(causasportnews / red. / 12. Dezember 2019) Der Schwingsport erregt und erhitzt grundsätzlich die Gemüter. Geht es aber um Werbung in dieser traditionellen, helvetischen Sportart, gehen die Wogen jeweils besonders hoch. Wie unlängst im Zusammenhang mit dem Top-Schwinger Sven Schurtenberger, oder wie dies im Schwinger-Jargon gehandhabt wird mit den Namen, mit Schurtenberger Sven. Dieser trat in einem Kampf anlässlich des diesjährigen Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes im August in Zug mit einer Wettkampf-Bekleidung an, welche zwischen Schuh und Hosenbein Werbung sichtbar machte. Ersichtlich wurde der „Swoosh“ der Sportartikel-Marke „Nike“, einem persönlichen Sponsor des Athleten. Das ging in den Augen des Eidg. Schwingerverbandes (ESV) gar nicht, vor allem nicht am wichtigsten Sportanlass der Schweiz: Der 28jährige Luzerner wurde deswegen vom Sanktionsgremium des Verbandes wegen Verstosses gegen die Werbevorschriften für ein Jahr gesperrt (vgl. dazu auch causasportnews vom 6. November 2019). Der Athlet hatte gegen diese Sanktion rekurriert; die Rekurskommission Werbung des ESV hob die Sperre nun wieder auf. Entscheidend für die Aufhebung der Sanktion, eine Strafe des Privatrechts, war der Umstand, dass Schurtenberger Sven aus der Sichtbarmachung des Logos der Weltmarke keinerlei finanzielle Vorteile ziehen konnte. Gemäss Verbands-Erklärung konnte dem Sportler in dieser helvetischen Ur-Disziplin auch kein vorsätzliches Handeln, bzw. Unterlassen nachgewiesen werden. Nach dieser Entscheidung ist die Welt der Schwinger(innen) wieder in Ordnung: Der Athlet fühlt sich rehabilitiert, der auf keim- und werbefreien Sport bedachte Verband hat in generalpräventiver Hinsicht einen Nagel eingeschlagen und das Bestreben bekräftigt, gegenüber unerlaubter Werbung im Schwingsport rigoros durchgreifen zu wollen – falls es denn notwendig ist…
Sperre gegen Schurtenberger Sven aufgehoben
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