Comedian kassiert trotz «fertig lustig»

causasportnews / Nr. 1037/07/2023, 19. Juli 2023

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(causasportnews / red. 19. Juli 2023) In der Tat dürfte es Menschen ausserhalb Deutschlands grundsätzlich schwer fallen, den sog. Comedian-Star Oliver Pocher lustig zu finden. Wahrscheinlich ist der 45jährige, in Hannover geborene Hansdampf des Show-Business’ in allen Gassen, der überzeugt ist, er sei irgendwie originell und ein Gewinn für die Spassgesellschaft, lediglich ein simples Vorzeigeprodukt der modernen Medienindustrie. Wie dem auch sei: Der Frauenversteher mit Beziehungskisten zuhauf gehört jedenfalls zur Deutschen «Promi»-Szene – weshalb auch immer. Wer sich in diesen Kreisen bewegt, tut alles, um sich irgendwie in Szene zu setzen. Mitunter lässt man sich in der skurrilen Box-Szene blicken, erwartend, dass man als «Promi» neben den Kämpfern im Ring auch von Fernsehkameras und Fotografen erhascht werde. So geschah es im März 2022, als sich Oliver Pocher einen Kampf des Deutschen Box-Oldies Felix Sturm, alias Adnan Catic, in der Dortmunder Westfalenhalle anschaute. Der 45jährige Felix Sturm machte übrigens in seiner sportlichen Karriere auch anderweitig von sich reden und bereicherte unter anderem in vielfältiger Weise die Rechtsprechung (vgl. etwa causasportnews vom 14. April 2019). Bevor die Fäuste im Dortmunder Ring richtig flogen, näherte sich der Rapper Fat Comedy, mit bürgerlichem Namen Giuseppe Sumrain, dem in der vordersten Reihe sitzenden Oliver Pocher und versetzte ihm eine satte Rechte an den Kopf. Der Comedian reagierte perplex und liess sich nach diesem Schlag belämmert aus der Halle führen. Der neben ihm sitzende Ex-Fussballtrainer Christoph Daum schien wie versteinert. Weshalb es zu diesem Gewaltausbruch kam, lässt sich letztlich sowenig authentisch nachzeichnen wie das Gerücht, Oliver Pocher sei lustig. Doch dann war es eben rasch «fertig lustig» an diesem Märzabend 2022. Offensichtlich sind Fat Comedy schlicht die Sicherungen durchgebrannt; der Schlag sei ein Sinnbild für das Herunterputzen von Menschen, eine Lieblingsdisziplin von Oliver Pocher, was in der heutigen Spassgesellschaft bekanntlich besonders gut ankommt.

Eine weitere Runde in der «Causa Comedian Oliver Pocher / Fat Comedy Giuseppe Sumrain» wurde kürzlich am Landgericht Frankfurt ausgetragen. Das Gericht sprach Oliver Pocher 50 000 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung zu. Der Comedian hatte von Fat Comedy 250 000 Euro verlangt. Die nächste Runde in diesem bizarren Rechtsstreit scheint vorgezeichnet. Oliver Pocher wird diese Klage trotz «fertig lustig» letztlich siegreich durchfechten; zu klar ist der Sachverhalt, eingefangen von TV-Kameras und massenhaft verbreitet über die sozialen Medien. So funktioniert Show-Business heute.

Nur ein Damoklesschwert über Wimbledon – mehr nicht

causasportnews / Nr. 1036/07/2023, 17. Juli 2023

(causasportnews / red. / 17. Juli 2023) Vor einem Jahr war alles anders und bewegte die Menschheit rund um den Globus: Da wurde die Welt erschüttert nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der am 24. Februar 2022 begann und in grauenvoller Art immer noch andauert. Damals zeigte sich der organisierte Sport ziemlich entschlossen, dass russische und weissrussische Sportlerinnen und Sportler vom Sport ausgeschlossen werden sollten. Der Boykott gegenüber dem Kriegstreiber Russland und gegenüber den Aktiven aus Russland und dem Russland-Sympathisanten Weissrussland war rigoros. Eine Ausnahme bildete das Welt-Tennis, das von Russland-Supportern, Opportunisten und Interessenvertretern beherrscht wird. Die Organisatoren des wohl berühmtesten Tennis-Turniers von Wimbledon widersetzten sich der Tennis-Weltdoktrin und liessen Athletinnen und Athleten aus Russland und Weissrussland in Wimbledon 2022 nicht zu; zweifellos erfolgte dieser Entscheid des organisierenden, privaten Vereins in Einklang mit der konsequenten Haltung der britischen Regierung (causasportnews vom 29. Mai 2022). Doch nun hat sich die Situation geändert, der Krieg dauert bereits weit über 500 Tage, die Kriegsmüdigkeit ausserhalb der Schlachtfelder in der Ukraine ist spürbar und irgendwie hat sich die Welt, horribile est dictu, auch an diesen diabolischen Event gewöhnt. Jedenfalls erlebte Wimbledon 2023 einen Meinungs- und Haltungsumschwung. Im soeben zu Ende gegangenen Rasenturnier spielten Athletinnen und Athleten aus Russland und Weissrussland ebenso wieder mit wie Aktive aus der geschundenen Ukraine. Der All England Lawn Tennis and Croquet Club hat sich offenbar dem globalen Tenniskartell beugen müssen und sich verzwergen lassen. Das führte zwar in Wimbledon zu blamablen Szenen, etwa, als die Weissrussin Viktoria Asaranka das Publikum, das sie (zugegebenermassen unschön) ausbuhte, als «betrunken» bezeichnete. Unheiliges also auf dem «heiligen Rasen» von Wimbledon, und ein Vorgeschmack auf die Olympischen Sommerspiele im kommenden Jahr in Paris, falls Aktive aus Russland, Weissrussland und der Ukraine in den Wettkämpfen aufeinander treffen sollten und von ihnen ein Handshake erwartet wird.

Wenigstens machte letztlich der Sport die delikate Situation in Wimbledon vergessen. Keine Aktiven aus Russland und Weissrussland in den beiden Finalspielen, und bei den Frauen eine Tschechin (Marketa Vondrousova) als Siegerin. Bei den Männern geschah mehr als Unerwartetes: Der Spanier Carlos Alcaraz setzte sich nach einem fast fünfstündigen Tennis-Drama gegen den derzeit wohl besten Spieler der Welt, Novak Djokovic, durch. Da war resultatmässig auch die Tennis-Welt mit Blick auf den erfolgsversprechenden Spanier und die Weltlage in Ordnung, nachdem sich der Serbe Novak Djokovic, der die bittere Niederlage sportlich trug und sich so in England zumindest keine Sympathien verscherzte, als fairer Sportsmann erwies. Wobei wir wiederum bei der aktuellen Weltlage wären. Die Haltung Serbiens gegenüber Russland ist vor allem für die Briten tendenziell unverständlich. So gab es unter diesem weitgehend emotionalen Gesichtspunkt in Wimbledon für das Publikum und die Tennis-Welt mit Carlos Alcaraz den «richtigen Sieger». Letztlich hing das Damoklesschwert der Russland-Aggression, welche durchwegs Auswirkungen auf den Sport und seine Protagonisten zeitigt, zwei Wochen über dem berühmten Rasen-Turnier. Der Sport und die Resultate bewirkten letztlich, dass der grauenvolle Krieg und seine Auswirkungen schwächer waren als das 2023 in Wimbledon Gezeigte.

Sport als Arbeit oder ähnlich – und was danach?

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causasportnews / Nr. 1035/07/2023, 9. Juli 2023

(causasportnews / red. / 9. Juli 2023) Wie heisst es so schön, wenn es um die wissenschaftliche oder pseudo-wissenschaftliche Veröffentlichung vor allem im Zusammenhang mit Darstellungen und Wertungen aller Art geht: «Nur wer nicht publiziert, wird nicht widerlegt». Nun muss «causasportnews» eingestehen, dass es die Redaktion selber erwischt hat (also quod erat demonstrandum). So wurde in der Meldung vom 7. Juli (causasportnews vom 7. Juli 2023) Roger Federer: Nur nicht zum Film!) die zurückgetretene Tennis-Ikone Roger Federer im Zusammenhang mit dessen Eintritt ins (Sport-)Rentenalter in die Nähe von Arbeitnehmern gerückt, was zugegebenermassen eine kurzsichtige Darstellung und völlig abwegig war. Selbstverständlich war der Maestro des Filzballs zu seiner Aktivzeit alles andere als ein Arbeitnehmer (etwa im Mannschaftssport im Sinne von Art. 319 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts, denn Sportler sind allenfalls atypische Arbeitnehmer); er ist es auch jetzt nicht. Er dürfte vor allem im Auftrag insbesondere der Werbeindustrie im Einsatz stehen. Ein Tennisspieler als Individualsportler ist grundsätzlich alles, nur kein Arbeitnehmer. Er erbringt zwar eine sportliche Leistung, sein Erwerbs- und Betätigungs-Status kann aber mit Unterhaltern, Entertainern oder Bühnen- und Show-Stars verglichen werden. Der langjährige Coach von Roger Federer, Ivan Ljubicic, hat es in den Medien auf den Punkt gebracht: «Roger empfand Tennis nie als Arbeit»; zu sehr habe er stets einen Drang verspürt, ein Racket in die Hand zu nehmen. Wobei der Umkehrschluss, dass, wer einen Drang verspürt, etwas Bestimmtes zu tun, keine Arbeit verrichte, auch nicht zutrifft.

Zufälligerweise hat sich in der aktuellen Sauregurkenzeit im Sport auch eine andere, ehemalige Tennis-Professionalspielerin zurückgemeldet, die heute als TV-Expertin für das Schweizer Fernsehen, in dieser Funktion wohl zweifelsfrei als Arbeitnehmerin, im Einsatz steht: Die 44jährige Baslerin Patty Schnyder, die während ihrer grossen Tennis-Karriere, u.a. als Ranglisten-Nummer 7, nicht nur auf den Tennis-Plätzen der Welt brillierte. Sondern sie sorgte auch neben dem Sportplatz wegen ihres Privatlebens, das in den Medien, einen ungebührlich grossen Raum einnahm, für Furore. Da war die Geschichte mit dem «Heiler» Rainer Harnecker, zu deren Überwachung Patty Schnyders Eltern den Privatdetektiv Rainer Hofmann, engagierten. Das Ganz endete mit der Heirat von Patty Schnyder und Rainer Hofmann. Die Ehe hielt zehn Jahre, die Geschichte entzweite die Sportlerin und ihre Eltern. Mit ihrem Partner Jan Heino lebt Patty Schnyder heute in Deutschland. Aus der Beziehung stammen zwei Töchter. Mit der soap opera um Rainer Harnecker und mit dem Zerwürfnis mit ihren Eltern sorgte die begnadete Tennisspielerin indirekt für juristisches Aufsehen. In einem spektakulären Verfahren und aufgrund der Berichterstattung in einem Boulevard-Medium in der «Causa Patty Schnyder» erkannte letztlich das Schweizerische Bundesgericht, dass die Zeitung «Blick» dem Vater von Patty Schnyder zufolge einer widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzung durch die damalige Berichterstattung den Gewinn aus dem Absatz des Medienerzeugnisses herauszugeben habe (Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 7. Dezember 2006 betr. Art. 28a Abs. 3 ZGB, BGE 133 III 153). Patty Schnyder, bzw. ihr Vater, hat mit seiner Klage die Medien-Rechtsprechung ungemein bereichert und vorexerziert, wie den Medien-Berichterstattungsexzessen der heutigen Zeit wirksam begegnet werden kann. Die Medien lieben alles, ausser, wenn sie ihre Geschäftsbücher transparent machen müssen, damit ein Gewinn nachvollziehbar wird.

Nach einem neuen Betätigungsfeld oder neuen Betätigungsfeldern wird sich nun auch der Spitzen-Triathlet Jan van Berkel umsehen. Soeben hat er seine sportliche Abschiedsvorstellung gegeben und am Ironman Switzerland in Thun seine Karriere als Professional mit einem grandiosen, finalen Sieg gekrönt. Der gelernte, 37jährige Jurist und bekennende «Causa Sport»-Leser (www.causasport.org) kann sich nun eine Betätigung in der Juristerei ebenso vorstellen wie Aktivitäten im Sportbereich. Der mit der ehemaligen Eiskunstläuferin Sarah Meier, heute van Berkel, verheiratete Ausnahmeathlet, will sich aber zuerst einmal ausgiebiger als bis anhin seiner Familie widmen. In diesem «Fall» sei es gestattet, dem erfolgreichen Top-Sportler und Berufskollegen herzlich zu seinen langjährigen, grossen Leistungen in dieser Hardcore-Sportart herzlich zu gratulieren!

Roger Federer: Nun nur nicht zum Film!

causasportnews / Nr. 1034/07/2023, 7. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 7. Juli 2023) Sich als Rentnerin oder Rentner aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen und sich von Gesellschaft und Staat zu verabschieden, fällt nicht allen Menschen leicht. Gemeinsam ist dieser Alterskategorie durchwegs, dass sie, so um die 60 oder 70, in die letzte Lebensphase eintreten. Statt Geschäfts-Meetings Arzt-Termine, statt glamouröse Einladungen öde Alltage, statt fröhliche und beschwingte Geburtstagsfeste und Teilnahmen an Hochzeiten Begräbnisse und Altersheimbesuche. Nicht so bei Sportlerinnen und Sportlern, vor allem, wenn sie berühmt und gefeiert – und vielleicht auch noch gestrauchelt sind.

Beispiel Boris Becker: Er war der jüngste Wimbledon-Sieger aller Zeiten, der mit 17 Jahren den Grundstein für eine grandiose Tennis-Karriere legte. Nach der Aktivzeit ging es bergab. Sein Leben nach der sportlichen Laufbahn, die er mit 33 Jahren beendete, glich einer Achterbahn der Fakten und Gefühle. Der Frührentner taumelte von Frau zu Frau, von Business-Crash zu Business-Crash, sah Gerichtssäle bis in jüngster Zeit nicht nur von aussen und hangelt(e) sich, allerdings geschickt, von Pleite zu Pleite. Dennoch blieb er einer der beliebtesten Ex-Sportler Deutschlands mit bester Medienpräsenz. Die Situation präsentiert sich unverändert. Boris Becker, den Deutschland liebevoll «Bobele» nennt, nun 55 Jahre alt, lebt das begehrenswerte Leben eines Frührentners. Dieses wird auf dieser Erde nie enden.

Beispiel Roger Federer: Mit 40 Jahren ist er ins Rentnerleben hinübergetreten und ist so etwas wie ein «Anti-Becker». Immer dieselbe Frau an seiner Seite, eine Handvoll Kinder mit dieser immer gleichen Frau, solide Werbepartner ohne Ende (von «Jura»-Kaffeemaschinen, über «Lindt»-Schokolade bis «Schweiz Tourismus»), ebenso Geld in Hülle und Fülle. Roger Federer, nicht gerade für Spendier-Freudigkeit bekannt, wird sein Vermögen in den nun folgenden Jahren seines Rentner-Lebens weiterhin vermehren. Der diesbezügliche Instinkt, der Boris Becker abging, ist eine der Stärken des bald 41jährigen Schweizer Tennis-Maestro. Beispiel «Credit Suisse». «Bobele» reibt sich die Augen, wie es möglich ist, trotz einer veritablen Banken-Pleite («Credit Suisse») noch reicher zu werden (Roger Federer). Roger Federer verkörpert die Ur-Eigenschaften des bodenständigen Schweizers. Das Leben von «Bobele» wäre undenkbar für den Baselbieter, der im Moment in Wimbledon als «King Roger» Hof hält und dem es egal ist, wer unter ihm die Blaublütigkeit repräsentiert.

Natürlich sind Boris Becker und Roger Federer atypische Rentner, so, wie sie zuvor atypische Erwerbstätige waren. Der Sport bietet grundsätzlich einen Fundus von Atypizitäten. Die Sportler werden, auch wenn sie dem aktiven Sportgeschehen Adieu gesagt haben, nicht das konventionelle Rentner-Schicksal erleiden. Dennoch ist es auch für einen Maestro des Tennis, wie Roger Federer, nicht einfach, sich nach dem Rückzug vom Sport zu positionieren. Eine Zeitlang Abschied nehmen, den erarbeiteten Glamour geniessen und sich mit denen zu sonnen, die sich eben im Umfeld Berühmter zu sonnen pflegen – das ist natürlich keine Lösung für die irdische Ewigkeit. Die Medien orten bei Roger Federer bereits eine Ruhestand-Depression, dies, nachdem ein Auftritt des Mega-Stars anlässlich des Coldplay-Konzertes in Zürich einigermassen skurril anmutete und beim Tennis-Maestro selbstverständlich nur vermeintlich eine post-sportive Sinneskrise manifest werden liess. Auch Roger Federer im Ruhestand wird seine Position im zweiten Lebensabschnitt nach der Aktiv-Laufbahn finden. Die Gefahr, dass er zum «Partycrasher» auf den verschiedenen Bühnen dieser Welt wird, wie Medien bereits orakeln, besteht nicht. Nur vom Filmgeschäft sollte er sinnvollerweise die Hände lassen. Dieses Business ist nun wirklich ehemaligen Sportlern vorbehalten, die vor dem «Red Bull»-Zeitalter gross wurden, etwa der 83jährige Hans («Hausi») Leutenegger, der heute noch von seinem Bob-Olympiasieg von 1972 in Sapporo zehrt. Und sich danach im Filmgeschäft («Kommando Leopard» mit Klaus Kinski) zum Clown machte.

Gianni Infantino c. Joseph Blatter: Ein surrealer Rachefeldzug

causasportnews / Nr. 1033/07/2023, 3. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 3. Juli 2023) Seit 2016 tobt zwischen dem aktuellen Präsidenten des Welt-Fussballverbandes (FIFA), Gianni Infantino, und dem Ex-Präsidenten des Verbandes in Form eines Vereins (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches), Joseph Blatter, ein erbitterter Kampf, über dessen eigentlichen Gründe offensichtlich niemand so richtig Bescheid weiss. Faktum ist, dass sich die beiden Kontrahenten auf straf- und zivilrechtlicher Ebene nichts schenken und seit Jahren Verfahren jedwelcher Schattierung geführt werden; seitens der FIFA mit unerbittlichem Einsatz, jedoch mit wenig Zählbarem; markant sind allerdings die Kosten, welche sich beim Verband deswegen bisher angehäuft haben. Jedenfalls ging der 87jährige Joseph Blatter bei allen bisherigen, juristischen Auseinandersetzungen als Sieger hervor, zuletzt in der «Causa FIFA-Museum».

Das FIFA-Museum in der Zürcher City war eine Herzensangelegenheit des heute 87jährigen Ex-Präsidenten. Der Weltfussball mietete sich in einer mondänen, für den Fussball-Museumszweck adäquat umgebauten und eingerichteten Liegenschaft einer Versicherungsgesellschaft beim Bahnhof Zürich-Enge ein. Entsprechend wurde ein langfristiger Mietvertrag mit zugegebenermassen stolzem Mietzins zwischen der FIFA und dem Versicherer abgeschlossen. FIFA und seine Entourage fanden, das sei nun in jedem Fall eine ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Strafgesetzbuch; StGB) gewesen und verzeigten Joseph Blatter und dessen damaligen, engsten Mitarbeiter bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Verfahren gegen mehrere Personen, nicht nur gegen den Ex-Präsidenten, wurden zwischenzeitlich eingestellt, bzw. wurden sie gar nicht an die Hand genommen (causasportnews, 8. April 2023). Die Ermittler erkannten in der Anzeigeerstattung der FIFA nicht einmal einen Knochen ohne Fleisch, sondern qualifizierten die Vorgehensweise des Verbandes unter Giani Infantino zusammengefasst als «Mumpitz» (= ein Unsinn, den man nicht zu beachten braucht). Obwohl der Staat den grössten Teil der Untersuchungskosten trägt, was die Öffentlichkeit einigermassen empört, haben die aus dem Home of FIFA initiierten Anzeigen auch beim Verband massive Kosten verursacht. Vor allem in einem Punkt legte sich die FIFA mächtig ins Zeug und wollte die Untersuchungsbehörde überzeugen, dass etwa das ganze Mietzinskonstrukt für das Museum ausserordentlich und eine Trickserei sei – eben eine ungetreue Geschäftsbesorgung der Gruppe Joseph Blatter & Co. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Mietzinshöhe für das Museum auch von den Untersuchungsbehörden als marktkonform qualifiziert wurde. Die FIFA wollte die Mietzinsgestaltung als überrissen und unverhältnismässig gewertet sehen. Die Mietzinshöhe sei auch das Resultat von trüben Absprachen etwa zwischen der Vermieterschaft und der FIFA mit Joseph Blatter und seiner Entourage sowie einflussreichen Personen aus der Wirtschaft.

Absprachen – das wäre eine Sache. Jedoch der Ort, wo diese Absprachen getätigt worden sein sollen, ist ein anderes Thema: In einem «Darkraum» des Klosters Einsiedelns! Um diese Behauptung zu bestärken, wurden von der FIFA Spezialfirmen, gegen teures Geld, beauftragt, um den Ermittlern kloster-historisches Material bezüglich der Treffpunkte im Kloster zu liefern. Namentlich wurde auch erwähnt, wer an konspirativen Treffen im «Darkraum» des Klosters teilgenommen habe, so der damalige Abt des Klosters, Martin Werlen, ebenfalls ein Waliser wie Joseph Blatter. Sowohl Joseph Blatter, Martin Werlen und andere von der FIFA ins Visier genommene Persönlichkeiten in dieser Räubergeschichte bestritten das Vorhandensein eines abhörsicheren Raumes in Einsiedeln als auch, dass Absprachen bezüglich des FIFA-Museums in diesem Raum im Kloster stattgefunden hätten. Joseph Blatter zeigt sich über diesen Rachefeldzug von Gianni Infantino und seinen Vasallen verärgert und sieht sich ob der Verdächtigungen und Beschuldigungen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt – und will allenfalls klagen. Die Geschichte ist grotesk und skurril zugleich, deshalb wird sie weiterhin in den Medien ausgebreitet. Dabei wird u.a. auch die Frage gestellt, ob der teure und unsinnige Rachefeldzug der aktuellen FIFA-Führung und auf Kosten des Verbandes nicht auch als ungetreue Geschäftsbesorgung zu qualifizieren sei. Dieses Thema könnte die nächste, juristische Kampfebene zwischen der ehemaligen und der aktuellen FIFA-Führung bilden. Eher unwahrscheinlich ist es, dass der FIFA-Kongress, die Versammlung der Mitglieder des Verbandes, Gianni Infantino wegen dieser Geldverschwendung in dieser Anzeigenpose aus dem FIFA-Hauptquartier nahe beim Zürcher Zoo abstraft. Solange die Nationalverbände als Mitglieder der FIFA pekuniär auf ihre Kosten kommen, wird sich niemand in «Winkelried»-Manier mit dem FIFA-Präsidenten anlegen und diesen zur Räson bringen wollen.

Kein Schadenersatz für Schach-Professional Hans Niemann

causasportnews / Nr. 1032/06/2023, 29. Juni 2023

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(causasportnews / Red. / 29. Juni 2023) Der ehemalige Schach-Weltmeister und immer noch unbestrittenermassen Beste am Brett mit den 64 Feldern, Magnus Carlsen, ist nebst seiner genialen Schach-Kunst auch sonst in jeder Hinsicht herausragend und extravagant. Vor allem ist er gradlinig und von einem Gerechtigkeitssinn sondergleichen beseelt – insbesondere, wenn es um die Integrität im Schachspiel geht. Das hat ihm nun eine Schadenersatzklage eingetragen, wobei, nach Ansicht des 32jährigen Norwegers, im Gerichtssaal die Gerechtigkeit gesiegt hat.

Dass sich ein ehemaliger Schach-Weltmeister in diesem Alter, der den Titel, auf dessen Verteidigung er vor ein paar Monaten freiwillig verzichtet hat, früher oder später wieder zurückholen wird und sich so die Krone in dieser Disziplin erneut aufsetzen wird, scheint vorgezeichnet. Der Beste seines Fachs darf sich auch in allen Belangen dieser Disziplin einbringen und äussern, so auch, wenn es um mögliche Betrügereien im Schach-Sport geht. Zumindest hat Magnus Carlsen eine Diskussion entfacht, als er entsprechende Vorwürfe gegen den schillernden US-amerikanischen Schachspieler Hans Moke Niemann, seit 2021 Grossmeister, thematisiert hat (vgl. auch causasportnews vom 9. Oktober 2022). Im vergangenen Jahr wurde die Szene aufgescheucht, als Betrugsgerüchte um den jetzt 20jährigen, aufstrebenden US-Amerikaner die Runde machten. Die Manipulations- und Betrugs-Verdächtigungen betrafen nicht Live-Spiele, sondern Online-Partien, welche Hans Niemann teils äusserst spektakulär gewonnen hatte. Das digitale Schachspiel ist mit Blick auf Manipulationen und Betrügereien prädestiniert. Wenn solche Verdächtigungen vom Besten Spieler der Welt mitgetragen werden, ist das jedenfalls bemerkenswert. Auch auf der Online-Schach-Seite «chess.com» wurden Vermutungen in den Raum gestellt, Hans Niemanns Erfolge seien teils nicht auf konventionelle, übliche Weise zustande gekommen. Jedenfalls sah sich Hans Niemann, für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, veranlasst, Magnus Carlsen wegen dieser unappetitlichen Angelegenheit zu verklagen. Ein Bundesrichter im Staat Missouri hat nun aber die Klage des US-Amerikaners auf Schadenersatz in der Höhe von 100 Millionen gegen Magnus Carlsen abgewiesen. Zur Begründung des Entscheids verlautete noch nichts, auch nicht diesbezüglich, wie die von Magnus Carlsen mitgetragenen Betrugs- und Manipulationsgerüchte im Zusammenhang mit dem digitalen Schachspiel zu werten sind. Eines ist in der «Causa Hans Moke Niemann» aktuell aber sicher: Affaire à suivre – und: Die amerikanische «Micky Maus-Justiz» ist unberechenbar.

Gewalt im Amateurfussball – die Reaktionen der Bestürzungs- und Empörungsgesellschaft

causasportnews / Nr. 1031/06/2023, 27. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 27. Juni 2023) Gewalt rundherum, nicht nur in den Kriegsgebieten und auf den Schlachtfeldern dieser Welt. In der modernen Spass-, Bespassungs- und Freizeitgesellschaft bildet Gewalt auch ein Unterhaltungsfaktor. Ein Beispiel: An Sonntagabenden, an denen es an sich flächendeckend friedlich zu und hergehen sollte, ergötzt sich die TV-Konsumgesellschaft mit steigendem Aggressionspotential an immer neuen Folgen des «Tatort»-Krimis. Mord, Totschlag, Gewalt, rüde und menschenverachtende Umgangsformen erleichtern offensichtlich den Start in die neue Arbeitswoche – nicht nur bei «Tatort». Apropos Wochenende: Spätestens ab Montagmorgen lesen sich in den Städten die Medienberichte der Polizei vom zurückliegenden Wochenende wie Kriegsberichte. Die Gesellschaft im Aggressionsmodus und ohne Orientierungspotential scheint ausser Rand und Band geraten zu sein. Das Dramatische an der Sache: Es wird immer schlimmer.

Wen wundert’s da, dass Horror-Ereignisse etwa im Amateurfussball zwar im Moment bestürzen und empören; aber (auch) der Sport-Konsument vergisst rasch und geht zur Tagesordnung über. Erst ein guter Monat ist vergangenen, seit ein Vorkommnis im Jugendfussball für Bestürzung und Empörung sorgte. Auf einem Fussballplatz im Stadtteil Eckenheim in Frankfurt a.M. ereignete sich im Rahmen eines Jugendturniers am Pfingstwochenende (!) nach wechselseitigen Gewalttätigkeiten unter Jugendlichen eine Tragödie – besser gesagt: Eine Straftat. Regelrecht zu Tode geprügelt wurde ein 15jähriger Amateur von einem 16jährigen Gegner. Das Opfer erlag im Spital den schweren Kopfverletzungen, welche ihm vom Kontrahenten zugefügt wurden. Reaktionen der üblichen Art wurden, wie stets nach solchen Vorkommnissen, umgehend nach dem Bekanntwerden der Tat manifest. Doch die Folge dieser Gewaltorgie wurde von Fachleuten umgehend in den nachvollziehbar realen Fokus gerückt: «Es war nur eine Frage der Zeit, bis jemand zu Tode kommt», liess sich eine Kriminologin in den Medien nach der Straftat auf dem Sportplatz zitieren. Die Rede war sodann von unzähligen Gewalttätigkeiten im Sport, die mit dem Vorfall von Frankfurt eine «fussballtypische Eskalationsstufe» erreichte. Gemäss einer Statistik des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) mussten in der Saison 2021/2022 exakt 911 Fussballspiele in Deutschland wegen Gewalt- und Diskriminierungsvorfällen abgebrochen werden. Seit zehn Jahren steigt die Zahl der Gewaltakte im und um den Fussball kontinuierlich. Der Verband schaut hilflos hin und beobachtet (nur noch), wie er eingesteht. Er sieht sich ausser Stande, der Gewalt im Fussballsport als Perpetuierung der menschlichen Gewaltbereitschaft Einhalt zu gebieten. Physische und psychische Gewalt findet dabei nicht nur zwischen Spielern statt, sondern auch Zuschauer werden immer gewaltbereiter, auch etwa gegenüber Schiedsrichtern. Was tun gegenüber dieser Entwicklung? Von Verbandsseite her wird gefordert, dass die Menschen auf und um den Fussballplatz wieder anständig(er) und gewaltfreier miteinander umgehen. Wahrscheinlich ein frommer Wunsch in einer von Gewalt durchsetzten Gesellschaft, die den Unterhaltungsfaktor «Gewalt» akzeptiert. Der Sport ist schliesslich das Abbild der unserer sonstigen Welt. Die Sportverbände sind zudem keine Nacherziehungsanstalten einer degenerierten Gesellschaft.

Bezüglich des Vorfalls von Frankfurt laufen die Untersuchungen, obwohl die Tat nach einem Monat durchwegs vergessen ist. Das Opfer aus Berlin spendete seine Organe. Der festgenommene Täter des FC Metz (Frankreich) beteuert inzwischen, nicht absichtlich gehandelt zu haben. Todschlag durch Zufall also. Oder dumm gelaufen. So wie in der Regel im sonstigen Leben. Und in den «Tatort»-Krimis.

Früher war mehr Respekt: Sportler als Vorbilder – in Theorie und in der Praxis

causasportnews / Nr. 1030/06/2023, 26. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 26. Juni 2023) Ist von der aktuellen «Causa Breel Embolo» die Rede, wird auch alles das, was früher besser war, bemüht. Wie fühlte sich zum Beispiel Weihnachten an bei Hoppenstedts vor 45 Jahren? Opa Hoppenstedt (Loriot, Vico von Bülow) bemängelte den mager geschmückten Weihnachtsbaum; eben: «Früher war mehr Lametta». Früher war vieles anders und natürlich alles viel besser. So auch bei den Sportlerinnen und Sportlern, die Kinder jener Zeit waren und sind, in der sie leb(t)en. Ein Fussballspieler war auf dem Spielfeld meistens ebenso diszipliniert, wie ausserhalb des Fussballplatzes. Im Spiel sorgte der Schiedsrichter, ein Richter mit entsprechender Kompetenz und Autorität, für regelkonformes Spiel und dafür, dass sich die Spieler auch respektvoll gegenüber allen Protagonisten des Spiels verhielten. Das hat sich weitgehend geändert; heute hat, zumindest im Fussballsport auf höchster Ebene, der Einzel-Schiedsrichter ausgedient. Eine Gruppe, ein Schiedsrichter-Team, ist notwendig, um Korrektheit im Spiel zu garantieren; und um Unsportliches zu korrigieren. Das moderne Erziehungsmittel des Fussballs heisst «VAR» (Video Assistent Referee). Die Mannen werden bis zum heutigen Tag also «Schiedsrichter» genannt. Der Respekt seitens der Sportler dem Schiedsrichter gegenüber ist erstaunlicherweise immer noch ein einigermassen hehres Gut.

In der heutigen Zeit und gleichsam im Zeitalter einer neuen Medien- und Kommunikationskultur sind die Sportlerinnen und Sportler auch Personen des öffentlichen Interesses. Sie sind «gläsern» geworden. Was etwa ein Fussballspieler ausserhalb des Stadions so alles anstellt, wird oft einer breiten Öffentlichkeit zugetragen. Zum Teil haftet den Sportlern auch noch das gängige Klischee an, sie seien Vorbilder. Ein aktuelles Themen-Beispiel liefert aktuell der Schweizer Fussball-Nationalspieler Breel Embolo, Klubspieler bei AS Monaco und Stammakteur der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft. In sportlicher Hinsicht ist der 26jährige Modell-Athlet ein sportlicher Überflieger. Und sonst?

Vor rund fünf Jahren soll der Spieler im Basler Nachtleben regelrecht gewütet haben; bereits früher sorgte der nicht mehr ganz junge Breel Embolo für Negativ-Schlagzeilen ausserhalb des Fussballplatzes. Beleidigungen, teils primitive Beschimpfungen, Drohungen und polysportive Aktivitäten, wie Faustschläge, soll sich der Stürmer erlaubt haben. Dafür ist er nun vom Basler Strafgericht wegen mehrfacher Drohung erstinstanzlich verurteilt worden. Offenbar trotz der klaren Faktenlage zeigt sich der Fussballspieler, der im Ausgang zum normal sterblichen Menschen mit allen Schwächen und Stärken mutierte und den Vorbildcharakter zumindest ausblendete, auch vor Gericht kampfeslustig und will in die Berufung gehen – Demut sieht anders aus; das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig, und für den Spieler gilt die Unschuldsvermutung. Das hinderte den erstinstanzlich verurteilten Spieler nicht, alle und alles rundherum regelrecht zu beschimpfen. Über Instagram vermeldete er, dass nur Gott über ihn richten könne. Alle andern, ausser Gott natürlich, seien eh Arschlöcher.

Dass der begnadete Spieler nicht zu seinen Fehlern steht, ist eine Sache, und selbstverständlich hat er das Recht, das erstinstanzliche Urteil von einer weiteren kantonalen Instanz und allenfalls auch vom Schweizerischen Bundesgericht überprüfen zu lassen.

Am ersten Prozesstag erschien Breel Embolo offenbar lässig und überheblich vor Gericht; diesen Schluss lassen auch die Bilder aus Basel ziehen. Sein Aufzug liess jeden Respekt gegenüber dem Gericht vermissen. Vor Schranken fiel er der Richterin schon einmal ungebührlich ins Wort. Zwar spielt der Fussballstar für die Schweiz, deren Repräsentanten der dritten Staatsgewalt er aber offensichtlich ziemlich geringschätzt. Aber Spiel und Spass im Leben eines Fussballstars sind eben zwei verschiedene Ebenen. Klar, dass der Prozess am Rheinknie ein gewaltiges Medienecho bewirkte, was dazu führte, dass der Monaco-Spieler dem zweiten Prozesstag und der Urteilsverkündigung fernblieb. Diesem «Spiessrutenlauf» habe sich Breel Embolo nicht weiter aussetzen wollen, erklärte dessen Verteidiger und sprach von «Persönlichkeitsverletzung» gegenüber seinem Mandanten. Auf diese krude Art und Weise verliert ein Anwalt zumindest den eigenen Mandanten nicht.

Womit zu beurteilen wäre, ob Sportler auch ausserhalb des Sportfeldes noch zu Vorbildern taugen. Wohl eher nicht. Das müssen sie in der heutigen Zeit auch nicht sein. Vorbildfunktion von Sportlern ausserhalb des Sportes, das war einmal. Früher war eben doch mehr Respekt.

Ein Verhalten eines Top-Sportlers ist dennoch problematisch. Nationalmannschafts-Spieler müssten doch zumindest ein wenig Vorbilder sein und sich respektvoll geben, insbesondere gegenüber dem Land, für das sie im Sport antreten. Der Schweizerische Fussballverband (SFV) wird dem Monaco-Professional nun wohl trotz aller Nachsicht die «gelbe Karte» zeigen müssen. Für die Schweiz zu spielen, auch wenn man sich gegenüber den Staatsgewalten dieses Landes derart respektlos verhält, geht nicht einfach so. Dass Nationalmannschafts-Spieler jeweils das Mitsingen der Nationalhymne verweigern, mag noch angehen; was «national» ist, mutet eh verdächtig an. Aber derart respektloses Verhalten dem Land gegenüber, für das ein Sportler aufläuft, geht gar nicht. Früher war mehr Respekt nicht immer nur negativ.

Mit Blick auf Olympia 2024: Eruptionen im globalen Sport?

causasportnews / Nr. 1029/06/2023, 22. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 22. Juni 2023) Kaum jemand glaubt derzeit daran, dass der Krieg, den Russland gegen die Ukraine direkt und mittelbar gegen die Welt angezettelt hat, in absehbarer Zeit beendet werden könnte. Diese Einschätzung entspricht der allgemeinen, aktuellen politischen und militärischen Lagebeurteilung und den Erfahrungen, welche aus der Weltgeschichte, einer eigentlichen Unfallchronik der Menschheit, gezogen werden muss. So heterogen, wie weltweit die Reaktionen der Politik auf die krass völkerrechtswidrige Aggression Russlands sind, so labil und inkonsequent reagiert der globale Sport gegenüber dieser russischen Barbarei und gegenüber den Steigbügelhaltern und Sympathisanten der verbrecherischen Taten, die fortlaufend und weiterhin begangen werden.

Fairness, Frieden, und gegenseitiger Respekt sind die Maximen, welche die Basis des Sportes bilden. Diese Prinzipien, welche die Teilnehmer am Sportgeschehen auch ausserhalb des Sportes hochhalten sollen, werden von Russland sowie vom russischen Volk und somit auch von den Sportlerinnen und Sportlern dieses Landes mit Füssen getreten. Die völkerverbindende Kraft des Sportes ist wie die Völkerrechtslage mit Blick auf die Schandtaten Russlands gegenüber der Ukraine regelrecht zum traurigen Scherz verkommen. Die Weltpolitik fragt sich seit dem 24. Februar 2022, wie sie sich gegenüber Russland und allen Missetätern dieser beispiellosen Aggression verhalten soll, um dem Genozid und der Zerstörung der Ukraine Einhalt zu gebieten. Eine konsequente Line fehlt in der Politik ebenso wie im Sport. Dieser fragt sich seit dem Beginn dieser verbrecherischen Handlung, wie man sich gegenüber Russland und den russischen Athletinnen und Athleten verhalten soll. Zu Beginn des Krieges stemmte sich der Sport ziemlich geeint gegen Russland und seine Vertreterinnen und Vertretern; jetzt, nach eineinhalb Jahren Krieg, bröckelt die Einheit. Erschwerend kommt in dieser Situation dazu, dass den Russen das Verhalten der Sportwelt ihnen gegenüber relativ gleichgültig ist. Sie agieren im Sport so unberührt und verantwortungslos wie im Krieg, den sie in Verletzung des «ius ad bellum» (das Recht zum Krieg; die Verletzung des «ius in bello», das Recht im Krieg, ist sowieso reine Theorie geworden) und weiterer internationalen Kodifikationen führen. Als fatal erweist sich der Umstand, dass russische Funktionäre den globalen Sport nach wie vor gleichsam mitprägen und nicht nur etwa in den Disziplinen Boxen und Schach regelrecht beherrschen und beeinflussen.

Zwar ist ein Jahr, vor allem im Krieg, eine lange Zeitperiode. Doch im organisierten Sport präsentiert sich die Lage mit Blick auf die in etwas mehr als einem Jahr beginnenden Olympischen Sommerspiele vom 26. Juli bis zum 11. August 2024 als delikat. Was wird in Paris geschehen? Wie wird mit Russland und den russischen Athletinnen und Athleten umzugehen sein, wenn der Krieg bis dann, wenn kein Wunder geschieht, andauert? Russland (und auch Weissrussland und allenfalls weitere Länder) ausschliessen und den Sportlerinnen und Sportlern einen neutralen Status verleihen – ein Taschenspielertrick, den das Internationale Olympische Komitee (IOK) immer wieder anwendet, wenn es sich vor davor drückt, Flagge zu zeigen und das Heil im sport-politischen Opportunismus sucht? Wie das Gezerre und Gezänke mit Blick auf die Teilnahme Russlands in Paris 2024 ausgehen wird, ist derzeit nicht abzusehen. Russland nimmt rücksichtlos auch eine Spaltung des globalen Sportes und ein entsprechendes Chaos in Kauf. Das auf Gewinnmaximierung getrimmte IOK, primär dem Mammon und weniger der (Sport-)Ethik verpflichtet, versucht, es allen Protagonisten im Weltsport Recht zu machen und sich dabei in keiner Weise zu exponieren. Aber es arbeitet derzeit auf die Wiederzulassung der Russinnen und Russen im Sport hin. Wie sich der Sport gegenüber Russland letztlich positionieren wird, ist jedenfalls für die russische Propaganda irrelevant. Zwar zeigt sich Frankreich im Moment noch entschlossen, im kommenden Jahr keine Russinnen und Russen an der Seine antreten zu lassen. Es würde allerdings nicht überraschend, wenn das opportunistische IOK mit einem noch opportunistischeren Präsidenten an der Spitze Paris derart unter Druck setzen und Frankreich nötigen würde, Russen, in neutraler Camouflage natürlich, an den Wettkämpfen teilnehmen zu lassen.- On verra, würde der Franzose, wohl bald leicht resignierend, wohl sagen. Doch das würde im globalen Sport zu gewaltigen Eruption mit entsprechenden Folgen führen.

TdS 2023: Nach den Cyclisten die Juristen

causasportnews / Nr. 1028/06/2023, 19. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 19. Juni 2023) Die diesjährige Schweizerische Radrundfahrt Tour de Suisse (TdS) ist beendet. Gott sei Dank, wäre man geneigt zu sagen. Seit dem Unfalltod des Schweizers Gino Mäder, der in der Abfahrt vom Albulapass (causasportnews vom 16. Juni 2023) stürzte und verschied, war der Sport kein Thema mehr; das konnte und durfte er auch nicht mehr sein. Die Kernfrage lautete seit dem Drama um den Schweizer, ob eine Weiterführung der Tour de Suisse noch zu verantworten sei; aus sport-ethischer und aus sportlicher Sicht. Eher unverständlicherweise entschieden sich die Organisatoren für eine Weiterführung des Rennens. Nachdem aber zwei Teams und mehrere andere Fahrer den Rückzug von der Rundfahrt erklärt hatten, wurde das Radrennen allerdings so oder so ein sportlicher Wettbewerb ohne jeglichen Wert. Nur mit Bezug auf die Statistik ist anzumerken, dass der eher unbekannte, bald 23 jährige Däne Mattias Skjelmose Jensen die diesjährige Schweizer Rundfahrt, die in der letzten Phase zur Tour der Trauer wurde und an der niemand mehr Spass haben oder etwas abgewinnen konnte, als Gesamtsieger beendete.

Der Tod des 26jährigen Gino Mäder in der Schussabfahrt am Albulapass ist so unbegreiflich wie unverkraftbar. Die Trauerbewältigung wird weitergehen. Allerdings rücken nun nach dem Abschluss der Tour 2023 die juristischen Folgen des Unfalls, den der allseits beliebte und geschätzte Schweizer tragischerweise nicht überlebte, ins Zentrum der Abklärungen und Diskussionen. Da die Umstände der Todesfahrt noch nicht schlüssig nachvollzogen werden können, hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden Untersuchungen aufgenommen. Nun müssen unter den vorliegenden Umständen die Juristen den Cyclisten folgen. Die Abfahrt der Pedaleure am Albula in hoher Geschwindigkeit vor der Zielnähe, die Gino Mäder zum Verhängnis wurde, ist ein Kritikpunkt, dem sich die Veranstalter des Rennens ausgesetzt sehen. Im Vordergrund der Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dürften die Tatbestände der fahrlässigen Tötung (Art. 117 des Strafgesetzbuches, StGB) sowie allenfalls der Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB) stehen. Unfälle im Zusammenhang mit Radrennen haben immer wieder zu strafrechtlichen Beurteilungen der Vorkommnisse geführt. Im Vordergrund standen meistens Fragen der ungenügenden Sicherheitsvorkehrungen (mangelhafte Absperrungen der Rennstrecken).