(causasportnews / red. / err. / 2. April 2019) Es ist
zweifelsfrei nicht mehr ganz einfach, die Mitmenschen in der heutigen Zeit von
Desinformationen, Fake News und Oberflächlichkeiten in den 1. April zu
schicken. Oder der Scherz muss ausserordentlich (gut) sein. Zumindest letzteres
Kriterium scheint „causasportnews“ nicht erfüllt zu haben: Die Meldung, dass
Exponenten der Betriebsgesellschaft FC Zürich AG der Führung des Grasshopper Clubs
Zürich ein Übernahmeangebot unterbreitet hätten („causasportnews“ vom 1. April
2019), wurde zwar verschiedentlich zur Kenntnis genommen, blieb aber ohne
grosse Resonanz. Vielleicht lag die „causasportnews“-Redaktion näher an der
Realität, als dass eine solche Meldung als 1. April-Scherz hätte entlarvt
werden können. Lediglich ein Leser verlangte telefonisch nähere Informationen
zum angekündigten Übernahmevorgang.
Sorry, liebe Leserinnen und Leser, der Scherz hätte es
selbstverständlich verdient, Realität zu werden, meint der selbstverständlich
befangene Schreibende, ehemaliger Vizepräsident des FC Zürich.
(causasportnews / red. / 1. April 2019) Nicht einmal insgesamt vier Minuten war der Schweizer Zweierbob mit Beat Hefti und Alex Baumann anlässlich der Olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi unterwegs. Lange sah es danach aus, als hätte das Team Hefti/Baumann die olympische Silbermedaille gewonnen. Doch nun, nach etwas mehr als fünf Jahren, ist es definitiv, dass nicht die in ihrem Heimrennen schnellsten von 2014, die Russen Alexander Subkow / Alexej Wojewoda, als Goldmedaillen-Gewinner in die Olympia-Annalen eingehen werden, sondern eben die beiden Schweizer. Nach langem Hin und Her und einer üblen Dopinggeschichte ist klar, wer sich als Bob-Olympiasieger feiern lassen darf (vgl. auch causasportnews vom 7. Januar 2019): Die Schweizer, die sich nun endlich offiziell Zweierbob-Olympiasieger nennen dürfen, wie das Internationale Olympische Komitee (IOK) soeben verlauten liess. Zweifelsfrei wird den beiden Athleten auch je eine Goldmedaille ausgehändigt; ob es diejenigen sein werden, deren Rückgabe von den Russen lange verweigert wurde, ist allerdings zur Zeit unklar.
Wie dem auch sei: Die Gerechtigkeit hat gesiegt, und der olympische Sport verfügt über ein Unikum mehr. Es kann durchaus Jahre dauern, bis die Sieger einer nicht einmal vierminütigen Fahrt im Bobrun definitiv feststehen. Im Medaillenspiegel der Olympischen Spiele von Sotschi hat die Korrektur an der Spitze des Bob-Klassements keine Auswirkungen: Auch nach dem Gewinn einer zusätzlichen Goldmedaille im Zweiter-Bob bleibt die Schweiz mit sieben Mal Edelmetall auf dem siebten Platz – knapp hinter Deutschland (mit acht Goldmedaillen).
(causasportnews / red. / 1. April 2019) Vor wenigen Tagen
kam es zu einem überraschenden Wechsel an der Spitze der Fussball-Sektion des
Zürcher Grasshopper Clubs (GC): Der Arzt Stephan
Rietiker ersetzte den langjährigen Präsidenten Stephan Anliker. Auf der Tribüne des „Letzigrund“-Stadions erlebte
der neue, schillernde Präsident, der nicht so richtig einzuordnen ist, gestern
einen einfachen Punktegewinn „seines“ Clubs; das nützte dem finanziell und
sportlich arg gebeutelten GC allerdings nicht viel, da der direkte Konkurrent
um den direkten Abstieg, Neuenburg Xamax, gleich drei Punkte einfuhr und nun
sechs Zähler vor dem Zürcher Nobelclub liegt. Tristesse also im sportlichen und
auch im finanziellen Bereich des Traditions-Clubs, und das just eine Woche vor
dem Prestige-Duell der beiden Zürcher Clubs Grasshopper und FC Zürich (FCZ).
Letzterer blickt ebenfalls auf sportlich heterogene Wochen zurück, doch hat
sich in der nationalen Meisterschaft im (sicheren) Mittelfeld der Super
League-Tabelle positioniert.
Und nun das: Wie soeben aus gut unterrichteten Kreisen des
FC Zürich bekannt wurde, haben gewichtige Aktionäre der Betriebsgesellschaft FC
Zürich AG der Grasshopper Fussball AG ein Übernahmeangebot unterbreitet. „Eine
Übernahme des Grasshopper Club durch den FC Zürich gilt seit jeher als
unmöglich. Doch nun hat sich die Situation sportlich und finanziell drastisch
geändert, und es wäre opportun, dass der FCZ der Agonie des Grasshopper Clubs
ein Ende bereitet und den Professional-Bereich von GC übernimmt“, meinte ein
Mitglied des Verwaltungsrates der Betriebsgesellschaft FCZ AG, das nicht
genannt werden will, auf Anfrage. Mit diesem Übernahmeangebot, das bis am 1.
April 2019 um Mitternacht befristet ist, könnte eine völlig neue Ära auf dem
Platz Zürich eingeläutet werden. „In diesem Rahmen Fussball auf höchstem Niveau
zu spielen, wie dies nun bei GC praktiziert wird, ist relativ sinnlos. Die
Entwicklung zeigt auch, dass ein Top-Fussballclub
in Zürich durchaus genügt. Der Stadtklub hat die Potenz und die Möglichkeiten,
diesen Schritt zu unternehmen und auch zu finanzieren“, heisst es aus dem
Verwaltungsrat der FCZ AG. Treibende Kraft hinter dem Vorstoss soll
FCZ-Präsident Ancillo Canepa sein,
der sich zum Übernahmeangebot allerdings nicht äussern will. Die aktuelle
Situation biete allerdings auch finanzkräftigen Fans des Zürcher Stadtclubs die
Möglichkeit, bei der Übernahme aktiv mitzuwirken. Präsident Ancillo Canepa soll
bereits entsprechende Supporter-Angebote aus den eigenen Reihen erhalten haben.
Im Gegensatz zum GC ist der in der Öffentlichkeit immer bescheidener als der GC
auftretende FCZ nach Ansicht von Experten eher in der Lage, die Übernahme zu
finanzieren. Kein Thema ist eine umgekehrte Konstellation, aufgrund derer sich
der GC allenfalls mit einer Übernahme des FCZ den Ligaerhalt auf diese Weise
sichern könnte. Der Verwaltungsrat des FCZ will morgen Dienstag über das
Übernahmeprojekt orientieren.
(causasportnews / red. / 31. März 2019)
Nicht nur im Leben im Allgemeinen, sondern auch im organisierten Sport im
Besonderen existieren Anachronismen zuhauf. Einer dieser Anachronismen betrifft
den Fussball, bzw. den internationalen Fussball, exakt die sog. „Club-WM“ oder
„Vereins-WM“, die seit 2005 regelmässig zum Jahresende durch den
Weltfussballverband FIFA organisiert und derzeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgetragen wird. Die Idee dieser
Weltmeisterschaft geht angeblich zurück auf einen Geistesblitz des damaligen
FIFA-Präsidenten Joseph Blatter, dem
nachgesagt wurde, er wisse als eingefleischter Junggeselle kurz vor dem
Jahresende nicht, wie er die Vorweihnachtszeit gestalten solle; deshalb sei für
ihn die Club-WM im Dezember ein willkommener Zeitvertreib und eine willkommene
Abwechslung gewesen. Wie dem auch sei: Über Sinn und Unsinn dieses Wettbewerbs,
der aktuell jeweils von den sechs Kontinental-Meistermannschaften und einer
Gastgeber-Mannschaft bestritten wird, sind die Meinungen geteilt. Systematisch
passt er überhaupt nicht zur FIFA, welche weltweit den
Nationalmannschafts-Fussball verantwortet und 211 Nationalverbände als
Mitglieder zählt. Im Organisationsgefüge der FIFA spielen die Clubs (Vereine)
keine direkte Rolle. Vereinsrechtlich können sie allenfalls als „indirekte“
Mitglieder des Weltfussball-Verbandes qualifiziert werden; deshalb steht ein
von der FIFA organisiertes Turnier mit Club-Mannschaften so oder so relativ
„schräg“ – und eben anachronistisch – in der Fussball-Landschaft. Bei den Clubs
(und den Spielern) ist diese Meisterschaft relativ unbeliebt, doch regt sich
nun grundsätzlicher, massierter Widerstand gegen das Turnier, seit die
derzeitige FIFA-Spitze eine Format-Erweiterung nicht nur angedacht, sondern
grundsätzlich beschlossen hat. Ab 2021 soll die Club-WM im Rahmen eines neuen
Austragungs-Modus‘ mit 24 Mannschaften (derzeit sieben Teams) durchgeführt
werden. Dieses Ansinnen, unter dem wohlklingenden Namen „Reform“ positioniert,
ist nicht die Folge eines sportlich-philanthropischen Um- oder Weiterdenkens,
sondern vor allem wirtschaftliches Kalkül. Mehr Mannschaften, mehr Fernsehen,
mehr Erträge – so lautet die einfache Rechnung für das neue Konzept, das vor
allem durch Mannschaften Europas, dem wichtigsten Fussball-Kontinentalmarkt, geprägt
werden soll. Die bedeutendsten Clubs Europas, praktisch unisono durch die
„European Club Association“ (ECA) vertreten, haben in ersten Stellungnahmen zur
„Reform“ klar Position gegen einen aufgeblähten Wettbewerb in der
Vorweihnachtszeit bezogen. Doch die einheitliche Front scheint bereits zu
bröckeln: Real Madrid und der FC Bayern München haben bereits
Diskussionsbereitschaft in der Grundsatzfrage, ob das Turnier
Teilnehmer-Erweiterungen erfahren soll, signalisiert. Es darf gemutmasst
werden: Fall sich die Club-WM auch für die Clubs rechnen sollte, ist deren
Teilnahme so gut wie sicher. Stimmt die wirtschaftliche Komponente, ist
Nachhaltigkeit auch bei solchen Vorgängen, wie bei einer einschneidenden
Formatänderung im Rahmen von internationalen Fussball-Turnieren, von
vordergründiger Bedeutung – Anachronismus hin oder her.
(causasportnews / th. / 28. März 2019.) Olympische Spiele bescheren dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) Millioneneinahmen; grosszügige Sponsoren machen es möglich und bilden einen gigantischen Markt. Die Hauptakteure der Spiele, die Athletinnen und Athleten, unterliegen hingegen einschneidenden Wettbewerbsbeschränkungen. So sieht die massgebende Regel 40 Nr. 3 der „IOC Charta“ vor, dass kein Sportler, der an Olympischen Spielen teilnimmt, seine Person, seinen Namen, sein Bild oder seine sportlichen Leistungen an einigen Tagen vor, während und nach den Spielen (sog. „frozen period“) zu Werbezwecken nutzen lassen darf – was auch für Social Media-Aktivitäten gilt.
Dieser Praxis wurde nunmehr, als Abschluss eines zweijährigen
Verfahrens, welches das Deutsche Bundeskartellamt wegen des Verdachts auf
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegen den Deutschen Olympischen
Sportbund (DOSB) und das IOC eingeleitet hatte, ein erster Riegel geschoben. So
haben sich DOSB und IOC kürzlich verpflichtet, die Werbemöglichkeiten für
deutsche Athleten und ihre Sponsoren erheblich zu erweitern und den Sportlern
künftig deutlich mehr Spielraum bei der Vermarktung ihrer Person während der Olympischen
Spiele einzuräumen.
Die erweiterten Werbemöglichkeiten für Athletinnen und Athleten beinhalten
unter anderem die Verwendung bestimmter „olympischer“ Begriffe, eine
freizügigere Nutzung von Social Media sowie die Veröffentlichung von
Wettkampfbildern, sofern auf ihnen keine olympischen Symbole zu sehen sind. Auch
sollen künftig nicht mehr Gruss- und Gratulationsbotschaften (etwa über
Inserate in den Medien) sowie Danksagungen der Athleten an ihre Sponsoren unterbunden
werden. Das bisherige langwierige Anmelde- und Genehmigungsverfahren für
Werbemassnahmen muss nicht mehr durchlaufen werden – weder für aktuelle noch
neue Aktionen. Sollte es dennoch zu Streitigkeiten über Werbemassnahmen kommen,
dürfen deswegen in Zukunft keine sportlichen Sanktionen mehr verhängt werden,
und für allenfalls notwendige Entscheidungen hierüber steht nunmehr der
Rechtsweg zu den ordentlichen Zivilgerichten offen. Dokumentiert sind diese
Neuerungen in einem Leitfaden des DOSB, dessen Vorgaben das IOC in Bezug auf
Deutschland als seinen eigenen Regeln vorgehend anerkannt hat.
Dieser Entwicklung vorausgegangen war eine vorläufige Bewertung des
Bundeskartellamtes, wonach DOSB und IOC als marktbeherrschend auf dem Markt für
die Organisation und Vermarktung der Olympischen Spiele zu qualifizieren sind.
Zwar hat die Behörde dabei durchaus die regelmässige Veranstaltung der
Olympischen Spiele als legitimes Ziel für Wettbewerbsbeschränkungen zur
Verhinderung von rechtlich unzulässigen Werbeformen rund um „Olympia“
anerkannt; zugleich hat sie aber auch der Eigenvermarktung der teilnehmenden
Sportler während Olympischer Spiele, die für diese oftmals Höhepunkte in ihren
Karrieren bilden, einen sehr hohen Stellenwert zugemessen und die bisherige
Anwendung der Regel 40 als zu weitgehend und daher missbräuchlich eingestuft. Mit
den nunmehr erfolgten Zusagen seitens des Sports soll dieser Einschätzung
Rechnung getragen werden. Indem das Bundeskartellamt diese für verbindlich
erklärt hat, konnte das Missbrauchsverfahren mit einer sog. „Verpflichtungszusagenentscheidung“
abgeschlossen werden. Ob die Zugeständnisse tatsächlich eingehalten werden,
wird das Bundeskartellamt jedoch auch künftig kontrollieren.
(causasportnews / red. / 25. März 2019) Die „Tagesschau“ des Schweizer Fernsehens wertete das Urteil als Weltsensation und brachte die Meldung am 22. März 2019 in der Hauptausgabe an erster Stelle. Doch dann wurde es offenbar auch den News-Machern des Staatsfernsehens mangels weiterer Medienresonanz bewusst, dass das Schweizer Bundesgericht keinen „leading case“ entschieden hatte. Beurteilt wurde nämlich ein zwar nicht alltäglicher, aber auch nicht ein völlig ungewöhnlicher Fall aus dem Amateur-Fussball. Bei einem gefährlichen „Tackling“ brach ein Spieler seinem Gegner ohne Absicht den Knöchel (vgl. dazu die Einzelheiten in causasportnews vom 21. November 2018). Gegen den Entscheid des Urteils des Freiburger Kantonsgerichts, das den fehlbaren Akteur wegen einfacher, fahrlässiger Körperverletzung verurteilte und mit einer bedingt ausgesprochenen Strafe von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit sanktionierte, rief der Verurteilte das Bundesgericht in Lausanne an. Dieses vertrat wie zuvor das Freiburger Kantonsgericht die Auffassung, der schädigende Spieler habe sich pflichtwidrig unvorsichtig (fahrlässig) verhalten und habe nicht die Vorsicht walten lassen, welche aufgrund der Umstände und der persönlichen Situation erforderlich gewesen wäre. Bei der Beurteilung der Tat beachtet wurden die im konkreten Fall zum Schutz der Spieler anwendbaren Spielregeln, welche der Schädiger verletzt hatte, ebenso das allgemeine Schädigungsverbot. Dies bewog den Schiedsrichter auf dem Platz nach dem gefährlichen „Tackling“ dazu, den fehlbaren Spieler zu verwarnen; das Bundesgericht spricht im Urteil von einer „gewichtigen Spielregelverletzung“. Das oberste Gericht der Schweiz führte aus, dass unter den gegebenen Voraussetzungen keine Einwilligung des Verletzten in das dem Fussball inhärente Risiko einer Körperverletzung angenommen werden könne. Da der Spieler „lediglich“ fahrlässig agierte, wurden die Verurteilung und die relativ milde Strafe der Vorinstanz bestätigt. Das Urteil des Bundesgerichts ist eine folgerichtige Perpetuierung bzw. Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung nach Fouls im Fussball ohne Absicht und beileibe keine Sensation. (Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 5. März 2019; 6B_52/2019).
(causasportnews / ds. / 21. März 2019) Gemäss Mitteilung der Münchner Staatsanwaltschaft anlässlich einer Pressekonferenz haben die Ermittler in der Blutdopingaffäre um den deutschen Arzt Dr. Mark Schmidt (vgl. auch causasportnews vom 6. März 2019) neue Erkenntnisse gewonnen. Ein fünfter Verdächtiger wurde in Erfurt festgenommen. Nach Bekunden des ermittelnden Staatsanwaltes Kai Gräber, Leiter der Münchner Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping, sollen gemäss dem aktuellen Stand der Ermittlungen 21 Sportler aus acht Ländern von Mark Schmidt und seinen Gehilfen zwischen 2011 und 2019 mit Eigenblutdoping versorgt worden sein. Es gehe um eine dreistellige Zahl von Fällen, in denen Blut entnommen und zurückgeführt worden sei („Blutdoping“). Insgesamt seien fünf Sportarten betroffen, drei davon seien Wintersportdisziplinen. Die Behandlung dürfte für die Missetäter einträglich gewesen sein, wurden doch gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft pro Athlet und Saison etwa 4’000 bis 12’000 Euro bezahlt. Die Bluttransfusionen erfolgten weltweit, unter anderem in Deutschland, in Österreich, in der Schweiz, in Südkorea und auf Hawaii. Das ganze Ausmass dieses Doping-Skandals scheint derzeit noch nicht absehbar. Es dürfte zu weiteren Enthüllungen kommen; affaire à suivre also.
Nachdem die Zahl der Dopingverfahren in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen und es seit 2018 etwa zu 1’200 Verurteilungen wegen Doping-Vergehens gekommen ist, zeigt sich deutlich, dass das nationale Anti-Doping-Gesetz Deutschlands zwar Wirkungen zeitigt, aber durchaus noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen, um das Betrugspotential im Sport möglichst eliminieren und dadurch die Chancengleichheit unter den Athletinnen und Athleten optimieren zu können.
(causasportnews / red. / 19. März 2019) Die alpine
Ski-Weltcupsaison 2018/19 ist seit einigen Tagen beendet, und just zu diesem
Saisonende wurde die Meldung verbreitet, dass der Internationale
Sport-Schiedsgerichtshof (TAS) in Lausanne die Disqualifikation des Deutschen
Riesenslalom-Spezialisten Stefan Luitz
nach dem Rennen vom 2. Dezember 2018 aufgehoben habe. Die Kunde aus Lausanne
wurde von der Sport-Öffentlichkeit nur am Rande wahrgenommen. Dies vor allem
auch deshalb, weil sich kaum mehr jemand unmittelbar für den alpinen Skizirkus
interessiert und Rennen seit Jahren meistens unter Ausschluss der
Öffentlichkeit ausgetragen werden; sogar die berühmten Schulklassen, die
anlässlich von Skirennen während langer Zeit zur Belebung von Skihängen und
Zielräumen organisiert wurden, sind Geschichte. Wäre dem nicht so, hätte das
TAS-Urteil wohl ein kleines Erdbeben ausgelöst. So bedeutet es aber höchstens
eine weitere Attacke gegen den Skirennsport. Weshalb?
Es gibt nichts schlimmeres für den Sport, als wenn die
Zuschauerinnen und Zuschauer nach Abschluss einer Sportveranstaltung nicht
wissen, wer die Siegerin oder der Sieger ist. Fehlen die Zuschauer, ist dies allerdings
ein sekundäres Problem. Der Fernseh-Konsument ist in dieser Hinsicht zweifellos
entspannter. Im Zuge der sog. „Sauerstoff-Affäre“ um den 27jährigen Deutschen ist
der Schnellste im Riesenslalom anfangs Dezember 2018 disqualifiziert worden.
Ein klassischer Sportregel-Entscheid also. Seit Jahrzehnten ist sich die
Rechtslehre an sich einig, dass solche Entscheide, welche sich auf
Sportresultate beziehen, unumstösslich und endgültig sein müssen – im Sinne der
Glaubwürdigkeit des Sportes vor allem. Es ist wahrscheinlich nicht einmal böser
Wille, dass diese für den Sport grundlegende Maxime im „Fall Luitz“ erschüttert
worden ist. Dafür verantwortlich sind die betroffenen Sportverbände (hier vor
allem der Internationale Skiverband, FIS) und das TAS, welches in Anfechtungsfällen
an Stelle an sich zuständiger staatlicher Gerichte tätig wird – als
ordentliches, institutionalisiertes, privates Schiedsgericht. Die Regularien
der FIS sehen nun vor, dass auch solche Disqualifikationsfälle vor Gericht,
konkret das TAS, getragen werden können. Das Gericht ist aber auch
grundsätzlich dafür bekannt, sich mit allen möglichen und unmöglichen Rechtsfragen
im Zusammenhang mit dem Sport auseinander zu setzen und materiell zu
entscheiden. Ein staatliches Gericht hätte sich mit diesem Vorgang zweifellos
nicht befasst; es wäre auf die Anfechtungsklage im Rahmen einer derartigen
Disqualifikation gar nicht eingetreten. Anders das TAS: Es hat die
Disqualifikation von Stefan Luitz nach weit über drei Monaten (!) seit dem
Rennen aufgehoben und ein entsprechendes Urteil erlassen. Dem Skifahrer kann
selbstverständlich kein Vorwurf gemacht werden, dass die Rangliste von Beaver
Creek auf sein Bestreben hin nach etlichen Monaten wieder geändert werden
musste. Die Verbands-Regularien gewährten ihm diese Möglichkeit, die
Disqualifikation trotz des Sportregelcharakters dieser rein auf das Rennen
bezogenen Sanktion zu bekämpfen. Nur am Rande sei erwähnt, dass eine
Rechtsprechungsinstanz wie das TAS als ordentliches Schiedsgericht trotz
anderslautender Verbands-Regularien nicht unbedingt auf die Klage des
Rennfahrers hätte eintreten müssen. Die an sich klare Dogmatik („Spiel- und
Sportregeln sind einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich“), die 1973
vom längst verstorbenen Berner Rechtsprofessor Max Kummer begründet und z.B. vom Schweizerischen Bundesgericht
immer noch hochgehalten wird, war wohl im TAS-Verfahren kein Thema, bzw. muss
davon ausgegangen werden, dass der geschlossene Zirkel der TAS-Richter, über
deren juristische Qualitäten unterschiedliche Meinungen kursieren, diese
Zusammenhängte kaum realisiert haben.
So wird das TAS-Urteil i.S. Stefan Luitz kaum grosse Wellen werfen, es sei denn, dass gegen die Entscheidung des TAS doch noch das Bundesgericht angerufen wird (was aber eher zu bezweifeln ist). Das TAS-Urteil dürfte in der Tat nur einen (weiteren) Nadelstich gegen den alpinen Skirennsport, der sich so etwas wie in einer Agonie befindet, bilden.
(causasportnews / red. / 17. März 2019) Was auf den ersten
Blick sensationell anmutet, ist bei genauerer Betrachtung als logische
Entwicklung zu sehen: In Zürich wird im Jahr 2024 die Rad-WM ausgetragen. Die
Bundeshauptstadt Bern hat sich ebenfalls für die Übernahme dieses Grossanlasses
in Stellung gebracht, doch nun erfolgte der Zuschlag an Zürich diskussionslos
(vgl. hierzu auch causasportnews vom 21. Februar 2019). Dafür, dass Zürich den
Event austragen darf, lassen sich nun die Zürcher Politiker/innen feiern. Das
Bekenntnis zur WM 2024 erfolgte jedenfalls durchwegs und über alle
Parteigrenzen hinaus einhellig. Was hat den Ausschlag dafür gegeben, dass mit
seltener Einigkeit ein derartiger Grossanlass nach Zürich geholt werden konnte?
Zürich, das Herz der helvetischen
Finanzdienstleistungsaktivitäten, ist zwar krass sozialistisch geprägt und
geführt, hat sich aber in den letzten Jahren zur Event- und Party-Stadt
gemausert; ähnlich wie beispielsweise Berlin. Da darf dann schon auch einmal
ein Sport-Grossereignis nicht fehlen. Eine Rad-WM passt geradezu ideal zu
Zürich. In der Stadt verfügen die Velofahrer/innen über Kultstatus; sie sind
den Fussgänger/innen massiv überlegen. Wer sich dem Velofahren verschreibt, ist
auf dem Weg zum zwinglianischen Himmel beinahe schon ganz oben angelangt.
Radfahren ist umweltverträglich; deshalb liegt dieses lautlose
Fortbewegungsmittel in der Gunst der Zürcher/innen weit vor jeder umweltbelastender
Mobilität; Autofahrerinnen und –fahrer geben zwischenzeitlich die idealen
Feindbilder ab. Der Kampf zwischen lautlosen, umweltschonenden Velocyclisten
und umweltbelastenden Auto-Fans ist in Zürich längst entschieden. Und zwar so,
dass künftig nicht einmal mehr ein Formel-E-Rennen an der Limmatstadt
ausgetragen werden kann; dieses erstmals im vergangenen Jahr durchgeführte
Spektakel erfährt die zweite Auflage in…Bern!
So freut sich derzeit die grün-rote Stadt Zürich geradezu überschwänglich darüber, dass 2024 ein grosser Sportanlass ohne Negativpunkte durchgeführt werden kann. Bis dann wird es zweifelsfrei möglich sein, eine Rad-WM ohne lärmigen, motorisierten Begleit- und Werbetross durchzuführen; die Teilnehmer/innen am Riesen-Spektakel werden eh mehrheitlich mit dem Fahrrad anreisen und umweltschädigende Pet-Flaschen und leere Red Bull-Büchsen sachgerecht entsorgen. Auch die Gefahr, dass gedopte Akteure vom Rad fallen werden, wird bis dann praktisch gebannt sein – wie auch die ganze Dopingproblematik dann nur noch, wie es seitens der Politik in Deutschland eingeschätzt würde, ein „Vogelschiss“ im sport-historischen Kontext abgeben wird. Eine Gefahr ist allerdings mit Blick auf 2024 nicht zu verkennen: Bis dann werden auch die Radfahrer/innen in der Gunst der Allgemeinheit an Goodwill eingebüsst haben. Der Trend wird in Richtung „Fussgänger/innen über alles“ gehen. Am Freitagmittag ist diese Tendenz in Zürich manifest geworden: Die Zukunft gehört einzig und alleine den Fussgängern! Die Jugend will (verständlicherweise) ein Zeichen setzen und ordnet dem Klimaschutz alles unter. Mehrere tausend Schülerinnen und Schüler verlangten an einer Klimaschutz-Demo u.a. in Zürich: „ Netto null Emissionen bis 2030“. Klar, wenn nun die Jugend darauf verzichtet, von den Eltern in Autos vor die Schulhäuser gekarrt zu werden, nur noch im Inland Ferien macht, auf Flugreisen jeglicher Art verzichtet und Schulabschlussreisen ab sofort zum Berner „Bärengraben“ und nicht mehr nach London, Stockholm oder Madrid führen werden, kann der Sport nicht abseits stehen. So steht die Durchführung der Rad-WM 2024 mit seinen ökologisch belastenden Begleiterscheinen in der rot-grünen Stadt Zürich mit der bekanntlich konsequenten Jugend wohl eher auf wackligen Beinen. Allerdings kann bis in fünf Jahren noch vieles geschehen – und sich ändern.
(causasportnews / red. / 11. März 2019) Es gibt Produkte,
die verkaufen sich von selbst. Zum Bespiel die Autos von „Mercedes“ oder die
Uhren von „Rolex“. Bei diesen Luxusgütern können Marketingabteilungen und
Werbefachleute an sich nur etwas falsch machen, sofern sie Aktivismus
entfalten, wovor aber dringend abzuraten ist. So verhält es sich grundsätzlich
auch mit dem Produkt „Fussball“, das auf höchster Ebene vom Weltfussballverband
FIFA vermarktet wird. Und das äusserst erfolgreich. Die FIFA generiert die ins
Gewicht fallenden Mittel zu einem grossen Teil über die TV-Vermarktung. Ein
Fernsehsender, der eine WM-Endrunde, wie das nächste Mal 2022 in Katar, nicht
anbieten kann, gehört in jeder Hinsicht zu den Verlierern. Das gilt auch für
die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die beispielsweise bei der Abdeckung
der Spiele im Rahmen von Fussball-Weltmeisterschaften eine besondere Form des
(staatlich verordneten) „Pay-TV“ darstellen.
Das Verständnis für diese Zusammenhänge ist evident, wenn
die angestrebten Entwicklungen bezüglich teilnehmender Nationalmannschaften an
der WM-Endrunde 2022 in Katar betrachtet wird. Die FIFA will bereits in knapp
vier Jahren das Teilnehmerfeld von 32 auf 48 Nationalmannschaften aufstocken.
Mehr Spiele, ein grösseres Angebot, steigende Nachfrage – mehr Geld. So einfach
ist die Rechnung, welche derzeit in der Teppichetage der FIFA am Zürichberg in
Zürich vorgenommen wird. Aus verschiedenen Gründen erwachsen diesen
Bestrebungen allerdings Opposition. Neuerdings sind in diesem Zusammenhang auch
rechtliche Implikationen auszumachen. Die WM-Endrunde 2022 ist 2010 in Zürich von
der damals zuständigen FIFA-Exekutive an Katar vergeben worden. Soll nun eine
Aufstockung des Endrunden-Teilnehmerfeldes beschlossen werden, würde dies wohl
eine räumliche Ausdehnung auf weitere Staaten bedingen. Genannt werden in
diesem Zusammenhang derzeit Kuwait und Oman. Dies würde allerdings bedeuten,
dass eine Erweiterung des Teilnehmerfeldes nur mit Einwilligung des Verbandes
von Katar vorgenommen werden könnte. Ein schwieriges Unterfangen, da zwischen
den genannten Ländern nicht gerade die grosse Liebe auszumachen ist. Würde der
Verband Katars grundsätzlich zustimmen, müsste das den Grossanlass vergebende
Organ der FIFA, neu der Kongress (Vollversammlung der Mitglieds-Verbände), dem
Projekt ebenfalls zustimmen. Wie eine solche Beschlussfassung ausgehen könnte,
ist derzeit ungewiss. Im Augenblick scheint es jedenfalls völlig offen zu sein,
ob letztlich 32 oder doch 48 Nationalmannschaften im November/Dezember 2022 die
WM-Endrunde in (oder in und um) Katar bestreiten werden. Einfacher ist danach
die Ausgangslage bezüglich der WM-Endrunde 2026: Diese wird von den USA, von
Kanada und von Mexiko organisiert und durchgeführt. Wenigstens sind bei jener
Endrunden-Austragung die räumlichen Aspekte kaum ein Thema. Und die Mauer
zwischen den WM-Endrunden-Ausrichtern USA und Mexiko wird, sollte sie je gebaut
werden, bis dann (und nach der Präsidentschaft von Donald Trump, die längstens
bis 2025 dauernd wird) eh nur noch ein Mahnmal der Geschichte abgeben.