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Amnesie rettet Gianni Infantino vor Strafverfolgung

causasportnews / Nr. 1074/10/2023, 29. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 29. Oktober 2023) Die juristische Vergangenheitsbewältigung im Weltfussball dauert seit bald acht Jahren an. Seither sind einige Fussball-Funktionäre, vorwiegend aus Südamerika, der Strafverfolgung, die auch mit Verurteilungen endeten, zugeführt worden. Aber auch der ehemalige Präsident des Weltfussball-Verbandes, Joseph Blatter(aus Visp im Wallis), der anfangs 2016 regelrecht vom FIFA-Thron gefegt wurde, ist immer noch daran, juristische «Baustellen» zu entrümpeln. Der aktuelle «Zufalls»-Präsident des Verbandes, Gianni Infantino (aus Brig im Wallis), steht seinem Vorgänger in nichts nach: Seit er am 26. Februar 2016 zum FIFA-Präsidenten gewählt wurde, ist die Justiz zum getreuen Begleiter seiner Präsidentschaft geworden. Doch, jetzt, endlich, herrscht Hochstimmung beim 53jährigen Walliser im Home of FIFA in Zürich (oder wo er sich aufhalten mag) – dank der Schweizerischen Bundesanwaltschaft. Sie hat soeben in einem eher grotesk, denn ernsthaft anmutenden Vorgang à la «Loriot» (Bernhard-Viktor von Bülow) eine wegweisende Entscheidung gefällt: Informelle Geheimtreffen zwischen dem selbstgefälligen Walliser aus Brig (Artikel-Überschrift des Journalisten Thomas Schifferle: «Diese Selbstgefälligkeit Gianni Infantinos!») und dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber (im August 2020 wegen der FIFA-Angelegenheit aus dem Amt «ausgeschieden») haben keine strafrechtliche Folgen; die Verfahren werden eingestellt. Diese Entwicklung war vorauszusehen, denn Amtsgeheimnisverletzungen, Amtsmissbrauch und Begünstigung müssen zuerst einmal bewiesen werden – vom Staat, nicht von den Beschuldigten. Der einzige Umstand, der nicht wegzudiskutieren ist, aber auch nicht belegt werden kann (weil er inexistent ist), ist die versäumte Protokollierung der Treffen in Bern zwischen dem Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten. Ist auch nicht so dramatisch, denn wo kein Rauch ist, ist schliesslich auch kein Feuer – oder anders: «Quod non est in actis, non est in mundo» (was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt; ein Grundsatz, der schon im Römischen Recht herrschte). Die fehlende Protokollierung der Treffen soll nun zu einer Kostenauflage zu Lasten von Michael Lauber führen.

Gianni Infantino feiert seinen «Sieg» nach der erfolgten Verfahrenseinstellung durch die beiden mit dieser Untersuchung betrauten ausserordentlichen Bundesanwälte, die dem schweizerischen Justiz-Filz entstammen und in ihrem Alter mit diesen Untersuchungs-Jobs nochmals Gelegenheit erhielten, sich ihre Altersrenten schön aufzubessern oder mit dieser Form von Nebenbeschäftigung Kasse zu machen (die Verfahren werden die Steuerzahler hunderttausende von Franken kosten) geradezu überschwänglich. Der FIFA-Präsident, der Muhammad Ali des Fussball-Funktionärswesens («Ich bin der Grösste!») und Michael Lauber haben ihre mit weissen Krägen bedeckten Hälse wohl deshalb aus den Schlingen ziehen können, weil sie offenbar an einer in Strafverfahren hilfreichen Krankheit leiden: An Amnesie (Gedächtnisverlust). Wenn sich der höchste und wichtigste Sport-Repräsentant der Welt und der oberste Ermittler und Ankläger der Schweiz mehrmals treffen und nicht mehr wissen, was Inhalt dieser Besprechungen war (deshalb wurden wohl auch keine Protokolle erstellt), muss es sich hier zweifelsfrei um ein dramatisches Krankheitsbild handeln. Da keine anderweitigen Beweise vorlagen und die Beschuldigten selbstverständlich ein «Recht auf Gedächtnisverlust» haben, ist die Logik der Geschehnisse die, dass solche Verfahren eingestellt werden, denn der Staat hat in einem Verfahren und allenfalls im Rahmen einer Anklage die Tatbestandsmässigkeit, die Rechtswidrigkeit des Verhaltens und das Verschulden der Beschuldigten zu beweisen. Das gelang in dieser «Causa» offensichtlich nicht. Gianni Infantino, der sich längst ins Zentrum des Universums gestellt hat (seine Lieblingsworte sind «ich» oder «mein» Fussball), obwohl er für den Fussball bisher etwa soviel erreicht hat wie die Ex-Verteidigungsministerin Christine Lambrecht für die Deutsche Bundeswehr, und diesen einzig verwaltet (und es sich so gut gehen lässt), kann sich nun bei seinen Selbstdarstellungen mit einem weiteren Attribut behelfen: Nachdem er sich anlässlich der WM-Endrunde in Katar behindert, schwul, afrikanisch, arabisch, als Einwanderer, usw. gefühlt hatte, kommt nun eben die Amnesie (Gedächtnisverlust), die ihn nun in jedem Fall vor Strafverfolgung bewahrt hat, hinzu. Hinweis an den FIFA-Präsidenten: Die Amnesie immer an erster Stelle nennen, dann erübrigt sich der Rest…

Überraschende Verfahrenseinstellungen im FIFA-Komplex

causasportnews / Nr. 1048/08/2023, 17. August 2023

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 17. August 2023) Die Sache ist wohl glasklar, zumindest in den Augen der ausserordentlichen Bundesanwälte Ulrich Weder und Hans Maurer. Sonst wäre es nicht zu einer Verfahrenseinstellung gekommen (nach dem Grundsatz: Im Zweifel ist anzuklagen), wie vor einigen Tagen bekannt wurde. Die beiden Zürcher Juristen, Ulrich Weder, ein deklarierter Sozialdemokrat, und Hans Maurer, der politisch und allgemein nicht so richtig einzuordnen ist und sich schwerpunktmässig im Umwelt-Segment bewegt, sind von Bundesbern beauftragt worden, bezüglich der Verdachtsmomente gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino und den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber wegen Amtsmissbrauchs, Begünstigung und Amtsgeheimnisverletzung zu ermitteln. Dies als Folge und im Zusammenhang mit Verfahren gegen Fussball-Funktionäre von Übersee, die 2015 spektakulär im Nobel-Hotel «Baur au Lac» in Zürich verhaftet wurden: Die im Nachgang zu den unschönen Vorgängen im Fussball gegen den aktuellen FIFA-Präsidenten und den Ex-Bundesanwalt eröffneten Verfahren seitens der Schweizer Strafverfolgungsbehörden sollen nun eingestellt werden. Was doch einigermassen verwundert sowie überrascht und den ehemaligen Deutschen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wohl in seiner Meinung bestärken könnte, die Schweiz sei eine «Banenrepublik» (vgl. auch causasportnews vom 12. Juni 2022).

Der ganze Vorgang und nun die angekündigte Verfahrenseinstellungen in den Untersuchungen gegen Gianni Infantino und Michael Lauber muten etwa so eigenartig an wie die zur Diskussion stehenden Vorgänge selber, die offensichtlich nicht (mehr) abklärbar sind. FIFA-Präsident Gianni Infantino und der damals noch im Amt befindliche Michael Lauber haben sich, das ist erhärtet, mehrmals getroffen; ob formell oder informell, das bleibt im Dunkeln. Falls es formelle Gespräche zwischen den beiden gelernten Juristen waren, hätten diese (aus der Warte des damaligen Bundesanwalts) protokolliert werden müssen – wurden sie aber nicht. Ungeklärt bleibt vor allem auch der Inhalt der Besprechungen, an die sich, unglaublicherweise, die beiden Gesprächsteilnehmer nicht mehr erinnern können. Senilität oder Demenz der Gesprächsteilnehmer kann ausgeschlossen werden. Gianni Infantino ist erst 53 Jahre alt, Michael Lauber 57. Die beiden Strahlemänner der Schweizer High Society befinden sich also altersmässig noch weit weg von den Voraussetzungen, die gegeben sein können, um etwa zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt zu werden. Prozessual muss dran erinnert werden, dass es natürlich an den Ermittlern liegt, den Beschuldigten ein entsprechendes strafrechtliches Fehlverhalten nachzuweisen. Die Beschuldigten haben nicht nur ein Recht auf Vergessen, sondern ein ebensolches Recht auf Schweigen. Der Rechtsstaat macht’s möglich – und das hat nichts mit der «Bananenrepublik Schweiz» im Sinne von Theo Zwanziger kaum etwas zu tun.

Meuchelte FIFA-Präsident Gianni Infantino Michel Platini?

Giani Infantino: Hat er oder hat er nicht?
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(causasportnews / red. / 23. Mai 2022) Am 8. Juni 2022 müssen sich der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und der langjährige UEFA-Präsident und frühere FIFA-Präsidentschaftskandidat Michel Platini vor dem Bundessstrafgericht in Bellinzona verantworten. Es geht dabei um die (Un-)Rechtmässigkeit einer Zahlung von zwei Millionen Franken aus der Kasse des Weltfussballverbandes an Michel Platini, die von Josef Blatter unkorrekterweise veranlasst worden sein soll, so die Anklage; ungetreue Geschäftsbesorgung heisst das im Juristen-Jargon.

In diesem Zusammenhang gewinnt nun eine neue Entwicklung um den amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino an Bedeutung. Im Zentrum steht dabei ein Geheimgespräch im Berner Hotel «Schweizerhof», an dem der damalige UEFA-Generalsekretär und heutige FIFA-Präsident Gianni Infantino teilgenommen haben soll. Sicher waren zudem auch der Walliser Staatsanwalt und Infantino-Freund Rinaldo Arnold, der damalige Bundesanwalt Michael Lauber sowie der Mediensprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, mit von der Partie. Gegen diese vier Personen laufen seit geraumer Zeit Strafuntersuchungen wegen Amtsmissbrauchs, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung, bzw. wegen Anstiftung hierzu. Seit Jahren wird gemutmasst, was an diesem sog. «Schweizerhof»-Treffen der FIFA-Delegation mit Ex-Bundesanwalt Michael Lauber besprochen und gedealt wurde und zudem, wer an diesem Gespräch, neben den vier genannten Personen, teilgenommen hat. Aufgrund eines Aktengesuchs wird nun die Rolle um einen «fünften Mann», der im Nobelhotel «Schweizerhof» in Bern dabei gewesen sein soll, thematisiert (vgl. hierzu auch causasportnews vom 1. April 2020). Gemunkelt wird, dass es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft handeln soll.

Offensichtlich bestehen nun, wie von Medienseite her gemutmasst wird, Zusammenhänge zwischen der Anklage gegenüber Joseph Blatter und Michel Platini und dem bis anhin von Inhalt und Teilnehmerkreis (mit vier oder fünf Personen?) undurchsichtigen Gespräch im Hotel «Schweizerhof». Nicht ausgeschlossen ist, dass demnächst eine grosse Enthüllungs-Bombe platzt. Das käme dann einer Sensation gleich, falls sich ergeben sollte, dass Gianni Infantino den 2016 für das FIFA-Präsidium in Stellung gebrachten Michel Platini mit Hilfe der Bundesanwaltschaft (a posteriori) unmöglich gemacht hätte. Michel Platini, vor der Präsidentschaftswahl 2016 Vorgesetzter von Gianni Infantino in der UEFA, wurde von der Ethikkommission der FIFA aus dem Präsidentschaftsrennen genommen. Es «erbte» Gianni Infantino; die Fakten vor der Wahl sollen offenbar pro Gianni Infantino zurechtgebogen worden sein! Sollte sich dieser Ablauf entsprechend erhärten, wäre damit die Präsidentschaft des amtierenden FIFA-Präsidenten wohl umgehend und vorzeitig zu Ende. Falls die FIFA-Ethikkommission nicht durchgreifen würde, könnten die staatlichen Gerichte diesem Schauspiel um Macht und Geld wohl ein vorzeitiges Ende setzen. Die grosse, demnächst zu beantwortende Frage wird also lauten: «Meuchelte Gianni Infantino Michel Platini, um 2016 selber an die Macht zu kommen und um auf diese Weise an die FIFA-Honigtöpfe zu gelangen? Und musste nach der Präsidentschaftswahl 2016 entsprechend, sogar mit Hilfe der Bundesanwaltschaft, «nachgebessert» und für «Flurbereinigung» gesorgt werden?

Kehrt der neue Bundesanwalts-«Besen» auch in der FIFA-Affäre?

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(causasportnews / red. / 30. September 2021) Sie gilt seit Jahren als Problembehörde des Bundes. Ihr Kerngeschäft wäre die Ermittlung und Anklage bezüglich Straftaten im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit (insbesondere gemäss Art. 23 und 24 der Schweizerischen Strafprozessordnung). In die Schlagzeilen gerät sie jedoch regelmässig mit Bezug auf Vorgänge, die meist nur indirekt mit dem Kompetenz- und Aufgabenbereich der Amtsstelle zu tun haben. Ihre bisherige Erfolgsbilanz in den zur Anklage gebrachten Fälle ist vernichtend; die Untersuchungen sind oft fragwürdig und umstritten. Urteile in den von der Bundesanwaltschaft zur Anklage gebrachten Fälle sind meist desaströs. Oft verjähren die Fälle. Zwar nur hinter vorgehaltener Hand wird längst gefordert, diese Behörde endlich abzuschaffen und deren Kompetenzen und Aufgaben auf die Kantone zu übertragen. Doch die Schweiz wäre nicht die Schweiz, wenn nicht, auch um jeden Preis, an Traditionellem festgehalten werden soll. Das Beispiel hierzu liefert die Schweizerische Bundesanwaltschaft, eine von der Politik beherrschte und beeinflusste Behörde; das Parlament ist zudem Wahlbehörde für den Bundesanwalt. Sie ist mit Bezug zum Sport in den letzten Jahren bekannt geworden aufgrund des sog. «FIFA-Komplexes». Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit Jahren u.a. im Bereich des organisierten Fussballs. Ein Fiasko jagt dabei das andere. Die Methoden der Behörde sind zudem oft speziell, wie die «Protokoll-Affäre» um den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, der sich mehrmals zu Geheimgesprächen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino getroffen hat, belegt. Was an diesen Gesprächen behandelt worden ist, bleibt bis heute unklar und ungeklärt. Es wurde gesetzeswidrig nichts protokolliert, und die Teilnehmer an den Gesprächen leiden an Gedächtnisverlusten. Diese Taktiererei der Bundesanwaltschaft hat im vergangenen Jahr dem damaligen Bundesanwalt den Job gekostet. Der darauf eingesetzte Sonderermittler des Bundes stolperte über seine Schwatzhaftigkeit und sieht sich nach seiner Absetzung diversen juristisch relevanten Vorwürfen ausgesetzt, die sich, wen wundert’s, noch immer in Abklärung befinden.

Nun hat die Bundesanwaltschaft (endlich wieder, meinen die Politiker) einen neuen Chef bekommen. Die Suche nach einem Nachfolger des gescheiterten Michael Lauber gestaltete sich schwierig. Zuerst musste einmal die Altersgrenze für diesen Job erhöht werden, um einen kurz vor der Pensionierung stehenden Juristen für sechs Jahre wählen zu können. Dies alles geschah der Not gehorchend, denn die dreimalige Ausschreibung der Stelle und die nachfolgende Evaluation durch die Politik fegte alle möglichen Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt weg. Stefan Blättler, ein Berner Polizeichef, ist nun seit gestern der neue Hoffnungsträger der Bundesanwaltschaft. Der Mann verdient Kredit und wird seinen neuen Job unaufgeregt, nüchtern und sachlich versehen. Die aufgeworfenen Vorschusslorbeeren sind überwältigend, was dazu geführt hat, dass der promovierte Jurist vom Parlament mit einem Glanzresultat gewählt worden ist. Er gilt bei den Politikerinnen und Politikern nicht nur als Hoffnungsträger für tadellose Ermittlungsarbeit und als Reformer, sondern geradezu als organisatorisch-juristische, eierlegende Wollmilchsau. Pessimisten sind allerdings tendenziell der Meinung, dass der mit Glanz und Gloria Gewählte die sechsjährige Amtsdauer eh nicht «überleben» würde; die gelockerte «Altersguillotine» für ihn also so oder so nicht notwendig gewesen wäre. Der neue juristische «Besen» in der Bundesanwaltschaft verdient selbstverständlich Kredit. Ob er die Herkulesaufgabe stemmen wird, dürfte sich bald zeigen. Nicht nur für die Öffentlichkeit wird die Aufarbeitung der «FIFA-Affäre» in rechtlicher und kommunikativer Hinsicht zum Prüfstein für den neuen Bundesanwalt, Stefan Blättler, werden.

Weitere, juristische Schritte im «FIFA-Komplex»

Home of FIFA, Zürich
© Ed Coyle

(causasportnews / red. / 5. September 2021) Gegen den Ex-Ermittler des Bundes im «FIFA-Komplex», Dr. Stefan Keller, soll nun selber ermittelt werden. Dem ehemaligen, ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, der im Frühjahr nach nur wenigen Monaten im Amt, aufgab und abtrat, wird gemäss Medienberichten vorgeworfen, Amtsgeheimnisverletzungen begangen zu haben. Der Jurist aus der Innerschweiz sollte vor allem die sog. nicht protokollierten «Geheimtreffen», an denen der ehemalige Bundesanwalt Michael Lauber und FIFA-Präsident Gianni Infantino und teils weitere Personen teilnahmen, untersuchen. Der 51jährige Jurist aus dem Kanton Obwalden nahm seine Arbeit vor etwas mehr als einem Jahr engagiert und vielversprechend zielstrebig auf. Bald einmal wurde ihm allerdings seine Schwatzhaftigkeit zum Verhängnis, die ihn jetzt nochmals einzuholen scheint. Er sprach zuweilen mehr als erlaubt; nach seinem Abgang übte er zudem beissende Kritik am Bundesstrafgericht und am Schweizer Justizsystem, die ihn für die «geschlossene Gesellschaft» der Juristinnen und Juristen unmöglich machte. Das Fass zum Überlaufen brachte offensichtlich ein Beitrag in einer juristischen Fachzeitschrift. In dieser ist er wie folgt zitiert worden: «Am Bundesstrafgericht laufen mehrere Verfahren in dieser Sache. Infantino will genau wissen, wer meine Hilfspersonen sind». Damit hatte der Sonderermittler in der «Causa FIFA» Vorgänge öffentlich gemacht, bezüglich derer er offensichtlich zur Geheimhaltung verpflichtet war. Das soll nun gemäss der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft Folgen haben. Ein ausserordentlicher Staatsanwaltschaft wird in einem ersten Schritt die Aufhebung der Immunität von Stefan Keller durch das Schweizer Parlament erwirken; sobald dies geschehen ist, kann gegen den ehemaligen Ermittler wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 des Strafgesetzbuches, StGB) ermittelt werden. Brisant ist, dass die Anträge zur Strafverfolgung gegen den Juristen von der gleichen Behörde veranlasst worden sind, die im Sommer 2020 Stefan Keller ins Amt gehievt hat.

Für den ehemaligen, ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, gilt die Unschuldsvermutung.

Das «Nachtreten» des ehemaligen a.o. Staatsanwalt des Bundes

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(causasportnews / red. / 4. Juni 2021) Mit Getöse ist der ehemalige Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, aus dem Amt eines ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes und damit aus dem Untersuchungskomplex «FIFA» hinauskatapultiert worden. Seine Schwatzhaftigkeit in der «Causa Gianni Infantino, Michael Lauber, et alteri) ist ihm zum Verhängnis geworden (vgl. auch causaspornews vom 5. Mai und vom 31. Mai 2021). Einfach so lässt sich der streitbare Obwaldner allerdings nicht abservieren – wenigstens nicht, ohne deftig nachzutreten. Oder war es nicht einfach nur ein «Nachtreten» eines frustrierten, in der Funktion gescheiterten, eitlen Juristen, der mit viel Vorschusslorbeeren ein zweifelsfrei nicht einfaches Amt angetreten hatte? Jedenfalls lässt aufhorchen, wie sich Stefan Keller derzeit in verschiedenen Medien erklärt. Verhält es sich in der Tat so, wie der Jurist schildert? Sind die Untersuchungsbehörden des Bundes verfilzt bis zur Grenze der Korruption? Sind die Gerichte des Bundes (insbesondere das Bundesstrafgericht in Bellinzona, welches die Beschwerde des FIFA-Präsidenten gegen Stefan Keller wegen Befangenheit gutgeheissen und in aus dem Amt getrieben hat) vom Weltfussballverband unterwandert? War gegen ihn eine Verschwörung im Gange, um ihn kurz nach der Ernennung wieder abzuservieren, weil er zur Gefahr für die FIFA und führender Organpersonen wurde? Nachvollziehbar wirft der aktuelle Innerschweizer  Oberrichter dem Bundesstrafgericht vor, es habe etwa den «Sommermärchen»-Prozess bewusst verjähren lassen (diese deshalb geplatzten Verfahren kosten die Steuerzahler Millionen, nicht nur an Entschädigungen an die damals Beschuldigten, den früheren DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger et alteri). Die Vorwürfe gegenüber den Untersuchungsbehörden und vor allem gegenüber dem Bundesstrafgericht sind happig, und gegenüber Richtern den Vorwurf der Rechtsbeugung zu erheben, ist wohl etwa so gravierend, wie der Vorwurf seitens des soeben abgetretenen DFB-Präsidenten Fritz Keller an die Adresse seines Vize-Präsidenten, Dr. Rainer Koch, der letzteren mit dem berüchtigten NS-Richter und Rechtsbeuger Roland Freisler verglichen hatte. In der «Causa Fritz Keller/Rainer Koch» herrscht markanterweise eisiges Schweigen darüber, was Fritz Keller wohl bewogen haben dürfte, das Vokabular aus der Finsternis Deutschlands zu bemühen und gegenüber Rainer Koch einzusetzen. Stille herrscht auch mit Blick auf die Vorwürfe von Stefan Keller gegenüber der Bundesanwaltschaft und den Gerichten des Bundes, was die Konklusion zulässt, dass sich wohl in der Bundesanwaltschaft und am Bundesstrafgericht einiges nicht im Lot befindet. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist in der Tat seit Jahrzehnten ein «Problem-Behörde», die schadensgeeignet und imageschädigend auftritt und längst abgeschafft gehört. Mit Blick auf das Bundestrafgericht in Bellinzona wird seit Jahren hinter vorgehaltener Hand getuschelt, dass sich dort nicht gerade die Gerichts-Elite versammelt. Es gelingt offenbar kaum, einigermassen passable Juristinnen und Juristen zu finden, welche bereit sind, am Gericht im Tessin zu richten. Der Standort des Bundesstrafgerichts in Bellinzona war eine Konzession an den Standortkanton Tessin und erweist sich als Handikap. Die Juristengilde ist nämlich kaum bereit, in die Schweizer Sonnenstube zu wechseln. Richterinnen und Richter und das übrige, juristische Personal am Bundesstrafgericht kann denn auch nicht als  juristische «Sahnehäubchen» qualifiziert werden. Auch hier fordert der Föderalismus, der in der heute praktizierten Form, auch in der Politik, längst auf den Müllhaufen des Staatsrechts gehört, seinen Tribut. Zu reden gibt auch immer wieder die Personalpolitik im Rahmen der Schweizerischen Bundesanwaltschaft. Dass nun ein gutbetuchter 70jähriger, ehemaliger Staatsanwalt und bekennendes SP-Mitglied (!) seine Rente auf diese Weise massiv aufbessern soll, stösst kaum mehr auf grosse Kritik. Diese wird von Resignation überlagert.

Ein Eigentor des FIFA-Präsidenten?

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(causasportnews / red. / 31. Mai 2021) Der kürzlich ergangene Entscheid des Bundessstrafgerichts in Bellinzona wurde im Lager des FIFA-Präsidenten Gianni Infantino als grosser Sieg gefeiert, als der seit ein paar Monaten im Amt befindliche, ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, in den Ausstand, das heisst, ins juristische Offside, versetzt wurde. Der schwatzhafte Jurist und Obergerichtspräsident aus dem Kanton Obwalden hatte gemäss Urteil aus Bellinzona den FIFA-Präsidenten vorverurteilt und Unwahrheiten verbreitet, weshalb Gianni Infantinos Begehren – nach Auffassung von Rechtsexperten völlig zurecht – gestützt wurde (vgl. auch causasportnews vom 5. Mai 2021). Da sich der peinliche Sonderermittler, der die Vorwürfe gegen Gianni Infantino und den abgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber wegen undurchsichtiger, gemeinsamer Treffen hätte untersuchen müssen, nach der Gutheissung des Ausstandsbegehrens vor allem in Richterschelte übte, sich öffentlich zu Rundumschlägen gegen das Gericht hinreissen liess und sich völlig uneinsichtig zeigte, waren die Tage des Sonderermittlers aus der Innerschweiz gezählt. Schon bald nach der Ernennung von Stefan Keller zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes im Juli 2020 wurde manifest, dass in der «Causa Geheimtreffen FIFA/Bundesanwalt Lauber» ein selbstverliebter Egoman als Ermittler am Werk war. Oder eben nicht am Werk. Der Jurist, der sich wohl zu Unrecht als ausserordentlicher Bundesanwalt» (richtig: Ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes) bezeichnete, war eher mit Medienarbeit in eigener Sache, denn mit dem Fall «Gianni Infantino / Michael Lauber» beschäftigt. Dabei hätten schon bei der Ernennung des Gerichtspräsidenten aus Obwalden alle Warnlampen leuchten sollen: Die Justiz in Ob- und Nidwalden gilt fachlich als äusserst schwach, wegen der Kleinheit der Halbkantone personell verfilzt, politisch durchdrungen und dennoch weitgehend undurchsichtig. In Anlehnung an das Evangelium könnte etwa adaptiert werden: «Was kann denn schon juristisch Gutes aus Unterwalden kommen?».

Nach dem Abgang von Stefan Keller werden die Ermittlungen ab sofort von einem neuen Mann aus dem Kanton Zürich fortgeführt: Der 70jährige ehemalige Zürcher Staatsanwalt Ulrich Weder soll nun richten, was der Obwaldner Gerichtspräsident als Sonderermittler versiebt hat: Nämlich in diesem FIFA-Komplex zu Ende zu untersuchen. Vor allem die Links-Presse überbietet sich in Vorschusslorbeeren bezüglich des reaktivierten Justiz-Rentners, der sich ideologisch als strammes SP-Mitglied dem sozialistischen Gedankengut verpflichtet fühlt und derzeit von einer satten Pension lebt. Dass in derartigen Fällen ehemalige Spezialisten aus dem Ruhestand beordert werden müssen, zeigt vor allem, dass es um valable, personelle Alternativen im Justiz-Land Schweiz schlecht bestellt ist. Seilschaften, Verfilzungen und zumindest Kungeleien sind in einem kleinen Land, wie es die Schweiz präsentiert, aber wohl unvermeidbar. Das alles hat der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) und Jurist, Dr. Theo Zwanziger im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Schweizer Justiz in der «Sommermärchen-Affäre» (auch gegen ihn) in Rage gebracht; der Ausdruck «Bananenrepublik» war noch die anständigste Qualifikation für die Schweiz aus dem Mund des blitzgescheiten Juristen.

Wie dem auch sei: Die Ernennung von Ulrich Weder ist für Gianni Infantino letztlich wohl eher kein verfahrensmässiger Vorteil. In Stefan Keller hatte er einen leichten «Gegner», bezüglich des Zürchers Ulrich Weder ist davon auszugehen, dass dieser sein Metier versteht und während seiner Aktivzeit als Staatsanwalt als klug und hart, aber dennoch als fair galt. Ob sich die Wegbeförderung des schwachen und peinlichen Stefan Keller und die deshalb erfolgte Einsetzung des «starken» Ulrich Weder letztlich als juristisches «Eigentor» erweisen wird, dürfte sich bald zeigen.

Strafuntersuchung gegen Gianni Infantino angezeigt

(causasportnews / red. / 10. Dezember 2020). Alle Drohungen und Verunglimpfungen der Schweizer Strafbehörden und der Justiz vom Zürcher «Sonnenberg», dem Sitz des Weltfussballverbandes FIFA, aus, waren wohl eher ein klassisches Eigentor. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, hat sich durch die Muskelspiele aus der FIFA-Zentrale nicht beeindrucken lassen und sieht im Verhalten von FIFA-Präsident Gianni Infantino Anzeichen für ein strafbares Verhalten, wie er soeben bekannt gegeben hat. Es geht um ungetreue Geschäftsbesorgung mit Blick auf die Benutzung eines Privatjets von Surinam in die Schweiz durch den FIFA-Präsidenten und weiterer Privatpersonen. Die nicht protokollierten Treffen (an denen der FIFA-Präsident teilgenommen hatte und an welche er sich nicht mehr erinnert), mit dem ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber (an die er sich ebenfalls nicht mehr erinnert), sind nicht Gegenstand  dieses Verfahrensabschnittes.

Da im Privatjet nur Privatpersonen mitflogen (und nicht etwa auch Ex-Bundesanwalt Michael Lauber), liegt die Verfahrenskompetenz in der «Causa Privatjet» nun bei der Bundesanwaltschaft, welche über die Eröffnung des Strafverfahrens abschliessend entscheiden wird. Dass Stefan Keller deutliche Hinweise für ein strafbares Verhalten des FIFA-Präsidenten ausmacht und die Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung gegen diesen als angezeigt qualifiziert, ist keine Überraschung. Es sind auch in diesem Komplex zuviele Ungereimtheiten und Widersprüche auszumachen, weshalb die Eröffnung der Strafuntersuchung durch die Bundesanwaltschaft nun aufgrund der Einschätzung von Stefan Keller als wahrscheinlich gilt. Da nützen auch die insbesondere medial orchestrierten Rechtfertigungsversuche von Gianni Infantino in letzter Zeit nichts. Die in diesem Zusammenhang seitens der FIFA gegen die Schweizer Untersuchungsbehörden und die Justiz inszenierte Kesseltreiben hat die aktuelle Entwicklung eher noch befeuert.

Für Gianni Infantino und weitere Betroffene gilt die Unschuldsvermutung.

Im Falle der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den FIFA-Präsidenten dürfte ein Entscheid der FIFA-Ethikkommission mit Spannung erwartet werden. Nach den üblichen Gepflogenheiten wäre Gianni Infantino als Präsident zumindest während der Dauer des Strafverfahrens kaum mehr zu halten.

Der (bis anhin erfolglose) Kampf der FIFA gegen den Präsidenten-Ermittler

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 21. Oktober 2020) Das war in der Strafsache gegen den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino et alteri vorauszusehen. Kaum war der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, im Amt (vgl. auch causasportnews vom 25. August 2020), setzte seitens des Weltfussballverbandes FIFA sowie von Gianni Infantino, bzw. dessen Adlaten und Anwälten, ein juristisches Trommelfeuer gegen den Sonderermittler ein. Seit Stefan Keller vom Schweizerischen Parlament formell eingesetzt worden ist, gilt es für den FIFA-Präsidenten und andere Beschuldigte (darunter den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber) ernst; vergeblich ist bereits die Ernennung von Stefan Keller zum ausserordentlichen Staatsanwalt vom FIFA-Sitz aus torpediert und der Strafrechtler verunglimpft worden. Der versierte Jurist aus dem Kanton Obwalden wird nun zweifelsfrei alles daran setzen, um den Schleier über den Treffen von Gianni Infantino mit dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber zu lüften. Seit seiner Ernennung ist Stefan Keller immer noch den Angriffen insbesondere von FIFA-Claqueuren und Anwälten des Präsidenten ausgesetzt (vgl. causasportnews vom 11. August 2020). Vor allem wird seit Wochen unablässig aus dem Home of FIFA am Zürichberg gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes aus allen juristischen und medialen Rohren «geschossen». Mit wenig Wirkung allerdings. Aller Attacken zum Trotz führt Stefan Keller die Untersuchungen vor allem gegen den FIFA-Präsidenten und den ehemaligen Bundesanwalt ungerührt sachlich fort. Die Anwälte der FIFA haben nun zudem eine empfindliche, juristische Niederlage einstecken müssen. Stefan Keller hat kürzlich verfügt, dass der vom Weltverband verlangte Partei-Status der FIFA diesem in der «Causa Infantino» nicht gewährt wird. Die FIFA sei durch das Strafverfahren gegen den Präsidenten nicht unmittelbar betroffen, weshalb eine Parteistellung des Weltverbandes nicht gewährt werde. Die Parteistellung im Verfahren hätte der FIFA etwa die Möglichkeiten eingeräumt, Verfahrensanträge zu stellen (um etwa das Verfahren gegen den Präsidenten zu verzögern) und Einsicht in die Akten zu nehmen. Damit wird nun nichts. Gianni Infantino wird sich ohne FIFA-Support dem Untersuchungsrichter stellen müssen. Weil der FIFA-Präsident ein Organ des Verbandes ist (Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB), könnte auf ihn im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung dereinst auch zivilrechtlich Ungemach auf ihn zukommen. So heisst es in Abs. 3 von Art. 55 ZGB mit Blick auf die Organe von juristischen Personen: «Für ihr Verschulden sind die handelnden Personen (die Organpersonen, Red.) ausserdem persönlich verantwortlich.». Die FIFA könnte Gianni Infantino aufgrund des Rechtsverhältnisses zwischen ihm und der FIFA in diesem Fall durchaus auch belangen (gemäss Art. 398 des Schweizerischen Obligationenrechts, OR). Der Entscheid von Ermittler Stefan Keller, der FIFA im Strafverfahren gegen den Präsidenten den Partei-Status zu versagen, ist aus juristischer Optik jedenfalls nicht zu beanstanden. Natürliche und juristisch Personen sind eben strafrechtlich nicht deckungsgleich.

Ermittlungen in der Fussball-Justiz-Tragödie: Jetzt geht’s los…

(causasportnews / red. / 25. September 2020) Bereits im Hochsommer wurde Stefan Keller, Präsident des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, als ausserordentlicher Bundesanwalt bestimmt und mit der Durchführung der Untersuchungen gegen den unehrenhaft aus dem Amt des Bundesanwalts katapultierten Michael Lauber sowie Gianni Infantino und den Jugendfreund des FIFA-Präsidenten, Rinaldo Arnold, betraut (causasportnews vom 25. August 2020). Das Schweizerische Parlament hat nun den erfahrenen Juristen formell als ausserordentlichen Staatsanwaltschaft in dieser „Causa Fussball“ bestätigt. Somit steht der Untersuchung, bei der es vor allem um nicht protokollierte Treffen zwischen dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber und dem FIFA-Präsidenten Gianni Infantino ging, nichts mehr im Wege. Es geht um den Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie um Begünstigung (Michael Lauber). Bezüglich Gianni Infantino und Rinaldo Arnold stehen Teilnahmen an den genannten Delikten im Fokus des Ermittlers. Für alle genannten Protagonisten und weitere in den Vorgang involvierte Personen gilt die Unschuldsvermutung. Obwohl der Sonder-Ermittler seine Tätigkeit bereits im Sommer aufgenommen hat, herrscht seither eisiges Schweigen. Jetzt dürfte Bewegung in den Vorgang kommen, weil der ausserordentliche Bundesanwalt nun mit dem uneingeschränkten Plazet des Parlamentes aktiv werden kann und sein Handeln politisch abgestützt ist. Ganz ohne Nebengeräusche ging der Bestätigungsakt von Stefan Keller in Bern allerdings nicht über die Bühne, was in dieser Fussball-Justiz-Tragödie auch ein Wunder gewesen wäre. So soll das Umfeld von FIFA-Präsident Gianni Infantino im Vorfeld der Bestellung von Stefan Keller Zweifel an seiner Befähigung gestreut haben; gegen die Eröffnung des Strafverfahrens gegen Gianni Infantino wurde in der FIFA-Zentrale gegen die zuständige Behörde zudem ein regelrechtes Kesseltreiben inszeniert (causasportnews vom 11. August 2020). Wie wenig Goodwill die FIFA allerdings auf politischer Ebene geniesst, wurde schliesslich im Beschlussfassungsergebnis des Parlaments sichtbar: Von 223 Stimmen erhielt der ausserordentliche Bundesanwalt satte 220 Stimmen.