WM-Endrunde in Katar: FIFA-Kongress verfügt über Entscheidkompetenz

(causasportnews / red. / 20. April 2020) Die kürzlich bekanntgewordene Anklageschrift der US-Justiz im Zusammenhang mit den WM-Endrundenvergaben an Russland (2018) und an Katar (2022) wirft immer grössere Wellen (vgl. auch causasportnews vom 12. April 2020). Im Fokus stehen dabei drei Fussball-Funktionäre, denen im Zusammenhang mit den beiden Vergaben die Entgegennahm von Schmiergeldern vorgeworfen wird. Der Weltfussballverband (FIFA) mit Sitz in Zürich tritt im Verfahren als Geschädigter auf. Aktuell rückt die Frage in den Vordergrund, ob, je nach Verfahrensausgang, Katar das Austragungsrecht bezüglich der WM-Endrunde 2022 entzogen werden könnte; was Russland betrifft, ist dieser Entzug zufolge der Durchführung der Endrunde vor zwei Jahren kein Thema mehr, auch wenn der „Fall Russland“ offenbar gravierendere Dimensionen zeitigt als die Vergabe an Katar. Ein Entzug bezüglich Katar 2022 ist selbstverständlich juristisch möglich. Und nun melden sich in diesem Zusammenhang auch zwischenzeitlich aus dem Weltverband ausgeschiedene FIFA-Protagonisten zu Wort. Der ehemalig FIFA-Präsident Joseph Blatter, nicht gerade ein Freund von Katar als WM-Austragungsort, würde die WM-Endrunde am liebsten gleich den Amerikanern überlassen (diese werden jedoch 2026 die WM-Endrunde mit Mexiko und Kanada austragen). In einem Interview unterstreicht er, dass nur die FIFA Katar das Austragungsrecht entziehen könne. Recht hat er: Falls sich die Schmiergeldvorwürfe gegen Einzelpersonen des damaligen FIFA-Exekutivkomitees beweisen lassen sollten, wäre Katar 2022 wohl nicht mehr zu halten. Bezüglich einer Entscheidung zuständig ist (neu) der Kongress der FIFA, also die Vollversammlung aller Mitglieder des Weltverbandes. Dies sieht auch der ehemalige deutsche Richter Hans-Joachim Eckert so, der 2015 als Präsident der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission sowohl Joseph Blatter als auch Michel Platini aus dem Fussball verbannte. Indessen würde der Deutsche Jurist in diesem Fall gemäss Medienberichten immense Schadenersatzforderungen seitens des Verbands von Katar sehen, falls den Arabern das Austragungsrecht entzogen würde. Das scheint allerdings ein eher theoretisches Szenario zu sein. Sollte sich beweisen lassen, dass bei Schmiergeldzahlungen oder allgemein bei Unregelmässigkeiten Katar mit von der Partie oder irgendwie involviert gewesen ist, wäre ein Entzug des Austragungsrechts wohl ohne Kostenfolgen möglich.

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