(causasportnews / red. / 19. Oktober 2021) Es wird immer bunter, wenn es um Vertrags-Ausstiegsklauseln in Fussballer-Kontrakten, geht. Erst gut vier Jahre sind vergangen, als sich die Welt über die Folgen einer Vertragsauskaufsklausel empörte, die den französische Klub FC Paris Saint-Germain veranlasste, 222 Millionen Euro für den Übertritt des Spielers Neymar da Silva Santos Junior nach Spanien zu überweisen. Selbstverständlich belief sich das Übertritts-Paket auf weit mehr als diese Schnapszahl-Summe; der Transfer des Brasilianers vom FC Barcelona dürfte die Katari von Paris Saint-Germain rund eine halbe Milliarde Euro gekostet haben. Der FC Barcelona scheint nach dem einträglichen Geschäft mit dem brasilianischen Super-Star Blut geleckt zu haben und schraubt nun weiter an der Vertragsauskaufs-Spirale – und wie! Die Katalanen haben ihrem Talent und spanischen Nationalspieler Pedro Gonzalez Lopez, derzeitiger Marktwert ca. 80 Millionen Euro, im Zuge einer Vertragsverlängerung zumindest schon einmal pekuniäre Fesseln angelegt. Will der Spieler während der Arbeitsvertragszeit aus dem Kontrakt aussteigen, muss ein interessierter Klub eine satte Milliarde Euro hinblättern – nur für den Vertragsauskauf wohlverstanden. Ein Irrsinn im bezahlten Fussball, würde man meinen. Doch niemand regt sich, anders als beim Neymar-Transfer vor vier Jahren, darüber noch auf. Auch die Welt des Fussballs ist aus den Fugen geraten, und die im Vertrag zwischen dem FC Barcelona und dem 18jährigen Mittelfeldspieler festgeschriebene Vertragsauskaufssumme ist auch den Medien nur eine Randnotiz wert. Wetten, dass auch diese horrende Auslösesumme dereinst von irgendeinem Klub sogar bezahlt wird, wenn sich der Youngster weiter so entwickelt?
(causasportnews / red. 15. Oktober 2021) Es wäre übertrieben zu behaupten, der Top-Tenniscrack Alexander Zverev hätte sich in den letzten Jahren unwiderstehlich in die Herzen der Deutschen gespielt. Dabei steht ausser Zweifel, dass der 24jährige Athlet mit Model-Massen im Tennis Gewaltsleistungen erbracht hat. Er wird auch künftig Ausserordentliches in dieser kräftezehrenden Individualsportart bewerkstelligen. An seinen sportlichen Leistungen kann es nicht liegen, dass Deutschland mit dem russisch-stämmigen Power-Athleten nicht so richtig «warm» wird. Er ist kein Sportler, der auf dem Court solide sportliche Arbeit abliefert und nach vollbrachtem Tageswerk müde, aber zufrieden, zu Frau und Kinder zurückkehrt. Schwiegermutter-Typen à la Roger Federer sind in dieser Sparte eher selten zu finden. Der in Hamburg aufgewachsene Ausnahmesportler ist immer für Überraschungen gut – auf und neben dem Sportplatz. In sportlicher Hinsicht erfüllt Alexander Zverev die Erwartungen; an den Olympischen Sommerspielen holte er für sich und Deutschland die geforderte Goldmedaille; es wird ihm gegenüber allenfalls der Vorwurf erhoben, er sei zu wenig konstant. Das wird mitunter seinem Privatleben zugeschrieben. Dieses darf als einigermassen heterogen und ambivalent qualifiziert werden. Nicht etwa so, wie bei der in Russland geborenen Helene Fischer, die ihr bevorstehendes Baby-Glück mit der ganzen Welt zu teilen gewillt ist. Regenbogenpress-tauglich, makellos und für die werdende Mutter, ihren Partner und die Öffentlichkeit nur hoffnungsvoll. Vergessen ist das Pfeifkonzert, das sie in der Pause des Pokalendspiels 2017 über sich ergehen lassen musste. Die Pfiffe galten damals auch weniger der vielseitigen Künstlerin, wohl eher der drohenden «Helenefischerisierung» des Fussballs, die vom Deutschen Fussball-Verband (DFB) initiiert wurde. Zurück zu Alexander Zverev. In der Tat sind die privaten Verhältnisse des frischgebackenen Olympiasiegers nicht gerade so, wie es sich die an Ordnung und puristische Verhältnisse gewohnten Deutschen vorstellen. Dass diesbezüglich bei Alexander Zverev keine Transparenz besteht, wird dem 24jährigen Sportler noch nachgesehen, doch das immer wieder negative Elemente aus seiner Privat- und Intimsphäre an die Öffentlichkeit gelangen, die man eigentlich gar nicht wahrnehmen möchte, ist nicht gerade ein image-fördernder Umstand. So kratzt derzeit eine nicht mehr ganz aktuelle Geschichte am Bild des Tennis-Stars: Er soll seine damalige Partnerin, die als Tennisspielerin nicht ganz unbekannte Olga Scharipowa, geschlagen und missbraucht haben. Was immer das heissen mag. Eine zumindest unschöne Sache. Ein Mann, der eine Frau schlägt – das geht gar nicht natürlich. Schlagen und aufschlagen sind zwei verschiedene Dinge. Und auch wenn der Sportler bestreitet und der Vorgang bereits Juristenfutter abgegeben hat, verziehenen sich nach den seit einiger Zeit kursierenden Anschuldigungen die entsprechenden, düsteren Wolken über dem Star doch nicht. Im Gegenteil. In den letzten Tagen hat die Geschichte neue Dimensionen erlangt. Der investigative Tennis-Journalist Ben Rothenberg hat die Umstände des Falles neu recherchiert. Das Ergebnis der Abklärungen gereicht Alexander Zverev nicht gerade zum Vorteil. Es spaltet zudem die Tennis-Szene. So hat nun die Vereinigung der Professional-Tennisspieler (ATP) eine Untersuchung des Vorgangs angehoben; was einigermassen speziell ist, weil es hier immerhin um die Privat- und wohl auch Intimsphäre des Tennisspieles (und seiner damaligen Partnerin) geht, die von einer privaten Organisation durchleuchtet werden soll. Affaire à suivre also auch hier. Für Alexander Zverev gilt die Unschuldsvermutung.
(causasportnews / red. / 9. Oktober 2021) Die Wintersport-Saison 2021/22 naht, und das bedeutet nicht nur ungetrübte Vorfreuden auf das Vergnügen im Schnee. COVID-19 mit allen Auswirkungen hängt wie ein Damoklesschwert über den Schneesport-Regionen im Alpenraum. Was ist also vorzukehren, um zum Schneesport zugelassen zu werden? In Italien, Österreich und Deutschland erfolgten in der vergangenen Saison strikte Restriktionen als Massnahmen gegen die weitere Verbreitung des Virus, in der Schweiz wurde alles etwas liberaler gehandhabt. Apropos Schweiz: Hier herrscht auch vor Beginn der kommenden Wintersaison die Meinung vor, dass durch den Schneesport im Freien keine Ansteckungsgefahr zu befürchten sei. Was grundsätzlich und theoretisch stimmt, nur sind die Verhältnisse bei der Ausübung des Schneesportes einiges komplexer: Skifahrerinnen und Skifahrer lassen sich durch alle möglichen Transportmittel in die Höhen bringen, an Skiliften wird hautnah angestanden, in Transport-Gondeln und -Kabinen ist die Gefahr, sich mit dem Virus anzustecken, relativ gross, und in den Bergrestaurants kommt sich das Schneesport-Volk ungewollt oft ziemlich nah. Wie lässt sich also eine adäquate Schutz-Lösung für die Schneesport-Fans vorsehen? Die Nachbar-Alpenländer der Schweiz werden wohl für Schneesportler einen «3-G-Nachweis» (geimpft, getestet, genesen) verlangen. In den Bergbahn-Gondeln dürften FFP2-Masken zur Pflicht werden. In der Schweiz ist es derzeit noch völlig unklar, wie die Ausbreitung von «Corona» im Schnee effizient bekämpft werden soll. Nicht auszuschliessen ist, dass sich die Eidgenossenschaft zu dieser Lösung durchringt: Es würden dann in den Schneesportgebieten die gleichen Vorgaben wie im öffentlichen Verkehr gelten, mit dem Ergebnis, dass auf den Skipisten keine Maskenpflicht vorgeschrieben wäre, in Transportkabinen und -gondeln hingegen schon. Restaurants-Besuche wären nur mit Zertifikaten möglich. Eine weitreichende Zertifikatspflicht für ganze Schneesportgebiete ist eher unwahrscheinlich. Auf ungeimpfte Gäste wird in der Schweiz niemand verzichten wollen…
Der Winter ist nicht mehr allzu fern; und wer weiss, vielleicht verändert sich die Pandemie-Lage in den nächsten Wochen noch ins Positive, was bedeuten würde, dass der Schneesport 2021/22 doch etwas lockerer betrieben werden könnte als in der letzten Saison. In der Schweiz will der gewichtige Seilbahn-Dachverband Mitte Oktober orientieren, welche Regeln mit Blick auf die Bekämpfung des Virus und zum Schutz der Sportausübenden im kommenden Sport-Winter gelten könnten. Letztlich wird die Landesregierung entscheiden und sich wohl diesmal zumindest für einheitliche Lösungen in der Schweiz stark machen. Trotz Föderalismus will niemand mehr einen Reglements-«Flickenteppich».
(causasportnews / red. / 6. Oktober 2021) Der Erfolgstrainer des FC Liverpool, Jürgen Klopp, ist nicht dafür bekannt, mit seiner Meinung hinter dem Berg zurück zu halten. Das gilt sowohl für sportliche als auch für ausser-sportliche Belange. In beiden Segmenten kann er sich schon einmal in Rage reden. Offensichtlich genervt durch die unsäglichen Diskussionen über Impf-Verweigerungen im Zusammenhang mit COVID-19 verglich der 54jährige Deutsche die Impfverweigerung mit Alkohol am Steuer. Die gesetzlichen Bestimmungen, welche das Autofahren im alkoholisierten Zustand verhindern sollen, seien vor allem dazu angetan, die andern Verkehrsteilnehmer vor Betrunkenen zu schützen, nicht die Betrunkenen selber. So verhalte es sich ebenfalls mit Impfvorgaben. Geimpft werden müssten, um primär die Allgemeinheit vor der Seuche zu schützen, nicht in erster Linie die Impfgegner. Der Trainer versteht vor allem nicht, weshalb die Impfpflicht eine Freiheitsbeschränkung sein soll. Wenn dem so wäre, müsse folgerichtig auch das Verbot des Autofahrens im angetrunkenen Zustand als Freiheitsbeschränkung qualifiziert werden, doziert Jürgen Klopp. In England, der Wirkungsstätte des deutschen Top-Trainers, wird derzeit die Diskussion um geimpfte und ungeimpfte Fussballspieler besonders heftig geführt (vgl. auch causasportnews vom 26. September 2021). Im FC Liverpool seien immerhin 99 Prozent der Fussball-Akteure geimpft, erklärte der Deutsche. Schauen wir mal, ob Jürgen Klopps an sich für jedermann klare Worte auch noch beim letzten Prozent von Impfgegnern in seinem Klub auf fruchtbaren Boden stossen. Klar sind seine Statements und hier sein nachvollziehbarer Vergleich bekanntlich allemal.
(causasportnews / red. / 5. Oktober 2021) So lautet die nüchtern angefasste, kürzlich verbreitete Medienmitteilung: «Granit Xhaka hat sich das Innenband im rechten Knie gerissen. Er fällt für drei Monate aus. Ein Operation ist nicht notwendig.». – Courant normal im Fussball-Business also? Nicht ganz. Granit Xhaka ist immerhin einer der Leistungsträger des FC Arsenal London und zudem Captain der erfolgreichen Schweizer Fussball-Nationalmannschaft. Um ihn gab es in letzter Zeit allerdings einigen Wirbel. So weigerte er sich strikte, sich gegen «Corona» impfen zu lassen und trat als erklärter Impfgegner auf. Just in dem Moment, als darüber diskutiert wurde, die Schweizer Nationalmannschaft für eine Impfkampagne des Bundesamtes für Gesundheit zu verpflichten. Es kam noch schlimmer: Zu jenem Zeitpunkt wurde plötzlich bekannt, dass der 29jährige Mittelfeldspieler an «Corona» erkrankt sei! Womit sich dadurch dann auch das Thema einer Werbe-Impf-Kampagne mit dem Nationalteam und dem Aushängeschild des Teams, Granit Xhaka, erledigt hatte (vgl. auch causasportnews vom 7. September 2021). Am Wochenende muss das Schweizer Nationalteam in der WM-Qualifikation für die Endrunde in Katar 2022 gegen Nordirland wieder ran. Natürlich ohne den verletzten Captain Granit Xhaka. Nun ist zwar der Nationalcoach Murat Yakin im Zugzwang; er hat den Captain zu ersetzen. Allerding ist er aber auch einer Sorge enthoben: Im Vorfeld des weiteren WM-Qualifikationsprogramms mit dem diesjährigen Höhepunkt am 12. November gegen Europameister Italien wurde bis vor ein paar Tagen und bis zum Bekanntwerden der Verletzung des Mannschafts-Captains der an sich mögliche Einsatz des «Corona»-genesenen Schlüssel-Spielers kontrovers diskutiert. Es mehrten sich die Stimmen dergestalt, der zwar genesene Spieler sei zufolge seiner queren Haltung nicht für die nächsten Spiele der Nationalmannschaft zu berücksichtigen. Es waren jedoch auch Gegenmeinungen zu vernehmen. Diese Diskussion ist nun obsolet geworden. Granit Xhaka wird zufolge der erlittenen Verletzung bis Ende Jahr ausfallen. Soweit man einer Verletzung und den Folgen einen positiven Aspekt abgewinnen kann, ist er in diesem Fall offensichtlich und löst einige Probleme. Selbstverständlich ist eine Sportlerverletzung immer bedauerlich. Aber da sie nun schon einmal geschehen ist…Die Schweiz verfügt zudem über viele weitere gute Spieler; dem einen oder anderen wird durch diese Konstellation eine Chance eröffnet werden.
(causasportnews / red. / 3. Oktober 2021) Die Skirennen bilden seit Jahrzehnten in sportlicher und wirtschaftlicher Hinsicht eine wichtige Plattform der Sport-Entertainment-Branche. Mit Ausnahme einiger «Klassiker», die auch rege Publikum anziehen (so etwa die Rennen am «Lauberhorn» in Wengen oder am «Hahnenkamm» in Kitzbühel), funktioniert der Weltcup-Zirkus nur dank den TV-Übertragungen und der Verwertung der Rennen durch die neuen Medien. Der Internationale Skiverband (FIS) wartet nun mit einer spektakulären Neuerung und entsprechender Erweiterung des Weltcup-Kalenders auf. Nachvollziehbar ist von einem Zuschauermagneten die Rede. Ab der Saison 2022/23 werden Abfahrts-Rennen am berühmtesten Berg der Berge, dem Matterhorn im Wallis, durchgeführt. Der Beachtungsgrad der zur Austragung vorgesehenen Speed-Disziplinen dürfte vor allem für den Nobel-Touristenort im hinteren Mattertal eine weitere, praktisch unbezahlbare Werbung bedeuten. Das berühmte «Horu» (Horn), wie das Matterhorn von den Wallisern liebevoll genannt wird, ist der weltweit am meisten beachtete und auch fotografierte Berg. In dieser Umgebung hat der Schweizer Abfahrts-Olympiasieger von 2010 und ehemalige Speed-Spezialist, Didier Défago, eine Piste gestaltet, die Skisport spektakulär in pittoresker Umgebung garantiert. Erstmals in der Geschichte des Weltcups wird 2022/23 der Weltcupauftakt rund einen Monat früher als üblich stattfinden. Die Abfahrts- und Super-G-Wettbewerbe warten gleich mit zwei Superlativen auf: Noch nie ist in dieser Höhe zu einem Ski-Weltcup-Rennen gestartet worden, und noch nie gab es grenzüberschreitende Ski-Disziplinen. Gestartet wird unterhalb des kleinen Matterhorns in der Schweiz, das Ziel befindet sich auf italienischem Boden (im Skiresort Laghi Cime Bianche). Auch wenn dieses geplante und nun von der FIS autorisierte Spektakel eine Aufwertung des Ski-Weltcups bedeutet, bleibt ein Wermutstropfen: Die Rennen geben den Blick der TV-Zuschauerinnen und Zuschauer auf das Matterhorn vor allem von der Südseite her frei. Unschlagbar schön präsentiert sich das Matterhorn allerdings von Nord-Osten her. Dieser Umstand wird zu verschmerzen sein. Die Bilder von den Abfahrts- und Super-G-Rennen der Frauen und Männer am Matterhorn werden so oder so um die Welt gehen. Das bereits in rund einem Jahr zum vorgezogenen Saisonauftakt (dank der Schneesicherheit in der Matterhorn-Region), wenn die Organisatoren der Schweiz und Italiens alles für diese Wettbewerbe Erforderliche bis dann umsetzen können; woran nicht zu zweifeln ist. Schade allerding, dass das Sahnehäubchen einer Ski-Saison in einem Jahr und künftig bereits am Anfang des Winters serviert wird.
(causasportnews / red. / 30. September 2021) Sie gilt seit Jahren als Problembehörde des Bundes. Ihr Kerngeschäft wäre die Ermittlung und Anklage bezüglich Straftaten im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit (insbesondere gemäss Art. 23 und 24 der Schweizerischen Strafprozessordnung). In die Schlagzeilen gerät sie jedoch regelmässig mit Bezug auf Vorgänge, die meist nur indirekt mit dem Kompetenz- und Aufgabenbereich der Amtsstelle zu tun haben. Ihre bisherige Erfolgsbilanz in den zur Anklage gebrachten Fälle ist vernichtend; die Untersuchungen sind oft fragwürdig und umstritten. Urteile in den von der Bundesanwaltschaft zur Anklage gebrachten Fälle sind meist desaströs. Oft verjähren die Fälle. Zwar nur hinter vorgehaltener Hand wird längst gefordert, diese Behörde endlich abzuschaffen und deren Kompetenzen und Aufgaben auf die Kantone zu übertragen. Doch die Schweiz wäre nicht die Schweiz, wenn nicht, auch um jeden Preis, an Traditionellem festgehalten werden soll. Das Beispiel hierzu liefert die Schweizerische Bundesanwaltschaft, eine von der Politik beherrschte und beeinflusste Behörde; das Parlament ist zudem Wahlbehörde für den Bundesanwalt. Sie ist mit Bezug zum Sport in den letzten Jahren bekannt geworden aufgrund des sog. «FIFA-Komplexes». Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit Jahren u.a. im Bereich des organisierten Fussballs. Ein Fiasko jagt dabei das andere. Die Methoden der Behörde sind zudem oft speziell, wie die «Protokoll-Affäre» um den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, der sich mehrmals zu Geheimgesprächen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino getroffen hat, belegt. Was an diesen Gesprächen behandelt worden ist, bleibt bis heute unklar und ungeklärt. Es wurde gesetzeswidrig nichts protokolliert, und die Teilnehmer an den Gesprächen leiden an Gedächtnisverlusten. Diese Taktiererei der Bundesanwaltschaft hat im vergangenen Jahr dem damaligen Bundesanwalt den Job gekostet. Der darauf eingesetzte Sonderermittler des Bundes stolperte über seine Schwatzhaftigkeit und sieht sich nach seiner Absetzung diversen juristisch relevanten Vorwürfen ausgesetzt, die sich, wen wundert’s, noch immer in Abklärung befinden.
Nun hat die Bundesanwaltschaft (endlich wieder, meinen die Politiker) einen neuen Chef bekommen. Die Suche nach einem Nachfolger des gescheiterten Michael Lauber gestaltete sich schwierig. Zuerst musste einmal die Altersgrenze für diesen Job erhöht werden, um einen kurz vor der Pensionierung stehenden Juristen für sechs Jahre wählen zu können. Dies alles geschah der Not gehorchend, denn die dreimalige Ausschreibung der Stelle und die nachfolgende Evaluation durch die Politik fegte alle möglichen Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt weg. Stefan Blättler, ein Berner Polizeichef, ist nun seit gestern der neue Hoffnungsträger der Bundesanwaltschaft. Der Mann verdient Kredit und wird seinen neuen Job unaufgeregt, nüchtern und sachlich versehen. Die aufgeworfenen Vorschusslorbeeren sind überwältigend, was dazu geführt hat, dass der promovierte Jurist vom Parlament mit einem Glanzresultat gewählt worden ist. Er gilt bei den Politikerinnen und Politikern nicht nur als Hoffnungsträger für tadellose Ermittlungsarbeit und als Reformer, sondern geradezu als organisatorisch-juristische, eierlegende Wollmilchsau. Pessimisten sind allerdings tendenziell der Meinung, dass der mit Glanz und Gloria Gewählte die sechsjährige Amtsdauer eh nicht «überleben» würde; die gelockerte «Altersguillotine» für ihn also so oder so nicht notwendig gewesen wäre. Der neue juristische «Besen» in der Bundesanwaltschaft verdient selbstverständlich Kredit. Ob er die Herkulesaufgabe stemmen wird, dürfte sich bald zeigen. Nicht nur für die Öffentlichkeit wird die Aufarbeitung der «FIFA-Affäre» in rechtlicher und kommunikativer Hinsicht zum Prüfstein für den neuen Bundesanwalt, Stefan Blättler, werden.
(causasportnews / red / 29. September 2021) Kein Zweifel: Sportlerinnen und Sportler leben durchwegs in zwei Welten. In der realen Welt, von der zu sprechen ist, wenn etwa Fussballspieler in den Stadien gegen Bälle treten. Sie lassen uns Normal-Sterbliche direkt an dieser Real-Welt teilhaben. Aber auch an der Welt in «Blasen», in der sie oft leben. Früher über die klassischen, heute über die neuen Medien. Insbesondere im Fussball manifestiert sich die Entwicklung in der schönen, digitalen Welt; im Parallel-Dasein. Das Beispiel der sog. «Spielerfrauen» etwa ist bekannt. Die begehrten Schönen und Reichen vom Fussballplatz umgaben sich früher insbesondere mit Friseurinnen und Kellnerinnen, jedenfalls mit den Attraktivsten. Der Begriff «Spielerfrauen» war immer heterogen besetzt und bilden seit jeher nicht nur positive «Assets» bekannter und berühmter Fussballspieler (vgl. dazu auch causasportnews vom 5. Januar 2018). Heute finden sich vor allem Models und Influencerinnen an den Seiten der Wohlstandskicker; Friseurinnen und Kellnerinnen haben in diesen Funktionen weitgehend ausgedient. Diese nutzen ihre Positionen und den Bekanntheitsgrad, den sie dank ihrer Verbindung, oft soll es Freundschaft oder sogar Liebe sein, mit Sportlern erreichen, für ihre digitalen Aktivitäten. So bleibt wenig Raum für Privates oder sogar Intimes. Doch auch diesbezüglich verschiebt sich die Grenze immer mehr in Richtung Öffentlichkeit. Je mehr Intimes und Privates letztlich, desto höher der Bekanntheitsgrad der Betroffenen in der Öffentlichkeit. Die Hemmschwellen sinken ständig, und wer meint, diese Grenze nach unten sei nun erreicht, wird etwa durch die alternde Heidi Klum eines Besseren, bzw. eines Schlechteren belehrt. Quotenmache durch Peinlichkeiten nennt sich dann dieser Vorgang. Von den weitgehend in Blasen lebenden Sportlerinnen und Sportler wird auch vieles bekannt (etwa, wenn die grosse oder vermeintliche Liebe zu Ende geht), was vorzugsweise unter Verschluss geblieben wäre. So etwa in der «Causa Jérôme Boateng». Der soeben 33 Jahre alt gewordene Star-Kicker Jérôme Boateng, welcher derzeit bei Olympique Lyon (vorher zehn Jahre beim FC Bayern München) unter Vertrag steht, ist soeben vom Amtsgericht München u.a. wegen Körperverletzung an einer früheren Freundin mit 1,8 Millionen Euro bestraft worden. Der zweifelsfrei begnadete Spieler hat sein polysportives Talent offensichtlich zu exzessiv zur Entfaltung bringen wollen. Der Fall geht in die Berufung; für den Spieler gilt die Unschuldsvermutung. Im Vorfeld des Prozesses in München verbreitete das Magazin «Der Spiegel» (21. August 2021) eine Story, in welcher der Star als Mensch schlecht wegkommt. Es wird dargestellt, welche indifferente Persönlichkeit dieser Fussballspieler sei, und wie es irgendwie um die offenbare Mitschuld des Kickers an der Selbsttötung des Models Kasia Lenhardt bestellt sei. Die Mutter der tragisch verstorbenen jungen Frau hat sich dem «Spiegel» geöffnet und sucht auf diese Weise nach Schuldigen nach dem tragischen Ende der offenbar toxischen Beziehung des berühmten Fussballers mit dem Model. Die Geschichte im Magazin zeigt eine Parallel-Welt der Prominenten auf, die mit den Medien hochfahren und von diesen auch wieder in den Abgrund geschickt werden. Konkret an der alles andere als klaren Geschichte (der «Spiegel» scheint aus dem «Fall Claas Relotius» nicht viel gelernt zu haben) geht es auch um ein Sittenbild des modernen Journalismus’, der letztlich vom Konkurrenz- und Wirtschaftsdenken geprägt wird (in der «Causa Boateng / Lenhardt» bildet der Prestige-Kampf zwischen dem «Spiegel» und der «BILD»-Zeitung ein Hintergrund). In das selbe Kapitel gehört die Story ohne Sportbezug im neusten «Spiegel» (25.9.2021). Da malt die Podcasterin Ines Anioli ein düsteres Bild vom Comedian Luke Mockridge. Vergewaltigungsvorwürfe und andere unglaublichen Dinge stehen im Raum. Für den Comedian gilt die Unschuldsvermutung. Dieser neuste Fall aus der Entertainment-Szene manifestiert, dass sich die Beteiligten auch nach dem Ende von Promi-Beziehungen durchaus in den Medien halten können. «Schlammschlachten» interessieren immer, je widerlicher desto verwertbarer. Diesem wirtschaftlichen Diktat hat sich auch der «Spiegel», der sonst stets die Moralkeule zu schwingen pflegt, unterworfen.
Glücklicherweise gibt es noch Ereignisse aus der «Promi-Welt», die an althergebrachte, mediale Gepflogenheiten anknüpfen. Die klassische «Regenbogen-Presse» gab sich kürzlich im Berner Oberland ein Stelldichein, als Alana Netzer, die Tochter der Fussball-Legende Günter Netzer, mit dem Sänger Sebastian Bürgin, mit Künstlernamen «Baschi», in Lauenen vor den Traualtar trat. Danach wurde im Hotel «Palace» in Gstaad gefeiert. Tausende von Fotos, für die Ewigkeit gedacht und veröffentlicht in den einschlägigen Magazinen, belegen, was wahre Liebe und Eheglück bedeuten…
(causasportnews / red. / 26. September 2021) Nach wie vor tobt im Zusammenhang mit COVID-19 der Glaubenskrieg zwischen Impfgegnern, Impfverweigerern, Querulanten und Geimpften. Der Kampf wird teils militant geführt; vor allem entladen sich bei den Nicht-Geimpften und solchen, die sich der Impfung – weshalb auch immer – verweigern, Aggressionen gegenüber dem Staat sowie seinen Institutionen und Behörden. Nun wartet die Professional-Fussballiga der Schweiz, die «Swiss Football League» mit aufschlussreichem, statistischem Material auf. Gemäss einer Umfrage der Liga bei den zehn Klubs der obersten Spielklasse («Super League») sind 85 % der Spieler geimpft. Beim amtierenden Schweizer Meister, BSC Young Boys, sind sämtliche Akteure und alle Staff-Mitglieder geimpft. Es dürfte wohl kein Zufall sein, dass die 100%-Prozent-Impf-Abdeckung gerade beim Meister-Klub aus der Bundeshauptstadt Realität ist. Das höchst professionelle Umfeld in allen Bereichen des Klubs bildet auch die Basis für die anhaltende, sportlichen Erfolge der letzten Jahre und aktuell (Sieg in der Champions League gegen Manchester United). Heterogener sieht es in der zweithöchsten Spielklasse der «Swiss Football League» aus: In der «Challenge League» haben sich nur knapp über zwei Drittel aller Spieler gegen «Corona» impfen lassen. Bei diesen Zahlen und dem Thema «Impfung von Professional-Sportlern» werden Erinnerungen an den «Fall Granit Xhaka» von Anfangs September wach. Der Captain der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft wurde kurz vor einem Test- und dem wichtigen WM-Qualifikationsspiel gegen Italien (Schlussresultat 0:0) positiv auf das «Corona»-Virus getestet (causasportnews vom 7. September 2021); der beim FC Arsenal London unter Vertrag stehende Leader des helvetischen Teams hatte sich verschiedentlich als Impf-Gegner geoutet. Peinlich vor allem für den Schweizer Fussballverband (SFV) war der Umstand, dass in jener Zeit heftig darüber diskutiert wurde, ob das Schweizer Nationalteam für eine Pro-Impf-Kampagne der staatlichen Gesundheitsbehörde verpflichtet werden solle. Nach dem positiven «Corona»-Befund des Captains der Nationalmannschaft wurde dieses Thema dann rasch obsolet…
Aus rechtlicher Sicht sind sich die Juristen nach wie vor grundsätzlich einig, dass die COVID-19-Infektion als Krankheit und nicht als Unfall zu qualifizieren ist. Somit erfolgt der Versicherungsschutz bei «Corona»-Erkrankungen generell durchwegs über allfällige Krankenversicherungen. Unfallversicherungen kommen im Zusammenhang mit «Corona» auch aus vertragsrechtlicher Sicht kaum zum Tragen, da bei Unfallversicherungen im Rahmen von Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen (AGB’s) Infektionen vom Versicherungsschutz meistens ausgenommen sind.
(causasportnews / red. / 23. September 2021) Derzeit weiss niemand, wo das «Projekt Superliga» hinführen wird. Die Vereinigung von Top-Klubs, die ausserhalb des Europäischen Fussball-Verbandes UEFA (ein Verein mit Sitz in Nyon am Genfersee) eine Alternative zur «cash cow» des Verbandes, der Champions League, realisieren will, ist zwar in einem ersten Anlauf am Sport- und Machtmonopol der UEFA gescheitert (vgl. dazu auch causasportnews vom 28. April 2021), doch so schnell geben die Klubs der Vereinigung, die zwischenzeitlich von zwölf auf drei aktive Mitglieder (Real Madrid, FC Barcelona, Juventus Turin; vgl. causasportnews vom 29. August 2021) geschrumpft ist, nicht auf. Die UEFA und auch der Weltfussballverband FIFA mit Sitz in Zürich liessen zwar ihre Muskeln gegen die sezessionswilligen Klubs richtig spielen und drohten allen Klubs mit Verselbständigungsgelüsten mit Sanktionen, insbesondere mit dem Ausschluss aus den UEFA-Wettbewerben. Doch das Thema ist nach wie vor aktuell. Die Superliga-Klubs, gemäss eigener Ankündigung die «Vereinigung der Besten der Besten», haben es zwar zu spüren bekommen, dass das Fussball-Monopol der Verbände (hier der UEFA und der FIFA) nur schwer aufzuweichen oder gar zu knacken sein wird, doch sie geben nicht auf und haben u.a. juristische Schritte gegen die UEFA eingeleitet. Die vom Kontinentalverband angedrohten, zwischenzeitlich «ausser Kraft gesetzten» Sanktionen (Ausschluss von allen UEFA-Wettbewerben) wollen die Klubs mit Verselbständigungs-Gelüsten nicht akzeptieren. Eine entsprechende Klage gegen die UEFA ist in Madrid hängig. Das zuständige Handelsgericht wird wohl demnächst entscheiden und anordnen, dass die UEFA die angedrohten Sanktionen gegen die Top-Klubs aufheben muss. Ein derartiges Urteil wäre ein erster wichtiger, juristischer Schritt, um das eh schon fragile UEFA-Machtmonopol im organisierten Fussball zu sprengen. Ein entsprechender Entscheid würde bedeuten, dass der Kontinentalverband, gemäss Schweizerischem Vereinsrecht eine selbständige Sektion des Weltverbandes FIFA (ebenfalls ein Verein nach Schweizerischem Recht), durchaus damit rechnen muss, dass früher oder später ein Konkurrenzwettbewerb zur «Champions League» ausserhalb des Fussball-Monopols installiert wird. Dass die (Erfolg-)«Reichen» auch im Fussball unter sich sein wollen, lässt sich auch durch zementierte Monopole und Kartelle nicht verhindern.