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Die Hintergründe zur FIFA-Klub-Weltmeisterschaft

causasportnews.com. – 56/2025, 17. Juni 2025

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(causasportnews / red. / 17. Juni 2025) Seit dem vergangenen Wochenende ist die Klub-Weltmeisterschaft (WM) der FIFA gemäss neuem Format im Gang. 32 Teams spielen in Amerika um eine Milliarde US-Dollars Antrittsgelder und Prämien. Das Turnier präsentiert sich heterogen; einzig das Geld bildet ein Anreiz für die Teilnahme der Teams, welche bis zum 13. Juli um den Titel eines «FIFA-Klub-Weltmeisters 2025» spielen werden. Der Weltmeister wird gesamthaft einiges über 100 Millionen US-Dollars für den Titel kassieren. Über den sportlichen Wert des Turniers scheiden sich die Geister. Das Fussball-Steinzeitresultat des FC Bayern München gegen Auckland City (10 : 0) zum Auftakt des Turniers sagt einiges, aber selbstverständlich nicht alles.

Eine Weltmeisterschaft der Fussballklubs unter der Ägide des Welt-Fussballverbandes FIFA? In der Tat bedeutet dies ein Anachronismus. Die FIFA ist ein Verband der Nationalverbände (ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ZGB), der Klub-Fussball findet höchstens indirekt unter der Ägide der FIFA statt, im internationalen Kontext jedoch im Konföderationsrahmen. In organisatorischer, struktureller Hinsicht ist ein Wettbewerb der Klubs unter dem Dach der FIFA als Anachronismus zu qualifizieren. Der Nationalmannschafts-Fussball ist eine Angelegenheit des internationalen Fussball-Verbandes FIFA mit Sitz in Zürich, der Klub-Fussball steht unter der Ägide der Konföderationen (Kontinentalverbände). Mitglieder der FIFA sind denn auch einzig 211 Nationalverbände. Die Klubs stehen zur FIFA in keinem Mitgliedschaftsverhältnis und können vereinsrechtlich lediglich als mittelbare oder indirekte Mitglieder des Weltverbandes bezeichnet werden. Die FIFA hat sich somit bezüglich der Klub-WM eine nicht konforme Organisationshoheit angeeignet. Aber so genau will dies offensichtlich niemand sehen, denn das jetzt aufgeblähte Klub-WM-Turnier lässt eben immerhin eine Milliarde US-Dollars über die teilnehmenden Klubs regnen. Diese sind für diese Millionen äusserst dankbar. Denn auch im Fussball auf höchster Ebene gilt: «Zuerst das Fressen, dann die Moral» (nach Bertold Brecht in der «Dreigroschenoper»).

Der Ursprung der «Klub-WM» nach altem Format geht auf das Jahr 2000 zurück. Der Wettbewerb wurde damals anfangs Januar in Brasilien mit acht Teams ausgetragen. Ab 2005 bis 2023 fand die Klub-WM jeweils im Dezember, kurz vor den Weihnachtstagen, statt. Initiator war Joseph Blatter, der 1998 zum FIFA-Präsidenten gewählt wurde. Als Präsident des Weltverbandes war der heute 89jährige Walliser während des ganzen Jahres aktiv und engagiert an allen Fronten aktiv. So gegen Weihnachten und Neujahr hat sich die Agenda des FIFA-Präsidenten jedoch stark gelichtet. Joseph Blatter soll jeweils buchstäblich in ein Inaktivitätsloch gefallen sein. Deshalb habe er mit seinen engsten FIFA-Getreuen die Idee der Klub-WM insbesondere in der Weihnachtszeit ersonnen haben. Dieses Turnier soll vor allem dazu gedient haben, die Einsamkeit des FIFA-Präsidenten in der weitgehend fussball-losen Vorweihnachtszeit und zum Jahreswechsel zu überbrücken. Ab 2005 bis 2023 bestritten jeweils die besten Konföderationsteams sowie der evaluierte Klub aus dem Turnier-Austragungsland die Klub-WM. Joseph Blatter, bis 2016 FIFA-Präsident, hätte sich wohl nie vorstellen können, dass seine ursprüngliche Idee zu einem Milliarden-Geschäft für Klubs mutieren würde. Um den Klub-WM-«Kuchen» balgen sich derzeit vier Mal soviele Klubs wie zum Versuchs-Start des Wettbewerbs anfangs 2000. Damals gab es als Teilnahme- und Rangprämien insgesamt etwas mehr als 5 Millionen US-Dollars zu verdienen. Heute bietet die Klub-WM einen starken, finanziellen Anreiz für die 32 teilnehmenden Teams.

2 x «Sepp» im Zentrum

causasportnews.com – 29/2025, 25. März 2025

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(causasportnews / red. / 25. März 2025) Der Name «Joseph» oder «Josef» steht nicht gerade an erster Stelle im modernen, männlichen Namens-Ranking. Doch in diesen Tagen machen gleich zwei Persönlichkeiten aus der Welt des Sportes mit dem entsprechenden Kürzel-Namen «Sepp» auf sich aufmerksam; einmal mit einem einigermassen guten Ende, einmal in dramatischer Art und Weise.

Einmal geht es um den 89jährigen, langjährigen FIFA-Präsidenten Joseph «Sepp» Blatter. Nach seinem Abgang mit Getöse 2016 beim Fussball-Weltverband wurde er vor allem von der FIFA mit Gianni Infantino und seiner Entourage in vielerlei Hinsicht geplagt. Neben anderen Vorkommnissen ging es um eine Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken, welche die FIFA dem designierten Präsidenten-Nachfolger Michel Platini zahlte. Diese Zahlung wurde 2025 publik und führte letztlich dazu, dass der ehemalige, französische Star-Fussballspieler und UEFA-Präsident seine Ambitionen für das FIFA-Präsidium begraben musste. So ganz klar ist es bis heute nicht, für was genau diese Summe von der FIFA (Verein) an Michel Platini bezahlt worden ist. Auf Betreiben des Weltverbandes wurden bald einmal die schweizerische Bundesanwaltschaft in Marsch gesetzt. Betrug und Urkundenfälschungen waren die Delikts-Vorhalte, welche von der Ermittlungsbehörde des Bundes mit dem Support der FIFA als angeblich Geschädigte gegen Joseph «Sepp» Blatter, der vor ein paar Tagen 89 Jahre alt geworden ist, erhoben wurden. 2022 wurden der Walliser «Sepp» Blatter und der nun bald 70jährige Michel Platini vom Bundesstrafgericht in Bellinzona in dieser «Causa» freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft und die FIFA wollten es nicht bei den Freisprüchen bewenden lassen und gingen in die Berufung. Soeben bestätigte die ausserordentliche Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Muttenz die beiden Freisprüche «in dubio pro reo – «im Zweifel für die Angeklagten»; dieser Grundsatz betrifft die Sachverhaltslage und nicht die Rechtsanwendung). Dieser erneute Freispruch bedeutet eine schallende Ohrfeige für die Anklagebehörde des Bundes und für die FIFA unter Gianni Infantino. Vor allem der Weltverband muss sich nun den Vorwurf gefallen lassen, einen alten, weitgehend hilf- und wehrlosen Ex-Präsidenten bis auf’s Blut mit unsinnigen Verfahren zu quälen. Nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat sich die FIFA unter dem damaligen Präsidenten Joseph «Sepp» Blatter in einem Punkt, nämlich, dass sie nie dafür gesorgt hat, dass die Tat- und Rechtsgründe für die Millionen-Zahlungen an Michel Platini vollumfänglich transparent wurden. «Beschämend» nannten Prozessbeobachter die Rechtshandlungen der FIFA nach dem Freispruch für den Ex-Präsidenten sowie den Ex-UEFA-Präsidenten Michel Platini. Dennoch nahm der Rachefeldzug der FIFA gegen den Walliser Joseph «Sepp» Blatter für diesen letztlich ein gutes Ende.

Weniger glücklich ging dieser Tage eine Berufs-Tätigkeit für einen anderen «Sepp» aus. Nur allmählich sickerte durch, dass einer der erfolgreichsten Kunstturner, welcher die Schweiz je hatte, dem personellen Kahlschlag einer ehemals renommierten Privatbank zum Opfer fiel. Der 61jährige Josef «Sepp» Zellweger war nach seiner Aktiv-Laufbahn während rund 30 Jahren in der Finanzbranche tätig. Er verliess die untergehende, sport(ler)freundliche «Credit Suisse» vor zwei Jahren und wechselte zur Bank Julius Bär, die seit den Flops mit dem österreichischen Finanz-Jongleur René Benko nicht mehr zur Ruhe kommt. Nun ist die sympathische und beliebte Sportler-Legende Josef «Sepp» Zellweger bereits wieder weg. «Tschau Sepp» könnte also in Anlehnung an eine bekannte Schweizer Jassregel gesagt werden; wenn es nur nicht so traurig wäre. Die Trennung der Bank vom ehemaligen Top-Turner ist ein Indiz dafür, dass dieses Geldinstitut wohl kaum mehr selber an eine Besserung der Lage glaubt. Für Josef «Sepp» Zellweger ist dieser Rauswurf ein Schlag, wie er ihn in seiner ganzen Sportler-Karriere nie erlebt hatte. Im Banken-Umfeld glaubt niemand mehr realistisch daran, dass der aus St. Margrethen (SG) stammende, ehemalige Top-Sportler mit 61 Jahren nochmals in der Finanzindustrie wird Fuss fassen können.

Joseph Blatters letzter Auftritt in einem skurrilen Schauprozess?

causasportnews.com – 22/2025, 7. März 2025

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(causasportnews / red. / 7. März 2025) Joseph Blatter, der jahrelange König des internationalen Fussballs, zuerst als Generalsekretär, dann als Präsident der FIFA, hat in seiner Laufbahn einiges erlebt und vieles bewegt – Positives und Negatives. Nun war die Öffentlichkeit vor ein paar Tagen Zeuge, als der bald 89jährige, vom Leben und der Arbeit gezeichnete ehemalige Top-Fussball-Funktionär, wohl ein letztes Mal auf die grosse Bühne trat und sich unter den Augen der Weltpresse im Baselbieter Strafjustizzentrum gegenüber einem Vorwurf des Weltfussballverbandes FIFA und der Bundesanwalt zur Wehr setzte. Zusammen mit seinem ehemaligen Freund und Ex-Fussballspieler sowie Ex-Funktionär Michel Platini verteidigte er sich gegenüber der Bundesanwaltschaft und der FIFA gegen die Vorwürfe des Betrugs und der Urkundenfälschung. Ungeachtet aller Beschuldigungen von rechtlicher Relevanz gab der wohl bedeutendste Fussball-Funktionär aller Zeiten im Prozess ein dramatisches Bild des körperlichen Zerfalls und der Wehrlosigkeit ab. Es war geradezu skurril, welcher Schauprozess hier im beschaulichen Basel gegen einen alten Mann mit körperlichen Gebrechen inszeniert wurde. Alles andere als ein Freispruch für Joseph Blatter und Michel Platini wäre eine Justiz-Sensation. Deshalb fragte sich männiglich: Musste das sein? Selbstverständlich ist es bis jetzt nicht klar, weshalb die FIFA auf Geheiss des damaligen FIFA-Präsidenten, eben Joseph Blatter, dem bald 70jährigen, ehemaligen UEFA-Präsidenten, der dafür auserkoren war, die Nachfolge von Joseph Blatter als FIFA-Präsident anzutreten, zwei Millionen Franken aus der FIFA-Kasse zahlen liess. Es ging offenbar um die Abgeltung von Beraterleistungen, die der Franzose auf Geheiss des Präsidenten gegenüber der FIFA erbracht haben soll. Klar scheint jedenfalls zu sein, dass die Zahlung von den zuständigen Überwachungs-Instanzen im Weltverband genehmigt worden ist. Wie also so etwas Betrug sein könne, fragte der trotz seines Alters zur Hochform aufgelaufene Walliser die zahlreichen, angereisten Journalisten. Der Prozess musste durchgeführt werden; ein Opportunitätsprinzip kommt in derartigen Strafverfahren nicht zur Anwendung. Das Gericht, das statt in Bellinzona im Baselbiet tagte, wird demnach bald einen Entscheid fällen. Am 25. März ist die Urteilseröffnung vorgesehen. In Muttenz waren die beiden Beschuldigten, Joseph Blatter und Michel Platini, persönlich anwesend. Sie gaben sich überzeugt, dass sie von der Anklage freigesprochen würden. Entsprechend plädierten ihre Anwälte. Nachdem es in dieser Causa erstinstanzlich vor drei Jahren Freisprüche abgesetzt hatte, ist dieser Optimismus der Beschuldigten wohl berechtigt. Die FIFA nahm am Prozess schon gar nicht mehr teil, was von Prozess-Beobachtern als «feige» oder als Kapitulation vor dem Naheliegenden qualifiziert wurde. Dafür legte sich die in erster Instanz unterlegene Bundesanwaltschaft ins Zeug.

Dieser regelrechte Schauprozess gegen zwei Funktionäre, die wenig ehrenvoll aus ihren Ämtern geschieden waren, erlebte in Muttenz einen geradezu grotesken Höhepunkt: Die Bundesanwaltschaft verlangte die Einfügung eines Zeitungsartikels ins Aktendossier. Dies wurde letztlich gestattet, dürfte aber an der gewonnenen Überzeugung des Gerichts nicht mehr viel ändern. Zwar schrieb die «Neue Zürcher Zeitung», die nicht gerade dem «Pro-Blatter-Lager» zugeordnet wird, in fetten Lettern: «Zeitungsartikel belastet Joseph Blatter schwer» (4. März 2025). Da war wohl der Wunsch Vater des Gedankens. Juristen sind sich einig: Wenn mit einem Zeitungsartikel Beweis geführt werden soll, ist dies eher als Verzweiflungsakt der Anklage zu qualifizieren. On verra…

Gianni Infantino c. Joseph Blatter: Ein surrealer Rachefeldzug

causasportnews / Nr. 1033/07/2023, 3. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 3. Juli 2023) Seit 2016 tobt zwischen dem aktuellen Präsidenten des Welt-Fussballverbandes (FIFA), Gianni Infantino, und dem Ex-Präsidenten des Verbandes in Form eines Vereins (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches), Joseph Blatter, ein erbitterter Kampf, über dessen eigentlichen Gründe offensichtlich niemand so richtig Bescheid weiss. Faktum ist, dass sich die beiden Kontrahenten auf straf- und zivilrechtlicher Ebene nichts schenken und seit Jahren Verfahren jedwelcher Schattierung geführt werden; seitens der FIFA mit unerbittlichem Einsatz, jedoch mit wenig Zählbarem; markant sind allerdings die Kosten, welche sich beim Verband deswegen bisher angehäuft haben. Jedenfalls ging der 87jährige Joseph Blatter bei allen bisherigen, juristischen Auseinandersetzungen als Sieger hervor, zuletzt in der «Causa FIFA-Museum».

Das FIFA-Museum in der Zürcher City war eine Herzensangelegenheit des heute 87jährigen Ex-Präsidenten. Der Weltfussball mietete sich in einer mondänen, für den Fussball-Museumszweck adäquat umgebauten und eingerichteten Liegenschaft einer Versicherungsgesellschaft beim Bahnhof Zürich-Enge ein. Entsprechend wurde ein langfristiger Mietvertrag mit zugegebenermassen stolzem Mietzins zwischen der FIFA und dem Versicherer abgeschlossen. FIFA und seine Entourage fanden, das sei nun in jedem Fall eine ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Strafgesetzbuch; StGB) gewesen und verzeigten Joseph Blatter und dessen damaligen, engsten Mitarbeiter bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Verfahren gegen mehrere Personen, nicht nur gegen den Ex-Präsidenten, wurden zwischenzeitlich eingestellt, bzw. wurden sie gar nicht an die Hand genommen (causasportnews, 8. April 2023). Die Ermittler erkannten in der Anzeigeerstattung der FIFA nicht einmal einen Knochen ohne Fleisch, sondern qualifizierten die Vorgehensweise des Verbandes unter Giani Infantino zusammengefasst als «Mumpitz» (= ein Unsinn, den man nicht zu beachten braucht). Obwohl der Staat den grössten Teil der Untersuchungskosten trägt, was die Öffentlichkeit einigermassen empört, haben die aus dem Home of FIFA initiierten Anzeigen auch beim Verband massive Kosten verursacht. Vor allem in einem Punkt legte sich die FIFA mächtig ins Zeug und wollte die Untersuchungsbehörde überzeugen, dass etwa das ganze Mietzinskonstrukt für das Museum ausserordentlich und eine Trickserei sei – eben eine ungetreue Geschäftsbesorgung der Gruppe Joseph Blatter & Co. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Mietzinshöhe für das Museum auch von den Untersuchungsbehörden als marktkonform qualifiziert wurde. Die FIFA wollte die Mietzinsgestaltung als überrissen und unverhältnismässig gewertet sehen. Die Mietzinshöhe sei auch das Resultat von trüben Absprachen etwa zwischen der Vermieterschaft und der FIFA mit Joseph Blatter und seiner Entourage sowie einflussreichen Personen aus der Wirtschaft.

Absprachen – das wäre eine Sache. Jedoch der Ort, wo diese Absprachen getätigt worden sein sollen, ist ein anderes Thema: In einem «Darkraum» des Klosters Einsiedelns! Um diese Behauptung zu bestärken, wurden von der FIFA Spezialfirmen, gegen teures Geld, beauftragt, um den Ermittlern kloster-historisches Material bezüglich der Treffpunkte im Kloster zu liefern. Namentlich wurde auch erwähnt, wer an konspirativen Treffen im «Darkraum» des Klosters teilgenommen habe, so der damalige Abt des Klosters, Martin Werlen, ebenfalls ein Waliser wie Joseph Blatter. Sowohl Joseph Blatter, Martin Werlen und andere von der FIFA ins Visier genommene Persönlichkeiten in dieser Räubergeschichte bestritten das Vorhandensein eines abhörsicheren Raumes in Einsiedeln als auch, dass Absprachen bezüglich des FIFA-Museums in diesem Raum im Kloster stattgefunden hätten. Joseph Blatter zeigt sich über diesen Rachefeldzug von Gianni Infantino und seinen Vasallen verärgert und sieht sich ob der Verdächtigungen und Beschuldigungen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt – und will allenfalls klagen. Die Geschichte ist grotesk und skurril zugleich, deshalb wird sie weiterhin in den Medien ausgebreitet. Dabei wird u.a. auch die Frage gestellt, ob der teure und unsinnige Rachefeldzug der aktuellen FIFA-Führung und auf Kosten des Verbandes nicht auch als ungetreue Geschäftsbesorgung zu qualifizieren sei. Dieses Thema könnte die nächste, juristische Kampfebene zwischen der ehemaligen und der aktuellen FIFA-Führung bilden. Eher unwahrscheinlich ist es, dass der FIFA-Kongress, die Versammlung der Mitglieder des Verbandes, Gianni Infantino wegen dieser Geldverschwendung in dieser Anzeigenpose aus dem FIFA-Hauptquartier nahe beim Zürcher Zoo abstraft. Solange die Nationalverbände als Mitglieder der FIFA pekuniär auf ihre Kosten kommen, wird sich niemand in «Winkelried»-Manier mit dem FIFA-Präsidenten anlegen und diesen zur Räson bringen wollen.

Der Fussball-Sonderfall im «Sonderland» Schweiz

causasportnews / Nr. 1024/06/2023, 7. Juni 2023

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(causasportnwes / red. / 7. Juni 2023) Im internationalen Kontext ist die Schweiz (wohl vermeintlich) noch immer ein «Sonderland». Sonderfälle existieren allerdings auch innerhalb des «Sonderlandes» Schweiz; es handelt sich dabei um «Sub-Sonderfälle». Einer dieser Sonderfälle ist der FC Sion, der Traditionsklub aus dem Kanton Wallis; dieser Kanton stellt seit 1998 auch die Präsidenten des Internationalen Fussballverbandes FIFA mit Sitz in Zürich (zuerst, seit 1998 Joseph Blatter, ab 2016 Gianni Infantino). Die Walliser leben seit jeher mit einer nicht zu geringen Prise (vermeintlichen) «Leidensdrucks». Sie fühlen sich in der Rand-Region oft benachteiligt, ausgegrenzt, gemobbt, missverstanden und von niemandem geliebt. Den Rest der Schweiz bezeichnen die Walliser als «Üsserschwiz» (Ausserschweiz). In diesem Kanton findet man wohl am meisten Menschen auf diesem Planeten der Zukurzgekommenen, die sich stets in die Defensive gedrängt fühlen, trotz der Gelder, die regelmässig von der «Üsserschwiz» ins Wallis fliessen. Der FC Sion ist das Abbild der genannten Attribute in sportlicher Hinsicht. Der Traditionsklub, der seit Jahren der Super League (früher Nationalliga A sowie Nationalliga B) angehört, hat auch deswegen einen internationalen Bekanntheitsgrad erreicht, weil er in sportlicher Hinsicht nichts anzubrennen gewillt ist, den Kampf auf dem Fussballplatz stets bis auf’s Messer führt und zudem auch keiner gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Wege geht, wenn dies zur Erreichung sportlicher Ziele dienlich ist. Die allgemeine Erkenntnis, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nur begonnen werden sollten, wenn die Erfolgsgarantie über 50 Prozent beträgt, wird im FC Sion immer wieder ignoriert; Prozesse wurden aber zumindest immer wieder als Druckmittel eingesetzt. Der Klub hat sich, wie in der juristischen Fachliteratur nachzulesen ist, «wiederholt als (sport-)juristisch umtriebig erwiesen» (Urs Scherrer, Kai Ludwig, Remus Muresan, Sportrecht, eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., Zürich, 2014, 292 f.). Bereits 2003 hat der FC Sion beim Kantonsgericht Wallis, für einmal erfolgreich, eine vorsorgliche Massnahme auf Reintegration in den Meisterschaftsbetrieb der Swiss Football League erwirkt. Eine regelrechte Prozesslawine trat der Klub ab 2009 los, als alle juristischen Hebel in Bewegung gesetzt wurden, um Spielberechtigungen trotz Registrierungssperre durchzudrücken. Über 20 gerichtliche Interventionen gegen nationale und internationale Fussballverbände (so gegen die FIFA, den Kontinentalverband UEFA) endeten für den FC Sion in einem juristischen Scherbenhaufen. «Der Fall FC Sion» erlangte eine internationale Dimension.

Vor einem sportlichen Scherbenhaufen steht der Traditionsklub aus dem Wallis nun aktuell, nachdem der Klub im zweiten Barrage-Spiel um den Platz in der obersten Spielklasse gegen Lausanne-Ouchy von dieser Provinz-Mannschaft vom Genfersee in die Niederungen der Challenge League befördert wurde. Damit haben die langjährige, sportliche Erfolgsgeschichte und der Fussball-Sonderfall FC Sion ein geradezu tragisches Ende genommen. Statt Bern, Basel, Zürich und Genf heisst es nun bezüglich der Saison 2023/24 für die Walliser, in Schaffhausen, Wil, Neuenburg und Bellinzona antreten. Mit welchem Spielermaterial und welchem Trainer der sofortige Wiederaufstieg in die Super League angestrebt werden soll, ist unbekannt. Klingende Spielernamen, wie Mario Balotelli, der mit seinen Launen nach Auffassung von Experten den Abstieg zumindest mit-verursacht hat, werden wohl künftig im Kader des FC Sion fehlen; oder doch nicht? Sicher wird der Klub aus Sion/Sitten die Spitzenklassierung in der Rangliste der verschlissenen Trainer nicht so rasch abgeben. Der Schweizer Nationaltrainer Murat Yakin, der sich auch einmal in diesem Amt in Sion versuchte, kämpft immer noch vor den Walliser Gerichten um ausgebliebene Entschädigungen und um ausgleichende Gerechtigkeit.

In den «Darkräumen» des Weltfussballs

causasportnews, Nr. 1004/04/2023, 8. April 2023

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(causasportnews / red. / 8. April 2023) Obwohl der frühere FIFA-Präsident Joseph Blatter längst (2016) das höchste Amt im Weltfussball verloren hat, seine Würde jedoch keineswegs, hält der Rachefeldzug seines Antipoden aus dem Wallis und Nachfolgers auf dem FIFA-Thron, Gianni Infantino, unvermindert an. Weshalb auch immer – echte Gründe gibt es sichtbarerweise keine –, wird weiter aus dem «Home of FIFA», vom Zürichberg aus allen, auch juristischen Rohren gegen den Ex-Präsidenten und seine frühere Entourage «geschossen». Eine Armada willfähriger Anwälte und PR-Menschen aller Art werden immer wieder in Marsch gesetzt, um Blatter & Co. zu brüskieren und um diesen zu plagen – koste es (den Weltverband!), was es wolle. Apropos Pekuniäres: Es werden von Infantino & Co. weder Kosten noch Aufwendungen gescheut, um das Kesseltreiben gegen den jetzt immerhin 87jährigen Blatter nicht abflauen zu lassen. Mit Fug darf dabei die Frage gestellt werden, ob derartige Angriffe auf die Integrität von unbescholtenen Menschen mit den Idealvorstellungen des von der Funktionärskaste glorifizierten Weltfussballs zu vereinbaren sind; allerdings werden durch diese Agitationen vom Zürichberg aus auch immer wieder die öffentliche Hand und die Steuerzahlenden belastet.

Da fühlt es sich geradezu anachronistisch-zynisch an, wenn von der neusten, juristisch krass fehlgeschlagenen Attacke vom Zürichberg und aus dem Zürcher Enge-Quartier auf Blatter & Co. zu berichten ist. Dabei steht das moderne und luxuriöse Fussball-Museum («FIFA-World») im Zentrum, das Gianni Infantino und seinen Getreuen seit jeher ein Dorn im Auge ist; das war schliesslich auch nicht deren Idee. Nach einem teuren Mieterausbau und immensen Investitionen werden seit dem Abschluss des Mietvertrages zwischen der FIFA und der Eigentümerschaft, Swiss Life AG, bis 2045 jährlich 8,9 Millionen Franken an Mietzinsen an den Versicherungskonzern überwiesen. Das müsse zumindest als ungetreue Geschäftsbesorgung qualifiziert werden, wurde in einer Strafanzeige Ende 2020 der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich vermeldet. Verzeigt wurden von der FIFA und der FIFA Museum AG nebst dem Urheber des Museums-Projekts, Joseph Blatter, der damalige Generalsekretär Jérôme Valcke, der Finanzchef Markus Kattner sowie der damalige FIFA-Hausarchitekt Karl Botta. Von einer ungetreuen Geschäftsbesorgung könne keine Rede sein, fasste die Staatsanwaltschaft des Kanton Zürich nun verfahrensbeendend zusammen, wobei der Mietzins für die Museumsnutzung nicht zu beanstanden sei. Letztlich sei die FIFA mit der Swiss Life AG in seriöse Verkaufsverhandlung getreten, und es sei der Museums-Deal auch nach sorgfältiger Evaluation des Museums-Standortes und des Gebäudes (Mietobjektes) sowie nach der Festlegung der Gesamtkosten durch die FIFA-Finanzkommission und das FIFA-Exekutivkomitee (das Exekutivorgan der FIFA) abgesegnet worden. Mit Datum vom 22. März 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Joseph Blatter und Jérôme Valcke ein, gegen Markus Kattner und Karl Botta wurde es sogar nicht einmal an die Hand genommen. Ärgerlich ist es für die Steuerzahlenden, dass die Verfahrenskosten mangels gesetzlicher Grundlagen auf die Staatskasse genommen werden (müssen) und dem ehemaligen FIFA-Präsidenten eine Entschädigung für seine Anwaltskosten ausgerichtet wird.

Bemerkenswert muten die Ausführungen der Staatsanwaltschaft mit Blick auf das von den Anzeigeerstattern Vorgebrachte an. Die Anwälte von FIFA und FIFA-Museum haben den Untersuchungsbehörden geradezu Skurriles aufgetischt, etwa, zwischen Joseph Blatter und Exponenten der Museums-Vermieterschaft seien in einem «abhörsicheren Raum» im Kloster Einsiedeln konspirative Treffen, auch zum Thema Museums-Mietzinskosten, usw. abgehalten worden. Die FIFA-Anwälte, mit dem sinnigen Namen «Klein», scheuten keine, auch keine grossen Kosten (zu Lasten des Weltfussballs) und reichten im Verfahren zur Untermauerung der Thesen der Absprachen von Beteiligten rund um das Kloster Einsiedeln den Bericht einer sog. «Spezialfirma» ein, die sich mit den Besonderheiten des Klosterwesens befasste; konkret gab das Kloster Einsiedeln demnach die Kulisse für die «Darkräume» des Weltfussballs ab – gleichsam im Namen des Sportes. Für einmal ging es im traditionellen Welttheater im Klosterdorf um die «schrägen» Seiten des Weltfussballs. In diesem Bericht wird auch von mystischen Treffen Joseph Blatters mit (schwarzen) Übersee-Fussballfunktionären berichtet, wobei wahrscheinlich die von der FIFA beauftragten Forensiker die wohl teils dunkelhäutigen Fussball-Funktionäre mit der «schwarzen Madonna» in der Klosterkirche Einsiedeln vermengt haben…Eine geradezu mystische, grossartige «Darkraum»-Saga bildet das Kernstück der Darlegungen der «Klein»-Anwälte im Auftrag des Verbandes. Dass dieser Unsinn nun von den Strafverfolgungsbehörden vom Tisch gefegt wurde, hat aber auch dargelegte, durchaus juristische Gründe, welche der FIFA jedoch von der Staatsanwaltschaft erläutert, werden mussten: Ein Museums-Projekt eines gemäss Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) organisierten Sportverbandes ist grundsätzlich selbstverständlich konform und mit dem Zweck der FIFA (Art. 2 der FIFA-Statuten) zu vereinbaren. Damit hängt auch zusammen, dass eben ein Verband zur Verfolgung des idealen Zweckes wirtschaftliche Mittel einsetzen darf. Ein Verein oder Verband unterliegt schliesslich nicht den Gesetzmässigkeiten und Ausrichtungen von Kapitalgesellschaften.

So endet wohl auch diese juristische Attacke des Weltfussball-Verbandes gegen Blatter & Co. mit einem veritablen, juristischen Debakel, auf Kosten der Allgemeinheit sowie zu Lasten der FIFA-Kasse. Die Verzeigung belegt in jedem Fall, dass der Begriff der ungetreuen Geschäftsbesorgung durchaus auch schillernd-vielseitig interpretierbar ist.

Auch in diesem Fall wäre die FIFA nicht die FIFA, wenn sie gegen die Einstellung, bzw. die Nichtanhandnahme und zur Abwendung dieser neusten Justiz-Pleite nicht noch mit Beschwerde an das Zürcher Obergericht gelangen würde. Was dann heissen würde: Affaire à suivre…

Wenn sich zwei Walliser streiten, leidet der Sport

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(causasportnews / red. / 10. März 2023) Es ist ein offenes Geheimnis auch ausserhalb des Welt-Fussballverbandes (FIFA), dass der ehemalige Präsident des in Zürich domizilierten, internationalen Verbandes, Joseph Blatter, und der aktuelle Präsident, Gianni Infantino, nicht gerade Freunde sind. Die Frage ist überdies, ob sie es jemals waren. Seit dem mehr oder weniger durch äussere Umstände erzwungenen Abgang des heute 87 Jahre alten Joseph Blatter als Präsident im Jahr 2016 sind sich der aus Visp stammende Ex-Präsident und der aktuelle Präsident aus dem benachbarten Brig immer spinnefeinder geworden. Die Gründe hierfür seien an dieser Stelle offen gelassen. Die andauernden Gehässigkeiten und Streitereien zwischen den beiden Wallisern haben nicht dafür gesorgt, dass die FIFA immer mehr in ein noch schlechteres Licht gerückt wird als dies seit geraumer Zeit der Fall ist. Das miese Verhältnis zwischen dem ehemaligen und dem aktuellen Präsidenten manifestiert sich in vielerlei Hinsicht, so gehören seit Jahren juristische Streitigkeiten und Gerichtsverfahren, die teils mit der Fehde der beiden Walliser zusammenhängen, zum Alltag und schaden letztlich dem organisierten Sport im Allgemeinen und dem Image der FIFA im Besonderen. Die Entwicklungen und Vorkommnisse spalten auch den Kanton Wallis. Hier ist Joseph Blatter der Platzhirsch, Gianni Infantino, der Immigrant aus Italien, gilt als Aussenseiter. Man vergisst im zweisprachigen Kanton nicht, dass der aktuelle FIFA-Präsident jede Gelegenheit wahrnimmt, um seinen Vorgänger im höchsten Fussball-Amt zu demontieren. Ein «Leserbrief» im gewichtigen Lokalmedium «Walliser Boten» unter der Überschrift «Sepp Blatter unser Ehrenburger» sagt zwar nicht alles aus, aber doch vieles: «Seit in der FIFA einiges drunter und drüber geht und auch Sepp Blatter nicht zuletzt aufgrund der Intrigen seines zweifelhaften Nachfolgers sein Fett abkriegt, …, bleibt Sepp Blatter ein Burger, ein Ehrenburger». («Walliser Bote» vom 7. März 2023). Dies zum Thema «Sympathieverteilung» in der Causa Joseph Blatter gegen Gianni Infantino – und umgekehrt.
Das Leben geht für beide Walliser weiter. Für Joseph Blatter, geboren am 10. März 1936 in Visp, der heute seinen 87.Geburtstag feiert, altersbedingt wohl ziemlich entspannt. Etwas anders in jedem Fall für Gianni Infantino, der in der kommenden Woche, anlässlich des FIFA-Kongresses am 17. März in Rwanda, für weitere vier Jahre zum FIFA-Präsidenten gewählt werden wird. Es ist gemäss FIFA-Statuten an sich die letzte Amtsperiode für den Walliser aus Brig, der in zwei Wochen seinen 53. Geburtstag feiert. Gemäss FIFA-Statuten wäre das die dritte und letzte Amtsperiode (die Amtsdauer für den FIFA-Präsidenten beträgt gesamthaft höchstens zwölf Jahre), doch Gianni Infantino hat kürzlich schon einmal verlauten lassen, dass er ab 2027 nochmals für vier Jahre FIFA-Präsident bleiben wolle. Wie dem auch sei. Just vor der FIFA-Generalversammlung in einer Woche wurde bekannt, dass die Schweizerische Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen Gianni Infantino wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Betrugs eingestellt habe. Der Privatjet-Flug des FIFA-Präsidenten am 11. April 2017 von Surinam nach Genf sei strafrechtlich nicht zu beanstanden (Anmerkung: Die Strafverfolgung der Bundesanwaltschaft, wegen der nicht protokollierten Treffen mit der Strafverfolgungs- und Anklagebehörde des Bundes wird fortgesetzt).
So werden die weiteren Lebensjahre des Ex-FIFA-Präsidenten und des aktuellen Verbands-Oberen die FIFA und die Öffentlichkeit wohl weiterhin beschäftigen – alles zweifellos nicht immer zum Wohle des Fussballsports – und auch nicht gemäss dem FIFA-Motto: «for the good oft the game».

Vor der unbeliebtesten Fussball-WM-Endrunde

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(causasportnews / red. / 10. November 2022) Bald geht’s los in Katar mit der in den Winter gelegten Fussball-WM-Endrunde 2022. Seit der Vergabe der Turniere an Russland (2018) und Katar (2022) im Jahr 2010 sind die Filet-Stücke des internationalen Fussball-Marketings 2018 und 2022 zur Ungeniessbarkeit verkommen. Russland 2018 ist noch einigermassen passabel über die Fussball-Bühne gebracht worden (das dortige Regime hat sein wahres Gesicht erst später gezeigt), doch bezüglich Katar, der Wüstenstaat, in dem ab dem 20. November unwiderruflich der Sport dominieren wird, herrscht auf diesen Austragungsort gemünzt ein mundiales Heulen und Zähneknirschen. Kurz vor dem Turnier-Start in der Vorweihnachtszeit wird es immer grotesker, was «Katar» anbelangt. Es sei an dieser Stelle nicht mehr wiederholt, was derzeit und immer heftiger gegen den Wüstenstaat als Ausrichter des wichtigsten Sport-Events auf dem Planeten vorgebracht wird. Bis zum WM-Endrundenstart in ein paar Tagen werden sich die Kritiken in ihrer Heftigkeit noch steigern und die Negativ-Spirale wird sich immer noch heftiger drehen. Insbesondere in den Medien wird derzeit alles mobilisiert, was geeignet ist, die herannahende Sport-Katastrophe zu erklären und zu werten. Die moderne Empörungsgesellschaft ist empfänglich für solche News.

Zum Beispiel der ehemalige Präsident des Internationalen Fussballverbandes (FIFA), Joseph Blatter. Nach seinem Freispruch im Strafverfahren um frühere FIFA-Zahlungen an den ehemaligen UEFA-Präsidenten (und FIFA-Exekutivkomitee-Mitglied), Michel Platini (vgl. etwa causasportnews vom 8. Juli 2022) , wittert der 86jährige Walliser vor allem emotionale Morgenluft und äussert sich zu Katar engagiert und sarkastisch wie zu Themen aller Art in seinen besten Zeiten. Den Medien hat er verraten, dass er die Vergabe des Top-Ereignisses als «Irrtum» und als Machwerk des mit Katar verbandelten Michel Platini qualifiziere; dieser habe den Austragungsort USA auch aus Eigennutz verhindert. Der Vorgänger des ungeliebten, aktuellen FIFA-Präsidenten hätte die WM-Endrunde 2022 lieber den USA zur Durchführung übertragen, dies vor allem auch aus sport- und verbandspolitischen Gründen (Amerika wird die Endrunde nun 2026 zusammen mit Kanada und Mexiko durchführen). Insbesondere echauffiert sich Joseph Blatter bezüglich des Umstandes, dass die französische Politik (damals mit dem Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy) schwergewichtig über Michel Platini die Weichen zugunsten von Katar stellte. Die Beziehungen zwischen Katar und Frankreich sind auf verschiedenen Ebenen derart intensiv, dass etwa der französische Spitzenklub Paris Saint-Germain massgeblich von den Katari dominiert, beherrscht und finanziert wird. Wieder einmal schiesst Geld eben doch Tore.

Das mediale und sonstige Kesseltreiben gegen den Austragungsort in der Wüste wird nun wohl bis zum Anpfiff des Eröffnungsspiels zwischen Katar und Ecuador anhalten. Joseph Blatter zeigt sich (wohl zurecht) zuversichtlich, dass ab dem 20. November dann nur noch der Ball im Zentrum des globalen Interesses stehen oder gespielt wird. Nach dem Finalspiel am 18. Dezember dürfte das «Kapitel Katar» dann zu Ende geschrieben sein, die Probleme um den Austragungsort werden kaum mehr jemanden interessieren, die Welt dürfte sich mit Katar arrangieren, und FIFA-Präsident Gianni Infantino wird am Sonntagabend des 18. Dezembers verlauten lassen, dass die WM-Endrunde in Katar die Beste war, welche die Welt je gesehen hat.

Bundesanwaltschaft verbrennt weiterhin Geld in der Strafsache Joseph Blatter und Michel Platini

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(causasportnews / red. / 20. Oktober 2022) Wer gedacht hätte, nach den klaren Freisprüchen für Joseph Blatter und Michel Platini am Bundesstrafgericht in Bellinzona (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022) würde die Anklagebehörde des Bundes, die Bundesanwaltschaft, sich nun darauf besinnen, der Geldverbrennung in dieser Causa ein Ende zu setzen, sieht sich getäuscht oder wieder einmal in den weltfremden Kosmos der Bundesanwaltschaft zurückversetzt. Die Anklagebehörde gelangt an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts und will an dieser Instanz die Freisprüche gegen die ehemaligen Fussball-Top-Funktionäre in Schuldsprüche mit geradezu magischer Kraft in Schuldsprüche verwandeln lassen. Im Zusammenhang mit einer Zwei-Millionen-Zahlung des Fussball-Weltverbandes (FIFA) unter dem Präsidium von damals Joseph Blatter an Michel Platini verlangte die Anklagebehörde eine Verurteilung wegen Betrugs und weiterer Wirtschaftsdelikte. Am Bundesstrafgericht erlitt die Bundesanwaltschaft im Hochsommer allerdings eine krachende Niederlage; die beiden Angeklagten liefen mit Total-Freisprüchen im Gepäck und mit zugesprochenen Entschädigungen aus dem Gerichtssaal. Das Verfahren hatte die Schweiz bis zu jenem Zeitpunkt Millionen gekostet und dem Land international einen grandiosen Image-Schaden beschert. Die unsinnige Geldverschwendung zu Lasten der Steuerzahlenden geht nun aber zufolge der Anrufung der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts durch die Bundesanwaltschaft weiter. Offensichtlich gebärdet sich der neue oberste Ermittler und Ankläger aus dem beschaulichen Kanton Nidwalden, Stefan Blättler, geradezu «beratungs-immun», denn Rechtsexperten gehen davon aus, dass die am Bundesstrafgericht erfolgten Freisprüche nicht mehr zu kippen sein werden. Es wird also auch in dieser Sache weiterhin Geld der öffentlichen Hand zum Fenster hinausgeworfen. Geschickter, bzw. opportunistischer scheint sich die Privatklägerin FIFA in diesem Verfahren zu verhalten und wird im Berufungsverfahren nicht mehr aktiv. Mit gutem Grund: Immerhin versenkt auch die FIFA mit unnötigen Verfahren, die durchwegs im juristischen Desaster endeten, Geld zuhauf. Am Zürichberg dürfte die Erkenntnis eingekehrt sein, dass Geld, welches so vergeudet wird, das Vereinsvermögen des Verbandes massiv schädigt und dass das für die aktuelle Führung des Weltverbandes durchaus persönliche, verbandsrechtliche Konsequenzen haben könnte. Keine Rolle spielt für die streitlustige Bundesanwaltschaft, die einmal mehr einer juristischen Apokalypse entgegensegelt, der Umstand, den immerhin bald 87jährige Joseph Blatter, der in seinem Funktionärsleben kaum alles falsch gemacht haben dürfte (vgl. auch causasportnews vom 15. Juli 2022), auch einmal zur Ruhe kommen zu lassen…

Empathie war allerdings noch nie die Stärke der Ermittlungs- und Anklagebehörde des Bundes.

Weiterer Rachefeldzug der FIFA gegen Joseph Blatter

(causasportnews / red. / 15. Juli 2022) Kaum haben sich die Wogen nach den Freisprüchen des Bundesstrafgerichts in Bellinzona in der Causa Joseph Blatter und Michel Platini, es ging dabei um eine FIFA-Zahlung von zwei Millionen Franken an den ehemaligen Star-Spieler und Top-Funktionär Michel Platini (vgl. auch causasportnews vom 8. Juli 2022), geglättet, wird für Joseph Blatter neues Ungemach aus Zürich bekannt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten und den Ex-FIFA-Generalsekretär Jérôme Valcke, der kürzlich in einem Berufungsprozess noch nicht rechtskräftig schuldig gesprochen wurde (causasportnews vom 25. Juni 2022) ein Strafverfahren eröffnet. Auf Anzeige des Weltfussballverbandes hin soll die Strafverfolgungsbehörde am Sitz der FIFA die Finanzierungs-Rechtskonformität des 2016 eröffneten FIFA-Museums untersuchen und allenfalls Anklage erheben. Kein Zweifel, das Museum im Enge-Quartier in Zürich kostet den Weltfussballverband eine schöne Stange Geld. Die Rede war vor der Eröffnung vom teuersten Mieterausbau, den es in der Stadt Zürich je gegeben haben soll. Die FIFA ist in einer Liegenschaft des Versicherungskonzerns «Swiss Life» eingemietet, für knapp zehn Millionen Franken jährlich; und das während 30 Jahren! Über die Betriebskosten ist nichts bekannt, aber klar ist, dass die Eintritte bei weitem nicht ausreichen, um die horrenden, laufenden Ausgaben auch nur ansatzweise zu decken. Das alles soll nun ein Fall für die Staatsanwaltschaft und später allenfalls der Gerichte werden, wenn es nach dem Willen des Anzeigeerstatters FIFA geht. Die Anzeige ist zwar seit geraumer Zeit eingereicht worden, blieb bei der Staatsanwaltschaft aus unerklärlichen Gründen aber liegen. Jetzt, und nach dem Blatter-Freispruch in Bellinzona, soll diese Angelegenheit beförderlich erledigt werden. Sie dürfte, wohl bereits in einem früheren Stadium, so enden wie die in Bellinzona verhandelte Strafsache. Die Anzeige stösst nicht nur in Fachkreisen auf Unverständnis, zumal das Museums-Projekt und alle Kosten durch die zuständigen Organe der FIFA geprüft und autorisiert worden sind. Die Realisierung des FIFA-Museums war also ein rein unternehmerischer Entscheid des Verbandes. Für die Kritiker der FIFA ist die Strafsache ein weiterer Mosaikstein im Rachefeldzug des Weltfussballverbandes gegen den ehemaligen, nun 86jährigen Präsidenten. Als Treiber auch dieser Attacke unter Wallisern – Joseph Blatter stammt aus Visp, Gianni Infantino aus Brig – gilt der aktuelle FIFA-Präsident. Dafür erntet der 52jährige Walliser Kritik, die allerdings, wie alles sonst im Zusammenhang mit Joseph Blatter, am ungeliebten Fussball-Funktionär abperlt.

Rückblende: Nach dem Freispruch für Joseph Blatter vor einer Woche in Bellinzona hatte die FIFA als geschädigte Partei (!) in Spott und Häme eingesteckt. Nicht gut kamen auch die Medien weg, welche den juristischen Sieg Joseph Blatters, wenn überhaupt, eher säuerlich vermeldeten – und das Desaster der Bundesanwaltschaft in diesem Prozess herunterspielten. Die Schweizer Medien, wie «Neue Zürcher Zeitung», «Tages Anzeiger», «Blick» sowie das Staatsfernsehen («SRG») schiessen zusammen mit der FIFA seit geraumer Zeit gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter oder schweigen ihn tot, wie mehrheitlich nach der Urteilsverkündung in Bellinzona. Dies hat dann schliesslich dazu geführt, dass Joseph Blatter vom Bundesstrafgericht eine Entschädigung von 20 000 Franken für die mediale Vorverurteilung zugesprochen erhalten hat! Das soviel zu den Aktivitäten der «vierten Gewalt» im Staat, die immer stärker von ebendiesem Staat finanziert wird.