Archiv für den Monat Juni 2023

Kein Schadenersatz für Schach-Professional Hans Niemann

causasportnews / Nr. 1032/06/2023, 29. Juni 2023

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(causasportnews / Red. / 29. Juni 2023) Der ehemalige Schach-Weltmeister und immer noch unbestrittenermassen Beste am Brett mit den 64 Feldern, Magnus Carlsen, ist nebst seiner genialen Schach-Kunst auch sonst in jeder Hinsicht herausragend und extravagant. Vor allem ist er gradlinig und von einem Gerechtigkeitssinn sondergleichen beseelt – insbesondere, wenn es um die Integrität im Schachspiel geht. Das hat ihm nun eine Schadenersatzklage eingetragen, wobei, nach Ansicht des 32jährigen Norwegers, im Gerichtssaal die Gerechtigkeit gesiegt hat.

Dass sich ein ehemaliger Schach-Weltmeister in diesem Alter, der den Titel, auf dessen Verteidigung er vor ein paar Monaten freiwillig verzichtet hat, früher oder später wieder zurückholen wird und sich so die Krone in dieser Disziplin erneut aufsetzen wird, scheint vorgezeichnet. Der Beste seines Fachs darf sich auch in allen Belangen dieser Disziplin einbringen und äussern, so auch, wenn es um mögliche Betrügereien im Schach-Sport geht. Zumindest hat Magnus Carlsen eine Diskussion entfacht, als er entsprechende Vorwürfe gegen den schillernden US-amerikanischen Schachspieler Hans Moke Niemann, seit 2021 Grossmeister, thematisiert hat (vgl. auch causasportnews vom 9. Oktober 2022). Im vergangenen Jahr wurde die Szene aufgescheucht, als Betrugsgerüchte um den jetzt 20jährigen, aufstrebenden US-Amerikaner die Runde machten. Die Manipulations- und Betrugs-Verdächtigungen betrafen nicht Live-Spiele, sondern Online-Partien, welche Hans Niemann teils äusserst spektakulär gewonnen hatte. Das digitale Schachspiel ist mit Blick auf Manipulationen und Betrügereien prädestiniert. Wenn solche Verdächtigungen vom Besten Spieler der Welt mitgetragen werden, ist das jedenfalls bemerkenswert. Auch auf der Online-Schach-Seite «chess.com» wurden Vermutungen in den Raum gestellt, Hans Niemanns Erfolge seien teils nicht auf konventionelle, übliche Weise zustande gekommen. Jedenfalls sah sich Hans Niemann, für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, veranlasst, Magnus Carlsen wegen dieser unappetitlichen Angelegenheit zu verklagen. Ein Bundesrichter im Staat Missouri hat nun aber die Klage des US-Amerikaners auf Schadenersatz in der Höhe von 100 Millionen gegen Magnus Carlsen abgewiesen. Zur Begründung des Entscheids verlautete noch nichts, auch nicht diesbezüglich, wie die von Magnus Carlsen mitgetragenen Betrugs- und Manipulationsgerüchte im Zusammenhang mit dem digitalen Schachspiel zu werten sind. Eines ist in der «Causa Hans Moke Niemann» aktuell aber sicher: Affaire à suivre – und: Die amerikanische «Micky Maus-Justiz» ist unberechenbar.

Gewalt im Amateurfussball – die Reaktionen der Bestürzungs- und Empörungsgesellschaft

causasportnews / Nr. 1031/06/2023, 27. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 27. Juni 2023) Gewalt rundherum, nicht nur in den Kriegsgebieten und auf den Schlachtfeldern dieser Welt. In der modernen Spass-, Bespassungs- und Freizeitgesellschaft bildet Gewalt auch ein Unterhaltungsfaktor. Ein Beispiel: An Sonntagabenden, an denen es an sich flächendeckend friedlich zu und hergehen sollte, ergötzt sich die TV-Konsumgesellschaft mit steigendem Aggressionspotential an immer neuen Folgen des «Tatort»-Krimis. Mord, Totschlag, Gewalt, rüde und menschenverachtende Umgangsformen erleichtern offensichtlich den Start in die neue Arbeitswoche – nicht nur bei «Tatort». Apropos Wochenende: Spätestens ab Montagmorgen lesen sich in den Städten die Medienberichte der Polizei vom zurückliegenden Wochenende wie Kriegsberichte. Die Gesellschaft im Aggressionsmodus und ohne Orientierungspotential scheint ausser Rand und Band geraten zu sein. Das Dramatische an der Sache: Es wird immer schlimmer.

Wen wundert’s da, dass Horror-Ereignisse etwa im Amateurfussball zwar im Moment bestürzen und empören; aber (auch) der Sport-Konsument vergisst rasch und geht zur Tagesordnung über. Erst ein guter Monat ist vergangenen, seit ein Vorkommnis im Jugendfussball für Bestürzung und Empörung sorgte. Auf einem Fussballplatz im Stadtteil Eckenheim in Frankfurt a.M. ereignete sich im Rahmen eines Jugendturniers am Pfingstwochenende (!) nach wechselseitigen Gewalttätigkeiten unter Jugendlichen eine Tragödie – besser gesagt: Eine Straftat. Regelrecht zu Tode geprügelt wurde ein 15jähriger Amateur von einem 16jährigen Gegner. Das Opfer erlag im Spital den schweren Kopfverletzungen, welche ihm vom Kontrahenten zugefügt wurden. Reaktionen der üblichen Art wurden, wie stets nach solchen Vorkommnissen, umgehend nach dem Bekanntwerden der Tat manifest. Doch die Folge dieser Gewaltorgie wurde von Fachleuten umgehend in den nachvollziehbar realen Fokus gerückt: «Es war nur eine Frage der Zeit, bis jemand zu Tode kommt», liess sich eine Kriminologin in den Medien nach der Straftat auf dem Sportplatz zitieren. Die Rede war sodann von unzähligen Gewalttätigkeiten im Sport, die mit dem Vorfall von Frankfurt eine «fussballtypische Eskalationsstufe» erreichte. Gemäss einer Statistik des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) mussten in der Saison 2021/2022 exakt 911 Fussballspiele in Deutschland wegen Gewalt- und Diskriminierungsvorfällen abgebrochen werden. Seit zehn Jahren steigt die Zahl der Gewaltakte im und um den Fussball kontinuierlich. Der Verband schaut hilflos hin und beobachtet (nur noch), wie er eingesteht. Er sieht sich ausser Stande, der Gewalt im Fussballsport als Perpetuierung der menschlichen Gewaltbereitschaft Einhalt zu gebieten. Physische und psychische Gewalt findet dabei nicht nur zwischen Spielern statt, sondern auch Zuschauer werden immer gewaltbereiter, auch etwa gegenüber Schiedsrichtern. Was tun gegenüber dieser Entwicklung? Von Verbandsseite her wird gefordert, dass die Menschen auf und um den Fussballplatz wieder anständig(er) und gewaltfreier miteinander umgehen. Wahrscheinlich ein frommer Wunsch in einer von Gewalt durchsetzten Gesellschaft, die den Unterhaltungsfaktor «Gewalt» akzeptiert. Der Sport ist schliesslich das Abbild der unserer sonstigen Welt. Die Sportverbände sind zudem keine Nacherziehungsanstalten einer degenerierten Gesellschaft.

Bezüglich des Vorfalls von Frankfurt laufen die Untersuchungen, obwohl die Tat nach einem Monat durchwegs vergessen ist. Das Opfer aus Berlin spendete seine Organe. Der festgenommene Täter des FC Metz (Frankreich) beteuert inzwischen, nicht absichtlich gehandelt zu haben. Todschlag durch Zufall also. Oder dumm gelaufen. So wie in der Regel im sonstigen Leben. Und in den «Tatort»-Krimis.

Früher war mehr Respekt: Sportler als Vorbilder – in Theorie und in der Praxis

causasportnews / Nr. 1030/06/2023, 26. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 26. Juni 2023) Ist von der aktuellen «Causa Breel Embolo» die Rede, wird auch alles das, was früher besser war, bemüht. Wie fühlte sich zum Beispiel Weihnachten an bei Hoppenstedts vor 45 Jahren? Opa Hoppenstedt (Loriot, Vico von Bülow) bemängelte den mager geschmückten Weihnachtsbaum; eben: «Früher war mehr Lametta». Früher war vieles anders und natürlich alles viel besser. So auch bei den Sportlerinnen und Sportlern, die Kinder jener Zeit waren und sind, in der sie leb(t)en. Ein Fussballspieler war auf dem Spielfeld meistens ebenso diszipliniert, wie ausserhalb des Fussballplatzes. Im Spiel sorgte der Schiedsrichter, ein Richter mit entsprechender Kompetenz und Autorität, für regelkonformes Spiel und dafür, dass sich die Spieler auch respektvoll gegenüber allen Protagonisten des Spiels verhielten. Das hat sich weitgehend geändert; heute hat, zumindest im Fussballsport auf höchster Ebene, der Einzel-Schiedsrichter ausgedient. Eine Gruppe, ein Schiedsrichter-Team, ist notwendig, um Korrektheit im Spiel zu garantieren; und um Unsportliches zu korrigieren. Das moderne Erziehungsmittel des Fussballs heisst «VAR» (Video Assistent Referee). Die Mannen werden bis zum heutigen Tag also «Schiedsrichter» genannt. Der Respekt seitens der Sportler dem Schiedsrichter gegenüber ist erstaunlicherweise immer noch ein einigermassen hehres Gut.

In der heutigen Zeit und gleichsam im Zeitalter einer neuen Medien- und Kommunikationskultur sind die Sportlerinnen und Sportler auch Personen des öffentlichen Interesses. Sie sind «gläsern» geworden. Was etwa ein Fussballspieler ausserhalb des Stadions so alles anstellt, wird oft einer breiten Öffentlichkeit zugetragen. Zum Teil haftet den Sportlern auch noch das gängige Klischee an, sie seien Vorbilder. Ein aktuelles Themen-Beispiel liefert aktuell der Schweizer Fussball-Nationalspieler Breel Embolo, Klubspieler bei AS Monaco und Stammakteur der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft. In sportlicher Hinsicht ist der 26jährige Modell-Athlet ein sportlicher Überflieger. Und sonst?

Vor rund fünf Jahren soll der Spieler im Basler Nachtleben regelrecht gewütet haben; bereits früher sorgte der nicht mehr ganz junge Breel Embolo für Negativ-Schlagzeilen ausserhalb des Fussballplatzes. Beleidigungen, teils primitive Beschimpfungen, Drohungen und polysportive Aktivitäten, wie Faustschläge, soll sich der Stürmer erlaubt haben. Dafür ist er nun vom Basler Strafgericht wegen mehrfacher Drohung erstinstanzlich verurteilt worden. Offenbar trotz der klaren Faktenlage zeigt sich der Fussballspieler, der im Ausgang zum normal sterblichen Menschen mit allen Schwächen und Stärken mutierte und den Vorbildcharakter zumindest ausblendete, auch vor Gericht kampfeslustig und will in die Berufung gehen – Demut sieht anders aus; das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig, und für den Spieler gilt die Unschuldsvermutung. Das hinderte den erstinstanzlich verurteilten Spieler nicht, alle und alles rundherum regelrecht zu beschimpfen. Über Instagram vermeldete er, dass nur Gott über ihn richten könne. Alle andern, ausser Gott natürlich, seien eh Arschlöcher.

Dass der begnadete Spieler nicht zu seinen Fehlern steht, ist eine Sache, und selbstverständlich hat er das Recht, das erstinstanzliche Urteil von einer weiteren kantonalen Instanz und allenfalls auch vom Schweizerischen Bundesgericht überprüfen zu lassen.

Am ersten Prozesstag erschien Breel Embolo offenbar lässig und überheblich vor Gericht; diesen Schluss lassen auch die Bilder aus Basel ziehen. Sein Aufzug liess jeden Respekt gegenüber dem Gericht vermissen. Vor Schranken fiel er der Richterin schon einmal ungebührlich ins Wort. Zwar spielt der Fussballstar für die Schweiz, deren Repräsentanten der dritten Staatsgewalt er aber offensichtlich ziemlich geringschätzt. Aber Spiel und Spass im Leben eines Fussballstars sind eben zwei verschiedene Ebenen. Klar, dass der Prozess am Rheinknie ein gewaltiges Medienecho bewirkte, was dazu führte, dass der Monaco-Spieler dem zweiten Prozesstag und der Urteilsverkündigung fernblieb. Diesem «Spiessrutenlauf» habe sich Breel Embolo nicht weiter aussetzen wollen, erklärte dessen Verteidiger und sprach von «Persönlichkeitsverletzung» gegenüber seinem Mandanten. Auf diese krude Art und Weise verliert ein Anwalt zumindest den eigenen Mandanten nicht.

Womit zu beurteilen wäre, ob Sportler auch ausserhalb des Sportfeldes noch zu Vorbildern taugen. Wohl eher nicht. Das müssen sie in der heutigen Zeit auch nicht sein. Vorbildfunktion von Sportlern ausserhalb des Sportes, das war einmal. Früher war eben doch mehr Respekt.

Ein Verhalten eines Top-Sportlers ist dennoch problematisch. Nationalmannschafts-Spieler müssten doch zumindest ein wenig Vorbilder sein und sich respektvoll geben, insbesondere gegenüber dem Land, für das sie im Sport antreten. Der Schweizerische Fussballverband (SFV) wird dem Monaco-Professional nun wohl trotz aller Nachsicht die «gelbe Karte» zeigen müssen. Für die Schweiz zu spielen, auch wenn man sich gegenüber den Staatsgewalten dieses Landes derart respektlos verhält, geht nicht einfach so. Dass Nationalmannschafts-Spieler jeweils das Mitsingen der Nationalhymne verweigern, mag noch angehen; was «national» ist, mutet eh verdächtig an. Aber derart respektloses Verhalten dem Land gegenüber, für das ein Sportler aufläuft, geht gar nicht. Früher war mehr Respekt nicht immer nur negativ.

Mit Blick auf Olympia 2024: Eruptionen im globalen Sport?

causasportnews / Nr. 1029/06/2023, 22. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 22. Juni 2023) Kaum jemand glaubt derzeit daran, dass der Krieg, den Russland gegen die Ukraine direkt und mittelbar gegen die Welt angezettelt hat, in absehbarer Zeit beendet werden könnte. Diese Einschätzung entspricht der allgemeinen, aktuellen politischen und militärischen Lagebeurteilung und den Erfahrungen, welche aus der Weltgeschichte, einer eigentlichen Unfallchronik der Menschheit, gezogen werden muss. So heterogen, wie weltweit die Reaktionen der Politik auf die krass völkerrechtswidrige Aggression Russlands sind, so labil und inkonsequent reagiert der globale Sport gegenüber dieser russischen Barbarei und gegenüber den Steigbügelhaltern und Sympathisanten der verbrecherischen Taten, die fortlaufend und weiterhin begangen werden.

Fairness, Frieden, und gegenseitiger Respekt sind die Maximen, welche die Basis des Sportes bilden. Diese Prinzipien, welche die Teilnehmer am Sportgeschehen auch ausserhalb des Sportes hochhalten sollen, werden von Russland sowie vom russischen Volk und somit auch von den Sportlerinnen und Sportlern dieses Landes mit Füssen getreten. Die völkerverbindende Kraft des Sportes ist wie die Völkerrechtslage mit Blick auf die Schandtaten Russlands gegenüber der Ukraine regelrecht zum traurigen Scherz verkommen. Die Weltpolitik fragt sich seit dem 24. Februar 2022, wie sie sich gegenüber Russland und allen Missetätern dieser beispiellosen Aggression verhalten soll, um dem Genozid und der Zerstörung der Ukraine Einhalt zu gebieten. Eine konsequente Line fehlt in der Politik ebenso wie im Sport. Dieser fragt sich seit dem Beginn dieser verbrecherischen Handlung, wie man sich gegenüber Russland und den russischen Athletinnen und Athleten verhalten soll. Zu Beginn des Krieges stemmte sich der Sport ziemlich geeint gegen Russland und seine Vertreterinnen und Vertretern; jetzt, nach eineinhalb Jahren Krieg, bröckelt die Einheit. Erschwerend kommt in dieser Situation dazu, dass den Russen das Verhalten der Sportwelt ihnen gegenüber relativ gleichgültig ist. Sie agieren im Sport so unberührt und verantwortungslos wie im Krieg, den sie in Verletzung des «ius ad bellum» (das Recht zum Krieg; die Verletzung des «ius in bello», das Recht im Krieg, ist sowieso reine Theorie geworden) und weiterer internationalen Kodifikationen führen. Als fatal erweist sich der Umstand, dass russische Funktionäre den globalen Sport nach wie vor gleichsam mitprägen und nicht nur etwa in den Disziplinen Boxen und Schach regelrecht beherrschen und beeinflussen.

Zwar ist ein Jahr, vor allem im Krieg, eine lange Zeitperiode. Doch im organisierten Sport präsentiert sich die Lage mit Blick auf die in etwas mehr als einem Jahr beginnenden Olympischen Sommerspiele vom 26. Juli bis zum 11. August 2024 als delikat. Was wird in Paris geschehen? Wie wird mit Russland und den russischen Athletinnen und Athleten umzugehen sein, wenn der Krieg bis dann, wenn kein Wunder geschieht, andauert? Russland (und auch Weissrussland und allenfalls weitere Länder) ausschliessen und den Sportlerinnen und Sportlern einen neutralen Status verleihen – ein Taschenspielertrick, den das Internationale Olympische Komitee (IOK) immer wieder anwendet, wenn es sich vor davor drückt, Flagge zu zeigen und das Heil im sport-politischen Opportunismus sucht? Wie das Gezerre und Gezänke mit Blick auf die Teilnahme Russlands in Paris 2024 ausgehen wird, ist derzeit nicht abzusehen. Russland nimmt rücksichtlos auch eine Spaltung des globalen Sportes und ein entsprechendes Chaos in Kauf. Das auf Gewinnmaximierung getrimmte IOK, primär dem Mammon und weniger der (Sport-)Ethik verpflichtet, versucht, es allen Protagonisten im Weltsport Recht zu machen und sich dabei in keiner Weise zu exponieren. Aber es arbeitet derzeit auf die Wiederzulassung der Russinnen und Russen im Sport hin. Wie sich der Sport gegenüber Russland letztlich positionieren wird, ist jedenfalls für die russische Propaganda irrelevant. Zwar zeigt sich Frankreich im Moment noch entschlossen, im kommenden Jahr keine Russinnen und Russen an der Seine antreten zu lassen. Es würde allerdings nicht überraschend, wenn das opportunistische IOK mit einem noch opportunistischeren Präsidenten an der Spitze Paris derart unter Druck setzen und Frankreich nötigen würde, Russen, in neutraler Camouflage natürlich, an den Wettkämpfen teilnehmen zu lassen.- On verra, würde der Franzose, wohl bald leicht resignierend, wohl sagen. Doch das würde im globalen Sport zu gewaltigen Eruption mit entsprechenden Folgen führen.

TdS 2023: Nach den Cyclisten die Juristen

causasportnews / Nr. 1028/06/2023, 19. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 19. Juni 2023) Die diesjährige Schweizerische Radrundfahrt Tour de Suisse (TdS) ist beendet. Gott sei Dank, wäre man geneigt zu sagen. Seit dem Unfalltod des Schweizers Gino Mäder, der in der Abfahrt vom Albulapass (causasportnews vom 16. Juni 2023) stürzte und verschied, war der Sport kein Thema mehr; das konnte und durfte er auch nicht mehr sein. Die Kernfrage lautete seit dem Drama um den Schweizer, ob eine Weiterführung der Tour de Suisse noch zu verantworten sei; aus sport-ethischer und aus sportlicher Sicht. Eher unverständlicherweise entschieden sich die Organisatoren für eine Weiterführung des Rennens. Nachdem aber zwei Teams und mehrere andere Fahrer den Rückzug von der Rundfahrt erklärt hatten, wurde das Radrennen allerdings so oder so ein sportlicher Wettbewerb ohne jeglichen Wert. Nur mit Bezug auf die Statistik ist anzumerken, dass der eher unbekannte, bald 23 jährige Däne Mattias Skjelmose Jensen die diesjährige Schweizer Rundfahrt, die in der letzten Phase zur Tour der Trauer wurde und an der niemand mehr Spass haben oder etwas abgewinnen konnte, als Gesamtsieger beendete.

Der Tod des 26jährigen Gino Mäder in der Schussabfahrt am Albulapass ist so unbegreiflich wie unverkraftbar. Die Trauerbewältigung wird weitergehen. Allerdings rücken nun nach dem Abschluss der Tour 2023 die juristischen Folgen des Unfalls, den der allseits beliebte und geschätzte Schweizer tragischerweise nicht überlebte, ins Zentrum der Abklärungen und Diskussionen. Da die Umstände der Todesfahrt noch nicht schlüssig nachvollzogen werden können, hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden Untersuchungen aufgenommen. Nun müssen unter den vorliegenden Umständen die Juristen den Cyclisten folgen. Die Abfahrt der Pedaleure am Albula in hoher Geschwindigkeit vor der Zielnähe, die Gino Mäder zum Verhängnis wurde, ist ein Kritikpunkt, dem sich die Veranstalter des Rennens ausgesetzt sehen. Im Vordergrund der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dürften die Tatbestände der fahrlässigen Tötung (Art. 117 des Strafgesetzbuches, StGB) sowie allenfalls der Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB) stehen. Unfälle im Zusammenhang mit Radrennen haben immer wieder zu strafrechtlichen Beurteilungen der Vorkommnisse geführt. Im Vordergrund standen meistens Fragen der ungenügenden Sicherheitsvorkehrungen (mangelhafte Absperrungen der Rennstrecken).

In den Tod mit Gottes Segen

causasportnews / Nr. 1027/06/2023, 16. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 16. Juni 2023) Der Radsport ist seit Jahren keine Paradedisziplin der organisierten, körperlichen Ertüchtigung mehr: Doping, Absprachen, Betrügereien, Mauscheleien, Ungereimtheiten, usw. prägen eine Sportart, die früher über eine grosse Akzeptanz und ebenso grosses Ansehen verfügte; und die Menschenmassen faszinierte und elektrisierte. So versetzten die zwischenzeitlich rar gewordenen Helden der Landstrasse das Publikum permanent in Ekstase. Landesrundfahrten, wie die Tour de Suisse, waren Sportanlässe, die von Hunderttausenden von Menschen an den Strassenrändern beachtet wurden. Die Massenaufläufe von damals hatten natürlich auch damit zu tun, dass sich das Freizeitverhalten in den letzten Jahrzehnten massiv verändert und geändert hat; die Freizeitgesellschaft versteht unter Lebensqualität etwas anderes, als den Leidenden auf den Rennsätteln zu applaudieren. Die Trilogie Sport, Padaleure im Leidensmodus und Volksfeststimmung boten das ideale Sport-Vermarktungspaket. Davon ist nicht mehr viel übriggeblieben. Die Landesrundfahrten sind nur noch Relikte vergangener Zeiten. Die Exponenten der Blech-Lawinen echauffieren sich eher an den Landesrundfahrten, weil sie als zusätzliche Behinderung des eh zähflüssigen Strassenverkehrs betrachtet werden, als dem Radsport gegenüber nur schon Verständnis aufzubringen.

Die derzeitige Tour de Suisse, die in acht Etappen ausgetragen wird und über 1300 Kilometer von Einsiedeln nach St. Gallen führt, wird dem Radsport weder Glamour zurückgeben noch in die Historie dieser Disziplin eingehen. Vielmehr hat die Schweizerische Landesrundfahrt durch den soeben bekannt gewordenen Tod des Schweizer Radprofessionals Gino Mäder einen traurigen Tiefpunkt erreicht. Der 26jährige, in Zürich wohnhafte Berner des Teams «Bahrain Victorious» wurde in einer waghalsigen Schlussabfahrt vom Albula-Pass das Opfer einer sinnlosen Raserei. Die Streckenführung war eine Hommage an das Spektakel. Die beim Horror-Sturz erlittenen, schweren Verletzungen überlebte Gino Mäder nicht.

Geradezu zynisch mutet der Umstand an, dass der Tour-Tross am letzten Sonntag im Klosterdorf Einsiedeln von Abt Urban Federer und mit dem Segen Gottes auf die über 1000 Kilometer lange Reise geschickt wurden, eine Reise, welche Gino Mäder nicht zu Ende führen durfte. Gleichsam mit Gottes Segen raste er in den Tod.

Wie in solchen Situationen üblich, herrscht Schock-Stimmung und legt sich unermessliche Trauer über die Veranstaltung. Wie weiter aber, wenn sich ein derartiges Drama während einer solchen Sportveranstaltung ereignet? – Schon bald wird dann klar: the show must go on. In Absprache mit den Angehörigen des verunglückten Sportlers haben sich die Veranstalter und Organisatoren entschieden, das Radrennen weiterzuführen. Was denn sonst? Eine Forderung der Angehörigen, nicht mehr weiterzufahren, wäre so oder so ungehört geblieben. Das Team von Gino Mäder wird allerdings nicht mehr dabei sein, und die verbleibenden Etappen werden zu quälend langen Durchhalteübungen für die im Feld verbliebenen Fahrer. Die Verantwortlichen des Spektakels legitimieren die Weiterführung der Rundfahrt damit, dass eine solche Entscheidung pro Radrennen, nota bene ohne weiteren, sportlichen Wert, im Sinne des Verstorbenen wäre. Wie wenn das selbstverständlich so anzunehmen wäre. Schliesslich ist bekannt, dass sich Radrennfahrer(innen) im Grenzbereich des Maximalrisikos bewegen. Die Todesfahrt von Gino Mäder wird, ein schwacher Trost, wohl strafrechtliche Folgen haben.

Pietät hat keine Priorität, wenn es um die Perpetuierung von Sport und Kommerz geht. Im Radsport sind unter den Menschen im Begleit-Tross und unter den Veranstaltern und Organisatoren eines Rennens nicht gerade die Aushängeschilder von Empathie und Mitgefühl auszumachen. Demnach bleibt in diesem tragischen Fall einzig das Fazit, dass Gino Mäder mit seiner Todesfahrt, auf die er zur Gewährleistung von Sport und Spektakel von verantwortungslosen Elementen wohl zumindest teilweise in den Tod geschickt worden ist, dieser längst stark umstrittenen Sportart unwissentlich und unwillentlich einen weiteren, gravierenden Akzeptanz-Schlag versetzt hat. Das hätte der 26jährige Berner zweifelsfrei nicht gewollt.

1.FC Köln darf einstweilen weiterhin im Transfergeschäft mitwirken

causasportnews / Nr. 1026/06/2023, 13. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 13. Juni 2023) «Transfersperre gegen den 1. FC Köln einstweilen ausgesetzt», vermeldeten kürzlich die Medien. Hinter der dürren Meldung steckt Sprengstoff: Da hatte der Internationale Fussballverband (FIFA) ein für den Deutschen Bundesligisten einschneidende Sanktions-Entscheidung gefällt und gegen die Kölner einen Transferbann für zwei Wechselperioden verhängt. Der Klub soll den bald 18jährigen Slowenen Jaka Cuber Potocnik zum Vertragsbruch angestiftet haben, um diesen ablösefrei von Olimpija Liubljana nach Köln transferieren zu können. Nichts ist im Professional-Fussball tödlicher, als vom internationalen Transfergeschäft ausgeschlossen zu werden. Für den 1. FC Köln war diese Sanktion des Weltfussballverbandes zur Wahrung der Vertragsstabilität derart, dass der Klub Himmel und Hölle in Bewegung setzte und am Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausannen gegen diese Sanktion und gegen die FIFA klagte; im Sinne einer vorsorglichen Massnahme verlangte der Klub aus der Karneval-Stadt, dass die Transfersperre einstweilen ausgesetzt werde. Das TAS gab den Kölnern Recht, was bedeutet, dass sie einstweilen und bis zu einem Urteil des TAS Spieler-Transfers tätigen dürfen. Auch die gegen Potocnik verhängte, viermonatige Spielsperre wurde einstweilen ausgesetzt. Die von der FIFA verhängten Sanktionen gegen den Klub und den jungen Spieler wurden wohl als derart unverhältnismässig hart qualifiziert, dass die Sanktionen, die den Lebensnerv von Klub und des Spielers treffen, vorsorglich ausgesetzt wurden. Auch wenn letztlich effektiv eine Anstiftung zum Vertragsbruch als erwiesen zu betrachten wäre, sind die von der FIFA deswegen verhängten Sanktionen gegen den 1. FC Köln und den Spieler wohl nicht zu halten.

Die «Causa FC Köln / Potocnik» rückt eine Grundsatzthematik des Fussball-Sportrechts in den Fokus: Die zentrale Frage ist, wie das Verbandsrecht (hier das FIFA-Recht) auf Vertrags-Konstellationen, an denen der Weltverband nicht beteiligt ist, verhalten soll. Die FIFA-Regeln sind darauf ausgerichtet, dass mit Sanktionen ein Vertragsschutz und eine Vertragsstabilität im internationalen Fussballgeschäft sichergestellt werden soll. Zu diesem Zweck darf die FIFA gemäss ihrem Regelwerk z.B. Vertragsparteien, die sich unkorrekt verhalten, sanktionieren. Konkret wurde der FC Köln wegen Anstiftung zum Vertragsbruch sanktioniert und ebenso der Spieler für vier Monate vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Dass ein derartiges Sanktionssystem an sich unter juristischen Gesichtspunkten im modernen Fussball-Business nicht (mehr) haltbar ist, scheint evident. Ob das TAS letztlich auch zu Gunsten des Klubs und des Spielers entscheiden wird, dürfte sich weisen. Das sog. unabhängige Schiedsgericht ist bekannt verbandslastig und FIFA-freundlich. Das Schweizerische Bundesgericht kann Urteile des Sport-Schiedsgerichts nur mit beschränkter Kognition überprüfen. Dass nun vorläufig die Sanktionen gegen den 1. FC Köln und den Spieler ausgesetzt wurden, lässt Raum für berechtigte Hoffnungen der Kölner und des Spielers, dass im TAS-Endentscheid die Sanktionen zumindest massiv gemildert werden. Letztlich dürfte auch hier die Zeit Wunden heilen, zumal es um einen Vorgang geht, der mit jedem vergangenen Tag weiter zurückliegen wird.

Der Pferdesport gehört (nicht) abgeschafft

causasportnews / Nr. 1025/06/2023, 9. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 9. Juni 2023) Seit den Todesritten am diesjährigen Kentucky Derby, als in Louisville gegen zehn Pferde die Torturen dieses Prestige-Rennens nicht überlebten (causasportnews, 16. Mai 2016), werden wieder einmal Grundsatzdiskussionen geführt, die immer geführt werden, wenn diese Sportart nach erschütternden Ereignissen in den Fokus nicht nur von Tierschützern gerät. Die Antwort auf die Frage, ob der Pferdesport in dieser Form abgeschafft gehört oder nicht, ist jeweils vorgezeichnet: Die moderne Betroffenheits-Gesellschaft nimmt Anteil, vergisst relativ rasch und geht zur Tagesordnung über. Doch die Dramen anlässlich des Kentucky Derby wühlten nachhaltig(er) auf als andere Ereignisse der letzten Jahre im Pferdesport; etwa, als die Deutsche Annika Schleu anlässlich der Olympischen Spiele in der Reit-Disziplin des Modernen Fünfkampfs in Tokio 2021 ihr Pferd vor den Augen der unmittelbaren und mittelbaren Öffentlichkeit derart malträtierte, dass in der Folge ein Shitstorm über die Sportlerin fegte. Dem versuchte sie dann durch Heirat und Namensänderung zu entrinnen  – zusätzlich mit der Flucht in die Mutterschaft (causasportnews vom 7. November 2021). Die heute 33jährige Deutsche hat mit ihrem Horror-Ritt an Olympia dennoch mehr bewirkt als flächendeckende Tierschutz-Proteste, auch wenn der Vorfall in Tokio als Einzel-Ereignis bagatellisiert und gewertet wurde: Die Disziplin Reiten im Modernen Fünfkampf gehört nach den Olympischen Spielen 2024 der Vergangenheit an. Statt als Verursacher von Pferdequalen haben sich Athletinnen und Athleten danach selber über einen Hindernisparcours zu quälen. Das Sportgerät «Pferd» bleibt nach den Spielen in Paris im kommenden Jahr aussen vor. Der «Fall Annika Schleu» hat dem Pferdesport in einer speziellen Disziplin einen entscheidenden Sargnagel gesetzt. Trotz des Horrors anlässlich des Kentucky Derby ist der Pferdesport in seiner Ganzheit jedoch nicht vom Untergang bedroht. Zu wichtig, berühmt und berüchtigt ist dieses Rennen für die Wirtschaft und die Medien; diese Industrie, die Spektakel garantiert, lässt sich wegen ein paar toter Pferde nicht beerdigen. So beteuern Pferdesport-Fans, aus welchen Gründen auch immer, dass der Pferdesport trotz allem eben nicht abgeschafft gehört. Beschworen wird dennoch global und generell das «Tierwohl», ein Begriff, unter den alles und nichts subsumierbar ist, was für Sport-Ethik und für den Schutz der Kreatur steht. Nichts zu dieser Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegner des Pferdesports kann das Pferd selber beitragen, das von Pro-Pferdesportlern gendergerecht als «Athlet Pferd» qualifiziert wird, das es (sächlich) zu schützen gilt. Eine ureigene Aufgabe des Tierschutzes also. Wie es (nicht das Pferd) auch gedreht und gewendet wird, ist klar, dass das Pferd ein Sportgerät bleibt und niemand weiss, wie dieses effektiv geschützt werden soll. Es ist fast so, wie wenn Politiker nach jeder noch so brutalen kriegerischen Auseinandersetzung auf dieser Welt verlangen und den Massen zurufen: «Nie wieder Krieg» und sogar an diese Beschwörungsrituale glauben, in dem sie künftig etwa «genau hinschauen», sich sonst jedoch hilflos gebärden, was die Verhinderung des nächsten Krieges angeht; das gelingt eben auch nie.

Verstärkte Regulierungen, Schutzbestimmungen, Tierwohl-Bestrebungen und Sanktionen von fehlbaren Reitern sollen die Auswüchse im Pferdesport mildern. Ein wahres Tummelfeld für Theoretiker und ein Eldorado für Sport-Juristen also, die sich hier in allen erdenklichen, rechtlichen Facetten betätigen und auf allen juristischen Ebenen austoben können. Diese Aktivitäten reichen weit zurück, in Deutschland bis in die Neunziger-Jahre des letzten Jahrtausends, als der Deutsche Bundesgerichtshof am 28. November 1994 den berühmt gewordenen «Reiter-Entscheid» fällte (BGHZ 128, 93). Dabei ging es um die Problematik, wer dem Sanktionsrecht der (Pferdesport-)Verbände unterstehe, nicht um die Grundsatz-Fragestellung, ob ein guter, verantwortungsvoller und pferde-empathischer Reiter auch ein gutes Renn-Ross gewesen sein müsse.

Der Fussball-Sonderfall im «Sonderland» Schweiz

causasportnews / Nr. 1024/06/2023, 7. Juni 2023

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(causasportnwes / red. / 7. Juni 2023) Im internationalen Kontext ist die Schweiz (wohl vermeintlich) noch immer ein «Sonderland». Sonderfälle existieren allerdings auch innerhalb des «Sonderlandes» Schweiz; es handelt sich dabei um «Sub-Sonderfälle». Einer dieser Sonderfälle ist der FC Sion, der Traditionsklub aus dem Kanton Wallis; dieser Kanton stellt seit 1998 auch die Präsidenten des Internationalen Fussballverbandes FIFA mit Sitz in Zürich (zuerst, seit 1998 Joseph Blatter, ab 2016 Gianni Infantino). Die Walliser leben seit jeher mit einer nicht zu geringen Prise (vermeintlichen) «Leidensdrucks». Sie fühlen sich in der Rand-Region oft benachteiligt, ausgegrenzt, gemobbt, missverstanden und von niemandem geliebt. Den Rest der Schweiz bezeichnen die Walliser als «Üsserschwiz» (Ausserschweiz). In diesem Kanton findet man wohl am meisten Menschen auf diesem Planeten der Zukurzgekommenen, die sich stets in die Defensive gedrängt fühlen, trotz der Gelder, die regelmässig von der «Üsserschwiz» ins Wallis fliessen. Der FC Sion ist das Abbild der genannten Attribute in sportlicher Hinsicht. Der Traditionsklub, der seit Jahren der Super League (früher Nationalliga A sowie Nationalliga B) angehört, hat auch deswegen einen internationalen Bekanntheitsgrad erreicht, weil er in sportlicher Hinsicht nichts anzubrennen gewillt ist, den Kampf auf dem Fussballplatz stets bis auf’s Messer führt und zudem auch keiner gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Wege geht, wenn dies zur Erreichung sportlicher Ziele dienlich ist. Die allgemeine Erkenntnis, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nur begonnen werden sollten, wenn die Erfolgsgarantie über 50 Prozent beträgt, wird im FC Sion immer wieder ignoriert; Prozesse wurden aber zumindest immer wieder als Druckmittel eingesetzt. Der Klub hat sich, wie in der juristischen Fachliteratur nachzulesen ist, «wiederholt als (sport-)juristisch umtriebig erwiesen» (Urs Scherrer, Kai Ludwig, Remus Muresan, Sportrecht, eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., Zürich, 2014, 292 f.). Bereits 2003 hat der FC Sion beim Kantonsgericht Wallis, für einmal erfolgreich, eine vorsorgliche Massnahme auf Reintegration in den Meisterschaftsbetrieb der Swiss Football League erwirkt. Eine regelrechte Prozesslawine trat der Klub ab 2009 los, als alle juristischen Hebel in Bewegung gesetzt wurden, um Spielberechtigungen trotz Registrierungssperre durchzudrücken. Über 20 gerichtliche Interventionen gegen nationale und internationale Fussballverbände (so gegen die FIFA, den Kontinentalverband UEFA) endeten für den FC Sion in einem juristischen Scherbenhaufen. «Der Fall FC Sion» erlangte eine internationale Dimension.

Vor einem sportlichen Scherbenhaufen steht der Traditionsklub aus dem Wallis nun aktuell, nachdem der Klub im zweiten Barrage-Spiel um den Platz in der obersten Spielklasse gegen Lausanne-Ouchy von dieser Provinz-Mannschaft vom Genfersee in die Niederungen der Challenge League befördert wurde. Damit haben die langjährige, sportliche Erfolgsgeschichte und der Fussball-Sonderfall FC Sion ein geradezu tragisches Ende genommen. Statt Bern, Basel, Zürich und Genf heisst es nun bezüglich der Saison 2023/24 für die Walliser, in Schaffhausen, Wil, Neuenburg und Bellinzona antreten. Mit welchem Spielermaterial und welchem Trainer der sofortige Wiederaufstieg in die Super League angestrebt werden soll, ist unbekannt. Klingende Spielernamen, wie Mario Balotelli, der mit seinen Launen nach Auffassung von Experten den Abstieg zumindest mit-verursacht hat, werden wohl künftig im Kader des FC Sion fehlen; oder doch nicht? Sicher wird der Klub aus Sion/Sitten die Spitzenklassierung in der Rangliste der verschlissenen Trainer nicht so rasch abgeben. Der Schweizer Nationaltrainer Murat Yakin, der sich auch einmal in diesem Amt in Sion versuchte, kämpft immer noch vor den Walliser Gerichten um ausgebliebene Entschädigungen und um ausgleichende Gerechtigkeit.

Fussballaktien blieben Herzensangelegenheiten

causasportnews / Nr. 1023/06/2023, 4. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 4. Juni 2023) Seit Fussball-Kapitalgesellschaften an den Aktienmärkten die Investment-Branche bereichern, wird immer wieder räsoniert, was der Reiz von Fussballaktien ausmacht. Der Drang von Aktionären und Investoren, das grosse Geld mit diesen Beteiligungspapieren zu verdienen, kann es nicht sein. Fussballaktien taugen eher nicht zum Investment. Das zeigen immer wieder Untersuchungen, auch neueren Datums, die aktuell in der neuen Ausgabe des «Spiegel» (Nr. 23/2023, 3. Juni 2023) angesprochen werden. So ist es evident, dass die Aktien des Bundesliga-Meisterschaftsverlierers BVB Borussia Dortmund 09 in der Endphase der Saison 2022/23 grossen Schwanken unterlagen: Nach dem Sieg der Borussen am 33. Spieltag und Platz 1 in der Tabelle stieg der Kurs pro Aktie von 4.40 Euro auf 5.89 Euro (34 Prozent Kursanstieg). Nach der Pleite gegen den 1. FSV Mainz 05 sackte der Kurs um 30 Prozent auf 4,11 Euro ab. Fussballaktien unterliegen grundsätzlich anderen Mechanismen als konventionelle Wertpapiere, obwohl bspw. durchwegs Qualifikationen für die Champions League kursbeeinflussend für diese Beteiligungspapiere sein können. Klar scheint, dass Aktien von Fussball-Kapitalgesellschaften insbesondere vom Fan-Verhalten und von diversen psychologischen Faktoren abhängen. Derartige Wertpapiere sind eine Herzangelegenheit, Fussballaktien gelten nach wie vor als sog. «Herzaktien». Das hängt mit den Faktoren Leidenschaft, Emotion und Unberechenbarkeit zusammen, welche den Fussball prägen und Fussballaktien attraktiver machen als Wertpapiere etwa von Seifenfabriken und Büchsenfleisch-Manufakturen. Der (professionelle) Investor setzt auf stabile Werte der Wirtschaft, für jemanden, der Fussballaktien favorisiert sowie für (viele) Fans, bleibt die Sport-Aktie eine Herzensangelegenheit. Der Gewinn, den das Beteiligungspapier abwirft, steht eher nicht im Vordergrund.

Bei Borussia Dortmund befinden sich 67 Prozent der gesamthaft mehr als 100 Millionen Aktien in Streubesitz; zu den Aktionären gehören viele Fans des Klubs. Diese hoffen weder auf ansprechende Dividenden oder (hohe) Ausschüttungen. Anleger in Fussballaktien erwarten, dass allfällige Gewinne in das Spielermaterial investiert werden. Auf dass die Prinzipien Hoffnungen, Emotionen und Unkalkulierbares weiterhin am Leben gehalten werden können. Gespannt wird man in Dortmund nun dem Umstand entgegenblicken, wenn der Mittelfeldspieler Jude Bellingham mit einem Marktwert von 120 Millionen Euro demnächst verkauft werden sollte. Da wünscht sich selbstverständlich jeder Fan, dass der Transfergewinn reinvestiert wird. Auf dass endlich wieder einmal die Meisterschale nach Dortmund gereicht werden kann.