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WM-Endrunde in Katar mit Fussball, Fernsehen – aber mit wenig Flaschenbier

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(causasportnews / red. / 15. August 2022) Die am 20. November 2022 mit dem Eröffnungsspiel beginnende Fussball-WM-Endrunde in Katar wird in vielerlei Hinsicht anders sein als WM-Endrunden zuvor. Das Turnier, das am 18. Dezember 2022 mit dem Finalspiel abgeschlossen wird, ist seit 1978 (in Argentinien) das kürzeste WM-Endrundenevent; innerhalb von lediglich 29 Tagen soll der Weltmeister gekürt werden. Als einmalig ist der Umstand zu werten, dass die beste Mannschaft der Welt nun aktuell in der Winterzeit ermittelt wird. Katar ist in vielerlei Hinsicht speziell. Vor allem wird im Wüstenstaat an der traditionellen Fussball-«Drei F– Trilogie» gerüttelt, die da seit jeher lautet: Insbesondere eine WM-Endrunde basiert auf drei Pfeilern: Auf Fussball, Fernsehen und Flaschenbier. Mit dem Bier ist es in diesem muslimisch geprägten Land nun allerdings so eine Sache. Das Fussball-Traditionsgetränk wird wohl während der WM-Endrunde grundsätzlich verboten werden. Damit dürften sich vor allem die englischen Fans, inklusive «Hooligans», schwertun. Aus Kreisen des WM-Gesamtorganisators FIFA verlautete, dass das Alkoholverbot während der WM-Endrunde nicht absolut gelten soll. In speziellen Fan-Bereichen wird der Alkoholkonsum wohl eingeschränkt möglich werden, und in den VIP-Logen der WM-Stadien sollen Bier, Champagner, Wein und Spirituosen zumindest moderat ausgeschenkt werden können. Das ist wohl insbesondere auch als Entgegenkommen gegenüber einem grossen FIFA-Biersponsor zu qualifizieren.

Verbote stossen selten auf Begeisterung. Vielleicht ist es jedoch gar nicht so schlecht, dass an einem solchen Anlass für einmal Alkohol-Fanexzesse zufolge religiöser Gepflogenheiten schon im Ansatz erstickt werden.

Italien: Sicherer Pistenbetrieb dank Alkoholverbot und Haftpflichtversicherungspflicht

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(causasportnews / red. / 5. April 2022) In Europa neigt sich die Skisaison 2021/22 dem Ende entgegen. Italien wartete per Anfang 2022 mit einer bemerkenswerten Neuerung auf, die das Skifahrer(innen)-Leben auf den Pisten von Bella Italia sicherer machen sollte: Die Regierung setzte durch, dass auf den italienischen Pisten grundsätzlich auf Alkohol verzichtet werden muss. Für den (Haftpflicht-)Fall der Fälle, muss nun zudem von jedem Skifahrenden eine obligatorische Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, dies zur Abdeckung von Schäden, die Dritten gegenüber verursacht werden könnten. Das Alkoholverbot gilt allerdings nicht absolut, sondern orientiert sich an den Vorgaben, die für den Alkoholkonsum auf den Strassen Italiens gelten. Total sicher fährt natürlich Ski, wer gänzlich auf jeglichen Alkoholkonsum verzichtet. Auch andere Länder, wie etwa das Wintersportland Österreich, kennen gleiche oder ähnliche Regeln wie nun Italien. Liberal in punkto Alkohol auf Skipisten verhält sich die Schweiz. Wer allerdings unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, muss mit Nachteilen rechnen, etwa mit der Kürzung von Versicherungsleistungen. In punkto Sicherheit im Schneesport hat Italien zu Beginn dieses Jahres überdies weitere Sicherheitsregeln erlassen; so ist die Helmpflicht für Minderjährige nun kompromiss- und ausnahmslos eingeführt worden.

Wie sich die neuen, restriktiveren Regelungen auf Italiens Pisten in der zu Ende gehenden Saison ausgewirkt haben, ist noch unklar. Informell war in Erfahrung zu bringen, dass zumindest die präventive Wirkung der zum Jahresbeginn eingeführten neuen Normierungen durchaus spürbar sei. Italiens Pistenbetrieb ist wohl sicherer geworden.