Bundesanwalt Lauber stolpert wohl über den „Fall FIFA“

img_2739(causasportnews / red. / 5. September 2019) Das war kein guter Tag gestern für den amtierenden Bundesanwalt Michael Lauber: Zuerst wurde bekannt, dass der oberste Ermittler des Bundes in den Vorgängen, welche den Weltfussballverband (FIFA) betreffen, nicht mehr amten darf und in den Ausstand treten muss (Urteil des Bundesstrafgerichts in Bellinzona vom 3. September 2019; CA.2019.13 – 16), danach erklärte die Gerichtskommission, dem Schweizerischen Parlament den Bundesanwalt nicht mehr zur Wiederwahl vorschlagen zu wollen. Das bedeutet nach menschlichem Ermessen, dass Bundesanwalt Michael Lauber am 25. September wohl nicht mehr gewählt werden dürfte und somit über den „Fall FIFA“ stolpern wird.

Eigentlich sind die Fakten klar: Der Bundesanwalt hat im Zusammenhang mit Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino Bestimmungen der Strafprozessordnung verletzt. Deshalb ist er selbstverständlich nicht mehr tragbar, zumal der höchste Strafverfolger der Schweiz nicht nur an Gedächtnislücken leidet; er erinnert sich nicht mehr, wann und wo und wie oft er mit dem FIFA-Präsidenten gesprochen hat (auf Protokolle kann er sich unglücklicherweise nicht abstützen), sondern auch völlig uneinsichtig ist. Die Wahl des Bundesanwalts durch das Parlament ist ein politischer Prozess. Und wenn Politiker/innen aktiv werden, ist bei umstrittenen Personalentscheiden das Chaos in der Regel vorgezeichnet. Auch in der „Causa Lauber“. Da erklärte der Sprecher der Gerichtskommission, SP-Mann Matthias Aebischer, ein ehemaliger TV-Mitarbeiter, kürzlich, die Kommission könne gar nicht anders, als Michael Lauber zur Wiederwahl zu empfehlen. Allerdings meinte er verunsichert, man sei sich auch nicht ganz im Klaren, ob im konkreten Vorgang juristisch oder politisch entschieden werden müsse. Tatsächlich? Selbstverständlich ist in einem solchen Fall aufgrund der Rechtslage politisch zu urteilen. Auch wenn der Antrag der Kommission nun contra den amtierenden Bundesanwalt vorliegt, ist die Personalie noch nicht ganz durch. Zu wählen haben letztlich die Parlamentarier/innen. Und diese fallen derzeit durch die wildesten Theorien auf. So etwa der Freisinnige Genfer Nationalrat und Anwalt (!) Christian Lüscher, der Michael Lauber wieder wählen will, weil sich einzelne Parlamentarier/innen nur emotional entscheiden würden und sich auf Kosten des Bundesanwalts profilieren wollten. Auch möglich. Nur auf die Idee, in der „Causa Lauber“ zu würfeln oder eine Entscheidung per Los herbeizuführen, ist noch niemand gekommen. Das ist aber auch noch möglich bis zum Wahltag.

Das ist an sich das Schöne an der Politik, dass noch so absurd dahingeredet werden kann – von irgendeiner Seite wird stets applaudiert. Diesmal von der CVP, die den Bundesanwalt (nachvollziehbar) wieder wählen will. Das Gerangel um die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber ist u.a. Wasser auf die Mühle des ehemaligen DFB-Präsidenten und Juristen, Dr. Theo Zwanziger, gegen den die Bundesanwalt Anklage im Vorgang „Sommermärchen“ erhoben hat (vgl. auch causasportnews vom 14. August 2019). Er nannte die Ermittlungen der Schweizer Behörden im FIFA-Komplex eine Absurdität und bezeichnete die Vorgänge im Rahmen der Schweizer Justiz als Trauerspiel und die Schweiz sinngemäss als „Bananenrepublik“. Zumindest ein gewisses Verständnis für derartige Qualifikationen kann man schon haben…

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