Neues zu Aussichtslosem…

(causasportnews / red. / 15. Mai 2019) Nicht nur im Alltag, auch im Sport jagen sich aussichtslose Gerichtsverfahren. Beispiele gefällig? Anfangs Monat wurde bekannt, dass die „Testosteronregelung“ des Internationalen Leichtathletikverbandes (IAAF) juristisch korrekt sei (vgl. causasportnews vom 2. Mai 2019); so hat der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof (TAS) im Verfahren von Caster Semenya entschieden. Nun hat die intersexuelle Athletin bekannt gegeben, dass sie die Entscheidung an das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne ziehen wolle. Rechts-Experten gehen davon aus, dass kaum reelle Chancen bestehen würden, die entsprechenden Regularien der IAAF vom höchsten Schweizer Gericht noch kippen zu lassen. Ein mehr oder weniger aussichtsloser Fall also. Dass die Leichtathletin diesen letzten juristischen Strohhalm dennoch ergreifen will (was menschlich verständlich ist), dürfte nicht zuletzt auf die doch krude Begründung des TAS zurückzuführen sein. Neben zahlreichen irrelevanten, aufgeblähten Erwägungen berühren im Urteil die Anbiederungen des Gerichts gegenüber der Athletin peinlich. Und dass die „Testosteronregelung“ zwar als für die Athletin diskriminierend – ohne die entsprechenden Rechtsfolgen – qualifiziert, jedoch dennoch als gleichsam „von Gott – vertreten hier auf Erden von der IAAF – gegeben“ dargestellt wird, ist eher ein juristisches Kuriosum. Entscheidend ist im Rahmen eines Urteils das „Dispositiv“ und nicht etwa die im konkreten Fall mit viel Pathos garnierte Begründung. Und hier liesse nach Durchsicht des TAS-Urteil im „Fall Semenya“ durchaus das Fazit ziehen: Die rührigen Richter haben wohl gefühlsmässig richtig entschieden oder „es“ zumindest so gedacht, „es“ aber wohl nicht so gemeint, wie aus der Begründung geschlossen werden könnte. Es wäre eine gewaltige Überraschung, wenn das Bundesgericht diese TAS-Entscheidung aufheben würde. Sicher ist jedoch: Das Gericht wird mit schnörkelloser Begründung ein rasches Urteil fällen.

Ziemlich aussichtslos juristisch unterwegs ist seit Jahren auch der norwegisch Skistar Henrik Kristoffersen. Kurz nach dem Gewinn des Weltmeistertitels im Riesenslalom an der Ski-WM 2019 geriet der Ausnahmekönner auf der Skipiste einmal mehr im Gerichtssaal unter die Räder: Ein Gericht in Oslo hat den 28jährigen Skistar nun einmal mehr ins Unrecht versetzt; er versucht seit einiger Zeit, gegenüber dem norwegischen Verband zu erreichen, dass er die Rennen mit dem persönlichen Kopf-Sponsor „Red Bull“ bestreiten darf (vgl. z.B. hierzu causasportnews vom 31. Oktober 2017). Ein aussichtsloses Unterfangen, weil die entsprechende Werbefläche zweifelsfrei dem Verbandssponsor (einem Telekommunikationsunternehmen) zusteht.

Fazit: Mitmachen ist manchmal auch in der Juristerei wichtiger als Gewinnen…

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