In den Tod mit Gottes Segen

causasportnews / Nr. 1027/06/2023, 16. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 16. Juni 2023) Der Radsport ist seit Jahren keine Paradedisziplin der organisierten, körperlichen Ertüchtigung mehr: Doping, Absprachen, Betrügereien, Mauscheleien, Ungereimtheiten, usw. prägen eine Sportart, die früher über eine grosse Akzeptanz und ebenso grosses Ansehen verfügte; und die Menschenmassen faszinierte und elektrisierte. So versetzten die zwischenzeitlich rar gewordenen Helden der Landstrasse das Publikum permanent in Ekstase. Landesrundfahrten, wie die Tour de Suisse, waren Sportanlässe, die von Hunderttausenden von Menschen an den Strassenrändern beachtet wurden. Die Massenaufläufe von damals hatten natürlich auch damit zu tun, dass sich das Freizeitverhalten in den letzten Jahrzehnten massiv verändert und geändert hat; die Freizeitgesellschaft versteht unter Lebensqualität etwas anderes, als den Leidenden auf den Rennsätteln zu applaudieren. Die Trilogie Sport, Padaleure im Leidensmodus und Volksfeststimmung boten das ideale Sport-Vermarktungspaket. Davon ist nicht mehr viel übriggeblieben. Die Landesrundfahrten sind nur noch Relikte vergangener Zeiten. Die Exponenten der Blech-Lawinen echauffieren sich eher an den Landesrundfahrten, weil sie als zusätzliche Behinderung des eh zähflüssigen Strassenverkehrs betrachtet werden, als dem Radsport gegenüber nur schon Verständnis aufzubringen.

Die derzeitige Tour de Suisse, die in acht Etappen ausgetragen wird und über 1300 Kilometer von Einsiedeln nach St. Gallen führt, wird dem Radsport weder Glamour zurückgeben noch in die Historie dieser Disziplin eingehen. Vielmehr hat die Schweizerische Landesrundfahrt durch den soeben bekannt gewordenen Tod des Schweizer Radprofessionals Gino Mäder einen traurigen Tiefpunkt erreicht. Der 26jährige, in Zürich wohnhafte Berner des Teams «Bahrain Victorious» wurde in einer waghalsigen Schlussabfahrt vom Albula-Pass das Opfer einer sinnlosen Raserei. Die Streckenführung war eine Hommage an das Spektakel. Die beim Horror-Sturz erlittenen, schweren Verletzungen überlebte Gino Mäder nicht.

Geradezu zynisch mutet der Umstand an, dass der Tour-Tross am letzten Sonntag im Klosterdorf Einsiedeln von Abt Urban Federer und mit dem Segen Gottes auf die über 1000 Kilometer lange Reise geschickt wurden, eine Reise, welche Gino Mäder nicht zu Ende führen durfte. Gleichsam mit Gottes Segen raste er in den Tod.

Wie in solchen Situationen üblich, herrscht Schock-Stimmung und legt sich unermessliche Trauer über die Veranstaltung. Wie weiter aber, wenn sich ein derartiges Drama während einer solchen Sportveranstaltung ereignet? – Schon bald wird dann klar: the show must go on. In Absprache mit den Angehörigen des verunglückten Sportlers haben sich die Veranstalter und Organisatoren entschieden, das Radrennen weiterzuführen. Was denn sonst? Eine Forderung der Angehörigen, nicht mehr weiterzufahren, wäre so oder so ungehört geblieben. Das Team von Gino Mäder wird allerdings nicht mehr dabei sein, und die verbleibenden Etappen werden zu quälend langen Durchhalteübungen für die im Feld verbliebenen Fahrer. Die Verantwortlichen des Spektakels legitimieren die Weiterführung der Rundfahrt damit, dass eine solche Entscheidung pro Radrennen, nota bene ohne weiteren, sportlichen Wert, im Sinne des Verstorbenen wäre. Wie wenn das selbstverständlich so anzunehmen wäre. Schliesslich ist bekannt, dass sich Radrennfahrer(innen) im Grenzbereich des Maximalrisikos bewegen. Die Todesfahrt von Gino Mäder wird, ein schwacher Trost, wohl strafrechtliche Folgen haben.

Pietät hat keine Priorität, wenn es um die Perpetuierung von Sport und Kommerz geht. Im Radsport sind unter den Menschen im Begleit-Tross und unter den Veranstaltern und Organisatoren eines Rennens nicht gerade die Aushängeschilder von Empathie und Mitgefühl auszumachen. Demnach bleibt in diesem tragischen Fall einzig das Fazit, dass Gino Mäder mit seiner Todesfahrt, auf die er zur Gewährleistung von Sport und Spektakel von verantwortungslosen Elementen wohl zumindest teilweise in den Tod geschickt worden ist, dieser längst stark umstrittenen Sportart unwissentlich und unwillentlich einen weiteren, gravierenden Akzeptanz-Schlag versetzt hat. Das hätte der 26jährige Berner zweifelsfrei nicht gewollt.

1.FC Köln darf einstweilen weiterhin im Transfergeschäft mitwirken

causasportnews / Nr. 1026/06/2023, 13. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 13. Juni 2023) «Transfersperre gegen den 1. FC Köln einstweilen ausgesetzt», vermeldeten kürzlich die Medien. Hinter der dürren Meldung steckt Sprengstoff: Da hatte der Internationale Fussballverband (FIFA) ein für den Deutschen Bundesligisten einschneidende Sanktions-Entscheidung gefällt und gegen die Kölner einen Transferbann für zwei Wechselperioden verhängt. Der Klub soll den bald 18jährigen Slowenen Jaka Cuber Potocnik zum Vertragsbruch angestiftet haben, um diesen ablösefrei von Olimpija Liubljana nach Köln transferieren zu können. Nichts ist im Professional-Fussball tödlicher, als vom internationalen Transfergeschäft ausgeschlossen zu werden. Für den 1. FC Köln war diese Sanktion des Weltfussballverbandes zur Wahrung der Vertragsstabilität derart, dass der Klub Himmel und Hölle in Bewegung setzte und am Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausannen gegen diese Sanktion und gegen die FIFA klagte; im Sinne einer vorsorglichen Massnahme verlangte der Klub aus der Karneval-Stadt, dass die Transfersperre einstweilen ausgesetzt werde. Das TAS gab den Kölnern Recht, was bedeutet, dass sie einstweilen und bis zu einem Urteil des TAS Spieler-Transfers tätigen dürfen. Auch die gegen Potocnik verhängte, viermonatige Spielsperre wurde einstweilen ausgesetzt. Die von der FIFA verhängten Sanktionen gegen den Klub und den jungen Spieler wurden wohl als derart unverhältnismässig hart qualifiziert, dass die Sanktionen, die den Lebensnerv von Klub und des Spielers treffen, vorsorglich ausgesetzt wurden. Auch wenn letztlich effektiv eine Anstiftung zum Vertragsbruch als erwiesen zu betrachten wäre, sind die von der FIFA deswegen verhängten Sanktionen gegen den 1. FC Köln und den Spieler wohl nicht zu halten.

Die «Causa FC Köln / Potocnik» rückt eine Grundsatzthematik des Fussball-Sportrechts in den Fokus: Die zentrale Frage ist, wie das Verbandsrecht (hier das FIFA-Recht) auf Vertrags-Konstellationen, an denen der Weltverband nicht beteiligt ist, verhalten soll. Die FIFA-Regeln sind darauf ausgerichtet, dass mit Sanktionen ein Vertragsschutz und eine Vertragsstabilität im internationalen Fussballgeschäft sichergestellt werden soll. Zu diesem Zweck darf die FIFA gemäss ihrem Regelwerk z.B. Vertragsparteien, die sich unkorrekt verhalten, sanktionieren. Konkret wurde der FC Köln wegen Anstiftung zum Vertragsbruch sanktioniert und ebenso der Spieler für vier Monate vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Dass ein derartiges Sanktionssystem an sich unter juristischen Gesichtspunkten im modernen Fussball-Business nicht (mehr) haltbar ist, scheint evident. Ob das TAS letztlich auch zu Gunsten des Klubs und des Spielers entscheiden wird, dürfte sich weisen. Das sog. unabhängige Schiedsgericht ist bekannt verbandslastig und FIFA-freundlich. Das Schweizerische Bundesgericht kann Urteile des Sport-Schiedsgerichts nur mit beschränkter Kognition überprüfen. Dass nun vorläufig die Sanktionen gegen den 1. FC Köln und den Spieler ausgesetzt wurden, lässt Raum für berechtigte Hoffnungen der Kölner und des Spielers, dass im TAS-Endentscheid die Sanktionen zumindest massiv gemildert werden. Letztlich dürfte auch hier die Zeit Wunden heilen, zumal es um einen Vorgang geht, der mit jedem vergangenen Tag weiter zurückliegen wird.

Der Pferdesport gehört (nicht) abgeschafft

causasportnews / Nr. 1025/06/2023, 9. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 9. Juni 2023) Seit den Todesritten am diesjährigen Kentucky Derby, als in Louisville gegen zehn Pferde die Torturen dieses Prestige-Rennens nicht überlebten (causasportnews, 16. Mai 2016), werden wieder einmal Grundsatzdiskussionen geführt, die immer geführt werden, wenn diese Sportart nach erschütternden Ereignissen in den Fokus nicht nur von Tierschützern gerät. Die Antwort auf die Frage, ob der Pferdesport in dieser Form abgeschafft gehört oder nicht, ist jeweils vorgezeichnet: Die moderne Betroffenheits-Gesellschaft nimmt Anteil, vergisst relativ rasch und geht zur Tagesordnung über. Doch die Dramen anlässlich des Kentucky Derby wühlten nachhaltig(er) auf als andere Ereignisse der letzten Jahre im Pferdesport; etwa, als die Deutsche Annika Schleu anlässlich der Olympischen Spiele in der Reit-Disziplin des Modernen Fünfkampfs in Tokio 2021 ihr Pferd vor den Augen der unmittelbaren und mittelbaren Öffentlichkeit derart malträtierte, dass in der Folge ein Shitstorm über die Sportlerin fegte. Dem versuchte sie dann durch Heirat und Namensänderung zu entrinnen  – zusätzlich mit der Flucht in die Mutterschaft (causasportnews vom 7. November 2021). Die heute 33jährige Deutsche hat mit ihrem Horror-Ritt an Olympia dennoch mehr bewirkt als flächendeckende Tierschutz-Proteste, auch wenn der Vorfall in Tokio als Einzel-Ereignis bagatellisiert und gewertet wurde: Die Disziplin Reiten im Modernen Fünfkampf gehört nach den Olympischen Spielen 2024 der Vergangenheit an. Statt als Verursacher von Pferdequalen haben sich Athletinnen und Athleten danach selber über einen Hindernisparcours zu quälen. Das Sportgerät «Pferd» bleibt nach den Spielen in Paris im kommenden Jahr aussen vor. Der «Fall Annika Schleu» hat dem Pferdesport in einer speziellen Disziplin einen entscheidenden Sargnagel gesetzt. Trotz des Horrors anlässlich des Kentucky Derby ist der Pferdesport in seiner Ganzheit jedoch nicht vom Untergang bedroht. Zu wichtig, berühmt und berüchtigt ist dieses Rennen für die Wirtschaft und die Medien; diese Industrie, die Spektakel garantiert, lässt sich wegen ein paar toter Pferde nicht beerdigen. So beteuern Pferdesport-Fans, aus welchen Gründen auch immer, dass der Pferdesport trotz allem eben nicht abgeschafft gehört. Beschworen wird dennoch global und generell das «Tierwohl», ein Begriff, unter den alles und nichts subsumierbar ist, was für Sport-Ethik und für den Schutz der Kreatur steht. Nichts zu dieser Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegner des Pferdesports kann das Pferd selber beitragen, das von Pro-Pferdesportlern gendergerecht als «Athlet Pferd» qualifiziert wird, das es (sächlich) zu schützen gilt. Eine ureigene Aufgabe des Tierschutzes also. Wie es (nicht das Pferd) auch gedreht und gewendet wird, ist klar, dass das Pferd ein Sportgerät bleibt und niemand weiss, wie dieses effektiv geschützt werden soll. Es ist fast so, wie wenn Politiker nach jeder noch so brutalen kriegerischen Auseinandersetzung auf dieser Welt verlangen und den Massen zurufen: «Nie wieder Krieg» und sogar an diese Beschwörungsrituale glauben, in dem sie künftig etwa «genau hinschauen», sich sonst jedoch hilflos gebärden, was die Verhinderung des nächsten Krieges angeht; das gelingt eben auch nie.

Verstärkte Regulierungen, Schutzbestimmungen, Tierwohl-Bestrebungen und Sanktionen von fehlbaren Reitern sollen die Auswüchse im Pferdesport mildern. Ein wahres Tummelfeld für Theoretiker und ein Eldorado für Sport-Juristen also, die sich hier in allen erdenklichen, rechtlichen Facetten betätigen und auf allen juristischen Ebenen austoben können. Diese Aktivitäten reichen weit zurück, in Deutschland bis in die Neunziger-Jahre des letzten Jahrtausends, als der Deutsche Bundesgerichtshof am 28. November 1994 den berühmt gewordenen «Reiter-Entscheid» fällte (BGHZ 128, 93). Dabei ging es um die Problematik, wer dem Sanktionsrecht der (Pferdesport-)Verbände unterstehe, nicht um die Grundsatz-Fragestellung, ob ein guter, verantwortungsvoller und pferde-empathischer Reiter auch ein gutes Renn-Ross gewesen sein müsse.

Der Fussball-Sonderfall im «Sonderland» Schweiz

causasportnews / Nr. 1024/06/2023, 7. Juni 2023

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(causasportnwes / red. / 7. Juni 2023) Im internationalen Kontext ist die Schweiz (wohl vermeintlich) noch immer ein «Sonderland». Sonderfälle existieren allerdings auch innerhalb des «Sonderlandes» Schweiz; es handelt sich dabei um «Sub-Sonderfälle». Einer dieser Sonderfälle ist der FC Sion, der Traditionsklub aus dem Kanton Wallis; dieser Kanton stellt seit 1998 auch die Präsidenten des Internationalen Fussballverbandes FIFA mit Sitz in Zürich (zuerst, seit 1998 Joseph Blatter, ab 2016 Gianni Infantino). Die Walliser leben seit jeher mit einer nicht zu geringen Prise (vermeintlichen) «Leidensdrucks». Sie fühlen sich in der Rand-Region oft benachteiligt, ausgegrenzt, gemobbt, missverstanden und von niemandem geliebt. Den Rest der Schweiz bezeichnen die Walliser als «Üsserschwiz» (Ausserschweiz). In diesem Kanton findet man wohl am meisten Menschen auf diesem Planeten der Zukurzgekommenen, die sich stets in die Defensive gedrängt fühlen, trotz der Gelder, die regelmässig von der «Üsserschwiz» ins Wallis fliessen. Der FC Sion ist das Abbild der genannten Attribute in sportlicher Hinsicht. Der Traditionsklub, der seit Jahren der Super League (früher Nationalliga A sowie Nationalliga B) angehört, hat auch deswegen einen internationalen Bekanntheitsgrad erreicht, weil er in sportlicher Hinsicht nichts anzubrennen gewillt ist, den Kampf auf dem Fussballplatz stets bis auf’s Messer führt und zudem auch keiner gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Wege geht, wenn dies zur Erreichung sportlicher Ziele dienlich ist. Die allgemeine Erkenntnis, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nur begonnen werden sollten, wenn die Erfolgsgarantie über 50 Prozent beträgt, wird im FC Sion immer wieder ignoriert; Prozesse wurden aber zumindest immer wieder als Druckmittel eingesetzt. Der Klub hat sich, wie in der juristischen Fachliteratur nachzulesen ist, «wiederholt als (sport-)juristisch umtriebig erwiesen» (Urs Scherrer, Kai Ludwig, Remus Muresan, Sportrecht, eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., Zürich, 2014, 292 f.). Bereits 2003 hat der FC Sion beim Kantonsgericht Wallis, für einmal erfolgreich, eine vorsorgliche Massnahme auf Reintegration in den Meisterschaftsbetrieb der Swiss Football League erwirkt. Eine regelrechte Prozesslawine trat der Klub ab 2009 los, als alle juristischen Hebel in Bewegung gesetzt wurden, um Spielberechtigungen trotz Registrierungssperre durchzudrücken. Über 20 gerichtliche Interventionen gegen nationale und internationale Fussballverbände (so gegen die FIFA, den Kontinentalverband UEFA) endeten für den FC Sion in einem juristischen Scherbenhaufen. «Der Fall FC Sion» erlangte eine internationale Dimension.

Vor einem sportlichen Scherbenhaufen steht der Traditionsklub aus dem Wallis nun aktuell, nachdem der Klub im zweiten Barrage-Spiel um den Platz in der obersten Spielklasse gegen Lausanne-Ouchy von dieser Provinz-Mannschaft vom Genfersee in die Niederungen der Challenge League befördert wurde. Damit haben die langjährige, sportliche Erfolgsgeschichte und der Fussball-Sonderfall FC Sion ein geradezu tragisches Ende genommen. Statt Bern, Basel, Zürich und Genf heisst es nun bezüglich der Saison 2023/24 für die Walliser, in Schaffhausen, Wil, Neuenburg und Bellinzona antreten. Mit welchem Spielermaterial und welchem Trainer der sofortige Wiederaufstieg in die Super League angestrebt werden soll, ist unbekannt. Klingende Spielernamen, wie Mario Balotelli, der mit seinen Launen nach Auffassung von Experten den Abstieg zumindest mit-verursacht hat, werden wohl künftig im Kader des FC Sion fehlen; oder doch nicht? Sicher wird der Klub aus Sion/Sitten die Spitzenklassierung in der Rangliste der verschlissenen Trainer nicht so rasch abgeben. Der Schweizer Nationaltrainer Murat Yakin, der sich auch einmal in diesem Amt in Sion versuchte, kämpft immer noch vor den Walliser Gerichten um ausgebliebene Entschädigungen und um ausgleichende Gerechtigkeit.

Fussballaktien blieben Herzensangelegenheiten

causasportnews / Nr. 1023/06/2023, 4. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 4. Juni 2023) Seit Fussball-Kapitalgesellschaften an den Aktienmärkten die Investment-Branche bereichern, wird immer wieder räsoniert, was der Reiz von Fussballaktien ausmacht. Der Drang von Aktionären und Investoren, das grosse Geld mit diesen Beteiligungspapieren zu verdienen, kann es nicht sein. Fussballaktien taugen eher nicht zum Investment. Das zeigen immer wieder Untersuchungen, auch neueren Datums, die aktuell in der neuen Ausgabe des «Spiegel» (Nr. 23/2023, 3. Juni 2023) angesprochen werden. So ist es evident, dass die Aktien des Bundesliga-Meisterschaftsverlierers BVB Borussia Dortmund 09 in der Endphase der Saison 2022/23 grossen Schwanken unterlagen: Nach dem Sieg der Borussen am 33. Spieltag und Platz 1 in der Tabelle stieg der Kurs pro Aktie von 4.40 Euro auf 5.89 Euro (34 Prozent Kursanstieg). Nach der Pleite gegen den 1. FSV Mainz 05 sackte der Kurs um 30 Prozent auf 4,11 Euro ab. Fussballaktien unterliegen grundsätzlich anderen Mechanismen als konventionelle Wertpapiere, obwohl bspw. durchwegs Qualifikationen für die Champions League kursbeeinflussend für diese Beteiligungspapiere sein können. Klar scheint, dass Aktien von Fussball-Kapitalgesellschaften insbesondere vom Fan-Verhalten und von diversen psychologischen Faktoren abhängen. Derartige Wertpapiere sind eine Herzangelegenheit, Fussballaktien gelten nach wie vor als sog. «Herzaktien». Das hängt mit den Faktoren Leidenschaft, Emotion und Unberechenbarkeit zusammen, welche den Fussball prägen und Fussballaktien attraktiver machen als Wertpapiere etwa von Seifenfabriken und Büchsenfleisch-Manufakturen. Der (professionelle) Investor setzt auf stabile Werte der Wirtschaft, für jemanden, der Fussballaktien favorisiert sowie für (viele) Fans, bleibt die Sport-Aktie eine Herzensangelegenheit. Der Gewinn, den das Beteiligungspapier abwirft, steht eher nicht im Vordergrund.

Bei Borussia Dortmund befinden sich 67 Prozent der gesamthaft mehr als 100 Millionen Aktien in Streubesitz; zu den Aktionären gehören viele Fans des Klubs. Diese hoffen weder auf ansprechende Dividenden oder (hohe) Ausschüttungen. Anleger in Fussballaktien erwarten, dass allfällige Gewinne in das Spielermaterial investiert werden. Auf dass die Prinzipien Hoffnungen, Emotionen und Unkalkulierbares weiterhin am Leben gehalten werden können. Gespannt wird man in Dortmund nun dem Umstand entgegenblicken, wenn der Mittelfeldspieler Jude Bellingham mit einem Marktwert von 120 Millionen Euro demnächst verkauft werden sollte. Da wünscht sich selbstverständlich jeder Fan, dass der Transfergewinn reinvestiert wird. Auf dass endlich wieder einmal die Meisterschale nach Dortmund gereicht werden kann.

Dauerbrenner Sport und Politik

causasportnews / Nr. 1022/05/2023, 31. Mai 2023

Pristina, Hauptstadt des Kosovo; Photo by u015eenad Kahraman on Pexels.com

(causasportnews / red. / 31. Mai 2023) Als ob es derzeit nicht schon genügend Kriege, Konflikte, Gewalt und Chaos auf der Welt geben würde. Jetzt bekriegen sich auch wieder einmal Serbien und der Kosovo. In Nordkosovo herrscht der Ausnahmezustand. Die Gewalt dominiert. Serbische Demonstrantinnen und Demonstranten bekämpfen in schockierender Art KFOR-Soldaten, die zu den Nato-Truppen gehören. Das alleine ist schon tragisch genug, doch wie bei solchen Ereignissen an der Tagesordnung, mischt sich der Sport auch hier ins Politische ein, das jetzt schon eine kriegerische Komponente aufweist. Sport und Politik haben nichts miteinander zu tun, wiederholt der Präsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOK), Thomas Bach, immer wieder gebetsmühlenartig. Und wird stets aufs Neue widerlegt. Wie jetzt aktuell im Kosovo. Dabei ist realistischerweise zu berücksichtigen, dass beispielsweise Nationalismus und Sport Parallelitäten aufweisen, was im seit Jahren schwelenden Konflikt zwischen Serbien und dem Kosovo permanent manifest wird. Sportlerinnen und Sportler sind eben auch Staatsangehörige ihrer Länderund fühlen sich ihrer Ethnie verpflichtet. Siehe das Beispiel Russland gegen die Ukraine; das ist übrigens (und leider) keine Fussball-Paarung, sondern steht für das wohl sinnloseste Gemetzel seit dem 2. Weltkrieg, losgetreten von Wahnsinnigen. Die Hilflosigkeit des Sportes tritt immer wieder zu Tage, wenn es um die Moral gegenüber Kriegsführenden und Aggressoren geht. Wie im Angriffskrieg der Russen gegen die Ukraine. Der Sport bringt es bekanntlich nicht fertig, aus diesem Segment alles Russische zu eliminieren. Er zeigt sich auch mit dem Umgang mit Provokateuren, Hetzern und Zündlern hilflos.

Es kommt zwar nicht überraschend, dass der im Moment am Frech Open engagierte Tennis-Star Novak Djokovic die Gelegenheit packt, sich unnötig und provokativ einzubringen und sich einfältig zu den Ereignissen in Nordkosovo zu äussern. Kosovo sei das Herz Serbiens, und mit der Gewalt müsse es ein Ende haben (sic!), äusserte er sich nach seinem Erstrundensieg in Paris zu den Gewaltausbrüchen im Kosovo. Eigentlich ist die Weltranglisten Nummer 3 Voll-Professional und würde sich klugerweise auf die Erbringung seiner Arbeitsleistung beschränken und sich nicht zu politisch motivierter Gewalt im Umfeld von Serbien und Kosovo äussern. Das tut er trotzdem, wohlwissend, dass er damit wohl (auch) gegen die Ethik-Charta des Französischen Tennis-Verbandes (FTT, Fédération Française de Tennis) verstösst. Dieses Regelwerk wird allerdings als ziemlich zahnlos eingestuft und dürfte einem Top-Sportler von der Qualität eines Novak Djokovic wenig bis nichts anhaben.

Fazit: Die Trennung von Sport und Politik wäre so wichtig wie die flächendeckende Separation von Kirche und Staat. Doch Illusion bleibt Illusion. Oder «panta rhei» (alles fliesst), wäre man geneigt zu sagen. Schliesslich findet es die orthodoxe Kirche in Moskau und Umgebung auch gut, was der russische Staat derzeit so anstellt. Da wird man dem Top-Spieler aus Serbien auch ein bisschen Zündeln zugestehen müssen.

Torhüter-Schicksale und weiteres Unkalkulierbares im Sport

causasportnews / Nr. 1021/05/2023, 29. Mai 2023

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(causasportnews / red. / 29. Mai 2023) Was macht das Prickelnde am Sport aus? Natürlich die Unkalkulierbarkeit – und daraus folgend die Emotionen, welche insbesondere im professionellen Sport durchwegs prägend sind; und sich hervorragend verkaufen lassen: Der Sport, die kommerziell verwertete Emotion, wäre man geneigt zu sagen. Ein aktuelles Beispiel dieses Phänomens liefert gerade die Endphase der Deutschen Fussball-Bundesliga. Da war in Dortmund und Umgebung alles angerichtet, um die Deutsche Meisterschaft endlich wieder einmal ins Bundesland Nordrhein-Westfalen zu holen, aber eben. Noch eine Runde war zu spielen, der FC Bayern München mit Punkte-Rückstand nur auf Vizemeister-Kurs. Doch das Unkalkulierbare traf ein, die Münchner sicherten sich dank der für sie sprechenden Tor-Differenz zum elften Mal in Folge doch noch die Meisterschale. Aus der Sicht der Bayern war die Rückrunde der Meisterschaft 2022/23 ein Torhüterdrama. Ikone Manuel Neuer katapultierte sich als Ski-Unfallopfer nach der WM-Endrunde in Katar gleich selber aus dem Münchner Tor. Der Schweizer Nationaltorhüter Yann Sommer, als Neuer-Ersatz seit seinem Einstand an der Isar ungeliebt und stets im Diskussions-Mittelpunkt, hielt zwar mehr recht als schlecht, doch auch nach dem dramatischen Last Minute-Meisterschaftserfolg der Mannschaft von der Säbener Strasse wird er das Bayern-Tor kaum mehr je hüten. Als Torhüterschicksal lässt sich das bezeichnen. Auch neben dem Platz setzte es in München ein anderes Torhüter-Drama ab: Noch vor dem alles entscheidenden, letzten Bundesliga-Spiel flog der Ex-Torhüter und Vorstandsvorsitzende der FC Bayern München AG, Oliver Kahn, vom Funktionärspodium. Was die Torhüter-Legende Oliver Kahn, auch Torhüter-Titan (ohne Anführungsstriche) genannt, natürlich nicht einfach so hinnimmt. Im Moment zoffen sich der cholerische Ex-Vorstand und die aktuellen Bayern-Funktionäre in der Öffentlichkeit wegen des Rauswurfs des ehemaligen Übermenschen im Bayern-Tor und in der Deutschen Nationalmannschaft. Der FC Bayern München war schon immer auch ein bisschen Hollywood, aber nicht einfach Denver-, sondern Hoeness-Clan. Jedenfalls verkörpern die Bayern eine permanente Erfolgsgeschichte. Die Emotionen rund um den Klub sowie die sportlichen Erfolge en masse lassen die Kasse des FC Bayern. Auch wenn es nach dem jüngsten Erfolg weiterhin gut aussieht und obwohl etwa Spieler-Legende Thomas Müller das «Prinzip Hoffnung» bemüht, ist klar, dass im Klub in der Saison 2022/23 nicht alles schief lief. Im Sport zählt vor allem das Resultat, konkret in der «Causa Bayern München» aktuell der 11. Meistertitel in Serie. Dafür, dass die Borussen aus Dortmund (mit dem Schweizer Gregor Kobel im Tor) zu dödelig waren und sich mit den Nerven schwer taten statt zu spielen, um den Meistertitel heuer nach Dortmund zu schaukeln, dafür können die Bayern in der Tat nichts. Aber zur gleichen Zeit zwei Torhüter-Schicksale in der Bundesliga mit Schweizer Hauptdarstellern in den beiden Spitzen-Klubs – das kommt doch nicht in jeder Spielsaison vor. Borussia Dortmund kann sich mit der Champions League-Teilnahme trösten, wie auch überraschend Union Berlin, das Team von Urs Fischer, das die Hände nun nach den Honigtöpfen im Europäischen Fussball ausstrecken darf. Wie in München (Torhüter Yann Sommer) also auch in Berlin (Trainer Urs Fischer) ein wenig Swissness in der Bundesliga. Dabei darf auch Gregor Kobel nicht vergessen werden; am Borussia Dortmund-Super-GAU ist er übrigens ziemlich unschuldig. Oder anders: Ein Torhüter ist immer schuldig; nicht nur, weil er prädestiniert ist, um zu verhindern.

Entschieden wurde soeben auch der Giro d’Italia. Vor dem alles entscheidenden Zeitfahren feierten die Medien den Briten Geraint Thomas als Sieger der zweitwichtigsten Rad-Rundfahrt der Welt («Thomas vor Gesamtsieg», und ähnl.). Doch auch hier kam alles anders: Der Slowene Primoz Roglic fuhr dem voreilig und vorzeitig angekündigten Gesamt-Sieger im Bergzeitfahren vor der letzten Etappe nach Rom um die Ohren und streifte sich die Maglia Rosa 2023 definitiv über. Ein schicksalhaftes Radsport-Drama besonderer Art also.

Merke: Prognosen im Sport haben (fast immer) kurze Beine. Unkalkulierbarkeiten machen ihn zu dem, was er ist: Zum unwiderstehlichen, emotionalen Phänomen. Und selbstverständlich zur Geld-Maschine.

Vor einem Jubiläums-Stau am Mount Everest

causasportnews / Nr. 1020/05/2023, 28. Mai 2023

(causasportnews / red. / 28. Mai 2023) Der Pfingstmontag, 29. Mai 2023, wird, je nach Sichtweise, ein ganz spezielles Datum für den Alpinismus, den Bergsport oder den Berg-Tourismus sein. Vor genau 70 Jahren standen erstmals zwei Menschen auf dem Dach der Welt, auf dem 8849 Meter hohen Gipfel des Mount Everest. Der Neuseeländer Edmund Hillary (verstorben 2008) und der Nepalese Tenzing Norgay (verstorben 1986) sorgten für eine alpinistische Sensation um den höchsten, wenn auch klettermässig nicht schwierigsten Berg der Welt. Seit dieser Erstbesteigung rankten sich in der Folge Mysterien, Mythen und Märchen um die höchste Erhebung der Welt, vor allem bezüglich der sog. «Todeszone» (über 8000 Meter ü. M.). Ein Geheimnis, das nie gelüftet werden dürfte, ist die Kernfrage um die Erstbesteigung an jenem denkwürdigen 29. Mai 1953: Wer von den beiden Pionieren des Alpinismus, die an jenem Freitag im Mai ganz oben auf dem Gipfel des Mount Everest standen, befand sich zuerst auf dem Gipfel? War es der Leader des Zweier-Teams, Sir Edmund Hillary, oder waren es der Neuseeländer und der Nepalese örtlich und zeitlich gemeinsam, welche quasi Hand in Hand ihre Kletterschuhe auf den höchsten Punkt der Erde setzen? Dass es der berühmteste Sherpa der Welt war, der effektiv zuerst oben ankam, gilt als unwahrscheinlichstes Szenario. Für die Südtiroler Bergsteiger-Ikone Reinhold Messner, der 1978 mit dem Österreicher Peter Habeler den Everest erstmals ohne Sauerstoffmaske bestieg, ist das alles nur ein sinnloses «Kaffeesatz-Lesen». Ob 1953 der Neuseeländer oder der Nepalese miteinander oder eine Sekunde nacheinander über die Nepal-Südroute auf dem Gipfel ankamen, sei bergsteigerisch so irrelevant wie die Frage, ob zuerst das Huhn oder das Ei war.

Auch heute, 70 Jahre nach der Erstbesteigung, hat der Berg der Berge, an dem seit 1921 318 Menschen, 231 beim Aufstieg, 87 beim Abstieg, ihr Leben verloren, nichts von seinem Nimbus verloren. Das zeigte im Zeitalter des kommerziellen Alpinismus’ eindrücklich das Bild vom Stau unter dem Everest Gipfel, das «Causa Sport» im Jahr 2019 als Cover verwendete («Causa Sport» 3/2019). Die Zeiten haben sich geändert. Versuchten es nach der Erstbesteigung weitere Alpinistinnen und Alpinisten, den längst verwehten Spuren von Edmund Hillary und Tenzing Norgay zu folgen, prävalierte in den letzten Jahren immer mehr das Geschäft am Berg. Expeditionen zuhauf versuchten, immer mehr auch zahlende Kunden auf das Dach der Welt zu bringen – mit wechselhaften Erfolgen. Immer noch relativ wenige Menschen, weit mehr Männer als Frauen, schaffen es, oben auch anzukommen, auch wenn sich unterhalb des Gipfels immer wieder gigantische Staus am Berg und vor allem am «Hillary Step» auf 8790 Metern Höhe bilden, was für die ganze Welt aufgrund von 2019 entstandenen Aufnahmen eindrücklich dokumentiert wurde. Wer es am Everest bis zur Felsstufe, dem legendären «Hillary Step», die in Würdigung des Erstbesteigers so genannt wurde, schafft, hat gute Chancen, danach auch den Gipfel zu erreichen. Doch auch die dunklen Seiten der Aktivitäten am berühmtesten Berg der Welt können nicht ausgeblendet werden. Im Schnitt sterben acht Menschen jährlich am Mount Everest. Bis auf eine Höhe von 7000 Metern fordern vor allem Lawinenniedergänge Opfer, weiter oben sind Sturzfolgen die Haupt-Todesursache. Oft brechen Besteigerinnen und Besteiger zudem an Erschöpfung zusammen. Der Andrang am Berg, der heuer im Jubiläumsjahr alle Rekorde brechen wird, ist in den letzten Jahren immer intensiver geworden. Reinhold Messner, der als erster Mensch alle 14 Berge der Welt ohne künstlichen Sauerstoff bestiegen hat, schätzt die Phänomene wohl realistisch ein: Am Everest gehe es nicht mehr um Alpinismus, sondern um kommerziellen Tourismus, sagt der bekannt exzentrische, 78jährige Italiener, der auf Schloss Juval im Vinschgau in der Nähe von Meran weitgehend als Selbstversorger lebt. Wie auch immer. Es ist damit zu rechnen, dass im Jubiläumsjahr 2023 die Marke von 1000 Alpinistinnen und Alpinisten, welche das Dach der Welt erreichen, geknackt werden dürfte – so ist auch der Jubiläums-Stau am Everest vorprogrammiert.

Sportler mit Krebs und das öffentliche Informationsinteresse daran

causasportnews / Nr. 1019/05/2023, 22. Mai 2023

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(causasportnews / red. / 22. Mai 2023) Es gibt Dinge im Leben, die gegeben sind oder sich ereignen, und die der Mensch lieber für sich behalten und den Vorgang jedenfalls nicht mit einer breiteren oder engeren Öffentlichkeit teilen will. Wird diese Sphäre ignoriert oder verletzt, kann sich die betroffene oder verletzte Person auf den Persönlichkeitsschutz, der im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), etwa in den Art. 27/28 ZGB geregelt ist, berufen und sich grundsätzlich gegen Störungen und Verletzungen in diesem Bereich zur Wehr setzen.- Diese fundamentalen Bestimmungen sind in den medialen Fokus getreten, seit der Österreichische Nationaltorhüter Heinz Lindner, der beim FC Sion unter Vertrag steht, mitgeteilt hat, er sei an Hodenkrebs erkrankt. Der bald 33jährige Torhüter hat seine Erkrankung selber publik gemacht, was den Kommunikations-Vorgang offensichtlich rechtfertigt. Heinz Lindner hat also, aus welchen Gründen auch immer, den Weg in die Öffentlichkeit gewählt, und das medizinisch relevante «Outing» wurde von den Medien natürlich aufgenommen, vor allem von der Boulevardpresse, welche zur Anreicherung des Vorgangs gleich noch ein paar Beispiele von Sportlern, welche früher an Hodenkrebs erkrankten und geheilt wurden, ausbreiteten.

Eine Hodenerkrankung eines Sportlers ist ein Faktum, das zur Geheim- oder Intimsphäre eines Menschen gehört, auch bezüglich eines sich in der Öffentlichkeit bewegenden Athleten. Es greift der Persönlichkeitsschutz, und grundsätzlich ist die Verbreitung einer solchen Meldung eine Persönlichkeitsverletzung (Art. 28 ZGB). Die zivilrechtlichen Folgen der Persönlichkeitsverletzung greifen allerdings nur dann, wenn diese Verletzung widerrechtlich erfolgt. Nicht widerrechtlich ist die Persönlichkeitsverletzung dann, wenn sie mit der Einwilligung des in der Persönlichkeit verletzten Person erfolgt. In der «Causa Heinz Lindner» war die Verbreitung der Meldung, der Torhüter des FC Sion und der Österreichischen Nationalmannschaft sei an Hodenkrebs erkrankt, eine Persönlichkeitsverletzung, allerdings keine widerrechtliche, weil der Rechtfertigungsgrund der Einwilligung des an Hodenkrebs erkrankten Sportlers vorlag (Art. 28 Abs. 2 ZGB). Das bedeutet grundsätzlich, dass relativ oft Persönlichkeitsverletzungen (auch betreffend Athleten) vorliegen, diese aber zufolge der Einwilligung der Verletzten in die Verletzungshandlungen gerechtfertigt sind.

Keine juristische Panik also im Kommunikationsvorgang der Hodenkrebserkrankung von Heinz Lindner. Der Athlet hat den Weg in die Öffentlichkeit gewählt und in die Verbreitungshandlung eingewilligt, wohl (gezwungenermassen) um entsprechende Spekulationen im Fussball-Business gar nicht aufkommen zu lassen. Allerding mutet es dennoch etwas speziell an, dass derartige Vorkommnisse aus dem Geheim- und Intimbereich eines Sportlers öffentlich-wirksam ausgebreitet werden. Ein Informationsinteresse bezüglich derartiger Fakten aus dem Leben eines Sportlers ist beim besten Willen nicht zu erkennen, auch wenn im konkreten Fall der Torhüter für den Rest der eh bald zu Ende gehenden Saison dem FC Sion nicht mehr zur Verfügung steht. Sportlich ist dies für den Klub zu verkraften: Obwohl der Super League-Klub an letzter Stelle in der Tabelle platziert ist, wird er zufolge der Mannschafts-Aufstockung in der höchsten Spielklasse nicht absteigen.

Investoren-Einstieg im Deutschen Professional-Fussball?

causasportnews / Nr. 1018/05/2023, 19. Mai 2023

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(causasportnews / red. / 19. Mai 2023) Die Entscheidung um den Deutschen Fussball-Meister naht, doch das ist nicht nur das derzeit alles dominierende Gesprächsthema im Land einer der besten Fussball-Ligen Europas. Demnächst wird in Deutschland darüber befunden, ob ein privates Investment-Unternehmen 12,5% an der Medienvermarktung der DFL Deutsche Fussball Liga GmbH (DFL) erwerben soll und darf. Eine Bejahung durch die Liga würde eine kleine Revolution im professionellen Fussball-Geschäft bedeuten. Entsprechend sind die Ansichten geteilt, ob die Professional-Liga die Türen erstmals in ihrer Geschichte für Investoren öffnen soll.

Die DFL, der Zusammenschluss der 36 Klubs, welche das operative Geschäft der Liga mit ihren Klubs der Bundesliga sowie der 2. Bundesliga betreibt, kann beim Einstieg des zur Diskussion stehenden Private-Equity-Unternehmens für den Verkauf von 12,5% an den Medien-Vermarktungsrechten der Liga mit einem Finanzschub von zwei Milliarden Euro rechnen. 300 Millionen gingen an die Klubs der DFL, der Restbetrag würde gemäss DFL-Planung zur Verbesserung der Auslandsvermarktung und für infrastrukturelle Fussball-Projekte verwendet werden.

Ein Investoren-Einstieg im Deutschen Professional-Fussball würde zweifelsfrei das Gesicht und den Charakter der DFL (etwas?) verändern. Das ist im Sport ein Phänomen, das sich immer wieder zeigt. So war es etwa in der Formel 1, als 2016 das amerikanische Medienunternehmen «Liberty Media Corporation» die globale Rennserie im Vollpaket übernahm. Was die Amerikaner reich und die Formel 1 steril machte. Doch die Rennserie boomt seither ungebremst. Doch ein Unterschied zwischen Fussball und dem Automobilrennsport ist signifikant: Im Fussball dominieren Menschen und spielen Emotionen die Hauptrolle, im Automobilrennsport steht das komplexe Sportgerät Auto im Zentrum; es könnte die Behauptung aufgestellt werden, dass im «Red Bull» wohl auch ein Schimpanse Weltmeister würde; die Formel 1 ist immer noch eine Fahrer-Weltmeisterschaft, auch wenn eine Konstrukteuren-Wertung geführt wird.

Zurück zum Fussball und zu den Fans, welche in Deutschland mehrheitlich gegen das zur Diskussion stehende Investoren-Modell sind: Beim Einstieg von Investoren in den Fussball wird eine Fussball-Entfremdung des Publikums im Zuge dieser Neuerung befürchtet. Zudem wird auf die Gefahr hingewiesen, dass Investoren im Fussball auf den sportlichen Wettbewerb und die Spielpläne Einfluss nehmen könnten. Diese Befürchtung kann allerdings wieder relativiert werden, weil z.B. schon seit geraumer Zeit aus wirtschaftlichen Gründen auf gleiche Anspielzeiten im Bundesliga-Fussball (die «heilige» Anspielzeit am Samstag, 15:30 Uhr, für alle Partien ist längst Geschichte) verzichtet wird.

Am 24. Mai 2023 soll nun im Rahmen einer DFL-Versammlung darüber befunden werden. Für die Annahme der Vorlage müssten zwei Drittel der Klubs stimmen; dann erst könnten die finalen Verhandlungen zwischen der DFL und dem Investor beginnen. Gemäss Medienberichten sollen sich aus der Bundesliga zwei Klubs gegen das Unterfangen geäussert haben (der 1. FC Köln und der FC Augsburg, wie die BILD-Zeitung vermeldet); dafür wird selbstverständlich der «Red Bull»-Klub RB Leipzig votieren. Sagen neben Köln und Augsburg noch genügend weitere Klubs der 2. Bundesliga Nein zur Vorlage, ist das Thema «Investoren» in der DFL (einstweilen) vom Tisch. Es käme dann im Rahmen der DFL allenfalls sogar zu einem Bruch zwischen der Bundesliga und der 2. Bundesliga.