Wieder einmal „Sonderfall Schweiz“ – liberal und unter Alkoholeinfluss

Photo by Tembela Bohle on Pexels.com

(causasportnews / red. / 3. September 2020) Das Land unternimmt, trotz permanenten Anbiederungen in Europa durch die Politik, ziemlich viel, um den „Sonderfall Schweiz“ bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu perpetuieren. So verhält es sich auch in der „Corona“-Krise. Permanent steigt in der Schweiz die Zahl der Neuinfektionen; sie ist im internationalen Vergleich sehr hoch. Und wenn ab 1. Oktober die Zuschauerrestriktionen in Sportstätten gelockert werden sollen (für mehr als 1000 Zuschauerinnen und Zuschauer ist eine kantonale Bewilligung notwendig), wie die Landesregierung erklärt hat, werden sich die Grippe-Kranken zu den COVID-19-Infizierten gesellen. Die liberale Öffnung im Rahmen der Bespassungsindustrie ist mit Blick auf das Ausland zumindest speziell: Deutschland und Österreich verhalten sich mit Bezug auf allfällige Lockerungen zurückhaltender; auch Italien hat aus dem anfänglichen „Corona“-Chaos gelernt. In der Schweiz ist eben doch alles anders. Die Landesregierung hat mit der angeordneten Öffnung auch für den Sport dem Druck der Wirtschaft und Interessenvertretungen nachgegeben; die Argumente der medizinischen Wissenschaften wurden durchwegs ignoriert. Der Bundesrat scheint sich bei seiner Lockerungspolitik an Loriot zu orientieren: Ein Sportanlass ohne Publikum vor Ort ist möglich aber sinnlos.

Sportstätten können nun also zu zwei Dritteln gefüllt werden. Es dürfen nur Sitzplätze angeboten werden, und das Publikum trifft eine Maskentragpflicht. Die Veranstalter müssen für die Events mit mehr als 1000 Personen Schutzkonzepte unterbreiten, welche von den Kantonen zu genehmigen sind, ebenso sind Risikoanalysen vorzunehmen. So hat die Landesregierung die Bewilligungspflicht, sprich: Die „heisse Kartoffel“, den Kantonen weitergereicht. Im Sinne der hehren Werte der menschlichen Bespassung hat die Landesregierung zudem davon abgesehen, Alkoholika an Sportanlässen zu verbieten, was auf der politischen Linie der Regierung liegt: Auch die entsprechende Getränkeindustrie ist schliesslich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, und dass sich in einer von Alkohol-, Drogen- und Medikamenten-Konsum (mit-)geprägten Gesellschaft dieser Industriezweig nicht talis qualis ausschalten lässt, scheint evident zu sein. Zu ergänzen ist allerdings, dass der Bundesrat in diesem Punkt doch noch ein wenig in realen Philanthropismus gemacht hat: Der Alkohol in Sportstätten darf Schutzkonzepte nicht gefährden. Eine wirklich glasklare Ausgangslage, und man darf gespannt sein, wie eine solche Vorgabe umgesetzt werden soll. Das ist etwa so, wie wenn für die Jagd eine Einschränkung angeordnet würde: Wild darf nur geschossen werden, wenn der Fortbestand der betroffenen Tiergattung durch Abschüsse nicht nachhaltig gefährdet wird.

Aber vielleicht werden die ganzen Anordnungen und Konzeptionen eh obsolet, sollten sich die Auswirkungen der Pandemie wieder verschärfen – was zwar niemand hofft, aber dennoch Tatsache werden kann.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s