Kein «ne bis in idem» in der «Causa Paul Estermann»

causasportnews, Nr. 1007/04/2023, 17. April 2023

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(causasportnews / red. / 17. April 2023) Niemand soll wegen der gleichen Tat zweimal bestraft werden, besagt ein altbekannter Rechtsgrundsatz. Wie kommt es nun, dass der bekannte Springreiten Paul Estermann vor wenigen Monaten wegen mehrfacher Tierquälerei rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurde (causasportnews vom 18. Januar 2023) und nun vom Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) dennoch für sieben Jahre gesperrt worden ist? Simplifiziert lässt sich die Frage so beantworten: Das Verbot der Doppelbestrafung («ne bis in idem») gilt zwischen den Ebenen Kriminalstrafe (staatliches Strafsanktionsrecht) und Vereinsstrafe (Verbandssanktionsrecht) nicht. Ende 2022 ist der 60jährige Top-Reiter von der zweiten Luzerner Strafinstanz wegen mehrfacher Pferdequälerei verurteilt worden. Das Urteil des Kantonsgerichts hat Paul Estermann nicht mehr an das Bundesgericht weitergezogen und somit den Entscheid des obersten Luzerner Strafinstanz akzeptiert. Erwartet wurde seit Wochen die Beurteilung des SVPS bezüglich der privatrechtlichen Sanktion gegen den Reiter. Die Sperre und damit der Ausschluss des Reiters von allen sportlichen Aktivitäten während der nächsten sieben Jahre fiel nun erwartungsgemäss hart aus. Die Sanktionskommission des Verbandes sah im Verhalten des offenbar uneinsichtigen Reiters eine inakzeptable Verletzung von Verbandsregularien und qualifizierte dessen Verhalten als krasse Missachtung des Pferde-Wohls. Der Reiter habe dem Image des Pferdesportes und dem Ansehen des Verbandes massiv geschadet, fasste die erste Sanktionsinstanz des Verbandes das harte Verdikt zusammen. Paul Estermann kann gegen das Verdikt seines Ausschlusses vom organisierten Pferdesport noch an das SVPS-Verbandsgericht gelangen. Auch wenn er diesen Schritt riskiert, dürfte in Anbetracht seines fortgeschrittenen Alters die lange Pferdesport-Karriere des einstigen Top-Sportlers nun zu Ende sein. Jedenfalls wird er in diesem privatrechtlichen Sanktionsverfahren nicht erfolgreich den Einwand vorbringen können, er sei bereits von der staatlichen Strafjustiz sanktioniert worden und mit der nun erfolgten Bestrafung durch den Verband werde er für die gleiche Tat ungerechtfertigterweise nochmals bestraft.

Tierquälereien sind generell mehr als nur unschön; sie sind skandalös und gehören, nicht nur rechtlich, verurteilt. Verwundert reibt sich der Sportkonsument die Augen, wenn er sich die Bilder der soeben erfolgten, letzten Austragung des berühmt-berüchtigten Pferderennens in Aintree (England) in der Nähe von Liverpool anschaut: Nach Horrorszenen auf der Rennbahn mussten zwei nach Sprüngen über die Hindernisse und Stürzen schwerverletzte Pferde eingeschläfert werden; mehrere Reiter wurden teils schwer verletzt. Diese traditionelle Pferderennen, Randox Grand National genannt, ist eine üble Tierquälerei, an der sich vor allem die sog. noble Gesellschaft des Königreichs regelmässig aufzugeilen pflegt. Nichts entschuldigt das Verhalten von Paul Estermann; aber dass ein Pferdezirkus, wie er etwa regelmässig in Aintree abgehalten wird und der bisher 60 Pferde-Opfer gefordert hat, immer wieder praktisch kritiklos durchgeführt wird, ist ein Skandal für sich.