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Dopingfall Kamila Walijewa wird in Lausanne entschieden

Photo by Queen Yuna

(causasportnews / red. / 26. Februar 2023) Die bald 17jährige russische Eiskunstläuferin Kamila Walijewa blieb anlässlich der nationalen Eiskunstlauf-Meisterschaften Ende 2021 in den Fängen der Dopingfahnder hängen und wurde positiv auf das Mittel Trimetazidin (grundsätzlich ein Mittel gegen Angina pectoris) hängen. Eine vorläufige Sperre der damals 15jährigen Athletin wurde auf wundersame Art und Weise vor den Olympischen Spielen in Peking 2022 (vom 4. Bis 20. Februar), kurz bevor der russische Vernichtungskrieg gegen die Ukraine vor ziemlich genau einem Jahr, am 24. Februar 2022, seinen Anfang nahm, mit Blick auf die Eiskunstlauf-Wettbewerbe aufgehoben. Wohl zu Unrecht, wie sich demnächst herausstellen dürfte. Mit dem 15jährigen Mädchen aus dem Reiche der übelsten Kriegstreiber der Gegenwart und wohl mit entsprechendem Support der Russen-Freunde in China gewann Kamila Walijewa im Teamwettbewerb in Peking die Goldmedaille. Es steht nun allerdings die juristische Nagelprobe bevor, ob die Russen, welche wegen des flächendeckenden Staatsdopings in Peking als «ROC» (Russian Olympic Committee) antreten mussten oder durften, das Edelmetall behalten dürfen oder an die USA, welche in Peking vor Japan den zweiten Platz belegten, weiterreichen müssen.

Ende des vergangenen Jahres wäschte die Anti-Doping-Agentur Russlands («RUSADA») die junge Eiskunstläuferin aus den eigenen Reihen von Schuld und Strafe rein; eine vierjährige Sperre sowie die Aberkennung aller Resultate hätte wegen des offenbar klar belegten Dopingmissbrauchs die Folge sein müssen, berechnet ab dem Datum der genommenen Dopingprobe am 25. Dezember 2021. Eine andere Entscheidung als ein Freispruch im ausser Rand und Band geratenen Russland hatte die Sportwelt nicht erwartet. Glücklicherweise kann etwa die Welt-Doping-Agentur (WADA) gegen derartige Entscheide nationaler Anti-Doping-Behörden Einspruch einlegen, was die WADA nun getan hat (wie auch die Internationale Eislauf-Union ISU). Über den Freispruch vom Dopingvorwurf gegenüber Kamila Walijewa wird nun am Tribunal Arbitral du Sport (TAS) verhandelt werden; das Sport-Schiedsgericht in Lausanne, das allerdings weitgehend vom Russen-freundlichen Internationalen Olympischen Komitee (IOK) getragen und beeinflusst wird, dürfte in dieser sport-politisch initiierten Eiskunstlauf-Groteske in relativ kurzer Zeit als (vermeintlich) unabhängiges, internationales Sport-Schiedsgericht letztlich und indirekt auch darüber befinden, wem die Goldmedaille im Team-Wettbewerb von Peking 2022 zusteht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Russen-Gegner aus den Vereinigten Staaten «erben» werden. Eine Entscheidung des TAS könnte danach noch beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden. Es ist sicher als sportlich-positiv zu werten, dass die höchste Gerichtsinstanz der Schweiz dann korrigierend eingreifen könnte, falls die TAS-Entscheidung in dieser Schmierenkomödie etwa unhaltbar, willkürlich «pro Russland» ausfallen würde; das TAS gilt seit jeher als opportunistisch-juristische «Wundertüte», im IOK gilt der Russen-Freund und Präsident Thomas Bach als einflussreicher, gewiefter Strippenzieher – auch bezüglich der Rechtsprechung am Lausanner Sport-Gerichtshof. Jedenfalls wird die Rechtsprechungs- Finalissima in der «Causa Kamila Walijewa» in jedem Fall in Lausanne /Schweiz über die Bühne gehen.