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COVID-19 als Geissel für die Menschheit – EHV bei den Pferden

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(causaspprtnews / red. / 12. März 2021) Seit mehr als einem Jahr grassiert COVID-19 weltumspannend. Ein Ende der Pandemie (aus dem Griechischen zusammengesetzt aus «pan» für alle und «demos» für Volk, also alle Völker erfassend) ist nicht abzusehen. Die Regierenden dieser Welt haben vor der Krise grundsätzlich kapituliert und müssen erkennen, dass sie an sich gegen das Virus gar nichts ausrichten können; die Staaten haben sich als «Schönwetter-Organisationen» entpuppt – unfähig, Krisen, wie diese, zu meistern. Es gilt vor allem, letztere zu verwalten und auszusitzen sowie den Völkern zu suggerieren, dass Massnahmen jedwelcher Art etwas bringen könnten. Eine neue Form von «placebo» (Scheinaktivismus) also. Solange sich jeder Mensch nicht an die elementarsten Vorgaben hält (Abstand vom Mitmenschen, Tragen von Masken, Impfung) herrscht einzig das Prinzip Hoffnung: Dass «es» irgendwann – und möglichst bald – vorüber sein werde. Was das Impfen anbelangt, stellen die Regierenden ihre Unfähigkeit und ihre Ohnmacht unter Beweis. Impfstoff zu ordern, ihn zu bekommen und die Impfungen zu organisieren scheinen Vorgänge zu sein, die niemand beherrscht.

Nicht nur der Mensch leidet unter dem im Moment nicht besiegbaren Virus. Es hat nun auch die Pferdewelt getroffen. Vor allem in Europa und insbesondere in Spanien wütet seit ein paar Wochen ein Herpesvirus (Equines Herpesvirus; EHV), das in der Ursprungsform vor allem zu gravierenden Atemwegerkrankungen und aktuell zu motorischen Störungen und Lähmungen führt. Begonnen hat alles anlässlich eines Pferdesportturniers im Februar in Valencia. Die malerische Stadt an der Südostküste Spaniens gilt seither als «Wuhan» des Pferdesportes. Bis jetzt ist die Zahl der zufolge EHV verstorbenen Pferde auf zehn gestiegen; die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Das Pferde-Virus verfügt über Verbreitungspotential. Deshalb hat der Internationale Pferdesportverband (Fédération Equestre Internationale, FEI) mit Sitz in Lausanne/Schweiz vor ein paar Tagen bis Ende dieses Monats alle Pferdesportveranstaltungen annulliert. Auch der Schweizerische Pferdesportverband (Schweizerischer Verband für Pferdesport, SVPS) hat alle Turniere in der Schweiz bis zum Ende dieses Monats abgesagt.

Die FEI spricht von einem der schlimmsten Herpesausbrüchen seit Jahrzehnten. Gleich wie bei «COVID-19» ist die Bekämpfung dieser Seuche mit neun Ausprägungen im Pferdesport schwierig. EHV wird im indirekten und direkten Kontakt übertragen. Deshalb gilt die Abstandsregelung auch hier, um Ansteckungen innerhalb der Szene zu vermeiden. Die Pferde lassen es sich gefallen, dass sie nun weitgehend isoliert gehalten werden. Im Gegensatz zum Menschen, dessen Renitenz und Ignoranz mit dem Verstand zusammenhängen soll…

„Fall Estermann“ und kein Ende

(causasportnews / red. / 16. Januar 2020) Es ist einer der unappetitlichsten Fälle aus dem Pferdesport der letzten Jahre – und die „Causa Estermann“ findet eine Fortsetzung, und zwar am Luzerner Kantonsgericht. Nach dem vernichtenden Urteil des Bezirksgerichts Willisau im November des vergangenen Jahres (vgl. auch causasportnews vom 23. und vom 26. November 2019), bei dem ein Schuldspruch des Springreiters Paul Estermann wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei resultierte, wäre es seitens des Verurteilten eine Option gewesen, den Entscheid in Rechtskraft erwachsen zu lassen, zumal Experten eher davon ausgingen, dass der Schuldspruch auch vor einer nächsten Instanz kaum mehr abzuwenden sein würde und sich der Reiter aufgrund des öffentlichen Drucks aus dem Elitekader der Schweizer Springreiter des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport (SVPS) zurückzog. Nun ist doch eher überraschend bekannt geworden, dass der Top-Reiter die bedingt ausgefällte Geldstrafe und die Busse nicht akzeptieren würde und an die zweite Luzerner Instanz gelangt sei. Dort wird er versuchen, den Schuldspruch des Bezirksgerichts Willisau in einen Freispruch umzuwandeln. Paul Estermann wird vorgeworfen, gegenüber zwei Pferden im Training die Peitsch zu stark eingesetzt zu haben. Die skandalöse Geschichte um Attacken gegenüber der wehrlosen „Kreatur Pferd“ ist somit noch nicht zu Ende geschrieben. Sie hat auch dazu geführt, die Konformität der Verwendung von Tieren als Sportgeräte im Allgemeinen zu hinterfragen.

Der Druck wurde zu gross – Paul Estermann zieht sich zurück

(causasportnews / red. / 26. November 2019) Offensichtlich wurde der Druck zu gross: Der Springreiter Paul Estermann, soeben vom Bezirksgericht Willisau der Tierquälerei schuldig gesprochen, hat eine erste Konsequenz nach dem Schuldspruch gezogen, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist (vgl. dazu auch causasportnews vom 23. November 2019). Mit sofortiger Wirkung ist der Luzerner Top-Reiter aus dem Elitekader der Schweizer Springreiter zurückgetreten. Damit soll, so der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS), der Equipe mit Blick auf die Olympischen Spiele im kommenden Jahr in Tokio eine störungsfreie Vorbereitungszeit ermöglicht werden. Kurz nach Bekanntwerden des für den Springreiter geradezu vernichtenden, bezirksgerichtlichen Urteils, das weitergezogen wird, gab sich Paul Estermann noch kämpferisch und beteuerte seine Unschuld – trotz an sich klarer Fakten; der Verband sah von Schritten gegen den Springreiter ab, weil noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Ein solches wird, falls der Instanzenzug durchlaufen wird, in vielleicht zwei oder drei Jahren vorliegen; sicher weit nach Abschluss der Olympischen Sommerspiele in Japan. Experten kamen nach Gewichtung der Fakten tendenziell zum Schluss, dass der Schuldspruch auch vor höheren Instanzen wohl kaum mehr abzuwenden sei. Die Haltung des Springreiters, sich bezüglich des nicht-rechtskräftigen Urteils auf die „Unschuldsvermutung“ zu stützen, entfesselte einen vor allem medialen Sturm des Unverständnisses. Diesem Druck hat sich der Luzerner nun mit dem Rücktritt aus dem Elitekader der Springreiter gebeugt. Für den Sport und für den Betroffenen selbst zweifelsfrei eine sinnvolle Entscheidung.

„Black Friday“ für den Schweizer Sport

In der Aufstellung unserer Grundsätze sind wir strenger als in ihrer Befolgung. (Theodor Fontane)

(causasportnews / red. / 23. November 2019) Das war in der Tat ein (etwas anderer) „Black Friday“ für den Schweizer Sport: Zuerst wurde gestern bekannt, dass der Springreiter Paul Estermann vom Bezirksgericht Willisau wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt worden ist. Der Luzerner, einer der Cracks im Schweizer Pferdesport, hatte gegen einen Strafbefehl gerichtliche Beurteilung verlangt – und wurde nun noch härter bestraft als gemäss Strafbefehl (vgl. auch causasportnews vom 20. November 2019). Klar, der Sportler, der seine „Sportgeräte“ (Pferde) deliktisch behandelt haben soll, geht in die Berufung. Somit gilt, mangels rechtskräftigen Urteils, die Unschuldsvermutung für ihn. Was die verbandsrechtliche Ebene betrifft, sieht der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) selbstverständlich keinen Handlungsbedarf. Paul Estermann gilt bei den Springreitern als eine grosse Hoffnung mit Blick auf die Olympischen Spiele 2020 in Tokio. Und solange kein rechtskräftiges Urteil gegen den Sportler vorliegt, will der SVPS am vom Bezirksgericht Willisau verurteilten Springreiter festhalten. Wetten, dass das Verfahren in der „Causa Estermann“ erst nach Beendigung der Olympischen Spiele im fernen Japan abgeschlossen sein wird?

Spezielles trug sich gleichentags im Rahmen der Professional-Abteilung des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) zu: Da wurde der bisherige Präsident der Swiss Football League, Heinrich Schifferle, gleich für zwei weitere Jahre als Präsident der SFL gewählt; vorher wurden die Funktionäre jeweils für ein Jahr bestätigt… Legitimiert wurde diese Wahl mit dem Argument, der vor rund einem Monat wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung vom Bezirksgericht Winterthur verurteilte, langjährige Sportfunktionär habe das Urteil weiter gezogen. Der Entscheid sei nicht rechtskräftig, deshalb gelte für Heinrich Schifferle die Unschuldsvermutung (vgl. auch causasportnews vom 26. Oktober 2019). Wetten, dass ein rechtskräftiges Urteil in der „Causa Schifferle“ weit nach dem Ablauf der aktuellen Amtszeit als Liga-Präsident ergehen wird?- Pikant: Gegen das Urteil des Bezirksgericht haben der mit Glanz gewählte Beschuldigte und die Privatklägerschaft (die angeblich geschädigte, frühere Arbeitgeberin des erstinstanzlich Verurteilten) Berufung erklärt, wie das Bezirksgericht Winterthur auf Anfrage von „causasportnews“ bestätigte.

Der gestrige Freitag war mit Bezug auf die beiden „Vorgänge“ (so werden die Fälle sowohl von SVPS und SFL eingeordnet) speziell und werfen Fragen auf. Der Sport ist stets darauf bedacht, starke Grenzlinien zwischen staatlichem Recht und Verbandsrecht zu ziehen. Das gilt nicht nur für das Spannungsfeld zwischen Kriminalstrafe (Strafrecht) und Verbandsrecht (etwa im Sanktionsbereich). Beide Verbände verschanzen sich nun aber bequem hinter dem Umstand, dass beide Urteile noch nicht rechtskräftig seien und die Unschuldsvermutungen gelten würden. Das ist an sich korrekt. Aber, Sportverbände haben in solchen Fällen aufgrund ihrer Warte eigenständig, eben aus verbandsrechtlicher Sicht unter Anwendung etwa des eigenen Sanktionsrechts, zu entscheiden. Wie war das schon mit den Ethikbestrebungen, einem hochgejubelten Mittel der Selbstregulierung der Verbände? Klar, das gilt dann doch letztlich nur für den Weltfussballverband FIFA…

PS Am gestrigen Freitag wurde zudem bekannt, dass sich ein Coach von Swiss Tennis am 9. Dezember 2019 vor dem Bezirksgericht Siders wird verantworten müssen. Eine Frau wirft dem Funktionär vor, er habe sie vor fünf Jahren anlässlich einer Tenniskonferenz in Tallinn sexuell genötigt und vergewaltigt. In diesem Fall gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Diese, dem Coach zur Last gelegten Verfehlungen sind auch nicht zu vergleichen mit Vermögensdelikten oder mit Tierquälerei.