When Harry met Uli

causasportnews / Nr. 1047/08/2023, 13. August 2023

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(causasportnews / red. / 13. August 2023) Eine Sommer (nicht betreffend Yann Sommer) – Komödie im europäischen Fussball auf höchster Ebene, die nun einen vorläufigen Abschluss gefunden hat, ist final der sportlichen Realität gewichen. Die Rede ist von Harry Kane, dem englischen Top-Stürmer, der nach monatelangem Gezerre zwischen Engländern und Deutschen mit immer neuen Schlagzeilen und begleitet von Gerüchten am Wochenende vom englischen Klub Tottenham Hotspur zum FC Bayern München transferiert worden ist; so einschneidend können die Auswirkungen des «Brexit» also nicht sein. Endlich ein von den Protagonisten des Münchner Nobel-Klubs der so sehr herbeigesehnte Höhepunkt einer Kooperations-Anbahnung also, gleichsam wie in der Komödie «When Harry met Sally» (1989) – nur heisst es nun: «When Harry met Uli». Kein Zweifel besteht, dass der offenbar teuerste Transfer im Deutschen Fussball dem Über-Vater des Münchner Fussballs zuzuschreiben ist. An der Säbener Strasse erfolgte die fussballerische Schöpfungsvollendung durch den nach wie vor faktischen Machthaber im FC Bayern München, Uli Hoeness. Nun ist der Fussball-Messias aus England also in Deutschland angekommen. Die Euphorie an der Isar war riesengross nach bekanntgegebener Verpflichtung des Captains der Englischen Nationalmannschaft, der in München das seit dem Abgang von Robert Lewandowski offenkundig gewordene Stürmerproblem lösen soll. Was den Amerikanern Prinz Harry und Herzogin Meghan nach deren Übersiedlung in die USA bedeutete, soll nun der Fussball-Prinz Harry von der Insel für die Bayern nachhaltig verkörpern: Die Garantie für Erfolg und Fussball-Hollywood; in München mit Bezug auf die Bayern auch gerne «Bollywood» genannt. Eine Entwicklungs-Parallelität zwischen dem Blaublüter Harry und dem Fussball-Harry wünscht sich nun wohl allerdings niemand, auch wenn dem Prinzenpaar zu Beginn der US-Übersiedlung die Herzen zuflogen. Der Fussball-Messias kam also in München an, um gleich auf dem harten Boden der Realität aufzuprallen. Der Niedergang von Prinz Harry und Herzogin Meghan dauerte bekanntlich etwas länger und hält immer noch an.

Nach dem Transfercoup die Ernüchterung, als der gleichentags nach der definitiven Verpflichtung im Deutschen Supercup eingesetzte Harry Kane die Blamage der Bayern gegen die Red Bull-Mannschaft aus Leipzig auch nicht abwenden konnte. 0 : 3 für RB Leipzig hiess es nach 90 Minuten in der «Allianz»-Arena zu München. Eine Schmach für Uli & Co (trotz «Mia San Mia»). Was Harry Kane den Münchnern Wert sein wird, dürfte sich bald weisen. Zeit wird man dem Fussball-Prinzen von der Insel kaum einräumen; er hat aus dem Stand heraus zu funktionieren.

Immerhin soll dem FC Bayern München die Verpflichtung von Harry Kane mehr als 200 Millionen Euro Wert sein. Es ist dies kein konventioneller Fussball-Transfer, sondern ein sog. «Vertrags-Auskauf», weil der Rekord-Torschütze des Englischen Nationalteams aus einem laufenden Arbeitsvertrag mit Tottenham Hotspur herausgekauft werden musste. Mit seinen mehr als 30 Jahren wäre der zweifelsfrei begnadete Stürmer bei Beendigung seines Vertrags in England ablösefrei zu haben gewesen. Indem Tottenham Hotspur für Harry Kane eine Auskaufszahlung von mehr als 100 Millionen Euro einstreicht, dürfte der unspektakuläre Klub aus dem Norden Londons das Geschäft der Klubgeschichte getätigt haben: Für einen Stürmer in diesem Alter derart viel Geld zu vereinnahmen, ist ein sport-wirtschaftliches Meisterstück!

Zurück zum Spiel der Bayern gegen die Bullen aus Leipzig: Man durfte natürlich am ersten Arbeitstag von Harry Kane keine Wunder vom Neu-Zuzug erwarten – oder doch? Dass die Bayern ohne Torerfolg blieben, lässt tief blicken. Yann Sommer, der zu Inter Mailand abgeschobene Schweizer Nationaltorhüter und anfangs Jahr von den Bayern als Ersatz des immer noch verletzten Manuel Neuer verpflichtet (auch dieser Transfer war ein «Vertrags-Auskauf»), dürfte nicht unglücklich sein, am Wochenende nicht im Bayern-Tor gestanden zu haben. Der von Uli Hoeness und seinen Claqueuren mit mässigem Fussball-Sachverstand gedemütigte Schweizer, dem in München von Anfang an die «Mia San Mia»-Welt verschlossen blieb, dürfte aus der Ferne miterlebt haben, dass die alte Fussball-Weisheit immer noch zutrifft: Wer ein Spiel gewinnen will, muss mindestens ein Tor mehr schiessen als der Gegner – und eines weniger kassieren als dieser. Ein 0 : 3 sagt nicht alles, aber doch einiges, auch mit Blick auf das derzeitige Torhüter-Kapitel beim FC Bayern-München.

Die Umstände eines Bergtodes als Abbild der aktuellen Gesellschaft

causasportnews / Nr. 1046/8/2023, 12. August 2023

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(causasportnews / red. / 12. August 2023) Der Bergsport in seiner exzentrischsten Dimension, der vorwiegend in der «Todeszone», im Bereich von über 8000 Höhenmetern, stattfindet, ist in den letzten Jahren regelrecht entartet, oder wie es das Urgestein des Extrem-Alpinismus’, der Südtiroler Reinhold Messner, sieht: «Das ist nicht mehr Alpinismus, sondern Tourismus». Was die Welt in unseren Niederungen, nicht zuletzt dank der neuen Medien, mitbekommt, wenn es um die Besteigung vor allem der höchsten Berge der Welt geht, ist in der Tat eindrücklich und bedrückend zugleich: Die Rede ist von begüterten Menschen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, von Helfern auf die markantesten Gipfel der Welt schieben lassen, oder von Agenturen, welche «Kunden» jedwelcher Couleur meistens gegen viel Geld vor allem mit der Hilfe von Sherpas, die durchwegs schamlos ausgebeutet werden, die Erklimmung des Mount Everest (8848 Meter ü. M.), des Mount Godwin Austen (K2; 8610 Meter) oder des Kangchendzönga (8586 Meter) ermöglichen. Die Besteigung dieser und weiterer Gipfel in der «Todeszone» geht einher mit Dramen, Tragödien und Todesmärschen in Eis, Schnee sowie bei Winden und Stürmen. Der pervertierte Alpinismus, der also zum Tourismus verkommen ist, beschert den Daheimgeblieben auch immer wieder kaum für möglich gehaltene Bilder, etwa die berühmt gewordene «Stau»-Aufnahme unter dem Gipfel des Mount Everest (vgl. Titelbild von Causa Sport 3/2019 – causasportnews vom 28. Mai 2023).

Wenn Bilder sprechen, wird alles noch nachvollziehbarer. So verhält es sich aktuell mit dem Tod des pakistanischen Trägers Mohammed Hassan, bzw. mit den Umständen dieses Todes. Video-Aufnahmen zeigen den Mann, der auf dem Weg zum Gipfel des K2 stürzte und ums Leben kam. Dieses Faktum alleine könnte noch als Folge des am Berg eingegangenen Risikos qualifiziert werden; wer in der «Todeszone» unterwegs ist, hat auch das Sterben einzukalkulieren. Doch was sich an der Unfallstelle abspielte, war nicht nur dramatisch und entsetzlich, sondern geradezu surreal. Bergsteiger passierten die Unfallstelle des noch lebenden Pakistaners (dieser stürzte ein paar Meter ab und wurde dann von seiner Seilschaft wieder in die Spur gezogen), überstiegen ihn, den zum Hindernis gewordenen Sterbenden, gleichsam, um raschmöglichst auf den Gipfel des K2 zu gelangen. Um den Sterbenden kümmerte sich keiner. Der Träger im Todeskampf war einzig ein Hindernis für die Berggänger, welche in diesem Moment über eine Fast-Leiche gingen, um ihre persönlichen Ziele zu erreichen und die Besteigung des K2 frenetisch – unempathisch – bejubelten. Im Nachhinein hat sich nun eine Diskussion entwickelt, ob der qualvoll Verstorbene hätte gerettet werden können – nicht, ob er hätte gerettet werden müssen. Ethik am Berg ist etwa so skurril wie der Einsatz von Weihwasser gegen alles Teuflische. Jetzt wird das Thema, wie üblich in der heutigen Zeit, auf eine juristische Ebene verlagert: Die pakistanischen Behörden haben Untersuchungen aufgenommen. In den Medien wird hauptsächlich diskutiert, ob es – theoretisch – drei, vier oder sechs Leute gebraucht hätte, um den regelrecht krepierenden Mohammed Hassan zu retten.

Der Bergsport, der eben nach Meinung von Reinhold Messner zum Bergtourismus mutierte, ist wohl, wie dieser aktuelle Fall belegt, ein Abbild, wie die heutige Gesellschaft funktioniert. Zwar wird Betroffenheit markiert, die Welt findet ein solches Vorkommnis erschütternd, schockierend, dramatisch und empörend, aber auf einen Nenner gebracht ist dieses Fazit zu ziehen: Eigeninteressen und Egoismus überlagern alle übrigen Untugenden und Werte. So gesehen sind die Umstände des Todes des pakistanischen Trägers, der inmitten von Bergsteigern auf rund 8300 Metern über Meer am K2, rund 300 Meter unterhalb des Gipfels starb, und auch Opfer des egoistischen Verhaltens der Mit-Bergsteiger wurde, nichts Aussergewöhnliches. Wie die Reaktionen der Betroffenheits- und Empörungsgesellschaft zeigen.

Mehr Suchtpotential bei online-Sportwetten?

causasportnews / Nr. 1045/08/2023, 9. August 2023

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(causasportnews / red. 9. August 2023) online-Sportwetten sind beliebt, aber auch nicht vorbehaltsfrei unproblematisch. Die Sportveranstalter, dazu sind teils auch die Sportverbände zu zählen, sehen in dieser Spielart die Integrität des sportlichen Wettkampfbetriebs gefährdet. Mit Blick auf die Fussball-WM-Endrunde 2006 in Deutschland sah sich der Weltfussballverband (FIFA) beispielsweise veranlasst, im Zusammenhang mit Sportwetten ein umfassendes (Früh-)Warnsystem zu betreiben (und hierfür eine spezialisierte Unternehmung zu gründen, die Gesellschaft «Early Warning System GmbH»), um allfällige, besondere Vorkommnisse anlässlich der WM-Spiele feststellen und Ungemach abwenden zu können. Nach dem Fall des von der Wettmafia bestochenen Schiedsrichters Robert Hoyzer, ein Skandal, der Deutschland 2005 erschütterte, wollte der Weltverband am WM-Austragungsort Deutschland keinerlei Risiken eingehen und kehrte für den Integritätsschutz bezüglich des sportlichen Geschehens alles Denkbare und Mögliche vor. Geprägt wurde der Begriff «Sportwetten-Betrug», wobei evident ist, dass hier nicht die Sportwette an sich betrugs-anfällig war, sondern der Sport selber. Das ist auch aktuell noch so, und heute, wie damals, bilde(te)n die sog. «Live-Wetten» das signifikante Problem. Wetten, die während eines Fussballspiels getätigt werden können, machen einen besonderen Integritätsschutz mit Blick auf den sportlichen Wettbewerb notwendig. Derartige Wetten sind vielfältig; so kann z.B. während eines laufenden Spiels darauf gewettet werden, ob und in welcher Minute ein Elfmeter gepfiffen oder eine rote Karte gezeigt wird, ob ein Spiel in die Verlängerung geht und wann und welcher Spieler des Feldes verwiesen wird. Im Umfeld des Sportes existieren natürlich auch geradezu perverse Wetten, etwa, wann und wo der nächste Trainer entlassen wird, in welchem Radrennen sich der nächste, tödliche Unfall ereignet und ob im Rahmen einer Extrem-Bergbesteigung eine Seilschaft wieder vollzählig zurückkehrt. Derartige Wetten werden praktisch ausschliesslich im illegalen Bereich angeboten.

Spezielle Sportwetten-Dimensionen gibt selbstverständlich der online-Sportwetten-Markt ab. Dieser Business-Zweig hat im internationalen Kontext gewaltige Dimensionen erreicht. Zu einem grossen Teil sind diese Wetten illegal und werden weltweit von auch in dieser Hinsicht von als liberal bekannten Ländern (in Europa z.B. Malta, Zypern, Gibraltar) aus angeboten, weitgehend über das Internet. Das online-Sportwetten-Geschäft lief deshalb bis vor kurzem an der Schweiz vorbei und fand ausschliesslich im Ausland oder vom Ausland aus statt. Seit rund drei Jahren sind in der Schweiz auch online-Casinos zugelassen; die Spiel-Variante wird von etwa der Hälfte der Casinos angeboten. Damit ist es möglich geworden, über die Schweiz im Sportwetten-Geschäft aktiv mitzuwirken, was bedeutet, dass dieses Business der Illegalität entzogen worden ist. Doch wo Freude herrscht, ziehen meistens auch düstere Wolken auf. Weil die Sportwetten in der Schweiz sehr beliebt geworden sind, ist dadurch auch das Spielsucht-Risiko gestiegen. Live-Sportwetten weisen gemäss einer von der Eidg. Spielbankenkommission in Auftrag gegebenen Studie ein ähnlich hohes Suchtpotential auf wie die Automatenspiele in den Casinos. Die gesetzlich vorgeschriebene Bekämpfung der Spielsucht, auch bei online-Sportwetten, gestaltet sich in der Praxis offenbar schwierig. Zwar können auch im Sportwetten-Bereich Spielsperren gegenüber Spielsüchtigen verhängt werden, doch in diesen Fällen wandern die Betroffenen nicht selten ins Ausland und in den illegalen Sportwetten-Markt ab. Der Nutzen von Spielsperren im Rahmen der Suchtprävention ist zumindest umstritten.

So wird weiterhin relativ unkontrolliert und hilflos mit Blick auf die Suchtbestrebungen der Player im Markt und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auf sportliche Sachverhalte gewettet. Nicht verifizierbar ist der Wett-Typus bezüglich des Schweizer Fussball-Nationaltorhüters, Yann Sommer, soeben nach Italien «transferiert». Obwohl er mit dem FC Bayern München einen Arbeitsvertrag bis 2026 abgeschlossen hatte, gehört sein fussballerisches Wirken an der Isar bereits wieder der Vergangenheit an. Eine Wette darauf, wie lange es der bald 35jährige Schweizer, respektlos demontiert und desavouiert von Sachverständigen, Pseudo-Experten sowie misanthropischen Dumm-Schwätzern und Ignoranten, im Münchner Klub aushalten würde, ist zwar nicht belegt, wäre aber durchaus plausibel. Wer richtig vorausgesagt, bzw. darauf gewettet hätte, dass Yann Sommer bereits nach einem halben Jahr im wahrsten Sinne des Wortes real aus dem Schatten von Manuel Neuer, dem Torhüter, den der Schweizer zu ersetzen hatte (und dies unter den gegebenen Umständen nicht schlecht gemacht hat), heraustreten würde, wäre mit diesem Tip kaum reich geworden.

Deutschland im Fussball-Elend

causasportnews / Nr. 1044/08/2023, 6. August 2023

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(causasportnews / red. / 6. August 2023) Wenn das, was nicht sein darf, doch Realität wird, herrschen in der Regel Depression und Frustration vor, aber auch Wut und cholerische Ausbrüche sind die Folgen. Um dies alles zu erfassen und die Phänomene im Nachgang solcher Ereignisse zu deuten und zu erklären, sind die entsprechenden Wissenschaften gefordert, wenn es um Sport geht, vor allem die Sport-Soziologie (es ist dies, auf die Materie Sport bezogen, die Wissenschaft, die sich mit der empirischen und theoretischen Erforschung des sozialen Verhaltens der Menschen befasst).

Auslöser dieser Betrachtung ist das sportliche Scheitern der Deutschen Frauen-Nationalmannschaft an der Fussball-WM-Endrunde in Australien/Neuseeland. Wie in diesen Spalten in den Raum gestellt (causasportnews vom 23. Juli 2023), ist das eingetreten, was sich nicht ereignen durfte, nämlich das Ausscheiden der Deutschen Kickerinnen bereits nach den Gruppenspielen. Die Auswirkungen dieser aus Deutscher Sicht sportlichen Katastrophe auf die Gesellschaft und auf das ganze Land sind heterogen und teils ambivalent. Da wurde alles vorgekehrt, um den Frauenfussball auf die Ebene des Männersports zu hissen, was den Misserfolg noch zerstörerischer werden lässt. Die Ausgangslage nach dem sportlichen Scheitern der Deutschen Frauen hat noch weitreichendere Bedeutung, als wenn die Realitäten sachlich aufgenommen worden wären. Eigentlich geht es «nur» um Fussball. Dieser ist natürlich längst keine «Nebensache» mehr, sondern verkörpert eine Trinität von Sport, Kommerz und Medien. Fussball, nicht nur in Deutschland, ist Opium für’s Volk und insbesondere auch verkaufte Emotion. Betroffen und berührt ist nun letztlich das «Wir- und Selbstwertgefühl einer ganzen Nation («Wir sind Papst»); womit wieder einmal die Bedeutung des Nationalen im Sport bewiesen wäre.

Die Ebenen des Scheiterns lassen sich simplifiziert wie folgt ausmachen:

Vergeigt haben es die Spielerinnen. In Anbetracht des unbestrittenen Umstandes, dass «es» nicht gut lief auf dem Feld («Flasche leer»), kann konstatiert werden, dass dem Scheitern zweifelsfrei kein böser Wille zugrunde lag. Für schlechte Leistungen von Mannschaften im Fussballsport sind nämlich grundsätzlich die Trainer(innen) verantwortlich, konkret die bedauernswerte Martina Voss-Tecklenburg. An den Spielerinnen und an der Trainerin entladen sich Wut, Spott, Häme und Verachtung. Die Deutschen Frauen haben die Nation in einen kollektiven Betroffenheitszustand versetzt. Die nun vollendete Trilogie des Fussball-Kollapses (nach dem Scheitern der Männer an den WM-Endrunden in Russland,2018, und in Katar, 2022) bedeutet den Abschluss der Chronologie der gesamten Deutschen Fussball-Katastrophe. Australien/Neuseeland war kein sportlicher Betriebsunfall, sondern eine Perpetuierung des Fussball-Traumas nach Russland und Katar.

Die Verantwortung für die Abfolge der Misserfolge auf den grossen Bühnen des internationalen Fussballs liegt beim Deutschen Fussball-Bund (DFB), dem grössten Sportverband der Welt. Wenn sportliche Misserfolge zur Regel werden, hat der monopolistische Organisations- und Verwaltungsträger versagt. So, wie derzeit die Regierung des Landes und die Politik im Allgemeinen, die das grundsätzliche Desaster im Land zu verantworten haben und aufgrund der manifestierten Unfähigkeit und Hilflosigkeit als Steigbügelhalter der Alternative für Deutschland (AfD) fungieren. Fussball ist letztlich ein Abbild der gesellschaftlichen Verhältnisse und führt zur Erkenntnis, nun gesamthaft nicht mehr «Papst» zu sein, was schmerzt und frustriert.

Apropos Frustration: Der kollektive Frust und die Depression nach dem jüngsten Fussball-Debakel werden durch die Medien bewirtschaftet. Blamabel, katastrophal, unverständlich, usw., mit Negativ-Attributen wird in den Gazetten in Deutschland die Gemütslage der Nation präsentiert, nachdem das undenkbare Unmögliche Tatsache wurde. Für einmal fehlt sogar das Zotige in den einschlägigen Medien, vielleicht, weil es aktuell um den Frauen-Fussball geht (eine Bild-Schlagzeile, wie «ausgepoppt», wäre in Anspielung an die Top-Spielerin Alexandra Popp zu befürchten gewesen).

Eigentlich ist ein Fussballspiel nur ein Spiel; was aber, wie das aktuelle Beispiel zeigt, nicht stimmt. Denn alles ist möglich, wenn das im Fussball auf dieser Stufe für unmöglich Gehaltene eintritt. Dann herrscht sogar ein nationaler Ausnahmezustand. Siehe die kollektive Depression, in welche die Deutsche Frauen-Nationalmannschaft das Land versetzt, hat

Da ist man erleichtert, Schweizer/in zu sein. Auch wenn es eine Erlösung war, dass die Schweizerinnen im Achtelfinale gegen die Spanierinnen nur 1:5 verloren haben und das Spiel endlich vorbei war. Noch besser war es, anlässlich der Frauen-WM Österreicher/innen zu sein: Die Schottinnen sorgten Ende 2022 dafür, dass die Österreicherinnen die Reise an das Ende der Welt gar nicht antreten mussten.

Die polysportive (Sport-)Welt des Alexander Zverev

causasportnews / Nr. 1043/08/2023, 3. August 2023

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(causasportnews / red. / 3. August 2023) Alexander Zverev ist ein begnadeter Tennisspieler, der sich nach einer schweren Fussverletzung, die er sich anlässlich der French Open vor einem Jahr zugezogen hatte, derzeit zurückkämpft. Soeben hat er sein Heim-Turnier Am Rothenbaum in Hamburg überzeugend gewonnen, und es bestehen keine Zweifel, dass das nicht der letzte Schlag des 26jährigen Deutschen in diesem Jahr war. Apropos «Schlag». Das emotionsgeladene Energiebündel schlägt nicht nur auf den Tennisplätzen der Welt gut auf, sondern auch ab und zu ausserhalb des Sportplatzes offenbar unschön zu. Die polysportive (Sport-)Welt des Alexander Zverev besteht nicht nur aus Triumphen und Erfolgen, sondern auch aus Ereignissen, die man lieber nicht vernehmen würde, bzw. nie geschehen wären.

Weil bei Sportlerinnen und Sportlern im digitalen Zeitalter der neuen Medien das Private dem öffentlichen Bereich ziemlich ebenbürtig geworden ist und die Protagonisten diese Sphäre durchwegs bewusst als Marketingplattform nutzen, wird der Öffentlichkeit vielfach Negatives bekannt, das entsprechend aufgebauscht wird und die sachliche, öffentliche Berichterstattung etwa in den Medien und auch das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit übersteigt. Das aktuelle Beispiel von Alexander Zverev ist ein Paradebeispiel hierfür. So fragt die Deutsche Illustrierte «Bunte» in einer gross aufgemachten Geschichte: «Ist der Tennis-Star ein Frauen-Schläger?» (27. Juli 2023, 30/31). Die Regenbogen-Postille, in die Promis und Sternchen jedwelcher Couleur üblicherweise drängen und dabei einen persönlichen, positiven Image-Transfer erwarten, ist bei Gelegenheit geneigt, auch unschöne und dunkle Seiten eines (Sportler-)Lebens ins mediale Rampenlicht zu rücken. Gross aufgemacht und entsprechend bebildert vermeldet die Illustrierte, dass sich die Justiz in der «Causa Alexander Zverev» mit häuslicher Gewalt, mit welcher sich der Tennis-Olympiasieger konfrontiert sieht, befasst. Im weitesten Sinn geht es um ausgeartete Beziehungskonflikte und eben Gewalt, die eine frühere Partnerin des Tennis-Stars zur Anzeige brachte; es steht Körperverletzung im Raum (für Alexander Zverev gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Nach der «Bunte» soll ein Strafbefehl erlassen werden, der von der Berliner Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Tiergarten Berlin verlangt worden ist. Beantragt wurden 90 Tagessätze à 5’000 Euro, was immer hin 450’000 Euro ausmacht. Sicher eine Bagatelle für den Tennis-Crack – oder wie es die «Bunte» sicher nicht ganz unrichtig sieht: «Viel schwerer wiegt der Imageverlust. Er (Alexander Zverev, die Red.) würde dann als Frauen-Schläger dastehen». Sicher nicht ganz verfehlt orakelt die Illustrierte, dass in diesem Fall «Sponsoren von ihm Abstand nehmen könnten». Noch ist kein Verdikt in dieser Sache rechtskräftig, aber klar ist, dass bei Sportlern, welche auch im modernen Sport in allen Belangen und Bereichen Vorbilder sein sollen, solche gravierenden Entgleisungen im Privatbereich zu einem Marketing-Super-GAU führen können. Gewalt, nicht nur gegenüber Frauen selbstverständlich, geht nun einfach nicht – und gehört verurteilt.

Spielervermittler vs. FIFA und umgekehrt

causasportnews / Nr. 1042/07/2023, 31. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 31. Juli 2023) Seit Jahrzehnten tobt ein manchmal offener, zuweilen auch im sport-politischen Hinter- oder sogar im Untergrund geführter Machtkampf zwischen dem Weltfussballverband (FIFA) und den professionellen Spielervermittlern und -beratern, wobei in diesem Business die Vermittlung, weil lukrativer, im Vordergrund steht. Die Vermittler (nach Schweizerischem Recht nach Art. 412 ff. des Obligationenrechts, OR) kassieren Provisionen, die Berater (Manager) müht sich mit der (oft aufwendigen) Erbringung von Dienstleistungen für Sportler (Art. 394 ff. OR) ab. Vermittlung und Management geschehen in der Praxis oft zusammen.

Vor allem der FIFA sind die Spielvermittler, seit diese Branche boomt und teils horrende Provisionen bei Fussball-Transfers (meistens von Klubs) bezahlt und von Vermittlern kassiert werden, mehr als nur ein Dorn im Auge. Der Verband ist bestrebt, die im Fussballgeschäft zirkulierenden Gelder innerhalb des Fussball zu sichern. Das gelingt bei lukrativen Transfers immer seltener; Provisionen, Vertragsauskaufs-Entschädigungen und Transfer-Erträge aller Art werden, vor allem wegen und dank der Spielervermittler, dem geschlossenen Kreislauf im Fussball-Business entzogen. Deshalb herrscht zwischen der FIFA und den Spielervermittlern ein Dauerkrieg. Mit allen möglichen Mitteln versucht die FIFA, ein Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), die Agenten und Berater, wie Vermittler auch genannt werden, aus dem Markt zu drängen, was nachweislich rechtlich nicht geht, oder die Vermittler-Brache zu regulieren. Hauptziel dabei ist, das wirtschaftliche Potential der Vermittler einzuschränken. Das geschieht seit Jahren mit Regularien, durchwegs unter dem Deckmantel der Transparenz, des Integritätsschutzes und anderer hehrer Absichten (etwa mit dem Argument der Bekämpfung der Geldwäsche). Die «Entmannung» des Spielervermittler- Gewerbes funktioniert jedoch weitgehend nicht, und alle paar Jahre versucht der Weltverband, mit immer neuen Regularien, der Vermittler-Zunft den Garaus zu machen. Auch jetzt wieder: Im Herbst führt die FIFA wieder einmal neue Regeln ein, um das Beraterwesen einzuschränken, etwa durch eine Registrierungspflicht bezüglich der Vermittler. Zudem sollen die Höhe der Transfersummen vereinheitlicht und die davon abhängenden Provisionen (zu Gunsten der Vermittler) gedeckelt werden. Der Agent soll «nur» noch 5% (allenfalls 8%) mit Bezug auf die Transferentschädigung verdienen. Alle Transferzahlungen sollen zudem über ein Fifa-eigenes Bezahlsystem abgewickelt werden. Nach dem Motto: Kontrolle ist besser…

Gegen diese neuste Regelung laufen die Spielervermittler Sturm. In der Schweiz (Sitzland der FIFA) soll im Herbst die Wettbewerbskommission über das von der FIFA Vorgesehene entscheiden. In Deutschland hat das Landgericht Dortmund das neue Spielervermittler-Reglement einstweilen ausser Kraft gesetzt, bevor es gültiges Satzungsrecht wurde. Negativ für die Vermittler ist, dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne soeben eine Klage des Branchenverbandes der Spielervermittler gegen die FIFA, bzw. gegen die Neu-Regulierung des Weltverbandes, abgeschmettert hat. Diese Klage belegt vor allem die Blauäugigkeit der Vermittler: Nur schon anzunehmen, dass das TAS einer Regelung der FIFA den Segen verweigern würde, ist reichlich naiv, denn es darf nicht vergessen werden, dass das TAS krass verbandslastig ist und der gerichtliche Instanzenzug in diesem Bereich von (persönlichem) Filz und Opportunismus durchsetzt ist. Die Spielervermittler gelten zwar durchwegs als schlitzohrig und oft «bauern-schlau», allein es fehlt ebenso oft der juristische Sachverstand – vgl. den gewählten, aussichtslosen Weg an das Internationale Sportschiedsgericht.

Die Gesamtsituation ist jedenfalls so klar wie verzwickt. Auch die neuste Spielervermittlerregelung der FIFA ist in vielen Teilen rechtlich unhaltbar und widerrechtlich. Doch auch hier prävaliert das Faktische vor dem Normativen. Die FIFA will die Vermittler in die Knie zwingen, indem regulativer Druck über Spieler und Klubs aufgebaut wird. Die Spieler und die Klubs unterstehen, im Gegensatz zu den Spielervermittlern, den FIFA-Satzungen, und so lässt sich indirekt das Vermittlungs-Gewerbe in bestimmte Bahnen lenken. Über diesen Verbandsdruck gelingt es, die Vermittler auf FIFA-Kurs zu bringen. Es wäre grundsätzlich ein Leichtes, gegen eine derartige FIFA-Regelung anzukämpfen, doch das Transfer-Business findet letztlich im Rahmen des Monopol-Verbandes FIFA statt. Letztlich verliert auch die Grundsatzfrage an Bedeutung, ob die FIFA als Verein überhaupt berechtigt ist, eine globale Regelung für einen ganzen Berufszweig zu erlassen – ist sie natürlich nicht, auch wenn diesbezüglich andere, juristische Irrmeinungen herumgeistern (so Stephanie Jungheim, Berufsregelungen des Weltfussballverbandes für Spielervermittler, Berlin, 2002). Doch das Faktum ist eben stärker als das Normierte.

Rechtliche Turbulenzen um Macht, Animositäten und Geld im Skisport

causasportnews / Nr. 1041/07/2023, 28. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 28. Juli 2023) Obwohl noch Hochsommer herrscht, ist in Teilen der Alpenländer in Europa auf den höchsten Berggipfeln bereits Schnee gefallen; was Vorfreuden auf den nicht mehr allzu fernen Wintersport weckt, trotz Ängste und Befürchtungen aufgrund der gerade speziell auch für den Skisport negativen Klimaentwicklungen. Diesbezüglich könnte erwartet werden, dass sich insbesondere der Internationale Skiverband (FIS) mit Sitz im beschaulichen Oberhofen am Thunersee primär der Vielzahl von Herausforderungen stellt, was die Zukunft des organisierten, globalen Skisports anbelangt. Vor allem der Umstand, dass der Ski-Tross, der rund um den Globus tingelt und dank der Viel-Fliegerei einen nicht unwesentlichen Teil zur Klima- und Umweltbelastung beiträgt, verlangt nach Lösungen, um den Skisport klima- und umweltadäquat in die Zukunft zu führen.

Doch auch in dieser Disziplin sorgt die weltumspannende, zuständige Organisation, ein Verein i. S. von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, für Wirbel auf anderen Ebenen. Wie viele Sportverbände ist die FIS vor allem mit sich selbst beschäftigt, bzw. geht es auch dieser Sport-Funktionärskaste um Macht, persönliche Animositäten und um Geld. Die Zukunft des Skisports unter den gegebenen Verhältnissen und mit Blick auf die Zukunft scheint von sekundärer Bedeutung zu sein.

So ist bekannt geworden, dass es in der FIS wieder einmal richtig rumpelt. Dafür die Schuld nur beim aktuellen Präsidenten, Johan Eliasch, zu suchen, ist wohl zu kurz gegriffen. Aber wohl auch. Seit der 61jährige schwedisch-britische Geschäftsmann, der u.a. auch als CEO der renommierten Skimarke «Head» fungiert, 2021 als Nachfolger des legendären Schweizers Gian Franco Kasper, zum FIS-Präsidenten gewählt worden ist, herrscht einigermassen Unruhe im internationalen Skisport. Das mag auch damit zusammenhängen, dass die Verlierer der Präsidentenwahl, dazu gehört auch der Schweizer Ex-Weltmeister von 1993 in der Abfahrt, Urs Lehmann, sich mit Johan Eliasch nicht gerade auf Schmusekurs befinden. Doch die personen-bezogenen Machtverhältnisse in der FIS scheinen trotz vorherrschender Animositäten unter den Funktionären im Moment solide zu sein; schliesslich ist Johan Eliasch verbands-demokratisch zum obersten Verbands-Repräsentanten gewählt worden. Somit bleibt die pekuniäre Dauer-Baustelle im Rahmen des Weltverbandes. Zwischenzeitlich bekämpfen sich verschiedene Parteien zum Thema «»FIS Marketing AG» mit Sitz in Pfäffikon SZ. Diese Gesellschaft kümmert sich um die Werbe- und Vermarktungsaktivitäten der FIS. Die Idee und die Gründungsphase der Gesellschaft gehen noch auf den vor zwei Jahren verstorbenen Gian Franco Kasper zurück. Die Gesellschaft teilten sich der Verband (50%) sowie die Agentur Tridem Sports AG und Infront (je 25%); Ideengeber des Projektes war damals der Deutsche Christian Pirzer, Eigner der Tridem Sports AG, der als Projekt-Initiator mit dieser Beteiligung belohnt wurde. Seit geraumer Zeit herrscht bezüglich der Aufteilung des FIS-Werbekuchens im Rahmen der «FIS Marketing AG» Feuer im Verbands-Dach. Vor allem möchte Präsident Johan Eliasch dem Weltverband die gesamte Marketing-Gesellschaft einverleiben. Die diesbezüglichen Streitereien unter den Parteien sind in den letzten Monaten eskaliert. Involviert sind die Bezirksgerichte Schwyz und Zürich, und auch die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz (Sitz der Tridem Sports AG) ist aktiv, weil Vorwürfe der ungetreuen Geschäftsbesorgung erhoben wurden. Eine unappetitliche, unangenehme und unnötige Angelegenheit, die auch für entsprechendes Anwaltsfutter sorgt – und in diesem Fall muss damit gerechnet, dass der Rechtsunfrieden nicht sofort wird wieder hergestellt werden können – Anwälte sind nicht dafür bekannt, Problem-Erledigungen zu favorisieren; sie leben schliesslich von den Pendenzen. Affaire à suivre also auch in dieser «Causa».

Eine neue Art von Olympia – Ernsthaft oder ein Fake?

causasportnews / Nr. 1040/07/2023, 26. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 26. Juli 2023) «Enhanced Games”, so heisst ein Projekt, dass dieser Tage lanciert und bekannt gemacht worden ist und von dem man nicht so richtig weiss, was davon gehalten werden soll. Die «verbesserten Spiele» sollen jedenfalls eine Antwort auf die etablierten Olympischen Spiele und die angebliche Heuchelei des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) mit dem praktizierten Anti-Doping-System werden. Initiant der Spiele ist ein promovierter Jurist, Aron D’Souza. Der 38jährige Australier, der in Oxford studiert und in Melbourne doktoriert hat, ist felsenfest davon überzeugt, dass er sein Projekt zum «Fliegen» bringen wird. Er habe sein ganzes Leben damit verbracht, das Böse, insbesondere Korruption und Verfilzungen aller Art, zu bekämpfen. Alles also, was nach Auffassung von Aron D’Souza das IOK verkörpert. Auf diesen Verein nach Schweizerischem Recht hat sich der Australier eingeschossen, vor allem auf den IOK-Präsidenten Thomas Bach, der «zu den Feinden der Wissenschaft» zu zählen sei und nach Einschätzung des Sport-Revolutionärs die «Hall der Schande» im internationalen Sport anführt. Dem Deutschen wirft der Initiant der «Enhanced Games» vor, auf Kosten des organisierten Sportes ein Leben in Saus und Braus zu führen, statt real und effizient das «Böse im Sport» zu bekämpfen. Er möchte dem in seinen Augen heuchlerischen Sport-System den Riegel schieben. Beim Projekt von Aron D’Souza sind im Rahmen der geplanten Spiele Aufputschmittel, Anabolika und Epo frei, beziehungsweise dürfen diese von den an den Spielen teilnehmenden Sportlerinnen und Sportlern unter ärztlicher Kontrolle verinnerlicht werden. Die Grundidee sei, dass Athletinnen und Athleten leistungssteigernde Mittel eben (nur) kontrolliert konsumieren dürfen. Die ethisch fragwürdige IOK-Doping-Bekämpfungspraxis lehnt der Australier ab. Allerdings bleibt hier festzuhalten, dass auch dieses vorgesehene System nicht manipulationsfrei ist, weil selbstverständlich auch eine kontrollierte Verwendung leistungssteigernder Mittel hintertrieben werden kann. Der Projekt-Initiant vertritt die Meinung, dass das IOK mit seinem Anti-Doping-Regelierungssystem ungerechtfertigterweise Macht ausübe, weil die Organisation indirekt die Welt-Anti-Doping-Agentur beherrsche. Eine Überlegung, die nicht ganz abwegig ist.

Auch wenn die Idee von «Enhanced Games» nicht a priori nur als Phantasiegebilde oder Marketing-Gag in der aktuellen «Sauregurkenzeit» bezeichnet werden kann, wäre es verwunderlich, wenn das Projekt dereinst umgesetzt werden kann. Initiant Aron D’Souza betont zwar, er habe Anfragen von Athletinnen und Athleten in Hülle und Fülle, und auch TV-Stationen und potentielle Sponsoren seien am Thema interessiert. Es existiert aber auch Skurriles: In einem Werbeauftritt wird in sportlicher Hinsicht eine Sequenz vermittelt, welche den schnellsten Mensch der Welt zeigen soll, der jedoch nicht identifizierbar ist. Die 100 Meter will er in 9,49 Sekunden zurückgelegt haben und sei somit schneller als Weltrekordhalter Usain Bolt (9,58), wird suggeriert. Das qualifiziert die etablierte Sportwelt als «irreführend».

Ist die Idee solcher Spiele also ernsthaft oder ein Fake? Wie oft, dürfte auch hier die Wahrheit in der Mitte liegen. Tendenziell würde es allerdings verwundern, wenn «Enhanced Games» nur schon zu einem Äquivalent zu den Olympischen Spielen würden. Aber vielleicht gilt auch hier: Im Sport wird plötzlich Unmögliches möglich.

Nun «Tazuni», nächstes Jahr «Albärt»

causasportnews / Nr. 1039/07/2023, 23. Juli 2023

Frauen-Fussball: Wir lieben beides!
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(causasportnews / red. / 23. Juli 2023) Die Frauen-Fussballweltmeisterschaft, bzw. die WM-Endrunde, in Australien und Neuseeland hat begonnen. Gemäss Mainstream- Medien steht die Fussballwelt rund um den Globus Kopf; oder hat sie Kopf zu stehen. Jedenfalls ist es unopportun, den Frauen-Fussball, insbesondere auf höchster Stufe, nicht oder nicht (so) gut zu finden oder sich kritisch hierzu zu äussern. So geschehe es also (vgl. etwa causasportnews vom 3. Juli 2022). Wer nicht will, kann sich relativ einfach und schmerzfrei dem um das Turnier entfachten Medien-Hype entziehen, zumal schon die Zeitverschiebung zu Europa vieles in die entsprechenden, geordneten Bahnen lenkt. Für einen Monat läuft das Turnier auf der anderen Seite der Weltkugel, und die Faszination «Frauenfussball» treibt die Fussballwelt nach Expertenansichten hier schon frühmorgens vor die Bildschirme. Ganz sicher ist es deshalb ein Gerücht, dass sich dieses Turnier mit 32 Mannschaften nur mit Mühe fernsehmässig vermarkten lässt und sich auch die Werbewirtschaft mit Investitionen zurückhaltend verhält. Doch die zentrale Frage aus sportlicher Sicht bleibt die: Wer wird Fussball-Weltmeisterinnen? Es ist nicht auszudenken, was geschieht, wenn die Deutschen Frauen den Pokal nicht nach Deutschland holen…

Wie üblich, wird auch diese WM-Endrunde der Frauen weit vor Beginn mit der Präsentation des Maskottchen, das vor allem für Merchandising-Umsatz sorgen soll, lanciert. In den beiden Austragungsländern verkörpert ein (natürlich weiblicher) Pinguin mit dem Namen «Tazuni» die Glücksbringerin für alle. Turnier-Maskottchen-adäquat ist die weibliche Pinguindame ein Phantasiewesen mit menschlichen, selbstverständlich weiblichen Zügen. «Tazuni» entstammt einer spezielle Wortkomposition, bestehend aus «Taz» (was für das Tasmanische Meer steht) und «unity», was Einheit bedeutet. Das Maskottchen und sein Name stehen für zentrale Werte des durch Australien und Neuseeland veranstalteten, globalen Turniers; dies gemäss dem Indoktrinierungs-Support des die WM veranstaltenden Fussball-Weltverbandes (FIFA).

Auch wenn die Weltmeisterschaft der Frauen derzeit im Fokus steht, wirft die Fussball-Europameisterschaft 2024 längst ihre Schatten voraus. Der im Moment nicht gerade berauschende Zustand der Deutschen Nationalmannschafts-Kicker (Männer!), für die der Gewinn des Europa-Turniers im eigenen Land in einem Jahr ein «Muss» ist, lässt zwiespältige Gefühle in sportlicher Hinsicht aufkommen. Doch auch hier sorgt das Turnier-Maskottchen für Vorfreude und wird den Kontinent bis zum Abschluss der Veranstaltung am 14. Juli 2024 zumindest in eine Begeisterungseuphorie, wenn nicht sogar in Ekstase versetzen. Unter Wehen ist kürzlich das Maskottchen für diese Veranstaltung unter Turnier-Direktor Philipp Lahm geboren worden. Nachdem der das Turnier zu verantwortende Kontinentalverband (UEFA) mit organisatorischen und personellen Grossaufwand die Namensgebung für das Euro-Maskottchen forciert hat, eine Taufe Desselben jedoch mangels eines Namens, auf den man sich in der UEFA-Zentrale in Nyon hätte festlegen sollen, scheiterte, wurde der Ball dem Publikum weitergespielt. Unter mehreren Vorschlägen (Bernardo, Bärnheart, Herz von Bär) wurde schliesslich der Maskottchen Name «Albärt» bestimmt (mit 32% der Stimmen). Etwas mit «Bär» musste es also sein, denn Bären sind – mit Ausnahme der «Problem-Bären» – lustig, sympathisch, völkerverbindend und mehrheitsfähig – wie etwa der philanthropisch daherkommende Bär «Baloo» aus dem Dschungelbuch. Ein putziger Bär als Maskottchen soll es also richten, vor allem für die Deutsche Nationalmannschaft, die nun wieder so heissen darf (vgl. auch causasportnews vom 27. Juni 2022). Mit diesem possierlichen, authentischen Tierchen «Albärt» liegen UEFA und die Deutschen zweifelsfrei richtig, nachdem das EM-Austragungsland 2024, das soeben bewiesen hat, dass es doch zwischen Löwen und Wildschweinen zu unterscheiden im Stande ist, die «Deutsche Elf» möglichst sympathisch und gewinnend zum EM-Titel tragen will und muss.

Caster Semenya bringt die Schweizer Justiz in die Bredouille

causasportnews / Nr. 1038/07/2023, 20. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 20. Juli 2023) Der Fall der Leichtathletin Caster Semenya beschäftigt u.a. auch die (Sport-)Justiz seit Jahren. Die 32jährige Südafrikanerin ist sportlich herausragend, eine Frau, die biologisch ein Mann ist und über deren Testosteronwerte (Testosteron leitet sich ab aus den Worten «testis», Hoden, und «Steroid», Grundgerüst verschiedener Hormone) seit ihren Erfolgen, vor allem als Olympiasiegerin und Weltmeisterin über die Mittelstrecke (800 Meter), diskutiert wird. Mehr als zu Diskussionen veranlasst sieht sich der vom ehemaligen Briten Sebastian Coe präsidierte Leichtathletik-Dachverband World Athletics, der das Thema «Intersexualität» in der Leichtathletik regeln muss und dies auf verschiedene Weise versucht hat. So hat der Verband Testosteron-Regeln erlassen, nach denen Caster Semenya ihr Testosteron-Niveau hätte senken müssen, um weiter bei den Frauen starten zu können. Die Thematik ist eingestandenermassen derart, dass eine diesbezügliche Verbandsregelung nur falsch sein konnte; eine ungemütliche Situation also für den Weltverband. Gegen die Testosteron-Regelung 2018 klagte die Südafrikanerin am Internationalen Sportschiedsgericht TAS (Tribunal Arbitral du Sport) in Lausanne. Das Gericht, dafür bekannt, dass bei Klagen von Athletinnen und Athleten beklagte Verbände selten ins Unrecht versetzt werden, betrachtete die World Athletics-Regelung zwar als diskriminierend, sie sei jedoch im Interesse der Chancengleichheit unter den Athletinnen und Athleten gerechtfertigt. Caster Semenya gelangte an das Schweizerische Bundesgericht (vgl. causasportnews vom 4. Juni 2019), welches den Entscheid des TAS erwartungsgemäss bestätigte. Wenn immer irgendwie möglich, schützt das Bundesgericht die Verbände und hält u.a. konsequent an der Irrmeinung fest, das TAS sei, wie ein ordentliches staatliches Gericht, als unabhängig zu qualifizieren. Die Athletin rügte im bundesgerichtlichen Verfahren bezüglich der Verbandsregelung u.a. vergeblich verschiedene Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bei der Beurteilung der Verbands-Testosteronordnung durch das TAS.

Caster Semenya zog ihren Fall nach der Niederlage am Schweizerischen Bundesgericht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der nun kürzlich die Schweiz ins Unrecht versetzte. So wurde etwa erkannt, dass es in der Schweiz keinen ausreichenden Rechtsbehelf geben würde, mit welchem gravierende Verletzungen der EMRK gerügt und überprüft werden könnten; die Feststellung, die Athletin sei von den Schweizerischen Gerichten unzureichend angehört worden, bedeutet einen sport-juristischen Knalleffekt, der nichts anderes besagt, als dass der Instanzenzug in der Schweiz mit Blick auf die Überprüfungsmöglichkeiten (konkret der EMRK-Garantien) durch helvetische Gerichte ungenügend und mangelhaft sei. Die Schweiz also eine «Bananenrepublik» in punkto Justiz also, wie es der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger im Zuge der Fussball-Verfahren in der Schweiz immer wieder zu sagen pflegte (vgl. etwa causasportnews vom 12. Juni 2022)? Nicht ganz so schlimm, aber doch mehr als ein bemerkenswerter Fingerzeig aus Strassburg, der die Schweiz in die juristische Bredouille bringt. Es verwundert allerdings nicht, dass dieser Schock-Entscheid in der Schweiz vor allem medial unter dem Deckel gehalten wurde und wird. Das Strassburger Gericht konnte das Urteil des Schweizer Bundesgerichts zwar nicht ändern, jedoch die Schweiz wegen des ungenügenden Rechtsbehelfssystems rügen. Es ist mehr als peinlich für die Schweiz, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Land, das auf sein Rechts(behelfs)system besonders stolz ist, derart rügt, ins Unrecht versetzt und gravierende Lücken in dieser Rechtsordnung geisselt.

Die Schweiz wird versuchen, die der Leichtathletin verwehrten EMRK-Rechtsschutzgarantien als Einzelfall abzutun. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass künftig weitere Sportler/innen Caster Semenya nachahmen werden und die Schweiz ein echtes Rechtsschutzproblem, vor allem im internationalen Kontext, bekommen wird.

Der Fall manifestiert ein grundlegendes Problem im Schweizerischen Rechtswesen: Zwar ist es nicht zu beanstanden, dass der Rechtsprechungs-Instanzenweg bis zum Bundesgericht immer steiniger wird. Die Überprüfungsbefugnisse der Instanzen nach oben werden immer enger, oder man könnte bilanzieren: Je höher die juristische Instanz, desto dünner die Luft für Rechtssuchende. Wer nicht schon in unteren Gerichtsinstanzen die Weichen auf Sieg stellen kann, wird im Rahmen der Instanzenzüge regelmässig abgewatscht, und letztlich wimmelt auch das Bundesgericht Rechtssuchende nach Möglichkeit oft mit allerlei Formalien ab. Vor allem die Rechtsprechung des obersten Schweizer Gerichts bezüglich zu überprüfender TAS-Entscheide ist durchwegs befremdlich bis krude. Aufgrund beschränkter Kognitionen (Überprüfungsbefugnisse) gelingt es dem Bundesgericht immer wieder, nach TAS-Urteilen vor allem Sportverbände und das Internationale Olympische Komitee (IOK) bei Beschwerden von Sportlerinnen und Sportlern juristisch schadlos zu halten. Insbesondere der Umstand, dass die TAS-Schiedsgerichtsbarkeit von den monopolistischen Sportverbänden dem organisierten Sport in mehr als unanständiger Art und Weise aufgenötigt wird, perlt an den Richterinnen und Richter im «Mon-Repos» in Lausanne konstant ab.