
(causasportnews / red. / 19. März 2019) Die alpine Ski-Weltcupsaison 2018/19 ist seit einigen Tagen beendet, und just zu diesem Saisonende wurde die Meldung verbreitet, dass der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof (TAS) in Lausanne die Disqualifikation des Deutschen Riesenslalom-Spezialisten Stefan Luitz nach dem Rennen vom 2. Dezember 2018 aufgehoben habe. Die Kunde aus Lausanne wurde von der Sport-Öffentlichkeit nur am Rande wahrgenommen. Dies vor allem auch deshalb, weil sich kaum mehr jemand unmittelbar für den alpinen Skizirkus interessiert und Rennen seit Jahren meistens unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden; sogar die berühmten Schulklassen, die anlässlich von Skirennen während langer Zeit zur Belebung von Skihängen und Zielräumen organisiert wurden, sind Geschichte. Wäre dem nicht so, hätte das TAS-Urteil wohl ein kleines Erdbeben ausgelöst. So bedeutet es aber höchstens eine weitere Attacke gegen den Skirennsport. Weshalb?
Es gibt nichts schlimmeres für den Sport, als wenn die Zuschauerinnen und Zuschauer nach Abschluss einer Sportveranstaltung nicht wissen, wer die Siegerin oder der Sieger ist. Fehlen die Zuschauer, ist dies allerdings ein sekundäres Problem. Der Fernseh-Konsument ist in dieser Hinsicht zweifellos entspannter. Im Zuge der sog. „Sauerstoff-Affäre“ um den 27jährigen Deutschen ist der Schnellste im Riesenslalom anfangs Dezember 2018 disqualifiziert worden. Ein klassischer Sportregel-Entscheid also. Seit Jahrzehnten ist sich die Rechtslehre an sich einig, dass solche Entscheide, welche sich auf Sportresultate beziehen, unumstösslich und endgültig sein müssen – im Sinne der Glaubwürdigkeit des Sportes vor allem. Es ist wahrscheinlich nicht einmal böser Wille, dass diese für den Sport grundlegende Maxime im „Fall Luitz“ erschüttert worden ist. Dafür verantwortlich sind die betroffenen Sportverbände (hier vor allem der Internationale Skiverband, FIS) und das TAS, welches in Anfechtungsfällen an Stelle an sich zuständiger staatlicher Gerichte tätig wird – als ordentliches, institutionalisiertes, privates Schiedsgericht. Die Regularien der FIS sehen nun vor, dass auch solche Disqualifikationsfälle vor Gericht, konkret das TAS, getragen werden können. Das Gericht ist aber auch grundsätzlich dafür bekannt, sich mit allen möglichen und unmöglichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Sport auseinander zu setzen und materiell zu entscheiden. Ein staatliches Gericht hätte sich mit diesem Vorgang zweifellos nicht befasst; es wäre auf die Anfechtungsklage im Rahmen einer derartigen Disqualifikation gar nicht eingetreten. Anders das TAS: Es hat die Disqualifikation von Stefan Luitz nach weit über drei Monaten (!) seit dem Rennen aufgehoben und ein entsprechendes Urteil erlassen. Dem Skifahrer kann selbstverständlich kein Vorwurf gemacht werden, dass die Rangliste von Beaver Creek auf sein Bestreben hin nach etlichen Monaten wieder geändert werden musste. Die Verbands-Regularien gewährten ihm diese Möglichkeit, die Disqualifikation trotz des Sportregelcharakters dieser rein auf das Rennen bezogenen Sanktion zu bekämpfen. Nur am Rande sei erwähnt, dass eine Rechtsprechungsinstanz wie das TAS als ordentliches Schiedsgericht trotz anderslautender Verbands-Regularien nicht unbedingt auf die Klage des Rennfahrers hätte eintreten müssen. Die an sich klare Dogmatik („Spiel- und Sportregeln sind einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich“), die 1973 vom längst verstorbenen Berner Rechtsprofessor Max Kummer begründet und z.B. vom Schweizerischen Bundesgericht immer noch hochgehalten wird, war wohl im TAS-Verfahren kein Thema, bzw. muss davon ausgegangen werden, dass der geschlossene Zirkel der TAS-Richter, über deren juristische Qualitäten unterschiedliche Meinungen kursieren, diese Zusammenhängte kaum realisiert haben.
So wird das TAS-Urteil i.S. Stefan Luitz kaum grosse Wellen werfen, es sei denn, dass gegen die Entscheidung des TAS doch noch das Bundesgericht angerufen wird (was aber eher zu bezweifeln ist). Das TAS-Urteil dürfte in der Tat nur einen (weiteren) Nadelstich gegen den alpinen Skirennsport, der sich so etwas wie in einer Agonie befindet, bilden.