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Amnesie rettet Gianni Infantino vor Strafverfolgung

causasportnews / Nr. 1074/10/2023, 29. Oktober 2023

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(causasportnews / red. / 29. Oktober 2023) Die juristische Vergangenheitsbewältigung im Weltfussball dauert seit bald acht Jahren an. Seither sind einige Fussball-Funktionäre, vorwiegend aus Südamerika, der Strafverfolgung, die auch mit Verurteilungen endeten, zugeführt worden. Aber auch der ehemalige Präsident des Weltfussball-Verbandes, Joseph Blatter(aus Visp im Wallis), der anfangs 2016 regelrecht vom FIFA-Thron gefegt wurde, ist immer noch daran, juristische «Baustellen» zu entrümpeln. Der aktuelle «Zufalls»-Präsident des Verbandes, Gianni Infantino (aus Brig im Wallis), steht seinem Vorgänger in nichts nach: Seit er am 26. Februar 2016 zum FIFA-Präsidenten gewählt wurde, ist die Justiz zum getreuen Begleiter seiner Präsidentschaft geworden. Doch, jetzt, endlich, herrscht Hochstimmung beim 53jährigen Walliser im Home of FIFA in Zürich (oder wo er sich aufhalten mag) – dank der Schweizerischen Bundesanwaltschaft. Sie hat soeben in einem eher grotesk, denn ernsthaft anmutenden Vorgang à la «Loriot» (Bernhard-Viktor von Bülow) eine wegweisende Entscheidung gefällt: Informelle Geheimtreffen zwischen dem selbstgefälligen Walliser aus Brig (Artikel-Überschrift des Journalisten Thomas Schifferle: «Diese Selbstgefälligkeit Gianni Infantinos!») und dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber (im August 2020 wegen der FIFA-Angelegenheit aus dem Amt «ausgeschieden») haben keine strafrechtliche Folgen; die Verfahren werden eingestellt. Diese Entwicklung war vorauszusehen, denn Amtsgeheimnisverletzungen, Amtsmissbrauch und Begünstigung müssen zuerst einmal bewiesen werden – vom Staat, nicht von den Beschuldigten. Der einzige Umstand, der nicht wegzudiskutieren ist, aber auch nicht belegt werden kann (weil er inexistent ist), ist die versäumte Protokollierung der Treffen in Bern zwischen dem Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten. Ist auch nicht so dramatisch, denn wo kein Rauch ist, ist schliesslich auch kein Feuer – oder anders: «Quod non est in actis, non est in mundo» (was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt; ein Grundsatz, der schon im Römischen Recht herrschte). Die fehlende Protokollierung der Treffen soll nun zu einer Kostenauflage zu Lasten von Michael Lauber führen.

Gianni Infantino feiert seinen «Sieg» nach der erfolgten Verfahrenseinstellung durch die beiden mit dieser Untersuchung betrauten ausserordentlichen Bundesanwälte, die dem schweizerischen Justiz-Filz entstammen und in ihrem Alter mit diesen Untersuchungs-Jobs nochmals Gelegenheit erhielten, sich ihre Altersrenten schön aufzubessern oder mit dieser Form von Nebenbeschäftigung Kasse zu machen (die Verfahren werden die Steuerzahler hunderttausende von Franken kosten) geradezu überschwänglich. Der FIFA-Präsident, der Muhammad Ali des Fussball-Funktionärswesens («Ich bin der Grösste!») und Michael Lauber haben ihre mit weissen Krägen bedeckten Hälse wohl deshalb aus den Schlingen ziehen können, weil sie offenbar an einer in Strafverfahren hilfreichen Krankheit leiden: An Amnesie (Gedächtnisverlust). Wenn sich der höchste und wichtigste Sport-Repräsentant der Welt und der oberste Ermittler und Ankläger der Schweiz mehrmals treffen und nicht mehr wissen, was Inhalt dieser Besprechungen war (deshalb wurden wohl auch keine Protokolle erstellt), muss es sich hier zweifelsfrei um ein dramatisches Krankheitsbild handeln. Da keine anderweitigen Beweise vorlagen und die Beschuldigten selbstverständlich ein «Recht auf Gedächtnisverlust» haben, ist die Logik der Geschehnisse die, dass solche Verfahren eingestellt werden, denn der Staat hat in einem Verfahren und allenfalls im Rahmen einer Anklage die Tatbestandsmässigkeit, die Rechtswidrigkeit des Verhaltens und das Verschulden der Beschuldigten zu beweisen. Das gelang in dieser «Causa» offensichtlich nicht. Gianni Infantino, der sich längst ins Zentrum des Universums gestellt hat (seine Lieblingsworte sind «ich» oder «mein» Fussball), obwohl er für den Fussball bisher etwa soviel erreicht hat wie die Ex-Verteidigungsministerin Christine Lambrecht für die Deutsche Bundeswehr, und diesen einzig verwaltet (und es sich so gut gehen lässt), kann sich nun bei seinen Selbstdarstellungen mit einem weiteren Attribut behelfen: Nachdem er sich anlässlich der WM-Endrunde in Katar behindert, schwul, afrikanisch, arabisch, als Einwanderer, usw. gefühlt hatte, kommt nun eben die Amnesie (Gedächtnisverlust), die ihn nun in jedem Fall vor Strafverfolgung bewahrt hat, hinzu. Hinweis an den FIFA-Präsidenten: Die Amnesie immer an erster Stelle nennen, dann erübrigt sich der Rest…

Überraschende Verfahrenseinstellungen im FIFA-Komplex

causasportnews / Nr. 1048/08/2023, 17. August 2023

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 17. August 2023) Die Sache ist wohl glasklar, zumindest in den Augen der ausserordentlichen Bundesanwälte Ulrich Weder und Hans Maurer. Sonst wäre es nicht zu einer Verfahrenseinstellung gekommen (nach dem Grundsatz: Im Zweifel ist anzuklagen), wie vor einigen Tagen bekannt wurde. Die beiden Zürcher Juristen, Ulrich Weder, ein deklarierter Sozialdemokrat, und Hans Maurer, der politisch und allgemein nicht so richtig einzuordnen ist und sich schwerpunktmässig im Umwelt-Segment bewegt, sind von Bundesbern beauftragt worden, bezüglich der Verdachtsmomente gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino und den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber wegen Amtsmissbrauchs, Begünstigung und Amtsgeheimnisverletzung zu ermitteln. Dies als Folge und im Zusammenhang mit Verfahren gegen Fussball-Funktionäre von Übersee, die 2015 spektakulär im Nobel-Hotel «Baur au Lac» in Zürich verhaftet wurden: Die im Nachgang zu den unschönen Vorgängen im Fussball gegen den aktuellen FIFA-Präsidenten und den Ex-Bundesanwalt eröffneten Verfahren seitens der Schweizer Strafverfolgungsbehörden sollen nun eingestellt werden. Was doch einigermassen verwundert sowie überrascht und den ehemaligen Deutschen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wohl in seiner Meinung bestärken könnte, die Schweiz sei eine «Banenrepublik» (vgl. auch causasportnews vom 12. Juni 2022).

Der ganze Vorgang und nun die angekündigte Verfahrenseinstellungen in den Untersuchungen gegen Gianni Infantino und Michael Lauber muten etwa so eigenartig an wie die zur Diskussion stehenden Vorgänge selber, die offensichtlich nicht (mehr) abklärbar sind. FIFA-Präsident Gianni Infantino und der damals noch im Amt befindliche Michael Lauber haben sich, das ist erhärtet, mehrmals getroffen; ob formell oder informell, das bleibt im Dunkeln. Falls es formelle Gespräche zwischen den beiden gelernten Juristen waren, hätten diese (aus der Warte des damaligen Bundesanwalts) protokolliert werden müssen – wurden sie aber nicht. Ungeklärt bleibt vor allem auch der Inhalt der Besprechungen, an die sich, unglaublicherweise, die beiden Gesprächsteilnehmer nicht mehr erinnern können. Senilität oder Demenz der Gesprächsteilnehmer kann ausgeschlossen werden. Gianni Infantino ist erst 53 Jahre alt, Michael Lauber 57. Die beiden Strahlemänner der Schweizer High Society befinden sich also altersmässig noch weit weg von den Voraussetzungen, die gegeben sein können, um etwa zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt zu werden. Prozessual muss dran erinnert werden, dass es natürlich an den Ermittlern liegt, den Beschuldigten ein entsprechendes strafrechtliches Fehlverhalten nachzuweisen. Die Beschuldigten haben nicht nur ein Recht auf Vergessen, sondern ein ebensolches Recht auf Schweigen. Der Rechtsstaat macht’s möglich – und das hat nichts mit der «Bananenrepublik Schweiz» im Sinne von Theo Zwanziger kaum etwas zu tun.

Bundesanwaltschaft verbrennt weiterhin Geld in der Strafsache Joseph Blatter und Michel Platini

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(causasportnews / red. / 20. Oktober 2022) Wer gedacht hätte, nach den klaren Freisprüchen für Joseph Blatter und Michel Platini am Bundesstrafgericht in Bellinzona (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022) würde die Anklagebehörde des Bundes, die Bundesanwaltschaft, sich nun darauf besinnen, der Geldverbrennung in dieser Causa ein Ende zu setzen, sieht sich getäuscht oder wieder einmal in den weltfremden Kosmos der Bundesanwaltschaft zurückversetzt. Die Anklagebehörde gelangt an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts und will an dieser Instanz die Freisprüche gegen die ehemaligen Fussball-Top-Funktionäre in Schuldsprüche mit geradezu magischer Kraft in Schuldsprüche verwandeln lassen. Im Zusammenhang mit einer Zwei-Millionen-Zahlung des Fussball-Weltverbandes (FIFA) unter dem Präsidium von damals Joseph Blatter an Michel Platini verlangte die Anklagebehörde eine Verurteilung wegen Betrugs und weiterer Wirtschaftsdelikte. Am Bundesstrafgericht erlitt die Bundesanwaltschaft im Hochsommer allerdings eine krachende Niederlage; die beiden Angeklagten liefen mit Total-Freisprüchen im Gepäck und mit zugesprochenen Entschädigungen aus dem Gerichtssaal. Das Verfahren hatte die Schweiz bis zu jenem Zeitpunkt Millionen gekostet und dem Land international einen grandiosen Image-Schaden beschert. Die unsinnige Geldverschwendung zu Lasten der Steuerzahlenden geht nun aber zufolge der Anrufung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts durch die Bundesanwaltschaft weiter. Offensichtlich gebärdet sich der neue oberste Ermittler und Ankläger aus dem beschaulichen Kanton Nidwalden, Stefan Blättler, geradezu «beratungs-immun», denn Rechtsexperten gehen davon aus, dass die am Bundesstrafgericht erfolgten Freisprüche nicht mehr zu kippen sein werden. Es wird also auch in dieser Sache weiterhin Geld der öffentlichen Hand zum Fenster hinausgeworfen. Geschickter, bzw. opportunistischer scheint sich die Privatklägerin FIFA in diesem Verfahren zu verhalten und wird im Berufungsverfahren nicht mehr aktiv. Mit gutem Grund: Immerhin versenkt auch die FIFA mit unnötigen Verfahren, die durchwegs im juristischen Desaster endeten, Geld zuhauf. Am Zürichberg dürfte die Erkenntnis eingekehrt sein, dass Geld, welches so vergeudet wird, das Vereinsvermögen des Verbandes massiv schädigt und dass das für die aktuelle Führung des Weltverbandes durchaus persönliche, verbandsrechtliche Konsequenzen haben könnte. Keine Rolle spielt für die streitlustige Bundesanwaltschaft, die einmal mehr einer juristischen Apokalypse entgegensegelt, der Umstand, den immerhin bald 87jährige Joseph Blatter, der in seinem Funktionärsleben kaum alles falsch gemacht haben dürfte (vgl. auch causasportnews vom 15. Juli 2022), auch einmal zur Ruhe kommen zu lassen…

Empathie war allerdings noch nie die Stärke der Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes.

Freispruch für Joseph Blatter und Michel Platini – gerät Gianni Infantino nun in Bedrängnis?

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(causasportnews / red. / 8. Juli 2022) Das war vorauszusehen (vgl. etwa causasportnews vom 12. Juni 2022): Der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und der Ex-UEFA-Präsident Michel Platini sind vom Schweizerischen Bundesstrafgericht in Bellinzona von allen strafrechtlichen Vorwürfen bezüglich einer Bezahlung von zwei Millionen Franken seitens des Weltfussballverbandes unter der damaligen Führung des jetzt 86jährigen Wallisers an den heute 67jährigen Ex-Fussballspieler und Top-Fussball-Funktionär freigesprochen worden. Kein Betrug, keine Wirtschaftsdelikte, keine Urkundenfälschungen – für das Gericht in der Schweizer Sonnenstube Tessin war der Vorgang eine klare Sache. Die zwei Millionen wurden im Rahmen eines Beratervertrages bezahlt, eines Vehikels, wie es in der Schweiz gang und gäbe ist. Für die beiden mit Schimpf und Schande aus ihren Ämtern und Funktionen gejagten Funktionäre bedeutet dieser Freispruch eine besondere Genugtuung, für die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist er eine veritable Katastrophe. Die Untersuchungs- und Anklagebehörde des Bundes mit durchwegs wenig Fachkompetenz und Exponenten mit umso grösserem Geltungsdrang richten der Schweiz mit ihren oft unüberlegten Aktivitäten permanent Schaden zu, und zwar nicht nur in pekuniärer Hinsicht (die Untersuchung gegen Joseph Blatter und Michel Platini sowie die Anklageerhebung dürften den Schweizer Staat Millionen kosten). Vor allem unternimmt diese Behörde mit hohem Filz-Potential mit Anklagen, wie nun dieser in Bellinzona, alles, um dem Ruf der Schweiz als «Bananenrepublik» (dies insbesondere die Qualifikation des langjährigen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger) gerecht zu werden. Nebenbei: Die in Bellinzona Angeklagten und nun Freigesprochenen werden von den Schweizer Steuerzahlern mit Zehntausenden von Franken entschädigt; Joseph Blatter wird aus der Staatskasse überdies eine Genugtuung bezahlt.

Die herbe Niederlage der Bundesanwaltschaft ist letztlich auch eine Schlappe für den Weltfussballverband FIFA, der im Prozess als geschädigte Partei (!) auftrat und permanent alles tut, um den verhasst gewordenen ehemaligen FIFA-Präsidenten zu drangsalieren. Das Urteil, wenn es denn rechtskräftig werden wird (es kann noch an das Schweizerische Bundesgericht gezogen werden), könnte insbesondere zum Bumerang für den amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino werden. Der 52jährige Nachfolger von Joseph Blatter profitierte 2015 von diesem Vorgang der angeblich ungerechtfertigten Zahlung der FIFA an Michel Platini. Der designierte Nachfolger von Joseph Blatter wurde deswegen als Kandidat für das FIFA-Präsidium ausgeschlossen – und Gianni Infantino erbte. Was sich damals in dieser Causa genau zutrug, und insbesondere, ob Michel Platini damals trickreich aus dem Präsidenten-Rennen geworfen worden war, wird nun wohl in nächster Zeit ans Licht kommen. Sollte der damalige UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino ein Doppelspiel gespielt haben und auf unreelle Weise mitgeholfen haben, Michel Platini nicht auf den FIFA-Thron steigen zu lassen, sind seine Tage als FIFA-Präsident wohl gezählt. Interessant dürfte nun die Abklärung werden, wer wann und wie die Bundesanwaltschaft auf den Zwei-Millionen-Deal zwischen der FIFA und Michel Platini aufmerksam gemacht hat. Affaire à suivre also.

Meuchelte FIFA-Präsident Gianni Infantino Michel Platini?

Giani Infantino: Hat er oder hat er nicht?
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(causasportnews / red. / 23. Mai 2022) Am 8. Juni 2022 müssen sich der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und der langjährige UEFA-Präsident und frühere FIFA-Präsidentschaftskandidat Michel Platini vor dem Bundessstrafgericht in Bellinzona verantworten. Es geht dabei um die (Un-)Rechtmässigkeit einer Zahlung von zwei Millionen Franken aus der Kasse des Weltfussballverbandes an Michel Platini, die von Josef Blatter unkorrekterweise veranlasst worden sein soll, so die Anklage; ungetreue Geschäftsbesorgung heisst das im Juristen-Jargon.

In diesem Zusammenhang gewinnt nun eine neue Entwicklung um den amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino an Bedeutung. Im Zentrum steht dabei ein Geheimgespräch im Berner Hotel «Schweizerhof», an dem der damalige UEFA-Generalsekretär und heutige FIFA-Präsident Gianni Infantino teilgenommen haben soll. Sicher waren zudem auch der Walliser Staatsanwalt und Infantino-Freund Rinaldo Arnold, der damalige Bundesanwalt Michael Lauber sowie der Mediensprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, mit von der Partie. Gegen diese vier Personen laufen seit geraumer Zeit Strafuntersuchungen wegen Amtsmissbrauchs, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung, bzw. wegen Anstiftung hierzu. Seit Jahren wird gemutmasst, was an diesem sog. «Schweizerhof»-Treffen der FIFA-Delegation mit Ex-Bundesanwalt Michael Lauber besprochen und gedealt wurde und zudem, wer an diesem Gespräch, neben den vier genannten Personen, teilgenommen hat. Aufgrund eines Aktengesuchs wird nun die Rolle um einen «fünften Mann», der im Nobelhotel «Schweizerhof» in Bern dabei gewesen sein soll, thematisiert (vgl. hierzu auch causasportnews vom 1. April 2020). Gemunkelt wird, dass es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft handeln soll.

Offensichtlich bestehen nun, wie von Medienseite her gemutmasst wird, Zusammenhänge zwischen der Anklage gegenüber Joseph Blatter und Michel Platini und dem bis anhin von Inhalt und Teilnehmerkreis (mit vier oder fünf Personen?) undurchsichtigen Gespräch im Hotel «Schweizerhof». Nicht ausgeschlossen ist, dass demnächst eine grosse Enthüllungs-Bombe platzt. Das käme dann einer Sensation gleich, falls sich ergeben sollte, dass Gianni Infantino den 2016 für das FIFA-Präsidium in Stellung gebrachten Michel Platini mit Hilfe der Bundesanwaltschaft (a posteriori) unmöglich gemacht hätte. Michel Platini, vor der Präsidentschaftswahl 2016 Vorgesetzter von Gianni Infantino in der UEFA, wurde von der Ethikkommission der FIFA aus dem Präsidentschaftsrennen genommen. Es «erbte» Gianni Infantino; die Fakten vor der Wahl sollen offenbar pro Gianni Infantino zurechtgebogen worden sein! Sollte sich dieser Ablauf entsprechend erhärten, wäre damit die Präsidentschaft des amtierenden FIFA-Präsidenten wohl umgehend und vorzeitig zu Ende. Falls die FIFA-Ethikkommission nicht durchgreifen würde, könnten die staatlichen Gerichte diesem Schauspiel um Macht und Geld wohl ein vorzeitiges Ende setzen. Die grosse, demnächst zu beantwortende Frage wird also lauten: «Meuchelte Gianni Infantino Michel Platini, um 2016 selber an die Macht zu kommen und um auf diese Weise an die FIFA-Honigtöpfe zu gelangen? Und musste nach der Präsidentschaftswahl 2016 entsprechend, sogar mit Hilfe der Bundesanwaltschaft, «nachgebessert» und für «Flurbereinigung» gesorgt werden?

Verfahren und Festnahmen nach dem Skandalspiel GC Zürich gegen FC Zürich

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(causasportnews / red. / 28. November 2021) Beim Zürcher Meisterschafts-Derby Grasshopper Club Zürich (GCZ) gegen den FC Zürich (FCZ) am 23. Oktober 2021 (Endstand 3:3) brannten FCZ-Chaoten (auch Fans oder Hooligans genannt) alle Sicherungen durch, was sich entsprechend in ihrem Tun entlud. Gegen 100 Personen aus dem Lager des FCZ feuerten Feuerwerkskörper und pyrotechnisches Material in die GC-Fankurve. Erschreckende Bilder dieser Gewaltorgie, in der auch Kinder im Stadion gefährdet wurden, gingen um die Welt. Nur durch ein Wunder gab es weder Schwerverletzte noch Tote.  Das in den GCZ-Zuschauer-Sektor gefeuerte Material war nicht nur brandgefährlich, sondern es wurden durch diese Handlungen auch Straftatbestände erfüllt. Auf Anfrage von «causasportnews» bestätigte die Bundesanwaltschaft in Bern, dass seitens dieser Behörde keinerlei Strafverfahren eingeleitet worden seien, da es sich nicht habe erhärten lassen, dass Sprengmittel, -stoffe und Zündmittel gemäss Art. 4 ff. des Sprengstoffgesetzes oder pyrotechnische Gegenstände nach Art. 7 des Gesetzes eingesetzt worden seien. Diese Mittel sind explosionsfähig, bewirken besonders grosse Zerstörungen oder werden zum Zwecke der Zerstörung verwendet. Die Vorkommnisse im «Letzigrund»-Stadion in Zürich haben dennoch strafrechtliche Nachspiele, wie die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft «causasportnews» gegenüber bestätigte. Es würden mehrere Verfahren in dieser Sache laufen; es sei auch bereits zu Festnahmen gekommen, war seitens der Zürcher Behörde in Erfahrung zu bringen. Die Bundesanwaltschaft und die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich, die sich in regelmässigem Austausch befinden, sind sich einig, dass die Ermittlungs- und Untersuchungskompetenz in diesem Vorfall bei den Zürcher Strafverfolgungsbehörden liege. Gegenständlich geht es um das Abbrennen von Handfackeln, bzw. Handfeuerfackeln, also Feuerwerkskörper, die offenbar nicht zum Zwecke der Zerstörung verwendet wurden oder eine besonders grosse Zerstörung bewirkt haben (gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung: BGE 104 IV 232, E. 1a).

Ein Nachspiel haben die skandalösen Vorgänge im «Letzigrund» auch für die beiden Klubs: Die Swiss Football-League hat sie für das Verhalten der FCZ-Chaoten sanktioniert; u.a. wird in den nächsten beiden Derby-Heimspielen die berüchtigte Zürcher Südkurve, in der sich die delinquirenden Missetäter aufzuhalten und zusammenzurotten pflegen, geschlossen.

(Zu diesem Thema sei überdies auf einen Beitrag in der nächsten Ausgabe von «Causa Sport» hingewiesen. Mit Blick auf ein in diesem Jahr vom Bezirksgericht Zürich beurteilten Fall wird «die hässliche Seite des Fussballs: Das gewalttätige Wirken der Hooligans» aufgezeigt – «Causa Sport» 3/2021, erscheint zum Jahresende).

Joseph Blatter und Michel Platini kommen vor Gericht

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(causasportnews / red. / 5. November 2021) In einem Teilbereich des von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft untersuchten Fussball-Komplexes wird es zu gerichtlichen Verfahren kommen. Betroffen sind der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und sein langjähriger «Ziehsohn», Michel Platini, der während langer Zeit für die Nachfolge des langjährigen FIFA-Oberhauptes vorgesehen war, dann aber von der FIFA-Ethikkommission aus dem Präsidentschafts-«Rennen» genommen wurde; Gianni Infantino konnte letztlich «erben». Es geht um zwei Millionen Schweizer Franken, welche der Weltfussballverband unter der Führung Joseph Blatters dem ehemaligen französischen Ball-Virtuosen Michel Platini bezahlt hatte. Nach Einschätzung der Untersuchungs- und Anklagebehörde des Bundes ungerechtfertigterweise. Acht Jahre nach Beendigung einer Beratertätigkeit des heute 66jährigen Franzosen für den FIFA-Präsidenten (von 1998 bis 2002) soll der Verband diesem im Jahr 2011 eine (weitere) Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken zugeleitet haben. Die Bundesanwaltschaft hat hierfür keinen Rechtsgrund ausmachen können, für Joseph Blatter und Michel Platini sei diese Zahlung Teil einer bilateralen Übereinkunft gewesen. Die anklagende Bundesanwaltschaft erblickt darin nun deliktisches Verhalten gleich in mehrfacher Hinsicht. Joseph Blatter wird Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen, Michel Platini muss sich wegen Betrugs, allfälliger Teilnahme an Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsführung verantworten. Die beiden ehemaligen Spitzen-Funktionäre, für welche die Unschuldsvermutung gilt, sehen den Strafprozessen gelassen entgegen. Die bezahlten zwei Millionen seien korrekt in den Büchern der FIFA als Löhne deklariert und abgerechnet worden. Auch hätten die zuständigen Instanzen des Weltverbandes mit Sitz in Zürich alle Zahlungen an Michel Platini autorisiert. Falls die Sachverhaltsdarstellungen der beiden nun beschuldigten Joseph Blatter (85) und Michel Platini (66) zutreffen, dürften die Anklagen wohl rasch in sich zusammenfallen. Und die Bundesanwaltschaft würde im FIFA-Untersuchungs-Komplex eine weitere Schlappe einfahren…

Kehrt der neue Bundesanwalts-«Besen» auch in der FIFA-Affäre?

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(causasportnews / red. / 30. September 2021) Sie gilt seit Jahren als Problembehörde des Bundes. Ihr Kerngeschäft wäre die Ermittlung und Anklage bezüglich Straftaten im Bereich der Bundesgerichtsbarkeit (insbesondere gemäss Art. 23 und 24 der Schweizerischen Strafprozessordnung). In die Schlagzeilen gerät sie jedoch regelmässig mit Bezug auf Vorgänge, die meist nur indirekt mit dem Kompetenz- und Aufgabenbereich der Amtsstelle zu tun haben. Ihre bisherige Erfolgsbilanz in den zur Anklage gebrachten Fälle ist vernichtend; die Untersuchungen sind oft fragwürdig und umstritten. Urteile in den von der Bundesanwaltschaft zur Anklage gebrachten Fälle sind meist desaströs. Oft verjähren die Fälle. Zwar nur hinter vorgehaltener Hand wird längst gefordert, diese Behörde endlich abzuschaffen und deren Kompetenzen und Aufgaben auf die Kantone zu übertragen. Doch die Schweiz wäre nicht die Schweiz, wenn nicht, auch um jeden Preis, an Traditionellem festgehalten werden soll. Das Beispiel hierzu liefert die Schweizerische Bundesanwaltschaft, eine von der Politik beherrschte und beeinflusste Behörde; das Parlament ist zudem Wahlbehörde für den Bundesanwalt. Sie ist mit Bezug zum Sport in den letzten Jahren bekannt geworden aufgrund des sog. «FIFA-Komplexes». Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit Jahren u.a. im Bereich des organisierten Fussballs. Ein Fiasko jagt dabei das andere. Die Methoden der Behörde sind zudem oft speziell, wie die «Protokoll-Affäre» um den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, der sich mehrmals zu Geheimgesprächen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino getroffen hat, belegt. Was an diesen Gesprächen behandelt worden ist, bleibt bis heute unklar und ungeklärt. Es wurde gesetzeswidrig nichts protokolliert, und die Teilnehmer an den Gesprächen leiden an Gedächtnisverlusten. Diese Taktiererei der Bundesanwaltschaft hat im vergangenen Jahr dem damaligen Bundesanwalt den Job gekostet. Der darauf eingesetzte Sonderermittler des Bundes stolperte über seine Schwatzhaftigkeit und sieht sich nach seiner Absetzung diversen juristisch relevanten Vorwürfen ausgesetzt, die sich, wen wundert’s, noch immer in Abklärung befinden.

Nun hat die Bundesanwaltschaft (endlich wieder, meinen die Politiker) einen neuen Chef bekommen. Die Suche nach einem Nachfolger des gescheiterten Michael Lauber gestaltete sich schwierig. Zuerst musste einmal die Altersgrenze für diesen Job erhöht werden, um einen kurz vor der Pensionierung stehenden Juristen für sechs Jahre wählen zu können. Dies alles geschah der Not gehorchend, denn die dreimalige Ausschreibung der Stelle und die nachfolgende Evaluation durch die Politik fegte alle möglichen Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt weg. Stefan Blättler, ein Berner Polizeichef, ist nun seit gestern der neue Hoffnungsträger der Bundesanwaltschaft. Der Mann verdient Kredit und wird seinen neuen Job unaufgeregt, nüchtern und sachlich versehen. Die aufgeworfenen Vorschusslorbeeren sind überwältigend, was dazu geführt hat, dass der promovierte Jurist vom Parlament mit einem Glanzresultat gewählt worden ist. Er gilt bei den Politikerinnen und Politikern nicht nur als Hoffnungsträger für tadellose Ermittlungsarbeit und als Reformer, sondern geradezu als organisatorisch-juristische, eierlegende Wollmilchsau. Pessimisten sind allerdings tendenziell der Meinung, dass der mit Glanz und Gloria Gewählte die sechsjährige Amtsdauer eh nicht «überleben» würde; die gelockerte «Altersguillotine» für ihn also so oder so nicht notwendig gewesen wäre. Der neue juristische «Besen» in der Bundesanwaltschaft verdient selbstverständlich Kredit. Ob er die Herkulesaufgabe stemmen wird, dürfte sich bald zeigen. Nicht nur für die Öffentlichkeit wird die Aufarbeitung der «FIFA-Affäre» in rechtlicher und kommunikativer Hinsicht zum Prüfstein für den neuen Bundesanwalt, Stefan Blättler, werden.

Weitere, juristische Schritte im «FIFA-Komplex»

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(causasportnews / red. / 5. September 2021) Gegen den Ex-Ermittler des Bundes im «FIFA-Komplex», Dr. Stefan Keller, soll nun selber ermittelt werden. Dem ehemaligen, ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, der im Frühjahr nach nur wenigen Monaten im Amt, aufgab und abtrat, wird gemäss Medienberichten vorgeworfen, Amtsgeheimnisverletzungen begangen zu haben. Der Jurist aus der Innerschweiz sollte vor allem die sog. nicht protokollierten «Geheimtreffen», an denen der ehemalige Bundesanwalt Michael Lauber und FIFA-Präsident Gianni Infantino und teils weitere Personen teilnahmen, untersuchen. Der 51jährige Jurist aus dem Kanton Obwalden nahm seine Arbeit vor etwas mehr als einem Jahr engagiert und vielversprechend zielstrebig auf. Bald einmal wurde ihm allerdings seine Schwatzhaftigkeit zum Verhängnis, die ihn jetzt nochmals einzuholen scheint. Er sprach zuweilen mehr als erlaubt; nach seinem Abgang übte er zudem beissende Kritik am Bundesstrafgericht und am Schweizer Justizsystem, die ihn für die «geschlossene Gesellschaft» der Juristinnen und Juristen unmöglich machte. Das Fass zum Überlaufen brachte offensichtlich ein Beitrag in einer juristischen Fachzeitschrift. In dieser ist er wie folgt zitiert worden: «Am Bundesstrafgericht laufen mehrere Verfahren in dieser Sache. Infantino will genau wissen, wer meine Hilfspersonen sind». Damit hatte der Sonderermittler in der «Causa FIFA» Vorgänge öffentlich gemacht, bezüglich derer er offensichtlich zur Geheimhaltung verpflichtet war. Das soll nun gemäss der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft Folgen haben. Ein ausserordentlicher Staatsanwaltschaft wird in einem ersten Schritt die Aufhebung der Immunität von Stefan Keller durch das Schweizer Parlament erwirken; sobald dies geschehen ist, kann gegen den ehemaligen Ermittler wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 des Strafgesetzbuches, StGB) ermittelt werden. Brisant ist, dass die Anträge zur Strafverfolgung gegen den Juristen von der gleichen Behörde veranlasst worden sind, die im Sommer 2020 Stefan Keller ins Amt gehievt hat.

Für den ehemaligen, ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, gilt die Unschuldsvermutung.

Das «Nachtreten» des ehemaligen a.o. Staatsanwalt des Bundes

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(causasportnews / red. / 4. Juni 2021) Mit Getöse ist der ehemalige Staatsanwalt des Bundes, Dr. Stefan Keller, aus dem Amt eines ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes und damit aus dem Untersuchungskomplex «FIFA» hinauskatapultiert worden. Seine Schwatzhaftigkeit in der «Causa Gianni Infantino, Michael Lauber, et alteri) ist ihm zum Verhängnis geworden (vgl. auch causaspornews vom 5. Mai und vom 31. Mai 2021). Einfach so lässt sich der streitbare Obwaldner allerdings nicht abservieren – wenigstens nicht, ohne deftig nachzutreten. Oder war es nicht einfach nur ein «Nachtreten» eines frustrierten, in der Funktion gescheiterten, eitlen Juristen, der mit viel Vorschusslorbeeren ein zweifelsfrei nicht einfaches Amt angetreten hatte? Jedenfalls lässt aufhorchen, wie sich Stefan Keller derzeit in verschiedenen Medien erklärt. Verhält es sich in der Tat so, wie der Jurist schildert? Sind die Untersuchungsbehörden des Bundes verfilzt bis zur Grenze der Korruption? Sind die Gerichte des Bundes (insbesondere das Bundesstrafgericht in Bellinzona, welches die Beschwerde des FIFA-Präsidenten gegen Stefan Keller wegen Befangenheit gutgeheissen und in aus dem Amt getrieben hat) vom Weltfussballverband unterwandert? War gegen ihn eine Verschwörung im Gange, um ihn kurz nach der Ernennung wieder abzuservieren, weil er zur Gefahr für die FIFA und führender Organpersonen wurde? Nachvollziehbar wirft der aktuelle Innerschweizer  Oberrichter dem Bundesstrafgericht vor, es habe etwa den «Sommermärchen»-Prozess bewusst verjähren lassen (diese deshalb geplatzten Verfahren kosten die Steuerzahler Millionen, nicht nur an Entschädigungen an die damals Beschuldigten, den früheren DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger et alteri). Die Vorwürfe gegenüber den Untersuchungsbehörden und vor allem gegenüber dem Bundesstrafgericht sind happig, und gegenüber Richtern den Vorwurf der Rechtsbeugung zu erheben, ist wohl etwa so gravierend, wie der Vorwurf seitens des soeben abgetretenen DFB-Präsidenten Fritz Keller an die Adresse seines Vize-Präsidenten, Dr. Rainer Koch, der letzteren mit dem berüchtigten NS-Richter und Rechtsbeuger Roland Freisler verglichen hatte. In der «Causa Fritz Keller/Rainer Koch» herrscht markanterweise eisiges Schweigen darüber, was Fritz Keller wohl bewogen haben dürfte, das Vokabular aus der Finsternis Deutschlands zu bemühen und gegenüber Rainer Koch einzusetzen. Stille herrscht auch mit Blick auf die Vorwürfe von Stefan Keller gegenüber der Bundesanwaltschaft und den Gerichten des Bundes, was die Konklusion zulässt, dass sich wohl in der Bundesanwaltschaft und am Bundesstrafgericht einiges nicht im Lot befindet. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist in der Tat seit Jahrzehnten ein «Problem-Behörde», die schadensgeeignet und imageschädigend auftritt und längst abgeschafft gehört. Mit Blick auf das Bundestrafgericht in Bellinzona wird seit Jahren hinter vorgehaltener Hand getuschelt, dass sich dort nicht gerade die Gerichts-Elite versammelt. Es gelingt offenbar kaum, einigermassen passable Juristinnen und Juristen zu finden, welche bereit sind, am Gericht im Tessin zu richten. Der Standort des Bundesstrafgerichts in Bellinzona war eine Konzession an den Standortkanton Tessin und erweist sich als Handikap. Die Juristengilde ist nämlich kaum bereit, in die Schweizer Sonnenstube zu wechseln. Richterinnen und Richter und das übrige, juristische Personal am Bundesstrafgericht kann denn auch nicht als  juristische «Sahnehäubchen» qualifiziert werden. Auch hier fordert der Föderalismus, der in der heute praktizierten Form, auch in der Politik, längst auf den Müllhaufen des Staatsrechts gehört, seinen Tribut. Zu reden gibt auch immer wieder die Personalpolitik im Rahmen der Schweizerischen Bundesanwaltschaft. Dass nun ein gutbetuchter 70jähriger, ehemaliger Staatsanwalt und bekennendes SP-Mitglied (!) seine Rente auf diese Weise massiv aufbessern soll, stösst kaum mehr auf grosse Kritik. Diese wird von Resignation überlagert.