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In den «Darkräumen» des Weltfussballs

causasportnews, Nr. 1004/04/2023, 8. April 2023

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(causasportnews / red. / 8. April 2023) Obwohl der frühere FIFA-Präsident Joseph Blatter längst (2016) das höchste Amt im Weltfussball verloren hat, seine Würde jedoch keineswegs, hält der Rachefeldzug seines Antipoden aus dem Wallis und Nachfolgers auf dem FIFA-Thron, Gianni Infantino, unvermindert an. Weshalb auch immer – echte Gründe gibt es sichtbarerweise keine –, wird weiter aus dem «Home of FIFA», vom Zürichberg aus allen, auch juristischen Rohren gegen den Ex-Präsidenten und seine frühere Entourage «geschossen». Eine Armada willfähriger Anwälte und PR-Menschen aller Art werden immer wieder in Marsch gesetzt, um Blatter & Co. zu brüskieren und um diesen zu plagen – koste es (den Weltverband!), was es wolle. Apropos Pekuniäres: Es werden von Infantino & Co. weder Kosten noch Aufwendungen gescheut, um das Kesseltreiben gegen den jetzt immerhin 87jährigen Blatter nicht abflauen zu lassen. Mit Fug darf dabei die Frage gestellt werden, ob derartige Angriffe auf die Integrität von unbescholtenen Menschen mit den Idealvorstellungen des von der Funktionärskaste glorifizierten Weltfussballs zu vereinbaren sind; allerdings werden durch diese Agitationen vom Zürichberg aus auch immer wieder die öffentliche Hand und die Steuerzahlenden belastet.

Da fühlt es sich geradezu anachronistisch-zynisch an, wenn von der neusten, juristisch krass fehlgeschlagenen Attacke vom Zürichberg und aus dem Zürcher Enge-Quartier auf Blatter & Co. zu berichten ist. Dabei steht das moderne und luxuriöse Fussball-Museum («FIFA-World») im Zentrum, das Gianni Infantino und seinen Getreuen seit jeher ein Dorn im Auge ist; das war schliesslich auch nicht deren Idee. Nach einem teuren Mieterausbau und immensen Investitionen werden seit dem Abschluss des Mietvertrages zwischen der FIFA und der Eigentümerschaft, Swiss Life AG, bis 2045 jährlich 8,9 Millionen Franken an Mietzinsen an den Versicherungskonzern überwiesen. Das müsse zumindest als ungetreue Geschäftsbesorgung qualifiziert werden, wurde in einer Strafanzeige Ende 2020 der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich vermeldet. Verzeigt wurden von der FIFA und der FIFA Museum AG nebst dem Urheber des Museums-Projekts, Joseph Blatter, der damalige Generalsekretär Jérôme Valcke, der Finanzchef Markus Kattner sowie der damalige FIFA-Hausarchitekt Karl Botta. Von einer ungetreuen Geschäftsbesorgung könne keine Rede sein, fasste die Staatsanwaltschaft des Kanton Zürich nun verfahrensbeendend zusammen, wobei der Mietzins für die Museumsnutzung nicht zu beanstanden sei. Letztlich sei die FIFA mit der Swiss Life AG in seriöse Verkaufsverhandlung getreten, und es sei der Museums-Deal auch nach sorgfältiger Evaluation des Museums-Standortes und des Gebäudes (Mietobjektes) sowie nach der Festlegung der Gesamtkosten durch die FIFA-Finanzkommission und das FIFA-Exekutivkomitee (das Exekutivorgan der FIFA) abgesegnet worden. Mit Datum vom 22. März 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Joseph Blatter und Jérôme Valcke ein, gegen Markus Kattner und Karl Botta wurde es sogar nicht einmal an die Hand genommen. Ärgerlich ist es für die Steuerzahlenden, dass die Verfahrenskosten mangels gesetzlicher Grundlagen auf die Staatskasse genommen werden (müssen) und dem ehemaligen FIFA-Präsidenten eine Entschädigung für seine Anwaltskosten ausgerichtet wird.

Bemerkenswert muten die Ausführungen der Staatsanwaltschaft mit Blick auf das von den Anzeigeerstattern Vorgebrachte an. Die Anwälte von FIFA und FIFA-Museum haben den Untersuchungsbehörden geradezu Skurriles aufgetischt, etwa, zwischen Joseph Blatter und Exponenten der Museums-Vermieterschaft seien in einem «abhörsicheren Raum» im Kloster Einsiedeln konspirative Treffen, auch zum Thema Museums-Mietzinskosten, usw. abgehalten worden. Die FIFA-Anwälte, mit dem sinnigen Namen «Klein», scheuten keine, auch keine grossen Kosten (zu Lasten des Weltfussballs) und reichten im Verfahren zur Untermauerung der Thesen der Absprachen von Beteiligten rund um das Kloster Einsiedeln den Bericht einer sog. «Spezialfirma» ein, die sich mit den Besonderheiten des Klosterwesens befasste; konkret gab das Kloster Einsiedeln demnach die Kulisse für die «Darkräume» des Weltfussballs ab – gleichsam im Namen des Sportes. Für einmal ging es im traditionellen Welttheater im Klosterdorf um die «schrägen» Seiten des Weltfussballs. In diesem Bericht wird auch von mystischen Treffen Joseph Blatters mit (schwarzen) Übersee-Fussballfunktionären berichtet, wobei wahrscheinlich die von der FIFA beauftragten Forensiker die wohl teils dunkelhäutigen Fussball-Funktionäre mit der «schwarzen Madonna» in der Klosterkirche Einsiedeln vermengt haben…Eine geradezu mystische, grossartige «Darkraum»-Saga bildet das Kernstück der Darlegungen der «Klein»-Anwälte im Auftrag des Verbandes. Dass dieser Unsinn nun von den Strafverfolgungsbehörden vom Tisch gefegt wurde, hat aber auch dargelegte, durchaus juristische Gründe, welche der FIFA jedoch von der Staatsanwaltschaft erläutert, werden mussten: Ein Museums-Projekt eines gemäss Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) organisierten Sportverbandes ist grundsätzlich selbstverständlich konform und mit dem Zweck der FIFA (Art. 2 der FIFA-Statuten) zu vereinbaren. Damit hängt auch zusammen, dass eben ein Verband zur Verfolgung des idealen Zweckes wirtschaftliche Mittel einsetzen darf. Ein Verein oder Verband unterliegt schliesslich nicht den Gesetzmässigkeiten und Ausrichtungen von Kapitalgesellschaften.

So endet wohl auch diese juristische Attacke des Weltfussball-Verbandes gegen Blatter & Co. mit einem veritablen, juristischen Debakel, auf Kosten der Allgemeinheit sowie zu Lasten der FIFA-Kasse. Die Verzeigung belegt in jedem Fall, dass der Begriff der ungetreuen Geschäftsbesorgung durchaus auch schillernd-vielseitig interpretierbar ist.

Auch in diesem Fall wäre die FIFA nicht die FIFA, wenn sie gegen die Einstellung, bzw. die Nichtanhandnahme und zur Abwendung dieser neusten Justiz-Pleite nicht noch mit Beschwerde an das Zürcher Obergericht gelangen würde. Was dann heissen würde: Affaire à suivre…

Prozessniederlagen für FIFA / Gianni Infantino, für den FC Sion / Christian Constantin und für Paul Estermann

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(causasportnews / red. / 18. Januar 2023) Derzeit hagelt es Gerichtsentscheide in teils brisanten Vorgängen im Sport: Der Weltfussballverband mit Gianni Infantino als Präsident an der Spitze verliert einen prestige-trächtigen Arbeitsrechts-Fall gegen den ehemaligen Generalsekretär und Finanzchef, Dr. Markus Kattner, am Zürcher Obergericht; der FC Sion mit dem streitbaren Präsidenten Christian Constantin taucht am Bezirksgericht Martigny gegen den ehemaligen Trainer und aktuellen Nationalcoach Murat Yakin, und der Springreiter Paul Estermann wird offenbar demnächst wegen mehrfacher, vorsätzlicher Tierquälerei rechtskräftig verurteilt sein (bis dann gilt für ihn die Unschuldsvermutung). In den beiden Vorgängen aus dem Fussball dürfte es bis zur rechtskräftigen Erledigung noch eine gewisse Zeit dauern: Gegen den Beschluss des Obergerichts Zürich hat die FIFA in der Forderungssache von Markus Kattner am Bundesgericht Beschwerde eingereicht; in der Angelegenheit des FC Sion (Olympique des Alpes SA) scheint es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass Christian Constantin diese besondere Schmach einer Prozessniederlage nicht auf sich sitzen lassen wird.

«Causa Markus Kattner / FIFA»: Seit der fristlosen Entlassung des damaligen Generalsekretärs und Finanzchefs durch die FIFA 2016 liefern sich die beiden Parteien einen erbitterten Rechtsstreit. Es geht dabei darum, ob die Entlassung der Nummer 2 der FIFA damals zu Recht oder Zu Unrecht erfolgte. Zur Rechtfertigung der sofortigen Trennung machte die FIFA teils krude Gründe geltend; die gerichtliche Auseinandersetzung wird teils als persönlicher Rachefeldzug des amtierenden FIFA-Präsidenten, Gianni Infantino, angesehen. Nachdem das Arbeitsgericht Zürich Jahre brauchte, um festzustellen, dass die FIFA Gründe gehabt hätte, um das Arbeitsvertragsverhältnis mit Markus Kattner per sofort und gerechtfertigterweise zu beenden, drehte das Zürcher Obergericht den Entscheid und wies den Fall zur Festlegung der Folgen der nicht-gerechtfertigten Entlassung an das Arbeitsgericht Zürich zurück. Dieser Rückweisungsbeschluss der zweiten Zürcher Instanz wurde nun vom Weltfussballverband mit Beschwerde an das Bundesgericht gezogen, wo der Vorgang seit einigen Wochen pendent ist. Die Chancen der FIFA, den Rückweisungsbeschluss des Obergerichts Zürich noch abzuwenden, werden als eher gering angesehen. In diesem Fall der ungerechtfertigt erfolgten Entlassung müsste dann das Arbeitsgericht die (finanziellen) Folgen der ungerechtfertigten Entlassung des heute 52jährigen Markus Kattner festlegen. Es geht dabei um eine Entschädigung in der Höhe von rund zehn Millionen Schweizer Franken. Affaire à suivre also.

«Causa Murat Yakin / FC Sion»: Im Moment scheint der Präsident des FC Sion, Christian Constantin, vom juristischen Fortune verlassen worden zu sein. Auf die Gerichte in «seinem» Kanton kann er sich jedenfalls offenbar nicht mehr verlassen. Vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass der 66jährige Unternehmer in den Fussangeln eines steuerlichen Sponsoring-Tricks hängen geblieben ist (vgl. causasportnews vom 16. Januar 2023). Nun ging vor Weihnachten des letzten Jahres beim FC Sion (Olympique des Alpes SA) knüppeldicke Gerichts-Post im Entlassungsfall Murat Yakin ein. Der aktuelle Nationaltrainer wurde als Klubtrainer des FC Sion 2019 nach einem Zerwürfnis mit dem Klub-Präsidenten regelrecht unmöglich gemacht, was sich der Trainer nicht gefallen liess. Er beendigte den Trainervertrag per sofort und aus wichtigen Gründen. Das Vorliegen dieser Gründe wurden vom Klub bestritten. Das Bezirksgericht Martigny folgte jedoch den Argumenten von Murat Yakin. Im Gerichtsurteil wird u.a. von einem damals «bösartigen Klima» im Klub gesprochen. Die Folgen dieser aus der Sicht des damaligen Klub-Trainers gerechtfertigten, ausserordentlichen Vertragsbeendigung sind für den FC Sion finanziell einschneidend und bedeuten eine Schmach vor allem für Christian Constantin. Der Klub muss Murat Yakin fast 1,2 Millionen Schweizer Franken bezahlen. Diese frohe Botschaft erreichte den 48jährigen Nationalcoach Ende Dezember, nur ein paar Tage, nachdem die Schweizer Nationalmannschaft an der WM-Endrunde in Katar nicht gerade brilliert hatte und mit einer Kanterniederlage gegen Portugal (1:6) aus dem WM-Endrunden-Turnier flog. Das Urteil des Bezirksgerichts Martigny ist noch nicht rechtskräftig. Affaire à suivre also auch hier.

Wohl strafrechtlich erledigt dürfte hingegen die «Causa Paul Estermann» sein. In diesem unappetitlichen Fall von Tierquälerei hat sich der bald 60jährige Springreiter offenbar mit der Verurteilung abgefunden und will das letzte Urteil des Kantonsgerichts Luzern von Ende 2022 gemäss aktuellen Verlautbarungen nicht mehr an das Bundesgericht weiterziehen (vgl. insbesondere auch causasportnews vom 21. Dezember 2020, vom 22. Januar 2021 und vom 23. Juni 2021). Vom Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) soll der Reiter nun umgehend vorläufig gesperrt werden. Bis zum Entscheid einer definitiv verhängten Sperre (Vereinsstrafe) dürfte es dann allerdings noch einige Zeit dauern.

Gewinner und Verlierer in der Krise

Home of FIFA, Zürich, © Ed Coyle

(causasportnews / red. / 27. März 2021) Das war sogar für die stramm bürgerliche und wirtschafts-freundliche «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) zuviel: Im «Corona»-Jahr vermeldete der Welt-Fussballverband FIFA einen Verlust von über 700 Millionen Dollar; das sei zwar in der Krise verständlich. Das fürstliche Salär des FIFA-Präsidenten Gianni Infantino von satten drei Millionen Schweizer Franken sind für das Blatt von der Zürcher Falkenstrasse jedoch zumindest unverständlich. Eine etwas mutigere Einschätzung wäre wohl gewesen: Das geht gar nicht! Schliesslich präsidiert der 51jährige Waliser immerhin einen idealen, nicht-wirtschaftlichen Zwecken verpflichtenden Verband nach schweizerischem Vereinsrecht. Das Salär des FIFA-Präsidenten bildete bei seinem Amtsantritt 2016 ein Haupt-Diskussions- und Streitpunkt. Seit Gianni Infantino das damals in den Raum gestellte Salär von zwei Millionen pro Jahr als Geringschätzung seiner Person und seiner Arbeit bezeichnet hat, ist sein eh nicht berauschender Beliebtheitsgrad nicht mehr aus dem Keller gekommen. Zwischenzeitlich hat der Verband die Arbeit des Funktionärs, um dessen Leistungsausweis nach fünfjähriger Präsidialzeit eigentlich niemand so richtig weiss, aber doch honoriert und entrichtet dem Walliser aus Brig ein für einen nicht wirtschaftlich ausgerichteten Sportverband horrendes Salär von offiziell drei Millionen Schweizer Franken – Krise hin oder her. Auch die längst aus der Öffentlichkeit verschwundene Generalsekretärin Fatma Samoura streicht für ihre unsichtbare Aktivität im Weltfussball jährlich weit über eine Million Schweizer Franken ein. Was in der Finanzindustrie gang und gäbe ist, geziemt sich offenbar auch für den Weltverband mit Sitz in der Schweiz.

Die Verluste, welche die FIFA derzeit einfährt, sind darauf zurückzuführen, dass zahlreiche Wettbewerbe und Turniere abgesagt oder verschoben werden mussten. Spiele ohne Zuschauer bringen zwar (zufolge der TV-Vermarktung) Geld, aber ohne Zuschauer leidet die Ticketingbranche ebenso wie der Hospitality-Bereich oder das Marketingbusiness. Nachdem nun bekannt geworden ist, dass der Vorgänger von Gianni Infantino, Joseph Blatter, sowie der ehemalige Generalsekretär, Jérôme Valcke, von der FIFA-Ethikkommission u.a. mit je einer Million Franken gebüsst worden sind, wird gemunkelt, dass die FIFA auf diesem Wege versuche, die schrumpfenden Erträge zu kompensieren. Wird noch die im vergangenen Jahr ausgefällte Busse von einer Million Schweizer Franken gegenüber dem ehemaligen FIFA-Finanzchef, Dr. Markus Kattner, hinzugezählt, reichen diese Bussen von insgesamt drei Millionen Schweizer Franken wenigstens aus, um den Präsidenten während eines Jahres durchzufinanzieren. Allerdings werden diese ausgefällten Geldstrafen kaum einbringlich gemacht werden können. Keiner der gebüssten, ehemaligen Fussball-Protagonisten wird insbesondere diese pekuniäre Schmach auf sich sitzen lassen. Schon aus juristischen Gründen sind die ausgefällten Bussen kaum zu halten, nicht nur weil sie unverhältnismässig hoch sind. Vor allem die Busse und die ebenfalls verhängte Fussball-Sperre von fast sieben Jahren gegen den 85jährigen Joseph Blatter kommen in der Öffentlichkeit nicht gut an und werden vor allem als unfaires «Nachtreten» des aktuellen FIFA-Präsidenten und seinen Claqueuren qualifiziert. Auch das geht nicht: Dass ein betagter, ehemaliger Funktionär auf diese Weise drangsaliert wird, ist für die Massen ein «no go», auch wenn Joseph Blatter Verfehlungen begangen haben sollte und während seiner Präsidentschaft zweifelsfrei nicht immer alles richtig gemacht hat. Aktuell ist er, obwohl der FIFA-Jurisdiktion und dem Verband längst entrückt, wegen Vorteilsannahme, Interessenkonflikten und Illoyalitäten vom FIFA-Organ «Ethikkommission» sanktioniert und eben für mehrere Jahre gesperrt und mit einer Million Franken gebüsst worden. Drei Ethik-Richter aus Griechenland, den Vereinigten Arabischen Emiraten und aus Belgien haben den wohl untauglichen Versuch unternommen, auf diese Weise mit harter Hand Schweizerisches Vereinsrecht anzuwenden. Die Gallier Asterix und Obelix würden die Vorkommnisse auf dem FIFA-Hügel wohl knapp und knackig werten: «Die spinnen, die FIFA-Funktionäre».

FIFA-Sanktion mit Fragezeichen

(causasportnews / red. / 3. Juli 2020) Um die einstige Führungs-Troika im Weltfussballverband FIFA, mit Präsident Joseph Blatter, Generalsekretär Jérôme Valcke und Finanzchef Markus Kattner, ist ein weiteres, juristisches Kapitel abgeschlossen worden – wenigstens einstweilen. Wegen Missbrauchs seiner Stellung sowie Interessenkonflikten ist der anfangs 2016 von FIFA-Präsident Gianni Infantino entlassene 49jährige Deutsche Markus Kattner von der FIFA-Ethikkommission mit einer zehnjährigen Funktionärssperre im Fussball belegt und mit einer Million Schweizer Franken gebüsst worden. Der promovierte, ehemalige Finanzchef sowie Joseph Blatter und Jérôme Valcke sollen sich von 2010 bis 2014 gegenseitig Boni und weitere Zahlungen zugeschanzt haben. Markus Kattner, für den die Unschuldsvermutung gilt, ist nun der letzte des damaligen Führungstrios des Weltfussballverbandes, der vom Bannstrahl der Ethikkommission getroffen wird. Der sanktionierte Ex-Funktionär wird gegen die noch nicht rechtskräftige Kommissionsentscheidung zweifellos am Internationalen Sportschiedsgericht in Lausanne (TAS) Berufung erheben. Die Geldstrafe von einer Million Franken ist wohl eine der höchsten, von FIFA-Sanktionsgremien gegen einen Funktionär ausgefällten Bussen. Es wäre wohl sehr verwunderlich, wenn sie in dieser Höhe letztlich Bestand hätte.-

Brisant an dieser Geschichte ist der Umstand, dass wegen der Entlassung von Markus Kattner durch die FIFA seit Jahren am Arbeitsgericht in Zürich ein erbittert geführter Prozess zwischen dem Verband und dem ehemaligen Kadermitarbeiter tobt. Dass jetzt ein derart harter Sanktionsentscheid des FIFA-Organs „Ethikkommission“ (Art. 55 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB) gegen den ehemaligen Spitzenfunktionär, Arbeitnehmer (Art. 319 ff. des Obligationenrechts, OR) und Organ (Art. 55 ZGB) ergeht, kann Zufall sein; oder auch nicht. Jedenfalls ist hinter das Verdikt der FIFA-Ethikkommission das eine oder andere Fragezeichen zu setzen.