Ein Nadelstich mehr gegen den Skirennsport

(causasportnews / red. / 19. März 2019) Die alpine Ski-Weltcupsaison 2018/19 ist seit einigen Tagen beendet, und just zu diesem Saisonende wurde die Meldung verbreitet, dass der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof (TAS) in Lausanne die Disqualifikation des Deutschen Riesenslalom-Spezialisten Stefan Luitz nach dem Rennen vom 2. Dezember 2018 aufgehoben habe. Die Kunde aus Lausanne wurde von der Sport-Öffentlichkeit nur am Rande wahrgenommen. Dies vor allem auch deshalb, weil sich kaum mehr jemand unmittelbar für den alpinen Skizirkus interessiert und Rennen seit Jahren meistens unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden; sogar die berühmten Schulklassen, die anlässlich von Skirennen während langer Zeit zur Belebung von Skihängen und Zielräumen organisiert wurden, sind Geschichte. Wäre dem nicht so, hätte das TAS-Urteil wohl ein kleines Erdbeben ausgelöst. So bedeutet es aber höchstens eine weitere Attacke gegen den Skirennsport. Weshalb?

Es gibt nichts schlimmeres für den Sport, als wenn die Zuschauerinnen und Zuschauer nach Abschluss einer Sportveranstaltung nicht wissen, wer die Siegerin oder der Sieger ist. Fehlen die Zuschauer, ist dies allerdings ein sekundäres Problem. Der Fernseh-Konsument ist in dieser Hinsicht zweifellos entspannter. Im Zuge der sog. „Sauerstoff-Affäre“ um den 27jährigen Deutschen ist der Schnellste im Riesenslalom anfangs Dezember 2018 disqualifiziert worden. Ein klassischer Sportregel-Entscheid also. Seit Jahrzehnten ist sich die Rechtslehre an sich einig, dass solche Entscheide, welche sich auf Sportresultate beziehen, unumstösslich und endgültig sein müssen – im Sinne der Glaubwürdigkeit des Sportes vor allem. Es ist wahrscheinlich nicht einmal böser Wille, dass diese für den Sport grundlegende Maxime im „Fall Luitz“ erschüttert worden ist. Dafür verantwortlich sind die betroffenen Sportverbände (hier vor allem der Internationale Skiverband, FIS) und das TAS, welches in Anfechtungsfällen an Stelle an sich zuständiger staatlicher Gerichte tätig wird – als ordentliches, institutionalisiertes, privates Schiedsgericht. Die Regularien der FIS sehen nun vor, dass auch solche Disqualifikationsfälle vor Gericht, konkret das TAS, getragen werden können. Das Gericht ist aber auch grundsätzlich dafür bekannt, sich mit allen möglichen und unmöglichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Sport auseinander zu setzen und materiell zu entscheiden. Ein staatliches Gericht hätte sich mit diesem Vorgang zweifellos nicht befasst; es wäre auf die Anfechtungsklage im Rahmen einer derartigen Disqualifikation gar nicht eingetreten. Anders das TAS: Es hat die Disqualifikation von Stefan Luitz nach weit über drei Monaten (!) seit dem Rennen aufgehoben und ein entsprechendes Urteil erlassen. Dem Skifahrer kann selbstverständlich kein Vorwurf gemacht werden, dass die Rangliste von Beaver Creek auf sein Bestreben hin nach etlichen Monaten wieder geändert werden musste. Die Verbands-Regularien gewährten ihm diese Möglichkeit, die Disqualifikation trotz des Sportregelcharakters dieser rein auf das Rennen bezogenen Sanktion zu bekämpfen. Nur am Rande sei erwähnt, dass eine Rechtsprechungsinstanz wie das TAS als ordentliches Schiedsgericht trotz anderslautender Verbands-Regularien nicht unbedingt auf die Klage des Rennfahrers hätte eintreten müssen. Die an sich klare Dogmatik („Spiel- und Sportregeln sind einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich“), die 1973 vom längst verstorbenen Berner Rechtsprofessor Max Kummer begründet und z.B. vom Schweizerischen Bundesgericht immer noch hochgehalten wird, war wohl im TAS-Verfahren kein Thema, bzw. muss davon ausgegangen werden, dass der geschlossene Zirkel der TAS-Richter, über deren juristische Qualitäten unterschiedliche Meinungen kursieren, diese Zusammenhängte kaum realisiert haben.

So wird das TAS-Urteil i.S. Stefan Luitz kaum grosse Wellen werfen, es sei denn, dass gegen die Entscheidung des TAS doch noch das Bundesgericht angerufen wird (was aber eher zu bezweifeln ist). Das TAS-Urteil dürfte in der Tat nur einen (weiteren) Nadelstich gegen den alpinen Skirennsport, der sich so etwas wie in einer Agonie befindet, bilden.

Rad-WM 2024 in Zürich – unter besten Vorzeichen

(causasportnews / red. / 17. März 2019) Was auf den ersten Blick sensationell anmutet, ist bei genauerer Betrachtung als logische Entwicklung zu sehen: In Zürich wird im Jahr 2024 die Rad-WM ausgetragen. Die Bundeshauptstadt Bern hat sich ebenfalls für die Übernahme dieses Grossanlasses in Stellung gebracht, doch nun erfolgte der Zuschlag an Zürich diskussionslos (vgl. hierzu auch causasportnews vom 21. Februar 2019). Dafür, dass Zürich den Event austragen darf, lassen sich nun die Zürcher Politiker/innen feiern. Das Bekenntnis zur WM 2024 erfolgte jedenfalls durchwegs und über alle Parteigrenzen hinaus einhellig. Was hat den Ausschlag dafür gegeben, dass mit seltener Einigkeit ein derartiger Grossanlass nach Zürich geholt werden konnte?

Zürich, das Herz der helvetischen Finanzdienstleistungsaktivitäten, ist zwar krass sozialistisch geprägt und geführt, hat sich aber in den letzten Jahren zur Event- und Party-Stadt gemausert; ähnlich wie beispielsweise Berlin. Da darf dann schon auch einmal ein Sport-Grossereignis nicht fehlen. Eine Rad-WM passt geradezu ideal zu Zürich. In der Stadt verfügen die Velofahrer/innen über Kultstatus; sie sind den Fussgänger/innen massiv überlegen. Wer sich dem Velofahren verschreibt, ist auf dem Weg zum zwinglianischen Himmel beinahe schon ganz oben angelangt. Radfahren ist umweltverträglich; deshalb liegt dieses lautlose Fortbewegungsmittel in der Gunst der Zürcher/innen weit vor jeder umweltbelastender Mobilität; Autofahrerinnen und –fahrer geben zwischenzeitlich die idealen Feindbilder ab. Der Kampf zwischen lautlosen, umweltschonenden Velocyclisten und umweltbelastenden Auto-Fans ist in Zürich längst entschieden. Und zwar so, dass künftig nicht einmal mehr ein Formel-E-Rennen an der Limmatstadt ausgetragen werden kann; dieses erstmals im vergangenen Jahr durchgeführte Spektakel erfährt die zweite Auflage in…Bern!

So freut sich derzeit die grün-rote Stadt Zürich geradezu überschwänglich darüber, dass 2024 ein grosser Sportanlass ohne Negativpunkte durchgeführt werden kann. Bis dann wird es zweifelsfrei möglich sein, eine Rad-WM ohne lärmigen, motorisierten Begleit- und Werbetross durchzuführen; die Teilnehmer/innen am Riesen-Spektakel werden eh mehrheitlich mit dem Fahrrad anreisen und umweltschädigende Pet-Flaschen und leere Red Bull-Büchsen sachgerecht entsorgen. Auch die Gefahr, dass gedopte Akteure vom Rad fallen werden, wird bis dann praktisch gebannt sein – wie auch die ganze Dopingproblematik dann nur noch, wie es seitens der Politik in Deutschland eingeschätzt würde, ein „Vogelschiss“ im sport-historischen Kontext abgeben wird. Eine Gefahr ist allerdings mit Blick auf 2024 nicht zu verkennen: Bis dann werden auch die Radfahrer/innen in der Gunst der Allgemeinheit an Goodwill eingebüsst haben. Der Trend wird in Richtung „Fussgänger/innen über alles“ gehen. Am Freitagmittag ist diese Tendenz in Zürich manifest geworden: Die Zukunft gehört einzig und alleine den Fussgängern! Die Jugend will (verständlicherweise) ein Zeichen setzen und ordnet dem Klimaschutz alles unter. Mehrere tausend Schülerinnen und Schüler verlangten an einer Klimaschutz-Demo u.a. in Zürich: „ Netto null Emissionen bis 2030“. Klar, wenn nun die Jugend darauf verzichtet, von den Eltern in Autos vor die Schulhäuser gekarrt zu werden, nur noch im Inland Ferien macht, auf Flugreisen jeglicher Art verzichtet und Schulabschlussreisen ab sofort zum Berner „Bärengraben“ und nicht mehr nach London, Stockholm oder Madrid führen werden, kann der Sport nicht abseits stehen. So steht die Durchführung der Rad-WM 2024 mit seinen ökologisch belastenden Begleiterscheinen in der rot-grünen Stadt Zürich mit der bekanntlich konsequenten Jugend wohl eher auf wackligen Beinen. Allerdings kann bis in fünf Jahren noch vieles geschehen – und sich ändern.

Fussball-WM-Endrunde in Katar 2022 vor Erweiterung?

(causasportnews / red. / 11. März 2019) Es gibt Produkte, die verkaufen sich von selbst. Zum Bespiel die Autos von „Mercedes“ oder die Uhren von „Rolex“. Bei diesen Luxusgütern können Marketingabteilungen und Werbefachleute an sich nur etwas falsch machen, sofern sie Aktivismus entfalten, wovor aber dringend abzuraten ist. So verhält es sich grundsätzlich auch mit dem Produkt „Fussball“, das auf höchster Ebene vom Weltfussballverband FIFA vermarktet wird. Und das äusserst erfolgreich. Die FIFA generiert die ins Gewicht fallenden Mittel zu einem grossen Teil über die TV-Vermarktung. Ein Fernsehsender, der eine WM-Endrunde, wie das nächste Mal 2022 in Katar, nicht anbieten kann, gehört in jeder Hinsicht zu den Verlierern. Das gilt auch für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die beispielsweise bei der Abdeckung der Spiele im Rahmen von Fussball-Weltmeisterschaften eine besondere Form des (staatlich verordneten) „Pay-TV“ darstellen.

Das Verständnis für diese Zusammenhänge ist evident, wenn die angestrebten Entwicklungen bezüglich teilnehmender Nationalmannschaften an der WM-Endrunde 2022 in Katar betrachtet wird. Die FIFA will bereits in knapp vier Jahren das Teilnehmerfeld von 32 auf 48 Nationalmannschaften aufstocken. Mehr Spiele, ein grösseres Angebot, steigende Nachfrage – mehr Geld. So einfach ist die Rechnung, welche derzeit in der Teppichetage der FIFA am Zürichberg in Zürich vorgenommen wird. Aus verschiedenen Gründen erwachsen diesen Bestrebungen allerdings Opposition. Neuerdings sind in diesem Zusammenhang auch rechtliche Implikationen auszumachen. Die WM-Endrunde 2022 ist 2010 in Zürich von der damals zuständigen FIFA-Exekutive an Katar vergeben worden. Soll nun eine Aufstockung des Endrunden-Teilnehmerfeldes beschlossen werden, würde dies wohl eine räumliche Ausdehnung auf weitere Staaten bedingen. Genannt werden in diesem Zusammenhang derzeit Kuwait und Oman. Dies würde allerdings bedeuten, dass eine Erweiterung des Teilnehmerfeldes nur mit Einwilligung des Verbandes von Katar vorgenommen werden könnte. Ein schwieriges Unterfangen, da zwischen den genannten Ländern nicht gerade die grosse Liebe auszumachen ist. Würde der Verband Katars grundsätzlich zustimmen, müsste das den Grossanlass vergebende Organ der FIFA, neu der Kongress (Vollversammlung der Mitglieds-Verbände), dem Projekt ebenfalls zustimmen. Wie eine solche Beschlussfassung ausgehen könnte, ist derzeit ungewiss. Im Augenblick scheint es jedenfalls völlig offen zu sein, ob letztlich 32 oder doch 48 Nationalmannschaften im November/Dezember 2022 die WM-Endrunde in (oder in und um) Katar bestreiten werden. Einfacher ist danach die Ausgangslage bezüglich der WM-Endrunde 2026: Diese wird von den USA, von Kanada und von Mexiko organisiert und durchgeführt. Wenigstens sind bei jener Endrunden-Austragung die räumlichen Aspekte kaum ein Thema. Und die Mauer zwischen den WM-Endrunden-Ausrichtern USA und Mexiko wird, sollte sie je gebaut werden, bis dann (und nach der Präsidentschaft von Donald Trump, die längstens bis 2025 dauernd wird) eh nur noch ein Mahnmal der Geschichte abgeben.

Fussballbezogenes „Rimuss“-Party-Ende vor Gericht

(causasportnews / red. / 8. März 2019) Die Frauen-Fussball-Mannschaft des FC Neunkirch bei Schaffhausen war vor drei Jahren das Mass aller Dinge. Die Kickerinnen spielten nicht nur gut, sondern mischten den Frauenfussball in der Region Schaffhausen richtiggehend auf – (auch) dank ausreichender finanzieller Mittel. Dann wurde bekannt, dass beträchtliche Gelder aus der Firmenkasse der alteingesessenen Rimuss und Weinkellerei Rahm AG in Hallau/Schaffausen in die Frauenabteilung des FC Neunkirch geflossen waren. Ein leitender Mitarbeiter, in seinem Nebenamt Funktionär bei den kickenden Damen, zweigte die Gelder auf deliktische Art und Weise bei seinem Arbeitgeber seit 2011 ab und leitete die Mittel in den Frauenfussball. Der Kadermitarbeiter der Kellerei zeigte sich im Frühjahr 2017, kurz vor einer bevorstehenden Revision im Unternehmen, selber an; anlässlich der Revision wäre er wohl aufgeflogen. Dem Mann wird nun demnächst wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat allerdings nicht nur gegen den ehemaligen Mitarbeiter Anklage erhoben, sondern auch gegen einen weiteren Beschuldigten. Die Machenschaften der beiden angeklagten Personen haben den Produzenten des bekannten, mussierenden, alkoholfreien Traubensaft-Getränks „Rimuss“, das immer noch kaum an einem Kindergeburtstag fehlen darf, arg ins Schlingern gebracht. Der alteingesessene, renommierte Familienbetrieb ist dann jedoch von einer anderen Unternehmung übernommen und so gerettet worden (vgl. auch causasportnews vom 12. Oktober 2017). Der nun bevorstehende Strafprozess in Schaffhausen bedeutet somit das fussballbezogene „Rimuss“-Party-Ende vor Schranken. Die Frauenmannschaft des FC Neunkirch spielt immer noch im organisierten Fussball mit – allerdings ist bei ihr längst wieder der blütenreine Amateur-Sport an der Tagesordnung. Von der wirklichen Herkunft der Mittel, welche den Kickerinnen einen Höhenflug bescherten, wusste im Klub offensichtlich niemand etwas.

Wenn nur noch Doping in Erinnerung bleibt

(causasportnews / red. / 6. März 2019) Erst ein paar Tage sind vergangen, seit die Nordischen Ski-Weltmeisterschaften in Seefeld/Tirol offiziell als beendet erklärt worden sind. Es wäre nach Welt-Titelkämpfen an sich evident, dass die gezeigten sportlichen Leistungen nachhaltig wirken würden, doch nun ist alles ganz anders gekommen: Wer vom Anlass in Österreich spricht, thematisiert nicht sportlich Vollbrachtes, sondern eine Geissel im Sport, die man nach allgemeinem Empfinden in dieser Form längst als überholt geglaubt hat. „Eigenblutdoping“ heisst die Manipulation, welche den nordischen Skisport aufschreckte. In Seefeld wurden Razzien durchgeführt, Athleten verhaftet und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in Österreich und in Deutschland aufgenommen, die andauern; speziell im Fokus der Untersuchungsbehörden steht ein Sportarzt, der innerhalb eines Doping-Netzwerkes seit Jahren aktiv und auch in anderen Sparten als im Skisport in Manipulationen involviert gewesen sein soll. Es war teils wie in einem (schlechten) Film, als ein Dopinglabor mit Blutkonserven ausgehoben wurde, über 100 Polizeibeamte im Rahmen der „Operation Aderlass“ im Einsatz waren und ein Sportler mit einer Blutinfusion im Arm in flagranti erwischt worden war – Dr. Mabuse erlebte knapp zwei Monate vor dem Osterfest Auferstehung. Die Welt zeigt sich immer noch schockiert bei so viel Unverfrorenheit seitens der Dopenden und enttäuscht darüber, dass ein Phänomen, das vor allem in den 70er Jahren insbesondere in der Leichtathletik zum Dauerthema wurde, die Integrität des Sportes offensichtlich immer noch markant beschädigt. „Blutdoping“ gehört zu den traditionellen Manipulations-Phänomenen im Sport und ist erstmals ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerückt worden, als der geniale finnische Leichtathlet Lasse Virén, der 1972 und 1976 an den Olympischen Spielen in München und Montreal vier Olympische Goldmedaillen gewann und in den Dunstkreis von „Blutdoping“-Aktivitäten gerückt worden war, ohne dass allerdings schlüssige Beweise hätten vorgelegt werden können, nicht nur aus sportlichen Gründen für Schlagzeilen sorgte. „Eigenbluttransfusionen“ sind an sich „einfache“ Mittel der (unerlaubten) Leistungsbeeinflussung im Sport. Durch Zuführung des vorgängig, etwa einen Monat z.B. vor einem Wettkampf abgenommenen und danach zentrifugierten Blutes, bewirkt dieses dem Körper später wieder zugefügte Blut eine Intensivierung der roten Blutkörperchen, wodurch (dank verbesserter Sauerstoffversorgung der Muskulatur) die Ausdauer des Athleten gesteigert wird. Obwohl „Eigenbluttransfusionen“ für durchwegs als der Vergangenheit angehörend gehalten wurden, hat nun der Skandal von Seefeld gezeigt, dass das konventionelle „Blutdoping“ immer noch flächendeckend praktiziert wird; offensichtlich sind nun, wie jüngste Ermittlungen ergeben haben, auch andere Sportarten von dieser Manipulations-Methode betroffen. Beim gegenwärtigen Skandal stehen der Österreichische Skiverband (ÖSV) und dessen umtriebiger Präsident zumindest im Fokus des Interesses, auch der Ermittler. Gestern ist etwa der Whistleblower Johannes Dürr, früher selber schon des Dopings überführt, verhaftet worden; er soll Auslöser des jüngsten Doping-Skandals gewesen sein und entsprechende Informationen an die Öffentlichkeit getragen haben. Weshalb er verhaftet worden ist, konnte bis jetzt nicht in Erfahrung gebracht werden. Bekannt ist aber, dass sich der Langläufer seit Jahren mit dem ÖSV-Präsidenten im Clinch befindet. Die Vorgänge zeigen, dass die Selbstreinigungskraft des Sportes, der nur über bescheidene Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Sport-Betrügern verfügt, beschränkt ist. Nur die staatlichen Strafverfolgungsorgane scheinen in der Lage zu sein, kriminelle Machenschaften im Sport aufzudecken und allenfalls mutmassliche Doping-Delinquenten der Justiz zuzuführen.

„Swiss Sport Forum“: Zwischen „Schmarrn“ und Tragik

Foto: Mano Reichling
Foto: Mano Reichling

(causasportnews/red /4. März 2019) Standortbestimmung im Sport, insbesondere im organisierten Fussball – Diese Thematik stand beim diesjährigen „Swiss Sport Forum“ im Fifa-Museum in Zürich (Generaltitel «Sport on the move») im Zentrum (vgl. auch http://www.swisssportforum.ch). Fussball- und Gastro-Experte Reiner Calmund belegte in seinem Referat im ausverkauften Veranstaltungsraum, dass der Spiel-Kalender im Fussball derzeit massiv überladen sei. Der Saarländer sprach sich gegen die Einführung neuer, internationaler Wettbewerbe aus: „Jetzt ist genug!“, donnerte er in den Saal. Eine Aussage, die bei seinem Landsmann Paul Breitner eine heftige Reaktion provozierte. Der Weltmeister von 1974 konterte in seiner gewohnt unverblümten Art: „So ein Schmarrn!“. Paul Breitner verwies auf seine Aktivkarriere und betonte, dass er und seine Kollegen Franz Beckenbauer, Berti Vogts & Co. einst für den FC Bayern über 90 Spiele pro Saison bestritten hätten – und keiner habe sich darüber beklagt. Seiner Meinung nach sei der Leistungs-Zenit noch längst nicht erreicht; und so machte er sich gleich auch für die Einführung neuer, weiterer Wettbewerbe stark: „Jeder Fussballer spielt lieber als zu trainieren. Es gibt doch nichts Schöneres als das Spiel.“. Weniger lautstark, aber ebenso emotional, wurde das Thema «Erfolg, Misserfolg und die Folgen» abgehandelt. Teresa Enke sprach offen den Suizid ihres Gatten Robert an. Der frühere Torhüter hatte sich vor bald zehn Jahren nach langer Depression vor einen Zug geworfen. Man müsse endlich erkennen, dass diese Krankheit schon längst im Spitzensport angekommen sei, betonte Teresa Enke, die im Rahmen ihrer Trauerbewältigung 2010 die «Robert-Enke-Stiftung» gegründet hatte. Bei Depressionen könnten tragische Ausgänge durchaus verhindert werden, meinte sie. Den Ausführungen der Witwe von Robert Enke schloss sich eine tiefschürfende Diskussion unter der Gesprächsleitung des Psychiaters Prof. Daniel Hell an: Dr. Urban Federer, Abt des Klosters Einsiedeln, und der aktuelle Schwingerkönig, Matthias Glarner, nahmen zur Thematik aus ihrer Sicht Stellung.

Der noch amtierende Präsident des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), Peter Gilliéron, zog bei seiner «Standortbestimmung Nationalmannschaft» eine grundsätzlich positive Bilanz. Der Berner, der im Sommer nach 26 Jahren Verbandstätigkeit zurücktreten wird, resümierte: „Vieles haben wir gut, weniges schlecht gemacht.“. Am Ende zählten letztlich nur die Resultate auf dem Spielfeld. Sorgen mit Blick auf die Medien und bezüglich der Sport-Berichterstattung machte sich Dr. Helmut Brandstätter bei seiner Analyse über den Ist-Zustand der Medien in einer buntgefächerten (Medien-)Landschaft. Der Herausgeber des Wiener „Kurier“ will diesbezüglich sogar eine „Verrohung der Sitten“ geortet haben. Es werde heutzutage im Medien-Geschäft kaum mehr richtig recherchiert, der Copy- und Paste-Journalismus sei zum beliebten Hilfsmittel auf den Redaktionen geworden. Mit dafür verantwortlich seien die sogenannten „neuen Medien“. Qualität stehe dort immer weniger im Vordergrund. Oft müsse man sich fragen, was überhaupt noch Journalismus sei. Sein „Kurier“ lasse sich von dieser Entwicklung nicht beeinflussen, versprach der Wiener Profi im Mediengeschäft mit internationaler Erfahrung: „Wir bleiben unser Philosophie treu: Wir schauen auch in Zukunft dahinter.“. Ein Fazit, das durchaus nach der Ausgabe 2019 des „Swiss Sport Forums“ zu ziehen ist. (Bericht: Andy Huber, Redaktor BR).

EU-Kommission erleidet Schlappe gegen den FC Barcelona

(causasportnews / red. / 27. Februar 2019) Die EU-Kommission und deren Wettbewerbskommissarin, Margrethe Vestager (Dänemark) haben erneut eine Niederlage erlitten, diesmal gegen den FC Barcelona. Gewiss, gegen den FC Barcelona darf man (in der Regel allerdings auf dem Spielfeld) verlieren, aber diese juristische Niederlage dürfte für die alles andere als wettbewerbsfreundlich bekannte EU-Kommission besonders schmerzen. Schiedsrichter der Partie zwischen der EU-Kommission und dem FC Barcelona war das Gericht der Europäischen Union. Weil die Übungs-Anlagen der EU-Kommission durchwegs alles andere als einfach sind, sei der Sachverhalt nur gerafft wiedergegeben: Im Zentrum der gerichtlichen Auseinandersetzung stand das EU-Beihilferecht. Die Kommission beanstandete, dass das spanische Recht dem Top-Klub einen mit den Beihilfe-Regularien der EU nicht zu vereinbarenden Vorteil gewähre. Der FC Barcelona als Verein geniesst eine günstigere Besteuerung als Kapitalgesellschaften, die stärker als Vereine besteuert werden. Vor rund 30 Jahren wurden – mit Ausnahmen – alle Vereine im Professional-Sport gezwungen, sich in Kapitalgesellschaften umzuwandeln. Der FC Barcelona durfte aufgrund der damaligen Rechtslage ein Verein bleiben und profitiert so von einer günstigeren Besteuerung als wenn sich die Katalanen als Kapitalgesellschaft hätten organisieren müssen. Die EU-Kommission warf dem FC Barcelona vor, sich durch diese Konstellation und den so generierten Mehr-Mitteln einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft zu haben. Die EU verlangte, dass der spanische Staat dem FC Barcelona Nachforderungen zu stellen habe, was der Klub aber nicht akzeptierte. Nun entschied das Gericht der EU gegen die EU-Kommission und monierte insbesondere, es sei nicht nachgewiesen worden, dass die spanische Regelung den Katalanen überhaupt einen Vorteil verschafft hätte; bezüglich dieser Beurteilung müssten alle bedeutenden steuerlichen Aspekte in Betracht gezogen werden, was die Kommission aber unterlassen habe. Die EU-Kommission kann den Entscheid innerhalb von zwei Monaten an der Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter ziehen. – In einem ähnlichen, ebenfalls vom Gericht der EU beurteilten Vorgang blieb Athletic Bilbao sieglos – wie oft auch im Spiel auf dem grünen Rasen gegen den FC Barcelona.

Unnobles im Nobel-Club

(causasportnews/ red. / 26. Februar 2019) Laut internen Quellen soll der Grasshopper Club Zürich (GCZ) Ende des vergangenen Jahres einen Juniorentrainer freigestellt haben, der in mehreren Fällen Geld in unbekannter Höhe von Eltern angenommen hatte, um deren Kinder diverser Altersklassen speziell zu fördern, indem sie in Jugendteams des Rekordmeisters integriert werden und Einsatzzeiten sowie Probetrainings erhalten sollten. Der Trainer soll geständig sein. Unnobles also beim sog. Zürcher „Nobel-Club“.

Offenbar kommt es immer häufiger vor, dass Trainer und Vereine von verschiedener Seite, Eltern, Betreuer, Spielerberater etc., unter Druck gesetzt werden, damit ihre Schützlinge optimale Förderung erhalten. Dabei sind ihnen fast alle Mittel recht. Sich über diese Zustände zu wundern, ist allerdings verfehlt. Es scheint einem aktuellen, gesellschaftlichen Trend zu entsprechen, dass Kinder ambitionierter Eltern nicht allein durch ihre Leistungen zum Ziel kommen müssen und sollen, sondern der Weg zum Erfolg weitgehend mit tatkräftiger Unterstützung der Eltern geebnet wird. Dieses Phänomen beschränkt sich notorischerweise nicht nur auf den Sportbereich, sondern umfasst gleichsam alle Lebensbereiche. Schon im zarten Kindergartenalter beginnt teilweise der Wettbewerb, indem die Sprösslinge neben Aktivitäten in der Musikschule auch Kinder-Yoga betreiben und Früh-Englisch erlernen müssen. Nach der Einschulung dauert es meistens nicht lange, bevor die Vorbereitungen für die Mittelschule in Angriff genommen werden. Lehrer und Betreuer können ein Lied davon singen, welche Methoden von den Eltern teilweise angewandt werden, um auch minder begabte Kinder zu (vermeintlichen) Superschülern zu formen. Meistens heisst das Zauberwort dann „Stützunterricht“. Will der Lehrer für bessere Noten nicht Hand bieten, wird allenfalls auch anwaltlicher Beistand geordert, um die elterlichen Interessen trotz mangelndem Können durchzusetzen. Die ganze Schul- und Ausbildungszeit ist dann eine Perpetuierung dieses Zustands. Das kann auch schon einmal soweit gehen, dass Eltern sich nicht scheuen, z.B. Uni-Arbeiten durch fachkundige Dritte für ihre Kinder schreiben zu lassen, um möglichst gute Abschlussnoten zu realisieren. Nach dem mit allen Mitteln erwirkten Universitätsabschluss wird der Nachwuchs dann mit Hilfe guter Kontakte der Eltern in einem passenden Unternehmen platziert. Dort ist dann aber in der Regel Schluss mit lustig. Sowohl in einer Unternehmung als auch in einem Sportverein muss der junge Mensch irgendwann selbst Flagge zeigen und Leistung bringen, da Geld und andere Einflussnahmen irgendwann nicht mehr wirken. Dies funktioniert in der Regel nur, wenn wirklich Talente und Begabungen vorhanden sind. Im Sport wird es an der Spitze meist eng. Sie wird durchwegs nur von denen erreicht, die hart gearbeitet haben, über das Glück der Tüchtigen verfügen und nicht alles von den Eltern auf dem Serviertablett präsentiert erhalten.

(Quelle: „Tages-Anzeiger“ Zürich, 26. Februar 2019)

Lawinenunglück: Die Fragen nach Schuld und Verantwortung

(causasportnews / red. / 25. Februar 2019) Es sollte nicht vorkommen, aber es kann dennoch geschehen: Auf der als sicher geltenden Skipiste „Kandahar“ in Crans-Montana im Wallis (Schweiz) ist vor ein paar Tagen eine Lawine niedergegangen und hat bis jetzt ein Todesopfer und mehrere verletzte Skisportler gefordert. Der Schock sitzt rundherum immer noch tief, doch allmählich werden Fragen nach Schuld und Verantwortung gestellt. Nur wenige Tage vor dem Vorfall ist die Piste von Experten auf Sicherheit hin überprüft worden, und obwohl deren Abschlussbericht noch nicht vorliegt, bestehen keine Zweifel, dass die Piste als soweit gefahrlos benutzbar qualifiziert worden ist; wäre dem nicht so, hätten die Experten zweifellos sofort Alarm geschlagen. Pisten werden bekanntlich so angelegt und betrieben, dass sie unter den üblichen Bedingungen als lawinensicher gelten. Doch eine Risikospanne bleibt immer.

Aus (zivil-)rechtlicher Sicht steht die sog. „Verkehrssicherungspflicht“ im Fokus (Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren die notwendigen Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen; so muss etwa ein Skiliftbetreiber dafür sorgen, dass Pistensicherheit und Rettungsdienste gewährleistet sind). Eine Schranke der Verkehrssicherungspflicht bildet die Selbstverantwortung des Einzelnen. Derzeit wird im „Fall Crans-Montana“ eher der strafrechtliche Aspekt ins Zentrum des Interesses gerückt. Im Vordergrund geht es um allfällige pflichtwidrige Unvorsichtigkeiten, welche Voraussetzungen für die Erfüllung der Tatbestände der fahrlässigen Körperverletzung (Art. 122 ff. des Strafgesetzbuches; StGB) oder Tötung (Art. 117 StGB) sind (Art. 12 StGB sowie das Begehen einer Tat durch pflichtwidriges Unterlassen: Art. 11 StGB). Im Moment sind die Ermittlungsbehörden gefordert, welche bereits tätig geworden sind. So hat die Walliser Staatsanwaltschaft entsprechende Strafverfahren (gegen Unbekannt) eröffnet. Die zivilrechtliche Seite des dramatischen Unglücks wird die Juristen dann zu einem späteren Zeitpunkt beschäftigen; insbesondere dürfte dann auch die Frage der Selbstverantwortung gestellt werden, was in Anbetracht des Grundsatzes „casum sentit dominus“ bei einer derartigen Konstellation, wie sie sich nun in Crans-Montana präsentiert(e), eine spezielle Dimension der juristischen Beurteilung bei den sich stellenden Haftungsfragen bilden dürfte. Als besonders tragisch ist der Umstand zu werten, dass nach dem Lawinenniedergang eine Person gestorben ist, die sich bei einem Rettungseinsatz befand.

Sport ist auch Politik – diesmal zu Gunsten der Rad-WM

(causasportnews / red. / 21. Februar 2019) Grosse Sportveranstaltungen haben es gemeinhin schwer, einigermassen passable Austragungsorte und -bedingungen zu finden. Es müssen nicht einmal Gross-Events, wie Olympische Spiele, Fussball-Weltmeisterschafts-Endrunden oder tatsächlich oder vermeintlich umweltbelastende Veranstaltungen sein. Oft erwächst auch bescheideneren Anlässen Opposition, wenn es etwa um Austragungsmodalitäten geht. Fand letztes Jahr ein an sich als umweltverträglich eingestuftes Elektro-Autorennen, ein sog. Formel-E-Rennen, in Zürich erfolgreich statt, so erwuchs dem (privat finanzierten) Anlass dennoch seitens des Zürcher Stadtrates derartige Opposition, dass dieser Grossanlass in diesem Jahr nun in Bern, eine ebenfalls dunkelrote Stadt, wirtschaftlich allerdings weit schwächer als Zürich, durchgeführt wird. Prinzipien sind Prinzipien – und Ideologien bleiben Ideologien. Geht es insbesondere um Autos oder vierrädrige Mobilität im Allgemeinen, verstehen die Politiker/innen in Zürich kaum Spass. Erstaunlich war, dass der Formel-E-Renn-Anlass überhaupt einmal in Zürich ausgetragen werden konnte; die privaten Initianten legten allerdings ein derartiges (organisatorisches) Tempo vor, dass die träge Politik nicht mehr dagegen steuern konnte. In dieser Stadt, in welcher der erste Reformator, Huldrych Zwingli, gross und berühmt wurde, bedeutet eben einmal soviel wie keinmal. Da verfügt die zweirädrige Mobilität in der von links dominierten Welt-Metropole an der Limmat einen anderen Stellenwert. Das Velo ist (fast) alles, die motorisierte Mobilität gilt als Teufels-Werk. Zürich ist längst das Miniatur-Peking Europas geworden – vor allem, was die nicht-motorisierte Zweirad-Politik anbelangt. Deshalb erstaunte es nur bedingt, dass kürzlich das Zürcher Stadtparlament einen Betrag von rund acht Millionen Franken bewilligte, um die Rad-Strassen-Weltmeisterschaft 2024 nach Zürich zu holen. In der zwinglianisch geprägten Stadt, in der mehr Radwege unvermindert ge- und Strassen permanent abgebaut werden, verfügen Grossanlässe im Zusammenhang mit dem Velo über jeglichen, nicht nur finanziellen, Kredit. Bemerkenswert ist allerdings, dass sich auch die (in krasser Minderheit befindlichen) bürgerlichen Parteien positiv zu dieser Kreditvorlage äusserten und entsprechend bei der Beschlussfassung votierten. Für einmal herrschte im dunkelroten Zürich Einigkeit über alle Parteigrenzen hinweg. Offensichtlich wollte sich das bürgerliche Lager bewusst nicht gegen die Umsetzung des Grundsatzes „Brot und Spiele“ im Rahmen dieses Velo-Projektes stemmen; gegen eine Rad-WM zu sein, bringt zweifelsfrei keine Wähler-Stimmen. So wird Zürich wohl gute Chancen haben, mit staatlicher Finanzspritze eine umweltverträgliche Gross-Veranstaltung an die Limmat zu bringen. Dass die Kreditvorlage derart klar angenommen wurde, dürfte allerdings auch einer gewissen Unwissenheit zuzuschreiben sein. Der Begleittross im Rahmen von einzelnen Radsport-Veranstaltungen kann in der Regel nicht gerade als ökologisch verträglich qualifiziert werden. Derartiges entzieht sich aber dem TV-Konsumenten.