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Europa ist die Hochburg des Frauenfussballs

causasportnews / Nr. 1050/08/2023, 21. August 2023

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(causasportnews / red. / 21. August 2023) Die WM-Endrunde der Fussballerinnen ist zu Ende. Mit Spanien hat sich letztlich eine komplett besetzte und solid aufspielende Mannschaft, die sich im Turnierverlauf kontinuierlich gesteigert hatte, durchgesetzt. Die alles andere als Überraschungs-Weltmeisterinnen zu qualifizierenden Ibererinnen schafften mit dem Gewinn des WM-Titels das, was ihren männlichen Kollegen 2010 in Südafrika gelungen war: Den Weltpokal erstmals in ein Land mit grosser Fussballtradition und mit einer hochstehenden Fussball-Liga (der Männer) zu holen. Im WM-Finalspiel in Sydney vor 75 000 Zuschaurinnen und Zuschauern schickten die Spanierinnen mit 1:0 eine andere Grossmacht im Fussball, Europameister England, als Verliererinnen heim nach Europa. Damit lässt sich vorab dieses sportliche Fazit ziehen: Europa ist die Hochburg des Frauenfussballs. Im «kleinen Final» um Platz drei dieser WM-Endrunde in Neuseeland und Australien setzten sich die Schwedinnen gegen die weltweit beliebten «Matildas» aus Australien mit 2:0 durch. Die drei ersten Plätz nach einem Monat MW-Fussball besetzen also Europäerinnen.

Eine Detail-Bilanz nur Stunden nach dem WM-Finale lässt sich noch nicht ziehen. Sicher ist, dass diese WM-Endrunde das Ansehen des Frauenfussballs positiv beeinflusst hat. Die technischen Fortschritte bei den Frauen waren in Australien und in Neuseeland unverkennbar. Die Sportart ist auch athletischer geworden, und die internationale Spitze im Nationalmannschafts-Frauenfussball präsentiert sich breiter und ausgeglichener. «Steinzeitresultate» blieben im zu Ende gegangenen Turnier weitgehend aus. Dass die Attraktivität des Frauenfussballs auch von sportlichen Überraschungen lebt, ist unbestritten. Das Ausscheiden der – vor allem im eigenen Land als Favoritinnen auf den Titel gehandelten – Deutschen Kickerinnen bereits nach der Vorrunde verlieh dem gesamten Turnier auch Würze; obwohl sich das Scheitern der Deutschen massiv negativ auf das Interesse am Frauenfussball im eigenen Land niederschlug. Man darf gespannt auf die Einschaltzahlen im (Deutschen) Fernsehen, auch nach dem Ausscheiden Deutschlands, sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in Deutschland das Interesse am Frauenfussball massiv nachliess, nachdem die Deutschen Kickerinnen schon früh die Heimreise antreten mussten. Die Einschaltquoten sind unbestechlich Indikatoren bezüglich des Interesses des (Fernseh-)Publikums an einem Turnier, wie an diesem, das nun am andern Ende der Welt zu Ende gegangen ist. Insbesondere sind Publikums-Erhebungs-Zahlen adäquat kausal für die kommerziellen Werte im Rahmen der TV-Vermarktung und betreffend des Werbewertes einer Sportart etwa in den neuen Medien.

Überraschende Verfahrenseinstellungen im FIFA-Komplex

causasportnews / Nr. 1048/08/2023, 17. August 2023

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(causasportnews / red. / 17. August 2023) Die Sache ist wohl glasklar, zumindest in den Augen der ausserordentlichen Bundesanwälte Ulrich Weder und Hans Maurer. Sonst wäre es nicht zu einer Verfahrenseinstellung gekommen (nach dem Grundsatz: Im Zweifel ist anzuklagen), wie vor einigen Tagen bekannt wurde. Die beiden Zürcher Juristen, Ulrich Weder, ein deklarierter Sozialdemokrat, und Hans Maurer, der politisch und allgemein nicht so richtig einzuordnen ist und sich schwerpunktmässig im Umwelt-Segment bewegt, sind von Bundesbern beauftragt worden, bezüglich der Verdachtsmomente gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino und den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber wegen Amtsmissbrauchs, Begünstigung und Amtsgeheimnisverletzung zu ermitteln. Dies als Folge und im Zusammenhang mit Verfahren gegen Fussball-Funktionäre von Übersee, die 2015 spektakulär im Nobel-Hotel «Baur au Lac» in Zürich verhaftet wurden: Die im Nachgang zu den unschönen Vorgängen im Fussball gegen den aktuellen FIFA-Präsidenten und den Ex-Bundesanwalt eröffneten Verfahren seitens der Schweizer Strafverfolgungsbehörden sollen nun eingestellt werden. Was doch einigermassen verwundert sowie überrascht und den ehemaligen Deutschen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wohl in seiner Meinung bestärken könnte, die Schweiz sei eine «Banenrepublik» (vgl. auch causasportnews vom 12. Juni 2022).

Der ganze Vorgang und nun die angekündigte Verfahrenseinstellungen in den Untersuchungen gegen Gianni Infantino und Michael Lauber muten etwa so eigenartig an wie die zur Diskussion stehenden Vorgänge selber, die offensichtlich nicht (mehr) abklärbar sind. FIFA-Präsident Gianni Infantino und der damals noch im Amt befindliche Michael Lauber haben sich, das ist erhärtet, mehrmals getroffen; ob formell oder informell, das bleibt im Dunkeln. Falls es formelle Gespräche zwischen den beiden gelernten Juristen waren, hätten diese (aus der Warte des damaligen Bundesanwalts) protokolliert werden müssen – wurden sie aber nicht. Ungeklärt bleibt vor allem auch der Inhalt der Besprechungen, an die sich, unglaublicherweise, die beiden Gesprächsteilnehmer nicht mehr erinnern können. Senilität oder Demenz der Gesprächsteilnehmer kann ausgeschlossen werden. Gianni Infantino ist erst 53 Jahre alt, Michael Lauber 57. Die beiden Strahlemänner der Schweizer High Society befinden sich also altersmässig noch weit weg von den Voraussetzungen, die gegeben sein können, um etwa zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt zu werden. Prozessual muss dran erinnert werden, dass es natürlich an den Ermittlern liegt, den Beschuldigten ein entsprechendes strafrechtliches Fehlverhalten nachzuweisen. Die Beschuldigten haben nicht nur ein Recht auf Vergessen, sondern ein ebensolches Recht auf Schweigen. Der Rechtsstaat macht’s möglich – und das hat nichts mit der «Bananenrepublik Schweiz» im Sinne von Theo Zwanziger kaum etwas zu tun.

Deutschland im Fussball-Elend

causasportnews / Nr. 1044/08/2023, 6. August 2023

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(causasportnews / red. / 6. August 2023) Wenn das, was nicht sein darf, doch Realität wird, herrschen in der Regel Depression und Frustration vor, aber auch Wut und cholerische Ausbrüche sind die Folgen. Um dies alles zu erfassen und die Phänomene im Nachgang solcher Ereignisse zu deuten und zu erklären, sind die entsprechenden Wissenschaften gefordert, wenn es um Sport geht, vor allem die Sport-Soziologie (es ist dies, auf die Materie Sport bezogen, die Wissenschaft, die sich mit der empirischen und theoretischen Erforschung des sozialen Verhaltens der Menschen befasst).

Auslöser dieser Betrachtung ist das sportliche Scheitern der Deutschen Frauen-Nationalmannschaft an der Fussball-WM-Endrunde in Australien/Neuseeland. Wie in diesen Spalten in den Raum gestellt (causasportnews vom 23. Juli 2023), ist das eingetreten, was sich nicht ereignen durfte, nämlich das Ausscheiden der Deutschen Kickerinnen bereits nach den Gruppenspielen. Die Auswirkungen dieser aus Deutscher Sicht sportlichen Katastrophe auf die Gesellschaft und auf das ganze Land sind heterogen und teils ambivalent. Da wurde alles vorgekehrt, um den Frauenfussball auf die Ebene des Männersports zu hissen, was den Misserfolg noch zerstörerischer werden lässt. Die Ausgangslage nach dem sportlichen Scheitern der Deutschen Frauen hat noch weitreichendere Bedeutung, als wenn die Realitäten sachlich aufgenommen worden wären. Eigentlich geht es «nur» um Fussball. Dieser ist natürlich längst keine «Nebensache» mehr, sondern verkörpert eine Trinität von Sport, Kommerz und Medien. Fussball, nicht nur in Deutschland, ist Opium für’s Volk und insbesondere auch verkaufte Emotion. Betroffen und berührt ist nun letztlich das «Wir- und Selbstwertgefühl einer ganzen Nation («Wir sind Papst»); womit wieder einmal die Bedeutung des Nationalen im Sport bewiesen wäre.

Die Ebenen des Scheiterns lassen sich simplifiziert wie folgt ausmachen:

Vergeigt haben es die Spielerinnen. In Anbetracht des unbestrittenen Umstandes, dass «es» nicht gut lief auf dem Feld («Flasche leer»), kann konstatiert werden, dass dem Scheitern zweifelsfrei kein böser Wille zugrunde lag. Für schlechte Leistungen von Mannschaften im Fussballsport sind nämlich grundsätzlich die Trainer(innen) verantwortlich, konkret die bedauernswerte Martina Voss-Tecklenburg. An den Spielerinnen und an der Trainerin entladen sich Wut, Spott, Häme und Verachtung. Die Deutschen Frauen haben die Nation in einen kollektiven Betroffenheitszustand versetzt. Die nun vollendete Trilogie des Fussball-Kollapses (nach dem Scheitern der Männer an den WM-Endrunden in Russland,2018, und in Katar, 2022) bedeutet den Abschluss der Chronologie der gesamten Deutschen Fussball-Katastrophe. Australien/Neuseeland war kein sportlicher Betriebsunfall, sondern eine Perpetuierung des Fussball-Traumas nach Russland und Katar.

Die Verantwortung für die Abfolge der Misserfolge auf den grossen Bühnen des internationalen Fussballs liegt beim Deutschen Fussball-Bund (DFB), dem grössten Sportverband der Welt. Wenn sportliche Misserfolge zur Regel werden, hat der monopolistische Organisations- und Verwaltungsträger versagt. So, wie derzeit die Regierung des Landes und die Politik im Allgemeinen, die das grundsätzliche Desaster im Land zu verantworten haben und aufgrund der manifestierten Unfähigkeit und Hilflosigkeit als Steigbügelhalter der Alternative für Deutschland (AfD) fungieren. Fussball ist letztlich ein Abbild der gesellschaftlichen Verhältnisse und führt zur Erkenntnis, nun gesamthaft nicht mehr «Papst» zu sein, was schmerzt und frustriert.

Apropos Frustration: Der kollektive Frust und die Depression nach dem jüngsten Fussball-Debakel werden durch die Medien bewirtschaftet. Blamabel, katastrophal, unverständlich, usw., mit Negativ-Attributen wird in den Gazetten in Deutschland die Gemütslage der Nation präsentiert, nachdem das undenkbare Unmögliche Tatsache wurde. Für einmal fehlt sogar das Zotige in den einschlägigen Medien, vielleicht, weil es aktuell um den Frauen-Fussball geht (eine Bild-Schlagzeile, wie «ausgepoppt», wäre in Anspielung an die Top-Spielerin Alexandra Popp zu befürchten gewesen).

Eigentlich ist ein Fussballspiel nur ein Spiel; was aber, wie das aktuelle Beispiel zeigt, nicht stimmt. Denn alles ist möglich, wenn das im Fussball auf dieser Stufe für unmöglich Gehaltene eintritt. Dann herrscht sogar ein nationaler Ausnahmezustand. Siehe die kollektive Depression, in welche die Deutsche Frauen-Nationalmannschaft das Land versetzt, hat

Da ist man erleichtert, Schweizer/in zu sein. Auch wenn es eine Erlösung war, dass die Schweizerinnen im Achtelfinale gegen die Spanierinnen nur 1:5 verloren haben und das Spiel endlich vorbei war. Noch besser war es, anlässlich der Frauen-WM Österreicher/innen zu sein: Die Schottinnen sorgten Ende 2022 dafür, dass die Österreicherinnen die Reise an das Ende der Welt gar nicht antreten mussten.

Spielervermittler vs. FIFA und umgekehrt

causasportnews / Nr. 1042/07/2023, 31. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 31. Juli 2023) Seit Jahrzehnten tobt ein manchmal offener, zuweilen auch im sport-politischen Hinter- oder sogar im Untergrund geführter Machtkampf zwischen dem Weltfussballverband (FIFA) und den professionellen Spielervermittlern und -beratern, wobei in diesem Business die Vermittlung, weil lukrativer, im Vordergrund steht. Die Vermittler (nach Schweizerischem Recht nach Art. 412 ff. des Obligationenrechts, OR) kassieren Provisionen, die Berater (Manager) müht sich mit der (oft aufwendigen) Erbringung von Dienstleistungen für Sportler (Art. 394 ff. OR) ab. Vermittlung und Management geschehen in der Praxis oft zusammen.

Vor allem der FIFA sind die Spielvermittler, seit diese Branche boomt und teils horrende Provisionen bei Fussball-Transfers (meistens von Klubs) bezahlt und von Vermittlern kassiert werden, mehr als nur ein Dorn im Auge. Der Verband ist bestrebt, die im Fussballgeschäft zirkulierenden Gelder innerhalb des Fussball zu sichern. Das gelingt bei lukrativen Transfers immer seltener; Provisionen, Vertragsauskaufs-Entschädigungen und Transfer-Erträge aller Art werden, vor allem wegen und dank der Spielervermittler, dem geschlossenen Kreislauf im Fussball-Business entzogen. Deshalb herrscht zwischen der FIFA und den Spielervermittlern ein Dauerkrieg. Mit allen möglichen Mitteln versucht die FIFA, ein Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), die Agenten und Berater, wie Vermittler auch genannt werden, aus dem Markt zu drängen, was nachweislich rechtlich nicht geht, oder die Vermittler-Brache zu regulieren. Hauptziel dabei ist, das wirtschaftliche Potential der Vermittler einzuschränken. Das geschieht seit Jahren mit Regularien, durchwegs unter dem Deckmantel der Transparenz, des Integritätsschutzes und anderer hehrer Absichten (etwa mit dem Argument der Bekämpfung der Geldwäsche). Die «Entmannung» des Spielervermittler- Gewerbes funktioniert jedoch weitgehend nicht, und alle paar Jahre versucht der Weltverband, mit immer neuen Regularien, der Vermittler-Zunft den Garaus zu machen. Auch jetzt wieder: Im Herbst führt die FIFA wieder einmal neue Regeln ein, um das Beraterwesen einzuschränken, etwa durch eine Registrierungspflicht bezüglich der Vermittler. Zudem sollen die Höhe der Transfersummen vereinheitlicht und die davon abhängenden Provisionen (zu Gunsten der Vermittler) gedeckelt werden. Der Agent soll «nur» noch 5% (allenfalls 8%) mit Bezug auf die Transferentschädigung verdienen. Alle Transferzahlungen sollen zudem über ein Fifa-eigenes Bezahlsystem abgewickelt werden. Nach dem Motto: Kontrolle ist besser…

Gegen diese neuste Regelung laufen die Spielervermittler Sturm. In der Schweiz (Sitzland der FIFA) soll im Herbst die Wettbewerbskommission über das von der FIFA Vorgesehene entscheiden. In Deutschland hat das Landgericht Dortmund das neue Spielervermittler-Reglement einstweilen ausser Kraft gesetzt, bevor es gültiges Satzungsrecht wurde. Negativ für die Vermittler ist, dass das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne soeben eine Klage des Branchenverbandes der Spielervermittler gegen die FIFA, bzw. gegen die Neu-Regulierung des Weltverbandes, abgeschmettert hat. Diese Klage belegt vor allem die Blauäugigkeit der Vermittler: Nur schon anzunehmen, dass das TAS einer Regelung der FIFA den Segen verweigern würde, ist reichlich naiv, denn es darf nicht vergessen werden, dass das TAS krass verbandslastig ist und der gerichtliche Instanzenzug in diesem Bereich von (persönlichem) Filz und Opportunismus durchsetzt ist. Die Spielervermittler gelten zwar durchwegs als schlitzohrig und oft «bauern-schlau», allein es fehlt ebenso oft der juristische Sachverstand – vgl. den gewählten, aussichtslosen Weg an das Internationale Sportschiedsgericht.

Die Gesamtsituation ist jedenfalls so klar wie verzwickt. Auch die neuste Spielervermittlerregelung der FIFA ist in vielen Teilen rechtlich unhaltbar und widerrechtlich. Doch auch hier prävaliert das Faktische vor dem Normativen. Die FIFA will die Vermittler in die Knie zwingen, indem regulativer Druck über Spieler und Klubs aufgebaut wird. Die Spieler und die Klubs unterstehen, im Gegensatz zu den Spielervermittlern, den FIFA-Satzungen, und so lässt sich indirekt das Vermittlungs-Gewerbe in bestimmte Bahnen lenken. Über diesen Verbandsdruck gelingt es, die Vermittler auf FIFA-Kurs zu bringen. Es wäre grundsätzlich ein Leichtes, gegen eine derartige FIFA-Regelung anzukämpfen, doch das Transfer-Business findet letztlich im Rahmen des Monopol-Verbandes FIFA statt. Letztlich verliert auch die Grundsatzfrage an Bedeutung, ob die FIFA als Verein überhaupt berechtigt ist, eine globale Regelung für einen ganzen Berufszweig zu erlassen – ist sie natürlich nicht, auch wenn diesbezüglich andere, juristische Irrmeinungen herumgeistern (so Stephanie Jungheim, Berufsregelungen des Weltfussballverbandes für Spielervermittler, Berlin, 2002). Doch das Faktum ist eben stärker als das Normierte.

Nun «Tazuni», nächstes Jahr «Albärt»

causasportnews / Nr. 1039/07/2023, 23. Juli 2023

Frauen-Fussball: Wir lieben beides!
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(causasportnews / red. / 23. Juli 2023) Die Frauen-Fussballweltmeisterschaft, bzw. die WM-Endrunde, in Australien und Neuseeland hat begonnen. Gemäss Mainstream- Medien steht die Fussballwelt rund um den Globus Kopf; oder hat sie Kopf zu stehen. Jedenfalls ist es unopportun, den Frauen-Fussball, insbesondere auf höchster Stufe, nicht oder nicht (so) gut zu finden oder sich kritisch hierzu zu äussern. So geschehe es also (vgl. etwa causasportnews vom 3. Juli 2022). Wer nicht will, kann sich relativ einfach und schmerzfrei dem um das Turnier entfachten Medien-Hype entziehen, zumal schon die Zeitverschiebung zu Europa vieles in die entsprechenden, geordneten Bahnen lenkt. Für einen Monat läuft das Turnier auf der anderen Seite der Weltkugel, und die Faszination «Frauenfussball» treibt die Fussballwelt nach Expertenansichten hier schon frühmorgens vor die Bildschirme. Ganz sicher ist es deshalb ein Gerücht, dass sich dieses Turnier mit 32 Mannschaften nur mit Mühe fernsehmässig vermarkten lässt und sich auch die Werbewirtschaft mit Investitionen zurückhaltend verhält. Doch die zentrale Frage aus sportlicher Sicht bleibt die: Wer wird Fussball-Weltmeisterinnen? Es ist nicht auszudenken, was geschieht, wenn die Deutschen Frauen den Pokal nicht nach Deutschland holen…

Wie üblich, wird auch diese WM-Endrunde der Frauen weit vor Beginn mit der Präsentation des Maskottchen, das vor allem für Merchandising-Umsatz sorgen soll, lanciert. In den beiden Austragungsländern verkörpert ein (natürlich weiblicher) Pinguin mit dem Namen «Tazuni» die Glücksbringerin für alle. Turnier-Maskottchen-adäquat ist die weibliche Pinguindame ein Phantasiewesen mit menschlichen, selbstverständlich weiblichen Zügen. «Tazuni» entstammt einer spezielle Wortkomposition, bestehend aus «Taz» (was für das Tasmanische Meer steht) und «unity», was Einheit bedeutet. Das Maskottchen und sein Name stehen für zentrale Werte des durch Australien und Neuseeland veranstalteten, globalen Turniers; dies gemäss dem Indoktrinierungs-Support des die WM veranstaltenden Fussball-Weltverbandes (FIFA).

Auch wenn die Weltmeisterschaft der Frauen derzeit im Fokus steht, wirft die Fussball-Europameisterschaft 2024 längst ihre Schatten voraus. Der im Moment nicht gerade berauschende Zustand der Deutschen Nationalmannschafts-Kicker (Männer!), für die der Gewinn des Europa-Turniers im eigenen Land in einem Jahr ein «Muss» ist, lässt zwiespältige Gefühle in sportlicher Hinsicht aufkommen. Doch auch hier sorgt das Turnier-Maskottchen für Vorfreude und wird den Kontinent bis zum Abschluss der Veranstaltung am 14. Juli 2024 zumindest in eine Begeisterungseuphorie, wenn nicht sogar in Ekstase versetzen. Unter Wehen ist kürzlich das Maskottchen für diese Veranstaltung unter Turnier-Direktor Philipp Lahm geboren worden. Nachdem der das Turnier zu verantwortende Kontinentalverband (UEFA) mit organisatorischen und personellen Grossaufwand die Namensgebung für das Euro-Maskottchen forciert hat, eine Taufe Desselben jedoch mangels eines Namens, auf den man sich in der UEFA-Zentrale in Nyon hätte festlegen sollen, scheiterte, wurde der Ball dem Publikum weitergespielt. Unter mehreren Vorschlägen (Bernardo, Bärnheart, Herz von Bär) wurde schliesslich der Maskottchen Name «Albärt» bestimmt (mit 32% der Stimmen). Etwas mit «Bär» musste es also sein, denn Bären sind – mit Ausnahme der «Problem-Bären» – lustig, sympathisch, völkerverbindend und mehrheitsfähig – wie etwa der philanthropisch daherkommende Bär «Baloo» aus dem Dschungelbuch. Ein putziger Bär als Maskottchen soll es also richten, vor allem für die Deutsche Nationalmannschaft, die nun wieder so heissen darf (vgl. auch causasportnews vom 27. Juni 2022). Mit diesem possierlichen, authentischen Tierchen «Albärt» liegen UEFA und die Deutschen zweifelsfrei richtig, nachdem das EM-Austragungsland 2024, das soeben bewiesen hat, dass es doch zwischen Löwen und Wildschweinen zu unterscheiden im Stande ist, die «Deutsche Elf» möglichst sympathisch und gewinnend zum EM-Titel tragen will und muss.

Gianni Infantino c. Joseph Blatter: Ein surrealer Rachefeldzug

causasportnews / Nr. 1033/07/2023, 3. Juli 2023

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(causasportnews / red. / 3. Juli 2023) Seit 2016 tobt zwischen dem aktuellen Präsidenten des Welt-Fussballverbandes (FIFA), Gianni Infantino, und dem Ex-Präsidenten des Verbandes in Form eines Vereins (Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches), Joseph Blatter, ein erbitterter Kampf, über dessen eigentlichen Gründe offensichtlich niemand so richtig Bescheid weiss. Faktum ist, dass sich die beiden Kontrahenten auf straf- und zivilrechtlicher Ebene nichts schenken und seit Jahren Verfahren jedwelcher Schattierung geführt werden; seitens der FIFA mit unerbittlichem Einsatz, jedoch mit wenig Zählbarem; markant sind allerdings die Kosten, welche sich beim Verband deswegen bisher angehäuft haben. Jedenfalls ging der 87jährige Joseph Blatter bei allen bisherigen, juristischen Auseinandersetzungen als Sieger hervor, zuletzt in der «Causa FIFA-Museum».

Das FIFA-Museum in der Zürcher City war eine Herzensangelegenheit des heute 87jährigen Ex-Präsidenten. Der Weltfussball mietete sich in einer mondänen, für den Fussball-Museumszweck adäquat umgebauten und eingerichteten Liegenschaft einer Versicherungsgesellschaft beim Bahnhof Zürich-Enge ein. Entsprechend wurde ein langfristiger Mietvertrag mit zugegebenermassen stolzem Mietzins zwischen der FIFA und dem Versicherer abgeschlossen. FIFA und seine Entourage fanden, das sei nun in jedem Fall eine ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Strafgesetzbuch; StGB) gewesen und verzeigten Joseph Blatter und dessen damaligen, engsten Mitarbeiter bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Verfahren gegen mehrere Personen, nicht nur gegen den Ex-Präsidenten, wurden zwischenzeitlich eingestellt, bzw. wurden sie gar nicht an die Hand genommen (causasportnews, 8. April 2023). Die Ermittler erkannten in der Anzeigeerstattung der FIFA nicht einmal einen Knochen ohne Fleisch, sondern qualifizierten die Vorgehensweise des Verbandes unter Giani Infantino zusammengefasst als «Mumpitz» (= ein Unsinn, den man nicht zu beachten braucht). Obwohl der Staat den grössten Teil der Untersuchungskosten trägt, was die Öffentlichkeit einigermassen empört, haben die aus dem Home of FIFA initiierten Anzeigen auch beim Verband massive Kosten verursacht. Vor allem in einem Punkt legte sich die FIFA mächtig ins Zeug und wollte die Untersuchungsbehörde überzeugen, dass etwa das ganze Mietzinskonstrukt für das Museum ausserordentlich und eine Trickserei sei – eben eine ungetreue Geschäftsbesorgung der Gruppe Joseph Blatter & Co. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Mietzinshöhe für das Museum auch von den Untersuchungsbehörden als marktkonform qualifiziert wurde. Die FIFA wollte die Mietzinsgestaltung als überrissen und unverhältnismässig gewertet sehen. Die Mietzinshöhe sei auch das Resultat von trüben Absprachen etwa zwischen der Vermieterschaft und der FIFA mit Joseph Blatter und seiner Entourage sowie einflussreichen Personen aus der Wirtschaft.

Absprachen – das wäre eine Sache. Jedoch der Ort, wo diese Absprachen getätigt worden sein sollen, ist ein anderes Thema: In einem «Darkraum» des Klosters Einsiedelns! Um diese Behauptung zu bestärken, wurden von der FIFA Spezialfirmen, gegen teures Geld, beauftragt, um den Ermittlern kloster-historisches Material bezüglich der Treffpunkte im Kloster zu liefern. Namentlich wurde auch erwähnt, wer an konspirativen Treffen im «Darkraum» des Klosters teilgenommen habe, so der damalige Abt des Klosters, Martin Werlen, ebenfalls ein Waliser wie Joseph Blatter. Sowohl Joseph Blatter, Martin Werlen und andere von der FIFA ins Visier genommene Persönlichkeiten in dieser Räubergeschichte bestritten das Vorhandensein eines abhörsicheren Raumes in Einsiedeln als auch, dass Absprachen bezüglich des FIFA-Museums in diesem Raum im Kloster stattgefunden hätten. Joseph Blatter zeigt sich über diesen Rachefeldzug von Gianni Infantino und seinen Vasallen verärgert und sieht sich ob der Verdächtigungen und Beschuldigungen in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt – und will allenfalls klagen. Die Geschichte ist grotesk und skurril zugleich, deshalb wird sie weiterhin in den Medien ausgebreitet. Dabei wird u.a. auch die Frage gestellt, ob der teure und unsinnige Rachefeldzug der aktuellen FIFA-Führung und auf Kosten des Verbandes nicht auch als ungetreue Geschäftsbesorgung zu qualifizieren sei. Dieses Thema könnte die nächste, juristische Kampfebene zwischen der ehemaligen und der aktuellen FIFA-Führung bilden. Eher unwahrscheinlich ist es, dass der FIFA-Kongress, die Versammlung der Mitglieder des Verbandes, Gianni Infantino wegen dieser Geldverschwendung in dieser Anzeigenpose aus dem FIFA-Hauptquartier nahe beim Zürcher Zoo abstraft. Solange die Nationalverbände als Mitglieder der FIFA pekuniär auf ihre Kosten kommen, wird sich niemand in «Winkelried»-Manier mit dem FIFA-Präsidenten anlegen und diesen zur Räson bringen wollen.

1.FC Köln darf einstweilen weiterhin im Transfergeschäft mitwirken

causasportnews / Nr. 1026/06/2023, 13. Juni 2023

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(causasportnews / red. / 13. Juni 2023) «Transfersperre gegen den 1. FC Köln einstweilen ausgesetzt», vermeldeten kürzlich die Medien. Hinter der dürren Meldung steckt Sprengstoff: Da hatte der Internationale Fussballverband (FIFA) ein für den Deutschen Bundesligisten einschneidende Sanktions-Entscheidung gefällt und gegen die Kölner einen Transferbann für zwei Wechselperioden verhängt. Der Klub soll den bald 18jährigen Slowenen Jaka Cuber Potocnik zum Vertragsbruch angestiftet haben, um diesen ablösefrei von Olimpija Liubljana nach Köln transferieren zu können. Nichts ist im Professional-Fussball tödlicher, als vom internationalen Transfergeschäft ausgeschlossen zu werden. Für den 1. FC Köln war diese Sanktion des Weltfussballverbandes zur Wahrung der Vertragsstabilität derart, dass der Klub Himmel und Hölle in Bewegung setzte und am Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausannen gegen diese Sanktion und gegen die FIFA klagte; im Sinne einer vorsorglichen Massnahme verlangte der Klub aus der Karneval-Stadt, dass die Transfersperre einstweilen ausgesetzt werde. Das TAS gab den Kölnern Recht, was bedeutet, dass sie einstweilen und bis zu einem Urteil des TAS Spieler-Transfers tätigen dürfen. Auch die gegen Potocnik verhängte, viermonatige Spielsperre wurde einstweilen ausgesetzt. Die von der FIFA verhängten Sanktionen gegen den Klub und den jungen Spieler wurden wohl als derart unverhältnismässig hart qualifiziert, dass die Sanktionen, die den Lebensnerv von Klub und des Spielers treffen, vorsorglich ausgesetzt wurden. Auch wenn letztlich effektiv eine Anstiftung zum Vertragsbruch als erwiesen zu betrachten wäre, sind die von der FIFA deswegen verhängten Sanktionen gegen den 1. FC Köln und den Spieler wohl nicht zu halten.

Die «Causa FC Köln / Potocnik» rückt eine Grundsatzthematik des Fussball-Sportrechts in den Fokus: Die zentrale Frage ist, wie das Verbandsrecht (hier das FIFA-Recht) auf Vertrags-Konstellationen, an denen der Weltverband nicht beteiligt ist, verhalten soll. Die FIFA-Regeln sind darauf ausgerichtet, dass mit Sanktionen ein Vertragsschutz und eine Vertragsstabilität im internationalen Fussballgeschäft sichergestellt werden soll. Zu diesem Zweck darf die FIFA gemäss ihrem Regelwerk z.B. Vertragsparteien, die sich unkorrekt verhalten, sanktionieren. Konkret wurde der FC Köln wegen Anstiftung zum Vertragsbruch sanktioniert und ebenso der Spieler für vier Monate vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Dass ein derartiges Sanktionssystem an sich unter juristischen Gesichtspunkten im modernen Fussball-Business nicht (mehr) haltbar ist, scheint evident. Ob das TAS letztlich auch zu Gunsten des Klubs und des Spielers entscheiden wird, dürfte sich weisen. Das sog. unabhängige Schiedsgericht ist bekannt verbandslastig und FIFA-freundlich. Das Schweizerische Bundesgericht kann Urteile des Sport-Schiedsgerichts nur mit beschränkter Kognition überprüfen. Dass nun vorläufig die Sanktionen gegen den 1. FC Köln und den Spieler ausgesetzt wurden, lässt Raum für berechtigte Hoffnungen der Kölner und des Spielers, dass im TAS-Endentscheid die Sanktionen zumindest massiv gemildert werden. Letztlich dürfte auch hier die Zeit Wunden heilen, zumal es um einen Vorgang geht, der mit jedem vergangenen Tag weiter zurückliegen wird.

Der Fussball-Sonderfall im «Sonderland» Schweiz

causasportnews / Nr. 1024/06/2023, 7. Juni 2023

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(causasportnwes / red. / 7. Juni 2023) Im internationalen Kontext ist die Schweiz (wohl vermeintlich) noch immer ein «Sonderland». Sonderfälle existieren allerdings auch innerhalb des «Sonderlandes» Schweiz; es handelt sich dabei um «Sub-Sonderfälle». Einer dieser Sonderfälle ist der FC Sion, der Traditionsklub aus dem Kanton Wallis; dieser Kanton stellt seit 1998 auch die Präsidenten des Internationalen Fussballverbandes FIFA mit Sitz in Zürich (zuerst, seit 1998 Joseph Blatter, ab 2016 Gianni Infantino). Die Walliser leben seit jeher mit einer nicht zu geringen Prise (vermeintlichen) «Leidensdrucks». Sie fühlen sich in der Rand-Region oft benachteiligt, ausgegrenzt, gemobbt, missverstanden und von niemandem geliebt. Den Rest der Schweiz bezeichnen die Walliser als «Üsserschwiz» (Ausserschweiz). In diesem Kanton findet man wohl am meisten Menschen auf diesem Planeten der Zukurzgekommenen, die sich stets in die Defensive gedrängt fühlen, trotz der Gelder, die regelmässig von der «Üsserschwiz» ins Wallis fliessen. Der FC Sion ist das Abbild der genannten Attribute in sportlicher Hinsicht. Der Traditionsklub, der seit Jahren der Super League (früher Nationalliga A sowie Nationalliga B) angehört, hat auch deswegen einen internationalen Bekanntheitsgrad erreicht, weil er in sportlicher Hinsicht nichts anzubrennen gewillt ist, den Kampf auf dem Fussballplatz stets bis auf’s Messer führt und zudem auch keiner gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Wege geht, wenn dies zur Erreichung sportlicher Ziele dienlich ist. Die allgemeine Erkenntnis, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nur begonnen werden sollten, wenn die Erfolgsgarantie über 50 Prozent beträgt, wird im FC Sion immer wieder ignoriert; Prozesse wurden aber zumindest immer wieder als Druckmittel eingesetzt. Der Klub hat sich, wie in der juristischen Fachliteratur nachzulesen ist, «wiederholt als (sport-)juristisch umtriebig erwiesen» (Urs Scherrer, Kai Ludwig, Remus Muresan, Sportrecht, eine Begriffserläuterung, 3. Aufl., Zürich, 2014, 292 f.). Bereits 2003 hat der FC Sion beim Kantonsgericht Wallis, für einmal erfolgreich, eine vorsorgliche Massnahme auf Reintegration in den Meisterschaftsbetrieb der Swiss Football League erwirkt. Eine regelrechte Prozesslawine trat der Klub ab 2009 los, als alle juristischen Hebel in Bewegung gesetzt wurden, um Spielberechtigungen trotz Registrierungssperre durchzudrücken. Über 20 gerichtliche Interventionen gegen nationale und internationale Fussballverbände (so gegen die FIFA, den Kontinentalverband UEFA) endeten für den FC Sion in einem juristischen Scherbenhaufen. «Der Fall FC Sion» erlangte eine internationale Dimension.

Vor einem sportlichen Scherbenhaufen steht der Traditionsklub aus dem Wallis nun aktuell, nachdem der Klub im zweiten Barrage-Spiel um den Platz in der obersten Spielklasse gegen Lausanne-Ouchy von dieser Provinz-Mannschaft vom Genfersee in die Niederungen der Challenge League befördert wurde. Damit haben die langjährige, sportliche Erfolgsgeschichte und der Fussball-Sonderfall FC Sion ein geradezu tragisches Ende genommen. Statt Bern, Basel, Zürich und Genf heisst es nun bezüglich der Saison 2023/24 für die Walliser, in Schaffhausen, Wil, Neuenburg und Bellinzona antreten. Mit welchem Spielermaterial und welchem Trainer der sofortige Wiederaufstieg in die Super League angestrebt werden soll, ist unbekannt. Klingende Spielernamen, wie Mario Balotelli, der mit seinen Launen nach Auffassung von Experten den Abstieg zumindest mit-verursacht hat, werden wohl künftig im Kader des FC Sion fehlen; oder doch nicht? Sicher wird der Klub aus Sion/Sitten die Spitzenklassierung in der Rangliste der verschlissenen Trainer nicht so rasch abgeben. Der Schweizer Nationaltrainer Murat Yakin, der sich auch einmal in diesem Amt in Sion versuchte, kämpft immer noch vor den Walliser Gerichten um ausgebliebene Entschädigungen und um ausgleichende Gerechtigkeit.

Nun fühlt Gianni Infantino mit den Fussballerinnen

causasportnews / Nr. 1016/05/2023, 12. Mai 2023

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(causasportnews / red. / 12. Mai 2023) FIFA-Präsident Gianni Infantino ist oft so unberechenbar wie der Fussball selber. Nicht selten sind seine Äusserungen sibyllinisch oder nicht authentisch einzuordnen; oder ab und zu hat er «es» zumindest richtig gedacht, wenn er sich artikuliert. In bester oder schlechter Erinnerung ist sein skurriles Statement, das er im Rahmen der Fussball-WM-Endrunde letztes Jahr in Katar abgab. Danach fühlte er sich unter anderem als Katarer, als Araber, als Afrikaner, als Wanderarbeiter und als Homosexueller (vgl. auch causasportnews vom 18. Dezember 2022). Nun legt er nach und fühlt zumindest mit den Fussballerinnen, die im Sommer die WM-Endrunde in Australien und Neuseeland bestreiten werden. Das WM-Finale der Frauen, das vom 20. Juli bis 20. August 2023 von 32 Mannschaften bestritten werden soll und mit 64 Spielen eine bisher nie dagewesene Intensität erleben wird, hat nur ein Problem: Die Veranstaltung interessiert lediglich marginal. Deshalb fühlt sich Gianni Infantino nun auch als Frau. Dafür setzt er sich vehement für diese WM-Endrunde der Fussballerinnen ein; insbesondere mit Blick auf die Vermarktung des Wettbewerbs. Die Rechnung des 53jährigen Wallisers gestaltet sich einfach: Mehr WM-Spiele werfen mehr Vermarktungsgelder ab. Doch wenn es um das Geld, sprich um die Vermarktung im Fussball, geht, zählen nur die harten Fakten. Das heisst mit Blick auf das anstehende WM-Endrundenturnier der Frauen, dass die Nachfrage nach dem WM-Frauenfussball ziemlich lau ist. Was den FIFA-Präsidenten in Rage versetzt. Weil die Rechtevermarktung harzt, vor allem die TV-Stationen für den Frauenfussball nicht soviel bezahlen wollen, wie es sich Gianni Infantino wünscht, poltert der FIFA-Präsident aus dem Home of FIFA in Zürich, dass die WM-Endrunde der Frauen in Australien/Neuseeland nicht unter Wert veräussert werden dürfe. Das war vor kurzer Zeit noch anders, als die Vermarkter die Rechte am Frauen-Fussball als Geschenk für die einträgliche Vermarktung des WM-Turniers der Männer dazugaben. Im Moment droht dem Weltfussballverband die Quersubventionierung, wie sie bis dato in etwa üblich war: Das Filetstück der WM der Männer warf soviel Geld ab, dass u.a. auf diese Weise auch die Minus-Rechnungen des Frauenfussball ausgeglichen werden konnten. FIFA-Insider munkeln nun, dass die WM-Endrunde der Frauen trotz neu 32 teilnehmenden Frauen-Mannschaften und insgesamt 64 Spielen zum wirtschaftlichen Flop werden könnte. Da hilft nicht, dass sich Gianni Infantino nun zwar nicht gerade als Frau fühlt, aber gezwungenermassen mit diesen fühlt; schliesslich hat er verordnet, dass die Welt den Frauenfussball zu begehren hat. Man hat also den Frauenfussball gut zu finden. Vor allem muss der FIFA-Präsident erkennen, dass es auch Menschen auf dem Planeten Erde gibt, welche schlicht keinen Spass am Frauenfussball haben und sich diese Sparte nicht einfach ideologisch verkaufen lässt. Die geringe(re) Verwertungs-Nachfrage nach dem Frauenfussball drückt somit auf den Preis des Angebots (Frauenfussball im TV, Vermarktungswert, usw.). So einfach, wie sich der Fussball präsentiert, sind auch die Regeln der Ökonomie im Spitzenfussball. Ungeachtet der Gefühlsebene des FIFA-Präsidenten.

Die FIFA als Regulierungsbehörde für Spieleragenten

causasportnews, Nr. 1006/04/2023, 13. April 2023

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(causasportnews / red. / 13. April 2023) Das Thema gehört zu den «Klassikern» im kommerziellen Fussball und ähnelt dem auf der ganzen Welt tobenden Klassenkampf, bei dem es um die Verteilung, bzw. Umverteilung von pekuniären Ressourcen geht. Der globale Fussball funktioniert vor allem dann und deshalb, wenn die Player (auch ausserhalb des Spiels) bestrebt sind, den geschlossenen Finanzkreislauf des Systems ungestört aufrechtzuerhalten und Dritte ausserhalb dieses Kreislaufes auszuschalten oder im Griff zu halten bestrebt sind. Unter diesen Prämissen zählen die Spieleragenten (Spielervermittler und -berater) ausserhalb dieses Systems nicht nur zu den schwarzen Schafen des Fussballgeschäfts, sondern sie sind auch Feindbilder der Protagonisten, welche vom geschlossenen Fussballkreislauf (gut) leben und bestrebt sind, diesen so beizubehalten. Es entspricht deshalb nicht nur der Neidkultur im Fussball, dass die Organisatoren und Schirmherren des Fussballspiels, dazu gehört auch der Internationale Fussballverband (FIFA), alles daran setzen, um die Spielervermittler aus dem Transfergeschäft zu verbannen, wenigstens, soweit als möglich. Die Spielervermittler als «Störer» der Fussball-Harmonie sind auch dem Fussball-Weltverband seit jeher ein Dorn im Auge, und seit Jahrzehnten werden immer wieder Versuche unternommen, den Spielervermittler-Markt zu regulieren. Ein neuer Anlauf hat die FIFA anfangs Januar dieses Jahres unternommen, als die Spielervermittler-Regularien (wieder einmal) revidiert und am 9. Januar 2023 in der aktuellen Form erlassen und in Kraft gesetzt wurden. Kernstück des neusten Streichs aus dem Home of FIFA am Zürichberg bildet die Festlegung der Provisions-Obergrenzen. So soll verhindert werden, dass Spielervermittler bei Transfers unanständig viel verdienen und so eben dem geschlossenen Fussball-Wirtschaftskreislauf Ressourcen entziehen. Die Einführung von Vergütungs-Obergrenzen im Spielervermittler-Markt ist allerdings etwa so sinnlos wie ein Verbot von Boni für Irrlichter im Banken-Business. Geradezu grotesk mutet die Kontroll-Normierung an, dass Zahlungsabwicklungen im Agentengewerbe über die FIFA erfolgen müssen («FIFA Clearing House»).

Ob diese revidierte Regelung auch rechtskonform ist, scheint zumindest zweifelshaft zu sein, bzw. es kann mit guten Gründen konstatiert werden: Eine solche Regulierung eines privaten Schweizer (Monopol-)Vereins für einen ganzen, global tätigen Berufszweig geht nicht an. Im Moment ist deswegen eine Anzeige bei der Schweizerischen Wettbewerbskommission pendent. Spielervermittler verlangen von dieser Behörde, dass die FIFA-Spielervermittler-Regularien ausser Kraft gesetzt werden. Ob das der richtige Weg ist, um die Regulierung der Branche durch die FIFA zu kippen, wird sich zeigen. Wahrscheinlich ist diese juristische Aktion eher des Guten zuviel, und die Wettbewerbskommission dürfte etwa so hilflos agieren wie die derzeit in der Diskussion stehende Finanzmarktaufsicht (FINMA); effizienter und zielführender wäre es wohl, wenn die Spielervermittler die FIFA-Regulierung einfach ignorieren und sich gegen allfällige Attacken des Weltverbandes in diesem Bereich schützen würden. Jedoch ist es bei diesen sog. «Spieleragenten», bei denen Neid und Missgunst gegenüber Berufskollegen ebenso an der Tagesordnung sind wie anderswo, eben auch so, dass Solidarität höchstens im Grundsatz spielt, sich die Konkurrenten im Geschäft sonst aber mehrheitlich spinnefeind sind. Faktisch besteht nun, auch wenn die Wettbewerbskommission den Vorgang überhaupt behandeln sollte, ein Zustand, der wohl als rechtswidrig zu qualifizieren ist, jedoch zufolge Uneinigkeit im Handling seitens der Betroffenen dennoch einigermassen hochgehalten wird. Dass die FIFA, ein Schweizer Verein mit Sitz in Zürich, als Regulierungsbehörde für einen global tätigen Fussball-Geschäftszweig aktiv ist, gehört zweifellos in den Bereich juristischer Kuriosa.