(causasportnews / red. / 5. Oktober 2019) Als ob der Vorgang an sich nicht schon tragisch genug wäre…Am 21. Januar stürzte der argentinische Stürmer Emiliano Sala, der zwei Tag zuvor vom walisischen Cardiff City Association Football Club verpflichtet worden war, in einem Kleinflugzeug nahe der Kanalinsel Guernsey ab; die Leiche des 29jährigen Spielers wurde nach kurzer Zeit geborgen. Mit ihm kam auch der Pilot des Flugzeugs ums Leben. Nur drei Monate später starb zudem der noch nicht 60jährige Vater von Emiliano Sala an einem Herzinfarkt. – Eine familiäre Tragödie sondergleichen!
Was vorauszusehen war, ist nun auch noch in rechtlicher Hinsicht Tatsache geworden: Obwohl der in der zweiten englischen Liga spielende Cardiff City AFC nach dem Tod des kurz zuvor verpflichteten Spielers keinen Nutzen mehr aus dem Transfer des Spielers ziehen konnte, bestand der abgebende FC Nantes auf der mit den Walisern vereinbarten Transferzahlung von 17 Millionen Euro. Cardiff weigerte sich zu zahlen. Der von den Franzosen angerufene Weltfussballverband FIFA hat vor ein paar Tagen entschieden, dass die Waliser eine reduzierte Transferentschädigung von 6 Millionen Euro an den FC Nantes zu zahlen hätten. Signifikant ist bei diesem Vorgang, dass es im konkreten Fall um eine reine Vertragsstreitigkeit zwischen den beiden Klubs geht, da der Spieler aus einem laufenden Vertrag mit dem FC Nantes herausgekauft werden musste und bei abgelaufenem Arbeitsvertrag ablösefrei gewesen wäre. Ob die vertraglich-rechtlich Beurteilung der FIFA Bestand haben wird, muss demnächst der Internationale Sport-Schiedsgerichtshof Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne beurteilen. Der walisische Klub hat soeben angekündigt, das Verdikt der FIFA nicht akzeptieren zu wollen. Vertragsregelungen und Vertragsdetails im „Fall Sala“ sind der Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich gemacht worden. Offen ist überdies, wie der Vorgang allenfalls unter versicherungsrechtlichen Aspekten zu würdigen ist. Es wäre nicht verwunderlich, wenn der tragische „Fall Sala“ letztlich auch noch das Schweizerisch Bundesgericht beschäftigen würde.