Stav Jacobi – der «Christian Constantin» des Volleyballsports

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(causasportnews / red. / 15. Juli 2021) Nicht nur Sport-Insider kennen ihn, der Strippenzieher im Schweizer Volleyballsport, Stav Jacobi. In dieser Sportart im Besonderen und im Sport im Allgemeinen versucht der russisch-stämmige Geschäftsmann mit dem ursprünglichen Familiennamen «Jakubowski» seit Jahren in der Schweiz Fuss zu fassen. Insbesondere im Frauen-Volleyball. Die Liebe zur dieser Sportart lässt ihn umtriebig erscheinen; sein Engagement beim zwischenzeitlich von chinesischen Geschäftsleuten beherrschten Zürcher Fussballklub Grasshopper war eher halbherziger Art und weniger sportlich motiviert. Als Präsident des traditionsreichen Zürcher Klubs «Volero», bzw. als Verwaltungsratspräsident der Betriebsgesellschaft Volero Zürich AG will er vor allem mit einer teuer zusammengekauften B-Frauenmannschaft an die Spitze des helvetischen Volleyballsport gelangen. Das ermöglicht ihm letztlich vor allem das Mitwirken im internationalen Geschäft. Einen entscheidenden Schritt hierzu wollte Stav Jacobi in der Saison 2020/21 tun, doch «Corona» machte einen dicken Strich durch seine Kalkulationen. Der nationale Verband (Swiss Volley) sagte alle Auf- und Abstiegsspiele ab, was bedeutete, dass der Klub mit seinem sportlich hervorragenden Frauen-Team den Aufstieg nicht bewerkstelligen konnte und weiterhin in der B-Klasse spielen muss. Der Volero-Präsident hat nie verstanden, weshalb der Meisterschaftsbetrieb im Volleyballsport wegen der Pandemie minimiert wurde, während in anderen Mannschaftssportarten Meisterschaften mit Auf- und Abstiegen durchgepeitscht werden konnten. «Mutlos» nannte er die Verbands- und Ligafunktionäre; diese Qualifikation hat in der Tat etwas für sich. Der Vorgang ist allerdings ein Faktum. Gegen den entsprechenden Entscheid des nationalen Dachverbandes zogen «Volero», ein weiterer Klub sowie acht Spielerinnen schliesslich vor Gericht. Allerdings erkannte das Regionalgericht Bern-Mittelland im April, dass es unter den besonderen und gegebenen Umständen («COVID-19») keinen Rechtsanspruch auf Auf- und Abstiegsspiele geben würde (vgl. dazu den Entscheid sowie die Kommentierung hierzu in «Causa Sport» 1/2021, 112 ff., «Volley» in die Pandemie-Prozess-Niederlage; www.causasport.org). Doch Stav Jacobi wäre nicht Stav Jacobi, wenn er diese Prozess-Niederlage einfach so hinnehmen würde. Vielmehr kündigt er derzeit weitere Klagen gegen den Verband an; vor allem will er den erlittenen Schaden, der seinem Klub durch den Nicht-Aufstieg in die höchste Spielklasse entstanden ist, abwälzen. Die Klageandrohungen für die finanziellen Verluste, die Stav Jacobi durch den verunmöglichten Aufstieg geltend machen will, unterstützt er durch Medienkampagnen (vgl. etwa «Tages-Anzeiger» vom 13. Juli 2021, «Schon erwägt er die nächste Klage»; dadurch soll Druck auf den Verband und die in seinen Augen mutlosen Funktionäre aufgebaut werden. Der 54jährige Geschäftsmann, von dem niemand so genau weiss, mit was und wie er sein Geld verdient, ist zwischenzeitlich eine «Kopie» des Wallisers Christian Constantin geworden, der Verbände und Ligen immer wieder mit Gerichtsverfahren aller Art überzieht (vgl. dazu etwa Urs Scherrer, in: Causa Sport 2012, 319 ff., sowie Schweizerische Juristen-Zeitung, SJZ, 2013, 5 ff.). Die Medien berichten jeweils genüsslich über die juristischen Attacken des ebenfalls umtriebigen Architekten aus Sion. Die juristischen Kämpfe des Präsidenten des FC Sion enden meistens erfolglos, aber die Klagen lehren Verbände, Ligen und Sportfunktionäre das Fürchten und müssen als unangenehme Erscheinungen irgendwie aus der Welt geschafft werden. Die Vorgehensweise von Stav Jacobi ähneln den Aktivitäten und den Vorgehensweisen von Christian Constantin. Die Ankündigungen des am Zürichsee lebenden Geschäftsmannes weisen eine gewisse Parallelität zu den Vorgehensweisen von Christian Constantin auf. Beiden Präsidenten ist jedenfalls gemeinsam, dass die inszenierten Gerichtsverfahren durchwegs ein juristisches Desaster bilden. Zum Aufbau eines gewissen Druckes sind sie alleweil geeignet.

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