(causasportnews / red. / 14. Oktober 2019) Wie gemeldet (vgl. causasportnews vom 7. Oktober), ist der ehemalige französische Fussball-Star und Spitzen-Funktionär Michel Platini nach abgelaufener Sanktion wieder frei von Schuld und Strafe. Seit dem 8. Oktober 2019 darf er u.a. auch wieder als Fussball-Funktionär amten. Nun steht die Frage im Raum, ob der 64 Jahre alte Franzose die Funktion, für die er 2016 auserkoren war, nochmals anstrebt: Das FIFA-Präsidium. Hätte ihn die Sperre damals nicht daran gehindert, als Präsident des Welt-Fussballverbandes zu kandidieren, hiesse der Präsident des Weltfussballverbandes heute nicht Gianni Infantino, sondern eben…Michel Platini. Seit Ablauf der Sperre brodelt es in der Gerüchteküche, und es gibt eine Vielzahl von Gründen, die dafür sprechen, dass Michel Platini sein grosses Ziel, wenn nun auch mit „Verspätung“, doch noch zu realisieren versuchen wird. Der Rückhalt für den amtierenden FIFA-Präsidenten ist vor allem in der wichtigsten Konföderation im Rahmen der FIFA, der UEFA, seit geraumer Zeit stark geschwunden. Würde sich Michel Platini als Kandidat dem Wahlgeschäft stellen, hätte er wohl die meisten Stimmen der UEFA-Nationalverbände – immerhin 55 an der Zahl – auf sicher. In der UEFA herrscht immer noch die Meinung vor, dass Michel Platini mit der Verhängung der Sperre durch die FIFA Unrecht geschehen sei; Gianni Infantinos Vorgehensweise, um seinen ehemaligen Chef zu beerben, wird weitgehend nicht goutiert. Gianni Infantino gilt im Weltfussball nach wie vor als präsidialer „Notnagel“; die Chemie zwischen der UEFA und dem FIFA-Präsidenten soll zudem seit einiger Zeit nicht mehr stimmen. Es kommt hinzu, dass viele Nationalverbände mit der Amtsführung durch Gianni Infantino unzufrieden sind, auch wenn sich diese ob des stets reicheren Geldregens vom „Zürichberg“ in pekuniärer Hinsicht nicht beklagen können. Geld versprechen und dieses entsprechend auf die Nationalverbände niederprasseln zu lassen, wird natürlich auch Michel Platini zugetraut. Dem FIFA-Präsident wird vor allem (hinter vorgehaltener Hand) vorgeworfen, sich nicht längst vom altgedienten Broadcasting-Vermarktungs-Modell verabschiedet zu haben und die FIFA generell in eine neue Zukunft zu führen, sondern sich mit undurchsichtigen Investoren zu umgeben, sonst aber das konventionelle Funktionärs-Gebaren, aus welchen Gründen auch immer, weiter zu treiben. Mit einem, so ein Insider, „schrägen Angebot“ solcher Investoren hat Gianni Infantino den FIFA-Rat brüskiert und auch in der Sport-Vermarktungsszene für mehr als nur für Stirne-Runzeln gesorgt; der von ihm inszenierte 25 Milliarden-Deal zur Verwertung von FIFA-Rechten aller Art ist jedenfalls brüsk gescheitert. Dem amtierenden FIFA-Präsidenten wird vorgeworfen, vor allem aus eigenem Machterhaltungstrieb an veralteten Vermarktungs-Modellen festzuhalten. Dem wiederauferstandenen Michel Platini wird zugetraut, die FIFA in neue Vermarktungssphären führen zu können. Es bestehen jedenfalls Anhaltspunkte dafür, dass Michel Platini ein Comeback ins Auge fasst, auch wenn von ihm in dieser Hinsicht noch kein konkretes Votum vorliegt. Wohl eher theoretischer Natur ist aus der Sicht des amtierenden FIFA-Präsidenten, dass ein Kandidat Platini über den Integritätscheck stolpern könnte. Auch der Umstand, dass Gianni Infantino bis 2023 gewählt ist, dürfte allerdings kein grosses Hindernis im Rahmen eines Comebacks für Michel Platini sein. So sieht Art. 65 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zwingend vor, dass ein Vereinsorgan (das ist der FIFA-Präsident im Rahmen des Vereins „FIFA“) jederzeit abberufen werden kann. Zu den Präsidentschafts-Mutmassungen um die Person Michel Platini ist zu konstatieren: Wenn er will, dürfte er der nächste FIFA-Präsident werden.
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Sperre gegen Michel Platini läuft ab
(causasportnews / rbr. / 7. Oktober 2019) Noch einmal schlafen, dann ist es soweit, wird sich der ehemalige Weltklasse-Spieler sowie spätere Präsident der europäischen Fussballkonföderation UEFA und Vizepräsident des Weltfussballverbands FIFA, Michel Platini, heute vermutlich sagen: Morgen, am 8. Oktober 2019 um Mitternacht, läuft nämlich seine Sperre von vier Jahren, welche die FIFA-Ethikkommission gegen ihn ausgesprochen hatte und die vom Sportschiedsgericht TAS (Tribunal Arbitral du Sport) und dem Schweizerischen Bundesgericht bestätigt worden war, ab.
Kaum jemand hatte es kommen sehen: Am 8. Oktober 2015 wurde Michel Platini, und mit ihm FIFA-Präsident Joseph Blatter, von der FIFA-Ethikkommission Knall auf Fall für 90 Tage provisorisch gesperrt. Grund für diese Sperre war eine undurchsichtige Zahlung von zwei Millionen Franken der FIFA an Michel Platini im Februar 2011, die vom damaligen FIFA-Präsidenten autorisiert worden war. Der Rest ist (Sportrechts-) Geschichte: Am 21. Dezember 2015 sperrte die Ethikkommission Michel Platini wegen Vorteilsannahme und Interessenkonflikts definitiv von allen fussballbezogenen Aktivitäten, und zwar für nicht weniger als acht Jahre. Die Berufungskommission der FIFA reduzierte die Sperre auf sechs Jahre, das TAS später auf vier Jahre (TAS 2016/A/4474 vom 9. Mai 2016; vgl. dazu Causa Sport 2017, 89 ff.). Das Bundesgericht bestätigte schliesslich letztinstanzlich den Entscheid des TAS (Urteil BGer 4A_600/2016 vom 29. Juni 2017).
Nachdem Michel Platini seine Sperre nun abgesessen hat, steht ihm im Prinzip ab sofort wieder das Recht zu, offizielle Ämter im Fussball zu bekleiden. Es ist jedoch noch offen, ob ihm nicht die von der FIFA unlängst eingeführten „Integrity Checks“ zum Verhängnis werden könnten: Neu sind nämlich nur noch Personen in Ämter der FIFA wählbar, die über einen tadellosen Leumund verfügen. Bei einer „Vorstrafe“ wie derjenigen von Michel Platini darf dies bezweifelt werden; die vierjährige Sperre könnte damit faktisch auf eine lebenslange Sperre hinauslaufen, wie dies schon einige seiner früheren Amtskollegen erfahren mussten (z.B. die früheren FIFA-Vizepräsidenten Jack Warner, Mohamed Bin Hammam oder Jeffrey Webb). Es ist also denkbar, dass Michel Platini – so er denn solche hegen sollte – seine Ambitionen auf einen hohen Posten in der FIFA oder in der UEFA ohnehin begraben muss.
Fall „Emiliano Sala“ – Streit der Klubs um’s Geld nun vor dem TAS
(causasportnews / red. / 5. Oktober 2019) Als ob der Vorgang an sich nicht schon tragisch genug wäre…Am 21. Januar stürzte der argentinische Stürmer Emiliano Sala, der zwei Tag zuvor vom walisischen Cardiff City Association Football Club verpflichtet worden war, in einem Kleinflugzeug nahe der Kanalinsel Guernsey ab; die Leiche des 29jährigen Spielers wurde nach kurzer Zeit geborgen. Mit ihm kam auch der Pilot des Flugzeugs ums Leben. Nur drei Monate später starb zudem der noch nicht 60jährige Vater von Emiliano Sala an einem Herzinfarkt. – Eine familiäre Tragödie sondergleichen!
Was vorauszusehen war, ist nun auch noch in rechtlicher Hinsicht Tatsache geworden: Obwohl der in der zweiten englischen Liga spielende Cardiff City AFC nach dem Tod des kurz zuvor verpflichteten Spielers keinen Nutzen mehr aus dem Transfer des Spielers ziehen konnte, bestand der abgebende FC Nantes auf der mit den Walisern vereinbarten Transferzahlung von 17 Millionen Euro. Cardiff weigerte sich zu zahlen. Der von den Franzosen angerufene Weltfussballverband FIFA hat vor ein paar Tagen entschieden, dass die Waliser eine reduzierte Transferentschädigung von 6 Millionen Euro an den FC Nantes zu zahlen hätten. Signifikant ist bei diesem Vorgang, dass es im konkreten Fall um eine reine Vertragsstreitigkeit zwischen den beiden Klubs geht, da der Spieler aus einem laufenden Vertrag mit dem FC Nantes herausgekauft werden musste und bei abgelaufenem Arbeitsvertrag ablösefrei gewesen wäre. Ob die vertraglich-rechtlich Beurteilung der FIFA Bestand haben wird, muss demnächst der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne beurteilen. Der walisische Klub hat soeben angekündigt, das Verdikt der FIFA nicht akzeptieren zu wollen. Vertragsregelungen und Vertragsdetails im „Fall Sala“ sind der Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich gemacht worden. Offen ist überdies, wie der Vorgang allenfalls unter versicherungsrechtlichen Aspekten zu würdigen ist. Es wäre nicht verwunderlich, wenn der tragische „Fall Sala“ letztlich auch noch das Schweizerisch Bundesgericht beschäftigen würde.
Frauen als Zuschauerinnen: Setzt sich die FIFA durch?
(causasportnews / red. / 29. September 2019) Am 10. Oktober wird die Nationalmannschaft Irans in Teheran ein Fussball-WM-Qualifikationsspiel gegen Kambodscha austragen. Das alleine ist an sich noch keine Sensation. Diese könnte sich jedoch am besagten Tag neben dem Spielfeld ereignen. Denn die Fussballwelt schaut gespannt nach Teheran, ob der revolutionäre Schritt seitens des Verbandes von Iran gewagt wird, Frauen als Zuschauerinnen am Spiel teilnehmen zu lassen; was bis anhin verboten war. Das könne so nicht weiter toleriert werden, verlautete aus der Zentrale des Welt-Fussballverbandes FIFA in Zürich; und auch FIFA-Präsident Gianni Infantino hat Druck auf den Iran ausgeübt, damit die Frauen im Stadion dabei sein dürfen – sehr zum Missfallen der Politik im islamischen Staat, für die eine Teilnahme von Frauen an Fussballspielen, zusammen mit kreischenden Männern, ein regelrechtes Sakrileg darstellt. Nicht so für die FIFA, die aufgrund der Statuten sogar verpflichtet ist, den Menschenrechten zum Durchbruch zu verhelfen und jede Diskriminierung zu unterbinden hat. Somit muss die FIFA dafür sorgen, dass an Fussballveranstaltungen im Iran Frauen als Zuschauerinnen dabei sein dürfen. Setzt sich die FIFA diesbezüglich nicht durch, verletzt sie die eigenen Statuten, was Sanktionen der Ethikkommission gegenüber den verantwortlichen Organpersonen des Weltverbandes, so gegen den Präsidenten, führen müsste. Lässt der Verband Irans nun am 10. Oktober Frauen nicht oder nur beschränkt als Zuschauerinnen zu oder hält er sie durch Druck fern, müsste er folgerichtig von der FIFA ausgeschlossen werden. Was sich also im Teheraner Asadi-Stadion am 10. Oktober auf den Zuschauerrängen ereignen könnte, wird die Sportwelt mehr interessieren als das Resultat des WM-Qualifikationsspiels.
Parlament peinlich

© Béatrice Devènes
(causasportnews / red. / 25. September 2019) Also sprach der immer wieder (erfolgreich tätige) investigativ agierende Journalist der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ), Thomas Kistner, vor ein paar Tagen anlässlich des traditionellen Sportrechtseminars des Württembergischen Fussballverbandes e.V. in Wangen im Allgäu: Sollte der amtierende Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber für eine weitere Amtsperiode gewählt werden, hätte die Schweiz definitiv am 25. September 2019 den Beweis erbracht, dass sie eine „Bananenrepublik“ sei (vgl. auch causasportnews vom 5. September 2019). „Was in diesem Land im Zusammenhang mit dem Bundesanwalt und die Ermittlungen um die FIFA abgeht, wäre hier, in Deutschland, undenkbar“, sagte der Journalist vor bestandenen Richtern, Anwälten und Verbandsfunktionären.- Und so kam es nun, wie von Thomas Kistner befürchtet und vermutet, auch: Das Schweizerische Parlament hat am Mittwoch Bundesanwalt Michael Lauber, der im FIFA-Komplex eine mehr als schlechte Rolle gespielt hat und in diesem Segment nicht mehr amten darf (!), für eine weitere Amtsdauer, wenn auch knapp, wieder gewählt. Nun ist die Schweiz in den Augen des kritischen Auslandes also eine „Bananenrepublik“. Vielleicht ist es nicht ganz so schlimm; aber peinlich ist die erneute Wahl von Bundesanwalt Michael Lauber alleweil. Das Schweizerische Parlament lieferte bei diesem Wahlgeschäft in der Tat ein Bild von „Filz“, unsäglicher, politischer Kungelei, Verflechtungen und Opportunismus. Was dem Land wohl einen gewaltigen Reputationsschaden zufügen wird. Ein Bundesanwalt, der Gesetze verletze und an Amnesie leide, sei schlicht nicht (mehr) tragbar, meinte Thomas Kistner unwidersprochen vor versammelter, deutscher Sportrechtsprominenz. Mit den Gedächtnisstörungen spielte der Journalist auf den Umstand an, dass sich Michael Lauber nicht mehr an Gespräch mit FIFA-Präsident Gianni Infantino erinnern konnte. Bei der Wahl des Bundesanwaltes gab das Parlament in Bern in der Tat ein desaströses und deprimierendes Bild ab. Aber so funktioniert eben der Schweizer Polit-„Filz“, dem die Eigeninteressen durchwegs näher stehen als die Sachpolitik und das Wohl des Landes. Die Rechtsstaatlichkeit ist jedenfalls an diesem Mittwoch stark malträtiert worden und in den Augen des unbefangenen Auslandes auf der Strecke geblieben. Dass Michael Lauber für seine Wiederwahl noch die Dienst einer PR-Agentur in Anspruch nahm, sagt an sich alles. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Schweizer Parlament gelten weitgehend als besonders anfällig für Beeinflussungen jeglicher Art.
Spezielle Geldflüsse im Sport-Verbandswesen
(causasportnews / red. / 12. September 2019) Die Enthüllungsplattform „Football Leaks“ ist für den Sport eher ein Fluch (weil durchwegs negativ besetzt), für die Medien tendenziell ein Segen. Letztere können die Geschichten, welche das umfangreiche Recherche-Material hergibt, jedenfalls trefflich in der „Sauregurkenzeit“ ausbreiten. Wie nun etwa die Enthüllung zu Geldflüssen im organisierten Weltfussball, welche das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in der aktuellen Nummer (37/ 7. September 2019) der Öffentlichkeit zur Kenntnis bringt. Erstaunlich ist die Story alleweil. Sie beginnt am Sitz des Europäischen Fussballverbandes (UEFA) in Nyon und könnte durchaus dereinst vor Gericht enden. So soll die UEFA dem Ukrainischen Fussballverband (FFU) seit ungefähr 15 Jahren Geld, das dem Verband diskussionslos zusteht, an eine Unternehmung auf den Britischen Jungferninseln bezahlt haben. Hinter dieser „Newport Management Ltd.“ im bekannten Steuerparadies soll ein bekannter Oligarch aus der Ukraine, der gleichzeitig als Präsident des Fussballklubs Dynamo Kiew amtet, stehen. Sein Bruder ist offenbar ein einflussreicher Funktionär der UEFA und war auch während vieler Jahre Präsident von Dynamo Kiew. Wie auch immer die personellen Verflechtungen sind: Sonderbar ist, dass Gelder, welche einem Mitgliedsverband der UEFA zustehen, nicht dem berechtigten Verband direkt, sondern einem Dritten in einer Steueroase bezahlt werden; Verbandsverantwortliche, hier der FFU, sind verpflichtet, dass Gelder ausschliesslich dem berechtigten Verband für dessen Aktivitäten im Dienste des Fussballs zufliessen. Das macht ein weiteres, grosses Problem manifest: An sich ist es einem Verein nach Schweizerischem Recht – und als solcher ist die UEFA organisiert – nicht gestattet, ein Vereinsmitglied (hier die FFU) derart grosszügig zu begünstigen; es müssen ideale Zwecke verfolgt werden. Im konkreten Fall ist immerhin von rund 400 Millionen Franken, die auf diese Weise während mehrerer Jahre an die FFU bezahlt worden sind, die Rede. Schleierhaft scheint, dass mit diesem Betrag aus der Sicht der UEFA Dritte ideell gefördert worden sein sollen. Aber vielleicht war es doch so. Es sei niemandem irgendetwas unterstellt und es gilt für alle die Unschuldvermutung, doch grundsätzlich ist vor Augen zu halten, dass eine vereinsrechtlich unzulässige Zweckverfolgung immer dann vorliegt, wenn einem Vereinsmitglied ein konkreter ökonomischer, geldwerter Vorteil verschafft wird. Sollte die zentrale Bestimmung von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) hier „geritzt“ worden sein, könnte dies zumindest vereinsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Organe eines Verbandes, konkret die UEFA, hat erstens die Pflicht dafür zu sorgen, dass, wenn schon, einem Mitglied, hier der FFU; direkt Gelder zufliessen; zweitens hat sie, zusammen mit der UEFA, zu beachten, dass bei einer solchen Konstellation keine unerlaubte, wirtschaftliche Zweckverfolgung angestrebt werden darf. Dies alles sind lediglich theoretische Überlegungen, die sich aufdrängen, sollten die vom Nachrichtenmagazin verbreiteten Fakten zutreffen. Nicht ganz wohl scheinen sich nun die Verantwortlichen der UEFA zu fühlen, allen voran der langjährige UEFA-Chefjurist Alasdair Bell und weitere Exponenten, durchwegs Weg-Gefährten des amtierenden FIFA-Präsidenten Gianni Infantino. Niemand scheint in diesem Vorgang die Übersicht zu haben. Jedenfalls sind sie alle nicht mehr in Nyon anzutreffen; die Funktionärs-„Karawane“ ist weitergezogen: Alasdair Bell & Co. sind seit rund einem Jahr beim Weltfussballverband FIFA in Zürich tätig und ihrem ehemaligen Chef gefolgt…Für den „Spiegel“ passt das alles zusammen. Der Vorgang dokumentiere „ein Ausmass an Misswirtschaft, das die Uefa auf eine Stufe mit dem Fussballweltverband stellt. Und tiefer als die Fifa kann eine Institution kaum sinken“, schreibt das Hamburger Magazin zur Enthüllung.
Was „Der Spiegel“ im Zusammenhang mit Dynamo Kiew auch noch zu berichten wusste: Der während kurzer Zeit in Kiew aktive Schweizer Nationalspieler Admir Mehmedi erhielt sein Salär nicht etwa vom Klub als Arbeitgeber bezahlt, sondern – von der selben Firma „Newport Management Ltd.“ auf den Britischen Jungferninseln. Der derzeit beim VfL Wolfsburg tätige Kicker kassierte so im ersten Vertragsjahr in Kiew steuergünstig rund eine Million Euro netto.
Vom Stellenwert des Nationalmannschafts- und Klub-Fussballs
(causasportnews / red. / 6. September 2019) Es kommt immer wieder vor, dass ein Fussballspiel im Vorfeld mehr zu reden gibt als dann das Spiel selbst. So war es etwa vor dem gestrigen EM-Qualifikationsspiel Irland – Schweiz, das 1:1 endete. Es war ein freudloses Spiel, „zum vergessen“, würde der Stammtisch zusammen fassen. Nicht aber das, was zuvor geschah. Da hat sich doch ein Mannschaftsträger des Schweizer Teams, Xherdan Shaqiri vom FC Liverpool, aus dem National-Team verabschiedet. Weshalb genau weiss eigentlich niemand. Deshalb belässt der Vorgang Raum für Spekulationen. Die Absage des Spielers an die Adresse der Nationalmannschaft könnte aber durchaus als Fingerzeig gedeutet werden. Dafür, dass das Thema „Nationalmannschaft“ für Fussballspieler an Bedeutung verliert – sowohl weltweit als auch in Europa (Spiele, wie gestern das 0:6 ausgegangene EM-Qualifikationsspiel Gibraltar gegen Dänemark sind letztlich nur noch Folklore und interessieren kaum, höchstens mit Blick auf die Qualifikations-Tabellen). Was durchaus dem Trend der Zeit entspricht. Die Akteure sind mit ihren Klubs arbeitsvertraglich verbunden und sehen dort mehr Chancen, mit ihren Arbeitgebern Titel zu gewinnen oder generell Erfolge zu erzielen. Im konkreten Fall kommt hinzu, dass Xherdan Shaqiri in der erfolgreichen Klopp-Truppe hart um einen Stammplatz kämpfen muss. Dass die Klubs ihre Spieler für Nationalmannsschafts-Einsätze ungern abstellen, ist seit Jahren bekannt. Da meinte doch kürzlich der Fussball- und Gourmet-Experte Reiner Calmund in diesem Zusammenhang: „Mit der Nationalmannschaft habe ich als Spieler nur alle vier Jahre die Chance, Weltmeister zu werden. Die Champions League kann ich jedes Jahr gewinnen.“. Mit andern Worten: Der Klub ist den Spielern näher am Herzen als die Nationalmannschaft. Unter dieser Prämisse könnte mit dem Verhalten des Liverpool-Akteurs vor dem Irland-Spiel der Schweizer durchaus ein signifikanter Trend eingeläutet worden sein. Das würde auch den heutigen, gesellschaftlichen Tendenzen entsprechen, sich vom Länderdenken abzuwenden und global zu denken und zu handeln. Was national (geprägt) ist, wird auch im Sport immer mehr an Bedeutung verlieren. Das gilt für die Weltmeisterschaften der FIFA wohl ebenso wie für die Europameisterschaften der UEFA. Zweifelsfrei auch aufgrund der heutigen Völkermobilität. Deshalb ist es keine graue Theorie (mehr), dass in der nächsten Ausgabe von „Causa Sport“ (Heft 3/2019 erscheint am 30. September 2019: http://www.causasport.org) ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union wiedergegeben und von der Sportrechtsspezialistin und Leichtathletin Dr. Caroline Bechtel, Deutsche Sporthochschule Köln, kommentiert wird unter dem vielsagenden Titel: „Kann ein Italiener Deutscher Meister werden?“.
Bundesanwalt Lauber stolpert wohl über den „Fall FIFA“
(causasportnews / red. / 5. September 2019) Das war kein guter Tag gestern für den amtierenden Bundesanwalt Michael Lauber: Zuerst wurde bekannt, dass der oberste Ermittler des Bundes in den Vorgängen, welche den Weltfussballverband (FIFA) betreffen, nicht mehr amten darf und in den Ausstand treten muss (Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona vom 3. September 2019; CA.2019.13 – 16), danach erklärte die Gerichtskommission, dem Schweizerischen Parlament den Bundesanwalt nicht mehr zur Wiederwahl vorschlagen zu wollen. Das bedeutet nach menschlichem Ermessen, dass Bundesanwalt Michael Lauber am 25. September wohl nicht mehr gewählt werden dürfte und somit über den „Fall FIFA“ stolpern wird.
Eigentlich sind die Fakten klar: Der Bundesanwalt hat im Zusammenhang mit Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino Bestimmungen der Strafprozessordnung verletzt. Deshalb ist er selbstverständlich nicht mehr tragbar, zumal der höchste Strafverfolger der Schweiz nicht nur an Gedächtnislücken leidet; er erinnert sich nicht mehr, wann und wo und wie oft er mit dem FIFA-Präsidenten gesprochen hat (auf Protokolle kann er sich unglücklicherweise nicht abstützen), sondern auch völlig uneinsichtig ist. Die Wahl des Bundesanwalts durch das Parlament ist ein politischer Prozess. Und wenn Politiker/innen aktiv werden, ist bei umstrittenen Personalentscheiden das Chaos in der Regel vorgezeichnet. Auch in der „Causa Lauber“. Da erklärte der Sprecher der Gerichtskommission, SP-Mann Matthias Aebischer, ein ehemaliger TV-Mitarbeiter, kürzlich, die Kommission könne gar nicht anders, als Michael Lauber zur Wiederwahl zu empfehlen. Allerdings meinte er verunsichert, man sei sich auch nicht ganz im Klaren, ob im konkreten Vorgang juristisch oder politisch entschieden werden müsse. Tatsächlich? Selbstverständlich ist in einem solchen Fall aufgrund der Rechtslage politisch zu urteilen. Auch wenn der Antrag der Kommission nun contra den amtierenden Bundesanwalt vorliegt, ist die Personalie noch nicht ganz durch. Zu wählen haben letztlich die Parlamentarier/innen. Und diese fallen derzeit durch die wildesten Theorien auf. So etwa der Freisinnige Genfer Nationalrat und Anwalt (!) Christian Lüscher, der Michael Lauber wieder wählen will, weil sich einzelne Parlamentarier/innen nur emotional entscheiden würden und sich auf Kosten des Bundesanwalts profilieren wollten. Auch möglich. Nur auf die Idee, in der „Causa Lauber“ zu würfeln oder eine Entscheidung per Los herbeizuführen, ist noch niemand gekommen. Das ist aber auch noch möglich bis zum Wahltag.
Das ist an sich das Schöne an der Politik, dass noch so absurd dahingeredet werden kann – von irgendeiner Seite wird stets applaudiert. Diesmal von der CVP, die den Bundesanwalt (nachvollziehbar) wieder wählen will. Das Gerangel um die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber ist u.a. Wasser auf die Mühle des ehemaligen DFB-Präsidenten und Juristen, Dr. Theo Zwanziger, gegen den die Bundesanwalt Anklage im Vorgang „Sommermärchen“ erhoben hat (vgl. auch causasportnews vom 14. August 2019). Er nannte die Ermittlungen der Schweizer Behörden im FIFA-Komplex eine Absurdität und bezeichnete die Vorgänge im Rahmen der Schweizer Justiz als Trauerspiel und die Schweiz sinngemäss als „Bananenrepublik“. Zumindest ein gewisses Verständnis für derartige Qualifikationen kann man schon haben…
Theo Zwanziger im juristischen Gegenangriff
(causasportnews / red. / 14. August 2019) Der ehemalige Präsident des Deutschen Fussball-Bundes (DFB), Dr. Theo Zwanziger, gilt als streitbarer Zeitgenosse. Noch in seiner Zeit als DFB-Präsident (2006 bis 2012) scheute er selten zurück, z.B. gegen in seinen Augen missbeliebige Medienschaffende juristische vorzugehen, falls er dies als angezeigt hielt. Meist tat und tut er dies auch heute noch erfolgreich. Der 74jährige Jurist gilt als brillanter Kopf und gewiefter, juristischer Taktiker. Deshalb verwundert die neuste Meldung betreffend Theo Zwanziger nicht, dass er gegen die Schweizerische Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige einreichen will. Grund dafür ist die Anklagerhebung der Behörde u.a. gegen ihn im Zuge des „Sommermärchens“, bzw. wegen einer bisher ungeklärten Zahlung von 7,6 Millionen Euro (causasportnews vom 8. August 2019). Neben dem ehemaligen DFB-Präidenten müssen sich auch der frühere DFB-Präsident Wolfgang Niersbach, der ehemalige deutsche Spitzenfunktionär Horst R. Schmidt sowie der frühere FIFA-Generalsekretär Dr. Urs Linsi vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen Betrugs verantworten. Theo Zwanziger wirft der Anklagebehörde eine bewusst falsche Interpretation von Beweismitteln vor. Der juristische Gegenangriff von Theo Zwanziger, der um seine Reputation kämpft, könnte auch damit zusammenhängen, Druck auf das Gericht, das in einem nächsten Schritt über die Anklagezulassung in der „Causa Sommermärchen“ befinden muss, auszuüben. Die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die ehemaligen Fussball-Funktionär ist in der Tat als einigermassen speziell zu qualifizieren…Sicher ist in dieser Sache nur das: Affaire à suivre.
Was nicht zum Sport gehört
(causasportnews / red. / 13. August 2019) Früher war der Sport eine autonome Insel von Spiel und Spass, doch das hat sich zwischenzeitlich weitgehend geändert. Er ist omnipräsent und berührt alle Facetten des gesellschaftlichen Lebens. Die Verzahnungen des Sportes mit der Wirtschaft sind etwa ebenso signifikant wie die Wechselwirkungen zwischen Sport und Politik. Was letzterer Aspekt anbelangt: Die meisten Sportverbände und -organisationen gehen in ihren Regelwerken u.a. davon aus, dass der Sport apolitisch und areligiös zu sein hat. So steht es bspw. in Art. 4 Abs. 2 der FIFA-Statuten. Apropos FIFA: In Art. 3 der Statuten werden seit geraumer Zeit die Menschenrechte beschworen; allerdings weiss kein Mensch, für was und für wen diese Bestimmung eine Anspruchsgrundlag abgeben soll. Es ist wohl eher so, dass sich eine derartige Norm schlicht „gut macht“ im Regelwerk eines Sportverbandes. Wäre es mehr, dürften Iranerinnen heute wohl diskussionslos ein Fussballspiel besuchen; der Verband Irans ist immerhin Mitglied des Weltfussballverbandes. Art. 3 der FIFA-Statuten ist konkret wohl als Verpflichtung des Verbandes von Iran zu verstehen. Bis jetzt hat die Norm in den Statuten diesbezüglich nichts bewirkt. Gar nicht gehen im Sport Diskriminierung, Rassismus, usw. Wie schwierig sich dieses Thema in der Praxis allerdings präsentiert, zeigt derzeit ein Vorgang aus dem deutschen Fussball: Seit seinen Äusserungen zu Afrika steht der Präsident von Schalke 04, Clemens Tönnies, im Fokus der Kritik. Sein Aussagen seien rassistisch, wird einerseits kritisiert. Dem sei nicht so, wird anderseits argumentiert. Ein juristisches Gutachten negiert den rassistischen Gehalt der Aussagen – aber grundsätzlich sind sich die mediale Welt und die Öffentlichkeit einig, dass solche diskriminierenden Wertungen (vgl. dazu Art. 4 der FIFA-Statuten) unopportun sind. Obwohl der Präsident des Bundesligisten aus Gelsenkirchen deswegen gleichsam zwecks selbstauferlegter Sanktion sein Amt für drei Monate ruhen lässt, dominiert das Thema die Diskussionen – trotz Entschuldigung von Clemens Tönnies. Der kaum abflauende Protest-Sturm um die Äusserungen ist nicht nur dem medialen Sommerloch zuzuschreiben. Das Thema berührt und belegt insbesondere, dass öffentlich geäusserte Wertungen von Sportfunktionären ohne Bezug zum Sport besser unterlassen werden.- Und wie verhält es sich mit der Politik? Die kürzlich erfolgte Suspension des FC Chemnitz-Stürmers, Daniel Frahn, warf jedenfalls keine hohen Wellen. Dem Spieler werden Sympathien zu rechtsradikalen Kreisen vorgeworfen. Die vom Klub gezogenen Konsequenzen dem Spieler gegenüber wurden allseits begrüsst. Auch Sport und Politik vertragen sich gar nicht. Recht so selbstverständlich. Es bleibt die Forderung, dass auch Politiker/innen den Sport nicht für ihre Zwecke nutzen. Derartige Missbräuche bilden allerdings auch heute keine Ausnahmen.







