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„naming right“ – ein Vermarktungsmodell mit Tücken

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(causasportnews / red. / 16. Juli 2019) Die Vergabe von Namensrechten, bspw. an einer Sportstätte, bildet eine Variante des Sportsponsorings und ist vor allem im Zusammenhang mit Eishockey- und Fussballstadien ein probates Mittel dieser meistens für Klubs einträglichen Rechtevermarktung. Auf dem Platz Zürich ist kürzlich ein „naming right-Projekt“ bekannt geworden, das vielleicht deshalb keine grossen Wellen geworfen hat, weil diese Sport-Vermarktungsform auch problematisch sein kann. Die Grossbank „Credit Suisse“ hat mitgeteilt, ab sofort und für zehn Jahre ab Fertigstellung des geplanten, neuen Fussballstadions in Zürich das Namensrecht an der Sportstätte auf dem Hardturm-Areal gesichert zu haben. „Credit Suisse Arena“ soll das Stadion originellerweise heissen, in dem die beiden derzeit renommiertesten Fussballklubs der Stadt Zürich, FC Zürich und Grasshopper Club, dereinst spielen werden. Wenn es dann auch (sportlich) soweit kommen sollte: Der FC Zürich ist derzeit relativ unstabil in der obersten Spielklasse der Swiss Football League (SFL) tätig, der Grasshopper Club dümpelt ab der neuen Saison sogar in der Zweitklassigkeit herum, in der sog. Challenge League der SFL (vgl. zum Abstieg des Grasshopper Clubs aus der Super League auch den Beitrag von Prof. Dr. Urs Scherrer in der aktuellen Ausgabe von „Causa Sport“ 2/2019, 221 ff., sowie causasportnews vom 23. Mai 2019). Der Vertrag zwischen der Bank ist mit der Stadion-Betriebsgesellschaft abgeschlossen worden, an der die beiden Fussball-Klubs zu je 49 Prozent beteiligt sind (die restlichen zwei Prozent hält eine Finanzgesellschaft). Nicht bekannt gegeben worden ist, wieviel der „Credit Suisse“ der Erwerb des Namensrechts wert ist. Aus Kreisen des Grasshopper Clubs verlautete, dass diese Finanzierungsspritze wichtig für die Klubaktivitäten sei. Damit wird wohl das perpetuiert, was in früheren Jahren an der Tagesordnung war: „Credit Suisse“ galt lange mehr als generöse Hausbank des Grasshopper Clubs; die Bank finanzierte immer wieder mit namhaften Beiträgen die Clubaktivitäten. Was dann und wann auch zu Verstimmungen beim Stadt-Rivalen FC Zürich geführt hat. So, wie sich FC Zürich und Grasshopper Club seit Jahrzehnten sportlich duellieren, ist im Banking die Rivalität zwischen „Credit Suisse“ und „UBS“ legendär. „Credit Suisse“ war immer dem Grasshopper Club zugeneigt, die 2008 kollabierte und mit Staatsmitteln gerettete „UBS“ dem FC Zürich. Insofern ist der jetzige Sponsoringdeal nicht ganz „ohne“, auch wenn die beiden Klubs gemeinsam im neuen Stadion spielen werden und das Namensrecht am gemeinsamen Stadion lediglich an die „Credit Suisse“ verkauft worden ist. Manch‘ ein Anhänger des FC Zürich und „UBS“-Kunde wird sich schwer tun, die Spiele „seines“ Klubs in der „Credit Suisse Arena“ zu verfolgen. Ob es deshalb ein kluger Schachzug war, das Namensrecht am Zürcher Stadion (nur) der „Credit Suisse“ zu überlassen, wird sich dereinst zeigen. Oder ist es nur ein verkapptes Sponsoring für die in Geldnöten steckenden Grasshoppers? Die Mitteilung seitens „Credit Suisse“, mit dem Engagement könne Präsenz gleich in zwei Fussball-Ligen markiert werden, mutet jedenfalls einigermassen speziell an: Wen interessieren schon die Spiele in der Challenge League?

852 000 Franken für Becker-Devotionalien

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(causasportnewss / red. / 12. Juli 2019) Boris Becker ist offenbar doch mehr wert als sein Ruf: Die Auktion seiner Erinnerungsstücke brachte umgerechnet immerhin 852 000 Franken. Die Becker-Devotionalien kamen in London unter den Hammer, weil dem einstige Tennisidol finanziell das Wasser bis zum Hals steht und er eine Zwangsversteigerung einiger Objekte, die mit einer zweifellos grosse Tennis-Karriere verbunden sind, nicht mehr abwenden konnte (vgl. auch causasportnews vom 26. Juni 2019). Im Vorfeld der Versteigerung, an der sich gegen 500 Bieter aus mehr als 30 Ländern beteiligten, wurde spekuliert, wieviel die 82 Versteigerungs-Objekte einbringen würde. Die Gesamtsumme überrascht eher, nachdem durchwegs mit Gesamt-Erlösen zwischen 300 000 und 500 000 Franken gerechnet wurde. Die Summe mutet im Vergleich zum Schuldenberg von rund 56 Millionen Euro, die Boris Becker im Verlaufe der Jahre aufgehäuft haben soll, allerdings dennoch wie der berühmte Tropfen auf einen heissen Stein an. Nach dieser Versteigerung ist das ehemalige Tennis-Idol finanziell selbstverständlich noch nicht aus dem Schneider. Nach wie vor herrscht über die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse (bzw. Schulden) des 52jährigen Deutschen Unklarheit. Boris Becker, gegnerische Parteien, Richter, Treuhänder, Zwangsvollstrecker, Finanzfachleute und Anwälte reden unterschiedlich davon, dass „Bobele“, so sein sportlicher Kosename, insolvent, zahlungsunfähig und –unwillig, illiquid oder schlicht pleite sei. Sicher ist allerdings auch in dieser Causa: Affaire à suivre.

„Fachanwaltschaft Sportrecht“ eingeführt

(causasportnews / red. / 10. Juli 2019) Die Satzungsversammlung der Deutschen Bundesrechtsanwaltskammer hat mit Wirkung ab 1. Juli 2019 die „Fachanwaltschaft Sportrecht“ eingeführt und die Fachanwaltsordnung entsprechend angepasst (vgl. dazu auch „Causa Sport“ 4/2018, 441). Rechtsanwältinnen und -anwälte, welche in der Querschnittmaterie „Sportrecht“ (vgl. zur Begrifflichkeit Urs Scherrer/Remus Muresan/Kai Ludwig, Sportrecht, Eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., 2014, 313 f.) den Nachweis entsprechender theoretischer und praktischer Kenntnisse erbracht haben, können nun diesen Fachanwalts-Titel führen. In praktischer Hinsicht müssen Kandidatinnen und Kandidaten u.a. belegen, dass sie bisher mindestens 80 Fälle aus dem Sportrecht bearbeitet haben (20 dieser Fälle sollen rechtsförmliche Verfahren betreffen, wozu auch Sport-Verbands- und Schiedsgerichtsverfahren im Sport gehören), was für viele Interessentinnen und Interessenten eine ansprechende Hürde darstellen dürfte. Die Nachfrage nach dem Prädikat „Fachanwalt Sportrecht“ sei recht gross, sagt Prof. Dr. Martin Nolte von der Sporthochschule Köln (DSHK), u.a. Co-Redaktor der Sport-Fachzeitschrift „Causa Sport“, der die Einführung der „Sport-Fachanwaltschaft“ massgeblich begleitet hat. Gemäss seiner Einschätzung trägt die anwaltliche Spezialisierung im Sportrecht der Komplexität und dem hohen Schwierigkeitsgrad des Fachgebietes Rechnung, erklärte der Inhaber des Sportrechts-Lehrstuhls an der DSHK in einem Interview mit dem juristischen Informationsdienstleister „juris“.

Et tu, Neymar?

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(causasportnews / red. / 9. Juli 2019) Transferzeit im organisierten Fussball ist immer mehr auch „Streikzeit“. Derzeit proben zwei Top-Stars der Branche den Aufstand gegen ihre Klubs, von denen sie sich trennen wollen. Zum einen der Brasilianer Neymar, der nach zwei Jahren in Paris (bei Paris Saint-Germain) offenbar zurück zum FC Barcelona will, zum andern der französische Weltmeister Antoine Griezmann, den es von Atlético Madrid ebenfalls zum FC Barcelona zieht. Letzterer verfügt offensichtlich gemäss seinem bis 2023 laufenden Vertrag über eine Ausstiegsklausel – er kann also weg, falls ein Klub den im Vertrag festgeschriebenen Betrag – die Rede ist von Euro 120 Millionen – bezahlt. Anders sieht die Rechtslage bei Neymar aus: Von einer Ausstiegsklausel ist nichts bekannt, obwohl er aufgrund einer solchen Vertragsregelung damals den FC Barcelona in Richtung Paris verlassen konnte (die Vertragsauskaufszahlung betrug deshalb damals Euro 222 Millionen, und Neymar sorgte damit – und nebst weiteren Zahlungen im Zusammenhang mit diesem Übertritt – für den bisher teuersten Transfer der Fussballgeschichte). Antoine Griezmann muss also Druck aufsetzen, dass ein Klub die festgelegte Vertragsauskaufssumme bezahlt, Neymar bleibt im Moment nur das Mittel „Streik“. Er ist grundsätzlich an den Arbeitsvertrag gebunden. So versucht er nun, mit Pression, wie die Franzosen sagen, aus dem Vertrag zu kommen. Dass ihn Paris Saint-Germain wegen vertragswidrigen Verhaltens entlassen wird, ist natürlich unrealistisch. Eine Vertragsbeendigung wäre für Neymar eine Traumkonstellation, um den Klub vertragsfrei verlassen zu können. Das wissen auch die Franzosen. Der Brasilianer wird durch „Streik“ (konkret fehlte er unentschuldigt zum Trainingsbeginn) das (juristische) Terrain ebnen, um der noch länger dauernden, vertraglichen Bindung entkommen zu können. „Passiver Widerstand“ und Streiks sind seit jeher die probaten Mittel der Super-Stars, um Vertragsänderungen oder Klubwechsel zu erzwingen. Ousmane Dembélé, der Brasilianer Ronaldo oder Henrich Mchitarjan sind nur einige wenige Namen von Star-Kickern, welche ihre Vertrags- und Klubwechselwünsche mit dem Mittel des „Streiks“ durchgedrückt haben. Und nun also auch der teuerste Fussballspieler der Welt: Et tu, Neymar?, wären die Betrachter der Szene geneigt zu fragen.

Frauenfussball-WM: Die Sache mit den Zahlen

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(causasportnews / red. / 8. Juli 2019) Nun ist sie also zu Ende, die Frauenfussball-WM 2019 in Frankreich, welche die Welt während eines ganzen Monats in Atem gehalten haben soll. Dicitur. Es sei das beste Turnier aller Zeiten gewesen, zog der Weltfussballverband FIFA ein rasches Fazit. So tönt es immer nach einem Gross-Anlass. Die Medien feiern das Turnier als „Durchbruch“ auf und neben dem Platz. Vor allem neben dem Platz – das ist im Fussball oft wichtiger als das, was auf dem grünen Rasen geschieht. Dank hoher TV-Einschaltquoten seien die Preise für Werbung zumindest in Frankreich gleich um 50% gestiegen. Immerhin, so verlautet ein Tag nach dem Finalspiel offiziell, hätten mehr als eine Milliarde Menschen das Geschehen in den Stadien und an den Fernsehschirmen verfolgt. Euphorie also total rund um den Globus, vor allem nach dem Sieg des Teams aus dem Land, das ja wohl nicht gerade als Fussball-Hochburg zu qualifizieren ist, auch wenn es 2026 die WM der Männer (mit)ausrichten wird. Allerdings ist das so eine Sache mit der Begeisterung und den Zahlen. Erstere kann gefühlt oder verordnet werden, Zahlen sind jedoch unbestechlich. Das ist klar, seit der aktuelle Präsident aus dem Land der Siegerinnen von gestern die Meinung kundtat, dass bei seiner Inauguration 2017 soviele Menschen zugegen waren wie noch nie zuvor bei der Installierung eines US-Präsidenten. Fotos belegten allerdings, dass es bei Donald Trump wohl nicht einmal 800 000 Menschen waren, die 2017 zu seiner Amtseinführung zum Capitol strömten; bei Amtsvorgänger Barack Obama sollen es immerhin 1,8 Millionen Amerikanerinnen und Amerikaner gewesen sein. Seither bilden „Fake News“ zumindest eine wissenschaftliche Disziplin. Das alles gilt natürlich nicht für die Stadt Zürich, die soeben ihr alle drei Jahr stattfindendes „Züri Fäscht“ (Zürich-Fest), die grösste Unterhaltungs-Show der Schweiz, hinter sich gebracht hat. Alle Besucher(innen)-Rekorde seien gebrochen worden, hiess es gleich nach Abschluss der Festlichkeiten, die etwa unter dem Titel „panem et circenses“ gestanden haben dürften. Wie die Veranstalter allerdings 2,5 Millionen Besucher/innen zählen konnten, bleibt wohl deren Geheimnis. Es ist halt so eine Sache mit den Zahlen; und das gilt selbstverständlich auch für die nun abgeschlossene Frauenfussball-WM. Der Zeitgeist lässt im Kontext des Geschehens keine alternative Meinungsvielfalt zu. Es musste so sein, dass diese WM alle Rekorde brechen und die Emanzipation im Fussball Realität würde – auf und neben dem Platz natürlich. Alles andere wäre wider den Zeitgeist oder den Mainstream. Der Frauenfussball hat so gut zu sein (oder noch besser) wie derjenige der Männer. Das gebieten die heutigen Meinungsmacher. Nur nicht hinterfragen. Oder nur ein bisschen: Weshalb war denn etwa im sozialistischen Zürich, in der Sitz-Stadt der FIFA, während der WM in Frankreich keine einzige Public Viewing-Veranstaltung auszumachen? Und welche Sportsfreundinnen und –freunde haben sich vom 7. Juni bis zum 7. Juli nur einmal zu Grillfesten und gemeinsamen (Frauen-)Fussball-Genüssen zusammen gefunden? Die Wahrheit über den Frauenfussball wird nun allerdings in den nationalen Meisterschaften manifest und nicht vom ideologisch geprägten Wunschdenken der internationalen Meinungsführerschaft geprägt werden. Wenn die Frauen nun nur noch in ausverkauften Stadien spielen werden, hat es diese Sportart in der Tat geschafft, sich zu emanzipieren. Zuschauer/innen begeben sich (meistens) freiwillig ins Stadion. Solche Zahlen werden objektiv verifizierbar sein. Das gilt auch für die Saläre und bezüglich Transferzahlungen der Fussballerinnen im Vergleich zu ihren kickenden, männlichen Kollegen. Die FIFA wird hier sicher bald mit einem Umverteilungs-Modell im Frauen-Klub-Fussball aufwarten. Gleichheit lässt sich im Sozialismus bekanntlich besonders gut realisieren. Und wetten, dass aufgrund der angeblich explodierten TV-Zahlen die nächste Frauen-WM mit noch mehr teilnehmenden Teams bestritten wird?

Stau am Mount Everest und andere Leistungsstörungen

(causasportnews / red. / 4. Juli 2019) Das Bild ging kürzlich um die Welt: Nicht nur im Strassenverkehr sind Staus an der Tagesordnung. Auch der Aufstieg zum Dach der Welt kann zu Stau- und Stress-Situationen führen. Oft enden Everest-Besteigungen tödlich. Ab und zu setzt allerdings die Natur der Expeditionsfreudigkeit der Menschen mit allen Risiken natürliche Grenzen. Nicht immer erreichen Bergsteigerinnen und Bergsteiger ihre Ziele, zumindest einmal im Leben auf dem höchsten Punkt der Erde zu stehen, auf 8848 Meter Höhe. Die Besteigung des Mount Everest ist für viele Menschen nur möglich, falls sie ordentlich in die Tasche greifen und sich organisiert zum 1953 erstmals bezwungenen Gipfel begeben. Und auch dann besteht keine Gewähr, dass der Gipfelsturm gelingt. So erging es vor etwas mehr als vier Jahren einem Alpinisten, der für die Besteigung des höchsten Berges mit einer Expeditions-Organisation eine Vereinbarung schloss und aufgrund dieser Absprache EUR 39 840 sowie überdies USD 11 000 für einen Zusatz-Sherpa bezahlt hatte. Wegen eines Erdbebens und befürchteter Nachbeben beschlossen die Verantwortlichen, die geplante Mount Everest-Besteigung  abzubrechen und aus dem vorgeschobenen Basislager auf 6 400 Meter Höhe nicht weiter aufzusteigen. Mit der Unmöglichkeit der Besteigung des Berges endete, juristisch gesprochen, eine Pauschalreise mit Leistungsstörung. Der vorzeitige Abbruch der Expedition im Frühjahr 2015 erfuhr vor Gericht eine Fortsetzung, weil es zwischen den Vertragsparteien bezüglich der Rückabwicklung des Vertrages Dissonanzen absetzte; konkret konnte bezüglich des durch den Organisator der Expedition zurückzuerstattenden Betrages keine Einigung erzielt werden. Dem Expeditionsteilnehmer wurden schliesslich gerichtlich EUR 2 360 zugesprochen. Dies hat mit Urteil vom 25. April 2019, das seit kurzem vorliegt, der Oberste Gerichtshof Österreichs entschieden (5Ob194/18t). Auf den Grundsatzentscheid wird in der nächsten Ausgabe von „Causa Sport“ eingegangen (www.causasport.org).

Der höchste Sportler im politischen Machtgefüge

(causasportnews / red. / 2. Juli 2019) Der organisierte Sport ist apolitisch – oder hat es zumindest zu sein. Das war aber wohl nicht die Triebfeder des höchsten Sportfunktionärs der Welt, Dr. Thomas Bach, der anlässlich des G20-Gipfels in Osaka der versammelten Polit-Prominenz die vereinende Rolle der Olympischen Spiele erklärte und beschwor. Der Auftritt des IOK-Präsidenten in Japan war vorgezeichnet, finden in Tokio doch die nächsten Olympischen Sommerspiele (vom 24. Juli bis zum 9. August 2020) statt. Thomas Bach, der gewiefte Rhetoriker, brilliante Taktiker und ein eigentliches Funktionärs-Fossil aus dem Land der Dichter, Denker und Fechter, wusste, wie die Botschaft des Sportes in Politiker(innen)-Kreisen ankommen würde und punktete bei den Polit-Kolleginnen und Kolleginnen in Osaka wacker. Seine Äusserungen ähnelten in den wichtigsten Punkten den Theorien von Karl Marx und Friedrich Engels. Die Olympische Charta wird sich demnach noch mehr zum Kommunistischen Manifest des Sportes mausern. So betonte der IOK-Präsident die hehre, völkerverbindende Wirkung des Sportes – genau, wie es der ehemalige Präsident des Weltfussballverbandes FIFA, Joseph Blatter, in seinen besten Funktionärs-Jahren getan hatte; mit einem Fussballspiel konnte er allerdings den Konflikt zwischen Israeli und Palästinensern doch nicht lösen. Und mit dem Friedens-Nobelpreis wollte es dann doch nicht klappen. Keine Diskriminierung. Jede(r) respektiert jede(n). Der Sport läuft für alle nach den gleichen Regeln ab. Der Spitzensport verwirklicht zudem die höchsten Ideale. Im Sport sind alle gleich – und alle haben sich selbstverständlich lieb; der „Fall Caster Semenya“ ist ja auch noch nicht abschliessend entschieden (vgl. dazu causasportnews vom 4. Juni 2019). Ob soviel Kommunismus im kommerziellen Sport hätten sich Marx/Engels wohl bestens bestätigt gefühlt. Sportler/innen aller Länder vereinigt euch also und betrügt nächstes Jahr nicht zuviel in Tokio, könnte der Olympischen Vorbild-Familie, wie sie vom obersten Olympioniken beschworen wird, mit Überzeugung zugerufen werden.

„Causa Sport“ 2/19 u.a. mit berührenden Schwerpunkten

(causasportnews / red. / 30. Juni 2019) Das neue Heft „Causa Sport“ 2/19 (Erscheinungsdatum 30. Juni 2019; http://www.causasport.org) wartet mit einigen berührenden und auch anderen Schwerpunkten auf. Von besonderem Interesse dürfte die juristische Wendung in der „Causa Lukas Müller“ sein. Der 2016 schwer verunfallte österreichische Skispringer wartete kürzlich mit der Erfolgsmeldung auf, dass er im Stande sei, wieder ein wenig zu gehen! – Juristisches Glück hat einem Arzt das Bezirksgericht Zürich beschert, welches ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach der einer Sportlerin verabreichten Eiseninfusion mit Komplikationen freisprach. – In einem Fussball-Fall hat das Schweizerische Bundesgericht die bisherige Fahrlässigkeitspraxis nach Fouls mit Körperverletzungen bestätigt.- Im „Fall Felix Sturm“ wird es nun doch zu einem Strafprozess kommen, wie das Oberlandesgericht Köln entschieden hat. – „Causa Sport“ 2/19 befasst sich überdies u.a. mit dem CAS-Urteil i.S. Caster Semenya, das an das Schweizerische Bundesgericht weitergezogen worden ist (Ass. jur. Caroline Bechtel und Prof. Dr. Volker Schürmann) sowie mit dem Entscheid des Kreisgerichts St. Gallen, das den FC St. Gallen im Fall „Nassim Ben Khalifa“ ins Unrecht versetzte. – Weiterhin märchen- und rätselhaft bleibt das deutsche „Sommermärchen“ von 2006. In dieser Sache liegt ein weiterer Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichtes vor. – Weitere Themen-Bereiche befassen sich u.a. mit Sportvermarktung (Dr. Thomas Hügi), mit dem „Ein-Platz-Prinzip“ (Prof. Dr. Peter W. Heermann), mit Tennis-„Livewetten“ (Österreichischer Verwaltungsgerichtshof) sowie mit Hunden („Wenn auf Hundesportplätzen aus Spiel und Spass ernst wird“, Dr. Charlotte Schoder) und Pferden (Pferdeführanlage, Österreichischer Verwaltungsgerichtshof). – Prof. Dr. Martin Nolte zeichnet im neuen Heft für das Editorial („Wohl bekomm’s!“) verantwortlich, Prof. Dr. Urs Scherrer als ehemaliger Vize-Präsident des FC Zürich schreibt zum Abstieg des Stadtrivalen Grasshopper Club Zürich aus der Fussball-Super League.

Akut Peinliches um Boris Becker

(causasportnews / red. / 26. Juni 2019) Er war zweifelsfrei ein herausragender Athlet, aber er gilt auch als Paradebeispiel eines Sportlers, der nach Beendigung seiner Aktiv-Karriere den Tritt ins Leben nach der Karriere nicht (mehr) gefunden hat: Boris Becker, der in diesen Tagen einmal mehr für akut Peinliches sorgt: Obwohl das frühere Tennis-Idol permanent bekräftigt, lediglich unter finanzieller „Illiquidität“ zu leiden, werden nun von einem britischen Auktionshaus die Devotionalien des ehemaligen Gottes des Filzballs versteigert. Es gehe nur darum, ihm „weh“ zu tun, kommentierte der Deutsche die Versteigerungs-Aktion, die nach seiner Einschätzung höchstens 100 000 Euro bringen wird. In der Tat ist dieser Betrag ein „Klacks“, gemessen an den Schulden, welche den 51jährigen Gesellschafts-Löwen drücken sollen. Die Rede ist von mehreren Millionen Euro. Teils wird auch um Geld prozessiert, wie etwa die Klage eines ehemaligen Becker-Förderers gegen seinen ehemaligen Schützling zeigt (vgl. dazu etwa causasportnews vom 5. Dezember 2018). Jedenfalls wird nun zufolge dieser Versteigerung wieder über Boris Becker gesprochen – und so bleibt er zumindest für das Trivial-Fernsehen und die Klatsch-Presse interessant. Gut also für Boris Becker und für den „People-Journalismus“; wenigstens können so alle niveaumässig nicht mehr weiter sinken. Derivativ stehen immer noch weitere gefallene Sportler-Existenzen bereit, um allenfalls Lücken in den entsprechenden Medien zu füllen. In Deutschland steht nach Boris Becker, Franz Beckenbauer, Jan Ullrich etc. weiterer Peinlichkeits-Nachwuchs in den medialen Startlöchern bereit.

Aber was ist nun genau Sache mit Boris Becker? Der Mann ist eine Sphinx, schafft es immerhin, sich Frauen, Kinder und einen aufwändigen Lebensstil leisten zu können; das wird uns in den entsprechenden Medien zuhauf vorgeführt. Männiglich fragt sich dennoch schlicht und ergreifend, wie das nach Bekanntwerden der Versteigerung nun wiederum in der Öffentlichkeit omnipräsente ehemalige Tennis-Ass das alles bezahlt. Wollen ihm Gläubiger mit der laufenden Aktion nur „weh“ tun oder ist Boris Becker doch bankrott, pleite, zahlungsunfähig, insolvent oder illiquid? Oder alles zusammen? Oder gar nicht? (Vgl. dazu causasportnews vom 4. Juli 2017). Tatsache scheint, dass im Zusammenhang mit dem finanziellen Status des Deutschen offensichtlich niemand den Durchblick hat – Boris Becker wohl selber nicht mehr. Wie dem auch sei. Die Erlöse der versteigerten Pokale, Tennis-Schläger und persönlichen Gegenstände aus dem Leben eines Sportlers werden die Finanzmisere um Boris Becker kaum nachhaltig eliminieren. Gott sei Dank, werden sich „People“-Journalistinnen und –Journalisten sagen. Und die TV-Gemeinde darf sich weiter an Becker’schen Peinlichkeiten ergötzen – eigentlich müsste es „aufgeilen“ heissen…

Völkerverbindender, internationaler und polysportiver Fussball

(causasportnwes / red. / 24. Juni 2019) Vor allem Sportfunktionäre, insbesondere aus der Sparte „Fussball“, werden nicht müde herauszustreichen, wie völkerverbindend der Sport sei. Dieser Aspekt wird teils auch geradezu kultiviert; in dieser Hinsicht ist der ehemalige FIFA-Präsident Joseph Blatter in Erinnerung. Auch wenn seine entsprechenden Aktivitäten nicht selten im Desaster endeten. So wichen seine Bemühungen, den Konflikt zwischen Israel und Palästina mit einem Fussballspiel beizulegen, letztlich der herrschenden Gewalt.

Dass ein Fussballspiel durchaus polysportive Züge und internationale Dimensionen annehmen kann, belegt ein Vorgang, der sich im Rahmen eines Fussballspiels zwischen Junioren des FC Wädenswil am Zürichsee und dem FC Oerlikon / Polizei ZH (!) ereignet hatte und der für drei Supporter der Mannschaften und zwei Spieler, die sich auf dem Feld mehr als in die Haare gerieten, vor dem Bezirksgericht Horgen trotz allem ein gutes Ende fand. Zwei elf- und zwölfjährige Knaben der gegnerischen Mannschaften gerieten während des Spiels massiv aneinander bzw. verdroschen sich, was drei erwachsen Zuschauer zur Intervention vor Ort bewegte, um die Kinder auseinander zu bringen. Es kam, wie es kommen musste: Gemäss Zeitungsberichten lieferten sich ein in Mazedonien geborener (eingebürgerter) Schweizer, sein mazedonischer Bruder sowie ein im Kosovo geborener (eingebürgerter) Schweizer einen veritablen Schlagabtausch, dessen Ablauf allerdings nicht mehr rekonstruiert werden konnte. Dennoch brachte die Staatsanwaltschaft den Vorgang zur Anklage. „Raufhandel“ (Art. 133 des Strafgesetzbuches, StGB) nennt sich das Delikt, welches die Beteiligung an einer solchen Auseinandersetzung (mit Todesfolge oder Körperverletzung) unter Strafe stellt. Vor dem Bezirksgericht Horgen kam es kürzlich so, wie es in solchen Fällen meistens herauskommt: Weil der Ablauf der Auseinandersetzungen nicht mehr nachvollziehbar war, wurden die drei Angeklagten „in dubio pro reo“ freigesprochen (Urteil des Bezirksgerichts Horgen / ZH vom 20. Juni 2019; GG190 005 – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

Fazit dieser Sport-Geschichte: Fussball mit internationalen Komponenten kann völkerverbindend sein, muss aber nicht. Jedenfalls kann ein Fussballspiel durchaus polysportiv ausarten. Die (straf-)rechtliche Dimension derartiger Konstellationen ist jedoch meistens ernüchternd, vor allem für die jeweiligen Anklagbehörden. Im konkreten Fall erklärte das Gericht zwar, dass ein solches Verhalten (der drei Angeklagten) „nicht geht“. Es führte zudem aus, dass das Gericht von der Unschuld der Angeklagten nicht überzeugt sei; ebenso sei es aber, und das war bei der strafrechtlichen Subsumption des nur teilweise rekonstruierbaren Sachverhaltes schliesslich relevant, nicht überzeugt, dass die Angeklagten die ihnen vorgeworfenen Taten begangen hätten. Wohl zähneknirschend musste das Gericht letztlich verkünden, dass die Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat (!) übernommen würden. Auch das kann durchaus eine Form staatlicher Sportförderung sein.