Kann Franz Beckenbauer noch?

(causasportnews / red. / 23. Oktober) Im Zuge der Anklage der Schweizerischen Bundesanwaltschaft in der „Causa Sommermärchen“ und einem geheimnisvollen Geldmittelfluss nach Katar soll es noch vor Ablauf der Verjährung im Frühjahr des kommenden Jahres zu einem Urteil kommen. So ist es seitens der Ermittlungs- und Anklagebehörde vorgesehen. Männiglich zweifelt jedoch daran, dass es bezüglich der ominösen Zahlung von 6,7 Millionen Euro zu einer Verurteilung der angeklagten Dr. Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach, Horst R. Schmidt (alle Deutschland) und Dr. Urs Linsi (Schweiz) wegen Betrugs (Art. 146 des Strafgesetzbuches, StGB) kommen werde. Da ändert wohl auch nichts am Umstand, dass die vier Funktionäre erfolglos gegen eine Abtrennung des Verfahrens ankämpften und diese prozessuale Niederlage am Bundesstrafgericht locker verschmerzen können. Rechtsexperten äussern sich eindeutig: Das Verfahren gegen Theo Zwanziger und die drei Mitangeklagten wird mit Freisprüchen enden. Vom Verfahren der vier ehemaligen Fussball-Exponenten abgetrennt und eben nicht weitergeführt werden sollten gemäss früherem Entscheid der Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen weiteren Haupt-Verantwortlichen, Franz Beckenbauer. Er kann nicht mehr, tönt es seit Monaten aus dem Umfeld des „Kaisers“, der im Verfahren um die Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland – völlig atypisch für ihn – in diesem Vorgang in die Defensive ging. Als Spieler und als Trainer lebte er stets nach der Devise: Immer antreten und nie auf Zeit spielen. Dieser Taktik hat die Lichtgestalt des Deutschen Fussballs im zum Kuriosum verkommenen Verfahren jedoch abgeschworen. Und schien sich damit einem Strafprozess erfolgreich entziehen zu können.- Das alles sieht nun das Bundesstrafgericht in Bellinzona anders: Es wird umgehend medizinisch abgeklärt, ob und was Franz Beckenbauer noch kann, also in der Lage ist, den Ermittlungen zu folgen und vor allem einvernommen zu werden. Die in Österreich wohnhafte Deutsche Fussball-Legende (Weltmeister als Spieler und als Trainer) ist gemäss bisheriger Erkenntnis derart krank, dass er im Strafverfahren um das „Sommermärchen“ seine Rechte nicht hinreichend wahrnehmen kann, also vernehmungsunfähig ist (vgl. auch causasportnews vom 28. Juli 2019). Das Bundessstrafgericht verlangt nun von der Bundesanwaltschaft eine umgehende Abklärung bezüglich des Gesundheitszustandes von Franz Beckenbauer. Was also „Kaiser Franz“ noch kann und was nicht, werden jetzt also die medizinischen Experten zu beurteilen haben; und das wegen der drohenden Verjährung möglichst rasch. Dass Franz Beckenbauer noch vieles kann, sind sich vor allem Theo Zwanziger & Co. überzeugt. Von bisherigen „Gefälligkeitsgutachten“ zu Gunsten von Franz Beckenbauer ist die Rede, von vorgetäuschter, schwerer Erkrankung ebenso. Der Betroffene selber macht eine „schwere Herzerkrankung“ geltend, die eine Vernehmungsfähigkeit verunmögliche. Dass Franz Beckenbauer durchaus eine Einvernahmefähigkeit attestiert werden kann, liesse sich allenfalls mit dem Umstand begründen, dass er ab und zu an öffentlichen Anlässen teilnimmt und im Juli anlässlich eines Golfturniers in einer Rede gesagt haben soll, er habe „a bisserl Probleme“. Es wäre wohl nicht verwunderlich, wenn „Kaiser Franz“ demnächst für einvernahmefähig erklärt und danach ebenfalls angeklagt würde. Im Prozess wäre dann ein Freispruch wohl vorgegeben. So könnte er dann getrost sagen: „Mitspielen und gewinnen ist schöner als nicht mitspielen und zwar auch gewinnen.“.

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