Schlagwort-Archive: Strafverfahren

Ein juristisches Eigentor, Unsportliches und Deliktisches ausserhalb des Sportes

causasportnews / Nr. 1114/02/2024, 24. Februar 2024

Photo by RDNE Stock project on Pexels.com

(causasportnews / red. / 24. Februar 2024) Sportlerinnen und Sportler sollen auch in einer Zeit, in welcher die Welt aus den Fugen geraten ist, Vorbilder sein. So wollen es Tradition und Legende; entsprechendes Tun und Lassen der Sporttreibenden wird erwartet. Diese Vorbildfunktion sollen Athletinnen und Athleten auch ausserhalb des Sportes vorleben. Zweimal innert weniger Stunden ist dieses Axiom nun malträtiert worden.

Da wäre einmal der begnadete, frühere Weltklasse-Fussballspieler Daniel «Dani» Alves da Silva. Der 40jährige Brasilianer gehörte lange zu den besten Akteuren des FC Barcelona. Von 2008 bis 2016 bildete er den harten Kern der Leistungsträger der Katalanen, der in seiner Karriere insgesamt 46 Titel gewann. Zu Silvester 2022 soll er sich in einer Diskothek gegenüber einer Frau zuerst mehr als unsportlich verhalten haben, bevor er sie dann in einen Toilettenraum lockte und vergewaltigte; ein unentschuldbares Delikt also. So hat es ein Strafgericht in der katalanischen Hauptstadt gesehen und den gestrauchelten, ehemaligen Top-Fussballspieler zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Dani Alves sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Ihm wurde im Strafprozess zum Verhängnis, dass er immer wieder neue, andere Versionen vom Tathergang auftischte und, wie bei «Vier-Augen-Delikten» üblich, schliesslich von einem einvernehmlichen Tun in der Toilette sprach, was ihm das Gericht allerdings nicht abnahm. Es folgte der glaubwürdigeren Version des Opfers.

Wegen krass Deliktischem ausserhalb des Sportes geriet die Berufsboxerin Viviane Obenauf Tagliavini in die Schlagzeilen, die wegen Mordes an ihrem Mann Ende 2022 vom Regionalgericht Oberland in Thun zu 16 Jahren Gefängnis und 12 Jahren Landesverweises verurteilt wurde. In einem vor allem in den Medien hochgekochten Berufungsprozess kämpfte die ehemalige Weltmeisterin dieser Tage um einen Freispruch – obwohl zumindest vieles gegen sie sprach (vgl. auch causasportnews vom 20. Februar 2024). Insbesondere ihr Verteidiger zog alle Register nicht nur der juristischen Kunst, verbreitete vor dem Berner Obergericht Thesen jedwelcher Art, um seine Mandantin freizuboxen und legte sich für seine Mandantin arg ins Zeug. Das alles verfing letztlich nicht, und die Taktik, neben abstrusen Theorien auch die Polizei zu beschuldigen, machte alles noch schlimmer. Mit «Sport ist Mord» hatte das alles nichts zu tun. Das Berufungsverfahren endete soeben erwartungsgemäss mit einem Schuldspruch. Die Ex-Boxerin wird zudem noch härter bestraft als in der ersten Instanz (mit 18 Jahren Haft und mit 14 Jahren Landesverweis). Der vielbeachtete Mordprozess im Kanton Bern wurde letztlich, im übertragenen Sinn, zum juristischen Eigentor. Es bewahrheitete sich wieder einmal das Bonmot: Wenn es der Klientschaft nicht nützt, schadet es der Anwaltschaft sicher nicht.

Hat Ex-Boxweltmeisterin Viviane Obenauf Tagliavini zu stark zugeschlagen?

causasportnews / Nr. 1112/02/2024, 20. Februar 2024

Photo by cottonbro studio on Pexels.com

(causasportnews / red. / 20. Februar 2024) Die Kernkompetenz eines Boxers besteht darin, mit den Fäusten zuzuschlagen. Das gilt selbstverständlich auch für die Frauen, die sich in dieser Männerdomäne bewegen. Die Feststellung gilt zudem nur für die Tätigkeiten im Boxring. Ein Boxer oder eine Boxerin darf ausserhalb des Ringes alles, nur nicht zuschlagen, schon gar nicht mit anderen Mitteln als mit den Fäusten; mit diesen grundsätzlich auch nicht. Dieses Thema bildet derzeit einen Berufungs-Prozessgegenstand, der am Berner Obergericht verhandelt wird. Die im Berner Oberland wohnhafte, ehemalige Boxweltmeisterin mit Brasilianischen Wurzeln, Viviane Obenauf Tagliavini, wurde Ende 2022 vom Regionalgericht Oberland in Thun wegen Mordes an ihrem Ehemann verurteilt und mit 16 Jahren Gefängnis sowie mit Landesverweisung bestraft. Die heute 37jährige Ex-Kampfsportlerin bestritt nach dem gewaltsamen Tod ihres Mannes, der in Interlaken einen Gastronomie-Betreib führte und als «Kult-Wirt» galt, jede Schuld, wurde aber aufgrund von Indizien verurteilt. Anmerkung: Indizien lassen Schlüsse zu, sind aber auch wissenschaftliche Beweise, die entsprechend gewürdigt werden.

Das Regionalgericht sah es als erwiesen an, dass Viviane Obenauf Tagliavini ihren Mann mit einem Baseballschläger niedergeschlagen und im Rahmen der Tat mehr Gewalt angewendet habe, als nötig gewesen wäre, um die Tötung des Opfers zu erwirken. Nach Auffassung des Regionalgerichtes hat die Ex-Weltmeisterin also unzulässigerweise ausserhalb des Rings zugeschlagen und zudem derart intensiv mit einer Schlaghilfe, dass die Tat als Mord qualifiziert wurde.

Nun kämpft die im Ring als schlagkräftig gerühmte Frau um einen Freispruch und lässt im seit Montag laufenden Berufungsprozess durch ihren Rechtsbeistand verschiedenste Theorien, die seine Klientin entlasten sollen, vortragen. Es kämen für die Tat auch andere Personen in Frage, ein reelles Tatmotiv sei nicht ersichtlich, die Polizei wolle der Brasilianerin eine Tat in die Schuhe schieben und habe kriminaltechnisch unkorrekt gearbeitet. Es gäbe weder schlüssige Beweise noch logische Schlussfolgerungen, wehrt sich der Verteidiger der Ex-Boxerin im Berufungsverfahren. Ein Tatmotiv sei zudem nicht ersichtlich. Kurzum: Sie sieht sich als Justizopfer. Es sei wahrscheinlicher, dass ein unberechenbarer Ex-Freund ihres Mannes oder ein Angestellter in seinem Gastro-Betrieb, dem kurz vor der Tat gekündigt worden sei, die Verantwortung für den Mord tragen müsse. Anmerkung: Gemeinhin hat eine beschuldigte und angeklagte Person nicht den Beweis der Unschuld, sondern die Anklage den Beweis der Schuld zu erbringen. Dieser Grundsatz wird im Berner Berufungsprozess in einem Schlagabtausch zwischen Anklage und Verteidigung offenbar wild durcheinandergewirbelt.

Taten mit Protagonistinnen und Protagonisten aus dem Box-Milieu sind meistens schillernd und bewegen sich weitgehend im Bereich der niedrigen, menschlichen Instinkte. Wenn es um Tathandlungen ausserhalb des Boxrings, die Leib und Leben betreffen, geht, sind Abgrenzungsfragen delikat. Soll denn ausserhalb des Kampfplatzes verboten sein, was im Ring gefordert wird, nämlich den Gegner mit den Fäusten kampfunfähig zu schlagen? Auch zumindest Verletzungen werden, obwohl dies Box-Befürworter immer in Abrede stellen, bei dieser Sportausübung in Kauf genommen. Geschieht eine Tat allerdings mit einem Baseballschläger, gibt es für solche Handlungen selbstverständlich keine Rechtfertigung. Der durch die erfolgte Berufung der ehemaligen Weltmeisterin notwendig gewordene Berufungsprozesses wird noch ein paar Tage dauern. Auch wenn in diesem Fall keine direkten Beweise gegen die vor Schranken des Berner Obergerichts stehende Ex-Boxerin, für die weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, vorliegen, würde es dennoch verblüffen, wenn Viviane Obenauf Tagliavini den Berner Gerichtssaal zum Wochenende als freigesprochene Frau verlassen könnte.

Amnesie rettet Gianni Infantino vor Strafverfolgung

causasportnews / Nr. 1074/10/2023, 29. Oktober 2023

Photo by EKATERINA BOLOVTSOVA on Pexels.com

(causasportnews / red. / 29. Oktober 2023) Die juristische Vergangenheitsbewältigung im Weltfussball dauert seit bald acht Jahren an. Seither sind einige Fussball-Funktionäre, vorwiegend aus Südamerika, der Strafverfolgung, die auch mit Verurteilungen endeten, zugeführt worden. Aber auch der ehemalige Präsident des Weltfussball-Verbandes, Joseph Blatter(aus Visp im Wallis), der anfangs 2016 regelrecht vom FIFA-Thron gefegt wurde, ist immer noch daran, juristische «Baustellen» zu entrümpeln. Der aktuelle «Zufalls»-Präsident des Verbandes, Gianni Infantino (aus Brig im Wallis), steht seinem Vorgänger in nichts nach: Seit er am 26. Februar 2016 zum FIFA-Präsidenten gewählt wurde, ist die Justiz zum getreuen Begleiter seiner Präsidentschaft geworden. Doch, jetzt, endlich, herrscht Hochstimmung beim 53jährigen Walliser im Home of FIFA in Zürich (oder wo er sich aufhalten mag) – dank der Schweizerischen Bundesanwaltschaft. Sie hat soeben in einem eher grotesk, denn ernsthaft anmutenden Vorgang à la «Loriot» (Bernhard-Viktor von Bülow) eine wegweisende Entscheidung gefällt: Informelle Geheimtreffen zwischen dem selbstgefälligen Walliser aus Brig (Artikel-Überschrift des Journalisten Thomas Schifferle: «Diese Selbstgefälligkeit Gianni Infantinos!») und dem damaligen Bundesanwalt Michael Lauber (im August 2020 wegen der FIFA-Angelegenheit aus dem Amt «ausgeschieden») haben keine strafrechtliche Folgen; die Verfahren werden eingestellt. Diese Entwicklung war vorauszusehen, denn Amtsgeheimnisverletzungen, Amtsmissbrauch und Begünstigung müssen zuerst einmal bewiesen werden – vom Staat, nicht von den Beschuldigten. Der einzige Umstand, der nicht wegzudiskutieren ist, aber auch nicht belegt werden kann (weil er inexistent ist), ist die versäumte Protokollierung der Treffen in Bern zwischen dem Bundesanwalt und dem FIFA-Präsidenten. Ist auch nicht so dramatisch, denn wo kein Rauch ist, ist schliesslich auch kein Feuer – oder anders: «Quod non est in actis, non est in mundo» (was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt; ein Grundsatz, der schon im Römischen Recht herrschte). Die fehlende Protokollierung der Treffen soll nun zu einer Kostenauflage zu Lasten von Michael Lauber führen.

Gianni Infantino feiert seinen «Sieg» nach der erfolgten Verfahrenseinstellung durch die beiden mit dieser Untersuchung betrauten ausserordentlichen Bundesanwälte, die dem schweizerischen Justiz-Filz entstammen und in ihrem Alter mit diesen Untersuchungs-Jobs nochmals Gelegenheit erhielten, sich ihre Altersrenten schön aufzubessern oder mit dieser Form von Nebenbeschäftigung Kasse zu machen (die Verfahren werden die Steuerzahler hunderttausende von Franken kosten) geradezu überschwänglich. Der FIFA-Präsident, der Muhammad Ali des Fussball-Funktionärswesens («Ich bin der Grösste!») und Michael Lauber haben ihre mit weissen Krägen bedeckten Hälse wohl deshalb aus den Schlingen ziehen können, weil sie offenbar an einer in Strafverfahren hilfreichen Krankheit leiden: An Amnesie (Gedächtnisverlust). Wenn sich der höchste und wichtigste Sport-Repräsentant der Welt und der oberste Ermittler und Ankläger der Schweiz mehrmals treffen und nicht mehr wissen, was Inhalt dieser Besprechungen war (deshalb wurden wohl auch keine Protokolle erstellt), muss es sich hier zweifelsfrei um ein dramatisches Krankheitsbild handeln. Da keine anderweitigen Beweise vorlagen und die Beschuldigten selbstverständlich ein «Recht auf Gedächtnisverlust» haben, ist die Logik der Geschehnisse die, dass solche Verfahren eingestellt werden, denn der Staat hat in einem Verfahren und allenfalls im Rahmen einer Anklage die Tatbestandsmässigkeit, die Rechtswidrigkeit des Verhaltens und das Verschulden der Beschuldigten zu beweisen. Das gelang in dieser «Causa» offensichtlich nicht. Gianni Infantino, der sich längst ins Zentrum des Universums gestellt hat (seine Lieblingsworte sind «ich» oder «mein» Fussball), obwohl er für den Fussball bisher etwa soviel erreicht hat wie die Ex-Verteidigungsministerin Christine Lambrecht für die Deutsche Bundeswehr, und diesen einzig verwaltet (und es sich so gut gehen lässt), kann sich nun bei seinen Selbstdarstellungen mit einem weiteren Attribut behelfen: Nachdem er sich anlässlich der WM-Endrunde in Katar behindert, schwul, afrikanisch, arabisch, als Einwanderer, usw. gefühlt hatte, kommt nun eben die Amnesie (Gedächtnisverlust), die ihn nun in jedem Fall vor Strafverfolgung bewahrt hat, hinzu. Hinweis an den FIFA-Präsidenten: Die Amnesie immer an erster Stelle nennen, dann erübrigt sich der Rest…

Überraschende Verfahrenseinstellungen im FIFA-Komplex

causasportnews / Nr. 1048/08/2023, 17. August 2023

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 17. August 2023) Die Sache ist wohl glasklar, zumindest in den Augen der ausserordentlichen Bundesanwälte Ulrich Weder und Hans Maurer. Sonst wäre es nicht zu einer Verfahrenseinstellung gekommen (nach dem Grundsatz: Im Zweifel ist anzuklagen), wie vor einigen Tagen bekannt wurde. Die beiden Zürcher Juristen, Ulrich Weder, ein deklarierter Sozialdemokrat, und Hans Maurer, der politisch und allgemein nicht so richtig einzuordnen ist und sich schwerpunktmässig im Umwelt-Segment bewegt, sind von Bundesbern beauftragt worden, bezüglich der Verdachtsmomente gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino und den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber wegen Amtsmissbrauchs, Begünstigung und Amtsgeheimnisverletzung zu ermitteln. Dies als Folge und im Zusammenhang mit Verfahren gegen Fussball-Funktionäre von Übersee, die 2015 spektakulär im Nobel-Hotel «Baur au Lac» in Zürich verhaftet wurden: Die im Nachgang zu den unschönen Vorgängen im Fussball gegen den aktuellen FIFA-Präsidenten und den Ex-Bundesanwalt eröffneten Verfahren seitens der Schweizer Strafverfolgungsbehörden sollen nun eingestellt werden. Was doch einigermassen verwundert sowie überrascht und den ehemaligen Deutschen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wohl in seiner Meinung bestärken könnte, die Schweiz sei eine «Banenrepublik» (vgl. auch causasportnews vom 12. Juni 2022).

Der ganze Vorgang und nun die angekündigte Verfahrenseinstellungen in den Untersuchungen gegen Gianni Infantino und Michael Lauber muten etwa so eigenartig an wie die zur Diskussion stehenden Vorgänge selber, die offensichtlich nicht (mehr) abklärbar sind. FIFA-Präsident Gianni Infantino und der damals noch im Amt befindliche Michael Lauber haben sich, das ist erhärtet, mehrmals getroffen; ob formell oder informell, das bleibt im Dunkeln. Falls es formelle Gespräche zwischen den beiden gelernten Juristen waren, hätten diese (aus der Warte des damaligen Bundesanwalts) protokolliert werden müssen – wurden sie aber nicht. Ungeklärt bleibt vor allem auch der Inhalt der Besprechungen, an die sich, unglaublicherweise, die beiden Gesprächsteilnehmer nicht mehr erinnern können. Senilität oder Demenz der Gesprächsteilnehmer kann ausgeschlossen werden. Gianni Infantino ist erst 53 Jahre alt, Michael Lauber 57. Die beiden Strahlemänner der Schweizer High Society befinden sich also altersmässig noch weit weg von den Voraussetzungen, die gegeben sein können, um etwa zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt zu werden. Prozessual muss dran erinnert werden, dass es natürlich an den Ermittlern liegt, den Beschuldigten ein entsprechendes strafrechtliches Fehlverhalten nachzuweisen. Die Beschuldigten haben nicht nur ein Recht auf Vergessen, sondern ein ebensolches Recht auf Schweigen. Der Rechtsstaat macht’s möglich – und das hat nichts mit der «Bananenrepublik Schweiz» im Sinne von Theo Zwanziger kaum etwas zu tun.

Die polysportive (Sport-)Welt des Alexander Zverev

causasportnews / Nr. 1043/08/2023, 3. August 2023

Photo by Nataliya Vaitkevich on Pexels.com

(causasportnews / red. / 3. August 2023) Alexander Zverev ist ein begnadeter Tennisspieler, der sich nach einer schweren Fussverletzung, die er sich anlässlich der French Open vor einem Jahr zugezogen hatte, derzeit zurückkämpft. Soeben hat er sein Heim-Turnier Am Rothenbaum in Hamburg überzeugend gewonnen, und es bestehen keine Zweifel, dass das nicht der letzte Schlag des 26jährigen Deutschen in diesem Jahr war. Apropos «Schlag». Das emotionsgeladene Energiebündel schlägt nicht nur auf den Tennisplätzen der Welt gut auf, sondern auch ab und zu ausserhalb des Sportplatzes offenbar unschön zu. Die polysportive (Sport-)Welt des Alexander Zverev besteht nicht nur aus Triumphen und Erfolgen, sondern auch aus Ereignissen, die man lieber nicht vernehmen würde, bzw. nie geschehen wären.

Weil bei Sportlerinnen und Sportlern im digitalen Zeitalter der neuen Medien das Private dem öffentlichen Bereich ziemlich ebenbürtig geworden ist und die Protagonisten diese Sphäre durchwegs bewusst als Marketingplattform nutzen, wird der Öffentlichkeit vielfach Negatives bekannt, das entsprechend aufgebauscht wird und die sachliche, öffentliche Berichterstattung etwa in den Medien und auch das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit übersteigt. Das aktuelle Beispiel von Alexander Zverev ist ein Paradebeispiel hierfür. So fragt die Deutsche Illustrierte «Bunte» in einer gross aufgemachten Geschichte: «Ist der Tennis-Star ein Frauen-Schläger?» (27. Juli 2023, 30/31). Die Regenbogen-Postille, in die Promis und Sternchen jedwelcher Couleur üblicherweise drängen und dabei einen persönlichen, positiven Image-Transfer erwarten, ist bei Gelegenheit geneigt, auch unschöne und dunkle Seiten eines (Sportler-)Lebens ins mediale Rampenlicht zu rücken. Gross aufgemacht und entsprechend bebildert vermeldet die Illustrierte, dass sich die Justiz in der «Causa Alexander Zverev» mit häuslicher Gewalt, mit welcher sich der Tennis-Olympiasieger konfrontiert sieht, befasst. Im weitesten Sinn geht es um ausgeartete Beziehungskonflikte und eben Gewalt, die eine frühere Partnerin des Tennis-Stars zur Anzeige brachte; es steht Körperverletzung im Raum (für Alexander Zverev gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung). Nach der «Bunte» soll ein Strafbefehl erlassen werden, der von der Berliner Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Tiergarten Berlin verlangt worden ist. Beantragt wurden 90 Tagessätze à 5’000 Euro, was immer hin 450’000 Euro ausmacht. Sicher eine Bagatelle für den Tennis-Crack – oder wie es die «Bunte» sicher nicht ganz unrichtig sieht: «Viel schwerer wiegt der Imageverlust. Er (Alexander Zverev, die Red.) würde dann als Frauen-Schläger dastehen». Sicher nicht ganz verfehlt orakelt die Illustrierte, dass in diesem Fall «Sponsoren von ihm Abstand nehmen könnten». Noch ist kein Verdikt in dieser Sache rechtskräftig, aber klar ist, dass bei Sportlern, welche auch im modernen Sport in allen Belangen und Bereichen Vorbilder sein sollen, solche gravierenden Entgleisungen im Privatbereich zu einem Marketing-Super-GAU führen können. Gewalt, nicht nur gegenüber Frauen selbstverständlich, geht nun einfach nicht – und gehört verurteilt.

Gianni Infantino c. Joseph Blatter: Ein surrealer Rachefeldzug

causasportnews / Nr. 1033/07/2023, 3. Juli 2023

Photo by Pixabay on Pexels.com

(causasportnews / red. / 3. Juli 2023) Seit 2016 tobt zwischen dem aktuellen Präsidenten des Welt-Fussballverbandes (FIFA), Gianni Infantino, und dem Ex-Präsidenten des Verbandes in Form eines Vereins (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches), Joseph Blatter, ein erbitterter Kampf, über dessen eigentlichen Gründe offensichtlich niemand so richtig Bescheid weiss. Faktum ist, dass sich die beiden Kontrahenten auf straf- und zivilrechtlicher Ebene nichts schenken und seit Jahren Verfahren jedwelcher Schattierung geführt werden; seitens der FIFA mit unerbittlichem Einsatz, jedoch mit wenig Zählbarem; markant sind allerdings die Kosten, welche sich beim Verband deswegen bisher angehäuft haben. Jedenfalls ging der 87jährige Joseph Blatter bei allen bisherigen, juristischen Auseinandersetzungen als Sieger hervor, zuletzt in der «Causa FIFA-Museum».

Das FIFA-Museum in der Zürcher City war eine Herzensangelegenheit des heute 87jährigen Ex-Präsidenten. Der Weltfussball mietete sich in einer mondänen, für den Fussball-Museumszweck adäquat umgebauten und eingerichteten Liegenschaft einer Versicherungsgesellschaft beim Bahnhof Zürich-Enge ein. Entsprechend wurde ein langfristiger Mietvertrag mit zugegebenermassen stolzem Mietzins zwischen der FIFA und dem Versicherer abgeschlossen. FIFA und seine Entourage fanden, das sei nun in jedem Fall eine ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Strafgesetzbuch; StGB) gewesen und verzeigten Joseph Blatter und dessen damaligen, engsten Mitarbeiter bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Verfahren gegen mehrere Personen, nicht nur gegen den Ex-Präsidenten, wurden zwischenzeitlich eingestellt, bzw. wurden sie gar nicht an die Hand genommen (causasportnews, 8. April 2023). Die Ermittler erkannten in der Anzeigeerstattung der FIFA nicht einmal einen Knochen ohne Fleisch, sondern qualifizierten die Vorgehensweise des Verbandes unter Giani Infantino zusammengefasst als «Mumpitz» (= ein Unsinn, den man nicht zu beachten braucht). Obwohl der Staat den grössten Teil der Untersuchungskosten trägt, was die Öffentlichkeit einigermassen empört, haben die aus dem Home of FIFA initiierten Anzeigen auch beim Verband massive Kosten verursacht. Vor allem in einem Punkt legte sich die FIFA mächtig ins Zeug und wollte die Untersuchungsbehörde überzeugen, dass etwa das ganze Mietzinskonstrukt für das Museum ausserordentlich und eine Trickserei sei – eben eine ungetreue Geschäftsbesorgung der Gruppe Joseph Blatter & Co. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Mietzinshöhe für das Museum auch von den Untersuchungsbehörden als marktkonform qualifiziert wurde. Die FIFA wollte die Mietzinsgestaltung als überrissen und unverhältnismässig gewertet sehen. Die Mietzinshöhe sei auch das Resultat von trüben Absprachen etwa zwischen der Vermieterschaft und der FIFA mit Joseph Blatter und seiner Entourage sowie einflussreichen Personen aus der Wirtschaft.

Absprachen – das wäre eine Sache. Jedoch der Ort, wo diese Absprachen getätigt worden sein sollen, ist ein anderes Thema: In einem «Darkraum» des Klosters Einsiedelns! Um diese Behauptung zu bestärken, wurden von der FIFA Spezialfirmen, gegen teures Geld, beauftragt, um den Ermittlern kloster-historisches Material bezüglich der Treffpunkte im Kloster zu liefern. Namentlich wurde auch erwähnt, wer an konspirativen Treffen im «Darkraum» des Klosters teilgenommen habe, so der damalige Abt des Klosters, Martin Werlen, ebenfalls ein Waliser wie Joseph Blatter. Sowohl Joseph Blatter, Martin Werlen und andere von der FIFA ins Visier genommene Persönlichkeiten in dieser Räubergeschichte bestritten das Vorhandensein eines abhörsicheren Raumes in Einsiedeln als auch, dass Absprachen bezüglich des FIFA-Museums in diesem Raum im Kloster stattgefunden hätten. Joseph Blatter zeigt sich über diesen Rachefeldzug von Gianni Infantino und seinen Vasallen verärgert und sieht sich ob der Verdächtigungen und Beschuldigungen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt – und will allenfalls klagen. Die Geschichte ist grotesk und skurril zugleich, deshalb wird sie weiterhin in den Medien ausgebreitet. Dabei wird u.a. auch die Frage gestellt, ob der teure und unsinnige Rachefeldzug der aktuellen FIFA-Führung und auf Kosten des Verbandes nicht auch als ungetreue Geschäftsbesorgung zu qualifizieren sei. Dieses Thema könnte die nächste, juristische Kampfebene zwischen der ehemaligen und der aktuellen FIFA-Führung bilden. Eher unwahrscheinlich ist es, dass der FIFA-Kongress, die Versammlung der Mitglieder des Verbandes, Gianni Infantino wegen dieser Geldverschwendung in dieser Anzeigenpose aus dem FIFA-Hauptquartier nahe beim Zürcher Zoo abstraft. Solange die Nationalverbände als Mitglieder der FIFA pekuniär auf ihre Kosten kommen, wird sich niemand in «Winkelried»-Manier mit dem FIFA-Präsidenten anlegen und diesen zur Räson bringen wollen.

Früher war mehr Respekt: Sportler als Vorbilder – in Theorie und in der Praxis

causasportnews / Nr. 1030/06/2023, 26. Juni 2023

Photo by BOOM ud83dudca5 on Pexels.com

(causasportnews / red. / 26. Juni 2023) Ist von der aktuellen «Causa Breel Embolo» die Rede, wird auch alles das, was früher besser war, bemüht. Wie fühlte sich zum Beispiel Weihnachten an bei Hoppenstedts vor 45 Jahren? Opa Hoppenstedt (Loriot, Vico von Bülow) bemängelte den mager geschmückten Weihnachtsbaum; eben: «Früher war mehr Lametta». Früher war vieles anders und natürlich alles viel besser. So auch bei den Sportlerinnen und Sportlern, die Kinder jener Zeit waren und sind, in der sie leb(t)en. Ein Fussballspieler war auf dem Spielfeld meistens ebenso diszipliniert, wie ausserhalb des Fussballplatzes. Im Spiel sorgte der Schiedsrichter, ein Richter mit entsprechender Kompetenz und Autorität, für regelkonformes Spiel und dafür, dass sich die Spieler auch respektvoll gegenüber allen Protagonisten des Spiels verhielten. Das hat sich weitgehend geändert; heute hat, zumindest im Fussballsport auf höchster Ebene, der Einzel-Schiedsrichter ausgedient. Eine Gruppe, ein Schiedsrichter-Team, ist notwendig, um Korrektheit im Spiel zu garantieren; und um Unsportliches zu korrigieren. Das moderne Erziehungsmittel des Fussballs heisst «VAR» (Video Assistent Referee). Die Mannen werden bis zum heutigen Tag also «Schiedsrichter» genannt. Der Respekt seitens der Sportler dem Schiedsrichter gegenüber ist erstaunlicherweise immer noch ein einigermassen hehres Gut.

In der heutigen Zeit und gleichsam im Zeitalter einer neuen Medien- und Kommunikationskultur sind die Sportlerinnen und Sportler auch Personen des öffentlichen Interesses. Sie sind «gläsern» geworden. Was etwa ein Fussballspieler ausserhalb des Stadions so alles anstellt, wird oft einer breiten Öffentlichkeit zugetragen. Zum Teil haftet den Sportlern auch noch das gängige Klischee an, sie seien Vorbilder. Ein aktuelles Themen-Beispiel liefert aktuell der Schweizer Fussball-Nationalspieler Breel Embolo, Klubspieler bei AS Monaco und Stammakteur der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft. In sportlicher Hinsicht ist der 26jährige Modell-Athlet ein sportlicher Überflieger. Und sonst?

Vor rund fünf Jahren soll der Spieler im Basler Nachtleben regelrecht gewütet haben; bereits früher sorgte der nicht mehr ganz junge Breel Embolo für Negativ-Schlagzeilen ausserhalb des Fussballplatzes. Beleidigungen, teils primitive Beschimpfungen, Drohungen und polysportive Aktivitäten, wie Faustschläge, soll sich der Stürmer erlaubt haben. Dafür ist er nun vom Basler Strafgericht wegen mehrfacher Drohung erstinstanzlich verurteilt worden. Offenbar trotz der klaren Faktenlage zeigt sich der Fussballspieler, der im Ausgang zum normal sterblichen Menschen mit allen Schwächen und Stärken mutierte und den Vorbildcharakter zumindest ausblendete, auch vor Gericht kampfeslustig und will in die Berufung gehen – Demut sieht anders aus; das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig, und für den Spieler gilt die Unschuldsvermutung. Das hinderte den erstinstanzlich verurteilten Spieler nicht, alle und alles rundherum regelrecht zu beschimpfen. Über Instagram vermeldete er, dass nur Gott über ihn richten könne. Alle andern, ausser Gott natürlich, seien eh Arschlöcher.

Dass der begnadete Spieler nicht zu seinen Fehlern steht, ist eine Sache, und selbstverständlich hat er das Recht, das erstinstanzliche Urteil von einer weiteren kantonalen Instanz und allenfalls auch vom Schweizerischen Bundesgericht überprüfen zu lassen.

Am ersten Prozesstag erschien Breel Embolo offenbar lässig und überheblich vor Gericht; diesen Schluss lassen auch die Bilder aus Basel ziehen. Sein Aufzug liess jeden Respekt gegenüber dem Gericht vermissen. Vor Schranken fiel er der Richterin schon einmal ungebührlich ins Wort. Zwar spielt der Fussballstar für die Schweiz, deren Repräsentanten der dritten Staatsgewalt er aber offensichtlich ziemlich geringschätzt. Aber Spiel und Spass im Leben eines Fussballstars sind eben zwei verschiedene Ebenen. Klar, dass der Prozess am Rheinknie ein gewaltiges Medienecho bewirkte, was dazu führte, dass der Monaco-Spieler dem zweiten Prozesstag und der Urteilsverkündigung fernblieb. Diesem «Spiessrutenlauf» habe sich Breel Embolo nicht weiter aussetzen wollen, erklärte dessen Verteidiger und sprach von «Persönlichkeitsverletzung» gegenüber seinem Mandanten. Auf diese krude Art und Weise verliert ein Anwalt zumindest den eigenen Mandanten nicht.

Womit zu beurteilen wäre, ob Sportler auch ausserhalb des Sportfeldes noch zu Vorbildern taugen. Wohl eher nicht. Das müssen sie in der heutigen Zeit auch nicht sein. Vorbildfunktion von Sportlern ausserhalb des Sportes, das war einmal. Früher war eben doch mehr Respekt.

Ein Verhalten eines Top-Sportlers ist dennoch problematisch. Nationalmannschafts-Spieler müssten doch zumindest ein wenig Vorbilder sein und sich respektvoll geben, insbesondere gegenüber dem Land, für das sie im Sport antreten. Der Schweizerische Fussballverband (SFV) wird dem Monaco-Professional nun wohl trotz aller Nachsicht die «gelbe Karte» zeigen müssen. Für die Schweiz zu spielen, auch wenn man sich gegenüber den Staatsgewalten dieses Landes derart respektlos verhält, geht nicht einfach so. Dass Nationalmannschafts-Spieler jeweils das Mitsingen der Nationalhymne verweigern, mag noch angehen; was «national» ist, mutet eh verdächtig an. Aber derart respektloses Verhalten dem Land gegenüber, für das ein Sportler aufläuft, geht gar nicht. Früher war mehr Respekt nicht immer nur negativ.

Freispruch für den Betreiber der Zermatter «Walliserkanne»

causasportnews, Nr. 1012/04/2023, 30. April 2023

Photo by Markus Spiske on Pexels.com

(causasportnews / red. / 30. April 2023) Es waren regelrechte Wildwest- Szenen, die sich gegen Ende des Jahres 2021 im berühmten Walliser Wintersport-Ort Zermatt ereigneten. «Corona» hielt die Welt in Atmen. Der Widerstand gegen behördlich angeordnete Massnahmen im Zuge der Pandemie-Bekämpfung eskalierte nicht nur im mondänen Zermatt, sondern flächendeckend entlud sich ein regelrechter «Glaubenskrieg» zwischen Befürwortern und Gegnern der «Corona»-Massnahmen. Ein Zankapfel bildeten etwa die Zertifikats- sowie die Maskenpflicht, um die sich die Wirtefamilie der «Walliserkanne», die sich sportlich in der Eiskletter-Szene einen Namen geschaffen hat, foutierte: Weder die Betreiber noch die Gäste des Restaurants an der Zermatter Flaniermeile hielten sich an die verordnete Zertifikatspflicht; auch die Maskentragpflicht wurde weitgehend nicht befolgt. Gegen diese angeordneten Massnahmen wurde vielmehr in geradezu provokativer Art und Weise verstossen (vgl. auch causasportnews vom 2. Januar 2022). Die Polizei räumte schliesslich das Restaurant, setzte die Wirtefamilie in Haft und verbarrikadierte den Eingang zum Restaurant. Die Aktion verlief alles andere als gesittet, weil sich die Wirtefamilie relativ militant zur Wehr setzte und die Welt über digitale Kanäle bezüglich der dargestellten Behördenwillkür ins Bild setzte. Der im Nobel-Wintersportort ausgetragene Kleinkrieg zwischen Bürgern (der «Walliserkanne»-Familie) und den Behörden sowie der Polizeieinsatzkräfte war nach Auffassung der Tourismus-Verantwortlichen nicht gerade image-fördernd, aber auch nicht schädlich. Sich gegen die Behörden aufzulehnen und sich mit ihnen anzulegen kommt im Kanton Wallis nie schlecht an. Soweit als möglich wurde der Ball um die Ereignisse in der «Walliserkanne» so flach als möglich gehalten, und die Geschehnisse wären wohl sogar und irgendwie unter dem berühmten Deckel geblieben, hätten die wackeren Eiskletterer aus Zermatt und ihre Angehörigen nicht über die sozialen Netzwerke Wind und Stimmung gegen die Behörden gemacht. Dass das alles dennoch ein gerichtliches Nachspiel haben musste, leuchtet ein. Dieses ging nun, wie die Walliser Medien melden, für den hauptverantwortlichen Betreiber der «Walliserkanne», der sich wegen Widerhandlungen gegen das «Covid-Gesetz» vor dem Bezirksgericht in Visp verantworten musste, gut aus. Weil die von der Anklagebehörde vorgelegten Beweise, aus verschiedenen Gründen, im Verfahren gegen ihn nicht verwertet werden durften, resultierte ein glatter Freispruch. Die Renitenz des Hauptverantwortlichen der «Walliserkanne», der sich im Zuge der angeordneten «Corona»-Massnahmen insbesondere vehement gegen die damalige Zertifikats- und die Maskenpflicht zur Wehr setzte, hat sich gelohnt. Für die Walliser Strafverfolgungsorgane und die politischen Behörden ist dieser Freispruch des Betreibers der Zermatter «Walliserkanne» jedoch eine herbe Niederlage und eine gewaltige Demütigung. Dass die Behörden nach dem Katz und Maus-Spiel mit dem «Walliserkannen»-Clan den Kürzeren gezogen haben, ist ein Super-GAU für den Kanton Wallis. Im Zuge des Freispruchs hat der Staat auch die Verfahrenskosten zu tragen und dem Wirt des Restaurants eine Entschädigung zu bezahlen. Das letzte Wort in dieser Affäre, die dem Image des weltweit bekannten Nobel-Tourismusort zweifelsfrei kaum geschadet hat, ist allerdings noch nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft kann noch in die Berufung gehen.

In den «Darkräumen» des Weltfussballs

causasportnews, Nr. 1004/04/2023, 8. April 2023

Photo by Manuel Torres Garcia on Pexels.com

(causasportnews / red. / 8. April 2023) Obwohl der frühere FIFA-Präsident Joseph Blatter längst (2016) das höchste Amt im Weltfussball verloren hat, seine Würde jedoch keineswegs, hält der Rachefeldzug seines Antipoden aus dem Wallis und Nachfolgers auf dem FIFA-Thron, Gianni Infantino, unvermindert an. Weshalb auch immer – echte Gründe gibt es sichtbarerweise keine –, wird weiter aus dem «Home of FIFA», vom Zürichberg aus allen, auch juristischen Rohren gegen den Ex-Präsidenten und seine frühere Entourage «geschossen». Eine Armada willfähriger Anwälte und PR-Menschen aller Art werden immer wieder in Marsch gesetzt, um Blatter & Co. zu brüskieren und um diesen zu plagen – koste es (den Weltverband!), was es wolle. Apropos Pekuniäres: Es werden von Infantino & Co. weder Kosten noch Aufwendungen gescheut, um das Kesseltreiben gegen den jetzt immerhin 87jährigen Blatter nicht abflauen zu lassen. Mit Fug darf dabei die Frage gestellt werden, ob derartige Angriffe auf die Integrität von unbescholtenen Menschen mit den Idealvorstellungen des von der Funktionärskaste glorifizierten Weltfussballs zu vereinbaren sind; allerdings werden durch diese Agitationen vom Zürichberg aus auch immer wieder die öffentliche Hand und die Steuerzahlenden belastet.

Da fühlt es sich geradezu anachronistisch-zynisch an, wenn von der neusten, juristisch krass fehlgeschlagenen Attacke vom Zürichberg und aus dem Zürcher Enge-Quartier auf Blatter & Co. zu berichten ist. Dabei steht das moderne und luxuriöse Fussball-Museum («FIFA-World») im Zentrum, das Gianni Infantino und seinen Getreuen seit jeher ein Dorn im Auge ist; das war schliesslich auch nicht deren Idee. Nach einem teuren Mieterausbau und immensen Investitionen werden seit dem Abschluss des Mietvertrages zwischen der FIFA und der Eigentümerschaft, Swiss Life AG, bis 2045 jährlich 8,9 Millionen Franken an Mietzinsen an den Versicherungskonzern überwiesen. Das müsse zumindest als ungetreue Geschäftsbesorgung qualifiziert werden, wurde in einer Strafanzeige Ende 2020 der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich vermeldet. Verzeigt wurden von der FIFA und der FIFA Museum AG nebst dem Urheber des Museums-Projekts, Joseph Blatter, der damalige Generalsekretär Jérôme Valcke, der Finanzchef Markus Kattner sowie der damalige FIFA-Hausarchitekt Karl Botta. Von einer ungetreuen Geschäftsbesorgung könne keine Rede sein, fasste die Staatsanwaltschaft des Kanton Zürich nun verfahrensbeendend zusammen, wobei der Mietzins für die Museumsnutzung nicht zu beanstanden sei. Letztlich sei die FIFA mit der Swiss Life AG in seriöse Verkaufsverhandlung getreten, und es sei der Museums-Deal auch nach sorgfältiger Evaluation des Museums-Standortes und des Gebäudes (Mietobjektes) sowie nach der Festlegung der Gesamtkosten durch die FIFA-Finanzkommission und das FIFA-Exekutivkomitee (das Exekutivorgan der FIFA) abgesegnet worden. Mit Datum vom 22. März 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Joseph Blatter und Jérôme Valcke ein, gegen Markus Kattner und Karl Botta wurde es sogar nicht einmal an die Hand genommen. Ärgerlich ist es für die Steuerzahlenden, dass die Verfahrenskosten mangels gesetzlicher Grundlagen auf die Staatskasse genommen werden (müssen) und dem ehemaligen FIFA-Präsidenten eine Entschädigung für seine Anwaltskosten ausgerichtet wird.

Bemerkenswert muten die Ausführungen der Staatsanwaltschaft mit Blick auf das von den Anzeigeerstattern Vorgebrachte an. Die Anwälte von FIFA und FIFA-Museum haben den Untersuchungsbehörden geradezu Skurriles aufgetischt, etwa, zwischen Joseph Blatter und Exponenten der Museums-Vermieterschaft seien in einem «abhörsicheren Raum» im Kloster Einsiedeln konspirative Treffen, auch zum Thema Museums-Mietzinskosten, usw. abgehalten worden. Die FIFA-Anwälte, mit dem sinnigen Namen «Klein», scheuten keine, auch keine grossen Kosten (zu Lasten des Weltfussballs) und reichten im Verfahren zur Untermauerung der Thesen der Absprachen von Beteiligten rund um das Kloster Einsiedeln den Bericht einer sog. «Spezialfirma» ein, die sich mit den Besonderheiten des Klosterwesens befasste; konkret gab das Kloster Einsiedeln demnach die Kulisse für die «Darkräume» des Weltfussballs ab – gleichsam im Namen des Sportes. Für einmal ging es im traditionellen Welttheater im Klosterdorf um die «schrägen» Seiten des Weltfussballs. In diesem Bericht wird auch von mystischen Treffen Joseph Blatters mit (schwarzen) Übersee-Fussballfunktionären berichtet, wobei wahrscheinlich die von der FIFA beauftragten Forensiker die wohl teils dunkelhäutigen Fussball-Funktionäre mit der «schwarzen Madonna» in der Klosterkirche Einsiedeln vermengt haben…Eine geradezu mystische, grossartige «Darkraum»-Saga bildet das Kernstück der Darlegungen der «Klein»-Anwälte im Auftrag des Verbandes. Dass dieser Unsinn nun von den Strafverfolgungsbehörden vom Tisch gefegt wurde, hat aber auch dargelegte, durchaus juristische Gründe, welche der FIFA jedoch von der Staatsanwaltschaft erläutert, werden mussten: Ein Museums-Projekt eines gemäss Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) organisierten Sportverbandes ist grundsätzlich selbstverständlich konform und mit dem Zweck der FIFA (Art. 2 der FIFA-Statuten) zu vereinbaren. Damit hängt auch zusammen, dass eben ein Verband zur Verfolgung des idealen Zweckes wirtschaftliche Mittel einsetzen darf. Ein Verein oder Verband unterliegt schliesslich nicht den Gesetzmässigkeiten und Ausrichtungen von Kapitalgesellschaften.

So endet wohl auch diese juristische Attacke des Weltfussball-Verbandes gegen Blatter & Co. mit einem veritablen, juristischen Debakel, auf Kosten der Allgemeinheit sowie zu Lasten der FIFA-Kasse. Die Verzeigung belegt in jedem Fall, dass der Begriff der ungetreuen Geschäftsbesorgung durchaus auch schillernd-vielseitig interpretierbar ist.

Auch in diesem Fall wäre die FIFA nicht die FIFA, wenn sie gegen die Einstellung, bzw. die Nichtanhandnahme und zur Abwendung dieser neusten Justiz-Pleite nicht noch mit Beschwerde an das Zürcher Obergericht gelangen würde. Was dann heissen würde: Affaire à suivre…

Wenn sich zwei Walliser streiten, leidet der Sport

Photo by Alexey Komissarov on Pexels.com

(causasportnews / red. / 10. März 2023) Es ist ein offenes Geheimnis auch ausserhalb des Welt-Fussballverbandes (FIFA), dass der ehemalige Präsident des in Zürich domizilierten, internationalen Verbandes, Joseph Blatter, und der aktuelle Präsident, Gianni Infantino, nicht gerade Freunde sind. Die Frage ist überdies, ob sie es jemals waren. Seit dem mehr oder weniger durch äussere Umstände erzwungenen Abgang des heute 87 Jahre alten Joseph Blatter als Präsident im Jahr 2016 sind sich der aus Visp stammende Ex-Präsident und der aktuelle Präsident aus dem benachbarten Brig immer spinnefeinder geworden. Die Gründe hierfür seien an dieser Stelle offen gelassen. Die andauernden Gehässigkeiten und Streitereien zwischen den beiden Wallisern haben nicht dafür gesorgt, dass die FIFA immer mehr in ein noch schlechteres Licht gerückt wird als dies seit geraumer Zeit der Fall ist. Das miese Verhältnis zwischen dem ehemaligen und dem aktuellen Präsidenten manifestiert sich in vielerlei Hinsicht, so gehören seit Jahren juristische Streitigkeiten und Gerichtsverfahren, die teils mit der Fehde der beiden Walliser zusammenhängen, zum Alltag und schaden letztlich dem organisierten Sport im Allgemeinen und dem Image der FIFA im Besonderen. Die Entwicklungen und Vorkommnisse spalten auch den Kanton Wallis. Hier ist Joseph Blatter der Platzhirsch, Gianni Infantino, der Immigrant aus Italien, gilt als Aussenseiter. Man vergisst im zweisprachigen Kanton nicht, dass der aktuelle FIFA-Präsident jede Gelegenheit wahrnimmt, um seinen Vorgänger im höchsten Fussball-Amt zu demontieren. Ein «Leserbrief» im gewichtigen Lokalmedium «Walliser Boten» unter der Überschrift «Sepp Blatter unser Ehrenburger» sagt zwar nicht alles aus, aber doch vieles: «Seit in der FIFA einiges drunter und drüber geht und auch Sepp Blatter nicht zuletzt aufgrund der Intrigen seines zweifelhaften Nachfolgers sein Fett abkriegt, …, bleibt Sepp Blatter ein Burger, ein Ehrenburger». («Walliser Bote» vom 7. März 2023). Dies zum Thema «Sympathieverteilung» in der Causa Joseph Blatter gegen Gianni Infantino – und umgekehrt.
Das Leben geht für beide Walliser weiter. Für Joseph Blatter, geboren am 10. März 1936 in Visp, der heute seinen 87.Geburtstag feiert, altersbedingt wohl ziemlich entspannt. Etwas anders in jedem Fall für Gianni Infantino, der in der kommenden Woche, anlässlich des FIFA-Kongresses am 17. März in Rwanda, für weitere vier Jahre zum FIFA-Präsidenten gewählt werden wird. Es ist gemäss FIFA-Statuten an sich die letzte Amtsperiode für den Walliser aus Brig, der in zwei Wochen seinen 53. Geburtstag feiert. Gemäss FIFA-Statuten wäre das die dritte und letzte Amtsperiode (die Amtsdauer für den FIFA-Präsidenten beträgt gesamthaft höchstens zwölf Jahre), doch Gianni Infantino hat kürzlich schon einmal verlauten lassen, dass er ab 2027 nochmals für vier Jahre FIFA-Präsident bleiben wolle. Wie dem auch sei. Just vor der FIFA-Generalversammlung in einer Woche wurde bekannt, dass die Schweizerische Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen Gianni Infantino wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Betrugs eingestellt habe. Der Privatjet-Flug des FIFA-Präsidenten am 11. April 2017 von Surinam nach Genf sei strafrechtlich nicht zu beanstanden (Anmerkung: Die Strafverfolgung der Bundesanwaltschaft, wegen der nicht protokollierten Treffen mit der Strafverfolgungs- und Anklagebehörde des Bundes wird fortgesetzt).
So werden die weiteren Lebensjahre des Ex-FIFA-Präsidenten und des aktuellen Verbands-Oberen die FIFA und die Öffentlichkeit wohl weiterhin beschäftigen – alles zweifellos nicht immer zum Wohle des Fussballsports – und auch nicht gemäss dem FIFA-Motto: «for the good oft the game».