Den Reizen des Frauenfussballs erlegen

(causasportnews / red. / 11. November 2019) Den Reizen des Fussballs und den damit verbundenen Annehmlichkeiten – Bekanntheitsgrad, gesellschaftlicher Status, Anerkennung, persönliche Motive – sind schon einige Menschen erlegen. Einer der bekanntesten Fälle ereignete sich im Umfeld des Ostschweizer Klubs FC Wil (heute in der Schweizerischen Challenge League spielend), als der damalige Präsident Andreas Hafen vor bald 20 Jahren seine damalige Arbeitgeberfirma UBS um einen satten Betrag von über 50 Millionen Franken erleichterte und dieses Geld mehrheitlich in den Fussball steckte. Als Präsident des Klubs war er plötzlich hoch angesehen, und mit dem Geld, das nicht in den FC Wil floss, optimierte er in zwielichtigen Umfeldern und in Nachtklubs seinen gesellschaftlichen Status; kurz nach seiner Verurteilung delinquierte er erneut und erleichterte einen Unternehmung, die ihm eine zweite Chance im Berufsleben gab, um ein paar hunderttausend Franken.

Ähnlich verhält es sich mit einem leitenden, ehemaligen Angestellten der renommierten Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG in Hallau/Schaffhausen. Dieser heute 58jährige Mann zweigte rund zwei Millionen aus der Kasse der Kellerei ab und liess das Geld weitgehend in die Frauenmannschaft des FC Neunkirch fliessen (vgl. auch causasportnews vom 8. März 2019); der fehlbare Rimuss-Angestellte war im FC Neunkirch als Spitzenfunktionär für den Frauenfussball verantwortlich. Die mit dem Geld fit getrimmten, kickenden Damen sorgten vor zwei Jahren für ein wahres Fussballmärchen, das bald einmal platzte wie andere Märchen im Fussball. Nun stand der ehemalige Kadermann der Kellerei und Funktionär des Fussballklubs vor dem Kantonsgericht Schaffhausen, das ihn wegen mehrfacher, ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 des Strafgesetzbuches; StGB) und mehrfacher Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) verurteilte und mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bestrafte. Sechs Monate muss der Beschuldigte, sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, absitzen, was er unbedingt vermeiden will, weil er zwischenzeitlich wieder einen Job gefunden hat und diesen verlieren könnte, falls er ins Gefängnis muss. Mitangeklagt in Schaffhausen war eine Unterstellte des ehemaligen Kadermanns, die damals ebenfalls in der Frauenmannschaft des FC Neunkirch mitwirkte. Ihr wurde vorgeworfen, ihrem damaligen Vorgesetzten bei den deliktischen Machenschaften geholfen zu haben. In dubio pro reo wurde sie vom Kantonsgericht freigesprochen.

Über die genauen Motive für die deliktischen Handlungen des Kellerei-Mitarbeiters und Fussballfunktionärs herrscht auch nach dem Strafprozess keine Klarheit. Sicher dürften es nicht die selben Beweggründe gewesen sein wie im „Fall Andreas Hafen“ im FC Wil. Während der ehemalige Präsident des FC Wil in Nachtlokalen den Champagner in Strömen fliessen liess, feierten die erfolgreichen Kickerinnen vom Rheinfall jeweils alkoholfrei – mit dem berühmten „Rimuss Party“, der immer noch an fast jedem Kindergeburtstag verwendet wird. Damen in Nachtklubs und Fussballerinnen sind schliesslich nicht aus dem selben Holz geschnitzt. Den Reizen des Frauenfussballs kann man dennoch erliegen – wie das Beispiel aus Schaffhausen zeigt.

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