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Vom „Baur au Lac“ in die Untersuchungsmühlen

(causasportnewsd / red. / 10. Januar 2020) Das Luxus-Hotel „Baur au Lac“ zählt zu den nobelsten Adressen der Stadt Zürich. In diesem Hotel pflegten u.a. die Top-Fussballfunktionäre zu wohnen, falls sie in der Limmatstadt i.S. Weltfussball unterwegs waren (der Sitz des Weltfussballverbandes FIFA befindet sich ebenfalls in Zürich). Das war bis 2015 so; dann ereignete sich eine Wende, die alles andere als nobel zu bezeichnen war: Das Hotel an bester Lage am Zürichsee geriet weltweit in die Schlagzeilen, und entsprechende Bilder gingen um die Welt, als die Schweizer Behörden auf Ersuchen der Amerikaner in einer spektakulären, medial orchestrierten Aktion in den frühen Morgenstunden des 27. Mai 2015 sechs Fussball-Funktionäre im „Baur au Lac“ aus den Betten holten und abführten. Bis heute wirkt dieses Ereignis nachhaltig. Für die Schweiz und das Nobel-Hotel bedeutete diese Vorgehensweise allerdings ein bis heute nachwirkender Reputationsschaden. Für die Verhafteten war der Tapetenwechsel vom Hotel „Baur au Lac“ ins Untersuchungsgefängnis ein Schock; die Funktionäre waren sich sehr sicher und hätten nie daran gedacht, dass die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der als „sicher“ geltenden Schweiz derartige Folgen zeitigen könnte.

Gegen zwei der damals verhafteten Funktionäre, Nicolas Leoz (Paraguay) und Eduardo Deluca (Argentinien), sind die im Nachgang zu den Verhaftungen angehobenen Strafverfahren beendet, bzw. abgeschlossen worden. Der 91jährige Paraguyaner verstarb im letzten Jahr, und gegen den 80 Jahre alten Argentinier wurde im Dezember des vergangenen Jahres ein noch nicht rechtskräftiger Strafbefehl erlassen. Der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung wurde als erfüllt angesehen. Beide ehemaligen Fussballfunktionäre hatten nach Auffassung der Schweizer Behörden Gelder des Fussballverbandes von Südamerika abgezweigt. Eduardo Deluca wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 36‘000 Franken und einer Busse von 5‘000 belegt. 16,4 Millionen Franken werden an den Verband zurückbezahlt; die Gelder sind von den Behörden auf Konten der beiden Funktionäre bei den Schweizer Banken Credit Suisse und Julius Bär beschlagnahmt worden.

Heben (lassen) und nehmen – mehr als ein Skandal in der Schwerathletik

(causasportnews / red. / 6. Januar 2010). Wenn der deutsche Journalist und Autor Hans-Joachim Seppelt an die Öffentlichkeit tritt, ist zumindest Authentizität garantiert – anders etwa, als wenn die selbsternannten „Qualitätsjournalisten“, wie etwa des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, mit ellenlangen Berichten aufwarten, die sich ab und zu auch als Fake-Reportagen erweisen können (siehe z.B. der „Fall Relotius“). Der 57 Jahre alte Berliner hat natürlich auch die Vorteile der Visualität auf seiner Seite; (ungeschminkte) Bilder „lügen“ jedenfalls eher nicht. Wie am Sonntagabend im deutschen, öffentlich-rechtlichen Sender ARD, als Hans-Joachim Seppelt und Kollegen mit brisanten Neuigkeiten aus der organisierten Sportwelt aufwarteten. „Geheimsache Doping – der Herr der Heber“, wurde die ARD-Doku betitelt. Im Fokus der erschütternden Enthüllungen stand der Präsident des Internationalen Gewichtheber-Verbandes (International Weightlifting Federation, IWF), Tamás Aján, ein Ungare; zufälligerweise hat dieser Weltverband seinen Sitz in Budapest. Nach den ARD-Recherchen könnte man das lapidare Fazit ziehen: Dieser Weltverband ist mehr als nur ein „Sauladen“, in dem Sportbetrügereien gedeckt werden, ein gigantisches, weltumspannendes Doping-Netzwerk (sogar „Kinder-Doping“!) betrieben wird, Verbandsgelder versickern, bestochen und Vetternwirtschaft betrieben wird und der Präsident seine treuen Vasallen um sich schart. Im Fokus steht dabei der über 80jährige Top-Funktionär dieser Kraftsport-Gilde, eben der „Herr der Heber“, der den Weltverband in einer patriarchalischen Form führt und beherrscht, wie man es heute kaum mehr für möglich halten würde (für ihn und andere Verbandsprotagonisten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Offensichtlich ist die Sportart, über deren Sinn durchaus auch eine Debatte geführt werden könnte, prädestiniert für derartiges Tun. Eigenartig mutet allerdings der Umstand an, dass sich bspw. das Internationale Olympische Komitee (IOK) mit dem (Deutschen) Präsidenten Thomas Bach an der Spitze einen Deut um die frivole Welt der Gewichtheber/innn schert. Im Gegenteil: Munter sprudeln die Gelder des Olympischen Sportes, insbesondere aus der Rechteverwertung, in Millionenhöhe auch in die Kassen der Heber – oder sollten es zumindest. Indessen wurden Belege präsentiert, dass Zahlungen etwa auf Konten der Schweizer Grossbank UBS in Zürich, die 2008 mit Staatsgeldern vor dem Kollaps bewahrt werden musste und sich stark im Sport-Sponsoring engagiert, verschoben wurden; diese Konten bildeten aber dann eher keinen Bestanteil der Verbandsbuchhaltung. Eigentlich ein sonderbarer Umstand, dass solche Aktivitäten aus Bankensicht „compliance-konform“ sein sollen – ein eigenartiges Geschäftsgebaren ist dies alleweil. Geradezu erschüttert zeigte sich der Basler Strafrechtsprofessor und Anti-Korruptionsexperte Mark Pieth ob der Vorgänge im Weltverband. Er hat für die ARD einen strafrechtlichen Befund verfasst und sieht in den Aktivitäten des IWF-Präsidenten und seiner Entourage sogar ein dreisteres Vorgehen als etwa (wohl vor einigen Jahren) im Weltfussballverband FIFA. Er macht einen Anfangsverdacht mit Blick auf zahlreiche Delikte aus, wie Falschbeurkundung, ungetreue Geschäftsbesorgung und Veruntreuung. Gemäss seiner Einschätzung müssten zumindest auch die Schweizer Strafverfolgungsbehörden tätig werden (der Schweizer Verband als Mitglied der IWF hat den Sitz in Basel, die IWF gehört zudem dem Olympischen Sport an, der von Lausanne aus organisiert und dirigiert wird, der IWF-Präsident ist überdies Ehrenmitglied der Olympioniken!). Da Offizialdelikte im Raum stehen, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die Verbandsfunktionärs-erprobten Schweizer Strafverfolgungsbehörden zuschlagen…Affaire à suivre also.

Die (rechtlichen) Folgen der „Operation Aderlass“

(causasportnews / red. / 4. Januar 2020) Ende Februar jährt sich zum ersten Mal eine denkwürdige Aktion gegen systematisches Doping, die sog. „Operation Aderlass“, die zur Aufdeckung eines gigantischen, internationalen Dopingnetzwerkes um einen Erfurter Sportmediziner führte. Fahnder schlugen Ende Februar 2019 anlässlich der nordischen Ski-Weltmeisterschaft im Österreichischen Seefeld zu und deckten für den Sport und dessen (vermeintliche) Integrität Demoralisierendes auf: Athleten bei Eigenbluttransfusionen wurden auf frischer Tat ertappt (einem Sportler steckt beim Zugriff der Polizei noch eine Nadel im Arm), die Ermittler entdeckten Lager von Blutbeuteln und erhoben Beweise für widerrechtliche Praktiken mit Schwerpunkt „Blutdoping“ (Eigenbluttransfusionen); Protagonisten des Doping-Netzwerkes wurden in Seefeld und an anderen Orten in Haft genommen. Nach diesen „schwarzen“ Stunden für den organisierten Sport vor bald einem Jahr wurden die Ermittlungen international ausgeweitet und polizeiliche Massnahmen in Europa zuhauf durchgeführt. Während der letzten Monate wurde bald einmal klar, dass die kriminellen Praktiken vom 41jährigen Sportarzt in Erfurt, der im Zuge der „Operation Aderlass“ verhaftet wurde und als Hauptbeschuldigter des Skandals gilt, ausgingen. Es ergab sich in der Folge, dass vor allem die Disziplinen Winter- und Radsport betroffen waren und sind; und das seit Jahren. Nicht viel hätte offensichtlich gefehlt, und es wäre schon 2018 auch an den zwei Schweizer Rad-Rundfahrten, „Tour de Romandie“ im April 2018 und zwei Monate später an der „Tour de Suisse“ zu Razzien gekommen; es wurde vermutet, dass an diesen Rundfahrten Blutdoping im Rahmen des Netzwerkes des Sportarztes praktiziert wurde. Offensichtlich waren die Fahnder jedoch damals noch zurückhaltend und später überzeugt, dass ein polizeilicher Schlag anlässlich der WM in Seefeld erfolgsversprechender sei, vor allem auch deshalb, weil vor einem Jahr, kurz vor der WM, der Österreichische Ski-Langläufer Johannes Dürr zum „Kronzeuge“ avancierte. Und noch nicht vergessen ist der Dopingskandal vor über 20 Jahren anlässlich einer Razzia im Rahmen der Tour de France beim Team „Festina-Lotus“. Von diesem Reputationsschaden hat sich der Radsport bis heute nicht erholt. Vielleicht auch deshalb wählten die Fahnder die (für den längst „angezählten“ Radsport) schonende, aber auch effizientere Methode und wurden in Seefeld aktiv.

Wie kürzlich verlautete, hat die Staatsanwaltschaft München, welche in diesen Vorgängen zuerst Ermittlungen eingeleitet hatte, nun Anklage gegen den Arzt und vier weitere Beschuldigte erhoben. Es ist vorgesehen, dass die Strafverfahren wegen der aufgedeckten und offenbar beweisbaren Dopingpraktiken gegen Mitte des Jahres durchgeführt werden. Der Erfurter Mediziner muss sich auch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Weitere Verfahren dürften folgen. Die „Operation Aderlass“ und ausgedehnte Ermittlungen insbesondere in den Alpenländern sind noch im Gange.

Lawinenunglück mit neuer, juristischen Dimension

(causasportnews / red. / 3. Januar 2020) In den letzten Tagen des zu Ende gegangenen Jahres 2019 waren in den europäischen Alpenländern zahlreiche Lawinenunglücke, welche zum Teil Tote und Verletzte forderten, zu verzeichnen. Neben den menschlichen Tragödien stellten sich bei allen diesen Vorgängen die etwa gleichen, juristischen Grundsatz-Fragen, und zwar sowohl in strafrechtlicher als auch in zivilrechtlicher Hinsicht (mit Blick auf das Zivilrecht steht jeweils die „Verkehrssicherungspflicht“ von Bergbahnen- und Pistenbetreibern im Zentrum; vgl. hierzu die verschiedenen, in „Causa Sport“ thematisierten Fälle).

Speziell präsentiert sich die Ausgangslage nach einem Lawinenniedergang in Andermatt im Schweizer Kanton Uri. Kurz nach Weihnachten donnerte eine Lawine über jene Piste am Oberalppass, die zur neuen, vom ägyptischen Investor Samih Sawiris initiierten Tourismus-Destination in der Zentralschweiz gehört. Vor einem Jahr wurde u.a. diese Piste, welche den Zusammenschluss der Skigebiete zwischen Andermatt und Sedrun mitermöglicht, mit Pauken und Trompeten eröffnet („eine Vision wird Realität“, frohlockte damals die Urner Regierungsrätin und gescheiterte Bundesrats-Anwärterin Heidi Z’Graggen). Am 26. Dezember 2019 ereignete sich dann der in allen europäischen Medien vermeldete Lawinenniedergang, bei dem in geradezu wunderbarer Weise keine Personen zu Schaden kamen; zwei Frauen erlitten lediglich leichte Verletzungen. Es war dies trotz allem ein touristischer „Super-Gau“. Die Realisierung des Pisten-Projektes war von zahlreichen Bewilligungen abhängig gemacht worden, und, obwohl beim Lawinenniedergang glücklicherweise keine nennenswerten Personenschäden resultierten, stellte sich im Nachgang die Frage, ob bei einer solchen Konstellation im schlimmsten Fall nicht auch die öffentliche Hand eine Haftung treffen würde, falls die Pistenbewilligung von rigorosen Bewilligungen abhängig gemacht worden war, wie im konkreten Fall; wobei selbstverständlich immer auch die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten durch Pistenbetreiber ein juristisches Element der rechtlichen Aufarbeitung nach einem solchen Ereignis in Betracht kommt. Im konkreten Fall mussten zahlreiche Bedingungen erfüllt werden, damit die Bewilligung letztlich erteilt werden konnte. Gerade der „Fall Andermatt“ wirft eine neue Frage juristische Verantwortlichkeits-Dimensionen im Zusammenhang mit erteilten Bewilligungen auf. Wer (der Staat) bezüglich eines Vorgangs überhaupt eine Bewilligungspflicht vorsieht, dürfte verantwortlich werden, falls sich grundsätzlich Konstellationen ergeben, auf Grund derer Schaden entsteht. Konkret hiess etwa das Bundesamt für Verkehr das Lawinenschutzkonzept für die fragliche Piste gut. Notiz am Rande: Für das fragliche Gebiet verliehen die Fachleute von „Seilbahnen Schweiz“ (der Verband der Schweizerischen Seilbahnbranche, ein privater Verein nach Schweizerischem Recht, Art. 60 ff. ZGB) das Gütesiegel „geprüfte Pisten“. Nur wer keine Bewilligungspflicht vorsieht, wird im Schadenfall von Haftung befreit, liesse sich die Rechtslage also zusammenfassen. Oder anders: „Vertrauenshaftung“ dürfte diese Anspruchsgrundlage gegenüber staatlichen Bewilligungsbehörden genannt werden.

Michel Platini im Angriffs-Modus

Platini(causasportnews / red. / 31. Dezember 2019) Michel Platini, der (zwischenzeitlich) gefallene Fussballfunktionär, ist nach Verbüssung seiner gegen ihn ausgefällten zivilrechtlichen Sanktion wieder da; und wie! Kurz nach Ablauf seiner Sperre (vgl. auch causasportnews vom 14. Oktober 2019) hat er keinen Hehl daraus gemacht, dass er seine langjährige, dann eben unterbrochene Funktionärslaufbahn, als noch nicht abgeschlossen sieht. Offenbar hegt er durchaus auch Ambitionen, um den FIFA-Thron, wenn auch mit „Verspätung“, doch noch erklimmen zu können. Dass sich für „Platoche“, wie der ehemalige Star-Fussballer in Frankreich genannt wird, das Rentnertum noch in weiter Ferne befindet, kann nach der Lektüre seines Buches, das, gut „getimt“, kürzlich erschienen ist, geschlossen werden (Michel Platini, Entre nous, Les Editions de l’observatoire, Paris, 2019). Hier analysiert der 64jährige, ehemalige Mittelfeld-Stratege den organisierten Fussball, dessen Probleme, aber auch die positiven Aspekte und Tendenzen, und skizziert die fussballerische Zukunft. „Platoche“, teils im Angriffs-Modus, rechnet auch mit seinen Gegnern, die einst Freunde waren, ab, so mit dem ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter. Der Fussball ist zwar nicht dem Untergang geweiht, verfügt aber dennoch über Optimierungspotential. Und wer sonst als Michel Platini wäre dafür prädestiniert, die beliebteste Sportart insbesondere in Europa in eine bessere Welt zu führen?- An der Schwelle zum neuen Jahr darf jedem am organisierten Fussball Interessierten dieses weit über 200 Seiten starke Buch zur Lektüre empfohlen werden. Es wird auch im Jahr 2020 nichts an Aktualität eingebüsst haben.

In diesem Sinnen wünscht die Redaktion von „causasportnews“ allen Leserinnen und Lesern ein positives, sportlich interessantes, neues Jahr 2020!

Die Tragödie um Michael Schumacher geht weiter

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Medienspekulation: Geht es wirklich aufwärts? (FREIZEIT SPASS vom 24. 12.2019)

(causasportnews / red. / 29. Dezember 2019) Heute vor sechs Jahren erlitt der erfolgreichste Formel 1-Fahrer aller Zeiten, Michael Schumacher, einen Unfall, der zur Tragödie wurde. Im französischen Méribel stürzte er auf einer Skipiste derart unglücklich, dass er ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Seither ist vom ehemaligen Ausnahme-Sportler in der Öffentlichkeit weder etwas zu sehen noch zu hören. Der Deutsche mit Wohnsitz am Genfersee in der Schweiz, der am 3. Januar 2020 sein 50. Lebensjahr beendet, wird von seinem privaten Umfeld abgeschirmt, was immer wieder zu Spekulationen über seinen Gesundheitszustand Anlass gibt. Es wäre indessen eine gewagte Spekulation zu behaupten, Michael Schumacher gehe es inzwischen besser, auch wenn sich das nicht nur die Sportwelt sehnlichst wünschen würde. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Folgen der beim Skiunfall in den Alpen erlittenen Verletzungen eher nicht zu Optimismus berechtigen.

Die ungewisse Situation um die „absolute Person der Zeitgeschichte“ Michal Schumacher (vgl. dazu etwa causasportnews vom 29. Dezember 2018) animiert insbesondere die Regenbogenpresse jeweils um das Unfalldatum herum, auflagefördernde Spekulationen zu verbreiten. So auch jetzt wieder. Als Blickfang an den Kiosken war am 24. Dezember 2019 etwa das Heft „FREIZEIT SPASS“ ausgelegt – mit einem alten Bild von Michael Schumacher und seiner Frau auf der Titelseite, alles garniert mit der die Hoffnung nährenden Überschrift: „Michael Schumacher – Endlich geht’s bergauf“. Gemäss Artiklel-Inhalt beruft sich das Heft bezüglich der vermeldeten Neuigkeit auf den langjährigen Renn-Intimus von Michael Schumacher im Ferrari-Rennstall, Jean Todt. Dieser soll sich in dieser Hinsicht geäussert haben, die Entwicklung im Heilungsprozess verlaufe gut, und: „Ich hoffe, dass wir eines Tages zu einem Grand Prix gehen können.“. Das verleitet das Magazin zur erwähnten Konklusion, vermeldet auf der Titelseite.- Es ist bekannt, dass die Familie Schumacher insbesondere gegen Persönlichkeitsverletzungen des Verunfallten durch die Medien konsequent vorgeht. Aktuell dürften Prozesschancen gegen das erwähnte Blatt im konkreten Fall als nicht allzu gross eingeschätzt werden. Die pressemässigen Aktivitäten um den „Fall Schumacher“ sind teils eher als mediale Tragödie innerhalb der Gesamt-Tragödie um den ehemaligen Rekord-Titelhalter zu werten. Die traurige Geschichte um Michael Schumacher dürfte nicht allzu rasch ausgestanden sein.

Wenn Investoren und Sponsoren zum Reputations-Risiko werden

(causasportnews / red. / 27. Dezember 2019) Bis zum Jahresende wird in Davos das traditionelle Eishockey-Klub-Turnier mit sechs Top-Eishockey-Teams, der sog. „Spengler Cup“, ausgetragen. Der Event gehört zu den bekanntesten Sportveranstaltungen in der Schweiz und wird auch im Ausland stark beachtet. Waren es jeweils die teilnehmenden Klubs, die jedes Jahr im Vorfeld des Events für Diskussionsstoff sorgten, verlagert sich das Interesse heuer auf einen Neben-Schauplatz. Vor kurzem hat der organisierende HC Davos (HCD) eine achtjährige Partnerschaft mit einem Geschäftsmann, der für bizarre Inszenierungen und schrille Auftritte bekannt ist, bekanntgegeben. Im Zuge des Abschlusses dieser Kooperation zwischen dem HCD und der Stiftung des als Provokateur bekannten 83jährigen Mannes ist nun über den Klub im Nobel-Ort Davos, wo auch jeweils das World Economic Forum (WEF) tagt, ein Kritik-Tsunami hereingebrochen. Der HCD verteidigt das Engagement mit dem Argument, der Abschluss der Vereinbarung, welcher dem Verein in den nächsten acht Jahren eine erkleckliche Summe einbringen soll, nicht mit dem Geschäftsmann selbst, sondern mit dessen Stiftung mit dem vielsagenden Namen „Res Ubique Foundation“ abgeschlossen worden sei. Wie dem auch sei: In der Öffentlichkeit hat sich der HCD mit dieser Vereinbarung einen gewaltigen Image-Schaden eingehandelt, weil sich der Geldgeber, dem nun eine entsprechende Plattform geboten wird, auf alle mögliche Art und Weise öffentlichkeitswirksam inszeniert und ihm die Medien die entsprechenden Plattformen geradezu präsentieren. Der Klub wird wohl nur deshalb am Agreement festhalten, weil er auf die so versprochenen Mittel nicht verzichten will (selbstverständlich wurde das Umfeld des Investors vor Vertragsabschluss ausgeleuchtet; ihm werden übrigens keinerlei Verfehlungen vorgeworfen, und es gilt für ihn selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Das Schlagwort „non olet“ scheint also in diesem Fall nicht zu greifen. Immer mehr geraten Klubs und Verbände, die sich mit umstrittenen Investoren und Sponsoren arrangieren, in die Kritik. Es wird wohl immer entscheidender, wer sich mit welchen Geldgebern einlässt, vor allem, wenn Einzelpersonen im Zentrum stehen, wie nun der „Fall HCD“ zeigt. So ist die Kooperation der „Swiss Football League“, der Professional-Abteilung der Schweiz, mit der „Raiffeisenbank“ für die Liga wegen der Kapriolen einzelner Bank-Manager von „Raiffeisen“ zwar nicht gerade eine Idealvoraussetzung für freudvolles, imageförderndes Kooperieren; auch ein Sponsor des HCD, die Grossbank „UBS“, ist in vielerlei Hinsicht umstritten. Diesbezüglich wird allerdings das Zusammenwirken von Eishockey-Klub und Bank (noch) akzeptiert – ein zweifelhaftes Image kann im Rahmen der Anonymität eines Grossunternehmens relativiert werden. Anders nun bei der „Res Ubique Foundation“ des eigensinnigen Einzel-Unternehmens mit Steuersitz in Paraguay. Hier wird die Negativ-Stossrichtung in extremis personifiziert.

Spielervermittler verliert Rechtsstreit gegen den 1. FC Köln

(causasportnews / red. / 22. Dezember 2019) Die Spielervermittler-Branche gehört zu den umstritteneren Erscheinungsformen im Rahmen des Professional-Fussballs. Allgemein verfügt die Spezies der Vermittler, Berater und Agenten nicht gerade über einen herausragenden, positiven Ruf; sie wird jedenfalls ebenso beneidet wie verachtet. Allgemein herrscht die Meinung vor, Spielervermittlerinnen und Vermittler seien im komplexen Fussballgeschäft, in dem etwa Reglements-, Rechts- sowie Versicherungs- und Steuerkenntnisse bedeutend sind, nicht mehr wegzudenken. Dabei sind allerdings die sog. „Seriösen“ gemeint, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und eher nicht als Parasiten des Sports gelten. Es gibt aber auch die „andern“, welche vor allem ihre Eigeninteressen im Auge haben und den Sport im Allgemeinen und ihre Klienten im Besonderen als Mittel zum (Erwerbs-)Zweck betrachten; sie profitieren vor allem von den teils horrenden Transfersummen, die heute bei Klubwechseln von Spielern von den übernehmenden Klubs bezahlt werden. In der Branche herrscht deshalb ein permanenter Kampf um die Fussballstars, um diese bei Transfers vertreten zu können. Nur wer bei einem Übertritt dabei ist, sei es als Beauftragte eines Spielers oder eines Klubs, kann sich fette Honorare ausrechnen. Alleine in der Deutschen Bundesliga sollen durch die Klubs 2017/18 fast 200 Millionen Euro an Beraterhonoraren bezahlt worden sein.

Einer, der in dieser Hinsicht derzeit eher eine Pechtsträhne zu verzeichnen hat, ist der Schweizer Spielervermittler Giacomo Petralito. In der Branche gilt er zumindest als schillernd. Es ist deshalb kaum ein Zufall, dass der 70jährige, ehemalige Weinhändler wegen eines vielbeachteten Gerichtsverfahrens in den Fokus der Öffentlichkeit rückte. In einer nicht ganz klaren Form war der kleine Schweizer mit italienischen Wurzeln 2017 in den Transfer des 1. FC Köln Spielers Anthony Modeste zum Chinesischen Klub Tianjin Quanjina involviert. Jedenfalls verlangte er vom auftraggebenden Verein 1. FC Köln für die Vermittlung des Spielers für den 28 Millionen-Transfer satte zwei Millionen Euro an Provision, der Klub lehnte die Forderung ab. Das Landgericht Köln hat nun die Klage des Spielervermittlers vollumfänglich abgewiesen. Es sei zwar ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen worden, jedoch habe der klagende Spielervermittler keinen wesentlichen Beitrag zum Transfer geleistet, erkannte das Gericht. Der 1. FC Köln hatte dem Vermittler vergleichsweise noch 500 000 Euro angeboten, das Gericht unterbreitete einen Vorschlag über eine Summe von 750 000 Euro. Beides lehnte Giacomo Petralito ab und ging nun ganz leer aus. Der Prozess, den der Schweizer angestrengt hatte, sieht nach „Eigentor“ aus. Denn auch wenn der unterlegene das Urteil anfechten sollte, werden ihm im Rahmen einer erneuten Beurteilung durch eine höhere Instanz keine grossen Chancen eingeräumt. Giacomo Petralito ist prozesserfahren – allerdings mit schlechter Bilanz. Im vergangenen Jahr wollte er vom ehemaligen Schalker Sportchef Christian Heidel eine halbe Million Euro erstreiten – und verlor ebenfalls.

Anachronismus prägt das Klub-WM-Projekt der FIFA

euro-447214_1280(causasportnews / red. / 19. Dezember 2019) Derzeit findet in Doha (Katar) die sog. „Klub-Weltmeisterschaft“ (Klub-WM) im Fussball mit sieben teilnehmenden Mannschaften statt. Doch kaum jemand schaut hin. Den Medien sind die Resultate dieses Wettbewerbs höchstens Kurzmeldungen wert. Am Samstag stehen sich im Final der FC Liverpool und CF Monterrey (Mexiko) gegenüber. Jetzt will der organisierende Weltverband FIFA den Wettbewerb zur Geldmaschine machen. Derzeit messen sich die Kontinentalbesten und machen unter sich den „Klub-Weltmeister“ aus. Ab übernächstem Jahr soll alles besser werden. Im Sommer 2021 treten in China 24 Klubs an, die um den WM-Pokal der Klubs spielen sollen. Bis dann wird auch ein neues Marketingkonzept für den Wettbewerb greifen, wie die FIFA mitteilt; heute läuft die Eingabefrist für an der Rechtevermarktung des Wettbewerbs interessierte Agenturen ab. Die FIFA erblickt in diesem Wettbewerb der Klubs auf höchster Ebene ein gewaltiges Potenzial. Realisten und Experten jedwelcher Couleur sehen es nicht so rosig. Vor allem ist im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb ein Anachronismus nicht zu übersehen:

Die Klub-Weltmeisterschaft wird seit 2000 sinnigerweise vom Weltfussballverband FIFA durchgeführt. Jedoch ist der Klub-Fussball traditionell, historisch und auch vereinsrechtlich bedingt eine Domäne der Konföderationen. Diese sind selbständige Sektionen (Vereine gemäss Art 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) der FIFA (ebenfalls ein Verein). Der wichtigste und einträglichste Wettbewerb im organisierten Fussball ist heute die Champions League, die von der europäischen Fussballkonföderation UEFA organisiert wird. Mitglieder der FIFA sind jedoch einzig und alleine 211 nationalen Verbände, was e contrario bedeutet, dass der Klubfussball keine Angelegenheit der FIFA ist. Das ist vielleicht ein stichhaltiges Argument der UEFA, welche sich grundsätzlich gegen den vorgesehenen, aufgeblähten Wettbewerb der FIFA stemmt und mit der „neuen“ Klub-WM eine wirtschaftliche Abwertung der Champions League befürchtet. Deshalb herrscht zwischen FIFA und UEFA im Moment in dieser Hinsicht auch „dicke Luft“. Der Weltfussballverband sieht in der Vermarktung des immer attraktiver werdenden Klubfussballs insbesondere auf europäischer Ebene eine Nische und will am Kuchen, welcher dieses Segment bietet, teilhaben. Die Krux bei diesem Projekt dürfte allerdings sein, dass für die Sportkonsumentinnen und –konsumenten ein erweiterter Klub-Wettbewerb auf globaler Ebene bei weitem nicht das Interesse finden dürfte wie etwa die Champions League der UEFA. Ein Finalspiel zwischen dem FC Liverpool und CF Monterrey ist kaum mit der Attraktivität einer Finalpaarung in der Champions League zu vergleichen. Es ist letztlich eben nicht davon auszugehen, dass im Rahmen der geplanten, künftigen Klub-Weltmeisterschaft jeweils (nur attraktive) europäische Klubs in den Final vordringen.

Vorweihnächtliches Hauen und Stechen in der FIFA

Zürich-20150911-00421(causasportnews / red. / 15. Dezember 2019) Um den Weltfussballverband FIFA ist es seit geraumer Zeit ruhig geworden. Sicher auch deshalb, weil der amtierende FIFA-Präsident Gianni Infantino das Personal im Home of FIFA, in der Zentrale des Verbandes in Zürich, neu aufgestellt und sich von allen früheren Spitzenleuten getrennt hat (die Generalsekretärin, die „Nummer 2“ des Verbandes, ist zwar noch formell im Amt, jedoch seit geraumer Zeit wie vom Erdboden verschluckt). Vielleicht aber auch deshalb, weil am Zürichberg kommunikativ getreu dem Motto verfahren wird: „Nur wer nichts sagt wird nicht widerlegt oder nicht kritisiert“. Jetzt hat allerdings eine Meldung die Runde gemacht, die in der vorweihnachtlichen Stille aufhorchen lässt: Die FIFA will offenbar vom ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter und dem Ex-Top-Funktionär Michel Platini zwei Millionen Franken auf dem Klageweg zurückfordern, also wieder einmal ein Hauen und Stechen im Weltverband . Dieser Betrag, der offensichtlich von der FIFA als ungerechtfertigt erfolgte Zahlung qualifiziert wird, wurde seinerzeit unter der Ägide des Vorgängers von Gianni Infantino an Michel Platini, seit kurzer Zeit nach Ablauf seiner Sperre sanktionsrechtlich wieder ein freier Mann (vgl. auch causasportnews vom 14. Oktober 2019), ausbezahlt. Mit der von der FIFA bestätigten Klage dürfte auch bezweckt werden, Michel Platini als allfälligen, künftigen FIFA-Präsidenten zu verunmöglichen. Ein Präsident, der sich mit dem Verband in einem Rechtsstreit befindet, ist natürlich für das höchste Amt ebendieses Verbandes untragbar. Innerhalb der FIFA ist immer noch bestens bekannt, dass der ehemalige französische Star-Spieler an sich die Nachfolge von Joseph Blatter hätte antreten sollen. Wegen einer gegen Michel Platini ausgefällten Sperre wurde schliesslich der bis anhin praktisch unbekannte Gianni Infantino 2016 zum Präsidenten und Nachfolger von Joseph Blatter gewählt. Der Vorgang, der nun zu einer Zivilklage führt, hat auch strafrechtliche Dimensionen erfahren. Von den Strafverfolgungsbehörden wird seit längerer Zeit und immer noch ermittelt wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung gegen Joseph Blatter und Michel Platini.