Neues, juristisches Kapitel um das „Sommermärchen“

banknote_blur_cash_close_up_currency_economy_finance_focus-1178505(causasportnews / red. / 8. August 2019) Die juristische Aufarbeitung des „Sommermärchens“, bzw. die Klärung einer dubiosen Zahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der Fussball-WM-Vergabe an den Deutschen Fussball-Bund (DFB) bezüglich der WM-Endrunde 2006 in Deutschland (causasportnews berichtete dazu immer wieder) wird um ein Kapitel oder um eine Pose reicher: Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat angekündigt, gegen vier Exponenten des „Sommermärchens“, die ehemaligen DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie die früheren Generalsekretäre des DFB, Horst R. Schmidt, und des Weltfussballverbandes FIFA, Dr. Urs Linsi, Anklage beim Bundesstrafgericht in Bellinzona zu erheben. Anklagegegenstand bildet der Tatbestand des Betrugs (Art. 146 des Strafgesetzbuches, StGB). Aussen vor bleibt (einstweilen) der wichtigste Mann in diesem Puzzle, die Lichtgestalt des deutschen Fussballs, Franz Beckenbauer (vgl. dazu causasportnews vom 28. Juli 2019); gegen ihn wird zwar formell weiterhin ermittelt, im Moment gilt er allerdings als vernehmungsunfähig (dieser Komplex wird dann wohl ein nächstens Kapitel in diesem Schauspiel abgeben).

Die Bekanntgabe der Anklageerhebung mutet nur auf den ersten Blick eigentümlich an. Damit hat die auf verschiedenen Ebenen unter Druck stehende Bundesanwaltschaft lediglich zu einem Befreiungsschlag angesetzt. Im Frühjahr des nächsten Jahres müssen in der „Causa Sommermärchen“ Urteile des Bundesstrafgerichts vorliegen. Sonst droht die Verjährung. Allerdings zweifelt kaum jemand daran, dass diese Prozesse mit Freisprüchen enden werden. Da der Verfahrensgegenstand (eben die Zahlung von 6,7 Millionen Euro) nach wie vor unaufgeklärt ist, dürfte das Gericht relativ rasch zu Freisprüchen gelangen. Und weil die Anklage auf Betrug lautet (Theo Zwanziger, Urs Linsi und Horst R. Schmidt sollen als Mittäter angeklagt werden, Wolfgang Niersbach als Gehilfe), ist es so gut wie sicher, dass dieser Tatbestand bei weitem nicht als erfüllt qualifiziert werden kann. Einen Betrug nachzuweisen ist etwa so schwierig wie der berühmte Gang des Kamels durch das Nadelöhr. Praktisch alle Wirtschaftsfälle, in denen der Betrugs-Tatbestand bemüht wird, enden in der Regel mit Freisprüchen – falls überhaupt angeklagt wird. Es ist deshalb vorauszusehen, wie ein derartiges Verfahren aufgrund eines nicht geklärten Sachverhaltes (Kardinalfrage: Wofür sind die 6,7 Millionen Euro verwendet worden?) enden wird – nota bene mit gewaltigen Kostenfolgen für die Steuerzahler. Mit der Anklageerhebung hat die Anklagebehörde eben zum (eigenen) Entlastungsschlag angesetzt: Niemand wird ihr dereinst vorwerfen, diesen brisanten Fall, welcher die Gerichte, die Medien und die Öffentlichkeit seit Jahren beschäftigt, verschleppt, bzw. in die Verjährung geschickt zu haben. Die Bundesanwaltschaft hat schliesslich angeklagt – und das Gericht hat die prominenten Angeklagten letztlich dann (dummerweise) frei gesprochen…

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