Im freien Fall

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(causasportnews / red. / 16. März 2021) Wie sagte es der deutsche Bundespräsident a.D., Christian Wulff, einmal gewählt über die Medien: «Sie sind beim Aufstieg feiernd dabei und begleiten dich auch beim Abstieg intensiv». Im Buch «Ganz oben Ganz unten» (2014) beschreibt der unglückliche Ex-Politiker seine Demontage durch die Medien und die öffentlichen Demütigungen bei seinem beruflichen und gesellschaftlichen Abstieg. Wenn sich Prominente im freien Fall befinden, sind die Medien unerbittlich. Die Neid- und Missgunst-Gesellschaft ist es ebenso.

So ergeht es zumindest ansatzweise dem aktuellen Bundestrainer Joachim Löw, dem als einziges «Verbrechen», das er begangen haben soll, die schleichende Erfolglosigkeit der letzten Jahre seit der WM-Pleite der Deutschen in Russland (2018) vorgeworfen werden kann (vgl. dazu auch causasportnews vom 10. März 2021). Seit den Weltmeister-Trainer von 2014 das Wettkampfglück verlassen hatte, tendierten die Medien und die Öffentlichkeit immer mehr auf «Abschuss». Als ob ein guter Trainer plötzlich zum fussballerischen Sorgenkind werden könnte. Der Erfolg ist jedoch alles, fehlt dieser, ist der freie Fall nicht nur im Sport programmiert. Und wer den Schaden hat, dem ist auch der Spott sicher. Wie nun dem abtretenden Bundestrainer, der medial bereits in Rente geschickt worden ist. Der «Spiegel» beschreibt in der jüngsten Ausgabe (11/2021) den zurückgetretenen Bundestrainer, den alle während Jahren immer liebevoll und bewundernd «Jogi» genannt haben, als sonderbare Figur des Fussballs. «Abgang eines Sonderlings», titelte das Nachrichtenmagazin aus Hamburg bezeichnend. Obwohl der Bundestrainer noch bis zum Abschluss der Europameisterschaft im Amt bleiben will, ist «Jogi» medial bereits (Fussball-)Geschichte. Gesellschaftlich ist er unten angekommen.

Schlimmer ist es soeben einem anderen Exponenten des sportlichen Funktionärswesens ergangen, der nicht nur einen rasanten gesellschaftlichen Abstieg hinter sich hat, sondern nun sogar in den strafrechtlichen Niederungen aufgeprallt ist. Der einst gefeierte und hofierte Medienrechtler, Dozent, Miliz-Einstern-General und ehemalige Gatte einer Regierungsrätin, Franz A. Zölch, der während Jahren gesellschaftlich ganz oben war, ist vom Regionalgericht Bern wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt worden; 12 Monate davon muss er absitzen, wenn nicht noch die nächste Strafinstanz das Urteil «dreht». Der vor allem in der Berner Gesellschaft hoch angesehene, heute 72jährige «Hansdampf in allen Gassen», machte sich vor allem einen Namen im Schweizer Eishockey als umtriebiger Präsident und Optimierer der Professional-Liga. Irgendwann rutschte der Jurist nicht nur auf dem gefährlichen, gesellschaftlichen Parkett aus, sondern es entglitten ihm auch die finanziellen Zügel. Er begann, gemäss Gericht betrügerisch, Freunde um Darlehen anzugehen, offenbar in der vollen Absicht und mit jeweils überzeugenden Argumenten mit der Intuition, dieses Geld nicht mehr zurückzuzahlen. Oder vielleicht glaubte er unrealistischerweise daran, es dereinst zurückbezahlen zu können. Franz A. Zölch erlebte nicht nur einen raschen, gesellschaftlichen Abstieg, sondern erlebte diesen Ranking-Verlust immer mehr als freien Fall, der schliesslich in den Niederungen der Kriminalität endete, wie das Berner Gericht erstinstanzlich erkannte. In der Tat: Es ist bekannt, dass eine strafrechtliche Verurteilung gemäss Art. 146 des Strafgesetzbuches kaum je möglich ist. Durchwegs ist vor Gericht die «Arglist» nicht zu beweisen. Franz A. Zölch soll sich bei der Akquisition von Darlehen jedoch arglistig verhalten haben (unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, nämlich, dass er die Darlehen zurückzahlen würde), weil er diese durchwegs von Freunden bezog und den Betrogenen deshalb nicht vorgeworfen werden konnte, sie hätten das vom nun Verurteilten Aufgetischte und seine Beteuerungen eben überprüfen müssen. So könnte im «Fall Zölch» in Anlehnung an Lothar Matthäus gesagt werden: «Franz A. Zölch verliess einmal das Glück – dann kam noch Pech dazu». Seine Geschichte und sein Fall, der nun mit einem Rundum-Totalschaden und Verurteilung durch die erste Berner Instanz endete, ist letztlich eine einzige, menschliche Tragödie.

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