicht alle halten es mit Peter Sauber, dem bald 80jährigen Doyen des Motorsports in der Schweiz, der jeweils auf die Frage nach dem Sinn der Formel 1 und seiner Rennsportaktivitäten mit der Gegenfrage konterte: «Soll denn alles, was Freud macht, sonst noch sinnvoll sein?».

Das stille Ende eines Transfer-Giganten

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(causasportnews / red. / 19. Mai 2022) Er war einer der ganz Grossen im internationalen Fussball-Transfergeschäft – und ging ganz leise. Mit erst 54 Jahren. An den Folgen einer Lungenkrankheit soll er kürzlich gestorben sein, der Doyen der Spielervermittlerbranche, Mino Raiola. Die Umstände seines frühen Todes sind so undurchsichtig wie seine Aktivitäten im internationalen Fussballgeschäft im Allgemeinen. Der Verstorbene verstand sein Business im organisierten Fussballsport als «stilles Gewerbe». Seine Klienten, u.a. Erling Haaland, Zlatan Ibrahimovic, Paul Pogba, Gianluigi Donnarumma fühlten sich beim Schwergewicht des internationalen Fussball-Transfergeschäftes in jedem Fall gut aufgehoben. Der italienische Spielervermittler galt bei den Klubs als gefürchtet, denn es gelang ihm stets, auch bei noch so delikaten Transfers oder bei Vertragsverlängerungen ein Optimum für seine von ihm vertretenen Spieler – und für sich – herauszuholen. Beim Transfer des Franzosen Paul Pogba zu Manchester United zum Beispiel strich Mino Raiola schon einmal rund 50 Millionen Euro als Honorar ein. Die wirtschaftlichen Erfolge des Vermittlers und Sportlermanagers machten ihn in der Branche und auch ausserhalb zum Symbol für wirtschaftliche Gier. Seine kickenden Klienten liessen nichts über den Italiener kommen, dessen Eltern in den Niederlanden ein italienisches Restaurant führten. Mino Raiola betrieb seine Geschäfte im bezahlten Fussball ohne Getöse, Blitze und Donner. Das verlieh seiner Tätigkeit, auch aufgrund seiner markanten Erscheinung (Sonnenbrille, legere Kleidung, füllige Figur), geradezu mafiöse Züge. In Mailand endete kürzlich das schillernde Leben dieses Transfer-Giganten, ohne, dass Näheres zu seinem Tod bekannt wurde und auch nicht in Erfahrung gebracht werden konnte. Der Fussball steht natürlich nach dem Tod von Mino Raiola nicht still; das Transfergeschäft ebenfalls nicht. Er war einer der wichtigsten und bedeutendsten Figuren im Transfergeschäft. Erling Haalands Wechsel vom BVB Borussia Dortmund zu Manchester City wird auch ohne das «Goldhändchen» Mino Raiola über die Bühne gehen. Vielleicht aber doch nicht so reibungslos, wie wenn der Italiener die Fäden gezogen hätte. Der Verstorbene ist selbstverständlich ersetzbar, aber wohl nicht «in optima forma»…