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FIFA wird nach dem «Diarra»-Urteil durchgeschüttelt

causasportnews / 1205/11/2024, 27. November 2024

(causasportnews / red. / 27. November 2024) Der Weltfussballverband FIFA tut viel Gutes. Er ist aber auch auf vielen Ebenen unbelehrbar, und die weltumspannende Fussball-Organisation mit Monopolcharakter wird oft erst dann einsichtig, wenn ihr das Messer an den Hals gesetzt wird. Es kann aber auch eine Gerichtsinstanz sein, welche die FIFA zu rechtskonformen Verhalten zwingt. Aktuell ist es der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxembourg, der im Fall des französischen Fussballspielers Lassana Diarra schlicht und ergreifend geurteilt hat, dass das Übertrittssystem der FIFA im Fussball in vielerlei Hinsicht nicht europarechts-konform sei (vgl. auch causasportnews vom 15. Oktober 2024). Seit dem Bekanntwerden dieser Entscheidung ist die FIFA-Zentrale in Zürich aufgescheucht. Der Grund ist nachvollziehbar einfach: Jede Verantwortlichkeit eines Vereins entfällt, wenn dieser wegen eines (vermeintlichen oder festgestellten) Vertragsbruchs eines Spielers, den er nach dem Vertragsbruch unter Vertrag genommen hat, diesen Verein dafür mithaften lässt oder deswegen sanktioniert. Das ist eine sanktionsrechtlich gängige Praxis der FIFA, doch derartige Fälle sind ebenso krass wie rechtswidrig. Dies besagt in aller Kürze das «Diarra»-Urteil des EuGH. Diese Rechtslage bezüglich Europarechts-Konformität beurteilen Experten für den Verein FIFA mit Sitz in Zürich als ebenfalls verbindlich. Auch nach Schweizer Recht ist die entsprechende FIFA-Praxis also nachvollziehbar rechtswidrig. Nach dem EuGH-Urteil wird der Weltverband nun also regelrecht durchgeschüttelt. Es stehen auch Schadenersatzbegehren gegenüber der FIFA im Raum. Ob es zu einer eigentlichen Klagewelle gegen den Weltverband kommen wird, ist im Moment nicht abzuschätzen.

Zahlreiche Entscheide des monopolistischen Weltverbandes zu dieser Praxis existieren und sind teils noch nicht endgültig verbindlich. Auch ein Schweizer Verein, der in der 1. Liga spielt, ist betroffen. Dieser Verein nahm einen Spieler unter Vertrag, der aus der Sicht der FIFA gegenüber seinem ehemaligen Klub vertragsbrüchig geworden war. Der Spieler, dann in der 1. Liga (!) in der Schweiz tätig, wurde mit einer Sperre, die er zwischenzeitlich abgesessen hat, bestraft und verpflichtet, dem ehemaligen Verein mehr als ein halbe Million US-Dollar wegen des Vertragsbruchs zu bezahlen. Der 1. Liga-Verein wurde, obwohl er am Vertragsverhältnis, das angeblich zuvor durch eine nicht gerechtfertigte, ausserordentliche Vertragsauflösung beendet wurde, nicht beteiligt war, mit einer Transfersperre belegt und verpflichtet, zusammen (solidarisch) mit dem Spieler (der neu übernommen wurde) für die Busse einzustehen, bzw. würde er zur Kasse gebeten, falls der Betrag vom Spieler nicht aufgebracht und bezahlt werden könnte. Diese sog. Arbeitsvertrags-Schutzbestimmung der FIFA mit disziplinarrechtlichem Charakter qualifizierte der EuGH im «Diarra»-Urteil als rechtswidrig. Die gleiche Rechtslage gilt auch nach Schweizer Recht. Im konkreten Fall heisst das, dass allenfalls, und falls die Voraussetzungen gegeben sind, der Spieler, der aktuell bereits wieder bei einem neuen Klub tätig ist, sich mit dem Klub, der ihn bei der FIFA des Vertragsbruchs bezichtigt hat, auseinandersetzen muss.

Die entsprechenden Übertrittsregeln des Weltverbandes sind aufgrund des «Diarra»-Urteils des EuGH als nicht EU-rechtskonform zu qualifizieren. Die gleiche Rechtslage ergibt sich aufgrund des Schweizer Rechts, nicht nur deshalb, weil die FIFA der Schweizer Rechtsordnung, insbesondere durch den Sitz in Zürich, unterstellt ist. Einigermassen einsichtig zeigt sich nun der Weltverband, der, unter gewaltigen, juristischen Druck geraten ist, aus Miami (!) kommuniziert hat, alle pendenten Fälle, welche von dieser Thematik betroffen seien, würden derzeit nicht weitergeführt und weiterbehandelt. Doch auch in dieser Hinsicht gilt: Affaire à suivre…

0 : 1 – FIFA erleidet gegen Google eine schmerzhafte Prozessniederlage

causasportnews / Nr. 1184/09/2024, 26. September 2024

(causasportnews / red. / 26. September 2024) Es hätte für den Welt-Fussballverband (FIFA) mit Sitz in Zürich das ganz grosse Kino mit juristischer Sonder-Akrobatik werden sollen, doch nun erlebten die Funktionäre vom «Zürichberg» mit ihren Rechtsberatern einen veritablen «Filmriss», eine schmerzhafte Prozessniederlage gegen einen anderen grossen Player im Weltkino, das globale Technologieunternehmen Google (im Prozess als Beklagte: Google Ireland Limited. und Google LL.). Der als Verein nach schweizerischem Recht organisierte Fussballverband scheiterte mit seinen Begehren am Zürcher Handelsgericht, wonach Google als Betreiber der weltbekannten Suchmaschine für Inhalte und Hinweise auf eine Plattform, auf welche in diesem Rahmen verwiesen wird, verantwortlich sei (vgl. auch causasportnews vom 31. August 2024). Geklagt wurde wegen Persönlichkeitsverletzung sowie Verletzung von Datenschutzbestimmungen.

Auf einer Webseite sind mehrere Artikel über die FIFA und Funktionäre sowie beim Verband angestellte Personen erschienen, welche nach Auffassung des Fussballverbandes schwerwiegend persönlichkeitsverletzende und rufschädigende Inhalte aufweisen würden. Es geht dabei um die unschönen Seiten des organisierten Weltfussballs, wie Filz, Nepotismus, Korruption und andere unappetitliche Vorkommnisse und Gegebenheiten. Bei einer Google-Suche nach dem Namen «FIFA» sowie nach den Namen von Funktionären und Mitarbeitern würde, so die FIFA, auf «Google» eine Liste von Suchergebnissen mit negativen, persönlichkeitsverletzenden  Inhalten erscheinen. Der Verband wollte mit der Klage verhindern, dass diese Suchergebnisse über Google weiter angezeigt würden oder Verlinkungen auf diese Artikel ermöglicht würden.

Das Handelsgericht setzte dem Shodown der Giganten ein rasches Ende und wies die Klage ab. Es fehle an der Passivlegitimation (Stellung als «richtiger Beklagter» und Inhaber des streitigen Rechts) von Google. Dem Verband sei es nicht gelungen nachzuweisen, dass die unschönen Artikel auf der Webseite nur mit dem Suchwort «FIFA» auffindbar seien. Es wurde deshalb eine Mitwirkungshandlung von Google an der Persönlichkeitsverletzung (Art. 28 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) verneint und eine Verantwortlichkeit der Suchmaschine für den Streitgegenstand negiert.

Das klare und unmissverständliche Urteil hat die FIFA offensichtlich bewogen, auf die Anrufung des schweizerischen Bundesgerichts in dieser Sache zu verzichten und diese Prozessniederlage zu akzeptieren. Es bleibt beim prozessualen 0 : 1 für Google. Man hält es nun offenbar mit Wilhelm Busch und Bertold Brecht: «Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.».

«In «Causa Sport» (www.causasport.org) wird diese Entscheidung des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 21. August 2024, HG220030-O) noch ausführlicher behandelt werden.

Glückliche FIFA in der Stadt Zürich

causasportnews / Nr. 1180/09/2024, 13. September 2024

(causasportnews / red. / 13. September 2024) Das Thema beschäftigt seit geraumer Zeit im Allgemeinen und bleibt ein Dauerbrenner im Besonderen: Der Sitz des Weltfussballverbandes FIFA (Fédération International de Football Association), der seit 1932 in Zürich/Schweiz domiziliert ist, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Die FIFA gehört wohl etwa so zu Zürich wie der Islam zu Deutschland (letztere Aussage wird Christian Wulff, dem ehemaligen Deutschen Bundespräsidenten, zugeschrieben). Das Verhältnis zwischen der Stadt und dem Kanton Zürich und auch der Schweiz sowie dem hier domizilierten Weltverband kann als ambivalent bezeichnet werden. Dies vor allem deshalb, weil die FIFA immer mehr auch an internationaler Bedeutung gewann, nicht zuletzt bedingt durch den Umstand, dass hier ein Schweizer Verein mit an sich nicht-wirtschaftlicher, idealer Zweckverfolgung gigantische Mittel zu generieren begann. Das wirtschaftliche Potential des Verbandes wuchs kontinuierlich und erweckte deshalb auch immer mehr Argwohn, Neid und Missgunst. Eine an sich ideale Plattform für politische Auseinandersetzungen zwischen links und rechts. Zudem ist dies ein Nährboden für die Auseinandersetzung auf dieser Ebene zwischen Kommunismus und Kapitalismus. Kurz: Die FIFA geriet im Verlaufe der Zeit immer mehr in Bedrängnis, vor allem auch deshalb, weil der Verein, organisiert gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), die Kommune in Zürich und die übrige Schweiz kaum am aufgehäuften Reichtum teilhaben liess. Der Verband wurde zwar nicht und nie steuerbefreit, liefert aber in Zürich eine nur relativ bescheidene Gewinnsteuer ab. Die fast 1000 in Zürich bei der FIFA arbeitenden Personen versteuern ihre Saläre hier. Dass die FIFA national und global nicht gerade als Sympathieträgerin angesehen wird, hängt mit unappetitlichen Vorkommnissen im internationalen Fussball zusammen. Vor allem deswegen hat der Druck auf den Verband massiv zugenommen, und die FIFA liess stets verlauten, dass der Verbands-Sitz in Zürich nicht in Stein gemeisselt sei. Am letzten FIFA-Kongress wurde dann eine (vermeintlich) elastische Lösung gefunden, um den Sitz der FIFA allenfalls durch einen Kongress-Beschluss auch ins Ausland verlegen zu können (vgl. dazu auch Causa Sport, 1/2024, 5 ff., «Eine Drohgebärde vom FIFA-Sitz»). Dies war das Ergebnis aufgrund der sport-politischen Wetterlage (vgl. auch causasportnews vom 19. Mai 2024) zwischen «links» (ein Wegzug der FIFA aus Zürich würde dem puritanisch-zwinglianischen Zürich guttun) und «rechts» (die FIFA ist nicht nur ein Wirtschaftsfaktor, aber auch). Nachdem der statutarische Weg geebnet wurde (vgl. causasportnews vom 22. Mai 2024), um den FIFA-Sitz durch Kongress-Beschluss  grundsätzlich verlegen zu können, sprich: um aus Zürich wegzuziehen, beruhigten sich die Gemüter. Dies wohl auch deshalb, weil die Statutenanpassung bezüglich der Sitzverlegungsmöglichkeit alles so beliess wie bisher (u.a. auch mit Blick auf Art. 56 ZGB).

Ein Verein wie die FIFA kann eine Sitzverlegung der Körperschaft grundsätzlich jederzeit beschliessen, falls das notwendige Stimmenmehr erreicht wird. 211 nationale Verbände sind derzeit Mitglieder der FIFA, zuletzt kamen Gibraltar, Kosovo, Südsudan, Montenegro, Osttimor und die Komoren als Neumitglieder dazu. Im Verband verfügen die führenden Nationalverbände über die gleiche Stimmkraft wie bspw. die Komoren; im Verein «FIFA» existiert das «Kopfstimmprinzip» (jedes Mitglied verfügt über eine Stimme). Aufgrund dieser Ausgangslage können oft nicht voraussehbare Entscheide getroffen werden, falls sich z.B. relativ unbedeutende Verbände zusammentun und geschlossen für eine Vorlage eintreten. Diese Konstellation hat den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter zum zweifelsfrei undiskutablen Fazit verleitet: «Man muss die Schafe zählen, nicht wägen».

Auch wenn die Diskussionen um den FIFA-Sitz in Zürich derzeit etwas abgeflaut sind, kochen die Emotionen in dieser Hinsicht dennoch immer wieder hoch. Die anhaltend im Raum stehenden Abwanderungsgelüste des Weltverbandes haben nun zwei Parteien (Die Schweizerische Volkspartei SVP und Die Mitte in der Stadt Zürich bewogen, den nicht gerade FIFA-freundlichen Zürcher Stadtrat, ein Linksgremium, anzufragen, wie es sich mit den Wegzugsgerüchten verhalte. Von Wegzugsplänen habe der Stadtrat keine Kenntnis, liess dieser verlauten. Kann sein. Zumal die FIFA erklärt hat, in der Stadt Zürich glücklich zu sein. Nicht nur deshalb, weil immerhin rund 850 Personen in Zürich gutes Geld verdienen und dieses auch hier versteuern. Zudem werden in der Limmat-Stadt, im Kanton Zürich sowie in der Schweiz jährlich Millionen von Franken umgesetzt. Die FIFA ist zudem mehrwertsteuer-pflichtig. Mit dem jetzigen FIFA-Sitz in Zürich scheinen (fast) alle zufrieden zu sein und haben sich mit diesem Faktum zumindest abgefunden. Was bedeutet, dass es gar nicht immer viel braucht zum Glücklichsein oder zum Glücklichwerden.

Zwei Wirtschaftsgiganten streiten sich vor Gericht

causasportnews / Nr. 1176/08/2024, 31. August 2024

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(causasportnews / red. / 31. August 2024) Wenn es um den Internationalen Fussballverband (FIFA) mit Sitz in Zürich geht, ist die öffentliche Meinung rasch gemacht. Die hässlichen Seiten im Weltfussball haben dazu geführt, dass das Image der als Schweizer Verein organisierten FIFA nicht das Beste ist. Es sei an dieser Stelle nicht weiter kommentiert, ob die immer wieder erhobenen Vorwürfe an die Adresse des Verbandes berechtigt sind oder nicht. Jedenfalls ist immer wieder im Zusammenhang mit dem Verband und einflussreichen Funktionären etwa von Nepotismus, Funktionärsfilz, unredliche Geschäftsgebaren und sogar von Korruption die Rede. In der Vergangenheit sind auch schon Vorwürfe einer kriminellen Organisation (vor allem seitens der US-Justiz und von investigativen Journalisten) erhoben worden. Das Internet-Zeitalter ist die Ursache dafür, dass die Hemmschwellen bezüglich Vorwürfen aller Art allgemein und auch gegenüber der FIFA immer weiter sinken. So können auf einem an sich bescheidenen Internetportal, dessen Spuren im konkreten Fall in Mittelamerika versanden, gegenüber dem Weltverband, bzw. hochrangigen Verbandsfunktionären, u.a. Korruptionsvorwürfe nachverfolgt werden. Über den Internet-Suchdienst «Google» lassen sich Vorwürfe, wie der Korruption im Zusammenhang mit der FIFA, einsehen.

Dies hat nun die FIFA veranlasst, gegen den Internet-Giganten «Google» vor dem Zürcher Handelsgericht zu klagen. Es geht um Persönlichkeitsverletzungen (Art. 28 des Zivilgesetzbuches), ein Artikel, der besagt, dass «gegen jeden», der an einer Persönlichkeitsverletzung «mitwirkt», das Gericht angerufen werden kann. Gegenstand der Klage ist der Ehrenschutz. «Google», so die Argumentation der FIFA, wirke an der Persönlichkeitsverletzung, verbreitet durch das Internetportal, mit. Der Prozess in Zürich dürfte vor allem die involvierten Anwälte freuen. Über die Erfolgsaussichten bezüglich der Klage des Weltverbandes lässt sich im Moment nichts Schlüssiges sagen. «Google» vertritt die Auffassung, sie sei lediglich Betreiber der Suchmaschine, für die Inhalte der gesuchten und verbreiteten Beiträge trage sie keine Verantwortung, was bedeuten würde, dass das betreffende Internetportal, und nicht «Google», verklagt werden müsse.

Das Verfahren in Zürich dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine gütliche Einigung scheint praktisch unmöglich zu sein. Nicht nur deshalb, weil sich beide Parteien diesen Prozess leisten können – und offenbar auch wollen.

In den «Darkräumen» des Weltfussballs

causasportnews, Nr. 1004/04/2023, 8. April 2023

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(causasportnews / red. / 8. April 2023) Obwohl der frühere FIFA-Präsident Joseph Blatter längst (2016) das höchste Amt im Weltfussball verloren hat, seine Würde jedoch keineswegs, hält der Rachefeldzug seines Antipoden aus dem Wallis und Nachfolgers auf dem FIFA-Thron, Gianni Infantino, unvermindert an. Weshalb auch immer – echte Gründe gibt es sichtbarerweise keine –, wird weiter aus dem «Home of FIFA», vom Zürichberg aus allen, auch juristischen Rohren gegen den Ex-Präsidenten und seine frühere Entourage «geschossen». Eine Armada willfähriger Anwälte und PR-Menschen aller Art werden immer wieder in Marsch gesetzt, um Blatter & Co. zu brüskieren und um diesen zu plagen – koste es (den Weltverband!), was es wolle. Apropos Pekuniäres: Es werden von Infantino & Co. weder Kosten noch Aufwendungen gescheut, um das Kesseltreiben gegen den jetzt immerhin 87jährigen Blatter nicht abflauen zu lassen. Mit Fug darf dabei die Frage gestellt werden, ob derartige Angriffe auf die Integrität von unbescholtenen Menschen mit den Idealvorstellungen des von der Funktionärskaste glorifizierten Weltfussballs zu vereinbaren sind; allerdings werden durch diese Agitationen vom Zürichberg aus auch immer wieder die öffentliche Hand und die Steuerzahlenden belastet.

Da fühlt es sich geradezu anachronistisch-zynisch an, wenn von der neusten, juristisch krass fehlgeschlagenen Attacke vom Zürichberg und aus dem Zürcher Enge-Quartier auf Blatter & Co. zu berichten ist. Dabei steht das moderne und luxuriöse Fussball-Museum («FIFA-World») im Zentrum, das Gianni Infantino und seinen Getreuen seit jeher ein Dorn im Auge ist; das war schliesslich auch nicht deren Idee. Nach einem teuren Mieterausbau und immensen Investitionen werden seit dem Abschluss des Mietvertrages zwischen der FIFA und der Eigentümerschaft, Swiss Life AG, bis 2045 jährlich 8,9 Millionen Franken an Mietzinsen an den Versicherungskonzern überwiesen. Das müsse zumindest als ungetreue Geschäftsbesorgung qualifiziert werden, wurde in einer Strafanzeige Ende 2020 der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich vermeldet. Verzeigt wurden von der FIFA und der FIFA Museum AG nebst dem Urheber des Museums-Projekts, Joseph Blatter, der damalige Generalsekretär Jérôme Valcke, der Finanzchef Markus Kattner sowie der damalige FIFA-Hausarchitekt Karl Botta. Von einer ungetreuen Geschäftsbesorgung könne keine Rede sein, fasste die Staatsanwaltschaft des Kanton Zürich nun verfahrensbeendend zusammen, wobei der Mietzins für die Museumsnutzung nicht zu beanstanden sei. Letztlich sei die FIFA mit der Swiss Life AG in seriöse Verkaufsverhandlung getreten, und es sei der Museums-Deal auch nach sorgfältiger Evaluation des Museums-Standortes und des Gebäudes (Mietobjektes) sowie nach der Festlegung der Gesamtkosten durch die FIFA-Finanzkommission und das FIFA-Exekutivkomitee (das Exekutivorgan der FIFA) abgesegnet worden. Mit Datum vom 22. März 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Joseph Blatter und Jérôme Valcke ein, gegen Markus Kattner und Karl Botta wurde es sogar nicht einmal an die Hand genommen. Ärgerlich ist es für die Steuerzahlenden, dass die Verfahrenskosten mangels gesetzlicher Grundlagen auf die Staatskasse genommen werden (müssen) und dem ehemaligen FIFA-Präsidenten eine Entschädigung für seine Anwaltskosten ausgerichtet wird.

Bemerkenswert muten die Ausführungen der Staatsanwaltschaft mit Blick auf das von den Anzeigeerstattern Vorgebrachte an. Die Anwälte von FIFA und FIFA-Museum haben den Untersuchungsbehörden geradezu Skurriles aufgetischt, etwa, zwischen Joseph Blatter und Exponenten der Museums-Vermieterschaft seien in einem «abhörsicheren Raum» im Kloster Einsiedeln konspirative Treffen, auch zum Thema Museums-Mietzinskosten, usw. abgehalten worden. Die FIFA-Anwälte, mit dem sinnigen Namen «Klein», scheuten keine, auch keine grossen Kosten (zu Lasten des Weltfussballs) und reichten im Verfahren zur Untermauerung der Thesen der Absprachen von Beteiligten rund um das Kloster Einsiedeln den Bericht einer sog. «Spezialfirma» ein, die sich mit den Besonderheiten des Klosterwesens befasste; konkret gab das Kloster Einsiedeln demnach die Kulisse für die «Darkräume» des Weltfussballs ab – gleichsam im Namen des Sportes. Für einmal ging es im traditionellen Welttheater im Klosterdorf um die «schrägen» Seiten des Weltfussballs. In diesem Bericht wird auch von mystischen Treffen Joseph Blatters mit (schwarzen) Übersee-Fussballfunktionären berichtet, wobei wahrscheinlich die von der FIFA beauftragten Forensiker die wohl teils dunkelhäutigen Fussball-Funktionäre mit der «schwarzen Madonna» in der Klosterkirche Einsiedeln vermengt haben…Eine geradezu mystische, grossartige «Darkraum»-Saga bildet das Kernstück der Darlegungen der «Klein»-Anwälte im Auftrag des Verbandes. Dass dieser Unsinn nun von den Strafverfolgungsbehörden vom Tisch gefegt wurde, hat aber auch dargelegte, durchaus juristische Gründe, welche der FIFA jedoch von der Staatsanwaltschaft erläutert, werden mussten: Ein Museums-Projekt eines gemäss Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) organisierten Sportverbandes ist grundsätzlich selbstverständlich konform und mit dem Zweck der FIFA (Art. 2 der FIFA-Statuten) zu vereinbaren. Damit hängt auch zusammen, dass eben ein Verband zur Verfolgung des idealen Zweckes wirtschaftliche Mittel einsetzen darf. Ein Verein oder Verband unterliegt schliesslich nicht den Gesetzmässigkeiten und Ausrichtungen von Kapitalgesellschaften.

So endet wohl auch diese juristische Attacke des Weltfussball-Verbandes gegen Blatter & Co. mit einem veritablen, juristischen Debakel, auf Kosten der Allgemeinheit sowie zu Lasten der FIFA-Kasse. Die Verzeigung belegt in jedem Fall, dass der Begriff der ungetreuen Geschäftsbesorgung durchaus auch schillernd-vielseitig interpretierbar ist.

Auch in diesem Fall wäre die FIFA nicht die FIFA, wenn sie gegen die Einstellung, bzw. die Nichtanhandnahme und zur Abwendung dieser neusten Justiz-Pleite nicht noch mit Beschwerde an das Zürcher Obergericht gelangen würde. Was dann heissen würde: Affaire à suivre…

Prozessniederlagen für FIFA / Gianni Infantino, für den FC Sion / Christian Constantin und für Paul Estermann

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(causasportnews / red. / 18. Januar 2023) Derzeit hagelt es Gerichtsentscheide in teils brisanten Vorgängen im Sport: Der Weltfussballverband mit Gianni Infantino als Präsident an der Spitze verliert einen prestige-trächtigen Arbeitsrechts-Fall gegen den ehemaligen Generalsekretär und Finanzchef, Dr. Markus Kattner, am Zürcher Obergericht; der FC Sion mit dem streitbaren Präsidenten Christian Constantin taucht am Bezirksgericht Martigny gegen den ehemaligen Trainer und aktuellen Nationalcoach Murat Yakin, und der Springreiter Paul Estermann wird offenbar demnächst wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei rechtskräftig verurteilt sein (bis dann gilt für ihn die Unschuldsvermutung). In den beiden Vorgängen aus dem Fussball dürfte es bis zur rechtskräftigen Erledigung noch eine gewisse Zeit dauern: Gegen den Beschluss des Obergerichts Zürich hat die FIFA in der Forderungssache von Markus Kattner am Bundesgericht Beschwerde eingereicht; in der Angelegenheit des FC Sion (Olympique des Alpes SA) scheint es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass Christian Constantin diese besondere Schmach einer Prozessniederlage nicht auf sich sitzen lassen wird.

«Causa Markus Kattner / FIFA»: Seit der fristlosen Entlassung des damaligen Generalsekretärs und Finanzchefs durch die FIFA 2016 liefern sich die beiden Parteien einen erbitterten Rechtsstreit. Es geht dabei darum, ob die Entlassung der Nummer 2 der FIFA damals zu Recht oder Zu Unrecht erfolgte. Zur Rechtfertigung der sofortigen Trennung machte die FIFA teils krude Gründe geltend; die gerichtliche Auseinandersetzung wird teils als persönlicher Rachefeldzug des amtierenden FIFA-Präsidenten, Gianni Infantino, angesehen. Nachdem das Arbeitsgericht Zürich Jahre brauchte, um festzustellen, dass die FIFA Gründe gehabt hätte, um das Arbeitsvertragsverhältnis mit Markus Kattner per sofort und gerechtfertigterweise zu beenden, drehte das Zürcher Obergericht den Entscheid und wies den Fall zur Festlegung der Folgen der nicht-gerechtfertigten Entlassung an das Arbeitsgericht Zürich zurück. Dieser Rückweisungsbeschluss der zweiten Zürcher Instanz wurde nun vom Weltfussballverband mit Beschwerde an das Bundesgericht gezogen, wo der Vorgang seit einigen Wochen pendent ist. Die Chancen der FIFA, den Rückweisungsbeschluss des Obergerichts Zürich noch abzuwenden, werden als eher gering angesehen. In diesem Fall der ungerechtfertigt erfolgten Entlassung müsste dann das Arbeitsgericht die (finanziellen) Folgen der ungerechtfertigten Entlassung des heute 52jährigen Markus Kattner festlegen. Es geht dabei um eine Entschädigung in der Höhe von rund zehn Millionen Schweizer Franken. Affaire à suivre also.

«Causa Murat Yakin / FC Sion»: Im Moment scheint der Präsident des FC Sion, Christian Constantin, vom juristischen Fortune verlassen worden zu sein. Auf die Gerichte in «seinem» Kanton kann er sich jedenfalls offenbar nicht mehr verlassen. Vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass der 66jährige Unternehmer in den Fussangeln eines steuerlichen Sponsoring-Tricks hängen geblieben ist (vgl. causasportnews vom 16. Januar 2023). Nun ging vor Weihnachten des letzten Jahres beim FC Sion (Olympique des Alpes SA) knüppeldicke Gerichts-Post im Entlassungsfall Murat Yakin ein. Der aktuelle Nationaltrainer wurde als Klubtrainer des FC Sion 2019 nach einem Zerwürfnis mit dem Klub-Präsidenten regelrecht unmöglich gemacht, was sich der Trainer nicht gefallen liess. Er beendigte den Trainervertrag per sofort und aus wichtigen Gründen. Das Vorliegen dieser Gründe wurden vom Klub bestritten. Das Bezirksgericht Martigny folgte jedoch den Argumenten von Murat Yakin. Im Gerichtsurteil wird u.a. von einem damals «bösartigen Klima» im Klub gesprochen. Die Folgen dieser aus der Sicht des damaligen Klub-Trainers gerechtfertigten, ausserordentlichen Vertragsbeendigung sind für den FC Sion finanziell einschneidend und bedeuten eine Schmach vor allem für Christian Constantin. Der Klub muss Murat Yakin fast 1,2 Millionen Schweizer Franken bezahlen. Diese frohe Botschaft erreichte den 48jährigen Nationalcoach Ende Dezember, nur ein paar Tage, nachdem die Schweizer Nationalmannschaft an der WM-Endrunde in Katar nicht gerade brilliert hatte und mit einer Kanterniederlage gegen Portugal (1:6) aus dem WM-Endrunden-Turnier flog. Das Urteil des Bezirksgerichts Martigny ist noch nicht rechtskräftig. Affaire à suivre also auch hier.

Wohl strafrechtlich erledigt dürfte hingegen die «Causa Paul Estermann» sein. In diesem unappetitlichen Fall von Tierquälerei hat sich der bald 60jährige Springreiter offenbar mit der Verurteilung abgefunden und will das letzte Urteil des Kantonsgerichts Luzern von Ende 2022 gemäss aktuellen Verlautbarungen nicht mehr an das Bundesgericht weiterziehen (vgl. insbesondere auch causasportnews vom 21. Dezember 2020, vom 22. Januar 2021 und vom 23. Juni 2021). Vom Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) soll der Reiter nun umgehend vorläufig gesperrt werden. Bis zum Entscheid einer definitiv verhängten Sperre (Vereinsstrafe) dürfte es dann allerdings noch einige Zeit dauern.

Die definitive Ankunft des (Fussball-)Sports im globalen Öko-System

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(causasportnews / red. / 19. Dezember 2022) Das war sie also, die Fussball-WM-Endrunde in Katar. Was mit einem auch ausserhalb des Sportes speziellen Turnier in der Wüste begann, wurde am Finaltag zum absoluten Sport-Knaller der letzten Jahrzehnte. Kaum je war ein Fussballspiel in jeglicher Hinsicht derart herausragend wie die Finalissima zwischen Argentinien und Frankreich. Das Endspiel war der Abschluss einer grossen Party während rund eines Monats, zu der viele nicht hingehen wollten und dann doch gingen – und sich teils gezwungenermassen frühzeitig wieder verabschiedeten (Deutschland, die Schweiz, England, Spanien, Portugal, usw. Italien umging den moralischen Elchtest aus sportlichen Gründen). Hingehen, obwohl man nicht wollte. Auch im Sport ist Inkonsequenz ebenso erlaubt wie Scheinheiligkeit und das Setzen von Moralspritzen, wie die Endlos-Diskussionen von in Katar Beteiligten und Nicht-Beteiligten belegten. Am Schluss, am Finaltag, ging es nur noch um den Sport; und das war gut so. Und wie! Die Superlativen bezüglich der Qualität des Finalspiels überschlagen sich zu Recht. Was wäre gewesen, wenn sich Argentinien zum Weltmeister gemogelt hätte? Nein, Lionel Messi & Co. zeigten, dass ein Fussballspiel die höchste Potenz sportlicher Qualität erreichen kann, wenn man nur will; und wenn man es kann. Besser geht Fussball kaum mehr. War das so etwas wie Gerechtigkeit, die Katar und dem Weltfussball widerfahren ist, was sich in Doha zum Schluss der WM-Endrunde 2022 ereignet hat? Letztlich zählt eben doch der Sport, und an einer Fussball-WM-Endrunde soll letztlich der Sport prävalieren, obwohl in Katar unübersehbar war, dass die Fussball-Marketingmaschinerie den schlagenden Beweis erbracht hat: Der organisierte Sport auf diesem Niveau ist vollumfänglich im globalen Öko-System angekommen.

Fussball, Fernsehen, Flaschenbier – das war einmal die Trias der modernen Sportvermarktung. Heute ist der Fussball global geworden, und Europa ist auch nicht mehr der Fussball-«Nabel» der Welt. Die Globalität prägt den Sport, ebenso bilden die Wirtschaft und die Medien aller Art Pfeiler des globalen Sport-Establishments. In Katar setzte sich diese neu aufgestellte Trilogie im organisierten Sport durch.

Nun steht der neue Weltmeister fest. Mittelmass und Peinlichkeiten ereigneten sich lediglich nach dem Elfmeterschiessen, in dem der Weltmeister ermittelt wurde, als es endlos dauerte, bis Argentinien mit dem herausragenden Lionel Messi die Trophäe in die Höhe stemmen konnte. Die WM-Pokalübergabe war seit jeher insbesondere die Inszenierungsplattform des jeweils amtierenden FIFA-Präsidenten. Aktuell durfte sich der Walliser Gianni Infantino in Szene setzen. Er war Hauptverantwortlicher für die zähflüssige, sich mühsam dahinziehende Siegerehrung, da sich der FIFA-Herrscher, wie ein Deutscher Kommentator meinte, einfach nicht aus dem Bild drängen lassen wollte. Bis der Emir von Katar und Gianni Infantino den Pokal (zusammen!) den neuen Weltmeistern überreichten, mussten die Fussballanhängerinnen und -anhänger im Stadion und auf der ganzen Welt endlos warten. Ein geradezu peinliche FIFA-Choreographie wurde, je länger sie dauerte, zum Ärgernis. Die geschlagenen Franzosen wurden auf einem Fussball-Laufsteg regelrecht vorgeführt, der bemitleidenswert Kylian Mbappé als ausgezeichneter Spieler öffentlich regelrecht gegrillt und Funktionärs-Kitsch killten zwischenzeitlich die tolle Stimmung im Stadion. In einem dümmlichen Harry Potter-Mäntelchen musste dann Lionel Messi, allerdings erst nach der Pokalübergabe, als zum Fussball-Messias gewordenen Neo-Weltmeister auftreten; nichts war der FIFA zu einfältig, um sich in und bei Katar anzubiedern.

Nach dem grandiosen Fussballfest war diese Präsidenten- und FIFA-Selbstinszenierung auch ein Beweis dafür, dass der Weltverband mit seinen Funktionärs-Apparatschiks aus vergangenen Sport-Zeiten die Interdependenzen im modernen Sports noch nicht verstanden haben. Nämlich, was sich aus dem globalisierten Fussball herausholen liesse, nicht nur mit Blick auf die moderne Fussball-Trilogie. «Football, for the game, for the world, for the future», lautete vor Jahren ähnlich ein Slogan des Weltfussballverbandes. Und jetzt?

P-Verlängerung für Gianni Infantino?

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 18. Dezember 2022) Zuerst fühlte er sich gemäss seinem skurrilen Auftritt in Katar unter anderem als Homosexueller, nun befasst sich der 52jährige Gianni Infantino mit der Zukunft, vor allem mit seiner eigenen, die für ihn nur heissen kann: «Wie lange bleibe ich noch FIFA-Präsident»?.- Möglichst lange natürlich. Mit der Länge ist es in vielerlei Hinsicht halt so eine Sache, auch mit der Länge der Präsidentschaft im Welt-Fussballverband. Drei Amtsperioden oder 3 x 4 Jahre darf der allseits ungeliebte Walliser als FIFA-Präsident (Kürzel «P» genannt) amten. So sehen es die FIFA-Statuten vor, die unter dem Vorgänger von Gianni Infantino, Joseph Blatter, gleichsam als Instrumentarium gegen das Sesselklebertum im Fussball-Verbandswesen, eingeführt worden ist. Gianni Infantino gehörte damals zu den treibenden Kräften, um die Präsidentschaft von Joseph Blatter zeitlich nicht ausufern zu lassen. Nach 17 Jahren FIFA-Präsidentschaft wurde der Vorgänger von Gianni Infantino regelrecht aus Amt und Würde gejagt. Es erbte eben Gianni Infantino. Männiglich ging davon aus, dass der aktuelle FIFA-Präsident bei der Wahl im kommenden Jahr letztmals für vier Jahre zum FIFA-Präsidenten gewählt würde. Wie von Insidern erwartet, würde Gianni Infantino alles unternehmen, um diese Amtszeitbeschränkung zu umgehen. Vermutet wurde, dass er die für ihn hindernde Statutenbestimmung bald einmal kippen lassen würde (causasportnews vom 28. November 2022). Nun versucht es der gelernte Anwalt mit einem juristischen «Bubentrick», wie er vor dem WM-Endspiel der nicht wahnsinnig erstaunten Fussballwelt und seinen Fussball-Kollegen mitteilte: Weil er 2016 lediglich das Amt von Joseph Blatter übernommen habe, befinde er sich nun in der ersten Amtsperiode (und nicht schon in der zweiten), was bedeute, dass seine dritte Amtsdauer dann bis 2031 dauern würde. Diese selbstverständlich nicht als Drohung zu verstehende Ankündigung wird vor allem in den Nationalverbänden, welche den Präsidenten jeweils zu wählen haben, keine grossen Wellen werfen. Gianni Infantino versucht permanent, den zu verteilenden «Fussball-Kuchen» grösser, lukrativer, zu machen, und bei den Verbänden zählt letztlich das, was auf deren Konti fliesst. Also gibt es keine Gründe, dem durchwegs bizarr auftretenden FIFA-Präsidenten aus dem Wallis künftig die Gefolgschaft zu verweigern oder sogar einen Gegenkandidaten in Stellung zu bringen. Wie kündigte und bekräftigte es Gianni Infantino doch in Doha? Mehr Teilnehmer an der WM-Endrunde, eine Aufblähung der Klub-Weltmeisterschaft, Schaffung einer FIFA World Series (ein alle zwei Jahre stattfindendes Mini-Turnier mit Teams aus unterschiedlichen Kontinenten); also mehr Spiele = mehr Erlöse aus der Vermarktung, also mehr Geld, das an die Nationalverbände verteilt werden kann. So funktioniert heute das Prinzip Fussball auf höchster Ebene. Zum Wohle des Sportes und vor allem zum Wohle der Funktionäre, die bestrebt sind, möglichst lange an den Fussball-Honigtöpfen zu kleben.

WM-Endrunde in Katar mit Fussball, Fernsehen – aber mit wenig Flaschenbier

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(causasportnews / red. / 15. August 2022) Die am 20. November 2022 mit dem Eröffnungsspiel beginnende Fussball-WM-Endrunde in Katar wird in vielerlei Hinsicht anders sein als WM-Endrunden zuvor. Das Turnier, das am 18. Dezember 2022 mit dem Finalspiel abgeschlossen wird, ist seit 1978 (in Argentinien) das kürzeste WM-Endrundenevent; innerhalb von lediglich 29 Tagen soll der Weltmeister gekürt werden. Als einmalig ist der Umstand zu werten, dass die beste Mannschaft der Welt nun aktuell in der Winterzeit ermittelt wird. Katar ist in vielerlei Hinsicht speziell. Vor allem wird im Wüstenstaat an der traditionellen Fussball-«Drei F– Trilogie» gerüttelt, die da seit jeher lautet: Insbesondere eine WM-Endrunde basiert auf drei Pfeilern: Auf Fussball, Fernsehen und Flaschenbier. Mit dem Bier ist es in diesem muslimisch geprägten Land nun allerdings so eine Sache. Das Fussball-Traditionsgetränk wird wohl während der WM-Endrunde grundsätzlich verboten werden. Damit dürften sich vor allem die englischen Fans, inklusive «Hooligans», schwertun. Aus Kreisen des WM-Gesamtorganisators FIFA verlautete, dass das Alkoholverbot während der WM-Endrunde nicht absolut gelten soll. In speziellen Fan-Bereichen wird der Alkoholkonsum wohl eingeschränkt möglich werden, und in den VIP-Logen der WM-Stadien sollen Bier, Champagner, Wein und Spirituosen zumindest moderat ausgeschenkt werden können. Das ist wohl insbesondere auch als Entgegenkommen gegenüber einem grossen FIFA-Biersponsor zu qualifizieren.

Verbote stossen selten auf Begeisterung. Vielleicht ist es jedoch gar nicht so schlecht, dass an einem solchen Anlass für einmal Alkohol-Fanexzesse zufolge religiöser Gepflogenheiten schon im Ansatz erstickt werden.

Weiterer Rachefeldzug der FIFA gegen Joseph Blatter

(causasportnews / red. / 15. Juli 2022) Kaum haben sich die Wogen nach den Freisprüchen des Bundesstrafgerichts in Bellinzona in der Causa Joseph Blatter und Michel Platini, es ging dabei um eine FIFA-Zahlung von zwei Millionen Franken an den ehemaligen Star-Spieler und Top-Funktionär Michel Platini (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022), geglättet, wird für Joseph Blatter neues Ungemach aus Zürich bekannt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten und den Ex-FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke, der kürzlich in einem Berufungsprozess noch nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wurde (causasportnews vom 25. Juni 2022) ein Strafverfahren eröffnet. Auf Anzeige des Weltfussballverbandes hin soll die Strafverfolgungsbehörde am Sitz der FIFA die Finanzierungs-Rechtskonformität des 2016 eröffneten FIFA-Museums untersuchen und allenfalls Anklage erheben. Kein Zweifel, das Museum im Enge-Quartier in Zürich kostet den Weltfussballverband eine schöne Stange Geld. Die Rede war vor der Eröffnung vom teuersten Mieterausbau, den es in der Stadt Zürich je gegeben haben soll. Die FIFA ist in einer Liegenschaft des Versicherungskonzerns «Swiss Life» eingemietet, für knapp zehn Millionen Franken jährlich; und das während 30 Jahren! Über die Betriebskosten ist nichts bekannt, aber klar ist, dass die Eintritte bei weitem nicht ausreichen, um die horrenden, laufenden Ausgaben auch nur ansatzweise zu decken. Das alles soll nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft und später allenfalls der Gerichte werden, wenn es nach dem Willen des Anzeigeerstatters FIFA geht. Die Anzeige ist zwar seit geraumer Zeit eingereicht worden, blieb bei der Staatsanwaltschaft aus unerklärlichen Gründen aber liegen. Jetzt, und nach dem Blatter-Freispruch in Bellinzona, soll diese Angelegenheit beförderlich erledigt werden. Sie dürfte, wohl bereits in einem früheren Stadium, so enden wie die in Bellinzona verhandelte Strafsache. Die Anzeige stösst nicht nur in Fachkreisen auf Unverständnis, zumal das Museums-Projekt und alle Kosten durch die zuständigen Organe der FIFA geprüft und autorisiert worden sind. Die Realisierung des FIFA-Museums war also ein rein unternehmerischer Entscheid des Verbandes. Für die Kritiker der FIFA ist die Strafsache ein weiterer Mosaikstein im Rachefeldzug des Weltfussballverbandes gegen den ehemaligen, nun 86jährigen Präsidenten. Als Treiber auch dieser Attacke unter Wallisern – Joseph Blatter stammt aus Visp, Gianni Infantino aus Brig – gilt der aktuelle FIFA-Präsident. Dafür erntet der 52jährige Walliser Kritik, die allerdings, wie alles sonst im Zusammenhang mit Joseph Blatter, am ungeliebten Fussball-Funktionär abperlt.

Rückblende: Nach dem Freispruch für Joseph Blatter vor einer Woche in Bellinzona hatte die FIFA als geschädigte Partei (!) in Spott und Häme eingesteckt. Nicht gut kamen auch die Medien weg, welche den juristischen Sieg Joseph Blatters, wenn überhaupt, eher säuerlich vermeldeten – und das Desaster der Bundesanwaltschaft in diesem Prozess herunterspielten. Die Schweizer Medien, wie «Neue Zürcher Zeitung», «Tages Anzeiger», «Blick» sowie das Staatsfernsehen («SRG») schiessen zusammen mit der FIFA seit geraumer Zeit gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter oder schweigen ihn tot, wie mehrheitlich nach der Urteilsverkündung in Bellinzona. Dies hat dann schliesslich dazu geführt, dass Joseph Blatter vom Bundesstrafgericht eine Entschädigung von 20 000 Franken für die mediale Vorverurteilung zugesprochen erhalten hat! Das soviel zu den Aktivitäten der «vierten Gewalt» im Staat, die immer stärker von ebendiesem Staat finanziert wird.