Bundesanwaltschaft: Aufhören! Aufhören!!

(causasportnews / red. / 19. Juni 2019) „Aufhören!“, „Aufhören!!“, skandieren oft die Zuschauer/innen auf Fussballplätzen, wenn das auf den Spielfeldern Gebotene nicht mehr zu ertragen ist. Dieselbe Aufforderung könnte der Schweizerischen Bundesanwaltschaft zugerufen werden, die seit Jahren im „Komplex FIFA und Fussball“ ermittelt. Die Aktivitäten der Behörde standen seit Beginn der Untersuchungen i.S. Fussball unter unguten Sternen; die Bundesanwaltschaft mit dem Bundesanwalt Michael Lauber an der Spitze agierte nicht nur glücklos, sondern machte wohl ziemlich alles falsch, was falsch gemacht werden konnte. Die Selbstdarstellungen und das Pfauengehabe der Exponenten dieser Behörde kannten keine Grenzen, und die Schwatzhaftigkeit der Protagonisten und deren Mediensprecher, der nun allerdings seit geraumer Zeit abgetaucht ist, liess die Behörde zur Schwatzbude von Selbstdarstellern unter öffentlicher Anteilnahme verkommen. Es wurde weitgehend geredet und sich in Szene gesetzt statt untersucht. Es kam hinzu, dass es für den Bundesanwalt und seine Adlaten der Behörden offensichtlich persönlich aufbauend war, sich etwa mit dem FIFA-Präsidenten in Spelunken und Hotels auszutauschen; an letzteres erinnert man sich allerdings hüben und drüben dann doch nicht mehr (genau) – weder an die Treffen, noch an das, was offenbar geredet worden ist. Die Vorschriften der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) wurden ignoriert und verletzt, dass sich die Balken im morschen, juristischen Ermittlungs-Gebälk der Bundesbehörde bogen. Über Wochen wurde etwa diskutiert, ob Verfahrenshandlungen hätten protokolliert werden müssen, obwohl Art. 77 der StPO genau das vorschreibt. Was den Bundesanwalt allerdings nicht daran hinderte, die erfolgte Unterlassung auf krude Art und Weise zu rechtfertigen. Wahrscheinlich hat er den besagten Artikel einfach schlicht nicht gekannt.

Wie dem auch sei. Der „Komplex organisierter Fussballsport“ der Bundesanwaltschaft ist ein Scherbenhaufen, der gestern mit zwei bekannt gewordenen Beschlüssen noch manifester geworden ist: Bundesanwalt Lauber insbesondere ist vom Bundesstrafgericht in Bellinzona in „Sachen Fussball“ in den Ausstand versetzt worden. Der eine, 30 Seiten starke Beschluss der Beschwerdekammer liest sich wie eine eigentliche Anklageschrift in der „Causa Bundesanwaltschaft“ (Beschlüsse vom 17. Juni 2019; BB.2018.197 und BB.2018.190 und 198). Im Kreuzfeuer der richterlichen Schelte aus dem Tessin stehen natürlich nicht die an den Verfahren oder in die Abklärungen involvierten ehemaligen und aktuellen natürlichen und Organ-Personen des organisierten, internationalen Fussballs, insbesondere des Weltfussballverbandes FIFA. Diese „profitieren“ ohne Schuld vom Chaos in der Bundesanwaltschaft und sind Nutzniesser der gesetzeswidrigen Ermittlungstätigkeiten; sie sind natürlich von gegen die Behörde gerichteten Vorwürfen jedwelcher Art verschont und glückhafte Profiteure einer unhaltbaren Situation. Der Bundesanwalt hingegen habe den Anschein der Befangenheit erweckt, die Strafprozessordnung verletzt (insbesondere Art. 77 StPO, sodann vor allem Art. 3 StPO – eine Maxime des Strafverfahrensrechts), usw. Seit dem Bekanntwerden der Beschlüsse ist eigentlich klar, dass kaum je eine Person aus dem Fussballzirkel für allfällige Delikte irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden dürfte. Es droht nicht nur die Verjährung, sondern es fehlt an strafbaren Handlungen, die nachgewiesen werden könnten. Die wichtigsten seit 2016 vorgenommenen Amtshandlungen müssen wiederholt werden. Nach den Entscheiden des Bundesstrafgerichts steht fest, dass es in diesem Komplex mit Ausnahme der betroffenen Fussball-Persönlichkeiten nur Verlierer gibt und der angerichtete Scherbenhaufen irgendwie zusammengekehrt werden muss. Allmählich dürft es auch der Wahlbehörde des Bundesanwaltes (Parlament) klar werden, dass die hauptverantwortliche Person in einem solchen Amt nicht (mehr) tragbar ist; auch einige Neben-Spieler dieser Behörden gehören ausgewechselt. Folgerichtig wäre es allerdings, diese Behörde gleich ganz aufzulösen und die Ermittlungs- und Anklagekompetenzen der Bundesanwaltschaft (Art. 23 ff. StPO) auf die Kantone zu übertragen. Es zeigt sich immer wieder, dass diese Behörde nicht mehr zeitgemäss aufgestellt ist und agiert und als Relikt eines immer noch praktizierten Partei-Filzes insbesondere in der Bundeshauptstadt Bern und darum herum auf die Müllhalde der Rechts-Geschichte gehört. Die Aktivitäten der Behörde schaden auch dem Ansehen der Schweiz, was der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Dr. Theo Zwanziger, kürzlich mit Bezug auf die sonderbaren Gespräche zwischen der Bundesanwaltschaft und dem FIFA-Präsidenten zur Aussage bewogen hat, die rechtstaatliche Glaubwürdigkeit des Schweizer sei durch das Verhalten der Bundesanwaltschaft (gemeint waren eben diese Gespräche zwischen dem Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten) in Gefahr. Das Bundesstrafgericht sieht das in etwa ähnlich. Verlierer bei der ganzen Angelegenheit sind auch die Steuerzahler, nicht nur, weil gemäss Gerichtsentscheidungen den Gesuchstellern nur für diese Verfahren am Bundesstrafgericht tausende von Franken an Entschädigungen aus der Kasse der Bundesanwaltschaft bezahlt werden müssen, sondern die erfolglose Behörde als Ganzes eine unsägliche Geldvernichtungsmaschine darstellt.

Auf dem Fussballplatz würde nun (hier an die Adresse von Parlament und Politik) der Ruf erschallen: „Aufhören!“, „Aufhören!!“.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s