Prozessniederlage zweier aufstiegswilliger Volleyballklubs

Photo by Wendy Wei on Pexels.com

(causasportnews / red. / 18. April 2021) Ein «Pandemie-Prozess» zweier Damen-Volleyballklubs gegen den nationalen Dachverband («Swiss Volley») ist mit einer Verfahrensniederlage der Gesuchsteller zu Ende gegangen: Das Regionalgericht Bern-Mitteland hat die beantragten vorsorglichen Massnahmen, die von zwei Klubs sowie acht Volleyball-Spielerinnen, welche sich dem Verfahren auf Seite der Gesuchsteller angeschlossen hatten, abgewiesen. Bereits anfangs Februar waren die Gesuchsteller mit verlangten superprovisorischen Massnahmen (solche werden, falls erlassen, ohne Anhörung der Gegenpartei angeordnet) abgeblitzt (vgl. auch causasportnews vom 1. Februar 2021). Das Gericht vertrat die Meinung, dass mit dem Gesuch zu lange zugewartet worden sei und verweigerte deshalb superprovisorische Anordnungen. In einem weiteren Verfahrensschritt sollte dann auch dem Verband das rechtliche Gehör gewährt und über allfällige, vorsorgliche Massnahmen befunden werden.

Gegenstand des Verfahrens war die Auf- und Abstiegsregelung des Verbandes, welche Ende des letzten Jahres im Zuge von «Corona» bezüglich der Spielsaison 2020/21 beschlossen worden war. Die Verbands-Reglementsänderungen wollten die gesuchstellenden B-Klubs, einer von ihnen ist der bekannte Klub «Volero Zürich» des begüterten und ebenso streitbaren Geschäftsmannes Stav Jacobi, sowie mehrere Volleyball-Spielerinnen nicht akzeptieren. Auf dem Rechtsweg versuchten sie die Ausserkraftsetzung der beschlossenen Reglementsbestimmungen, welche die Aufstiegsmöglichkeiten der Klubs zunichte gemacht hatten, zu erwirken. In der laufenden «Pandemie-Saison», so die Gesuchsteller, sollte die Möglichkeit gewahrt bleiben, sportlich um den Aufstieg zu spielen; dies sah der Verband im Zuge der derzeitigen Pandemie als unrealistisch und als nicht gangbare Option an. Erwartungsgemäss scheiterten die Gesuchsteller nun definitiv vor der sportrechts-erprobten Berner Gerichtsinstanz, nachdem auch die Gegenpartei («Swiss Volley») ihren Standpunkt einbringen konnte. «Causa Sport» (ww.causasport.org) wird auf das Verfahren zurückkommen.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s