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Caster Semenya bringt die Schweizer Justiz in die Bredouille

causasportnews / Nr. 1038/07/2023, 20. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 20. Juli 2023) Der Fall der Leichtathletin Caster Semenya beschäftigt u.a. auch die (Sport-)Justiz seit Jahren. Die 32jährige Südafrikanerin ist sportlich herausragend, eine Frau, die biologisch ein Mann ist und über deren Testosteronwerte (Testosteron leitet sich ab aus den Worten «testis», Hoden, und «Steroid», Grundgerüst verschiedener Hormone) seit ihren Erfolgen, vor allem als Olympiasiegerin und Weltmeisterin über die Mittelstrecke (800 Meter), diskutiert wird. Mehr als zu Diskussionen veranlasst sieht sich der vom ehemaligen Briten Sebastian Coe präsidierte Leichtathletik-Dachverband World Athletics, der das Thema «Intersexualität» in der Leichtathletik regeln muss und dies auf verschiedene Weise versucht hat. So hat der Verband Testosteron-Regeln erlassen, nach denen Caster Semenya ihr Testosteron-Niveau hätte senken müssen, um weiter bei den Frauen starten zu können. Die Thematik ist eingestandenermassen derart, dass eine diesbezügliche Verbandsregelung nur falsch sein konnte; eine ungemütliche Situation also für den Weltverband. Gegen die Testosteron-Regelung 2018 klagte die Südafrikanerin am Internationalen Sportschiedsgericht TAS (Tribunal Arbitral du Sport) in Lausanne. Das Gericht, dafür bekannt, dass bei Klagen von Athletinnen und Athleten beklagte Verbände selten ins Unrecht versetzt werden, betrachtete die World Athletics-Regelung zwar als diskriminierend, sie sei jedoch im Interesse der Chancengleichheit unter den Athletinnen und Athleten gerechtfertigt. Caster Semenya gelangte an das Schweizerische Bundesgericht (vgl. causasportnews vom 4. Juni 2019), welches den Entscheid des TAS erwartungsgemäss bestätigte. Wenn immer irgendwie möglich, schützt das Bundesgericht die Verbände und hält u.a. konsequent an der Irrmeinung fest, das TAS sei, wie ein ordentliches staatliches Gericht, als unabhängig zu qualifizieren. Die Athletin rügte im bundesgerichtlichen Verfahren bezüglich der Verbandsregelung u.a. vergeblich verschiedene Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bei der Beurteilung der Verbands-Testosteronordnung durch das TAS.

Caster Semenya zog ihren Fall nach der Niederlage am Schweizerischen Bundesgericht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der nun kürzlich die Schweiz ins Unrecht versetzte. So wurde etwa erkannt, dass es in der Schweiz keinen ausreichenden Rechtsbehelf geben würde, mit welchem gravierende Verletzungen der EMRK gerügt und überprüft werden könnten; die Feststellung, die Athletin sei von den Schweizerischen Gerichten unzureichend angehört worden, bedeutet einen sport-juristischen Knalleffekt, der nichts anderes besagt, als dass der Instanzenzug in der Schweiz mit Blick auf die Überprüfungsmöglichkeiten (konkret der EMRK-Garantien) durch helvetische Gerichte ungenügend und mangelhaft sei. Die Schweiz also eine «Bananenrepublik» in punkto Justiz also, wie es der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger im Zuge der Fussball-Verfahren in der Schweiz immer wieder zu sagen pflegte (vgl. etwa causasportnews vom 12. Juni 2022)? Nicht ganz so schlimm, aber doch mehr als ein bemerkenswerter Fingerzeig aus Strassburg, der die Schweiz in die juristische Bredouille bringt. Es verwundert allerdings nicht, dass dieser Schock-Entscheid in der Schweiz vor allem medial unter dem Deckel gehalten wurde und wird. Das Strassburger Gericht konnte das Urteil des Schweizer Bundesgerichts zwar nicht ändern, jedoch die Schweiz wegen des ungenügenden Rechtsbehelfssystems rügen. Es ist mehr als peinlich für die Schweiz, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Land, das auf sein Rechts(behelfs)system besonders stolz ist, derart rügt, ins Unrecht versetzt und gravierende Lücken in dieser Rechtsordnung geisselt.

Die Schweiz wird versuchen, die der Leichtathletin verwehrten EMRK-Rechtsschutzgarantien als Einzelfall abzutun. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass künftig weitere Sportler/innen Caster Semenya nachahmen werden und die Schweiz ein echtes Rechtsschutzproblem, vor allem im internationalen Kontext, bekommen wird.

Der Fall manifestiert ein grundlegendes Problem im Schweizerischen Rechtswesen: Zwar ist es nicht zu beanstanden, dass der Rechtsprechungs-Instanzenweg bis zum Bundesgericht immer steiniger wird. Die Überprüfungsbefugnisse der Instanzen nach oben werden immer enger, oder man könnte bilanzieren: Je höher die juristische Instanz, desto dünner die Luft für Rechtssuchende. Wer nicht schon in unteren Gerichtsinstanzen die Weichen auf Sieg stellen kann, wird im Rahmen der Instanzenzüge regelmässig abgewatscht, und letztlich wimmelt auch das Bundesgericht Rechtssuchende nach Möglichkeit oft mit allerlei Formalien ab. Vor allem die Rechtsprechung des obersten Schweizer Gerichts bezüglich zu überprüfender TAS-Entscheide ist durchwegs befremdlich bis krude. Aufgrund beschränkter Kognitionen (Überprüfungsbefugnisse) gelingt es dem Bundesgericht immer wieder, nach TAS-Urteilen vor allem Sportverbände und das Internationale Olympische Komitee (IOK) bei Beschwerden von Sportlerinnen und Sportlern juristisch schadlos zu halten. Insbesondere der Umstand, dass die TAS-Schiedsgerichtsbarkeit von den monopolistischen Sportverbänden dem organisierten Sport in mehr als unanständiger Art und Weise aufgenötigt wird, perlt an den Richterinnen und Richter im «Mon-Repos» in Lausanne konstant ab.

Die Kraft des Fussballs ist stärker als diejenige des Krieges

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(causasportnews / red. / 4. April 2022) Der diesjährige FIFA-Kongress vom 31. März 2022 ist Geschichte. Die Generalversammlung des Weltfussballverbandes mit Sitz in Zürich wurde diesmal traditionell am Austragungsort der bevorstehenden WM-Endrunde durchgeführt: In Katar. Dem Funktionärs-Ereignis der Welt-Fussballer wurde einigermassen erwartungsneutral entgegengeblickt, trotz zweier Impakte, mit der sich die «Fussball-Familie», wie sie von FIFA-Präsident Gianni Infantino salbungsvoll genannt wird, konfrontiert sieht. Da ist immer noch «Corona», das alles andere als besiegte Virus, das den organisierten Sport seit mehr als zwei Jahren durcheinanderwirbelt. Viel schlimmer und undiskutabel von Menschenhand gemacht ist allerdings der vor bald eineinhalb Monaten von Russland angezettelte Krieg gegen die Ukraine, der nachhaltige Folgen auf den Sport zeitigen wird. Unter diesen Vorzeichen traf sich also die «Fussball-Familie» in Doha, in einem Land, das seit der Vergabe der WM-Endrunde an Katar die Fussballwelt entzweit. Die Katari nennt der FIFA-Präsident dennoch «seine Brüder» (nicht einfach «Brüder», so, wie er vor genau vier Jahren vor Beginn der WM-Endrunde in Russland den Kriegstreiber Wladimir Putin als «seinen Freund» bezeichnet hat). So verschloss der tapsige FIFA-Funktionär in seinen präsidialen lucida momenta seine Augen nicht vor dem Negativen und Bösen in der Welt, und meinte mit Blick auf den schrecklichen Krieg in der Ukraine, dass es solches auch in anderen Teilen der Welt geben würde. Na ja. Doch der Sport und vor allem der Fussball stehen gemäss Gianni Infantino für eine bessere Welt, dank der «Kraft des Fussballs».

Es wundert nicht, dass dann eine Frau, die Verbandspräsidentin Norwegens, Lise Klaveness, die Realitäten ins richtige Licht rückte und vor der versammelten Kongressgemeinde in Doha Klartext sprach zur unglücklichen Vergabe der WM-Endrunde 2022 und zum brutalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Sehr zum Missfallen der Katari selbstverständlich und des stets opportunistisch agierenden FIFA-Präsidenten. Mit ihren warnenden und demaskierenden Worten erntete sie jedenfalls in der katarischen Höhle des Löwen weit mehr Applaus als Gianni Infantino mit seiner Ankündigung, im kommenden Jahr für eine letzte Amtszeit von vier Jahren kandidieren zu wollen, was wie eine Drohung wirkte. Die Zeit dieses Funktionärs-Schwurblers läuft langsam aber sicher ab. Was er denn bis jetzt und seit 2016 erreicht habe, fragt sich die Zürcher «Sonntags-Zeitung»: «Er wollte viel und ist mit allem gescheitert. Und jetzt bekommt er auch keine WM alle zwei Jahre», meint ein Sportredaktor. Und stöhnt: «Ach, immer dieses Grinsen. Diese geschauspielerte Leichtigkeit. Immer diese Selbstinszenierung. Gianni Infantinos Auftritte auf der grossen Bühne des Fussballs sind kein Vergnügen», heisst es resigniert in einem Kommentar.

Dass am diesjährigen Kongress das Thema Russland / Ukraine pfleglich und sport-diplomatisch abgehandelt oder eher ignoriert wurde (trotz der mutigen Worte von Lise Klaveness), versteht sich; die Verbandsvertreterinnen und -vertreter sind noch schwächer als der FIFA-Präsident. Fürwahr keine Plattform, auf der auch einmal grundsätzlich Klartext gesprochen oder mutige Entscheide gefällt würden. So war es auch in Doha. Eine Suspension Russland im Rahmen der FIFA-Mitgliedschaft war kein Thema, noch weniger eine Ausschliessung des Russischen Verbandes aus dem Schweizer Verein mit Sitz in Zürich. Entsprechende Anträge fehlten und schliesslich blieben die Vertreter des Ukrainischen Verbandes im Kriegsgebiet – im Gegensatz zum Russischen Verband, der mit zwei Vertretern am Kongress in Doha teilnahm. Weil die Versammlung auch digital durchgeführt wurde, galt der Verband der Ukraine dennoch als anwesend. So funktioniert die Harmonie in der FIFA-Familie auch in Kriegszeiten.

Vor Olympia Peking: Präzise Fragen – nichtssagende Antworten

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(causasportnews / red. / 3. Februar 2022) Die Olympischen Spiele in Peking beginnen in wenigen Stunden. Die Veranstaltung findet zwar in einer «Blase» statt, zu der nur «Corona»-resistente Sportlerinnen und Sportler Einlass erhalten. Die Ungewissheit ist gross, welche für die Wettkämpfe selektionierten Athletinnen und Athleten letztlich zugelassen werden. War es bei früheren Veranstaltungen das «Doping»-Damoklesschwert, das über dem grössten und bedeutendsten Sportanlass der Welt hing, ist es nun die Angst vor dem Virus, das jeden Traum vom Olympiasieg zum Albtraum mutieren lässt. Olympia ist mit Blick auf das Publikum, das in Peking nur selektiv zugelassen wird, auch immer ein Jahrmarkt der Eitelkeit; aber auch eine Bühne, in der sich Prominente, Stars und Sternchen anderer Branchen sowie Politikerinnen und Politiker aus aller Welt neben den Wettkampfstätten tummeln. Aus diversen Gründen fällt es der Politik aufgrund des Austragungsortes schwer, den Anlass für eigene Zwecke zu nutzen oder den Teilnehmenden vor Ort die Aufwartung zu machen. In Peking teilnehmen oder nicht teilnehmen? China durch Absenz für was auch immer abstrafen? Vielleicht nur ein paar Stunden in der Kapitale des kommunistischen Staates an diesem oder jenem Wettbewerb dabei sein? – Solche und ähnliche Fragen werden von den Medien derzeit weltweit gestellt. Zum Beispiel an die Adresse des neuen Deutschen Bundeskanzlers Olaf Scholz, der mit seiner spontanen, gewinnenden und humorvollen Art den Spielen gut tun würde. Doch der Hamburger ziert sich. Auf die Frage eines Journalisten des Zweiten Deutschen Fernsehens, ob er in Peking dabei sein werde, kam die sybillinische Antwort wie aus der Kanone geschossen: «Ich habe keine Reisepläne». Eine solche Frage würde sich an sich präzise mit «Ja» oder «Nein» beantworten lassen. Doch der amtierende Bundeskanzler ist offensichtlich in Loriots (Vicco von Bülows) Fussstapfen getreten. Dieser hätte im Blindtest zweifelsfrei herausgefunden, dass die Antwort auf die Frage, ob der Bundeskanzler in Peking dabei sein werde (was an sich einfach eben mit «Ja» oder «Nein» zu beantworten ist), von einem Politiker mit juristischer Grundausbildung stammen müsse: Die Antwort kam nämlich rasch, war präzise und nichtssagend…

Wenigstens die Rahmenbedingungen der Olympischen Spiele in Peking, auf die sich nur das Internationale Olympische Komitee (IOK) dank Milliardeneinnahmen so richtig freut, geben Gründe dafür ab, dass die Veranstaltung vom 4. bis zum 20. Februar 2022 Herz und Geist nicht nur der Teilnehmenden erfüllen wird.

Vor der Abstimmung zur «Konzernverantwortungs-Initiative» – Der Steilpass der FIFA

(causasportnews / red. / 28. Oktober 2020) Am 29. November stimmt die Schweizer Bevölkerung über eine Initiative ab, die ebenso umstritten wie unsicher bezüglich des Abstimmungsausgangs ist. Zu befinden ist über die sog. «Konzernverantwortungs-Initiative», welche Konzerne mit Sitz in der Schweiz verpflichten will, die Menschenrechte sowie internationale Umweltstandards auch ausserhalb der Schweiz zu respektieren. Falls diese Vorgaben nicht beachtet werden, können Konzerne für Verfehlungen im Ausland in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen werden. Die Vorlage ist politisch äusserst umstritten und brisant. Linkskreise treten für eine Annahme der Initiative ein, das bürgerliche Lager stemmt sich eher dagegen, vor allem was die Klagemöglichkeit in der Schweiz anbelangt. Der Ausgang der Abstimmung dürfte knapp ausfallen, oder wie man es auf den Punkt bringen könnte: Die Vorlage steht auf der «Kippe».

Die Initiative wird als Novum in der Geschichte des Schweizerischen Bundesstaates qualifiziert. Das trifft allerdings nicht ganz zu. Mit Blick auf den organisierten, internationalen Sport sticht in diesem Zusammenhang Art. 3 der Statuten des Weltfussballverbandes FIFA, einem Verein mit Sitz in Zürich/Schweiz, ins Auge. Dort heisst es unter der Marginalie «Menschenrechte»: «Die FIFA bekennt sich zur Einhaltung aller international anerkannten Menschenrechte und setzt sich für den Schutz dieser Rechte ein.». Diese vor einigen Jahren mit viel Pathos in das Grundgesetz der FIFA eingefügte Bestimmung lässt seit jeher Raum für Interpretationen. Generell richten sich die Statuten eines Vereins an die Mitglieder der juristischen Person «Verein», hier an die 211 Mitgliederverbände der FIFA. Werden also in einem Staat die Menschenrechte verletzt und setzt sich der entsprechende Mitgliedsverband nicht für den Schutz dieser Rechte ein, fragt es sich etwa, ob in der Schweiz gegen die FIFA geklagt werden kann. Oder können sogar Dritte den Weltfussballverband in Zürich verklagen, falls in Ländern die Menschenrechte verletzt werden und die FIFA, bzw. die betreffenden Nationalverbände dagegen nichts unternehmen? Fragen über Fragen also sowohl gemäss Art. 3 der FIFA-Statuten als auch bezüglich der «Konzernveratwortungs-Initiative», sollte sie Ende November angenommen werden. Bis dato ist in der Schweiz aufgrund dieser Satzungsbestimmung gegen den Weltfussballverband FIFA noch niemand vor Gericht gezogen. Sollte die Initiative allerdings angenommen werden und die Klagemöglichkeit gegen Konzerne mit Sitz in der Schweiz künftig eingeräumt werden, könnte die zitierte FIFA-Bestimmung eine ganz andere Dimension erhalten. Die FIFA würde dann aber in einem konkreten Fall (mit einem gewissen Recht) wohl einräumen, dass die statutarische Bestimmung eher deklaratorischer Natur sei und keine Anspruchsgrundlage für Klagen abgebe.

Was nicht zum Sport gehört

(causasportnews / red. / 13. August 2019) Früher war der Sport eine autonome Insel von Spiel und Spass, doch das hat sich zwischenzeitlich weitgehend geändert. Er ist omnipräsent und berührt alle Facetten des gesellschaftlichen Lebens. Die Verzahnungen des Sportes mit der Wirtschaft sind etwa ebenso signifikant wie die Wechselwirkungen zwischen Sport und Politik. Was letzterer Aspekt anbelangt: Die meisten Sportverbände und -organisationen gehen in ihren Regelwerken u.a. davon aus, dass der Sport apolitisch und areligiös zu sein hat. So steht es bspw. in Art. 4 Abs. 2 der FIFA-Statuten. Apropos FIFA: In Art. 3 der Statuten werden seit geraumer Zeit die Menschenrechte beschworen; allerdings weiss kein Mensch, für was und für wen diese Bestimmung eine Anspruchsgrundlag abgeben soll. Es ist wohl eher so, dass sich eine derartige Norm schlicht „gut macht“ im Regelwerk eines Sportverbandes. Wäre es mehr, dürften Iranerinnen heute wohl diskussionslos ein Fussballspiel besuchen; der Verband Irans ist immerhin Mitglied des Weltfussballverbandes. Art. 3 der FIFA-Statuten ist konkret wohl als Verpflichtung des Verbandes von Iran zu verstehen. Bis jetzt hat die Norm in den Statuten diesbezüglich nichts bewirkt. Gar nicht gehen im Sport Diskriminierung, Rassismus, usw. Wie schwierig sich dieses Thema in der Praxis allerdings präsentiert, zeigt derzeit ein Vorgang aus dem deutschen Fussball: Seit seinen Äusserungen zu Afrika steht der Präsident von Schalke 04, Clemens Tönnies, im Fokus der Kritik. Sein Aussagen seien rassistisch, wird einerseits kritisiert. Dem sei nicht so, wird anderseits argumentiert. Ein juristisches Gutachten negiert den rassistischen Gehalt der Aussagen – aber grundsätzlich sind sich die mediale Welt und die Öffentlichkeit einig, dass solche diskriminierenden Wertungen (vgl. dazu Art. 4 der FIFA-Statuten) unopportun sind. Obwohl der Präsident des Bundesligisten aus Gelsenkirchen deswegen gleichsam zwecks selbstauferlegter Sanktion sein Amt für drei Monate ruhen lässt, dominiert das Thema die Diskussionen – trotz Entschuldigung von Clemens Tönnies. Der kaum abflauende Protest-Sturm um die Äusserungen ist nicht nur dem medialen Sommerloch zuzuschreiben. Das Thema berührt und belegt insbesondere, dass öffentlich geäusserte Wertungen von Sportfunktionären ohne Bezug zum Sport besser unterlassen werden.- Und wie verhält es sich mit der Politik? Die kürzlich erfolgte Suspension des FC Chemnitz-Stürmers, Daniel Frahn, warf jedenfalls keine hohen Wellen. Dem Spieler werden Sympathien zu rechtsradikalen Kreisen vorgeworfen. Die vom Klub gezogenen Konsequenzen dem Spieler gegenüber wurden allseits begrüsst. Auch Sport und Politik vertragen sich gar nicht. Recht so selbstverständlich. Es bleibt die Forderung, dass auch Politiker/innen den Sport nicht für ihre Zwecke nutzen. Derartige Missbräuche bilden allerdings auch heute keine Ausnahmen.