Archiv der Kategorie: Allgemein

Generalversammlungen: Nun regiert die „Lex Corona“

© adfc.sachsen

(causasportnews / red. / 8. März 2020) Das Frühjahr ist in der Schweiz die Zeit der Generalversammlungen. Vor allem im organisierten Sport sind in dieser Periode in den Vereinen und Verbänden die Vereinsversammlungen abzuhalten. In kurzer Zeit hat das grassierende „Coronavirus“ auch in unseren Breitengraden das Leben in allen Bereichen erfasst. Auch das Wirtschaftsleben, das teil gelähmt ist. Noch nie seit Jahrzehnten war es so unnötig, noch eine Zeitung zu lesen, wie derzeit. Die Sportteile der Zeitungen werden mit ellenlangen Geschichten aller Art, die niemanden interessiert, angereichert; das sagt alles über den Zustand des aktuellen Sportes. Wenn nichts geschieht, kann auch über nichts berichtet werden.

Und nun die Generalversammlungen der Verein und Verbände, die sog. „Vereinsversammlungen“ (so in der Schweiz die Vereine und Verbände gemäss Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches, ZGB), die in der Regel im Frühjahr durchgeführt werden sollten. Das Gesetz schreibt zwar nichts vor mit Blick auf den Abhaltungszeitpunkt mit Bezug auf diese Versammlungen, doch sehen die Vereins- oder Verbandsstatuten in der Regel Zeiträume vor, in denen die Versammlung des obersten Organes dieser juristischen Person (Art. 64 Abs. 1 ZGB) abzuhalten sind. Die Statuten, auch Satzungen genannt, geben hierauf meistens eine Antwort (die Einberufung der ordentlichen Vereinsversammlung erfolgt nach statutarischen Bestimmungen; ausserordentliche Vereinsversammlungen sind einzuberufen, wenn ein Fünftel der Vereinsmitglieder dieses Begehren stellt, so sieht es das Gesetz vor, Art. 64 Abs. 3 ZGB). Wie präsentiert sich nun die Rechtslage, wenn jetzt eine Vereinsversammlung abgehalten werden sollte, die Anordnungen der Behörden dies aber verunmöglichen oder erschweren? Es besteht selbstverständlich weder eine Veranlassung noch eine rechtliche Pflicht, Vereinsversammlungen um jeden Preis und mit Risiko durchzuführen. Im Moment prävaliert im Verhältnis zum Satzungsrecht ganz klar die „Lex Corona“. Vereins- und Verbandsversammlungen (allenfalls Delegiertenversammlungen) können in jedem Fall verschoben und (erst) dann durchgeführt werden, sobald es die Umstände (etwa die Lage mit Bezug auf das „Coronavirus“) zulassen. Auch wenn die Statuten des Vereins oder Verbandes etwas anderes vorsehen: Solche terminlichen Vorgaben sind insbesondere aufgrund der epidemischen, ausserordentlichen Lage als Ordnungs- und nicht etwa als Gültigkeitsvorschriften zu qualifizieren. Einer Anfechtungsklage zufolge Verletzung statutarischer Vorschriften (Art. 75 ZGB) wäre kein Erfolg beschieden (vgl. hierzu allgemein: Urs Scherrer / Rafael Brägger, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I, 2018, Rz. 19 ff.). Keine Chance hätte eine Klage, z.B. eines Vereinsmitgliedes, auf Einberufung einer Versammlung, falls der Vorstand (oder ein anderes, zuständige Einberufungsgremium) wegen der gefährlichen Lage auf die Einberufung der Versammlung verzichtet.

Die Verschiebungsmöglichkeit für Generalversammlungen gilt übrigens auch für Kapitalgesellschaften, etwa die Aktiengesellschaft gemäss Art. 620 ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes, OR; solche Gesellschaften existieren im organisierten, professionellen Sport zuhauf (z.B. die Fussball-Aktiengesellschaften). Die Einberufungsfrist im Aktienrecht ist ebenfalls eine Ordnungsvorschrift (Art. 699 OR).

Bei nüchterner Betrachtung spielt es durchwegs auch kein grosse Rolle, wann genau Generalversammlungen abgehalten werden. So sind anlässlich von Generalversammlungen, vor allem grosser Publikumsgesellschaften, kaum je entscheidend Weichen für das betreffende Unternehmen gestellt worden. Sie sind längst zum gesellschaftlichen Event verkommen, und deshalb gesellschaftsrechtlich in ihrer Bedeutung auch entsprechend relativiert zu betrachten. Weshalb im Moment von einigen Seiten Bestrebungen im Gange sind, Generalversammlungen trotz „Coronavirus“ dennoch durchzudrücken, liegt auf der Hand: Von diesen Zusammenkünften, vor allem im Rahmen grosser Gesellschaften, leben ganze Wirtschaftszweige (Treuhänder, Unternehmensberater, Anwälte, Event-Organisatoren). Die Aktionäre einer Gesellschaft haben vor allem deswegen ein Interesse an der Durchführung der Generalversammlung, weil dann über die Höhe von Dividenden befunden wird – oder werden muss; sonst wird nicht ausbezahlt.

(Mehr zu diesem Thema in der nächsten Ausgabe von „Causa Sport“, http://www.causasport.org)

„Geisterspiele“ – faktisch und formell…

© Ben Taylor

(causasportnews / red. / 5. März 2020) Die Folgen der globalen Verbreitung des Coronavirus ist ernst zu nehmen, ebenso die Ängste der Menschen über die unheimliche Entwicklung in dieser „Causa Virus“. Das Thema lähmt und verändert das tägliche Leben und führt auch zu aufgezwungenem Verzicht in etlichen Lebensbereichen. Wie bereits mehrfach dargelegt, ist auch der Sport massiv von dieser Epidemie, die zwischenzeitlich die Ausmasse einer Pandemie angenommen hat, betroffen. Vor allem in der Schweiz ist der Versuch unternommen worden, etwa Eishockeyspiele unter Ausschluss von Publikum durchzuführen – ein unbefriedigendes Unterfangen, wie es sich gezeigt hat. Anfangs hat die Professional-Liga der Fussballakteure in der Schweiz, die „Swiss Football League“, deren Spielbetrieb bis auf weiteres unterbrochen ist, das weitere Vorgehen bezüglich der an sich laufenden, nationalen Meisterschaft 2019/20 beraten. Und dabei soll, trotz der tristen Lage, auch das humorvolle Element nicht zu kurz gekommen sein. Im Fokus einer erheiternden Geschichte steht der Traditions-Fussball-Klub Grasshopper Zürich (GCZ; vgl. auch causasportnews vom 23. Februar 2020). Wegen des seit jeher bescheidenen Zuschauerzuspruchs bei Heimspielen der derzeit in den Niederungen der zweithöchsten Spielklasse herumdümpelnden „Hoppers“ im berühmten „Letzigrund“-Stadion kursierte lange folgende Frage mit entsprechender Antwort: Frage: Was ist der Unterschied zwischen GCZ und dem Stadtrivalen FC Zürich (FCZ), der in der Zürcher Bevölkerung immer noch fest verankert ist? Antwort: Beim FCZ kennt jeder Zuschauer jeden Spieler, bei GCZ jeder Spieler jeden Zuschauer.- So verwunderte es nicht, dass der zwar ernst gemeinte Vorschlag von GCZ anlässlich der Ligaversammlung vor ein paar Tagen trotz der alarmierenden Lage für Erheiterung sorgte. Relativ einsam stand der aktuelle GCZ-Präsident, ein relativ unbedarfter Rechtsanwalt, da, als er, in der Tat ernst gemeint, der Liga den Vorschlag unterbreitete, die Meisterschaft weiter durchzuführen, allerdings unter Ausschluss von Zuschauern. Diesen „Geisterspielen“ und dem Vorschlag des GCZ erteilte die Liga eine einhellige Abfuhr. Das veranlasste GCZ-Konkurrenten zur Aussage, dass mit „Geisterspielen“ die bei GCZ übliche Situation beim Rekordmeister lediglich zur Norm geworden wäre. Das erinnerte an das Votum eines früheren Hoppers-Präsidenten, ebenfalls ein Rechtsanwalt ohne Berührungsängste zum Sport, man solle wegen der hohen Kosten zur Bekämpfung von Fan-Exzessen Spiele aus Gründen der Kostenersparnis doch bitte unter Ausschluss von Fans durchführen. Humor ist eben auch im Sport, wenn man trotzdem lacht! Und zur Klarstellung: Juristen denken trotz allem oft richtig…

Parallelwelten (auch) im nationalen Sport

(causasportnews / red. / 3. März 2020) In welcher Welt der Parallel-Welten wir leben, belegten die Informationssendungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten in der Schweiz und in Deutschland am vergangenen Sonntagabend. Zuerst die „Tagesschau“ des Schweizer Fernsehens: Das „Coronavirus“ war das dominierende Thema dieser Ausgabe. Nicht, wie sonst üblich, fehlte in der stark beachteten Informationssendung der „Sportblock“ zum Sonntagabend. Kein Wunder, zum Wochenende hatte die Schweizer Regierung die Durchführung grösserer Sportveranstaltungen, insbesondere in den Disziplinen Fussball und Eishockey, zur Vermeidung von Ansteckungen verboten (vgl. auch causasportnews vom 28. Februar 2020)  – die Eishockeyaner trugen „Geisterspiele“ aus, also Matches ohne Zuschauer (faktisch entspricht das vor allem in der serbelnden Challenge League der Swiss Football League der dort herrschenden Usanz, weil die Spiele durchwegs so oder so unter Zuschauerschwund leiden). Dann kurz darauf die „ARD“: Für die „Tagesschau“ im „Ersten“ war das Virus schlicht kein Thema. Umsomehr aber der Sport, vor allem die „Bundesliga“, die ausgetragen wurde, wie wenn es das „Coronavirus“ nicht geben würde. Der Fernsehkonsument rieb sich verwundert die Augen: Ist das global wütende Virus in der Schweiz wirklich weit gefährlicher als in Deutschland? Und sind Zehntausende in den Stadien in Deutschland weniger der Ansteckungsgefahr ausgesetzt als die wenigen tausend Zuschauer auf helvetischen Fussballplätzen? Offenbar spielte der sonst vor allem von der Schweizer Regierung in allen Fragen des täglichen Lebens geförderte internationale Austausch in dieser Situation überhaupt nicht. Vielleicht entspricht er auch nicht der Notwendigkeit. Es sind wohl einfach Parallelwelten in einer Welt der Parallelwelten im Allgemeinen.

Aus einem anderen Grund hätte man sich allerdings gewünscht, die „Bundesliga“ hätte am vergangenen Wochenende ebenfalls Pause gemacht. In mehreren Stadien wurde das Feindbild des kommerziellen Fussballs in Deutschland ins Visier genommen: Dietmar Hopp, der Mäzen des TSG Hoffenheim. Konsterniert musste zur Kenntnis genommen werden, dass der seit geraumer Zeit in der Öffentlichkeit angefeindete Milliardär gleichsam zum Abschuss freigegeben worden ist. Todesdrohungen und Aufforderungen zur Gewalt gegen den bald 80jährigen Unternehmer kamen vor allem in einer bisher nicht erlebten Form von „Fan“-Seiten. Dabei hat der Mann nichts gemacht, ausser seit Jahren den Sport grosszügig finanziert; und er versteckt sich nicht. „Kreuzigt ihn“, hätte es vor rund zweitausend Jahren wohl geheissen. Dietmar Hopp gilt als Inbegriff des kapitalistischen Sportes, weshalb ihm auch Neid und Missgunst entgegen schlagen. Doch was in den Stadien seitens der „Fans“ aufgeführt wurde, geht überhaupt nicht. Da nützen auch Solidaritätsbezeugungen seitens verschiedener Fussballspieler (etwa von Bayern-München) und des Fussball-Managements in Deutschland wenig. Man lässt die kriminellen Elemente in den Fussballstadien in dieser Art wüten und gewähren. Das Virus „Bundesliga“ ist offenbar stärker als das „Coronavirus“ und andere negativen Phänomene. Es hat sich nach dem entladenen Hass gegen Dietmar Hopp offenbar auch kein Politiker (weshalb eigentlich nicht?) hierzu in diesem Sinne geäussert, dass diese menschenverachtende und kriminelle Eskalation die Auswirkungen von was auch immer sei. Ein adäquater Kausalzusammenhang mit den Aktivitäten der Alternative für Deutschland (AfD) war jedenfalls nicht auszumachen. Das Land hat offensichtlich gegen diese Form von Gewalt und misanthropischem Verhalten kapituliert. Deutschland einmal mehr in der „Nacht“ – so würde das wohl Heinrich Heine bei Betrachtung dieses Stellvertreter-Bürgerkrieges und dieser widerlichen Form des Klassenkampfes in den Stadien sehen. Es gibt nur ein Mittel, um solche Exzesse im (Fussball-)Sport, die offenbar zur mehr oder weniger geduldeten Gewohnheit werden, zu bekämpfen: Spielabbruch, sobald „Fans“ in dieser Weise agitieren (wie etwa bei Rassismus), oder Spiele unter Ausschluss von Publikum, oder überhaupt Spielverbote zwecks „Entgleisungs“-Prophylaxe.

Das „Coronavirus“ hat den Sport erreicht

(causasportnews / red. / 28. Februar 2020) Das grassierende Coronavirus hat den Erdball voll im Griff. Auf allen Kontinenten sind Akut-Infektionen mit dem Virus „Sars-CoV-2“ aufgetreten. Und permanent werden es mehr. Das Phänomen wird zwischenzeitlich als „Epidemie“ (früher auch „Seuche“ genannt) bezeichnet. Aufgrund der Lage sind Sportveranstaltungen rund um den Globus abgesagt worden und werden laufend abgesagt. Das (Zusammen-)Leben der Menschen hat sich in den letzten, wenigen Wochen grundlegend verändert. Zyniker und (Zweck-)Optimisten streichen in Anbetracht der Situation erwartungsgemäss das Positive heraus: Dank ausbleibender Touristen, nicht nur aus China und Korea, ist beispielsweise Venedig wieder wohnlich(er) geworden, und auch in der Schweiz sind die Touristenströme, die noch vor Wochen verteufelt worden sind, versiegt. Die eingeschränkte Mobilität der Massen ist für das Öko-Klima kein Schaden. Da erübrigen sich auch die Fridays For Future-Kundgebungen am heutigen Freitag mit tausenden von Schülerinnen und Schülern; diese „Demos“ fallen natürlich auch unter das Verbot.

Aber nun ist der Sport vom Virus mit voller Wucht getroffen worden: Soeben hat die Schweizerische Landesregierung angeordnet, dass ab sofort und während mindestens zwei Wochen keine Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mehr durchgeführt werden dürfen. Der berühmte Engadiner Skimarathon ist bereits gestern abgesagt worden. Das war wohl der Fingerzeig für die Landesregierung. Also fertig lustig mit Fussball- und Eishockeyveranstaltungen; die Chance demnach für Randsportarten, bei denen die Zuschauerzahlen jeweils mehr als übersichtlich sind. Die Anordnung des Bundesrates ist wohl ein Akt der Verzweiflung und auch eine Kompensation für das bisherige, passive Verhalten der Gesundheitsbehörden, die dem Problem mit endlosen Sitzungen und mit griffigen Aufrufen („Bitte Hände waschen!“) zu Leibe rückten (zur Beruhigung: Warn-Plakate befinden sich auch noch im Druck und werden demnächst ausgehängt; das zuständige Bundesamt appelliert derzeit an die „Eigenverantwortung“…). Es fehlt(e) jegliche Einsicht und jedes entsprechende Handeln diesbezüglich, dass der moderne, gesellige und mobile Mensch gegenüber der Infektionskrankheit relativ hilflos ist. Das manifestiert sich auch aufgrund der heutigen Anordnung der Regierung. Konkret: Weshalb soll die Ansteckungs- bzw. Virus-Übertragungsgefahr unter 1000 Menschen ungefährlich sein? So ist es allerdings auch nicht ganz: Gewohnt mutig hat der Bundesrat die „heisse Kartoffel“ an die Kantone weitergereicht; diese haben im Einzelfall abzuwägen, ob Veranstaltungen im kleineren Rahmen untersagt werden sollen. Trotz der Placebo-Massnahme der Schweizer Landesregierung ist in diesem Zusammenhang eine für den Sport in vielerlei Hinsicht wichtige Frage beantwortet worden: Nehmen mehr als 1000 Personen an einer Veranstaltung teil, ist diese als „Gross-Veranstaltung“ zu qualifizieren. Mit Spannung darf dem Verhalten der Basler Bevölkerung entgegengeblickt werden. Kurz vor Beginn der berühmten „Basler Fasnacht“ an diesem Wochenende trifft das bundesrätliche Verdikt die Stadt am Rhein brutal. Wetten, dass am kommenden Montag an Stelle des „Morgenstreich“ 999 Baslerinnen und Basler in einem Protestzug gegen das Verbot des Bundesrates, die schönsten Tage im Jahr zu feiern, protestieren werden? Gelassen hinnehmen werden sie die Anordnung mit Blick auf den FC Basel, der in letzter Zeit sportlich eh bescheiden aufgetreten ist…

Anwaltskanzleien als „Reinwäscher“ – das Beispiel „Freshfields“

(causasportnews / red. / 28. Februar 2020) Geht es um Unzulänglichkeiten und Skandale im Wirtschaftsleben und insbesondere in Unternehmen, hat sich eine neue Vorgehensweise eingebürgert: Nachdem der Skandal öffentlich geworden ist, wird vom betroffenen Unternehmen flugs eine unabhängige Anwaltskanzlei beauftragt, um einen Bericht, dessen Unabhängigkeit dann in der Unternehmens-Kommunikation hervorgehoben wird, zu erstellen; dieser entlastet selbstverständlich alle Protagonistinnen und Protagonisten des Unternehmens von Schuld und Strafe. Meistens ist dies die selbe Kanzlei, welche das betroffene Unternehmen oft während Jahren in allen juristischen und weniger juristischen Lebenslagen beraten und vertreten hat; es lässt sich dann bezüglich solcher Kanzleien von „relativer Unabhängigkeit“ sprechen. Vor allem bei den Banken, welche teils immer wieder mit unappetitlichen Vorgängen konfrontiert werden, ist der Abklärungsauftrag an die „Haus-Anwaltskanzlei“ eine probate Vorgehensweise zur Reinwaschung aller Missetäter/innen, ebenso für das Management und die strategischen Organe. Für das jeweilige Unternehmen rechnet sich diese Strategie bestens, denn das Ergebnis einer Untersuchung, welche dann der Öffentlichkeit als tiefschürfende, unabhängige Abklärung durch ebenso unabhängige Anwaltskanzleien „verkauft“ wird, dürfte regelmässig den Vorgaben und Erwartungen des Auftraggebers gerecht werden. Für die Kanzleien sind solche Aufträge selbstverständlich „Kassenfüller“.

Diese Praxis hat seit geraumer Zeit auch den organisierten Sport im Griff. Und wie…Zum Beispiel den deutschen Fussball. Zur Klärung der Geldmittelflüsse im Zusammenhang mit der „Sommermärchen“-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland hat der Deutsche Fussball-Bund (DFB) 2015 eine der renommiertesten Kanzleien, „Freshfields Bruckhaus Deringer“, zur Klärung der Sachverhalte beauftragt. Überlegung: Wenn die es nicht können, kann es wohl niemand sonst; und wenn die es nicht können, legt sich auch der Zorn des Volkes. So kam es auch: Die Abklärungen des an sich simplen Vorganges ergaben resultatmässig nichts (vgl. dazu schon causasportnews vom 4. Mai 2017), dem DFB verschafften sie jedoch „Luft“. Objektiv gesehen also ausser Spesen nichts gewesen. Für die Kanzlei ein lohnendes Geschäft. Für den Verband und seine Leader-Figuren ein Befreiungsschlag, der auch etwas kosten darf. Konkret spülte die Untersuchung der Kanzlei mit Weltruf Millionen in die Kasse – im organisierten Fussball wird der Begriff „Spesen“ seit geraumer Zeit bekanntlich tendenziell weit gefasst. Erst später wurde bekannt, dass die mit der unabhängigen Untersuchung beauftragte Kanzlei schon vorher i.S. WM-Endrunde 2006 tätig war. Seit der „Spiegel“ berichtete, dass „Freshfields Bruckhaus Deringer“ in fragwürdige Steuerdeals in der Finanzbranche verwickelt ist („Spiegel“ 4/2020), herrscht eine gewisse Unruhe im Business. Als dann noch Ulf Johannemann, der (ehemalige) Leiter der Steuerabteilung der Kanzlei mit Weltruf, im vergangenen November für ein paar Wochen in Untersuchungshaft gesetzt wurde, war auch dieser Ruf mehr als ramponiert. Die Kanzlei soll gemäss „Spiegel“ in noch nicht abschliessend zu qualifizierende Steuervorgänge im Rahmen der Finanzbranche verwickelt sein – mit gewaltigen, volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Die Kanzlei als hintergründige Strippenzieherin der Weltwirtschaft soll mit Konstrukten dem deutschen Staat Milliarden entzogen haben; genau weiss noch niemand, um welche Beträge es letztlich geht. Die Lehren aus den Geschichten: Nach wie vor untersuchen Anwaltskanzleien im Auftrag von Unternehmen (oder Sportorganisationen) Vorgänge, an denen sie manchmal selber mitgewirkt haben. Manchmal untersuchen sie ihre (oft fragwürdige) Arbeit gleich selber. Diese Einnahmen bilden für die Heerscharen von Juristinnen und Juristen rund um den Erdball lukrative Aufträge. Das geschieht alles nach dem von Bertold Brecht in den Raum gestellten Motto: „Zuerst kommt das Fressen dann die Moral“. Auch Wilhelm Busch lässt in diesem Zusammenhang immer wieder grüssen: „Ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich ganz ungeniert“. So geht das Agieren von Top-Kanzleien offenbar ungestört weiter…

Der Grasshopper Club Zürich und das 100 Millionen-Ding

(causasportnews / red. / 23. Februar 2020) Unter dem Namen „Grasshopper Club“ werden in Zürich im Rahmen verschiedener Vereinssektionen diverse Sportarten betrieben. Die bekannteste Sektion des Vereins bildet die Abteilung „Fussball“, die seit der Gründung im Jahr 1886 grosse Zeiten erlebt hat. Die Kicker des Grasshopper Club (GC) haben bisher 27 Schweizer Meistertitel und 19 Cup-Siege erspielt, teils mit bekannten Akteuren der neueren Zeit, wie Ciriaco Sforza, Stéphane Chapuisat oder vor Jahren mit Günter Netzer; auch berühmte Trainer waren beim Rivalen des FC Zürich tätig, etwa Hennes Weisweiler und Ottmar Hitzfeld. Der Glanz der guten, alten Zeiten ist längst verblasst. Heute krebst der Klub in der Challenge League der Swiss Football League herum und versucht derzeit mit ziemlich bescheidenen, sportlichen Mitteln und wenig Geld, den im letzten Jahr erfolgten Abstieg in die zweite Stärkeklasse im Schweizer Fussball ungeschehen, bzw. rückgängig zu machen, will heissen: wieder aufzusteigen. Bis anfangs März muss die Finanzierung des Professional-Fussballs für die nächste Saison sichergestellt sein. In der Hilflosigkeit klammert sich der Klub an jeden Strohhalm. Derzeit ruhen die Hoffnungen (auch) auf einem 100 Millionen-Deal (Währung unbekannt), welcher ein ehemaliger Kurzzeit-Präsident zur Finanzierung des Spielbetriebs in den nächsten fünf Jahren realisieren will. Ein Russe soll das Geschäft perfekt machen. Der aktuelle Präsident, ein argloser Wirtschaftsanwalt mit Freude am Amt (Selbstdeklaration) und angeblich hervorragenden Kontakten, jedoch derzeit wenig Zählbarem auf dem Tisch oder in der klammen Kasse, sieht sich in Zeitnot und hofft offenbar (vor allem) auf Millionen aus China. Trotz Coronavirus. Das „Prinzip Hoffnung“ stirbt auch im Zürcher „Nobel-Klub“ (Selbstdeklaration) zuletzt. Die Sache mit den Millionen im Hunderterbereich ist bei GC übrigens kein Novum: Vor rund 11 Jahren duselte ein Hochstapler die GC-Führung schwindlig und gaukelte dem Blau-Weiss-Vorstand (blau und weiss sind die Klubfarben) eine sorgenlose Klub-Zukunft vor und versprach ihnen noch mehr Blaues vom Himmel als im Klub-Emblem schon vorhanden ist. Die peinliche Geschichte flog (selbstverständlich) rasch einmal auf, der Hochstapler mit dem sinnigen Namen Volker Eckel , ein Deutscher, landete für ein paar Jahre hinter Gittern. Und GC musste die für den Spitzenfussball notwendigen Millionen anderweitig beschaffen.

Das mit den Millionen und den Russen ist so eine Geschichte, die sich nicht nur im Umfeld des Sportes ereignet. Im Moment ist ein Investor aus dem Reiche von Wladimir Putin in Schaffhausen dabei, eine private Hochschule mit technischer Ausrichtung zum Fliegen zu bringen. 100 Millionen (wohl Schweizer Franken) will (auch) er in das Projekt investieren, woran in der Munotstadt offenbar niemand so richtig glauben will, obwohl der Russe bezüglich seines Projektes und des versprochenen Engagements eine gewaltige PR-Maschinerie in Gang gesetzt hat. Schliesslich muss im schulischen Bereich beginnen, was später z.B. im Sport leuchten soll. On verra, könnte man abwartend festhalten.

Apropos Grasshopper Club Zürich: Den Klub plagt derzeit auch die Sache mit dem Stadion, das immer noch nicht definitiv gebaut werden kann. Dazu wird im nächsten Heft von „Causa Sport“ eine Chronik des ehemaligen Zürcher Politikers Robert Schönbächler erscheinen (Causa Sport, 1/2020, Wechselvolle Zürcher Stadionhistorie – Ende einer Leidensgeschichte?“; die Ausgabe erscheint am 31. Dezember 2020; http://www.causaport.org).

Doping-Geständnis nach Ermittlungs- und Mediendruck

(causasportnews / red. / 22. Februar 2020) Im Nachgang zur „Operation Aderlass“ vor einem Jahr anlässlich der Nordischen Ski-Weltmeisterschaften im Österreichischen Seefeld wurden insbesondere in Österreich und in Deutschland breitgefächerte Ermittlungen rund um das Doping-Netzwerk des Erfurter Sportarztes Mark Schmidt aufgenommen und geführt (vgl. dazu etwa causasportnews vom 15. Februar 2020). Die Münchner Staatsanwaltschaft geht derzeit davon aus, dass zwischen 2011 und 2019 weit mehr als 20 Sportler aus 8 Nationen, insbesondere aus den Sparten Nordischer Skisport und Radsport, in Dopingaktivitäten mit Bezug zum Umfeld des Arztes verwickelt sind. Teils sind die Beschuldigten (einige sind bereits verurteilt, so der Langläufer Johannes Dürr) bekannt, doch ranken sich auch immer noch Gerüchte und Vermutungen der Sportwelt um (weitere) Verdächtige und vermeintliche Dopingsünder. Immer wieder wurde kolportiert, unter den Verdächtigen würde sich auch ein Sportler schweizerischer Nationalität befinden. Dieses Geheimnis hat nun der Betroffene selber gelüftet und die (Medin-)Welt über Twitter orientiert, dass er als Radprofessional betrogen habe. Es handelt sich dabei um den ehemaligen Radrennfahrer Pirmin Lang, der 2017 seine Aktiv-Karriere beendet hatte und danach das Nachwuchs-Förderungsteam „Swiss Racing Academy“ gründete, das er auch leitete; bis am Freitagabend jedenfalls. Mit Blick auf die in der kommenden Woche in Berlin stattfindenden Bahnrad-Weltmeisterschaften, an der drei Fahrer aus dem Team von Pirmin Lang teilnehmen werden, hat der geständige Dopingdelinquent die Team-Leitung per sofort abgegeben. Was aus dem Startup-Projekt werden soll, steht derzeit in den Sternen.- Das Geständnis des ehemaligen Berufs-Rennfahrers kommt nicht ganz überraschend: Aufgrund des Ermittlungs- und des medialen Druckes sah sich der 35jährige Luzerner, der sich als Aktiver auch in der Sparte Rad-Querfeldein einen Namen gemacht hatte, offensichtlich zu seiner Flucht nach vorne und zum Geständnis veranlasst.

Ein grobes „Foul-Spiel“ des ehemaligen FIFA-Generalsekretärs?

© Urs Scherrer

(causasportnews / red. / 20. Februar 2020) In die schillernde Welt des globalen Fussballs passte er perfekt und scheiterte letztlich, wie man in diesen Gefilden zu scheitern pflegt. Jérôme Valcke war von 2007 bis 2016 Generalsekretär des Weltfussballverbandes FIFA. Bereits vor seiner Wahl zur „Nr. 2“ im Verband war der 60jährige Franzose für die FIFA im Marketing tätig, verschwand dann aber vor seiner Wahl zum Generalsekretär für einige Zeit von der Bildfläche, nachdem er als verantwortlicher Marketingdirektor das Erstverhandlungsrecht des FIFA-Partners „Mastercard“ verletzt hatte und damit den Weg frei machte für „Visa“ und damit für einen neuen Sponsoring-Deal zwischen der FIFA und „Visa“; diese Konkurrenzunternehmung zu „Mastercard“ profitierte von den Aktivitäten von Marketingdirektor Jérôme Valcke, kostete die FIFA jedoch 90 Millionen Dollar (Schadenersatzzahlung an „Mastercard“ wegen Verletzung des Erstverhandlungsrechts von „Mastercard“). Kurz danach machte die FIFA 2007 den umtriebigen, für kurze Zeit (vermeintlich) in Ungnade gefallenen Fussball-Manager zum neuen Generalsekretär und Nachfolger von Urs Linsi, der sich demnächst in der „Sommermärchen-Affäre“ vor dem Schweizerischen Bundesstrafgericht verantworten muss (vgl. auch causasportnews vom 29. Januar 2020). Jérome Valcke folgt nun seinem Vorgänger in der FIFA auch auf dem juristischen Weg. Die Bundesanwaltschaft hat Jérôme Valcke wegen verschiedener Delikte angeklagt. Im Vordergrund steht der Tatbestand der passiven Bestechung; angeklagt worden ist er jedoch zudem wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Jérôme Valcke wird u.a. beschuldigt, unrechtmässige Vorteile erlangt zu haben, indem er gegen Einräumung nicht gebührender Vorteile die Vergabe von Medienrechten im Zusammenhang mit den Fussball-Weltmeisterschaften und „WM-Hauptproben“ 2018 bis 2030 bewirkt haben soll. Begünstigt worden ist gemäss Mitteilung der obersten, schweizerischen Anklagebehörde der nun Mitangeklagte Präsident des renommierten Fussballklubs Paris Saint-Germain und Geschäftsmann Nasser Al-Khelaifi, ein ehemaliger, katarischer Tennisspieler.Jérôme Valcke soll sich bei diesem Deal mit Medienrechten (zum Nachteil der FIFA und zu Gunsten von Nasser Al-Khelaifi) pflichtwidrig verhalten und unrechtmässig bereichert haben, was auch im wirtschaftlichen Umfeld des Sportes als „grobes Foul“ qualifiziert wird. Angeklagt ist zudem in diesem Komplex ein weiterer Geschäftsmann (für ihn und die beiden Mit-Angeklagten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Reminiszenz am Rande des Geschehens: Nicht erhärten liess sich in der Untersuchung der Vorwurf gegenüber Jérôme Valcke, er habe sich für seine Einflussnahme auf die Vergaben von Medienrechten durch die FIFA eine Luxusuhr schenken lassen…Diesbezüglich ist das Verfahren gegen Jérôme Valcke eingestellt worden.

Auch in diesem Fall drängt die Zeit – will heissen: Die Anklageerhebung erfolgte zum jetzigen Zeitpunkt auch deswegen, weil im letzten Quartal dieses Jahres die Verfolgungsverjährung eintritt. Die Bundesanwaltschaft hat sich auch deshalb zur Anklageerhebung gegen die drei Beschuldigten entschlossen, obwohl noch ein Ausstandsgesuch im Zusammenhang mit der Durchführung der Schlusseinvernahme in dieser „Causa“ behandelt werden muss. Dieser Entscheid könnte noch Einfluss auf das Verfahren haben.

Manchester City-Ausschluss: Am Schluss wohl eine „Win-win-Situation“

Ozzy Delany

(causasportnews / red. / 17. Februar 2020) „Manchester City für zwei Spielzeiten aus den UEFA-Klubwettbewerben ausgeschlossen“. Solche und ähnliche Schlagzeilen sorgten vor dem letzten Wochenende für zumindest grosses Erstaunen. Da hat es der Europäisch Fussball-Verband (UEFA) gewagt, einen „Krösus“ im internationalen Fussball auszuschliessen. Auf den ersten Blick scheint es, als habe sich die UEFA von der wirtschaftlichen Macht aus den Vereinigten Arabischen Emiraten unbeeindruckt gezeigt und im Gegenteil mit dem Verdikt Entschlossenheit demonstriert, Verfehlungen gegen das „Financial Fair Play“ ungeachtet der (pekuniären) Machtverhältnisse hart zu sanktionieren. Relativierung tut allerdings not. In der Tat ist die Entscheidung des Verbandes (im Augenblick) schnörkellos hart – vor allem der zweijährig Ausschluss des Klubs von Josep Guardiola, dem exzentrischen Star-Trainer, trifft den Klub ins Herz. Die zusätzliche 30 Millionen Euro Busse wird die von den VAR alimentierten Engländer nicht gross stören; apropos Finanzen: Manchester City verfügt wohl unter Transfer-Gesichtspunkten weltweit über das teuerste Klub-Spielerkader. Und dieses soll nun auf europäischer Eben zwei Jahre lang nur zuschauen…

Zumindest der Sachverhalt, den die UEFA unter sanktionsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft hat, schein klar erstellt zu sein: Bereits 2018 hat das Deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ Dokumente veröffentlicht, die zu belegen schienen, dass aus den VAR rund 70 Millionen Euro ohne Nachvollziehbarkeit bezüglich des Rechtsgrundes und im Rahmen von angeblichen Sponsoringaktivitäten bezahlt worden sein sollen. Verschleierung werden derartige Aktivitäten in der (juristischen) Fachsprache genannt. Oder Umgehung, im konkreten Fall der Financial Fair Play-Regelung der UEFA (vgl. dazu grundsätzlich Urs Scherrer / Remus Muresan / Kai Ludwig, Sportrecht, Eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., 2014, 133 f.). Diese will eine Chancengleichheit der Klubs im Wettbewerb durch ausgeglichene Einnahmen-und Ausgabenaktivitäten gewährleisten (es soll von den Klubs grundsätzlich nicht mehr ausgegeben als eingenommen werden); neben dem „Fairplay“ auf dem Spielfeld geht es demnach um das allgemein in allen Bereichen des Sportes beschworene „Fairplay“, hier neben den Fussballplätzen. Dagegen hat nach Auffassung der UEFA der englische Top-Klub verstossen, oder, wie es in einer dürren Medienmitteilung heisst: „Ernsthaft Verletzungen des Financial Fair Play-Reglements“ begangen . Konkret sollen die Engländer also mit VAR-Support Sponsoringvereinbarungen frisiert haben.

Selbstverständlich ist in der „Causa Manchester United“ das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Klub hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Verdiktes aus Nyon angekündigt, die UEFA-Entscheidung am Internationalen Sport-Schiedsgerichtshof (Tribunal Arbitral du Sport; TAS) in Lausanne anzufechten. Dieses institutionalisierte Sport-Schiedsgericht ist weder für hochstehende Juristerei noch für besonderen Mut bekannt. Die Gerichtsinstanz, welche bezüglich ergangener Entscheide vom Schweizerischen Bundesgericht regelmässig geschützt wird, urteilt oft opportunistisch und (sport-)politisch. Das weiss auch Manchester City. Und es würde erstaunen, wenn der UEFA-Entscheid vom Freitag letztlich Bestand haben würde. Das TAS wird wohl den Ausschluss der Engländer zu deren Gunsten korrigieren und dafür die Busse erhöhen (was kaum jemanden schmerzen wird). Das wäre dann für die wirtschaftliche Macht des Sports und unter (sport-)politischen Gesichtspunkten eine „Win-win-Situation“ für alle Betroffenen. Die UEFA müsst sich jedenfalls dann nicht vorwerfen lassen, der eh umstrittenen Regelung nicht mit Härte zum Durchbruch verholfen zu haben. Schliesslich hat dann eine Gerichtsinstanz korrigiert…

Doping: Wir nicht – die andern auch…

(causasportnews / red. / 15. Februar 2020) Im Zuge der „Operation Aderlass“, die vor einem Jahr die Sportwelt anlässlich der Nordischen Ski-Weltmeisterschaften im Österreichischen Seefeld erschütterte und ein gigantisches Doping-Netzwerk zu Tage förderte, folgen sich die Prozesse gegen Fehlbare nicht nur aus der Sportszene nun Schlag auf Schlag. Die Dopingaktivitäten rund um den Erfurter Sportarzt M.Sch. haben sich allerdings nicht nur auf den Skisport bezogen, sondern erfassten auch andere Sportdisziplinen, vor allem den Radsport – wen wundert’s? Einer der prominentesten Figuren, der Ex-Langläufer Johannes Dürr, ist zwischenzeitlich vom Landesgericht Innsbruck wegen gewerbsmässigen Betrugs zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 33jährige Österreicher gilt im ganzen Dopinggefüge nicht nur als Whistleblower und Selbst-Doper; er war auch in Dopingpraktiken anderer involviert. Zentrale Figur im juristischen Trümmerfeld, das es nach der „Operation Aderlass“ aufzuräumen gilt, ist und bleibt jedoch der Arzt M.Sch., der bald ebenfalls als Angeklagter vor Gericht stehen wird. Aus der Sparte „Radsport“ abgeurteilt worden ist zwischenzeitlich etwa der Ex-Rad-Professional Stefan Denifl, der am Landesgericht Innsbruck gestanden hat, Blutdoping praktiziert zu haben. Jedoch bestritt der 32jährige Tiroler (erfolglos), ein „Betrüger“ zu sein. Er habe niemanden getäuscht, auch Veranstalter und andere Konkurrenten nicht, führte er vor Gericht aus. Im Radsport würden Leistungen verlangt, die „normalerweise“ nicht zu erbringen seien; viele Athleten würden sich in dieser Sportart dopen, und ohne Doping hätte er z.B. gar keinen Vertrag mehr mit einem Team bekommen. Stefan Denifl versuchte jedenfalls, Doping als „Normalzustand“ darzustellen, Doping im „Normalitäts-Modus“ also. Und somit getreu nach dem Motto: „Wir nicht – die andern auch“…Deshalb macht sich ausserhalb der Szene teils Verständnis für die Dopingdelinquenten breit.

Eigenartig mutet bei der juristischen Aufarbeitung des aufgeflogenen, internationalen Doping-Netzwerkes jedenfalls der Umstand an, dass sogar der Ankläger im „Dürr-Prozess“ die Dopingseuche im Sport als nichts Ausserordentliches darzustellen versuchte, zumal auch in diesem Zusammenhang einige Schatten vor allem auf Protagonisten des Österreichischen Ski-Verbandes (ÖSV) fallen. So soll Staatsanwalt Dieter Albert in Innsbruck sich explizit so geäussert haben, dass der Eindruck, es werde nur in Österreich gedopt, falsch sei; Doping sei nicht nur ein „österreichisches Problem“. „Wir nicht – die andern auch“… also, wird die Doping-Thematik sogar von Strafverfolgern relativiert. Kein Wunder, dass so jeder Druck seitens der Öffentlichkeit ausbleibt. Auch von medialer Seite. Jedenfalls kann nicht erwartet werden, dass die sonst die Moralkeule schwingende „Kronen Zeitung“ grosse Lust verspürt, zu stark im Dopingsumpf zu wühlen. Die grösste Boulevardzeitung Österreichs ist immerhin Sponsor des ÖSV…