Schlagwort-Archive: Strafverfahren

«Dr. Pump» und andere Peinlichkeiten um Dopingvorgänge

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(causasportnews / red. / 9. Februar 2023) Geht es um die Bodybuilder-Szene sind Doping-Gerüchte, auch wenn es sich um entsprechende Freizeit-Aktivitäten in diesem Betätigungsfeld geht, rasch im Umlauf. Die Muskelprotze und -protzinnen stehen immer wieder im Fokus, weil diese Aktivitäten letztlich im Graubereich von Sport, Lifestyle und Masochismus anzusiedeln sind. Dann und wann jagen sich Doping-Gerüchte, etwa dann, wenn Anabolika und/oder andere unerlaubte, leistungssteigernde Substanzen zum Thema werden. Vor einigen Tagen rückte die Bodybuilder-Community ins Zentrum des öffentlichen Interesses, als bekannt wurde, dass der soeben auserkorene Solothurner Kantonsarzt mit einem Dopingvorgang in Verbindung gebracht wurde. Dieser Arzt, in der Szene offenbar auch «Dr. Pump» und «BBDoc» genannt, ist selber aktiver Bodybuilder und soll der Ernennungsbehörde (konkret dem Kanton Solothurn) verschwiegen haben, dass gegen ihn eine Strafuntersuchung im Zusammenhang mit Vergehen gegen das Sportförderungsgesetz im Gange ist (für den Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung). Gemäss der zuständigen Staatsanwaltschaft soll sich ein Anfangsverdacht ergeben haben, dass der 44jährige Mediziner verbotene leistungssteigernde Mittel verschrieben und so gegen das Sportförderungsgesetz verstossen habe (das strafrechtliche Dopingverbot gemäss Sportförderungsgesetz erfasst nicht nur Sportlerinnen und Sportler, welche Wettkampfsport betreiben, sondern alle Personen, die sich z.B. auch privat sportlich betätigen. Dieses für die Aufgabe eines Kantonsarztes nicht ganz unbedeutende Faktum einer laufenden Untersuchung ist von «Dr. Pump» gegenüber der kantonalen Ernennungsbehörde verschwiegen worden. Es ist evident, dass der Bewerber deshalb für diese Funktion nicht in Frage gekommen wäre, auch wenn Kantonsärzte in der Schweiz eher schwierig zu finden sind und die Funktion des Kantonsarztes nicht gerade zu den prickelnden Herausforderungen im Rahmen einer medizinischen Karriere gehört.

Jedenfalls gab der Kanton Solothurn anfangs Februar die Wahl des Arztes und Bodybuilders zum neuen Kantonsarzt bekannt, um nur ein paar Tage später zurückzukrebsen, nachdem die Solothurner vom Strafverfahren wegen des Verstosses gegen das Sportförderungsgesetz erstmals überraschenderweise Kenntnis erhalten hatten. Zum neu gewählten Solothurner Kantonsarzt seien relevante Sachverhalte bekannt geworden, welche der Arzt und Bodybuilder im Bewerbungsprozess verschwiegen habe, teilte die zuständige Staatskanzlei des Kantons Solothurn mit. Die Euphorie nach der Bekanntgabe des Mediziners und Sportlers zum Kantonsarzt (man habe «einen engagierten Fachmann» für den Posten des höchsten Mediziners im Kanton Solothurn gefunden) schlug innerhalb von wenigen Tagen in Ernüchterung um (und es wurde mitgeteilt, dass aufgrund der bekannt gewordenen Tatsachen die entsprechenden, personenrechtlichen Konsequenzen folgen würden). Peinlich ist die Angelegenheit für Solothurn alleweil; aber auch für «Dr. Pump», der im Bewerbungsverfahren diesen Umstand seiner privaten Tätigkeit verschwiegen hatte. Ebenso peinlich mutet mit Blick auf den Kanton Solothurn der Umstand an, dass die offenbar angedachten, personenrechtlichen Konsequenzen seit Tagen immer noch in Abklärung sind. Zumindest hätte der Kanton den neuen Kantonsarzt umgehend in seiner frisch übernommenen Funktion einstellen müssen. (Hauptquelle: «SonntagsZeitung» vom 5. Februar 2023)

Promi-Todesfall im Ex-FIFA-Hotel

Rive Gauche im Hotel Baur au Lac Zürich
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(causasportnews / red. / 7. Februar 2023) Das Hotel «Baur au Lac» in Zürich gehört zu den renommiertesten Herbergen in der Limmatstadt. Dort steigen regelmässig neben begüterten und vermeintlich begüterten Normal-Sterblichen Stars, Sternchen und Prominente ab. Zumindest bis im Mai 2015 war das «Baur au Lac» auch der bevorzugte Übernachtungsort der ausländischen Fussballfunktionäre, die beispielsweise aufgrund von Aktivitäten im Rahmen des Weltfussballverbandes FIFA in Zürich weilten. Eben bis 2015. Am 27. Mai 2015, kurz vor dem FIFA-Kongress in Zürich in jenem Monat, wurden mehrere unter Korruptionsverdacht stehende, vorwiegend aus Südamerika stammende Fussball-Funktionäre frühmorgens aus ihren Betten im «Baur au Lac» geholt und in Auslieferungshaft gesetzt (vgl. etwa auch causasportnews vom 10. Januar 2020). Es war dies eine konzentrierte Aktion der amerikanischen Anti-Korruptionsbehörden mit den Schweizerischen Strafverfolgungsbehörden. Im Morgengrauen jenes Mai-Tages hielten sich ausgewählte, vorinformierte Journalisten aus Übersee in der Lobby des Hotels auf, um die Welt über die Verhaftungsaktion aus erster Hand zu informieren. Die Vorgehensweise war in vielerlei Hinsicht speziell; nicht klar ist etwa bis heute, weshalb die Funktionäre, welche über die USA nach Zürich angereist waren, nicht gleich von den amerikanischen Strafverfolgungsbehörden in den USA inhaftiert wurden. Jedenfalls konnten die Amerikaner mit dieser konzentrierten, gut vorbereiteten Aktion mit Hilfe der dienstbeflissenen Schweizer Polizeibehörden einen weltweit beachteten «Coup» landen. Auf einen Schlag erlangte das Hotel «Baur au Lac» in Zürich weltweiten Bekanntheitsgrad, natürlich mit der Folge, dass Fussballfunktionäre aus aller Welt bis heute die Luxus-Herberge, die seit jenem Ereignis im Jahr 2015 als «sport-kontaminiert» gilt, weitgehend meiden.

Glücklicherweise lässt sich das Hotel einen Steinwurf vom Zürichsee entfernt auch auf andere Weise füllen, eben mit Stars, Sternchen, Prominenten und Vertreterinnen und Vertreter des Jet-Set. Aber wo (gut) gelebt wird, wird auch gestorben. So rückte das «Baur au Lac» kürzlich wieder in die Schlagzeilen, als es den Tod eines Millionärsfamilien-Sprosses zu vermelden gab. Zuerst wurde verklausuliert kommuniziert, doch die Illustrierte «BUNTE» hielt sich in ihrer neusten Nummer nicht mehr zurück und vermeldete den mysteriösen Tod von «Philly», mit vollem Namen Louis Philip Schuler-Voith, der tot in einem Zimmer des «Baur au Lac» aufgefunden worden war. Eine leblose Person konnte nicht mehr wiederbelebt (!) werden, verlautete aus Deutschland, was die «BUNTE» zu folgendem Fazit verleitete: «Louis Philip Schuler-Voith wurde leblos in einem Hotel in Zürich gefunden und konnte nicht wiederbelebt werden. Die Society ist in tiefer Trauer» («BUNTE» vom 2. Februar 2023). Der vom gelernten Schlosser Louis Schuler begründete, heutige Schuler-Konzern ist ein bedeutender Zulieferer der Automobilindustrie. Die Eltern des Verstorbenen bewegen sich offenbar zumindest im mehrstelligen Millionenbereich. Noch ist unklar, welches die Gründe für den Tod des jungen Mannes, der nur 38 Jahre alt wurde, im «Baur au Lac» sind. Die «BUNTE» wird diesbezüglich zweifellos «dran» bleiben und es der Welt zu gegebener Zeit mitteilen.

Fehlgelenkte Sportler(innen) im Zeitalter der «Social Media»

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(causasportnews / red. / 8. November 2022) Sportlerinnen und Sportler haben sich im Verlaufe der Zeit nicht eklatant verändert. Die Leistungen auf den Sportplätzen wurden und werden wie bis anhin registriert, aber was sich neben den Arenen, vorwiegend im privaten Bereich, bisher abspielte, bildete eine eigentliche «Black Box». Doch diese Lage hat sich in den letzten Jahren massiv verändert. Was früher privat war, wird heute in der Öffentlichkeit ausgebreitet und verbreitet. Den «Social Media» sei Dank. Kamen Sportlerinnen und Sportler im privaten Bereich bis vor einigen Jahren nicht zurecht, blieb das so verborgen wie durchwegs etwa die Gewalt in Beziehungen. Das ist heute anders. Die «Social Media» und damit die privaten und intimen Lebensbereiche sind ein Teil der Öffentlichkeit geworden, die von den Protagonisten des Sports weitgehend gesucht und akzeptiert werden. Hiess es früher noch, wie es der ehemalige Deutsche Bundespräsident Christian Wulff einmal gesagt hat, die Medien würden mit Prominenten wie in einem Lift hochfahren, aber auch mit ihnen wieder herunter, hat modern eine Adaptierung erfahren. Dank oder wegen der «Social Media» dürfen, können oder müssen wir am Privatleben der Sportlerinnen und Sportler teilnehmen; bei den Influencerinnen und Influencern geht das noch weiter: Hier erstreckt sich die Beteiligung der Öffentlichkeit am Intimleben dieser Personen auf die hintersten und letzten Körperteile. Sportlerinnen und Sportler nutzen heute die sozialen Medien, um die Menschheit an ihren sportlichen und anderen Höhenflügen teilnehmen zu lassen. Sie sind dann allerdings auch dabei, wenn der sportliche und persönliche Sinkflug einsetzt und sie dann von denen, welche sich mit der Flucht in die Öffentlichkeit einiges oder viel versprechen, auch entsprechend genutzt werden.

Grundsätzlich ist die Öffentlichkeit heute geradezu verdammt, alles zu erfahren, was man oft gar nicht erfahren möchte. Zum Beispiel bezüglich des Fussballspielers Jérôme Boateng. Der Weltmeister von 2014 im Deutschen Nationalteam ist offensichtlich im Privatbereich völlig fehlgelenkt. Prügelvorwürfe einer ehemaligen Lebensgefährtin sind nicht nur deshalb transparent geworden, weil der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit immer noch existiert. Vor allem die «Social Media» haben wesentlich dazu beigetragen, dass über den heute 34jährige Deutsche, der seine besten Jahre im FC Bayern München erlebte, seit geraumer Zeit mehr als nur Unappetitliches bekannt wurde. Im privaten Umfeld ist der Fussballstar derart vom Pfad der Tugend und von den gängigen Verhaltensnormen abgekommen, dass Dinge in die Öffentlichkeit getragen werden, die eigentlich vernünftigerweise gar niemand vernehmen und mitverfolgen möchte. Im Berufungsverfahren am Landgericht in München ist Jérôme Boateng soeben wegen verschiedener Delikte, wie Körperverletzungen und Beleidigungen, zu einer Strafe von 120 Tagessätzen à 10 000 Euro verurteilt worden, womit der Akteur von Olympique Lyon als vorbestraft gilt (das Amtsgericht in München verurteilte den Fussballer vor einem Jahr zu 60 Tagessätzen, d.h., er galt nach jenem Urteil als nicht vorbestraft), falls das Urteil letztlich Bestand haben sollte (woran an sich nicht zu zweifeln ist, weil im Berufungsverfahren das Verdikt der ersten Instanz bestätigt und die Strafe verschärft wurde; im Moment gilt für den Fussballspieler die Unschuldsvermutung). Das Landgericht München war, wie die Vorinstanz, überzeugt, dass der Beschuldigte seine frühere Lebensgefährtin mehrmals körperlich attackiert und beleidigt hatte, selbstverständlich im privaten Rahmen. Die sozialen Medien tragen dazu bei, dass die «Causa Jérôme Boateng» genüsslich in der Öffentlichkeit ausgebreitet wird – nicht nur, wie es früher der Fall gewesen wäre, in den Boulevardmedien. Die mediale Entwicklung ist faszinierend und erschreckend zugleich: In den sozialen Medien sind die Menschen und deren Aktivitäten «gläsern» geworden. Im positiven Sinne sind «Social Media» Segen, im negativen Kontext Fluch.

Bundesanwaltschaft verbrennt weiterhin Geld in der Strafsache Joseph Blatter und Michel Platini

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(causasportnews / red. / 20. Oktober 2022) Wer gedacht hätte, nach den klaren Freisprüchen für Joseph Blatter und Michel Platini am Bundesstrafgericht in Bellinzona (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022) würde die Anklagebehörde des Bundes, die Bundesanwaltschaft, sich nun darauf besinnen, der Geldverbrennung in dieser Causa ein Ende zu setzen, sieht sich getäuscht oder wieder einmal in den weltfremden Kosmos der Bundesanwaltschaft zurückversetzt. Die Anklagebehörde gelangt an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts und will an dieser Instanz die Freisprüche gegen die ehemaligen Fussball-Top-Funktionäre in Schuldsprüche mit geradezu magischer Kraft in Schuldsprüche verwandeln lassen. Im Zusammenhang mit einer Zwei-Millionen-Zahlung des Fussball-Weltverbandes (FIFA) unter dem Präsidium von damals Joseph Blatter an Michel Platini verlangte die Anklagebehörde eine Verurteilung wegen Betrugs und weiterer Wirtschaftsdelikte. Am Bundesstrafgericht erlitt die Bundesanwaltschaft im Hochsommer allerdings eine krachende Niederlage; die beiden Angeklagten liefen mit Total-Freisprüchen im Gepäck und mit zugesprochenen Entschädigungen aus dem Gerichtssaal. Das Verfahren hatte die Schweiz bis zu jenem Zeitpunkt Millionen gekostet und dem Land international einen grandiosen Image-Schaden beschert. Die unsinnige Geldverschwendung zu Lasten der Steuerzahlenden geht nun aber zufolge der Anrufung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts durch die Bundesanwaltschaft weiter. Offensichtlich gebärdet sich der neue oberste Ermittler und Ankläger aus dem beschaulichen Kanton Nidwalden, Stefan Blättler, geradezu «beratungs-immun», denn Rechtsexperten gehen davon aus, dass die am Bundesstrafgericht erfolgten Freisprüche nicht mehr zu kippen sein werden. Es wird also auch in dieser Sache weiterhin Geld der öffentlichen Hand zum Fenster hinausgeworfen. Geschickter, bzw. opportunistischer scheint sich die Privatklägerin FIFA in diesem Verfahren zu verhalten und wird im Berufungsverfahren nicht mehr aktiv. Mit gutem Grund: Immerhin versenkt auch die FIFA mit unnötigen Verfahren, die durchwegs im juristischen Desaster endeten, Geld zuhauf. Am Zürichberg dürfte die Erkenntnis eingekehrt sein, dass Geld, welches so vergeudet wird, das Vereinsvermögen des Verbandes massiv schädigt und dass das für die aktuelle Führung des Weltverbandes durchaus persönliche, verbandsrechtliche Konsequenzen haben könnte. Keine Rolle spielt für die streitlustige Bundesanwaltschaft, die einmal mehr einer juristischen Apokalypse entgegensegelt, der Umstand, den immerhin bald 87jährige Joseph Blatter, der in seinem Funktionärsleben kaum alles falsch gemacht haben dürfte (vgl. auch causasportnews vom 15. Juli 2022), auch einmal zur Ruhe kommen zu lassen…

Empathie war allerdings noch nie die Stärke der Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes.

Von (ehemaligen) Fussballprofessionals, Kettensäge-Angreifern und Gewalttätern

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(causasportnes / red. / 10. August 2022) Im idyllischen Starnberg halten sich Menschen mit in der Regel viel Geld auf – oder sie erwecken zumindest diesen Anschein. Sonst geht es im beschaulichen Oberbayern oft auch menschlich, oder allzu menschlich, zu und her. Wenn sich diese menschlichen Dinge ereignen, wird darüber höchstens dann gesprochen, wenn es sich um involvierte Persönlichkeiten jeglicher Schattierung handelt.

Wenn jemand beispielsweise Jens Lehmann heisst und dieser ehemalige Deutsche Nationaltorhüter in Starnberg ausrastet, dann wird die Sache nicht nur für die Regenbogenpresse interessant. Wäre es nicht Jens Lehmann gewesen, der sich offenbar die Sicht auf den Starnberger See martialisch sichern wollte, wäre der Vorfall wohl unbekannt geblieben. So setzte es indessen einen Medienfüller ab. Offensichtlich ging es um eine nachbarschaftliche Auseinandersetzung, die dazu führte, dass der 52jährige Ex-Torwart die Nerven verlor und sich in Selbstjustiz mit einer Kettensäge einen Dachbalken einer Nachbar-Liegenschaft vornahm. Der Fussball-Rentner nervte sich über einen anderen, konventionellen Rentner, den 91jährigen Architekten Walter Winkelmann, der offenbar nach Ansicht von Nachbar Jens Lehmann etwas allzu exzessiv baute. Die Garage, welcher der Kettensäge-Angriff durch Jens Lehmann galt, versperrte offensichtlich die Sicht des Ex-Torhüters auf den See, weshalb dieser die Sache in Selbsthilfe zu regeln versuchte. Geht es um Garagen, erträgt es beim bejahrten Architekten mit bevorzugter Architektur-Disziplin «Garagen-Bau» keinen Spass. Erreicht hat die Fussball-Legende dadurch allerdings nichts, ausser, dass nun gegen ihn wegen Sachbeschädigung ermittelt wird. Unangenehm könnte die Attacke für den 61-fachen Nationalspieler vor allem auch deshalb werden, weil nun an seiner Schuldfähigkeit gezweifelt wird; immer wieder auftretende Wutausbrüche sind offenbar verbürgt. Zumindest titelt die «Bunte» schon einmal in diese Richtung: «Ausraster mit Kettensäge?», fragt die Zeitschrift, garniert mit einem Bild des Ehepaars Lehmann. Soweit ist die Angelegenheit allerdings noch nicht wie bei Schauspielerin Katja Bienert, die in der selben Klatsch-Zeitschrift gesteht «Ich kann meinen toten Mann spüren». Na ja.

Ist die Sache Jens Lehmann noch unter die Rubrik «Peinliches aus der Prominenten-Welt» zu subsumieren, mutet die «Causa Nico Schulz» weit unappetitlicher an. So soll die zuständige Staatsanwaltschaft derzeit auf Anzeige hin gegen den Spieler des Klubs Borussia Dortmund ermitteln. Die Vorwürfe an die Adresse des Fussballers sind geradezu abscheulich. Der 29jährige Verteidiger soll im Rahmen seiner Beziehung mit einer ehemaligen Freundin verschiedentlich gewalttätig geworden sein. Er habe die Frau, als sie schwanger war, zudem gegen den Bauch getreten. Sollten sich diese Vorhalte, welche die «Bild»-Zeitung umfassend öffentlich machte, als zutreffend erweisen, braucht der Verteidiger selber einen guten Verteidiger, jedoch anderer Art, um ihn vor Schuld und Strafe zu bewahren. Für Nico Schulz gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Fazit: Immer mehr ehemalige und aktuelle Sportler zeigen, wie tendenziell jedermann und jede Frau, vermehrt menschliche, allerdings auch abscheuliche Züge.

Weiterer Rachefeldzug der FIFA gegen Joseph Blatter

(causasportnews / red. / 15. Juli 2022) Kaum haben sich die Wogen nach den Freisprüchen des Bundesstrafgerichts in Bellinzona in der Causa Joseph Blatter und Michel Platini, es ging dabei um eine FIFA-Zahlung von zwei Millionen Franken an den ehemaligen Star-Spieler und Top-Funktionär Michel Platini (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022), geglättet, wird für Joseph Blatter neues Ungemach aus Zürich bekannt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten und den Ex-FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke, der kürzlich in einem Berufungsprozess noch nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wurde (causasportnews vom 25. Juni 2022) ein Strafverfahren eröffnet. Auf Anzeige des Weltfussballverbandes hin soll die Strafverfolgungsbehörde am Sitz der FIFA die Finanzierungs-Rechtskonformität des 2016 eröffneten FIFA-Museums untersuchen und allenfalls Anklage erheben. Kein Zweifel, das Museum im Enge-Quartier in Zürich kostet den Weltfussballverband eine schöne Stange Geld. Die Rede war vor der Eröffnung vom teuersten Mieterausbau, den es in der Stadt Zürich je gegeben haben soll. Die FIFA ist in einer Liegenschaft des Versicherungskonzerns «Swiss Life» eingemietet, für knapp zehn Millionen Franken jährlich; und das während 30 Jahren! Über die Betriebskosten ist nichts bekannt, aber klar ist, dass die Eintritte bei weitem nicht ausreichen, um die horrenden, laufenden Ausgaben auch nur ansatzweise zu decken. Das alles soll nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft und später allenfalls der Gerichte werden, wenn es nach dem Willen des Anzeigeerstatters FIFA geht. Die Anzeige ist zwar seit geraumer Zeit eingereicht worden, blieb bei der Staatsanwaltschaft aus unerklärlichen Gründen aber liegen. Jetzt, und nach dem Blatter-Freispruch in Bellinzona, soll diese Angelegenheit beförderlich erledigt werden. Sie dürfte, wohl bereits in einem früheren Stadium, so enden wie die in Bellinzona verhandelte Strafsache. Die Anzeige stösst nicht nur in Fachkreisen auf Unverständnis, zumal das Museums-Projekt und alle Kosten durch die zuständigen Organe der FIFA geprüft und autorisiert worden sind. Die Realisierung des FIFA-Museums war also ein rein unternehmerischer Entscheid des Verbandes. Für die Kritiker der FIFA ist die Strafsache ein weiterer Mosaikstein im Rachefeldzug des Weltfussballverbandes gegen den ehemaligen, nun 86jährigen Präsidenten. Als Treiber auch dieser Attacke unter Wallisern – Joseph Blatter stammt aus Visp, Gianni Infantino aus Brig – gilt der aktuelle FIFA-Präsident. Dafür erntet der 52jährige Walliser Kritik, die allerdings, wie alles sonst im Zusammenhang mit Joseph Blatter, am ungeliebten Fussball-Funktionär abperlt.

Rückblende: Nach dem Freispruch für Joseph Blatter vor einer Woche in Bellinzona hatte die FIFA als geschädigte Partei (!) in Spott und Häme eingesteckt. Nicht gut kamen auch die Medien weg, welche den juristischen Sieg Joseph Blatters, wenn überhaupt, eher säuerlich vermeldeten – und das Desaster der Bundesanwaltschaft in diesem Prozess herunterspielten. Die Schweizer Medien, wie «Neue Zürcher Zeitung», «Tages Anzeiger», «Blick» sowie das Staatsfernsehen («SRG») schiessen zusammen mit der FIFA seit geraumer Zeit gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter oder schweigen ihn tot, wie mehrheitlich nach der Urteilsverkündung in Bellinzona. Dies hat dann schliesslich dazu geführt, dass Joseph Blatter vom Bundesstrafgericht eine Entschädigung von 20 000 Franken für die mediale Vorverurteilung zugesprochen erhalten hat! Das soviel zu den Aktivitäten der «vierten Gewalt» im Staat, die immer stärker von ebendiesem Staat finanziert wird.

Justizposse um Joseph Blatter und Michel Platini in der Schweizer Sonnenstube

Michel Platini darf es mit Humor nehmen: „Die Zeit vergeht, aber die Farben bleiben dieselben“…

(causasportnews / red. / 12. Juni 2022) Bereits eine gute Woche dauert der Strafprozess gegen die ehemaligen Fussball Top-Funktionäre Joseph Blatter und Michel Platini am Bundesstrafgericht in Bellinzona. Obwohl noch gute drei (Prozess-)Wochen bevorstehen, bis am 8. Juli 2022 die Urteile verkündet werden sollen, ist eines klar: Vor allem der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter sorgt für eine regelrechte Demaskierung der Schweizer Justiz, die in Bellinzona wohl einer der grössten Pleiten in ihrer Geschichte erleben wird. Eine Anklage durch eine inkompetente Behörde (Bundesanwaltschaft), ein Gericht in der Sonnenstube der Schweiz (Bundessstrafgericht), das niemand so richtig ernst nimmt, und eine Anklage, die dem ehemaligen FIFA-Präsidenten und seinem damals vorgesehenen Nachfolger im höchsten Weltfussballverbands-Amt eine perfekte Show-Bühne liefert – das ist der Stoff für diese Justizposse, die den Schweizer Steuerzahlern letztlich wohl ein paar Millionen Franken kosten wird. Nicht nur nach den ersten Prozesstagen in Bellinzona zweifelt eigentlich niemand daran, dass Joseph Blatter und Michel Platini im Juli mit überwältigenden Freisprüchen im Gepäck ihre Heimreisen antreten werden. An sich war es völlig unverständlich, dass überhaupt Anklage gegen den 86jährigen Schweizer sowie den 66jährigen Franzosen, der einst bei AS Saint-Etienne und Juventus Turin Erfolg an Erfolg reihte und 1984 mit Frankreich Fussball-Europameister wurde, erhoben wurde. Aus dem sattsam bekannten «FIFA-Komplex» rechnete sich die Anklagebehörde in diesem Fall wohl die grössten Chancen aus, auch einmal einen Prozesssieg landen zu können. Die Vorhalte gegenüber den beiden Funktionären sind in sachverhaltsmässiger Hinsicht glasklar: Die FIFA, personifiziert durch Joseph Blatter, hat Michel Platini für Beratungsleistungen, was auch immer darunter zu verstehen sein soll, zwei Millionen Franken bezahlt. Da der Rechtsgrund dieser Zahlung unklar ist, wurde nach jahrelangen Untersuchungshandlungen Anklagen wegen Vermögensdelikten und wegen Urkundenfälschung erhoben. Die Tatsache der Zahlung der FIFA an Michel Platini ist unbestritten, einzig der Grund der Zahlung bleibt bis jetzt und auch nach der ersten Prozesswoche im Dunkeln. Und wird es wohl auch bleiben. Es fehlen letztlich die Beweise, dass die beiden ehemaligen Funktionäre die ihnen vorgeworfenen Strafbestimmungen erfüllt haben. Daran, dass den angeklagten Fussball-Oldies z.B. ungetreue Geschäftsführung nachgewiesen werden könnte, glauben offenbar nicht einmal die Anklagevertreter so richtig. Auf der Bühne der Justiz inszeniert sich Joseph Blatter wohl ein letztes Mal als Show-Talent und entlarvt die Anklage gegen ihn als Rachefeldzug von wem auch immer. Bei seinen Auftritten vor Gericht führt der bejahrte Walliser, der ab und zu von gesundheitlichen Schwächen befallen wird, die Schweizer Justiz regelrecht ad absurdum. Geradezu peinlich mutet zudem etwa der Umstand an, dass ein Richter des Bundesstrafgerichts, der vorher, auch im «FIFA-Komplex», als Ermittler tätig war, nun ähnlich eines «Kronzeugen» der Anklage aufgetreten ist. Der Mann, zwischenzeitlich nach dem unrühmlichen Abgang bei der Bundesanwaltschaft nun eben Richter in Bellinzona, ist zudem in einem anderen Verfahrensteil des «FIFA-Komplexes» zwischenzeitlich selber Mit-Beschuldigter! Derartige Vorkommnisse sind letztlich das Resultat der kleinmassstäblichen Verhältnisse in der Schweiz, welche den in allen Staatsgewalten grassierenden «Filz» begünstigen.

Es dürfen nun getrost Wetten darauf abgeschlossen werden, dass die beiden ehemaligen Fussball-Funktionäre am 8. Juli 2022 freigesprochen werden und sich an satten Entschädigungen erfreuen dürfen. Die Tessiner Justizposse um Geld und Geist im Professional-Fussball wird die Ansicht im Ausland bestärken, dass die Schweiz zur «Bananenrepublik» verkommen ist, wie es der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) und im Sommermärchen-Prozess freigesprochene Dr. Theo Zwanziger bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu sagen pflegt. Recht hat er leider, und der laufende Prozess in Bellinzona wird ihn in seiner Meinung bestärken.

Meuchelte FIFA-Präsident Gianni Infantino Michel Platini?

Giani Infantino: Hat er oder hat er nicht?
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(causasportnews / red. / 23. Mai 2022) Am 8. Juni 2022 müssen sich der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter und der langjährige UEFA-Präsident und frühere FIFA-Präsidentschaftskandidat Michel Platini vor dem Bundessstrafgericht in Bellinzona verantworten. Es geht dabei um die (Un-)Rechtmässigkeit einer Zahlung von zwei Millionen Franken aus der Kasse des Weltfussballverbandes an Michel Platini, die von Josef Blatter unkorrekterweise veranlasst worden sein soll, so die Anklage; ungetreue Geschäftsbesorgung heisst das im Juristen-Jargon.

In diesem Zusammenhang gewinnt nun eine neue Entwicklung um den amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino an Bedeutung. Im Zentrum steht dabei ein Geheimgespräch im Berner Hotel «Schweizerhof», an dem der damalige UEFA-Generalsekretär und heutige FIFA-Präsident Gianni Infantino teilgenommen haben soll. Sicher waren zudem auch der Walliser Staatsanwalt und Infantino-Freund Rinaldo Arnold, der damalige Bundesanwalt Michael Lauber sowie der Mediensprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, mit von der Partie. Gegen diese vier Personen laufen seit geraumer Zeit Strafuntersuchungen wegen Amtsmissbrauchs, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung, bzw. wegen Anstiftung hierzu. Seit Jahren wird gemutmasst, was an diesem sog. «Schweizerhof»-Treffen der FIFA-Delegation mit Ex-Bundesanwalt Michael Lauber besprochen und gedealt wurde und zudem, wer an diesem Gespräch, neben den vier genannten Personen, teilgenommen hat. Aufgrund eines Aktengesuchs wird nun die Rolle um einen «fünften Mann», der im Nobelhotel «Schweizerhof» in Bern dabei gewesen sein soll, thematisiert (vgl. hierzu auch causasportnews vom 1. April 2020). Gemunkelt wird, dass es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft handeln soll.

Offensichtlich bestehen nun, wie von Medienseite her gemutmasst wird, Zusammenhänge zwischen der Anklage gegenüber Joseph Blatter und Michel Platini und dem bis anhin von Inhalt und Teilnehmerkreis (mit vier oder fünf Personen?) undurchsichtigen Gespräch im Hotel «Schweizerhof». Nicht ausgeschlossen ist, dass demnächst eine grosse Enthüllungs-Bombe platzt. Das käme dann einer Sensation gleich, falls sich ergeben sollte, dass Gianni Infantino den 2016 für das FIFA-Präsidium in Stellung gebrachten Michel Platini mit Hilfe der Bundesanwaltschaft (a posteriori) unmöglich gemacht hätte. Michel Platini, vor der Präsidentschaftswahl 2016 Vorgesetzter von Gianni Infantino in der UEFA, wurde von der Ethikkommission der FIFA aus dem Präsidentschaftsrennen genommen. Es «erbte» Gianni Infantino; die Fakten vor der Wahl sollen offenbar pro Gianni Infantino zurechtgebogen worden sein! Sollte sich dieser Ablauf entsprechend erhärten, wäre damit die Präsidentschaft des amtierenden FIFA-Präsidenten wohl umgehend und vorzeitig zu Ende. Falls die FIFA-Ethikkommission nicht durchgreifen würde, könnten die staatlichen Gerichte diesem Schauspiel um Macht und Geld wohl ein vorzeitiges Ende setzen. Die grosse, demnächst zu beantwortende Frage wird also lauten: «Meuchelte Gianni Infantino Michel Platini, um 2016 selber an die Macht zu kommen und um auf diese Weise an die FIFA-Honigtöpfe zu gelangen? Und musste nach der Präsidentschaftswahl 2016 entsprechend, sogar mit Hilfe der Bundesanwaltschaft, «nachgebessert» und für «Flurbereinigung» gesorgt werden?

News von innerhalb und ausserhalb der Gerichtssäle

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(causasportnews / red. / 15. April 2022) Im Sport geschieht derzeit fast mehr innerhalb und ausserhalb der Gerichtssäle als auf den Sportplätzen und in den Wettkampfstätten.

Da ist soeben der ehemalige CEO der Raiffeisenbank Schweiz, Pierin Vinzenz, vom Bezirksgericht Zürich wegen diverser Wirtschaftsdelikte zu einer Freiheitsstrafe von fast vier Jahren verurteilt worden (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es gilt also für Pierin Vinzenz nach wie vor die Unschuldsvermutung). Aus sportlicher Sicht ist das nicht weiter interessant, und es ist wohl damit zu rechnen, dass das Zürcher Obergericht das Strafmass im Berufungsprozess reduzieren wird. Das meinen jedenfalls die Rechtsexperten ohne Aktenkenntnisse und die Stammtischrunden. Der Gefallene und in erster Instanz Verurteilte war massgeblich verantwortlich dafür, dass die Raiffeisenbank vor zehn Jahren das Titelsponsoring der Professional-Abteilung im Schweizer Fussball übernahm. Seit der Saison 2012/13 hiess die Liga «Raiffeisen Super League». Vor einem Jahr löste die Grossbank «Credit Suisse» die Banking-Kollegen aus St. Gallen im Rahmen dieses Titel-Sponsorings ab. Die Liga heisst seit 2021/22 «Credit Suisse Super League».

Am 8. Juni 2022 wird am Bundesstrafgericht in Bellinzona der Prozess gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter beginnen. Es geht um zwei Millionen Schweizer Franken, die der heute 86jährige Walliser seinem ehemaligen Ziehsohn und UEFA-Präsidenten Michel Platini aus der Kasse des Weltverbandes rechtsgrundlos, bzw. ohne lauteren Grund, habe zukommen lassen, so die Anklage. Joseph Blatter ist der Auffassung, die Zahlung sei rechtmässig (für angebliche Beratungsleistung von Michel Platini in den Jahren 1998 bis 2002) erfolgt und von den zuständigen FIFA-Kontrollgremien auch autorisiert worden. Wie Joseph Blatter ist in Bellinzona auch Michel Platini angeklagt worden. Die beiden ehemaligen Top-Fussballfunktionäre müssen sich wegen Wirtschaftsdelikte vor dem Bundesstrafgericht im Tessin verantworten. Pikant an der Sache ist, dass der ehemalige FIFA-Präsident im Prozess vom gleichen Anwalt vertreten wird wie Pierin Vinzenz im soeben zu Ende gegangenen Strafverfahren in Zürich. Ob das ein gutes Omen ist?

Der heute 66jährige ehemalige Star-Fussballspieler und später ausser Traktanden gefallene Sportfunktionär Michel Platini war immer auch ein offensiver Sportler und Mensch. Deshalb hat er den aktuellen FIFA-Präsidenten, Gianni Infantino, nun bei der französischen Justiz angezeigt. Der Walliser Putin-Freund und Scheich Fan mit Affinitäten zu Katar, der im kommenden Jahr noch- und wohl letztmals für eine vierjährige Amtsperiode als FIFA-Präsident kandidieren will, soll seinen ehemaligen Chef, UEFA-Präsident Michel Platini, bei seiner Bewerbung als FIFA-Präsident (nach dem Abgang von Joseph Blatter) hintergangen haben. Gianni Infantino, damals UEFA-Generalsekretär, «erbte» 2016 das FIFA-Präsidium teils aus undurchsichtigen Gründen, weil Michel-Platini in den FIFA-Strudel um Joseph Blatter geriet und von der Ethikkommission des Weltverbandes aus dem Präsidenten-Rennen genommen wurde.

Letztlich hat auch die stets wirtschaftlich klamme Tennis-Legende Boris Becker für Schlagzeilen aus einem Londoner Gerichtssaal gesorgt. Der 54jährige Deutsche wurde von einer Jury wegen diverser Konkursdelikte schuldig gesprochen. Ende Monat wird das Strafmass verkündet, doch ist damit zu rechnen, dass «Bobele», wie ihn die Deutschen liebevoll nennen, in Berufung gehen wird, weshalb an dieser Stelle natürlich auch für ihn die Unschuldsvermutung gilt.

Fazit: Der professionelle Sport ist immer für Schlagzeilen gut. Ab und zu reicht es auch für News von innerhalb und ausserhalb der Gerichtssäle.

Kein doppeltes Fussball-Lottchen: Bakery Jatta ist offenbar Bakary Daffeh

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(causasportnews / red. / 11. Dezember 2021) Nun scheint doch wahr zu sein, was nicht wahr werden durfte: Der Spieler des Hamburger SV, Bakery Jatta, soll in Tat und Wahrheit Bakary Daffeh heissen, und auch seine Lebens- und Fussball-Vita scheint nicht richtig nachvollziehbar zu sein. Der Fall des angeblich 23jährigen Stürmers (Geburtsdatum nicht gesichert), der vor ziemlich genau zwei Jahren für Schlagzeilen sorgte (vgl. causasportnews vom 24. September 2019), wird ein Fall für die Gerichte. Wie bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft in Hamburg Anklage gegen den vor rund fünf Jahren über Umwegen aus Gambia eingewanderten Fussball-Spieler erhoben. Es gab damals einige Ungereimtheiten, welche die Vermutung aufkommen liessen, Bakery Jatta, der unter diesem Namen in Europa Fuss fasste und im Fussball tätig wurde, heisse und sei in Wahrheit der 26jährige Bakary Daffeh; oder anders: Bakary Daffeh (26) soll sich als Bakery Jatta (23) ausgegeben haben. Doch alle Zweifel wurden damals insbesondere von den deutschen Einwanderungsbehörden und der Verbandsjustiz in den Wind geschlagen. Es wurde mit dieser doppelten Lottchen-Geschichte im Fussball auch die Rassismus-Diskussion um den Fall angeheizt. Wer sich erlaubte, daran zu zweifeln, dass der als Bakery Jatta auftretende Fussballerspieler auch wirklich Bakery Jatta sei, wurde schon einmal des Rassismus’ bezichtigt. Nun haben die Skeptiker um die Bakery Jatta-Geschichte Aufwind erhalten, nachdem die Anklageerhebung gegen den HSV-Akteur offensichtlich genügend Anhaltspunkte und Fakten liefert, dass Bakery Jatta eben doch Bakary Daffeh ist. Es ist noch nicht bekannt, wann sich das zuständige Gericht mit diesem Identitäts-Fall im Fussball befassen wird. Über die Erfolgsaussichten bezüglich der Anklage der Staatsanwaltschaft kann im Moment ebenfalls nur gemutmasst werden. Da an diesen Vorgang auch eine Rassismusdebatte gekoppelt ist, wäre es von der Staatsanwaltschaft relativ mutig, den Fall vor Gericht zu bringen, mit dem Risiko, mit der Anklage zu scheitern. Mit dieser wird sich das Jugendgericht des Amtsgerichts Hamburg-Altona zu befassen haben. Bakery Jatta werden Aktivitäten unter falscher Identität vorgeworfen, was nach Meinung der Anklagebehörde als Verstösse gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Falschbeurkundung zu qualifizieren seien.