Schlagwort-Archive: World Anti Doping Agency

Doping-Sanktions-Deal mit und um Tennis-Star Jannik Sinner

causasportnews.com – 15/2025, 17. Februar 2025

Photo by Raj Tatavarthy on Pexels.com

(causasportnews / red. / 17. Februar 2025) Auf 16./17. April dieses Jahres wäre die Weltranglisten-Nr. 1 im Herren-Tennis, der Südtiroler Jannik Sinner, nach Lausanne aufgeboten gewesen, wo sein Doping-Fall am Internationalen Sport-Schiedsgericht TAS (Tribunal Arbitral du Sport) verhandelt worden wäre (vgl. auch causasportnews vom 14. Januar 2025). Diese Reise kann sich der 23jährige Super-Star der Filzball-Unterhaltungs-Industrie nun sparen. Rechtzeitig, um an dem am 25. Mai 2025 beginnenden French Open in Paris teilnehmen zu können (wo der Jung-Star der Top-Favorit sein wird), resultiert in dieser Doping-Sanktionsgeschichte eine wundersame Wendung, die alle Protagonisten glücklich macht. Dies, nachdem Jannik Sinner trotz eines positiven Dopingbefundes und einer Sperre, die dank der vom Tennis-Star eingereichten Rechtsbehelfe (aktuell am TAS) ausgesetzt wurde, auch am prestige-trächtigen Australian Open vom 6. bis 26. Januar 2025 spielen konnte; das Turniert gewann er auch souverän. Zwischen diesen beiden Top-Anlässen hat nun Jannik Sinner in eine Dopingsperre von drei Monaten eingewilligt. Sie gilt rückwirkend ab 9. Februar 2025. Dies schmerzt ihn allerdings nicht gross, da er eben jetzt problemlos und unbelastet von Dopingverfahren in Paris als Favorit antreten kann. Die dreimonatige Sperre wurde geschickt zwischen gelegt zwischen dem 9. Februar und dem 4. Mai 2025. Männiglich reibt sich allerdings die Augen: Sind nun also Sanktionsverfahren (Sport-«Strafverfahren»), die mit Sperren enden können, «verhandlungsfähig» geworden? Auf diese Frage hat auch das Sportrecht (noch) keine schlüssige Antwort. Zumindest ist dieses Taktieren allerdings einigermassen fragwürdigt und führt mit Blick auf die spezial- und general-präventiven Wirkungen von Vereins- und Verbandsstrafen zu einigermassen kruden Ergebnissen. Dass von dieser getroffenen «Lösung» aktuell sowohl der Tennis-Zirkus als auch der Spieler profitieren kann und somit eine sport-adäquate Win-Win-Situation herbeigeführt worden ist, scheint evident zu sein: Trotz der Doping-Sanktion kann der Spieler seine Saisonplanung weiterführen, als wäre nichts geschehen. Dem Internationale Tennisverband (ITF) ist es möglich, die Nummer 1 im Welttennis, das derzeitige Aushängeschild in dieser Sportart, an den Mega-Events der Branche unbeschränkt antreten lassen (die Sperre läuft anfangs Mai ab); auch hier gilt: «Nur die allergrössten Kälber wählen ihre Metzger selber», ein Bonmot, das Bertolt Brecht (1898 – 1956) zugeschrieben wird. Dass dieser Sanktions-Deal um Jannik Sinner im Rahmen eines laufenden Verfahrens vor dem Internationalen Sport-Schiedsgericht «Tatsache» wurde, kommt aus verfahrensrechtlicher Sicht wenig überraschend. Dieses Schiedsgericht, das vom Schweizerischen Bundesgericht längst und immer wieder als «unabhängig» und als Äquivalent zu einem echten Schiedsgericht qualifiziert wird, ist als juristische «Wundertüte» und als Wurmfortsatz der Verbandsjustiz der Monopol-Verbände anzusehen. Es ist eine Sportjustiz mit opportunistischem Einschlag. Merke: Auch am TAS gibt es in der Regel keine Gerechtigkeit, sondern lediglich Entscheide; vgl. die «Causa Jannik Sinner». Nicht klar ist nach diesem Drei-Monats-Deal, in den der Tennis-Star in die Doping-Sperre eingewilligt hat, ob dieser jetzt als «Dopingsünder» qualifiziert werden darf. Wahrscheinlich gilt auch hier noch die «Unschuldsvermutung»…

Ein aktueller Dopingverdachtsfall mit Rätseln

causasportnews / Nr. 1138/05/2024, 6. Mai 2024

Photo by Bence Szemerey on Pexels.com

(causasportnews / red. / 6. Mai 2024) Der Dopingverdachtsfall des Schweizer Handball-Nationaltorhüters Nikola Portner, der beim Champions League-Sieger SC Magdeburg spielt, wird immer rätselhafter, vor allem, seit die B-Probe das Ergebnis der A-Probe bestätigt hat. Aufgrund gesicherter Untersuchungsergebnisse dürften sich im Körper des 31jährigen Schweizers Methamphetamine befunden haben. Diese Substanzen gehören zu den synthetisch-chemischen Verbindungen der Amphetamine, welche u.a. stark stimulierende und aufputschende Wirkungen erzeugen und in hohen Dosen euphorisirend sind. Die Verwendung von Methamphetaminen soll auch die Konzentrationsfähigkeit fördern. Die Einnahme dieser Substanz und der Dopingverdachtsfall an sich werfen Fragen auf und geben zu Spekulationen Anlass. Wie kann ein Weltklasse-Torhüter nur derart risikoreich agieren und zu Amphetaminen greifen? Das fragt sich die Sportwelt. Das nun angehobene Sport-Sanktionsverfahren wird allenfalls die wahren Gründe des vermeintlichen, nebulösen Dopingfalls zu Tage fördern – oder auch nicht. Im krassesten Fall hat der Schweizer National-Torhüter mit einer Sperre von vier Jahren zu rechnen (wobei selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt), was unweigerlich das Ende seiner Karriere bzw. der Sportaktivitäten in dieser Sparte und auf diesem Niveau des Leistungssportes bedeuten würde. Weil Nikola Portner, mit serbischen Wurzeln, der seit 2008 die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, in Magdeburg tätig ist, wird das Verfahren von der Anti-Dopingkommission des Deutschen Handball-Bundes (DHB) geführt.

A propos Doping: Dopingvor- und Verdachtsfälle sind in der Regel nicht einfach erklärbar. Fast wie im staatlichen Strafrecht prävaliert die Grundhaltung des (vermeintlichen) Dopingdelinquenten, nämlich, dass er letztlich damit rechnet, nicht erwischt zu werden. Stets seine Unschuld unterstrichen hat der Schweizer Cross Country-Fahrer Mathias Flückiger, der 2022 für den letzten grossen Doping-Knall mit Schweizer Beteiligung gesorgt hat. Er wurde beschuldigt, das Anabolikum Zeranol verwendet zu haben. Der 35jährige Athlet, der nach dem Bekanntwerden des Falles zeitweise gesperrt wurde, bestritt konsequent und einigermassen glaubhaft die Verwendung des Mittels. Bei ihm wurde weder jemals eine A-Probe noch eine bestätigende B-Probe entnommen. Der Verfahrensablauf war und ist jedenfalls immer noch schwierig zu durchschauen. Klar ist einzig, dass das Doping-Verfahren in der «Causa Mathias Flückiger» nie für Klärung bezüglich Fakten und der allenfalls anzuwendenden Sanktionsnormen gesorgt hat. Irgendwie war stets der berühmte «Wurm» drin.

Die (Selbst)-Zerstörung des «Denkmals» Jan Ullrich

causasportnews / Nr. 1085/11/2023, 29. November 2023

Photo by Pixabay on Pexels.com

(causasportnews / red. / 29. November 2023) Deutschland erlebte in den letzten Jahrzehnten zumindest drei Ausnahme-Sportler (sorry, dass keine Frauen dabei sind…), in alphabetischer Reihenfolge: Boris Becker, Michael Schumacher und Jan Ullrich. In ihren Sportarten waren sie als Aktive das Mass aller Dinge. Der nun 56jährige, ehemalige Tennis-Star Boris Becker erlebt bis heute mehr als nur ein Wechselbad der Gefühle; Exzesse aller Art katapultier(t)en den Leimener vorwiegend und permanent auf den Medien-Boulevard. In der Öffentlichkeit zofft er sich meist wegen Banalitäten mit Schönen, (Pseudo-)Reichen und Nichtsnutzen der Entertainment-Branche herum, aktuell mit dem Comedian Oliver Pocher, den erstaunlicherweise viele Menschen lustig finden, nicht nur im Fernsehen der in diesem Leben zu kurz Gekommenen, Diskriminierten und Missverstandenen. Soeben hat «Bobele», wie Boris Becker von den Deutschen liebevoll genannt wird, ein Verfahren gegen Oliver Pocher am Oberlandesgericht Karlsruhe gewonnen. Immerhin, obwohl es um eine primitive Pocher-Pöbelei ging, mit der man die überlastete Justiz auch noch auf Trab halten kann. Doch Boris Becker lässt sich von diesem Mann – verständlicherweise – nicht alles gefallen. Recht hat er; Recht bekommen hat er nun auch.- Nur traurig und tragisch muss man das Schicksal von Michael Schumacher qualifizieren, der auf den Rennstrecken ein Überflieger war, dem jedoch die Aktivitäten auf der Skipiste in Méribel zum Verhängnis wurden. Vor jetzt dann genau zehn Jahren, am 29. Dezember 2013, hat der bald 55jährige Formel 1-Rekord-Weltmeister faktisch diese Welt verlassen. Vor ihm verneigen sich Deutschland und die ganze Welt weiterhin.-

Der Tour-de-France-Sieger von 1997, Jan Ullrich, hat neben weiteren grandiosen Erfolgen mit seinen Leistungen in Deutschland einen Radsport-Boom sondergleichen ausgelöst und sich so einen sicheren Platz in den Helden-Chroniken des Sports gesichert. Nach der Aktiv-Karriere fasste der Radsport-Crack im bürgerlichen Leben nicht mehr ansatzweise so Fuss wie in den Renn-Pedalen. Es waren nicht Pleiten, Pech und Pannen, die den Werdegang nach dem Sport des heute 49jährigen Ausnahme-Athleten prägten, sondern vielmehr Abstürze jeglicher Art. Immer wieder rankten sich Manipulations-Gerüchte um Jan Ullrich und das berühmte Telekom-Radsport-Team. Bis heute liess sich das Doping-Gespenst im Umfeld des ehemaligen Athleten nicht mehr verscheuchen. Doch nun herrschen Klarheit und Transparenz. Im Vorfeld der Dokumentation «Der Gejagte» auf Amazon-Prime konnte Jan Ullrich nicht mehr anders, als jetzt zu gestehen «Ich habe gedopt» (vgl. auch causasportnews vom 22. November 2023). Von welchen Teufeln der Ex-Radsportler geritten wird, damit er hic et nunc gesteht, bleibt ein grösseres Geheimnis als die seit Jahrzehnten in der Welt herumschwirrenden Doping-Geschichten und -Vermutungen, nicht nur um Jan Ullrich. Mit dem Geständnis hat Jan Ullrich eine Art «Neugeburt» erlebt, wie er sagt. In der Tat ist diese Beichte in der Öffentlichkeit ein Opfer auf dem Altar des kommerziellen Entertainments. Der oft als labil bezeichnete Jan Ullrich ist offensichtlich gedrängt worden, sein Geständnis nun publikumswirksam zu platzieren. Die Promotour für die Dokumentation ist zum Medien-Happening verkommen. Der Versuchung, noch einmal im Scheinwerferlicht der Medien zu stehen, hat den Ex-Radsportler offensichtlich (nebst etwas Kleingeld) dazu bewogen, sein Geständnis, ohne «mea culpa», öffentlich zu machen. Es wird das letzte Mal sein. Die «Neugeburt» hat die «Legende Jan Ullrich» entmystifiziert. Eigentlich hat er an seiner Selbstzerstörung als Sport-Denkmal mitgewirkt. Er hat nicht erkannt, dass die «Freunde» aus dem Medien-Geschäft vor allem sich am nächsten sind. Einzig ihnen nützt das Geständnis zur heutigen Zeit. Für Jan Ullrich könnte es noch knüppeldick kommen. Nur der Top-Ex-Fahrer wird sich nun wohl darauf einstellen müssen, dass ihm Titel und Siege von damals aberkannt werden. Aber vielleicht gehört das zur «Neugeburt».

PS Selbstverständlich werden an dieser Stelle die Doping-Betrügereien jeglicher Art und in jeglichen Sparten weder gutgeheissen noch schöngeschrieben.

Dopingfall Kamila Walijewa wird in Lausanne entschieden

Photo by Queen Yuna

(causasportnews / red. / 26. Februar 2023) Die bald 17jährige russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa blieb anlässlich der nationalen Eiskunstlauf-Meisterschaften Ende 2021 in den Fängen der Dopingfahnder hängen und wurde positiv auf das Mittel Trimetazidin (grundsätzlich ein Mittel gegen Angina pectoris) hängen. Eine vorläufige Sperre der damals 15jährigen Athletin wurde auf wundersame Art und Weise vor den Olympischen Spielen in Peking 2022 (vom 4. Bis 20. Februar), kurz bevor der russische Vernichtungskrieg gegen die Ukraine vor ziemlich genau einem Jahr, am 24. Februar 2022, seinen Anfang nahm, mit Blick auf die Eiskunstlauf-Wettbewerbe aufgehoben. Wohl zu Unrecht, wie sich demnächst herausstellen dürfte. Mit dem 15jährigen Mädchen aus dem Reiche der übelsten Kriegstreiber der Gegenwart und wohl mit entsprechendem Support der Russen-Freunde in China gewann Kamila Walijewa im Teamwettbewerb in Peking die Goldmedaille. Es steht nun allerdings die juristische Nagelprobe bevor, ob die Russen, welche wegen des flächendeckenden Staatsdopings in Peking als «ROC» (Russian Olympic Committee) antreten mussten oder durften, das Edelmetall behalten dürfen oder an die USA, welche in Peking vor Japan den zweiten Platz belegten, weiterreichen müssen.

Ende des vergangenen Jahres wäschte die Anti-Doping-Agentur Russlands («RUSADA») die junge Eiskunstläuferin aus den eigenen Reihen von Schuld und Strafe rein; eine vierjährige Sperre sowie die Aberkennung aller Resultate hätte wegen des offenbar klar belegten Dopingmissbrauchs die Folge sein müssen, berechnet ab dem Datum der genommenen Dopingprobe am 25. Dezember 2021. Eine andere Entscheidung als ein Freispruch im ausser Rand und Band geratenen Russland hatte die Sportwelt nicht erwartet. Glücklicherweise kann etwa die Welt-Doping-Agentur (WADA) gegen derartige Entscheide nationaler Anti-Doping-Behörden Einspruch einlegen, was die WADA nun getan hat (wie auch die Internationale Eislauf-Union ISU). Über den Freispruch vom Dopingvorwurf gegenüber Kamila Walijewa wird nun am Tribunal Arbitral du Sport (TAS) verhandelt werden; das Sport-Schiedsgericht in Lausanne, das allerdings weitgehend vom Russen-freundlichen Internationalen Olympischen Komitee (IOK) getragen und beeinflusst wird, dürfte in dieser sport-politisch initiierten Eiskunstlauf-Groteske in relativ kurzer Zeit als (vermeintlich) unabhängiges, internationales Sport-Schiedsgericht letztlich und indirekt auch darüber befinden, wem die Goldmedaille im Team-Wettbewerb von Peking 2022 zusteht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Russen-Gegner aus den Vereinigten Staaten «erben» werden. Eine Entscheidung des TAS könnte danach noch beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden. Es ist sicher als sportlich-positiv zu werten, dass die höchste Gerichtsinstanz der Schweiz dann korrigierend eingreifen könnte, falls die TAS-Entscheidung in dieser Schmierenkomödie etwa unhaltbar, willkürlich «pro Russland» ausfallen würde; das TAS gilt seit jeher als opportunistisch-juristische «Wundertüte», im IOK gilt der Russen-Freund und Präsident Thomas Bach als einflussreicher, gewiefter Strippenzieher – auch bezüglich der Rechtsprechung am Lausanner Sport-Gerichtshof. Jedenfalls wird die Rechtsprechungs- Finalissima in der «Causa Kamila Walijewa» in jedem Fall in Lausanne /Schweiz über die Bühne gehen.

Vorweihnachtliches Geschenk für Mountainbiker Mathias Flückiger

Photo by Mu00eddia on Pexels.com

(causasportnews / red. / 26. Dezember 2022) Der undurchsichtige Dopingfall des Berner Mountainbikers Mathias Flückiger dürfte noch einige Zeit im Dunkeln bleiben, doch vor Weihnachten geschah fast ein Wunder, wie es sie in dieser Zeit immer wieder gibt: Die Disziplinarkammer von Swiss Olympic hob die vor fünf Monaten verhängte provisorische Doping-Sperre gegen den Rad-Top-Star auf. Weshalb genau ist derzeit nicht eruierbar. Der «Fall Flückiger» war von Beginn weg undurchsichtig und suspekt. Der 34jährige Rad-Sportler gab im Sommer ein atypisches Resultat auf das anabole Mittel Zeranol ab. War es ein atypisches Resultat oder eine positive Dopingprobe (vgl. auch causasportnews vom 17. September 2022)? Hierüber scheiden sich die Geister, bzw. die Schweizer Dopingsanktionsbehörden und der Mountainbiker. Weil Mathias Flückiger ab sofort wieder wettkampfmässig starten kann, deuteten alle Indizien in Richtung lediglich eines atypischen Resultats hin (was zu einer minimalen Dopingsanktion führen würde). Aus dem (juristischen) Schneider ist der Berner nach der Aufhebung der provisorischen Sperre allerdings (noch) nicht. Im bevorstehenden Hauptverfahren wird es vor allem um die Beantwortung der Frage gehen, ob bezüglich des Resultats der Dopingprobe eine Fleischkontamination wahrscheinlich sei oder nicht. Diesbezüglich gehen die Meinungen der Doping-Sanktionsbehörden und des Athleten auseinander. Es scheint aufgrund der derzeitig bekannten Fakten und in Berücksichtigung der entsprechenden Rechtslage jedenfalls angemessen zu sein, Mathias Flückiger zumindest bis zum Vorliegen eines definitiven Entscheids ab sofort wieder zu Wettkämpfen zuzulassen. Affaire à suivre also auch in dieser «Causa».

Atypisches oder positives Resultat? Das ist hier die Frage!

Photo by Anna Shvets on Pexels.com

(causasportnews / red. / 17. September 2022) In welchem Bereich wird zwischen «atypischem» und «positivem» Resultat unterschieden?- In der Dopingbekämpfung selbstverständlich. Und hierzu existiert seit einigen Wochen ein praktischer Fall, die Dopingsache des Schweizer Top-Mountainbikers Mathias Flückiger (vgl. auch causasportnews vom 23. August 2022). Die Dopingkontrolle zu Beginn dieses Falles wurde anfangs Juni 2022 genommen, vom positiven Resultat der Dopingprobe vernahm die Öffentlichkeit einen Tag vor den Kontinentaltitelkämpfen am 19. August 2022; der 33jährig Aargauer wurde umgehend provisorisch gesperrt. Seither herrscht Konfusion in der «Causa Flückiger». Der Athlet hat zwischenzeitlich seine «Unschuld» (so wörtlich) beteuert und erklärt, Zeranol nicht wissentlich zu sich genommen zu haben (Zeranol ist eine xenobiotische Substanz mit anabolen Eigenschaften). Eine Erklärung, wie die Substanz in seinen Körper gelangt sein könnte, lieferte der Sportler nicht. Dafür erhebt Mathias Flückiger Vorwürf gegen die Schweizer Dopingbehörden, denen er vorhält, die verhängnisvolle Probe vom 5. Juni 2022 hätte nur als atypisches, und nicht als positives Doping-Resultat bezeichnet werden dürfen. In der Tat bedeutet es einen grossen Unterschied, ob eine Dopingprobe als positiv zu werten ist oder nur ein atypisches Resultat zeitigt. Die Schweizer Anti-Doping-Agentur verteidigt sich gegen diesen Vorwurf des Vorhalts eines Dopingvorwurfes gegenüber Mathias Flückiger mit der generellen Erklärung, sie habe in dieser Sache nie von einem positiven Dopingbefund gesprochen. Es sei offen, ob ein Dopingbefund oder in atypisches Resultat vorliege. Diese Grundsatzfrage wird also zentral zu beantworten sein, wenn es gilt, allenfalls Sanktionen wegen eines positiven Ergbnisses oder eben eines atypischen Resultats gegen den Athleten auszufällen. Mathias Flückiger und seine Berater gehen offenbar davon aus, dass die in den Raum gestellte, anzunehmende Atypizität allenfalls auf die Konsumtion von mit Zeranol verunreinigtem Fleisch zurückgeführt werden könnte. Befand sich diese Substanz im Körper des Sportlers, wird er, falls auch eine B-Probe gleich wie die A-Probe ausfallen sollte, den Beweis erbringen müssen, dass Zeranol (in tiefer Konzentration) ohne seinen Willen in den Körper gelangt sei und allenfalls auf welche Art und Weise. Soweit ist es allerding noch nicht. Vielmehr ist in den kommenden Wochen und Monaten ein juristisches Hickhack vorgezeichnet. Der Sportler, bzw. seine Berater sprechen zudem u.a. von formellen Fehlern, die bei der Dopingkontrolle und danach begangen worden seien. Affaire à suivre also, und die grundsätzliche Fragestellung bleibt: Zeitigte die Dopingprobe von anfangs Juni (nur) ein atypisches oder doch ein (gravierenderes) positives Resultat?

Endlich wieder ein grosser Dopingfall!

Photo by Karolina Grabowska on Pexels.com

(causasportnews / red. / 23. August 2022) Das erklärte Saisonziel des Berner Mountainbike-Professionals Mathias Flückiger war der Gewinn des WM-Titels. Nach u.a. Olympia- und WM-Silber und weiteren, vielen Erfolgen in der Vergangenheit wollte der 33jährige Gesamtweltcupsieger heuer an einer Weltmeisterschaft zuoberst auf dem Podest stehen. Damit wird nun nichts. Die Meldung vom «Dopingfall Mathias Flückiger» schlug auch im internationalen Kontext wie eine Bombe ein. Anlässlich der Schweizer Meisterschaften im Juni hat der erfolgreiche Biker eine nun als positiv qualifizierte Dopingprobe abgegeben. Kurz vor wichtigen, internationalen Wettkämpfen und vor den Welttitelkämpfen erreichte die Hiobsbotschaft die Öffentlichkeit. Dass Mountainbike-Sportler in den Fängen den Dopingfahnder hängen bleiben, ist eher aussergewöhnlich. Ist der Radsport von Doping betroffen, geht es in der Regel um den Strassen-Rennsport.

Endlich wieder ein grosser Dopingfall, wären die Sportwelt und die Öffentlichkeit geneigt zu sagen. Weshalb? Wenn Dopingfälle ausbleiben, kann das (positiv) bedeuten, dass das Doping unter Kontrolle, bzw. als bekämpft, gilt, oder aber (negativ), dass die Dopingdelinquenten das Rennen gegenüber den Dopingfahndern definitiv für sich entschieden haben. Wie dem auch sei. Tatsache ist, dass Mathias Flückiger offensichtlich über ein Stück Fleisch gestolpert ist. Es wäre ein Szenarium, dass der Berner Super-Athlet ein mit der anabolen Substanz Zeranol, einem wachstumsfördernden Mittel, das in der Tiermast eingesetzt wird, verzehrt hat – bewusst oder unbewusst. Mit dem Anabolikum Zeranol wird der Muskelaufbau intensiviert und der Fettabbau aktiviert – sowohl beim (Mast-)Tier als auch beim Menschen. Im Moment stellen sich in diesem Dopingfall, von dem (wieder einmal) ein «Grosser» des Sports betroffen ist, erstens die Frage, ob überhaupt ein Dopingvergehen vorliegt, und zweitens, falls dem so sein sollte, die Frage nach dem Motiv des Sportlers. Ging es ihm allenfalls in Anbetracht seines Alters darum, die goldene WM-Medaille um jeden Preis und unter Ausklammerung jeglichen Zufalls anzuvisieren? Mathias Flückiger hat die Möglichkeit, eine sog. «B-Probe» zu verlangen. Falls diese den Befund der «A-Probe» bestätigen würde, wäre der «Dopingfall Mathias Flückiger» wohl gelaufen; in Anbetracht des Alters würde eine Sperre von wohl mindestens zwei Jahren das definitive Ende einer grossen Sportlerkarriere bedeuten. Etwa den Nachweis zu erbringen, dass dem Athleten z.B. ein kontaminiertes Stück Fleisch ohne sein Wissen auf den Speiseteller gezaubert worden sei, dürfte eher schwierig sein. Der Berner hat sich bis dato weder dazu geäussert, ob er den durch die «A-Probe» im Raum stehenden Dopingverdacht bestreitet oder nicht. Auch ist unbekannt, ob von ihm eine «B-Probe» verlangt worden ist oder wird. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Radsportler provisorisch vom Wettkampfgeschehen ausgeschlossen worden. Vorsorglich ist er aufgrund des Anfangsverdachts überdies von seinem Radsportteam suspendiert worden. Für Mathias Flückiger gilt die Unschuldsvermutung.

Schwimmer Sun Yang bleibt bis 2024 gesperrt

Photo by Guduru Ajay bhargav on Pexels.com

(causasportnews / red. / 26. April 2022) Der Chinesische Superstar im Schwimmen, Sun Yang, bleibt bis Mitte 2024 gesperrt. Dies ist nach einem Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts definitiv, das eine Beschwerde des 30jährigen Erfolgsathleten gegen ein Urteil des Internationalen Sport-Schiedsgerichts (TAS) vom 22. Juni 2021 abwies. Das TAS fällte gegen Sun Yang eine Doping-Sperre von vier Jahren und drei Monaten aus wegen Verletzung der Dopingregeln des Internationalen Schwimmverbandes (FINA).

Die Sanktionsgeschichte um Sun Yang ist nicht frei von Turbulenzen: Das TAS sanktionierte den Chinesen mit Entscheid vom 28. Februar 2020 mit einer Aufsehen erregenden, achtjährigen Sperre. Ein dagegen erhobenes Revisionsgesuch von Sun Yang hiess das Bundesgericht im Dezember 2020 gut und hob das TAS-Urteil auf. Das höchste Schweizer Gericht erkannte, dass der vorsitzende Richter am TAS befangen (!) gewesen sei und das Schiedsgericht, in anderer Besetzung, nochmals entscheiden müsse. Dies geschah, und das Schiedsgericht reduzierte in der Folge die Sperre um fast die Hälfte. Diesmal fand die TAS-Entscheidung vom 22. Juni 2021, einen Monat vor Beginn der Olympischen Spiele erlassen, nun auch Gnade vor dem Bundesgericht in Lausanne. Das Schiedsgerichts-Urteil verstosse nicht gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsordnung («ordre public»), verlautete aus Lausanne; auch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Schwimmers liege nicht vor. Einer freien, richterlichen Kontrolle konnte das TAS-Urteil nicht unterzogen werden; es entscheid mit beschränkter Kognition. Nicht eingetreten ist das Bundesgericht auf die Rüge des sanktionierten Athleten, dass diese gesetzlich beschränkte Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei Beschwerden gegen TAS-Urteile mit internationalen Bezugspunkten (wie in diesem Fall) das Recht auf eine wirksame Beschwerde im Sinne von Art. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletze (Art. 13 EMRK, Recht auf wirksame Beschwerde).

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichts in der «Causa Sun Yang» bewegt nicht mehr derart wie das Gerangel vor den Olympischen Spielen 2021 vom 23. Juli bis 8. August 2021 in Tokio. Damals versuchte der Schwimmer mit allen, auch juristischen Mitteln, jedoch letztlich vergeblich, den Start in Tokio durchzudrücken (causasportnews vom 8. Juli 2021).

(Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 14. Februar 2022 (4A_406/2021)

Claudia Pechstein zum achten – eine Erfolgsgeschichte, aber nicht nur

(causasportnews / red. / 13. Februar 2022) Sie wird in ein paar Tagen 50 Jahre alt, sie ist ein sportliches Phänomen und schreibt im deutschen Wintersport eine unglaubliche Erfolgsgeschichte: Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ist die erfolgreichste Wintersport-Athletin Deutschlands. In Peking nimmt sie zum achten Mal an Olympischen Winterspielen teil, und obwohl sie in den Wettkämpfen mit den besten Läuferinnen der Welt nicht mehr mithalten kann, sorgt(e) sie, vor allem mit Blick auf eine unglaubliche Karriere, für sportliche Höhepunkte zuhauf. Fünf Goldmedaillen, zwei silberne und zwei bronzene Auszeichnungen hat sie bis heute errungen; mehr werden es an Olympia nicht mehr werden. Aber wer kann schon auf eine Karriere mit neun Olympia-Medaillen zurückblicken? Neun Medaillen – «schön wären zehn», hat sie einmal gesagt, und zugleich fast entschuldigend angemerkt: «nobody is perfect». Objektiv ist allerdings festzustellen: Besser geht nicht mehr!

Das ist die eine Seite von Claudia Pechstein, der Bundespolizistin, die 2009 wegen Dopings, wohl zu Unrecht, aus dem Verkehr gezogen wurde (vgl. hierzu auch etwa Urs Scherrer, Kai Ludwig et alt., Sportrecht, Eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., 2014, 247 ff.). Eine vom Vater vererbte Blutanomalie soll die Ursache für den positiven Dopingbefund gewesen sein. Zumindest bleiben auch heute noch grosse Zweifel, ob die zweijährige Sperre, die Claudia Pechstein zu verbüssen hatte, gerechtfertigt war. Jedenfalls stand der Name «Claudia Pechstein» für eine unglückliche Doping-Geschichte. In unzähligen Verfahren wurden hunderttausende von Franken vernichtet. Die Erfolgsathletin galt und gilt nicht nur als Opfer eines zumindest fragwürdigen Dopings-Systems, sondern ein ebensolches raffgieriger Anwälte, die den «Fall Claudia Pechstein» prozessual an die Wand fuhren und sich, statt solide Anwalts-Arbeit ablieferten, vor allem im Soge der «Causa Claudia Pechstein» in den Fall-Schlagzeilen sonnten. Diese waren für Claudia Pechstein alles andere als schmeichelhaft. Sie galt zwar nie als Doping-Überzeugungs-Täterin. Der Boulevard nannte sie jedoch bald einmal «Pech-Marie», was alles zu dieser Geschichte aussagt. Doch wie im Sport gab und gibt sie auf der juristischen Ebene nicht auf. Am Bundesverfassungsgericht ist noch immer eine Schadenersatzklage wegen der vermeintlich ungerechtfertigten Doping-Sanktion, welche die Athletin – in ihren Augen ungerechtfertigterweise – auf sich zu nehmen hatte, hängig.

Claudia Pechstein polarisiert, weshalb es nicht verwunderte, dass ihre Rolle als Fahnenträgerin an Olympia 2022 des bisher erfolgreichsten Teams (Deutschland) an den Spielen nicht unumstritten war. Schliesslich setze sie sich auch hier durch und führte bei der Eröffnung der Spiele in Peking, zusammen mit Bobfahrer Francesco Friedrich, die Deutsche Delegation an. An ihr scheiden sich auch nach Jahren, als ihre Dopinggeschichte für Schlagzeilen sorgte, die Geister. Klar ist auf jeden Fall, dass ihre Erfolge nicht «lügen». Neun Olympia-Medaillen in dieser anspruchsvollenen Disziplin – das soll einmal jemand überbieten.

Et tu, Alex Wilson?

Photo by mali maeder on Pexels.com

(causasportnews / red. / 29. Juli 2021) Nach dem Homologations-Wirrwarr um unglaubliche Rekorde (causasportnews vom 24. Juli 2021) nun Doping-Verwirrung um den Sprinter Alex Wilson. Kurz vor seiner Abreise an die Olympischen Spiele in Tokio wurde der Athlet wegen Dopings juristisch aus dem Rennen genommen. Im März ist der 30jährige Basler positiv auf das anabole Steroid Trenbolon getestet und umgehend provisorisch gesperrt worden. Anfang Juni wurde die Sperre von der Disziplinarkammer von Swiss Olympic wieder aufgehoben. Auf Gesuch des Internationalen Leichtathletik-Verbandes und der Welt-Anti-Doping-Agentur ist der Athlet nun von der in Tokio aktiven ad hoc – Kommission des Internationalen Sportschiedsgerichts (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) wieder gesperrt worden. Damit ist über Schuld und Unschuld des Betroffenen noch nicht und nichts entschieden. Wie in derartigen Dopingfällen üblich, gilt aber die rechtlich umstrittene «Schuldvermutung» (im privaten Sanktionsrecht kommt allerdings grundsätzlich die Unschuldsvermutung zum Tragen). Im TAS-Verfahren hat nun Alex Wilson die Möglichkeit, das Schiedsgericht, eben in Umkehr der üblichen Beweislastregel, von seiner Unschuld zu überzeugen. Das wird allerdings relativ schwierig werden, denn die Erklärung für den positiven Dopingbefund mutet seitens des Athleten ziemlich abenteuerlich an. Er habe kontaminiertes Fleisch gegessen – etwa ein halbes Kilo Rindfleisch und sechs Burger-Patties, sagte der Sportler. In der Begründung der Unschuld sind positiv getestete Athletinnen und Athleten oft auf ausgefallen Pfaden unterwegs: Einmal ist eine verunreinigte Zahnpasta, dann überbordende, sexuelle Aktivität oder eben der Verzehr verseuchter Speisen die Erklärung, mit der die Unschuld bewiesen werden soll. Und bei Alex Wilson? Ihn einfach so als plump betrügendes, dämliches «Rindvieh», das nach dem Verzehr von angeblich kontaminiertem Rindfleisch in den Fängen der Dopingfahnder hängen geblieben ist, zu qualifizieren, ist hier definitiv unangebracht. Für ihn spricht zweifelsfrei, dass die provisorische Sperre im März von Swiss Olympic immerhin wieder aufgehoben wurde, weil der Basler glaubhaft darlegen konnte, dass die Substanz «Trenbolon» über Rindfleischkonsum in seinen Körper gelangt sei. Die jetzige Sperre durch das Sport-Schiedsgericht ist unter diesen Vorzeichen einigermassen speziell, vor allem, weil das TAS durchaus als sport-verbands- und organisations-affin (gleichsam als verlängerter Arm insbesondere des Internationalen Olympischen Komitee, IOK) bezeichnet werden muss. Eigenartig mutet etwa der Umstand an, dass die Gerichts-Entscheidung nur ein paar Stunden vor der geplanten Abreise von Alex Wilson nach Tokio erfolgte. Jedenfalls muss, in Anlehnung an Gaius Iulius Caesar, der Ausspruch «Et tu, Alex» (auch du, Alex) eher mit einem Frage- als mit einem Ausrufezeichen versehen werden. Jedenfalls dürfte es für den Sprinter schwierig werden, sich der juristischen Fesseln des Doping-Sanktionsrechts zu entledigen.